Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1434386 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8220 am: 15. Oktober 2020, 20:58:47 »
Zitat
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein
kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.
Amtsgericht Duisburg, Beschl. v. 26.01.2006, 46 K 361/04

Dieses Zitat wiederhole ich hier gerne für unsere Neuagenten.
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8221 am: 15. Oktober 2020, 21:32:29 »
Offenbar das Handout des heute in Düsseldorf vor Jurastudierenden gehaltenen Vortrages zum Thema "Reichsbürger als Herausforderung für den Rechtsstaat - Anfragen an das Völker-und Verfassungsrecht und verwaltungsrechtliche Problemstellungen" von Prof. Dr. Thomas Schmitz: http://www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de/Downloads/Schmitz_Reichsbuerger-und-Rechtsstaat.pdf

Argh, bei dem Layout haben sich die Neuziger bei mir gemeldet und wollten mir ein Blau-Gelb-Masterlayout für PP andrehen :D
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8222 am: 16. Oktober 2020, 06:58:47 »
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir die "Chamer Herrenmenschen" hier schon mal hatten, finde aber nichts im Forum.

Während der Arbeitszeit bei BMW hat ihnen also ein Kollege den "Tipp" gegeben sich einen "gelben Schein" zu besorgen um nicht enteignet werden zu können. Danach waren erst mal die Waffen weg. Die brauchen so "lupenreine Herrenmenschen" aber irgendwie unbedingt. ::) ::)


Spoiler
Verhandlung am Verwaltungsgericht
Deutsche ohne Waffen

Ein Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis kann schmerzhafte Konsequenzen haben. So verloren zwei Schützen aus dem Landkreis Cham vor zwei Jahren ihre Waffenbesitzkarten, weil sie das Landratsamt deshalb für Reichsbürger hält. Dagegen klagten sie nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.

Helmut und Bernd F., Vater und Sohn aus dem Landkreis Cham, mussten Ende 2018 ihre Waffenbesitzkarten abgeben. Dagegen klagten sie nun vorm Verwaltungsgericht Regensburg, wo am Dienstag die mündliche Verhandlung stattfand.
Staatsangehörigkeitsausweis mit „reichsbürgertypischem Jargon“

Der Grund für den damaligen Bescheid des Landratsamtes Cham (Widderruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis): Beide haben im Jahr 2015 im Zuge der sogenannten „Flüchtlingswelle“ einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und erhalten. Nach Einschätzung des Landratsamtes hätten Helmut und Bernd F. im Antrag Angaben in „reichsbürgertypischem Jargon“ gemacht, wodurch ernste Zweifel an der Zuverlässigkeit der beiden bestünden, Waffen besitzen zu dürfen.

Die Behörde beruft sich dabei insbesondere auf die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (hier und hier), wonach es für die Unzuverlässigkeit genügt, wenn Personen Staatsangehörigkeitsausweise mit „reichsbürgertypischen Angaben“ beantragen. Seit dem „Polizistenmord in Georgensgmünd“ im Oktober 2016, bei dem ein Reichsbürger einen Polizisten erschoss und drei weitere mit Schüssen verletzte, ist diese rechte Szene auch verstärkt in den Fokus von Behörden und des Verfassungsschutzes geraten. Die Rechtsprechung ist da eindeutig: wer Reichsbürger ist, darf kein (legaler) Waffenbesitzer sein.
Geboren im Königreich Bayern

Die Situation bei den Sportschützen Helmut und Bernd F. ist jedoch weniger eindeutig. 2015 „mit Beginn der Flüchtlingswelle“ sei das Thema Staatsangehörigkeitsausweis „bei uns in der Abteilung rumgegangen“, sagt Vater Helmut. Ein Arbeitskollege bei BMW in Regensburg habe dabei auf ihn und weitere Kollegen eingewirkt, sich den Ausweis zu besorgen, um die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen zu können. Sonst könne man, so das Argument, enteignet werden oder den Wohnraum verlieren.

Um diese befürchteten Nachteile nicht zu haben, habe der zwischenzeitlich pensionierte Helmut F. den Antrag ausgefüllt und dabei diverse Angaben vom Arbeitskollegen abgeschrieben. So komme es auch zum Reichsbürger-Jargon. Im Antrag steht unter anderem drin, F. sei im Königreich Bayern geboren. Außerdem wird sich auch auf das (nicht mehr gültige) Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 des Deutschen Kaiserreichs berufen.

Der Vater berichtet, dass er für das begehrte Dokument aufwändig seinen Stammbaum recherchiert habe und einige nötige Abstammungsunterlagen habe besorgen müssen. Seinem Sohn habe er gesagt: „Mach’s auch.“ Und schon hatten die beiden ihren Ausweis.
Ein amtliches Dokument

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein vom Landratsamt ausgestelltes offizielles Dokument der Bundesrepublik Deutschland und nicht etwa eines Fake-Reiches oder Pseudo-Staates, welche ebenfalls eigene „Ausweise“ anbieten. Er wird auch „Gelber Schein“ genannt und geht auf oben genanntes Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 zurück.

Laut Bundesverwaltungsamt brauche man diesen Ausweis in der Regel nur, „wenn Zweifel an [der] deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird“. Dies könne etwa bei Adoptionsverfahren, zur Beantragung von Rente oder Sozialhilfe im Ausland oder in diplomatischen Kontexten relevant sein.

„Gelber Schein“ bei Reichsbürgern beliebt
Der „Gelbe Schein“ erfreut sich aber eben auch in der Reichsbürgerszene großer Beliebtheit, weil Reichsbürger die Existenz der Bundesrepublik leugnen und damit Reisepass oder Personalausweis für wertlos halten. Der Staatsangehörigkeitsausweis dient dabei vielen als anerkannter Nachweis ihrer deutschen Abstammung. Zwar ist auch der Gelbe Schein mit „Bundesrepublik Deutschland“ überschrieben, doch geht er eben auf ein Gesetz des Deutschen Kaiserreichs zurück.

In Bayern wurden in den Jahren 2015 und 2016 fast 2.000 beziehungsweise knapp 3.300 Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt, wie aus einer Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter aus dem Jahr 2017 hervorgeht. Im Landkreis Cham waren es in denselben Jahren 18 und 26. Zum Vergleich: In der Stadt Regensburg wurden 2015 19 und 2016 elf „Gelbe Scheine“ ausgestellt. Im Landkreis Regensburg waren es 30 und 39.
Schütze habe den deutschen Staat „immer anerkannt“

Helmut F. betont jedoch mehrfach, dass er mit der Reichsbürgerszene nichts zu tun zu habe. Er habe „immer den deutschen Staat anerkannt“ und immer einen Personalausweis besessen. Er wisse, dass die Beantragung und die Angaben im Antrag „eine Riesendummheit“ gewesen sei. Dass er auch noch seinen Sohn Bernd überzeugt habe, täte ihm „im Nachhinein leid“. Er habe von der Reichsbürgerszene überhaupt erst durch den Polizistenmord – also nach seiner Antragsstellung – erfahren. Ob er das „Königreich Bayern“ nicht hinterfragt hätte, möchte der Kammervorsitzende wissen. Er habe das auf seine Vorfahren bezogen, so Helmut F.

