Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1434328 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8310 am: 2. November 2020, 14:28:56 »
Ein Beispiel, welche Vorteile es hat, dass diese De.ppen keine Masken tragen. Wünsche schnellen Erfolg bei den Ermittlungen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8311 am: 3. November 2020, 08:17:43 »
"Brauner Humor" eben. Dafür kann (oder muss?) man doch Verständnis haben. Irgendwie ja auch ganz normal und auch richtig lustig....  ::)

Spoiler
Landsberg
06:07 Uhr
Prozess in Landsberg: Volksverhetzung via Whatsapp?

Ein Mann aus dem Landkreis Landsberg verschickt in einer Gruppe Fotos und Nachrichten. Vor Gericht muss geklärt werden, ob er dabei den Holocaust verharmlost hat.
Von  Ernst Hofmann

„Volksverhetzung“ hielt die Staatsanwaltschaft einem 37-jährigen Angeklagten vor. Der verheiratete Vater von drei kleinen Kindern konnte das Landsberger Amtsgericht jedoch als freier Mann verlassen. Das Verfahren wurde eingestellt – ohne Auflagen. Selbst die Kosten des Verfahrens muss der Mann nicht tragen.

Strafrichterin Katrin Prechtel und Staatsanwältin Julia Ehlert kamen in der Verhandlung zur Überzeugung, dass der Angeklagte zwar einen „Riesenschmarrn“ begangen, aber den Holocaust keineswegs verharmlost hat. Der 37-Jährige soll vergangenes Jahr über die Whatsapp-Gruppe „Brauner Humor“ volksverhetzende Nachrichten übermittelt und auch zwei menschenverachtende Bilder verschickt haben. Eine dieser Aufnahmen wäre dem Angeklagten beinahe zum Verhängnis geworden. Der 37-Jährige leitete ein Bild online weiter, das er in einer Satire-Sendung des Bayerischen Rundfunks im Juli 2019 gesehen hatte. Es soll einen Reichskriegsadler gezeigt haben. Dieser soll einen an die „Schwarze Sonne“ erinnernden Kranz mit einer gelben Blume in den Krallen gehalten haben. Darunter soll in altdeutscher Schrift der Begriff „Grünes Reich“ gestanden haben. An den Symbolen hat der Mann nichts verändert. Aber er gab dem Bild eine Überschrift. Sie lautete: „Der moderne Nazi ist nicht braun, sondern bunt. Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk.“
Lustige Sachen hin- und hergeschickt

Warum hat der Angeklagte bei der Gruppe „Brauner Humor“ mitgemacht? „Da ging es darum, lustige Sachen hin- und herzuschicken“, sagte er im Gerichtssaal. Auch von „anderen Sachen“ sprach er, ohne im Einzelnen darauf einzugehen. Er habe sich nichts dabei gedacht und will nicht gewusst haben, dass er etwas macht, das er nicht dürfe. Die Überschrift bei dem Bild war für ihn vor Gericht auch kein Thema.

„Ich will nur leben und dafür sorgen, dass es meiner Familie gut geht“, sagt der Mann. Wie ein Häufchen Elend saß er auf der Anklagebank und versuchte einige Minuten lang, mit teils tränenerstickter Stimme, seine Unschuld zu beteuern. Er habe niemanden beleidigen oder gar verletzen wollen. Der Whatsapp-Gruppe habe er längst den Rücken gekehrt. „Und alles hinter mir gelassen, das damit zusammenhängt“, so der 37-Jährige. Derzeit befinde er sich in psychiatrischer Behandlung.
Lob von der Landsberger Richterin

Richterin Katrin Prechtel zollte dem Mann großes Lob. Natürlich nicht für sein Verhalten im Zusammenhang mit der Whatsapp-Gruppe, sondern dafür, dass er derzeit seine offene Bewährung vorbildlich absolviere. Diese wegen eines anderen Verfahrens: „Sie haben es kapiert“, fasste die Vorsitzende ihre Eindrücke von dem Mann auf der Anklagebank zusammen.

Staatsanwältin Ehlert bescheinigte dem 37-Jährigen, dass er aus den Geschehnissen im vergangenen Jahr „etwas gelernt“ habe. Verteidigt wurde der Angeklagte von Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann. Sie befand, dass die in der Kritik befindliche Überschrift des Bildes keine Verharmlosung des historischen Holocausts darstelle. Die Grenzen des guten Geschmacks seien jedoch überschritten worden. Übrigens: Die offene Bewährung wird nicht widerrufen und somit nicht in eine Haftstrafe umgewandelt. Das hat die Vorsitzende entschieden. Niemand war dagegen.
[close]
https://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Prozess-in-Landsberg-Volksverhetzung-via-Whatsapp-id58471281.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8312 am: 3. November 2020, 10:41:33 »
Ja, ich weiß, "BLÖD" und so. Trotzdem: Kennt jemand den "Jan P." aus Brachwitz? Bzw. erkennt ihn jemand?

Ist ein Bezahlartikel, das Bild ist aber trotzdem zu sehen.
https://www.bild.de/bild-plus/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/sachsen-anhalt-der-garten-nazi-mit-der-kettensaege-73724816,view=conversionToLogin.bild.html

Zitat
Judenhass, Drohungen, Gift! Mein Nachbar terrorisiert mich mit der Kettensäge


Artikel von: Christian Leopold veröffentlicht am
02.11.2020 - 23:05 Uhr

Vor sechs Jahren zog Holger B. (50) nach Brachwitz (Saalekreis). Der Computerfachmann, der aus Baden-Württemberg stammt, suchte auf dem Land Ruhe und Entspannung. Doch davon hat er nichts mehr...

