Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1492147 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8235 am: 18. Oktober 2020, 18:22:16 »
Da müsste ich schon kräftig einen in der Krone haben, dass mir sowas einfällt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8236 am: 19. Oktober 2020, 08:48:02 »
Zitat
Polizei-Verwaltungsangestellte in der Reichsbürger-Szene?

19.10.2020 8:00

Lüneburg. Es begann mit einem Bußgeldbescheid des Landkreises Lüneburg, der einer 46-Jährigen aus dem westlichen Landkreis ins Haus flatterte. Sie hatte sich geweigert, ihre Grundsteuer zu bezahlen. Die Strafe brachte die Frau derart in Rage, dass sie in ihrem Einspruch dagegen mal so richtig vom Leder zog. Das rief letztlich sogar den Verfassungsschutz auf den Plan. Und führte dazu, dass die Betroffene jetzt ihren Job als Verwaltungsangestellte bei der Polizei Hamburg los ist. Die Innenbehörde hat sie fristlos gefeuert. Denn das von ihr dienstlich verschickte Einspruchsschreiben lässt nach Einschätzung der Behörde darauf schließen, dass sie der sogenannten Reichsbürger-Szene zuzuordnen ist.

Dass empörte Bürger in Schreiben an die Behörden schon mal Dampf ablassen, ist nicht ungewöhnlich. Eher die Ausnahme ist es allerdings, wenn solch ein Wut-Einspruch per Fax aus dem Büro einer Polizeidienststelle kommt. Was die 46-Jährige da niedergeschrieben hatte, ließ die Mitarbeiter im Lüneburger Kreis-Ordnungsamt jedenfalls aufhorchen: „In dem Widerspruch standen die typischen Reichsbürgerthesen“, erklärte ein Sprecher der Hamburger Polizei.

Reichsbüger-Ideologie oft gesetzeswidrig

Dorthin hatte die Lüneburger Kreisverwaltung den Vorgang am 8. September umgehend zur Kenntnis zurückgeschickt. Denn eine Angestellte im Polizeidienst, die weder die Bundesrepublik Deutschland noch deren Rechtssystem und Institutionen anerkennt – das wollte man nicht auf sich beruhen lassen.

Und der Polizei erschien der Vorgang so brisant, dass sie umgehend den Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt einschaltete. „Der Fall ist uns bekannt, zu Einzelpersonen und näheren Details können wir uns aus rechtlichen Gründen nicht äußern“, sagt dessen Sprecher Marco Haase auf LZ-Anfrage. Grundsätzlich sei zu sagen, dass Reichsbürger aus unterschiedlichen Motiven, so auch unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, die Verfassung der Bundesrepublik ablehnen und damit auch den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen. Entsprechend begehen sie regelmäßig Gesetzesbrüche.

Von Rechtsextremisten bis Esoteriker

„Seit 2016 wird diese Szene durch den Verfassungsschutzverbund verstärkt beobachtet“, verdeutlicht Haase. Sie gelte als verfassungsfeindlich. Das Milieu sei personell, organisatorisch und ideologisch sehr heterogen und umfasse von Rechtsextremisten über Esoteriker bis hin zu Verschwörungstheoretikern ein breites Spektrum.

Die Lüneburgerin war in ihrer Tätigkeit als Polizeiangestellte auch in sensiblen Bereichen eingesetzt. So arbeitete sie unter anderem im Vorzimmer des Leiters der Wasserschutzpolizei. Sie hätte aber schon seit Längerem eine weniger exponierte Position gehabt, versicherte ein Polizeisprecher.

Die Behörde lud die 46-Jährige nach Bekanntwerden ihres Schreibens umgehend zu einem Gespräch vor, zu dem sie aber nicht erschienen sei, wie der Sprecher mitteilt. Daraufhin sei am 9. Oktober die fristlose Kündigung erfolgt. Ob die Mitarbeiterin auch dagegen einen Einspruch eingelegt hat, konnte der Behördensprecher nicht sagen.
https://www.landeszeitung.de/lokales/133720-wutschreiben-aus-dem-polizei-fax/

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8237 am: 19. Oktober 2020, 11:29:17 »
Zitat
Volksverhetzung als »unwesentliche Nebenstraftat« eingestellt
19. Oktober 2020 Sebastian Lipp   Schreibe einen Kommentar

Friedrichshafen, 12. März 2020. Ein 31-Jähriger postet rassistische und volksverhetzende Bilder auf Facebook. Weil er sich auch wegen Bandendiebstahls verantworten muss, wird das Verfahren eingestellt.
Spoiler
Der Vorfall wurde bislang nicht öffentlich bekannt. Erst auf eine Bundestagsanfrage der Linksfraktion zu Protesten gegen und Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte (Drs 19/21647) taucht der Fall auf. Dort ist er als politisch rechts motivierte Volksverhetzung mit »Angriffsziel ›Asylunterkunft‹« gelistet. Dort ist die Tat auf den 12. März 2020 datiert. Allgäu rechtsaußen hat recherchiert, was genau passiert ist.
Als »unwesentliche Nebenstraftat« eingestellt