Gerät man also in den Verdacht Reichsbürger zu sein, nur weil man ein amtliches Dokument beantragt? Und können aus der Beantragung allein Konsequenzen folgen, wie etwa die Untersagung des Waffenbesitzes? Für die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts – so klingt es zumindest an – könnte das problematisch sein. Sie scheint Vater und Sohn zu glauben, dass sie mit der Reichsbürgerbewegung nichts zu tun haben.
Sonst keine Hinweise auf Reichsbürgerideologie

Einige Male erkundigen sich der Richter und seine Besitzerinnen in der Verhandlung, ob es außer den Ausweisen weitere Anhaltspunkte gebe, dass Helmut und Bernd F. sich der Reichsbürgerszene verbunden fühlen. Beklagtenvertreter Robert Schinabeck (Landratsamt Cham) verneint dies. Er berichtet sogar, die beiden F.s hätten sich in Telefongesprächen mit dem Amt „vehement“ von der Reichsbürgerbewegung distanziert. Auch sei ihre Waffenunterbringung nicht zu beanstanden gewesen.

Letztlich aber, so Schinabeck, bleibe ein „Restrisiko“ bei der Einschätzung der Zuverlässigkeit der beiden im Umgang mit Waffen. Ob dieses Risiko nicht bei jedem Waffenbesitzer bestehe, fragt der Vorsitzende Richter in Richtung Landratsamt? Die Entscheidung, ob Vater und Sohn künftig wieder schießen dürfen, ist noch nicht gefallen. Der Prognose der Kammer zufolge wird sich wohl ohnehin in höherer Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch mit der Frage befassen müssen.
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https://www.regensburg-digital.de/deutsche-ohne-waffen/15102020/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8223 am: 16. Oktober 2020, 09:34:32 »
Ich glaube die Chamer waren eine Abspaltung von Sürmeli's Exadjudant "Dux vom Siegerland" Thomas L(e)imbach?. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte der mal so eine "Gründungsurkunde" von Cham aus unterkritzelt. Und dann war da noch einer Mitunterzeichner, der uns hier versuchte mürbe zu machen. Den Namen nenn ich jetzt nicht. Könnte sein, dass er sich aus der Szene zurückgezogen hat, man hört überhaupt nichts mehr von ihm. Wäre ja schön, wenn er es gepackt hätte. Könnte aber auch sein, dass er einsitzt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8225 am: 16. Oktober 2020, 11:08:53 »
Dann füllen wir das wegen der Bezahlschranke mal mit Inhalt.
Würde gut zu den Sächsischen Verhältnissen passen.
Vielleicht kann man verschieben?


Zitat
Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig soll ein Video veröffentlicht haben, ohne die Einwilligung eines Jugendlichen einzuholen. Hannig bestreitet das und sieht sich als Opfer seiner erfolgreichen PR-Arbeit. ©  Foto: Sven Ellger
Von Alexander Schneider 6 Min. Lesedauer

Dresden. Egal, ob es um Wendlers Verschwörungserzählungen geht, um nächtliche Krawalle in der Stuttgarter Innenstadt oder um Angeklagte, die ihren Prozess schwänzen. Frank Hannig, bekannter Dresdner Strafverteidiger und Stadtrat der Freien Wähler, ist schnell dabei, sich zu allen möglichen und unmöglichen Themen auf seiner Facebook-Seite oder vor laufender Kamera zu äußern - meinungsstark und bisweilen drastisch in der Ausdrucksweise.

Seit Mittwoch befasst sich das Amtsgericht Dresden mit dem sendungsbewussten Anwalt. Hannig ist der Angeklagte. Er hatte einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz nicht akzeptiert. Es geht um 3.000 Euro Geldstrafe, 30 Tagessätze zu je 100 Euro.
Spoiler
Laut Anklage soll Hannig im Mai 2019 auf Facebook ein aktuelles Video veröffentlicht haben, das zwei Jugendliche zeigt, die im Leipziger Europa-Wahlkampf ein AfD-Plakat abgerissen und zerstört hatten. Für die identifizierbare Veröffentlichung eines Jugendlichen hätte der Anwalt die Einwilligung des Betroffenen gebraucht.

Hannig wurde von einer Verteidigerin begleitet, sprach aber meist selbst. Er sagte, den Post habe das Social-Media-Team seiner Kanzlei veröffentlicht, er selbst habe davon erst im Februar 2020 erfahren.

Die Öffentlichkeitsarbeit, Hannig nannte sie Litigation-PR, sei ohne ein Team nicht zu schaffen. Er erreiche mehrere Millionen Menschen über seine Online-Kanäle. In regelmäßigen Besprechungen werde die Strategie herausgearbeitet.

Der Anwalt gab sich überzeugt, dass die Veröffentlichung eines Links zu einem Video, das andere zuvor veröffentlicht hatten, nicht strafbar sei. Das gehe aus den Facebook-Geschäftsbedingungen hervor.

Hannig stellte sich als Opfer dar. Gegen andere sei nicht ermittelt worden. Auch das Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Jugendlichen wegen Sachbeschädigung sei eingestellt worden. Außerdem dokumentiere das Video immerhin eine Straftat, betonte der Angeklagte.

Knüppel aus dem Sack!
Gerade darum war es Hannig beziehungsweise seinem Social-Media-Team offenbar an jenem 9. Mai 2019 gegangen. Denn der Post aus der Kanzlei mit dem vermeintlichen Video(-Link) lautete: "Was hier zu sehen ist, ist nämlich strafbar".

Noch heute heißt es dort:  "Wenn ich nach dem 'Härte-Erlass' des Sächsischen Generalstaatsanwalt neuerdings auch Ladendiebe und Schwarzfahrer im beschleunigten Verfahren einsperre - dann hoffe ich, dass es endlich und hoffentlich bald auch mal ein paar 'Plakat-Helden' trifft." Der Post war versehen mit Links zu einer AfD-nahen Facebook-Seite und dem Kreisverband der Freien Wähler.

26 Leser haben Kommentare hinterlassen, die meisten ganz im Sinne der Kanzlei. "Knüppel aus dem Sack!", schrieb einer, "♥♥♥" ein anderer, "Anzeigen" oder "Mit dem Video zur Polizei". Ein einziger User hob sich davon ab und kommentierte, dass Hannig, der von dem Verfasser geduzt wird, möglicherweise Probleme mit der Justiz bekommen könnte: "ach naja, dafür dass du hier veröffentlichst, ohne die unkenntlich zu machen, kriegst Du wahrscheinlich mehr 'Bau', als deren 'kreative Aktion gegen Rechts'..." Antwort der Kanzlei: "genau genommen nur geteilt. Das ist ein feiner Unterschied" (Schreibweise und Zeichensetzung wie in den Original-Kommentaren.)