Lesen Sie mit BILDplus, wie ein mutmaßlicher„Reichsbürger“ Holger B. das Leben zur Hölle macht und wie die Behörden auf die Exzesse reagieren.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8313 am: 3. November 2020, 12:19:08 »
Ich stehe ja auf dem Standpunkt: keine Klicks für BLÖD.
Klicks sind für die Kapital.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8314 am: 4. November 2020, 07:33:14 »
Da wird die Kundschaft wieder feiern. Für die eindeutige Bedrohung und die Verletzung eines Polizisten gab es nur eine "Verwarnung". Aber gut, damit hat man auch keine "Arbeit" damit die Strafe irgendwann zu vollstrecken.
Spoiler
Borgholzhausener Reichsbürger droht: „Würde auch töten“

Ein 48-jähriger widersetzt sich der Zwangsräumung aus seiner Wohnung. Der Piumer beklagt den „terroristischen Übergriff“ durch die Polizei. Allerdings hatte er selbst bereits Gewalt angekündigt.

Anke Schneider am 04.11.2020 um 05:30 Uhr

Borgholzhausen/Halle. Der Angeklagte ist ein sogenannter „Reichsbürger", der die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für sich nicht anerkennt. Dieser Logik folgend erschien er am gestrigen Dienstag auch nicht zur anberaumten Hauptverhandlung im Haller Amtsgericht. Die Polizei führte den Angeklagten deshalb vor, so dass der Prozess erst mit gut einer Stunde Verspätung beginnen konnte.

Gefragt nach seiner Staatsangehörigkeit sagte der 48-Jährige, er sei „preußisch", also Angehöriger des Deutschen Reiches. Als sein Wohnsitz würde stets Borgholzhausen angegeben, das erkenne er aber nicht an. „Ich lebe überwiegend im Wald. Das ist mir lieber, als bei den ganzen Corona-♥♥♥en mit ihren Masken", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft verlas sodann die Anklage, nach der der Beschuldigte am 22. August 2018 aus seiner Wohnung zwangsgeräumt werden. „Wir von der Polizei haben die Gerichtsvollzieherin von vorne herein begleitet, da abzusehen war, dass er nicht freiwillig gehen würde", sagte eine 42-jährige Beamtin aus.

Der Angeklagte hatte im Vorfeld einen Brief an das Gericht geschickt, in dem ankündigte, dass er keinesfalls freiwillig gehen würde. „Er schrieb, dass er gegebenenfalls auch töten würde."

Polizei in Mannschaftsstärke: „Lage ist sofort eskaliert"

Derart vorgewarnt trafen die Polizisten in entsprechender Mannschaftsstärke in Borgholzhausen ein. Der Beschuldigte hielt sich im Untergeschoss auf.„Wegen der zu erwartenden Gegenwehr sind wir nicht in den Keller gegangen, da die Örtlichkeiten da unten zu eng waren, um ausweichen zu können", berichtete ein Polizist. Man habe den Mann stattdessen „die Treppe hinauf geredet" und ihn dann gepackt. „Die Lage ist sofort eskaliert", berichtete die Polizistin. Die Beamten rangen den Mann nieder und brachten ihn aus dem Haus.

Dabei wehrte sich der Piumer heftig, schlug auf die Gegner ein und verletzte einen der Polizisten an der Hand. In Absprache mit dem Ordnungsamt wurde der Beschuldigte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Der Täter selbst zeigte im Gericht keinerlei Einsicht. „Das war kein Polizeieinsatz, das war ein terroristischer Übergriff. Das müssen Sie klar beim Namen nennen", sagte er. Dass er sich zur Wehr gesetzt habe, sei sein gutes Recht. „Das war Selbstverteidigung gegen einen terrorisistischen Akt."
„Ich halte von diesen Psycho-Heinis nichts"

Im Gericht war ein Psychiater anwesend, mit dem der Angeklagte jedoch nicht reden wollte. „Ich halte von diesen Psycho-Heinis nichts", sagte er. Das sei alles erfundene Freimaurerei. Der Experte konnte sein Gutachten nur nach Aktenlage und nach den Eindrücken aus der Hauptverhandlung erstellen. „Für eine Diagnose ist die Aussagekraft der Akten zu schwach", sagte er. Er habe aber ein Gutachten aus dem Jahr 2008 gefunden, nach dem der Beschuldigte bereis in der Kindheit eine Persönlichkeitsstörung entwickelt habe.Er sei desintegriert, seit 20 Jahren durchgehend arbeitslos. Er zeige narzisstisches Verhalten, sei sehr leicht kränkbar und empfindlich, zeige aber auch deutlich paranoide Anteile, was die Behauptung, dem Deutschen Reich anzugehören, deutlich mache.Der Gutachter zeigte auf, welche Parameter für eine Schuldunfähigkeit vorhanden sein müssen. Die seien hier nicht sicher festzustellen.

„Reichsbürger befinden sich eigentlich nicht in einer anderen Welt. Sie wissen in der Regel, dass sie kein Recht haben", sagte der Gutachter. Der Beschuldigte habe auch nicht im Affekt gehandelt, sondern sein Verhalten sogar angekündigt. Aufgrund der Vorgeschichte, des Verhaltens am Tatort und die Äußerungen in der Gerichtsverhandlung könne man aber zumindest von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen.Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte als erwiesen an und beantragte eine Geldstrafe.
Angeklagter bekommt eine Verwarnung

Die Richterin verwarnte den den bisher nicht Vorbestraften aber nur und behielt sich die Verhängung einer Geldstrafe für eine Bewährungszeit von einem Jahr vor. „Das war für Sie eine belastende Situation, das müssen wir berücksichtigen", so die Richterin. Zudem sei der Piumer psychisch nicht gesund. Der ganze Vorgang liege mehr als zwei Jahre zurück und seitdem sei auch nichts mehr vorgefallen. Daher könne das Gericht es bei einer Verwarnung belassen.
[close]
https://www.haller-kreisblatt.de/lokal/borgholzhausen/22892312_Borgholzhausener-Reichsbuerger-droht-Wuerde-auch-toeten.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8315 am: 4. November 2020, 09:16:31 »
Off-Topic:
keine Klicks für BLÖD.