Der »Sachverhalt hat keinerlei Bezüge zu Asylsuchenden oder deren Unterkünfte im Zuständigkeitsbereich des PP Ravensburg«, teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums auf Anfrage mit. Der 31-jährige Beschuldigte postete laut Staatsanwaltschaft am 9. September 2019 »einen ausländerfeindlichen Videoclip in dem Ausländer als ›Dreck‹ betitelt werden. Im Jahr 2016 postete er ein Bild einer Ritter Sport Schokolade mit dem Titel ›Rassisnuss‹ und dem Bild von Adolf Hitler.« Die Polizei hatte das Ermittlungsverfahren laut Aktenlage erst am 12. März 2020 nach einer »staatsschutzrechtlichen Überprüfung« von öffentlich einsehbaren Facebookprofilen eingeleitet. Darauf dürfte die Datierung der Bundesregierung zurück gehen.

Der vielfach vorbestrafte Beschuldigte müsse sich derzeit vor dem Landgericht Ravensburg wegen Bandendiebstahls verantworten. Im Hinblick auf dieses Verfahren, in dem eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu erwarten sei und vorangegangene Verurteilungen handele es sich bei den rassistischen Ausfällen um eine »unwesentliche Nebenstraftat«. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft Ravensburg das Verfahren (Az 11 js 8299/20) ein.
[close]
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2020/10/19/friedrichshafen-volksverhetzung-als-unwesentliche-nebenstraftat-eingestellt/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8238 am: 19. Oktober 2020, 11:59:22 »
Da sehe ich nun wirklich kein Problem: wenn er schon mehrere Jahre Knast zu erwarten hat, macht eine zu erwartende Bestrafung wegen eines Delikts wie Volksverhetzung den Kohl nicht mehr fett - oder, wie es im Gesetz steht, "fällt nicht beträchtlich ins Gewicht".
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8239 am: 19. Oktober 2020, 15:30:08 »
Da sehe ich nun wirklich kein Problem

Das wollte ich mit dem Posting auch nicht als Problem bezeichnet haben.


Zitat
Verhandlung am Verwaltungsgericht
Deutsche ohne Waffen
Von Martin Oswald in Nachrichten

Ein Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis kann schmerzhafte Konsequenzen haben. So verloren zwei Schützen aus dem Landkreis Cham vor zwei Jahren ihre Waffenbesitzkarten, weil sie das Landratsamt deshalb für Reichsbürger hält. Dagegen klagten sie nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Spoiler
Helmut und Bernd F., Vater und Sohn aus dem Landkreis Cham, mussten Ende 2018 ihre Waffenbesitzkarten abgeben. Dagegen klagten sie nun vorm Verwaltungsgericht Regensburg, wo am Dienstag die mündliche Verhandlung stattfand.

Staatsangehörigkeitsausweis mit „reichsbürgertypischem Jargon“
Der Grund für den damaligen Bescheid des Landratsamtes Cham (Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis): Beide haben im Jahr 2015 im Zuge der sogenannten „Flüchtlingswelle“ einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und erhalten. Nach Einschätzung des Landratsamtes hätten Helmut und Bernd F. im Antrag Angaben in „reichsbürgertypischem Jargon“ gemacht, wodurch ernste Zweifel an der Zuverlässigkeit der beiden bestünden, Waffen besitzen zu dürfen.

Die Behörde beruft sich dabei insbesondere auf die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (hier und hier), wonach es für die Unzuverlässigkeit genügt, wenn Personen Staatsangehörigkeitsausweise mit „reichsbürgertypischen Angaben“ beantragen. Seit dem „Polizistenmord in Georgensgmünd“ im Oktober 2016, bei dem ein Reichsbürger einen Polizisten erschoss und drei weitere mit Schüssen verletzte, ist diese rechte Szene auch verstärkt in den Fokus von Behörden und des Verfassungsschutzes geraten. Die Rechtsprechung ist da eindeutig: wer Reichsbürger ist, darf kein (legaler) Waffenbesitzer sein.

Geboren im Königreich Bayern
Die Situation bei den Sportschützen Helmut und Bernd F. ist jedoch weniger eindeutig. 2015 „mit Beginn der Flüchtlingswelle“ sei das Thema Staatsangehörigkeitsausweis „bei uns in der Abteilung rumgegangen“, sagt Vater Helmut. Ein Arbeitskollege bei BMW in Regensburg habe dabei auf ihn und weitere Kollegen eingewirkt, sich den Ausweis zu besorgen, um die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen zu können. Sonst könne man, so das Argument, enteignet werden oder den Wohnraum verlieren.