Anonymer Hinweis über Twitter
Diesen aus Sicht der Verteidigung sogar entscheidenden Unterschied wird nun auch das Gericht prüfen müssen. Die Beweise sind dünn, das Video ist angeblich im ganzen Internet nicht mehr aufzufinden.

Laut Hannig ergebe sich aus der Ermittlungsakte auch, dass es verschiedene Versionen dieses Videos gegeben haben müsse. Schon deswegen könne man seiner Kanzlei nicht beweisen, was genau damals verlinkt worden sei und ob der Betroffene darauf überhaupt erkennbar gewesen sei.

Eine Sachbearbeiterin der Polizei hatte den Post gesichert, als Hannig anonym über Twitter angeschwärzt worden war - am 9. Mai 2019 kurz nach 23.30 Uhr. Die Zeugin sagte, sie habe einen Screenshot von Hannigs Post angelegt und sich das Video höchstwahrscheinlich auf der Seite des Angeklagten angesehen. Ganz genau könnte sie das aber nicht mehr sagen.

Ein Leipziger Polizeibeamter sagte aus, dass das Video von mehreren Twitter-Nutzern geteilt worden war. Es sei gelungen, die beiden Jugendlichen bekannt zu machen. Sie seien von der Direktorin einer Schule in der Nähe des Tatorts identifiziert worden. Aufgrund der mangelnden Kooperation von Twitter sei es jedoch nicht möglich gewesen, die Urheber der Tweets, es müssen mindestens drei gewesen sein, bekannt zu machen.

Die Angaben des Beamten belegen zumindest, dass auch gegen andere Verdächtige wegen Verstoßes gegen das Kunst- und Urhebergesetz ermittelt wurde. Hannig sagte gegenüber der SZ, die Anonymität im Internet sei eine Unart. Er sei dafür, dass jeder grundsätzlich identifizierbar sein müsse. Dann gebe es viele Probleme nicht.

Staatsanwalt lehnt Einstellung ab
Nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts habe sich Hannig nur im untersten Bereich strafbar gemacht. Seinen Vorschlag, ob man das Verfahren daher nicht einstellen könne, lehnte die Staatsanwaltschaft mit der Begründung ab, dass die Behörde bereits mehrere Verfahren gegen den Angeklagten eingestellt habe.

Hannigs Popularität in den sozialen Medien scheint ihm einige Probleme zu bereiten. Er werde nahezu täglich angezeigt, sagte der Anwalt, "wegen meinem öffentlichen Auftreten". Darauf entgegnete der Richter: "Vielleicht auch wegen der Art und Weise Ihres Auftretens?" Der Prozess muss Anfang November fortgesetzt werden. Um den Vorwurf aufzuklären, will das Gericht weitere Zeugen vernehmen, darunter einen Mitarbeiter aus Hannigs Kanzlei.

Hannig hat ernstes Problem in Hessen
Der umtriebige Anwalt hat derzeit jedoch ganz andere, ernste Probleme, die eher nicht mit sozialen Medien zusammenhängen, sondern mit klassischer Strafverteidigerarbeit. Als früherer Verteidiger von Stephan E., dem mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, drohen Hannig Ermittlungen und berufsrechtliche Konsequenzen. Nach Medienberichten prüft die hessische Staatsanwaltschaft Straftatbestände wie Anstiftung zur falschen Verdächtigung oder versuchter Strafvereitelung.

Nachdem Hannig das Mandat in dem laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt unter umstrittenen Bedingungen verloren hatte, sagte E. in dem Prozess aus, es sei Hannigs Idee gewesen, den Mitangeklagten Markus H. zu bezichtigen, den tödlichen Schuss auf Lübcke abgegeben zu haben. E.s zweiter Verteidiger Mustafa Kaplan bestätigte das in seiner Zeugenaussage.
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https://www.saechsische.de/dresden/frank-hannig-dresdner-anwalt-hat-wieder-aerger-mit-der-justiz-5296585-plus.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8226 am: 16. Oktober 2020, 14:26:48 »
Es handelt sich hier um den Wirt von "Zum Klosterbruder", Enrico Arndt. Die Kneipe ist wohl sogar der AfD "zu rechts", weshalb sie lange Zeit (ob es immer noch so ist, wer weiß es schon) auf Stammtische oder Wahlveranstaltungen dort verzichtet hat, was die NPD zu einigen "Mimimi-Artikeln" veranlasste.

Da hat ein "echter arische Herrenmensch" für "Recht und Ordnung" gesorgt, natürlich ganz "traditionell deutsch".

Spoiler
NACHTS VOR PENNY
Teenager brutal verprügelt – Haftstrafe für Anklamer Wirt
Ein Gastwirt aus Anklam soll einen 15-Jährigen fast bewusstlos und in die Klinik geprügelt haben. Das Amtsgericht Pasewalk will ihn im Knast sehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anklam.

Ein schockierender Gewaltausbruch in Anklam war diese Woche Thema vor dem Amtsgericht Pasewalk. Nach vielen Zeugenaussagen wurde eine Gefängnisstrafe gegen einen rechtsradikal vernetzten Anklamer Wirt verhängt, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung hatte verantworten müssen.
Angeklagter schweigt

Der Gastronom soll im August 2019 einen Teenager, damals 15 Jahre alt, auf dem Parkplatz des Pennymarktes an der Friedländer Straße angegriffen und brutal zusammengeschlagen haben. Nach ausführlichen Zeugenbefragungen – der Angeklagte selbst schwieg vor Gericht – sah es der Vorsitzende Richter Gerald Fleckenstein als erwiesen an, dass es kein anderer als der Wirt gewesen sei, der den Jungen mit Faustschlägen und ungebremsten Tritten gegen den Kopf misshandelt und dessen Kopf im Rausch der Gewalt mehrfach hart auf ein Metallgeländer gestoßen hat.
Schwere Verletzungen bei dem Schüler

Schüler Tim K. (inzwischen 16, Name geändert) erlitt ein Schädelhirntrauma, eine blutende Kopfwunde, Verletzungen am Rücken, einen Trommelfellriss. In der Nacht des Angriffs konnte er nicht mehr ohne Hilfe gehen oder stehen. Mehrere Tage musste der Schüler in der Uniklinik Greifswald behandelt werden, bis heute leidet er an von der Tat ausgelösten Ängsten.