Warum nicht den in diesem Fall korrekten Namen verwenden: Lügenpresse?!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8316 am: 4. November 2020, 10:56:15 »
Der hier hat's dem System so richtig gezeigt, ist nicht über LOS gegangen und hat 60 TS mitgenommen ...


 :doh:

Zitat
BAUTZEN
03.11.2020 17:00 Uhr

Bautzen: "DDR-Bürger" erscheint nicht vor Gericht
Ein Mann aus Rammenau soll einen Gerichtsvollzieher beleidigt haben. Gegen die verhängte Strafe wehrte er sich erfolglos - aus eigenem Verschulden.
Spoiler
Diese DDR-Fahne wehte im Sommer bei dem Angeklagten aus Rammenau am Haus. Er sieht sich als "Angehöriger der DDR Deutschland". Zu einem Gerichtstermin erschien er nicht.

Die Minuten verstreichen. Der Richter blättert in den Akten, der Staatsanwalt macht Notizen, die Gerichtsprotokollantin tippt auf der Tastatur. Sie alle sind da an diesem Dienstagmorgen im Amtsgericht in Bautzen – nur vom Angeklagten gibt es keine Spur. Dabei findet dieser Prozesstermin auf seinen eigenen Wunsch statt.

Ralf H. hatte einen Strafbefehl erhalten. Der Grund: Er soll einen Gerichtsvollzieher beleidigt haben. Der Angeklagte soll den Mann, der ihn im Januar 2020 an seinem Wohnort aufsuchte, mit Schimpfworten beleidigt haben. Bei einem Strafbefehl zahlt der oder die Beschuldigte die auferlegte Summe und der Fall ist erledigt. Oder es wird Einspruch erhoben, dann geht der Fall vor Gericht. Letzteres hat Ralf H. getan. Nur deshalb soll an diesem Tag am Bautzener Amtsgericht überhaupt verhandelt werden.

Angeklagter wurde bereits zu einer Haftstrafe verurteilt
Und doch: Auch als die nötige Frist von 15 Minuten verstrichen ist, ist der Rammenauer noch nicht erschienen. Wirklich gerechnet hatte der Richter damit ohnehin nicht. Der Grund: Der Angeklagte soll der Reichsbürgerszene zugehörig sein. Der Gerichtstermin an diesem Tag war nicht sein erster – und auch den vorherigen Prozessen blieb er fern

o hatte der Mann schon im Juli einen Termin sausen lassen, der nur auf seinen Wunsch einberufen worden war. Damals ging es um eine zehnmonatige Haftstrafe, gegen die er Rechtsmittel eingelegt hatte Weil er zum Berufungsprozess vor dem Landgericht nicht erschien, wurde die Berufung verworfen. Damit wurde das Urteil rechtskräftig und die Haftstrafe gültig.

Gerichtsvollzieher oft im Fokus von Reichsbürgern
Zu der Freiheitsstrafe war der Mann verurteilt worden, weil er eine Gerichtsvollzieherin bedroht haben soll. „Räuberische Erpressung“ lautete damals der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Gerichtsvollzieherin hatte ihn wegen einer Pfändungsmaßnahme aufgesucht. Der Angeklagte soll ihr daraufhin gedroht haben, besser „nicht mit dem Leben ihrer Kinder zu spielen“.

Dass es auch bei dem Termin am Dienstag um einen Gerichtsvollzieher geht, überrascht wenig. Denn gegen Gerichtsvollzieher, Polizeibeamte oder Behördenmitarbeiter vorzugehen, ist typisch in der Reichsbürgerszene, heißt es im sächsischen Verfassungsschutzbericht. Kein Wunder: Reichsbürger lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen und ihres Rechtssystems ab. Der Verfassungsschutz sieht in der Szene vor allem auch deshalb eine Gefahr, weil es eine „bundesweite Waffenaffinität“ in dem Milieu gebe.

Angeklagter sieht sich als Angehöriger der DDR
Ralf H. soll dabei einer Untergruppe der Szene angehören, die sich auf die DDR beruft. Auf seiner Facebook-Seite teilt der Rammenauer Bilder, auf denen von einer BRD GmbH die Rede ist. Vor seinem Haus wehte eine DDR-Flagge. Und vor Gericht hatte er im Frühjahr erklärt, er sei „Angehöriger der DDR Deutschland“.

Die DDR als Grundlage - das gibt es neuerdings immer wieder bei Reichsbürgern, heißt es im neuen sächsischen Verfassungsschutzbericht. Immer mehr Leute aus der Szene sähen ihre ehemalige DDR-Staatsbürgerschaft als nach wie vor gültig an.
Vor diesem Hintergrund lässt sich auch ein Witz des Richters erklären: „Es fehlen ja auch noch die Vertreter der DDR“, sagte er – bevor er die Akten zuschlug und erklärte: „Wir haben jetzt 15 Minuten gewartet. Der Angeklagte ist nicht erschienen. Es ergeht daher das folgende Urteil: Der Einspruch wird verworfen.“

Ralf H. muss zahlen, und zwar insgesamt 60 Tagessätze zu jeweils 20 Euro</a>. Tut er das nicht, muss er hinter Gitter. Eine letzte Möglichkeit hat er aber noch: Wenn er beweisen kann, dass er ohne eigenes Verschulden gefehlt hat, kann er noch einmal Rechtsmittel einlegen. Dann muss er allerdings wirklich erscheinen.
[close]
https://www.saechsische.de/bautzen/lokales/bautzen-reichsbuerger-erscheint-nicht-vor-gericht-5309451-plus.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8317 am: 4. November 2020, 11:04:01 »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8318 am: 4. November 2020, 12:06:02 »
Guggsch Du:


Ach!
hab ich wieder was übersehen! 