Um diese befürchteten Nachteile nicht zu haben, habe der zwischenzeitlich pensionierte Helmut F. den Antrag ausgefüllt und dabei diverse Angaben vom Arbeitskollegen abgeschrieben. So komme es auch zum Reichsbürger-Jargon. Im Antrag steht unter anderem drin, F. sei im Königreich Bayern geboren. Außerdem wird sich auch auf das (nicht mehr gültige) Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 des Deutschen Kaiserreichs berufen.

Der Vater berichtet, dass er für das begehrte Dokument aufwändig seinen Stammbaum recherchiert habe und einige nötige Abstammungsunterlagen habe besorgen müssen. Seinem Sohn habe er gesagt: „Mach’s auch.“ Und schon hatten die beiden ihren Ausweis.

Ein amtliches Dokument
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein vom Landratsamt ausgestelltes offizielles Dokument der Bundesrepublik Deutschland und nicht etwa eines Fake-Reiches oder Pseudo-Staates, welche ebenfalls eigene „Ausweise“ anbieten. Er wird auch „Gelber Schein“ genannt und geht auf oben genanntes Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 zurück.

Laut Bundesverwaltungsamt brauche man diesen Ausweis in der Regel nur, „wenn Zweifel an [der] deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird“. Dies könne etwa bei Adoptionsverfahren, zur Beantragung von Rente oder Sozialhilfe im Ausland oder in diplomatischen Kontexten relevant sein.

„Gelber Schein“ bei Reichsbürgern beliebt
Als anerkannter Nachweis ihrer deutschen Abstammung. Zwar ist auch der Gelbe Schein mit „Bundesrepublik Deutschland“ überschrieben, doch geht er eben auf ein Gesetz des Deutschen Kaiserreichs zurück.

In Bayern wurden in den Jahren 2015 und 2016 fast 2.000 beziehungsweise knapp 3.300 Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt, wie aus einer Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter aus dem Jahr 2017 hervorgeht. Im Landkreis Cham waren es in denselben Jahren 18 und 26. Zum Vergleich: In der Stadt Regensburg wurden 2015 19 und 2016 elf „Gelbe Scheine“ ausgestellt. Im Landkreis Regensburg waren es 30 und 39.

Schütze habe den deutschen Staat „immer anerkannt“
Helmut F. betont jedoch mehrfach, dass er mit der Reichsbürgerszene nichts zu tun zu habe. Er habe „immer den deutschen Staat anerkannt“ und immer einen Personalausweis besessen. Er wisse, dass die Beantragung und die Angaben im Antrag „eine Riesendummheit“ gewesen sei. Dass er auch noch seinen Sohn Bernd überzeugt habe, täte ihm „im Nachhinein leid“. Er habe von der Reichsbürgerszene überhaupt erst durch den Polizistenmord – also nach seiner Antragsstellung – erfahren. Ob er das „Königreich Bayern“ nicht hinterfragt hätte, möchte der Kammervorsitzende wissen. Er habe das auf seine Vorfahren bezogen, so Helmut F.

Gerät man also in den Verdacht Reichsbürger zu sein, nur weil man ein amtliches Dokument beantragt? Und können aus der Beantragung allein Konsequenzen folgen, wie etwa die Untersagung des Waffenbesitzes? Für die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts – so klingt es zumindest an – könnte das problematisch sein. Sie scheint Vater und Sohn zu glauben, dass sie mit der Reichsbürgerbewegung nichts zu tun haben.

Sonst keine Hinweise auf Reichsbürgerideologie
Einige Male erkundigen sich der Richter und seine Beisitzerinnen in der Verhandlung, ob es außer den Ausweisen weitere Anhaltspunkte gebe, dass Helmut und Bernd F. sich der Reichsbürgerszene verbunden fühlen. Beklagtenvertreter Robert Schinabeck (Landratsamt Cham) verneint dies. Er berichtet sogar, die beiden F.s hätten sich in Telefongesprächen mit dem Amt „vehement“ von der Reichsbürgerbewegung distanziert. Auch sei ihre Waffenunterbringung nicht zu beanstanden gewesen.

Letztlich aber, so Schinabeck, bleibe ein „Restrisiko“ bei der Einschätzung der Zuverlässigkeit der beiden im Umgang mit Waffen. Ob dieses Risiko nicht bei jedem Waffenbesitzer bestehe, fragt der Vorsitzende Richter in Richtung Landratsamt? Die Entscheidung, ob Vater und Sohn künftig wieder schießen dürfen, ist noch nicht gefallen. Der Prognose der Kammer zufolge wird sich wohl ohnehin in höherer Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch mit der Frage befassen müssen.