An besagtem Freitagabend war Tim mit seinem Freund Paul K. (damals 17, Name geändert) auf dem Anklamer Hansefest gewesen. Auf dem Supermarkt-Parkplatz warteten die Jungs um zwei Uhr morgens auf Freunde, die sie im Auto mitnehmen und nach Hause bringen sollten. Teenager Tim freute sich auf eine Übernachtung bei seiner Freundin, die Wartezeit überbrückten die Kumpels damit, mit Einkaufswagen über den Parkplatz zu rattern und – wie es im jugendlichen Überschwang passieren kann – dabei lautstark herumzualbern.
„Er schlug meinen Kopf auf das Geländer“

Die große Frage vor Gericht war am Dienstag, ob es wirklich der Anklamer Gastronom war, der in dieser Situation wie aus dem Nichts auftauchte und den ausgelassenen Abend der Teenies in einen Alptraum verwandelte. Opfer und Nebenkläger Tim K. sagt im Zeugenstand aus, er sei sicher, den Mann – einschlägig vorbestraft und in der Hansestadt kein Unbekannter – erkannt zu haben. Dieser sei in der Dunkelheit herangeeilt und obwohl alles ganz schnell ging, habe er sein Gesicht kurz erkennen können. Tims Freund Paul ist sich im Zeugenstand ebenfalls absolut sicher, den Angreifer erkannt zu haben. Er habe eine Zeitlang regelmäßig in dessen Restaurant gegessen, am Tatabend habe er den Gastronom im Laternenschein wiedererkannt.
Tritte gegen den Kopf des Jungen

Laut Anklage rief der Mann, offenbar erbost über die Aktion mit den Einkaufswagen (welche die Jungs zu diesem Zeitpunkt schon wieder in den Unterstand zurückgebracht hatten): „Was bist du für ein Held?“ – und soll dann ohne Umschweife auf Tim eingeprügelt haben. „Er hat mich beschimpft, mir ins Gesicht geschlagen und mein T-Shirt zerrissen“, berichtet der Junge dem Richter. „Nachdem ich zu Boden gegangen war, hat er mit seinem Turnschuh immer an der gleichen Stelle gegen meinen Kopf getreten.“ Das habe sehr wehgetan, in seinem Ohr habe es laut geknackt. „Irgendwann hat er mich gepackt und meinen Kopf auf das Metallgeländer, an dem die Einkaufswagen festgemacht sind, geschlagen.“ Wie oft, will der Richter wissen. Oft, antwortet Tim. Details habe er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mitbekommen. Tims Eltern sitzen im Publikum. Seine Mutter weint, auch der Papa kämpft mit den Tränen.

Freund Paul, der immer wieder versuchte, zu helfen und dabei selbst Prügel kassierte, sagt aus, der Gastronom habe, während er Tim misshandelte, immer wieder gebrüllt: „Ich schlag dich tot! Ich mach‘ dich fertig!“ Irgendwann seien zwei Mädchen (18 und 20 Jahre alt) – auch sie wurden als Zeuginnen vernommen – hinzugekommen, hätten sich mutig dazwischengestellt und Tim von seinem Angreifer abgeschirmt. Der Mann sei in Rage gewesen. „Er versuchte sogar noch, an mir vorbei auf Tim einzuschlagen“, erzählt eine der jungen Frauen dem Richter. Die Statur, die Kopfform, die kurzen Haare mit Seitenscheitel – auch sie will den Anklamer erkannt haben. Ganz so sicher wie die beiden Jungs ist sie allerdings nicht. Nach einigem Gerangel, kurzzeitig mischte auch noch ein gänzlich Unbeteiligter mit, der sich vor Gericht an fast nichts mehr erinnern will, ließ der Angreifer endlich von Tim ab und verschwand.
Anwalt war NPD-Landtagsabgeordneter

Paul: „Tim blutete am Kopf, humpelte und konnte sich fast nicht bewegen. Er sagte, dass ihm schlecht ist.“ Wieder hakt Richter Fleckenstein nach, ob der Koch-Azubi sicher ist, dass es der Anklamer Gastronom war, der seinen Freund so zugerichtet hatte. „Ja“, antwortet Paul. „Ich kannte das Gesicht gut.“

Auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hielt es in ihrem Plädoyer „im Wesentlichen für erwiesen“, dass der Angeklagte der Täter sei. Zeugenaussagen und DNA-Spuren an Tims zerrissenem T-Shirt sprächen dafür. Der Anwalt des Wirts, der ehemalige NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski, forderte Freispruch für seinen Mandanten. Die Beweislage sei mehr als dünn. Die Jugendlichen hätten nach der Tat auf Facebook einen Schuldigen gesucht, dessen Äußeres ihrer Erinnerung halbwegs nahekam, führt Andrejewski in seinem Plädoyer aus. Wirklich erkannt hätten sie den Angeklagten nicht.
Richter zeigt sich unbeeindruckt

Amtsrichter Gerald Fleckenstein zeigte sich wenig beeindruckt von den Argumenten des Strafverteidigers. Sein Urteil: 18 Monate Haft für den Anklamer. Dass die Jugendlichen nach der Tat im Internet recherchiert hatten, ob der Angreifer der Gastronom war und zu diesem Zweck Bilder von ihm ansahen, sei heutzutage normal, begründete er seine Entscheidung unter anderem. Auch das Vorstrafenregister des Angeklagten sei ein gewichtiger Grund, ihn nicht mehr mit milderen Maßnahmen davonkommen zu lassen.

„Mein Mandant und seine Eltern sind erst mal erleichtert über das Urteil“, so Rechtsanwalt René Neumeister aus Greifswald, der Tim K. vertritt, gegenüber dem Nordkurier. „Es ist aber damit zu rechnen, dass der Wirt und sein Anwalt Berufung einlegen.“ Dann würde der Fall vor dem Landgericht Neubrandenburg noch mal neu aufgerollt – und der Mann muss seine Haftstrafe bis auf Weiteres nicht antreten.

Der Nordkurier hat auch den Verteidiger des Anklamers um eine Stellungnahme zu dem Urteil des Amtsgericht Pasewalk gebeten. Dieser äußerte sich nicht.
[close]
https://www.nordkurier.de/anklam/teenager-brutal-verpruegelt-haftstrafe-fuer-anklamer-wirt-1641056110.html

https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/fragw-rdiger-fu-ball-sponsor
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2020, 15:02:54 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8227 am: 16. Oktober 2020, 15:32:36 »
Ich glaube die Chamer waren eine Abspaltung von Sürmeli's Exadjudant "Dux vom Siegerland" Thomas L(e)imbach?. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte der mal so eine "Gründungsurkunde" von Cham aus unterkritzelt. Und dann war da noch einer Mitunterzeichner, der uns hier versuchte mürbe zu machen. Den Namen nenn ich jetzt nicht. Könnte sein, dass er sich aus der Szene zurückgezogen hat, man hört überhaupt nichts mehr von ihm. Wäre ja schön, wenn er es gepackt hätte. Könnte aber auch sein, dass er einsitzt.
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Die Chamer hatten den gleichen Aufbau wie die Heimatgemeinde Chiemgau.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8228 am: 16. Oktober 2020, 19:42:14 »
Laut der "Schwäbischen Zeitung" (leider Bezahlartikel) soll es sich hier um unsere Kundschaft handeln. Passen würde es.

Konkret haben die wohl in Bad Schussenried "geübt".
Zitat
15.10.2020 – 17:49

Polizeipräsidium Ravensburg
PP Ravensburg: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Ulm: Ermittler beschlagnahmen Waffen.