Da hat das MEK mal bissl durchgelüftet:

Zitat
AKTUELL
Großrazzia gegen NS-Symbole und Volksverhetzung im Netz

4. November 2020 Sebastian Lipp Schreibe einen Kommentar
Im Rahmen von europaweiten Razzien gegen Hasspostings schlägt die Polizei am Dienstag auch in Kaufbeuren und Senden zu.
Spoiler
Hass und Hetze im Internet sind keine Bagatelldelikte, meint die Kemptener Polizei am Dienstag in einer Mitteilung an die Presse anlässlich eines konzentrierten Aktionstages europäischer Strafverfolgungsbehörden, bei dem die Polizei auch in der Region zuschlug. Denn solche Postings könnten den Straftatbestand von Verleumdung, Bedrohung und Volksverhetzung erfüllen. Unter Federführung von Europol ging die Polizei allein in Bayern gegen 49 Beschuldigte vor. So auch in Kaufbeuren und Senden.

Volksverhetzung, Bilder und Symbole aus der NS-Zeit
In den frühen Morgenstunden durchsuchte die Polizei die Wohnung einer 30-Jährigen in Kaufbeuren. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kempten steht diese im Verdacht, volksverhetzende Inhalte in eine Chatgruppe eingestellt zu haben. Zur Beweissicherung stellte die Polizei das Handy der Tatverdächtigen sicher.

Die Kriminalpolizei Neu-Ulm indes vollzog unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen zwei Durchsuchungsbeschlüsse bei einem Pärchen, welches in der Vergangenheit eine einstellige Anzahl an Bildern und Symbolen der NS-Zeit in einer Chatgruppe verschickte. Die Ermittler_innen stellten die Mobiltelefone der 28-jährigen und des 48-jährigen Beschuldigten sicher, die nun die Kriminalpolizei auswerte.
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https://allgaeu-rechtsaussen.de/2020/11/04/grossrazzia-gegen-ns-symbole-und-volksverhetzung-im-netz/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8319 am: 4. November 2020, 20:12:42 »
Aber über die "Kinderklaumafia" klagen bzw. Trump anhimmeln weil er die "unterirdischen Bunker" geräumt hat. Kinderpornographie scheint bei unseren Kunden fast so beliebt zu sein wie BTM.  :o

Spoiler
Skurrile Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht
Kinderpornografie in 1000 Fällen?
4. November 2020 um 14:02 Uhr Kommentar verfassen

Von Maxi Hartberger

Gestern mussten sich zwei Schlierseer vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Sie sollen tausende kinderpornografische Bilder besessen und verbreitet haben. War einer der Angeklagten selbst Missbrauchsopfer? Und was hat Donald Trump mit diesem Fall zu tun?

Die rund sechsstündige Verhandlung gestern vor dem Miesbacher Amtsgericht hatte es in sich. Die beiden Angeklagten aus Schliersee kamen zunächst eine viertel Stunde zu spät. Als Sie den Gerichtssaal betraten, weigerten sie sich, überhaupt Platz zu nehmen, sondern verteilten Dokumente an Richter Klaus-Jürgen Schmid unter anderem darüber, dass alle Gesetze seit 1956 ungültig seien.

Vier Beamte der Miesbacher Polizeiinspektion waren nötig, damit die Angeklagten endlich Platz nahmen. Gleichzeitig pochten die beiden Männer, M. und B., darauf, dass es ausdrücklich im Protokoll vermerkt wird, dass sie nur unter Androhung von Gewalt ihre Plätze einnahmen.

Eine skurrile Situation, die einer der Zuschauer noch verstärkte, indem er während der gesamten Verhandlung immer wieder dazwischen rief: „Krieg“, „Schwachsinn“, „Kein Vertrauen in die Justiz“. Nach einer halben Stunde Diskussion konnte die Verhandlung endlich beginnen.
Tausende Bilddateien sichergestellt

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten sowohl Besitz als auch Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor. Demnach soll der 54-jährige M. zwischen 2014 und 2015 die Tauschbörse eMule installiert haben, auf der Inhalte und Dateien mit einer unbestimmten Anzahl von Nutzern getauscht und runtergeladen werden können. Hierüber soll er drei kinderpornografische Bilder verbreitet haben.

Zudem wurden auf einer externen Festplatte 2.272 Bilddateien gespeichert, die Kinder zwischen Null und 14 Jahren bei sexuell-motivierten Posen oder sexuellen, auch gewaltsamen Handlungen zeigen, die teilweise „mit einem oralen, vaginalen oder analen Eindringen einhergehen“, schilderte die Staatsanwältin. 165 kinderpornografische Bilder waren auf Dropbox gespeichert.
Buch-Dateien über WhatsApp verschickt

Der 45-jährige Angeklagte B. soll über WhatsApp auf seinem Handy zwischen 2017 und 2018 in 14 Fällen Dateien an verschiedene Nummern versendet haben, in denen kinderpornografische Bilder in einem Text eingebettet waren.