Update 19.10.2020:
Wie das Verwaltungsgericht Regensburg heute mitteilt, wurden die Bescheide des Landratsamtes Cham aufgehoben. Damit erhalten Helmut und Bernd F. ihre Waffenbistzkarten (sowie ebenfalls eingezogene Jagdscheine) zurück. Berufungen wurden zugelassen, sodass sich möglicherweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch mit der Sache wird beschäftigen müssen.
[close]
https://www.regensburg-digital.de/deutsche-ohne-waffen/15102020/


Hier gibt's jetzt was zu meckern.
Nämlich, daß die beiden nicht "nun" geklagt haben, sondern vermutlich in der 3-Monats-Frist.
Und daß sie die Erlaubnis nie verloren hatten, sondern lediglich das Erlaubnisdokument eingezogen wurde bis zur Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung.

Als Mitarbeiter beim BMW wurde er vermutlich auch nicht pensioniert. Aber: Jetz is a scho wurscht!  ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8241 am: 19. Oktober 2020, 16:47:40 »
https://www.express.de/bonn/anklage-in-bonn-reichsbuerger-trug-im-kaufland-keine-maske---polizisten-in-der-falle-37507726

Unsere Freunde aus dem Supermarkt werden demnächst verarztet. Anklage wurde zum Landgericht erhoben, was eine Straferwartung von über 4 Jahren bedeuten würde.  :scratch: Das ist vielleicht etwas übertrieben für die Aktion. Oder es steht im Raum, dass mindestens einer der Angeklagten was an der Murmel hat.

Spoiler
Zitat
Anklage in Bonn Reichsbürger trug im Kaufland keine Maske – Polizisten in der Falle


Bonn/Troisdorf - Dieser Fall beschäftigte sogar den Landtag in Düsseldorf: Am 9. Mai sollen zwei Männer und eine Frau im Kaufland in Troisdorf gegen die Maskenpflicht demonstriert haben. Als die Polizei erschien, wurden zwei Beamte krankenhausreif geprügelt. Die gesamte Aktion wurde von dem Trio gefilmt und das Video ins Internet gestellt.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die 35 und 38 Jahre alten Männer und die 30-jährige Frau jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Polizeibeamte angeklagt. Das teilte am Montag (19. Oktober) die Sprecherin des Landgerichts, Patrizia Meyer, mit.

Das war geschehen:  Am Nachmittag des 9. Mai, einem Samstag, betrat das Trio den Supermarkt am Theodor-Heuss-Ring, der 35-Jährige soll dabei keine Maske getragen haben. Als ihn zwei Mitarbeiter des Geschäfts aufforderten, einen Mundschutz anzulegen, sollen die Männer immer aggressiver geworden sein und über die Maskenpflicht geschimpft haben, so dass schließlich zwei Polizisten erschienen, um den Streit zu schlichten.

Anklage in Bonn: Ermittler gehen davon aus, dass Polizisten in Falle gelockt wurden

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Beamten in eine Falle gelockt wurden und die Angeklagten die Situation absichtlich provoziert haben. Denn auch gegenüber den Polizisten soll sich der 35-Jährige geweigert haben, eine Maske aufzusetzen, die Frau wollte ihre Personalien nicht nennen und soll einen Einkaufswagen gegen einen Beamten geschoben haben.

Der Mann mit Maske, so ist es in dem Video zu hören, behauptete, sein Begleiter sei „ein souveräner Mensch“.

Schließlich erteilten die Polizisten dem 35-Jährigen einen Platzverweis, dem er nur zögernd nachkam; er ging scheinbar zum Ausgang, drehte sich dann aber um und baute sich vor den Einsatzkräften auf. Daraufhin eskalierte die Situation: Dessen Kumpel soll, nach Angaben der Gerichtssprecherin, einen Beamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ebenfalls auf den Kollegen eingeprügelt haben. Der 35-Jährige soll ebenfalls zugelangt und einen Polizisten im Gesicht getroffen haben, während die Frau dessen Arm hielt.

Anklage in Bonn: Trio soll Aktion mit Handys und einer Bodycam gefilmt haben

Die beiden Beamten, die sich mit Pfefferspray verteidigten, erlitten erhebliche Verletzungen. Einer musste wegen einer Gesichtsfraktur operiert werden, der zweite zog sich schwere Prellungen zu. Im Video sind Blutstropfen auf dem Fußboden des Supermarkts zu sehen. Erst einer weiteren Polizeistreife gelang es, die Angreifer zu überwältigen.

Die Angeklagten sollen die ganze Aktion mit ihren Handys und einer an der Brust befestigten Body-Cam gefilmt haben, die Aufnahmen wurden im Internet verbreitet. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte später im Landtag, der Streit sei „ganz bewusst provoziert worden“, der Eklat „sollte Stimmung machen, mehr nicht“.

Nach den Feststellungen des Staatsschutzes beim Polizeipräsidium Bonn gehört der 35-Jährige der Reichsbürger-Szene an.