Ulm (ots)

Im Rahmen eines groß angelegten Einsatzes haben am heutigen Morgen rund 400 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Ulm in Kooperation mit den Landeskriminalämtern Baden-Württemberg und Bayern, den Polizeipräsidien Einsatz, Aalen, Ravensburg, Reutlingen, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West und München sowie den Spezialeinsatzkommandos mehrerer Bundesländer 17 Wohnungen und ein Waldstück nach Beweismitteln durchsucht. Die durchsuchten Objekte befinden sich in München, den Landkreisen Augsburg, Biberach, Esslingen, Günzburg, Kempten, Sigmaringen, Tübingen und Ostallgäu sowie dem Ostalb- und Rems-Murr-Kreis.

Hintergrund ist ein bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführtes Ermittlungsverfahren gegen derzeit 19 Beschuldigte unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis, wonach sich bewaffnete Personen in Wehrmachtsuniformen in einem Gebäude im Landkreis Biberach getroffen haben sollen. Die daraufhin mit Hochdruck geführten Ermittlungen der Kriminalpolizei Ulm ergaben einen Verdacht gegen weitere Personen. Demnach sollen die Tatverdächtigen, bei denen es sich um Männer und Frauen zwischen 27 und 77 Jahren handelt, mit Wehrmachtsuniformen und mit Waffen ausgestattet in einem Waldstück zusammen gekommen sein und unter anderem Kriegsszenarien nachgestellt haben. Ersten Ermittlungen zufolge sollen die Tatverdächtigen weder behördliche Genehmigungen zum Veranstalten dieser Treffen noch zum Führen der Waffen gehabt haben. Es besteht weiterhin der Verdacht, dass die Männer und Frauen auch Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, benutzten und Kleidung trugen, auf denen verfassungsfeindliche Symbole angebracht sind.

Im Rahmen der am Donnerstag erfolgten Durchsuchungen beschlagnahmten die Ermittler unter anderem Computer, eine Vielzahl an Waffen, Munition, Uniformteile, Fahrzeuge und verfassungsfeindliche Symbole. Die Einsatzkräfte fanden überdies Granaten, für deren Begutachtung Sprengstoffexperten angefordert wurden. Im Landkreis Sigmaringen wurden zwei Zündkapseln unter Aufsicht der Fachkräfte kontrolliert gesprengt. Bei einem der Beschuldigten stellten die Ermittler außerdem Betäubungsmittel sicher. In den Landkreisen Esslingen, Sigmaringen und dem Rems-Murr-Kreis stellten die Ermittler eine solche Anzahl an Waffen sicher, dass zu deren Abtransport Lkw benötigt wurden.

Sachverständige sollen nun klären, ob die sichergestellten Waffen echt sind oder ob es sich um sogenannte Anscheinswaffen handelt.

Die Tatverdächtigen kamen vorerst wieder auf freien Fuß.

Aufgrund der Vielzahl an Beweismitteln dauern die Durchsuchungsmaßnahmen an. Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Über das Ergebnis der andauernden Durchsuchungen wird zu gegebener Zeit nachberichtet.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/138081/4735600
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4735801
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/4735586

https://www.schwaebische.de/landkreis/alb-donau-kreis/nellingen_artikel,-polizei-hebt-waffenverstecke-aus-_arid,11282814.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8229 am: 17. Oktober 2020, 08:02:12 »
Ruthe hat ja schon lange die Zusammenarbeit mit Spreadshirt beendet, andere aus seinem Umfeld sind dem wohl auch gefolgt. Nachdem es wohl auch Ermittlungen durch den Staatsschutz gab, versucht Spreadshirt jetzt ein klein wenig die Reißleine zu ziehen. Das Geschrei von der AfD, Identitären und anderen Rechtsextremen und NeoNazis ist groß.

Spoiler
Leipziger Unternehmen Spreadshirt sperrt AfD, Identitäre und Co.

von Andre Seifert, MDR AKTUELL

Stand: 16. Oktober 2020, 06:54 Uhr

T-Shirts für Junggesellenabschiede, Jutebeutel, Tassen für den Muttertag - all das kann man beim Leipziger Unternehmen Spreadshirt gestalten und bestellen. So entstehen täglich Tausende Kreationen, die allerdings auch hin und wieder Grenzen überschreiten: von Impfgegnern, Antisemiten oder Neonazis. Nun hat Spreadshirt seine sogenannten Community Standards angepasst. Eine der Folgen: Einschlägig bekannte Politiker oder Parteien wie die AfD dürfen bei Spreadshirt keine T-Shirts mehr bedrucken.



Vor wenigen Wochen wollte der österreichische Politiker Heinz-Christian Strache bei Spreadshirt ein paar T-Shirts bestellen. Für den Wahlkampf für die Landtagswahl in Wien. Das Team des Ex-FPÖ-Chefs habe völlig harmlose Motive gestaltet und sie in den Shop gestellt, erzählt Spreadshirt-Sprecherin Eike Adler.
Keine T-Shirts für Strache

Die Firma lehnte Straches Bestellung allerdings ab. Grund: Andere Nutzer hätten darauf hingewiesen, dass Strache für juden- und fremdenfeindliche Äußerungen bekannt sei. "Da muss man verstehen, wenn unsere Community uns darauf aufmerksam macht und wenn uns bekannt ist, dass Persönlichkeiten sich volksverhetzend oder diskriminierend äußern, dann kann es zur Löschung der Motive kommen."

Und genau so kam es dann auch. Der für die Ibiza-Affäre bekannte Rechtspopulist Strache wurde geblockt. Und nicht nur er. Spreadshirt werde auch keine Aufträge von anderen Parteien, Organisationen oder Personen annehmen, die allgemein für hetzerische Äußerungen bekannt sind, wie die Identitären, QAnon und die AfD, erklärt das Unternehmen.


Kritik von der AfD

Das sorgt bei Andreas Harlaß, Sprecher des AfD-Landesverbands Sachsen, für Unverständnis: "Die AfD ist eine demokratische und vor allem auch erfolgreiche Partei. Verfassungsfeindliche Aussagen oder Symbole werden von der AfD in Sachsen auch nie in Auftrag gegeben werden. Und wenn jetzt eine Firma meint, Aufträge mit AfD-Logos jetzt komplett ablehnen zu müssen, dann zeigt das eigentlich nur, dass es noch großen Nachholbedarf zum Demokratieverständnis des Unternehmens zu geben scheint."

Spreadshirt hat seine "Community Standards" verändert. Statt bisher vier gibt es nun fünf Punkte darin, die zu einer Sperrung von Inhalten führen. Neben illegalen, hetzerischen, gewaltverherrlichenden und pornografischen sind jetzt auch irreführende und schädigende Inhalte tabu – und führen zu einer Sperre. Egal ob sie direkt oder eben wie im Fall von Strache und AfD indirekt bei Spreadshirt auftauchen.
Was ist verboten, was nicht?

Die Firma hat einen Filter in ihre Plattform eingebaut und Mitarbeiter eingestellt, die alle hochgeladenen Inhalte checken. Hinzu kommt, dass auch Nutzer Hinweise auf Verstöße gegeben können.