So enthält eine der Dateien neben einem Text auch Fotos, „bei denen unter 14-Jahre alte Jungen ihr von Misshandlungsstriemen übersätes Gesäß zeigen.“ Insgesamt wurden 32 kinderpornografische Bilder auf Bs Handy gefunden. Im gelöschten Bereich eines Netbooks wurden 33 und auf einer externen Festplatte 1.228 kinderpornografische Bilddateien festgestellt.
Mitglieder eines Schweizer Vereins

M. und B. wohnen gemeinsam in einem Haus in Schliersee, das Bs 80-jähriger Mutter gehört. Diese wiederum soll Präsidentin eines Schweizer Vereins sein, der zensurfreie Medien unterstützt. M. ist Schriftführer des besagten Vereins. Nach Angaben der beiden Angeklagten seien immer wieder viele Menschen in dem Haus ein und ausgegangen.

„Ich wusste weder von den Dateien noch wer das getan hat“, erklärte M vor dem Gericht. Er habe immer wieder Bilder zufällig auf dem Computer entdeckt, sie aber sofort gelöscht. Rund 50 Personen hätten Zugriff auf die Computer und elektronischen Geräte. „Aber ich dachte, der Verein sei klein?“, wollte Richter Schmid wissen. Nach Angaben von M stimmt das auch, aber es hätten viele Menschen für den Verein gearbeitet. „Ich habe keine pädophile Neigung. Was soll ich mit solchen Bildern?“
„Ich wurde selbst misshandelt!“

Darauf folgte ein Wut-Ausbruch des Angeklagten B. Die Bilder, die auf seinem Handy gefunden wurden, zeigen nämlich ihn selbst. „Das bin ich, ich wurde misshandelt! Die Bilder wurden von einem Polizisten aufgenommen! Die Fotos von mir kursieren als Kinderpornografie immer noch im Netz. Ich wurde so verkauft!“ Er nannte mehrere Polizei- und Kripobeamte in Deutschland, die Kinder vergewaltigt und misshandelt haben sollen.

Die Dateien, die er über WhatsApp verschickt hatte, beinhalten sein Buch, das er geschrieben hat und das veröffentlicht werden soll. „Die Dateien wurden sogar bis zu Donald Trump geschickt, weil da jemand gute Kontakte hat.“ Er selbst nennt sich einen Detektiv, der weltweit ermittelt, unter anderem Rumänien, Malta und Montenegro.

    Ich verfolge jeden einzelnen, dem ich das zu verdanken habe, bis ich sie irgendwann inflagranti beim Pornoficken finde! Das ist mein Job!

In dem Buch schildert er seine eigenen Misshandlungen und Erlebnisberichte von 6000 anderen Opfern, die nach seiner Aussage von der Justiz im Stich gelassen wurden. „Stattdessen wurden wir wegen übler Nachrede oder sonstigen Straftaten verurteilt.“ Das zeigt auch das lange Strafregister, das Richter Schmid vorlas.
Verbindungen zu Reichsbürgern

B wurde unter anderem wegen Vortäuschens einer Straftat, falscher Verdächtigung, Beleidigung und Besitz kinderpornografischer Schriften verurteilt. Im Laufe der Verhandlung wurden durch einen Sachverständiger die einzelnen Computer, Geräte und Festplatten und die tausenden Dateien im Detail geschildert:

    Ich habe schon sehr viele Fälle solcher Art bearbeitet. Einge Bilder, die ich hier auf den Geräten gefunden habe, kenne ich bereits aus anderen Fällen.

Zudem wurde unter anderem die Dropbox auf den Namen des Angeklagten M angelegt. Hinterlegt war ein Sparkassenkonto, das auf den Alias des Angeklagten B geführt wurde. „Das kann nicht stimmen, die Staatsanwaltschaft hat dieses Konto vor Jahren gesperrt“, wetterte B.

Auf dieser Dropbox wurden laut dem Sachverständiger auch Hinweise auf Reichsbürgerzugehörigkeit mit mehreren Verschwörungstheorien gefunden. Auch konnte ein Chatverlauf von B mit einem Mitglied von ‚Fürstentum Germania’ gefunden werden. „Ich bin nicht rechtsradikal“, betonte B, „aber wissen Sie, warum viele Missbrauchsopfer in die Richtung der Reichsbürger gehen? Weil ihnen sonst keiner zuhört.“
Verteidigung fordert Freispruch

Nach über fünf Stunden Verhandlung und zahlreichen Sichtungen der Bilder, forderte die Staatsanwältin, M. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und B. zu einem Jahr und zehn Monaten zu verurteilen. „Der Angeklagte hat den Besitz teilweise eingeräumt.“ Dennoch sei das Versenden der Dateien, auch wenn es einen selbst zeigt, verboten.

Das sah sein Verteidiger anders: „Das Weiterverbreiten via WhatsApp, wenn die Bilder in einen Text eingebettet sind, die die persönlichen Erfahrungen und das Leiden beschreibt, ist meiner Ansicht nach nicht strafbar.“ Er und auch Ms Verteidiger forderten einen Freispruch für beide.
„Er war im Besitz von 2.272 Bilddateien“

Letztendlich befand Richter Schmid den Angeklagten M schuldig des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Da nicht eindeutig nachgewiesen konnte, dass M eMule zum Verschicken kinderpornografischer Bilder genutzt hat, wurde er im Punkt des Verbreitens freigesprochen.

M wurde insgesamt zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. „Er war im Besitz von 2.272 Bilddateien, die in verschiedenen Ordnern abgelegt und gespeichert waren“, führt Schmid aus. „Und diese Ordner enthielten mehrfach den Benutzernamen des [M].“

B ist nach Ansicht des Gerichts schuldig sowohl des Verbreitens in 14 Fällen und des Besitzes kinderpornografischer Schriften, allerdings nur, was die Dateien auf seinem Handy angeht. Richter Schmid verurteilte ihn deshalb zu elf Monaten auf Bewährung. „Es steht nirgends, dass man kinderpornografische Schriften, auf denen man selbst zu sehen ist, überall verbreiten darf.“
[close]
https://tegernseerstimme.de/kinderpornografie-in-1000-faellen/

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8320 am: 5. November 2020, 08:19:36 »
Man könnte sagen: Die AfD. lohnt sich, zumindest für ihr "Volk". Die "Spitzenpolitiker" machen sich damit ja nur die Taschen voll.  ;) Die Gruppe war mal wieder eine AfD-Promoter, "Reichsbürger" und Hetzergruppe.