Anklage in Bonn: Reichsbürger hatte Wohnung in Bonner Altstadt

Die Angeklagten wurden nach Aufnahme der Personalien nach Hause geschickt, ausreichende Gründe für eine Festnahme habe es nicht gegeben.  Am folgenden Mittwoch durchsuchten schwer bewaffnete Polizisten zwei Wohnungen der Verdächtigen in einem Mehrfamilienhaus in Troisdorf, in denen die Frau und der 38-Jährige wohnen, und die Dachgeschosswohnung des Jüngeren in der Bonner Altstadt. Dabei wurden ein Klappmesser, eine Machete, ein Baseballschläger, eine sogenannte Go-Pro-Kamera, Computer und Speichermedien beschlagnahmt.

Zwei Tage später tauchte der 35-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft erneut im Kaufland auf und beleidigte einen Mitarbeiter, der Zeuge des Vorfalls vom 9. Mai war. Die Ankläger werfen dem sogenannten Reichsbürger darüber hinaus vor, ein Auto ohne Fahrerlaubnis gefahren zu haben; in dem Fahrzeug war ein Schlagring gefunden worden.

Der Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts ist noch nicht terminiert. (ucs)
[close]
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8242 am: 19. Oktober 2020, 16:54:15 »
Ich denke mal eher, daß die Anklage nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG wegen der Bedeutung des Falls (immerhin große Aufregung in der Öffentlichkeit) beim LG erhoben wurde.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8243 am: 19. Oktober 2020, 18:04:36 »
Ich denke mal eher, daß die Anklage nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG wegen der Bedeutung des Falls (immerhin große Aufregung in der Öffentlichkeit) beim LG erhoben wurde.

Gerade im TV bestätigt worden.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8244 am: 19. Oktober 2020, 19:20:51 »
Teil 1 und 2 siehe hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg314979#msg314979

Damit dürfte die Verbeamtung und der Job wohl Geschichte sein. 11 Monate auf Bewährung und 7.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Zitat
19.10.20
Bewährungsstrafe für Kripobeamten
Gericht
© BAYERNWELLE

Update Montagabend

Traunstein - Das Amtsgericht Traunstein hat den angeklagten Kripobeamten zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er mehr als 7.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Das Gericht erkannte den Angeklagten in zweierlei Hinsicht für schuldig: Zum einen habe er gegen Kollegen nach Absetzen einer rassistischen Chatnachricht nicht ermittelt ("Strafvereitelung"), zum anderen habe er "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" in seinem Büro an der Wand hängen gehabt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu elf Monaten auf Bewährung. Eine rechtsextreme Gesinnung erkannte der Richter nicht. Der Angeklagte habe aber das "Vertrauen in die Kriminalpolizei beschädigt".
https://www.bayernwelle.de/chiemgau-und-rupertiwinkel/bewaehrungsstrafe-fuer-kripobeamten

https://www.idowa.de/inhalt.bayern-arbeiten-unterm-hakenkreuz-kripobeamter-vor-gericht.fb4c6fde-23bc-41d4-aac1-b0ea176bc598.html

 https://www.sueddeutsche.de/bayern/traunstein-polizist-bewaehrungsstrafe-nazi-symbole-1.5081628
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2020, 19:25:26 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8245 am: 19. Oktober 2020, 20:04:16 »
Damit dürfte die Verbeamtung und der Job wohl Geschichte sein. 11 Monate auf Bewährung und 7.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Das wird erst das Disziplinarverfahren zeigen. Das automatische Ende kommt erst bei 12 Monaten und mehr.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8246 am: 19. Oktober 2020, 20:50:03 »
Zitat
Das wird erst das Disziplinarverfahren zeigen. Das automatische Ende kommt erst bei 12 Monaten und mehr.

Da sind 11 Monate doch eventuell ein Zeichen des Gerichts?
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« Antwort #8247 am: 19. Oktober 2020, 21:42:55 »
Zitat
Das wird erst das Disziplinarverfahren zeigen. Das automatische Ende kommt erst bei 12 Monaten und mehr.

Da sind 11 Monate doch eventuell ein Zeichen des Gerichts?
Allerdings ein untaugliches Zeichen.
Bei Straftaten im Dienst bist Du schon weit eher bei denen dabei, die nach dem Disziplinarverfahren nicht mehr dabei sind.
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« Antwort #8248 am: 20. Oktober 2020, 07:41:10 »
Irendwann reicht's halt:


Zitat
19.10.2020, 11:31 Uhr
Zu "rechts"? Fischer-Verlag trennt sich von Autorin Monika Maron