Doch die Grenze zwischen Verstoß und Nicht-Verstoß sei manchmal sehr schwer zu ziehen, erklärt Eike Adler: "Es ist ein sehr diffiziles Thema. Die Gratwanderung über diese Grauzone verändert sich fast täglich. Wir haben ein Motiv, da steht Corona-Diktatur und wir haben entschieden, dass wir das auf der Plattform lassen, weil es eine Meinungsäußerung ist. Solange diese Meinung nicht von einem bestimmten Spektrum instrumentalisiert oder ins Extreme gerufen wird – da würden wir dann Nein sagen."

Klar, manchmal rutsche das ein oder andere grenzüberschreitende Motiv doch noch durch, sagt die Sprecherin weiter. Doch spätestens beim Druck falle das dann auf und dann werde das Produkt nicht ausgeliefert. Rund 20.000 Motive werden bei Spreadshirt jede Woche hochgeladen. Und zwar von Nutzern aus aller Welt. Die Grenzen, die sich das Unternehmen nun in seinen "Community Standards" selbst gesetzt hat, überschreite davon aber nur ein Bruchteil, sagt Eike Adler.
[close]
(mit Video)
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/spreadshirt-t-shirts-afd-identitaere-neonazis-antisemiten-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8230 am: 17. Oktober 2020, 10:00:36 »
Das sorgt bei Andreas Harlaß, Sprecher des AfD-Landesverbands Sachsen, für Unverständnis: "Die AfD ist eine demokratische und vor allem auch erfolgreiche Partei. Verfassungsfeindliche Aussagen oder Symbole werden von der AfD in Sachsen auch nie in Auftrag gegeben werden. Und wenn jetzt eine Firma meint, Aufträge mit AfD-Logos jetzt komplett ablehnen zu müssen, dann zeigt das eigentlich nur, dass es noch großen Nachholbedarf zum Demokratieverständnis des Unternehmens zu geben scheint."

Und Herr Harlaß scheint Nachholbedarf darin zu haben, zu verstehen, dass einem Unternehmer nicht vorgeschrieben werden kann, mit wem er Geschäfte macht und dass es nichts mit fehlendem Demokratieverständnis zu tun hat, wenn er mit der AfD keine Geschäfte machen will.
Ich könnte auch nicht z.B. von einem Verlag der Katholischen Kirche verlangen, dass er ein Buch verlegt, das die Kirche frontal angreift.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8231 am: 17. Oktober 2020, 12:29:10 »
Da weiß man, wie in Zukunft "buchstabiert" werden darf. Könnte ja auch irgendwie als "Kritik" angesehen werden.  ::) ::)

Zitat
Der 26-Jährige sollte bei einer Übung einen Namen mithilfe des Funkalphabets buchstabieren und soll dabei die Wörter „Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer“ – beziehungsweise „Genozid“ durchgegeben haben – in Anwesenheit anderer Schüler.

Das Bundesverfassungsgericht habe an den Tatbestand der Volksverhetzung hohe Maßstäbe angelegt, erläuterte Klement. So dürften die Äußerungen keine andere Deutung zulassen. Die bloße Aufzählung der Begriffe sei aber unterschiedlich interpretierbar – sogar bis hin zu einer Kritik am nationalsozialistischen Gedankengut, erklärte Klement.

Spoiler
In Neuruppin
Polizeischüler benutzt Nazi-Vokabular – Gericht sagt: Keine Volksverhetzung

m Fall eines Polizeischülers, der bei einer Übung mit extremen Sprüchen aufgefallen sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft sehe den Tatverdacht der Volksverhetzung als nicht erfüllt an, sagte Behördensprecher Cyrill Klement am Freitag. Zuerst hatte die „Märkische Allgemeine“ (online) berichtet.

Der 26-Jährige sollte bei einer Übung einen Namen mithilfe des Funkalphabets buchstabieren und soll dabei die Wörter „Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer“ – beziehungsweise „Genozid“ durchgegeben haben – in Anwesenheit anderer Schüler.

Das Bundesverfassungsgericht habe an den Tatbestand der Volksverhetzung hohe Maßstäbe angelegt, erläuterte Klement. So dürften die Äußerungen keine andere Deutung zulassen. Die bloße Aufzählung der Begriffe sei aber unterschiedlich interpretierbar – sogar bis hin zu einer Kritik am nationalsozialistischen Gedankengut, erklärte Klement. Zudem sei der Vorfall in einem Übungsraum mit wenigen Kollegen kaum öffentlichkeitswirksam gewesen.

Die Polizeihochschule in Oranienburg hatte den Mann nach dem Vorfall entlassen. Dagegen legte er Widerspruch und anschließend erfolgreich Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Dagegen hat wiederum die Polizeihochschule Rechtsmittel eingelegt. Darüber hat das Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden.
[close]
https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/polizeischueler-benutzt-nazi-vokabular-gericht-sagt-keine-volksverhetzung
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8232 am: 17. Oktober 2020, 19:44:43 »
Belltower befasst sich mit dem "Starjournalisten", "Börsenbetrüger" und fanatischem Q-Anon-Trump-Fan Oliver Janich.

Spoiler
Social Media rechtsaußen Oliver Janich – QAnon-Desinformationen auf allen Kanälen

Wenn Sie jetzt fragen: „Wer?“ gehören Sie (dankenswerterweise) nicht zur rechtsalternativen Verschwörungsszene in Deutschland. Ex-Journalist Oliver Janich hat sich mit Verschwörungsideologien sein eigenes Aufmerksamkeitsimperium gebaut – mit enormen Reichweiten.
Von Milla Frühling|   16. Oktober 2020   

Die selbsternannte Speerspitze der rechtsalternative Medienaktivist*innen lässt sich – neben ihrem Sendungsbewusststein – an ihrer rastlosen und nimmermüden Medienwahl erkennen: Sie senden auf allen Kanälen. 2019 war der Prototyp noch der „identitäre“ Rechtsextreme Martin Sellner, der auf allen wichtigen Plattformen zu finden war. Inzwischen sind seine Accounts allerdings von fast allen gelöscht worden worden, etwa auf Facebook (2018), Instagram (2019), Twitter (2020), YouTube (2020), so dass nur noch Nischen-Netzwerke bleiben.

Aktuell ist es jetzt Oliver Janich, der an vielen Stellen auftaucht: Seine reichweitenstärksten Kanäle sind eindeutig YouTube (159.000 Follower) und Telegram (140.300 Follower), so dass er weiterhin als YouTube-Verschwörunginfluencer richtig beschrieben ist (er selbst nennt sich „YouTube-Kolumnist“). Ein begleitender Telegram-Kanal gehört für rechtsalternative YouTuber inzwischen zum guten Ton. Aber auch auf Facebook haben ihn 20.700 Menschen abonniert. Auf der bei Rechten beliebten YouTube-Alternative „Bitchute“ sind es immerhin 7.300 – für diese Plattform eine hohe Zahl. Dann postet er noch auf „VKontakte (VK)“, einem in Russland begründeten Facebook-Klon ohne Moderation, wo er immer noch 3.100 Follower hat, auf Twitter sind es 1.300 Follower. „Instagram“ und “Facebook” hatten Janich im Zuge der ersten Löschung „identitärer“ Kanäle 2018 von der Plattform geworfen (obwohl er mit den „Identitären“ eher wenig zu tun hat). Facebook beschimpfte er danach niveauvoll als “Faschobook”, kehrte aber klammheimlich zurück. Instagram blieb Janich-frei.
Aber wer ist Oliver Janich?