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Wegen Hetze im Netz zu Bewährungsstrafe verurteilt
04.11.2020 / 08:15
Keine Strafen jedoch wegen Betreibens der rechten Facebook-Gruppe "Ingolstadt gegen Überfremdung"

(ty)Am Montag nun mussten sich zwei Administratoren der Facebook-Gruppe "Ingolstadt gegen Überfremdung" wegen Volksverhetzung und Verwendung von Nazi-Symbolen beziehungsweise Beihilfe dazu vor dem Ingolstädter Amtsgericht verantworten - und wurden im wesentlichen Anklagepunkt freigesprochen.

In der Gruppe ist heftig gegen Asylbewerber gewettert worden. Von "fürchterlichen Minderlingen", die man in "Viehtransporter" stecken solle, war dort unter anderem die Rede. Oder davon, dass mit einer Uzi, einer Maschinenpistole, "1400 Asylanträge in einer Minute erledigt werden könnten".

Die Betreiber der Gruppe konnten schnell ermittelt werden: Ein 58-jähriger Mann aus Ingolstadt, der die Facebook-Gruppe gegründet und die Administration Ende 2017 an die mitangeklagte Frau, eine 64-jährige Manchingerin, abgegeben hat. Man habe das Problem der Überfremdung thematisieren wollen. Im Piusviertel etwa betrage der Anteil der "Blutdeutschen" nur noch fünf Prozent.

Die Kritik an der Asylpolitik unterfalle der Meinungsfreiheit, ließen die Angeklagten durch ihre Verteidiger Frank Miksch und Jörg Gragert erklären. Die Verantwortung für die strafbaren Posts schoben sich die beiden gegenseitig zu. Der Mann gab an, sich auf sie verlassen zu haben; sie wiederum, so ihr Anwalt, sei die "Dumme und Naive" gewesen, die sich zur Übernahme der Administration habe überreden lassen.

Entscheidend war jedoch letztlich, dass es wegen einer Panne den Ermittlungsbehörden nicht gelungen war, direkten Zugriff auf die Gruppe zu erhalten und im Einzelnen nachzuweisen, dass die Angeklagten von konkreten strafbaren Posts wussten, ohne sie zu löschen. Das nämlich, erklärte Richter Peter Hufnagl, sei Voraussetzung für eine Strafbarkeit, ein allgemeines "Organisationsverschulden" reiche nicht aus. Unter diesen Umständen komme eine Verurteilung zu Beihilfe durch Unterlassen - wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt - nicht in Betracht. Daraus, dass er mit der geltenden Rechtslage nicht glücklich ist, machte der Richter keinen Hehl. Er sagte: "Ich wende Strafvorschriften nur an. Ich kann keine erfinden. "

Dass die Manchingerin dennoch verurteilt wurde, hat damit zu tun, dass sie die Gruppe nicht nur administriert, sondern auch selbst fremdenfeindliche Kommentare gepostet hat. So hat sie etwa dazu aufgerufen, das "Negerpack in die Donau zu werfen". Auch von "Baumaffen ohne Kultur" und davon, dass sie das Bild eines Hundes mit SS-Schirmmütze, Hitlergruß und Hakenkreuz verbreitet hat, war die Rede. Wegen günstiger Sozialprognose und weil sie nicht vorbestraft ist, hielt Richter Hufnagl eine Bewährungsstrafe von neun Monaten für angemessen.

Sehr wohl vorbestraft war der 58-jährige Mitangeklagte, unter anderem wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Zudem berichtete ein Polizist davon, dass im Rahmen der Ermittlungen auf seinem Computer - ohne dass dies strafbar wäre - zuhauf pornografische Bilder gefunden worden seien, auf denen Frauen gequält, gefoltert und verstümmelt würden. Wäre der Hartz-IV-Empfänger verurteilt worden, hätte sich die Strafe wohl eher im Bereich der von Staatsanwalt Sebastian Hirschberger geforderten eineinhalb Jahre bewegt - ohne Bewährung.
Andreas Müller
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https://www.ingolstadt-today.de/news/wegen-hetze-im-netz-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-30523
_________________

Manchmal bedauere ich ja, dass Putin nicht in Wittenburg regiert.  :D Wobei er ja die Rechtsextremisten in anderen Ländern durchaus unterstützt.

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RusslandRechtsextremisten nach Kundgebung festgenommen – Putin warnt vor Hass
4. November 2020

Bei einem Marsch russischer Rechtsextremer in Moskau hat die Polizei 36 Teilnehmer in Gewahrsam genommen.

Sie hätten sich ohne Genehmigung an zwei Stellen der russischen Hauptstadt versammelt, hieß es. Sicherheitskräfte lösten die Kundgebung auf. Rechtsextreme nutzen den 4. November, den arbeitsfreien Tag der Nationalen Einheit, immer wieder um unter anderem ein Russland nur für Russen einzufordern. Präsident Putin warnte vor dem Schüren ethnischer Konflikte. Extremisten versuchten, Hass und Feindschaft zu säen, sagte er.