Vierzig Jahre lang veröffentlichte Monika Maron ihre Bücher beim Frankfurter S. Fischer Verlag. Der trennte sich nun von der umstrittenen Autorin, die betont konservative Positionen vertritt. Kritiker sprechen von einem Fall von "Cancel Culture".
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Monika Marons zuletzt bei S. Fischer veröffentlichter Roman "Arthur Lanz" sorgte für sehr geteilte Meinungen. Darin lässt die Autorin ihre Romanfiguren Debatten über die Unmöglichkeit von "deutschen Helden" führen und über einen Weg ins "Grüne Reich" spekulieren. Solche Vergleiche und die bisweilen irritierende Wortwahl verstörten Leser wie Kritiker gleichermaßen, Verrisse waren die Folge. Konservative Blätter wie die Würzburger "Tagespost" schrieben dagegen von einem "Abschlachten" der Autorin durch die Rezensenten und bezeichneten den Roman als "wundervoll leicht und augenzwinkernd provokativ". Dem BR sagte Maron im August, sie wolle "nicht provozieren", sondern fühle sich "eher provoziert durch das, was um mich herum passiert". In der Literatur-Branche, und nicht nur da, steht Maron wegen ihrer betont konservativen Positionen unter "Rechts-Verdacht", ein Vorwurf, den sie selbst nicht gelten lässt: "Den kannte ich in der DDR sowieso. Also, wer da nicht für den Frieden war, war für den Klassenfeind und gab dem Westen Munition. Daran kann man nichts ändern."

"Das fand ich eher komisch"
In einem aufsehenerregenden Interview mit der "Welt am Sonntag" machte Maron, die sich selbst als "freiheitssüchtig" bezeichnet, jetzt bekannt, dass sich ihr langjähriger Verlag S. Fischer von ihr getrennt habe. Zu den Gründen sagte sie: "Das kann ich nur vermuten. Natürlich weiß ich, dass man nicht mit allen meinen politischen Äußerungen zum Islam und zur Flüchtlingspolitik glücklich ist. Bei meinem Buch 'Munin oder Chaos im Kopf', das 2018 erschienen ist, gab es jedenfalls schon vor der Veröffentlichung vonseiten des Verlages allerlei Bedenken und schriftliche Hinweise, um mich vor mir selbst zu beschützen, wie mir gesagt wurde. Das fand ich eher komisch."

Seit Maron kürzlich in der Dresdener "edition buchhaus loschwitz" den Essay-Band "Krumme Gestalten, vom Wind gebissen" veröffentlichte, sorgte sie bei ihren Widersachern für neue Empörung. Der Verlag der Buchhändlerin Susanne Dagen macht immer wieder mit "neurechten" Äußerungen Schlagzeilen. Für Maron ist Dagen dagegen eine "Oppositionelle, die manchmal auch übers Ziel hinausschießt". Vertrieben wird der Essay-Band von Götz Kubitschek, dem Chef des "Antaios"-Verlags, der ebenfalls als "neurechts" gilt, von Kritikern jedoch als rechtsextrem bezeichnet wird.

Dass die Buchreihe "Exil" heißt, findet Maron zwar nicht "glücklich", schränkt jedoch ein: "Gemeint ist damit auch eher ein Rückzug aus dem ideologisch aufgeladenen Gezeter in die Sprache der Literatur. Assoziiert wird damit aber natürlich auch die deutsche Exilliteratur während des Nationalsozialismus, und das wäre absurd. Dass der politisch mir ferne Kubitschek die Bücher vertreibt, wusste ich nicht – zeigen Sie mir mal einen Autor, der sich um den Vertrieb kümmert. Kubitschek listet aber auch meine Fischer-Romane, der Verlag kann ihn nicht einmal daran hindern, weil jeder sich bei jedem Barsortimenter damit eindecken kann."

"Ehrabschneiderisch und existenzbedrohend"?
Monika Maron zufolge ist "vielen offenbar das Argumentieren zu mühsam", ihrer Meinung nach verkürzt "moralische Ausgrenzung die Debatte". In der "Welt" sagte sie: "Bei Gesprächen nach Lesungen höre ich oft, dass die Leute vor drei Sachen Angst haben: eben davor, ausgegrenzt zu werden; Angst vor unversöhnlichem Streit mit Freunden und Familie; einige haben sogar Angst, ihre Arbeit zu verlieren, wenn sie das Falsche sagen. Nun ist es ja ein gängiges Argument, dass man alles sagen dürfe – nur müsse man eben auch mit Gegenwind rechnen. Was in gewisser Weise natürlich stimmt. Wenn der Gegenwind aber nicht heftige Widerrede und lebendiger Streit ist, sondern ehrabschneiderisch oder sogar existenzbedrohend, dann ist eine vernünftige, gleichberechtigte Diskussion nicht mehr möglich. Wer eine öffentliche Stimme hat, kann sich noch wehren, andere gehen dann vielleicht einfach in Deckung oder verhärten sich."

Rechtskonservative Websites wie "'Tichys Einblick" wittern bereits einen "Verrat an der Freiheit der Literatur" und werfen dem S. Fischer-Verlag vor, "Parteiliteratur" im Sinne Lenins zu verbreiten. In einem "Offenen Brief" des Münchner Publizisten Boris Blaha heißt es polemisch, die Trennung des Verlags von seiner langjährigen Autorin sei an "Niedertracht nicht mehr zu überbieten".