Fragt man „das Internet“, finden seine Fans, er ist „unser Bester“, teilen zuhauf Janichs Videos und die ebenso zahlreichen Videos, in denen er auf anderen rechtsalternativen Kanälen zu Besuch ist. Das vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestufte „Compact“-Magazin nennt ihn den „„Superstar der deutschen Truther-Szene“. Sein prominentester Fan ist Xavier Naidoo, der ihn auch gern über seinen „Telegram“-Kanal promotet. Keine Frage: PR kann der in München geborene 51-Jährige, der sich zwar gern über Migration in Deutschland echauffiert, aber seit 2015 auf den Philippinen lebt. Angeblich, weil er Angst hatte, dass die Weltwirtschaft zusammenbreche “und auf den Philippinen braucht man nicht viel”. Außerdem habe “die Antifa” seine Adresse veröffentlicht habe. Und in Deutschland könne er seine “journalistische” Arbeit ja gar nicht mehr machen, weil es “keine Meinungsfreiheit” mehr gäbe. Das erzählt er selbst in einem Interview auf YouTube, auf einem anderen Kanal, der ihm solche Märchen durchgehen lässt. Aber wie ist es so weit gekommen?

Oliver Janich war ursprünglich einmal ein Wirtschaftsjournalist, der für „Euro am Sonntag“ und „Focus Money“ schrieb, später auch für Medien wie die „Financial Times Deutschland“ oder die „Süddeutsche Zeitung“. Zuvor hatte er eine Banklehre gemacht und Wirtschaftswissenschaften studiert.
Abkehr vom ehrlichen Leben

Im Studium hatte er Freunde mit krimineller Energie gefunden. Mit ihnen war er Bestandteil eines Netzwerkes aus Aktienhändlern und Börsenjournalisten („Bosler-Clique“), die systematisch die Kurse von eher unbekannten börsennotierten Unternehmen hochschrieben, deren Aktien Personen in ihrem Netzwerk zuvor gekauft hatten – also klassische Marktmanipulation, die der Clique rund 17 Millionen Euro eingebracht haben soll, bis das kriminelle Spiel aufflog (vgl. Spiegel 2010). Im Netzwerk gehörte Janich laut Prozess allerdings nicht zu den Drahtziehern (vgl. Spiegel 2012). Zu Schaden kamen dabei vor allem Kleinanleger*innen, die in den wilden Aktienjahren der 2000er darauf vertrauten, dass an der Börse alles mit rechten Dingen zugeht. Absurderweise war Janich also aktiver, krimineller Teil einer wirtschaftlichen Manipulation, wie er sie später als Verschwörungsideologe in Projektion anderen Gruppen vorwerfen sollte.

Eine Parteigründung und dann die Abkehr von der Vernunft

Währenddessen versuchte sich Oliver Janich auch noch als Parteigründer und Politiker. Ein gewisser Hang zur Selbstüberschätzung lässt sich wohl daran ablesen, dass er 2009 die „Partei der Vernunft“ [sic] gründete, weil er nach einem Gedankenspiel in „Focus Money“ über eine solche libertäre Partei, also eine, die möglichst viel staatliches Handeln ablehnt, 100 positive Leserbriefe bekommen hatte. Die „Partei der Vernunft“ lehnte den Sozialstaat ab und forderte einen dezentral organisierten Minimalstaat und direkte Demokratie. Minderheitenschutz, Menschenrechte werden Verhandlungssache. Janich war bis 2013 Parteivorsitzender, 2014 ließ er sich von der „Partei der Vernunft“ für das Amt des Oberbürgermeisters von München aufstellen – es kamen nicht einmal die dafür nötige Zahl von Unterstützerunterschriften zusammen. Die Partei existiert erfolglos weiterhin.
Und dann auch noch Verschwörungsideologien

Bereits als Finanzjournalist begann Janich, sich für Verschwörungsideologien zu interessieren. Sein Einstieg in die Welt der „Truther“, also derjenigen Verschwörungsfans, die glauben, eine anderen verborgene Wahrheit (Truth) zu kennen, waren Artikel zu Verschwörungsideologien rund um den 11. September 2011. In der Folge wurde die „Aufklärung“ über eine „New World Order“ Janichs Mission – also die antisemitisch konnotierte Verschwörungsideologie, dass im Geheimen und nur zum eigenen Vorteil agierende „Eliten“ und „Mächte“ hinter Regierungen oder Wirtschaftsmächten ständen und „die Fäden in der Welt“ zögen und eine „weltweite Agenda“ hätten – eine jahrhundertealte antisemitische Verschwörungserzählung. Die Spuren dafür „sah“ und „sieht“ er überall, in Wirtschaft und Politik. Er berichtet über Freimauererlogen und die angeblichen „Beweise“ dafür, wie sie Politiker*innen kontrollieren.

Als seriöse Medien sich dafür immer weniger mehr hergeben und Janichs Erfindungen nicht mehr veröffentlichen, schreibt er Bücher wie „Das Kapitalismus-Komplott. Die geheimen Zirkel der Macht und ihre Methoden“ (2010), „Die Vereinigten Staaten von Europa. Geheimdokumente enthüllen: Die dunklen Pläne der Elite.“ (2013) oder „New World Order Exposed: Strategy, tactics and methods of the power elite“ (2018). Außerdem veröffentlicht er in rechtsalternativen und verschwörungsaffinen Medien wie „Kopp online“ oder „Compact“, außerdem in rechtsextrem-libertären wie „eigentümlich frei“. Zu verschwörungsideologischen, antisemitischen, oft in hasserfüllter Sprache verfassten Pamphleten gesellen sich – in dieser publizistischen Umgebung quasi natürlich – auch Rassismus, Islamfeindlichkeit, Demokratiefeindlichkeit und Antifeminismus.
Und dann kam das Internet

Der Mann, von dem sich Hundertausende auf Social Media die Welt erklären lassen, hat also eine Biographie voller Fehlschläge, eine Börsenbetrugsvergangenheit, die sich gegen genau die „kleinen Leute“ richtete, die ihm mutmaßlich jetzt folgen, und er wollte mit einer Partei der Rücksichtslosigkeit für rechtsgerichtete Anarchie in Deutschland sorgen.

Trotzdem hat sich Oliver Janich, die Zahlen zeigen es deutlich, eine große Anhängerschaft erarbeitet, die über den Kauf seiner Bücher und das Abonnieren seiner „Premium“-Kanäle auch zu seinem Lebensunterhalt entscheidend beitragen dürfte.