Mit Blick auf die jüngsten islamistischen Terroranschläge in Frankreich und Österreich plädierte Putin dafür, sich auf der Ebene der Vereinten Nationen für ein internationales Verbot der Verletzung religiöser Gefühle einzusetzen. Er werde das russische Außenministerium anweisen, eine entsprechende Initiative vorzubereiten.
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https://www.deutschlandfunk.de/russland-rechtsextremisten-nach-kundgebung-festgenommen.1939.de.html?drn:news_id=1190955

« Letzte Änderung: 5. November 2020, 08:34:31 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8321 am: 5. November 2020, 08:34:38 »
(...) wegen einer Panne den Ermittlungsbehörden nicht gelungen war, direkten Zugriff auf die Gruppe zu erhalten und im Einzelnen nachzuweisen, dass die Angeklagten von konkreten strafbaren Posts wussten (...)
Verrückt, immer diese Ermittlungspannen der Polizei gegen Rechtsextreme.
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8322 am: 5. November 2020, 09:08:40 »
sicher wieder nur ein Einzelfall
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8323 am: 5. November 2020, 10:06:28 »
Natürlich sind das nur ein paar "Einzelfälle", "Dummheiten" oder so was in der Art. Ein "Netzwerk" gibt es niemals nie nicht, das sagt ja schließlich irgendwie auch der (rechtsblinde) Verfassungsschutz (in dessen Reihen ja zwischenzeitlich auch schon Rechtsextreme entdeckt wurden). Natürlich wird man versuchen aufzuklären, irgendwie, irgendwo und vielleicht sogar irgendwann.

Bei so viel Ignoranz, Kleinreden und Rechtsblindheit würde mich ja wirklich mal interessieren in welcher Burschenschaft oder Partei dieser Herr aktiv ist.  :scratch:

Spoiler
Roland Ullmann : Polizeipräsident sieht keine Hinweise auf rechtsextremes Netzwerk

    Aktualisiert am 05.11.2020-08:14

Hessens neuer oberster Polizist muss wegen rechtsextremer Verdachtsfälle in den eigenen Reihen ermitteln. Roland Ullmann geht es um Aufklärung und den guten Ruf der hessischen Polizisten.

Hessens neuer Landespolizeipräsident Roland Ullmann hat sich als oberstes Ziel gesetzt, das Vertrauen in die Polizei nach rechtsextremen Verdachtsfällen wieder herzustellen. „Ich werde mit aller Kraft daran arbeiten, dass die hessische Polizei wieder einen tadellosen Ruf bekommt“, sagte Ullmann in seiner 100-Tage-Bilanz im neuen Amt der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Es werde mit großem Nachdruck an der Aufklärung der Verdachtsfälle gearbeitet. „Ich nehme das sehr ernst.“

„Wir haben sicherlich in Teilen der Polizei ein Problem“, erklärte Ullmann. Die Wurzeln seien aber sehr unterschiedlich. „Zum Teil sind das unentschuldbare Dummheiten“ im Umgang mit sozialen Medien. Es gebe aber auch Verdachtsfälle, bei denen es um handfeste Straftaten und eine rechtsextreme Gesinnung der Beamten gehe. „Wir gehen jedem noch so geringen Verdacht nach.“ Jeder Fall müsse einzeln bewertet werden. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gebe es aber kein rechtes Netzwerk bei der hessischen Polizei, betonte Ullmann. Dies habe auch jüngst eine Prüfung des Landesamts für Verfassungsschutz ergeben.
Wer keinen Platz bei der Polizei hat

„Klar ist eins: Fehlverhalten wird in keiner Weise geduldet und muss auch immer konsequent sanktioniert werden“, versicherte der Landespolizeipräsident zu den Ermittlungen in den eigenen Reihen der Polizei. „Wer nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung einsteht, der hat auch keinen Platz in der hessischen Polizei.“

Ullmann war als Landespolizeipräsident auf Udo Münch gefolgt, der in der Affäre um rechtsextreme Drohmails im Juli von dem Posten zurücktrat. Auslöser waren Drohmails mit der Unterschrift „NSU 2.0“ an die Fraktionsvorsitzende der Linken im hessischen Landtag, Janine Wissler. Bevor Wissler die Drohungen erhalten hatte, waren ihre persönlichen Daten über einen hessischen Polizeicomputer abgefragt worden. Münch hatte die Verantwortung dafür übernommen, dass die Spitze des Innenministeriums zu spät über die Vorgänge informiert wurde.

Weitere bekannte Empfängerinnen solcher Drohmails waren etwa die Kabarettistin Idil Baydar und die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz, die im Münchner Prozess um die Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) Opferfamilien vertreten hatte. In drei Fällen waren zuvor persönliche Daten von hessischen Polizeicomputern abgerufen worden. Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte im Zuge weiteren Ermittlungen zunächst nicht mehr ausschließen wollen, dass es ein rechtes Netzwerk bei der hessischen Polizei geben könnte.

Die Ermittlungen zu dem oder den Tätern der Drohschreiben „NSU2.0“ würden unter Leitung des polizeilichen Sonderermittlers Hanspeter Mener durch das Landeskriminalamt mit allem Nachdruck geführt, sagte Ullmann. Es werde sehr eng mit der Staatsanwaltschaft, dem Bundeskriminalamt sowie weiteren Sicherheitsbehörden im In- und Ausland zusammengearbeitet. Die Drohschreiben werden nach Angaben des Landespolizeipräsidenten über einen Server im Ausland verbreitet. Die hessischen Ermittler versuchten daher, in Form von Rechtshilfeersuchen der Justiz an weiterführende Hinweise aus dem Ausland zu kommen.