Verlag nennt Grund für die Trennung
Der S. Fischer Verlag bestätigte dem BR die Trennung von Monika Maron. Siv Bublitz, die verlegerische Geschäftsführerin der S. Fischer-Verlage, äußerte sich in einer kurzen Pressemitteilung: "Man kann nicht bei S. Fischer und gleichzeitig im Buchhaus Loschwitz publizieren, das mit dem Antaios Verlag kooperiert.” Über die Gründe, der Autorin über die bestehenden Verträge hinaus keine neuen Buchverträge anzubieten, habe es in den vergangenen Monaten einen "intensiven Austausch" zwischen Autorin und Verlag gegeben.

Die bei Fischer erschienenen Bücher von Monika Maron blieben, wenn es nach dem Wunsch des Verlags gehe, weiterhin im Programm. Für das kommende Jahr im Mai ist Monika Marons Essay-Band "Was ist eigentlich los?" angekündigt. Dabei soll es nach Informationen des BR von Seiten des Verlags auch bleiben. Der "Süddeutschen Zeitung" schrieb die Autorin allerdings zwischenzeitlich eine Mail, wonach sie kein Interesse mehr an einer weiteren Zusammenarbeit mit S. Fischer hat. Das Angebot, bereits erschienene Texte zu ihrem 80. Geburtstag am 3. Juni 2021 noch einmal zu veröffentlichen, sei "offenbar nur ein Manöver" gewesen, das sie glauben machen sollte, der Verlag werde "auch einen nächsten Buchvertrag mit mir machen": "Die Verlagsleitung hat dann aber ein ganz und gar unpolitisches Manuskript von mir ungelesen abgelehnt mit der Botschaft: dieses nicht und auch kein anderes. Der Essayband wird nicht bei S. Fischer erscheinen."
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https://www.br.de/nachrichten/kultur/zu-rechts-fischer-verlag-trennt-sich-von-autorin-monika-maron,SDqZz6E


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Literaturbetrieb
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S. Fischer Verlag trennt sich von Monika Maron
Von „Flugasche“ im Jahr 1981 bis „Artur Lanz“ im August 2020 reichen die Veröffentlichungen der Berliner Autorin bei S. Fischer. Wie kam es zum Zerwürfnis?

19.10.2020 - 18:29, Cornelia Geißler


Monika Maron im Sommer vor ihrem Haus in Mecklenburg-Vorpommern.
Foto:  Ostkreuz/Sebastian Wells
BerlinLesern kann es im Grunde egal sein, in welchem Verlag ein Buch erscheint, Hauptsache, es lässt sich im Buchhandel erwerben. Einem Autor ist das weniger gleichgültig, denn es knüpfen sich Sorgfalt dem Manuskript gegenüber, Aufmerksamkeit über Werbung und Presse, die Akzeptanz im Buchhandel und natürlich das Geld daran. Als Monika Maron 1980 für ihren ersten Roman einen Verlag suchte, fand sie ihn nicht in dem Staat, in dem sie lebte und in dem die Geschichte angesiedelt war, in der DDR. Der S. Fischer Verlag in Frankfurt am Main druckte den Roman „Flugasche“.

Die Autorin blieb noch ein paar Jahre in Pankow wohnen, bis sie den Staat, der ihre Texte ohnehin nicht wollte, verließ. Als sie in den Westen kam, führte sie gerade einen öffentlichen Briefwechsel mit dem Münchener Schriftsteller Joseph von Westphalen im Zeit-Magazin, sie war prominent. Zwar musste sie sich in Hamburg eine Wohnung suchen, doch ein Zuhause hatte sie bereits – den Verlag, der nach „Flugasche“ bereits zwei weitere Bücher von ihr veröffentlicht hatte und bald darauf auch die deutsch-deutschen Briefe in Buchform herausbrachte.

Ausflug zu einem Verlag mit neurechtem Umfeld
Monika Maron, die seit Anfang der 90er-Jahre wieder in Berlin beziehungsweise in einem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, ist nun das Verhältnis mit dem Verlag, der seit vierzig Jahren ihre Bücher herausbringt, gekündigt worden. Der Bayerische Rundfunk erwähnt ein „aufsehenerregendes Interview“, in dem Maron dies bekanntgegeben hätte, bezieht sich auf ein an diesem Wochenende in der Zeitung Welt am Sonntag erschienenes Gespräch mit der Autorin. Die Gründe für die Trennung könne sie nur vermuten, sagt sie da.

Auf Nachfrage erzählt Monika Maron am Telefon, ihr Lektor habe ihr im Auftrag der Verlegerin Siv Bublitz mitteilen sollen, dass es im S. Fischer Verlag kein neues Buch von ihr geben werde. Sie sei „politisch unberechenbar“.