Davon ausgehend müsste man vermuten, dass er ein Charismatiker sondergleichen wäre, um damit ein YouTube-Truther-Star zu werden, oder ein brillanter Schreiber scharfzüngiger Texte. Nichts davon ist der Fall. Er redet und schreibt prollig, manchmal erregt und mit wütiger Fäkalsprache, manchmal so eintönig, dass er wie sediert wirkt, die Analysen sind eher stumpf, können Kenntnisreichtum nicht einmal simulieren. Und auch sein Verschwörungsrepertoire ist eher durchschnittlich, dafür aber breit variiert: Der antisemitische Grundtenor einer angeblichen „Neuen Weltordnung“, die er in Politik, Wirtschaft und Unterhaltung erkennen will, Rassismus und Islamfeindlichkeit, „Lügenpresse“ und Hetze gegen die Sozialen Netzwerke, die zwar seinen Lebensmittelpunkt auszumachen scheinen, ihn ab und an aber auch einmal regulieren und sperren. Bilderberger, Freimaurer, Rothschilds überall.

2020 hatte er das Thema Klimaleugnung für sich ausgemacht, dass er sporadisch auch weiterverfolgt, aber dann kam als neuer Verschwörungstrend „QAnon“ auf. Den hatte Janich schon verbreitet, als es in Deutschland nur unter Verschwörungsideologen ein Thema war.

So wurde er 202 dann zu einem der begeistertsten Verfechter dieser wahnwitzigen Verschwörungsideologie in Deutschland (vgl. Belltower.News). Seitdem quellen seine Kanäle über vor „tiefem Staat“ und angeblichen pädophilen Netzwerken, Satanismus und Donald Trump-Verehrung. Gern kombiniert er seine Themen auch, um mehr Buzzwords in den Titel seiner Videos unterzubekommen. Die heißen dann etwa:

    „Logenbruder und Agent Provocateur“: Attila Hildmann & der Dritte Tempel
     Es gab nie eine Epidemie! Beweise aus den Laboren der Republik
     „Wir sind schon in der Corona-Diktatur“ – MdB Hansjörg Müller im Gespräch
     9/11: Können Flugzeuge aus Aluminium Stahlträger durchschlagen? Ein magisches Mega-Ritual
    „Der Impfdiktator“ – Wie gefährlich ist Bill Gates?
    Adrenochrom – die Beweise: Was CIA-Akten enthüllen
    Insider: Bundesregierung bereitet sich auf Aufstände vor  – Bilderberger & die Coronakrise
    Rothschild-Headhunter & Bill Gates wollen Weltregierung wegen Pandemie
    Die satanischen Hintergründe der Klimabewegung

Das ist zwar alles Unfug, wird aber stets präsentiert mit der Anrede „Hallo, Freunde der Wahrheit“, immer mal wieder mit nichts als dem Einwurf „Das ist Fakt!“ untermauert. Oliver Janich verkauft seine Lügen als „investigativen Journalismus“ und wird vermutlich nur deshalb nicht viel häufiger verklagt, weil Nicht-Fans bei seinem eintönigen Sermon die Aufmerksamkeit verlieren.
Das große Netzwerken

Oliver Janichs große Beliebtheit scheint sich also vor allem über seine netzwerkerischen Fähigkeiten zu erklären: In seinem Verschwörungs-Rechtspopulismus-Gemischtwarenladen ist für viele andere rechtsalternative Medienmacher*innen, aber auch AfD-Politiker*innen, Rechtsextreme oder andere Verschwörungsideologen etwas dabei. Als Kolumnist im Rechtsaußen-Magazin „Compact“ hat er Bekanntheit erlangt in der Szene, diese Beziehung pflegt er beständig. Vor allem aber interviewt Janich fortwährend Menschen aus verschiedenen Teilen Spektrums, und beständig interviewen diese auch ihn. So trägt er zur Verbindung verschiedener rechter Milieus bei – und sorgt so für immer neue Konsument*innen seiner bescheidenen publizistischen Werke.

Xavier Naidoo ist sein prominentester Fan und war in diesem Jahr des Öfteren in seinen Videos zu Gast. In Videos trifft er sich aber auch mit der „Querdenken“-Szene, wie Attila Hildmann, Heiko Schrang, Samuel Eckert oder Ex-Fußballnationalspieler Thomas Berthold, außerdem mit ehemals anderweitig halbprominenten und nun rechtspopulistische Menschen wie Schauspieler Michael Lesch, Ex-CDU-Minister Günther Krause, Ex-Journalist Matthias Mattussek, Ex-Nachrichtensprecherin und heutige Verschwörung-Ikone Eva Hermann oder dem Ex-Polizist, Ex-Hooligan und „PI-News“-Kolumnisten Stefan Schubert. Mit zum Repertoire gehören andere rechtsalternative Medienmacher wie der „Digitale Chronist“, Naomi Seibt, Oliver Flesch oder „Hyperion“ (Homid Mebrahtu), aber auch Rechtsextreme wie Hagen Grell, Chris Ares oder Martin Sellner. Dazu kommen andere Verschwörungsautoren wie Gerhard Wischnewski, Tilman Knechtel oder Rico Albrecht oder ein esoterischer Arzt wie Dr. Rüdiger Dahlke. Die Gespräche sind ähnlich uninteressant gestaltet wie Janichs Texte, denn seine Gesprächspartner sind in der Regel ähnlich geltungssüchtig, ideologisch und wirklichkeitsfern. Die Videos sind dann oft auch sehr lang, und das ist der einzige Trost: Dass die Anhänger dieses Alternativmedienmachers wenigstens viel Zeit verlieren, in der sie Janichs Ergüsse konsumieren.
[close]
https://www.belltower.news/social-media-rechtsaussen-oliver-janich-qanon-desinformationen-auf-allen-kanaelen-105577/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8233 am: 18. Oktober 2020, 14:22:01 »
Neues von Fitzek?

Zitat
"Falscher" König bricht in Schloss von Versailles ein
Im berühmten Schloss von Versailles hat die französische Polizei einen Mann festgenommen, der sich "für einen König" hielt. Der 31-Jährige wurde nach Polizeiangaben gestern Abend in Gewahrsam genommen, nachdem er sich gewaltsam Zutritt zu dem Schlossareal verschafft hatte. Der Mann hatte sich zuvor in einem Taxi zu dem Schloss nahe Paris fahren lassen. Der Fahrer meldete den "mit einem Laken bekleideten" Mann bei den Behörden; dieser habe behauptet, ein König zu sein und das Schloss betreten zu wollen.

Am Schloss fand die Polizei ein zerbrochenes Fenster vor. Kurz darauf sei der Mann entdeckt und festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte das Eindringen eines Mannes, der die Schlossmauer überwunden haben soll. Schäden im Inneren des Schlosses gab es aber nicht.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8234 am: 18. Oktober 2020, 15:53:37 »
Ja, falsche Könige, wo man hinguckt!


Zitat
Der Mann soll mit einem Bettlaken bekleidet gewesen sein - und in diesem Outfit in das französische Schloss Versailles eingebrochen sein. Die Polizei nahm den 31-Jährigen fest.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/schloss-von-versailles-in-frankreich-falscher-koenig-eingebrochen-a-12f608ac-7a2e-4e31-b1f7-648a99a7fe32


Nur echt mit der Krone®!   :king:
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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