Konkrete Angaben zum Sachstand bei der Suche nach den Tätern wollte der Landespolizeipräsident mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht nennen. „Es geht aber voran“, betonte Ullmann. „Wir haben verschiedene Hypothesen, denen wir nachgehen.“ Mittlerweile wurden bundesweit Drohschreiben im hohen zweistelligen Bereich bekannt, die dem Komplex „NSU 2.0“ zugerechnet werden.
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https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/polizeipraesident-sieht-keine-hinweise-auf-rechtsextremes-netzwerk-17037231.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8324 am: 5. November 2020, 12:28:32 »
Hatten wir den schon?


Zitat
„Würde auch töten“: Reichsbürger bleibt trotz dieser Drohung straffrei

Ein 48-Jähriger widersetzt sich der Zwangsräumung aus seiner Wohnung. Der Piumer beklagt den „terroristischen Übergriff“ durch die Polizei. Allerdings hatte er selbst bereits Gewalt angekündigt.

Anke Schneider am 04.11.2020 um 11:01 Uhr
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Borgholzhausen/Halle. Der Angeklagte ist ein sogenannter „Reichsbürger", der die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für sich nicht anerkennt. Dieser Logik folgend erschien er am gestrigen Dienstag auch nicht zur anberaumten Hauptverhandlung im Haller Amtsgericht. Die Polizei führte den Angeklagten deshalb vor, so dass der Prozess erst mit gut einer Stunde Verspätung beginnen konnte.

Gefragt nach seiner Staatsangehörigkeit sagte der 48-Jährige, er sei „preußisch", also Angehöriger des Deutschen Reiches. Als sein Wohnsitz würde stets Borgholzhausen angegeben, das erkenne er aber nicht an. „Ich lebe überwiegend im Wald. Das ist mir lieber, als bei den ganzen Corona-Idi0ten mit ihren Masken", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft verlas sodann die Anklage, nach der der Beschuldigte am 22. August 2018 aus seiner Wohnung zwangsgeräumt werden. „Wir von der Polizei haben die Gerichtsvollzieherin von vorne herein begleitet, da abzusehen war, dass er nicht freiwillig gehen würde", sagte eine 42-jährige Beamtin aus.

Der Angeklagte hatte im Vorfeld einen Brief an das Gericht geschickt, in dem ankündigte, dass er keinesfalls freiwillig gehen würde. „Er schrieb, dass er gegebenenfalls auch töten würde."

Polizei in Mannschaftsstärke: „Lage ist sofort eskaliert"

Derart vorgewarnt trafen die Polizisten in entsprechender Mannschaftsstärke in Borgholzhausen ein. Der Beschuldigte hielt sich im Untergeschoss auf.„Wegen der zu erwartenden Gegenwehr sind wir nicht in den Keller gegangen, da die Örtlichkeiten da unten zu eng waren, um ausweichen zu können", berichtete ein Polizist. Man habe den Mann stattdessen „die Treppe hinauf geredet" und ihn dann gepackt. „Die Lage ist sofort eskaliert", berichtete die Polizistin. Die Beamten rangen den Mann nieder und brachten ihn aus dem Haus.

Dabei wehrte sich der Piumer heftig, schlug auf die Gegner ein und verletzte einen der Polizisten an der Hand. In Absprache mit dem Ordnungsamt wurde der Beschuldigte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Der Täter selbst zeigte im Gericht keinerlei Einsicht. „Das war kein Polizeieinsatz, das war ein terroristischer Übergriff. Das müssen Sie klar beim Namen nennen", sagte er. Dass er sich zur Wehr gesetzt habe, sei sein gutes Recht. „Das war Selbstverteidigung gegen einen terrorisistischen Akt."
„Ich halte von diesen Psycho-Heinis nichts"

Im Gericht war ein Psychiater anwesend, mit dem der Angeklagte jedoch nicht reden wollte. „Ich halte von diesen Psycho-Heinis nichts", sagte er. Das sei alles erfundene Freimaurerei. Der Experte konnte sein Gutachten nur nach Aktenlage und nach den Eindrücken aus der Hauptverhandlung erstellen. „Für eine Diagnose ist die Aussagekraft der Akten zu schwach", sagte er. Er habe aber ein Gutachten aus dem Jahr 2008 gefunden, nach dem der Beschuldigte bereis in der Kindheit eine Persönlichkeitsstörung entwickelt habe.Er sei desintegriert, seit 20 Jahren durchgehend arbeitslos. Er zeige narzisstisches Verhalten, sei sehr leicht kränkbar und empfindlich, zeige aber auch deutlich paranoide Anteile, was die Behauptung, dem Deutschen Reich anzugehören, deutlich mache.Der Gutachter zeigte auf, welche Parameter für eine Schuldunfähigkeit vorhanden sein müssen. Die seien hier nicht sicher festzustellen.

„Reichsbürger befinden sich eigentlich nicht in einer anderen Welt. Sie wissen in der Regel, dass sie kein Recht haben", sagte der Gutachter. Der Beschuldigte habe auch nicht im Affekt gehandelt, sondern sein Verhalten sogar angekündigt. Aufgrund der Vorgeschichte, des Verhaltens am Tatort und die Äußerungen in der Gerichtsverhandlung könne man aber zumindest von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen.Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte als erwiesen an und beantragte eine Geldstrafe.
Angeklagter bekommt eine Verwarnung

Die Richterin verwarnte den den bisher nicht Vorbestraften aber nur und behielt sich die Verhängung einer Geldstrafe für eine Bewährungszeit von einem Jahr vor. „Das war für Sie eine belastende Situation, das müssen wir berücksichtigen", so die Richterin. Zudem sei der Piumer psychisch nicht gesund. Der ganze Vorgang liege mehr als zwei Jahre zurück und seitdem sei auch nichts mehr vorgefallen. Daher könne das Gericht es bei einer Verwarnung belassen.

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„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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