Der Vorgang hat einen Vorlauf, über den schon in der Berliner Zeitung zu lesen war. Monika Maron hatte im Frühjahr dieses Jahres ein Buch mit Essays unter dem Titel „Krumme Gestalten, vom Wind gebissen“ veröffentlicht, allerdings nicht in ihrem Hausverlag S. Fischer, sondern in der Edition Buchhaus Loschwitz unter dem Reihentitel „Exil“. Vertrieben werden diese Bücher von der Buchhändlerin Susanne Dagen über den Antaios Verlag. Dessen politische Positionierung ist eindeutig dem rechten Spektrum zuzuordnen, der Gründer Götz Kubitschek ist nicht nur ein enger Vertrauter des AfD-Mannes Björn Höcke, sein „Institut für Staatspolitik“ ist vom Verfassungsschutz wegen „Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ als Verdachtsfall eingestuft worden.

Als meine Kollegin Anja Reich und ich im Sommer zum Interview zu Monika Maron fuhren, befragten wir sie auch zu diesem Buch. Wir wollten wissen, warum sie sich damit in neurechtes Umfeld begeben hatte. Monika Maron sagte dazu: „Ich war mit dem Titel ,Exil‘ nicht glücklich, ich bin ja nicht im Exil. Dem vorausgegangen war, dass ich meinem Verlag S. Fischer gesagt habe, ich hätte zu meinem 80. Geburtstag im nächsten Jahr gern eine Veröffentlichung, ob sie nach zehn Jahren nicht wieder mal einen Essayband machen wollten. Das wollten sie nicht. Und dann kam Susanne Dagen und fragte: Monika, hast du nicht was? So war das.“

Wir setzten nach und fragten, ob es nicht besser wäre, sich von Dagen abzugrenzen. Sie antwortete: „Ich grenze mich grundsätzlich nicht von Freunden ab, nur weil wir vielleicht unterschiedlicher Meinung sind. Und warum von Susanne? Sie ist eine Oppositionelle mit einem leidenschaftlichen Sinn für Gerechtigkeit. Sie sitzt für die Freien Wähler im Dresdener Stadtrat, war mehrfach ,Beste Buchhändlerin‘. An ihrem Aufruf, die Stände rechter Verlage auf der Buchmesse nicht zu zerstören, kann ich nichts Falsches finden. Es gibt auch radikale islamistische Stände auf der Messe, die werden auch nicht angegriffen. Offenbar gilt inzwischen jeder als rechts, der nicht links ist.“

Eindeutige Botschaft der S.-Fischer-Verlegerin
Bei einem Anruf im S. Fischer Verlag hieß es, dass die Verlegerin keine Interviews gebe. Am späteren Montagnachmittag schickte die Presseabteilung jedoch eine Erklärung mit dem Titel „Betr.: Monika Maron“. Darin heißt es, „über die Gründe, der Autorin über die bestehenden Verträge und einen für 2021 geplanten Essayband hinaus keine neuen Buchverträge anzubieten, gab es in den vergangenen Monaten einen intensiven Austausch zwischen Dr. Siv Bublitz, der Verlegerischen Geschäftsführerin der S. Fischer Verlage, und der Autorin beziehungsweise ihrer Agentur“. Die Verlegerin selbst wird mit einem knappen Satz zitiert: „Man kann nicht bei S. Fischer und gleichzeitig im Buchhaus Loschwitz publizieren, das mit dem Antaios Verlag kooperiert.“ Weiter wird erklärt, dass Monika Marons bisher im Verlag publizierte Bücher weiterhin im Programm blieben, „wenn es nach dem Wunsch des Verlages geht“. Der Essayband zum 80. Geburtstag der Autorin, der bereits in der Frühjahrsvorschau angekündigt ist, werde wie geplant erscheinen.

Die Autorin allerdings sagt nun wiederum nach einem Rückruf, keinen Vertrag für dieses Buch unterschrieben zu haben.

Anfang August war Monika Marons Roman  bei S. Fischer erschienen. Darin geht es um die Möglichkeiten von Heldentum in der Gegenwart. Eine Kernfrage ist, dass es möglich sein muss, miteinander auszukommen, auch wenn man unterschiedlicher Meinung ist. Nun kann der S. Fischer Verlag, so sieht es aus, die Meinung seiner Autorin nicht mehr aushalten.
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https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/s-fischer-verlag-trennt-sich-von-monika-maron-li.112596
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8249 am: 20. Oktober 2020, 09:09:52 »
Bei Straftaten im Dienst bist Du schon weit eher bei denen dabei, die nach dem Disziplinarverfahren nicht mehr dabei sind.

Besonders wenn es sich umStafvereitelung im Amt und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, letzteres zu allem Überfluß auch auch noch auf der Dienststelle, handelt.

Siehe auch diesen Fall.
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2020, 09:14:36 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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