Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1434525 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8205 am: 13. Oktober 2020, 18:54:02 »
Wieder mal in vernünftiger Artikel zum Thema.

Der Autor ist ja auch Jurist.



Zitat
Verbot von Reichskriegsflaggen
Die Fahne der Bösen

Die demokratischen Parteien haben mit der Reichskriegsflagge ein Objekt für rustikale Symbolpolitik gefunden – ohne Rücksicht auf die Grundrechte.
Spoiler
Auch das größte Bundesland ist jetzt dabei. Vorigen Donnerstag forderte der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit überwältigender Mehrheit, die Reichskriegsflagge zu verbieten. Der Antrag für einen Erlass der Landesregierung kam von einer ganz großen Koalition aus SPD, CDU, Grünen und FDP. Nur die AfD war dagegen.

Zuvor hatten bereits Bremen und Niedersachsen die Polizei angewiesen, Reichskriegsfahnen sicherzustellen und gegen die Nutzer ein Bußgeld zu verhängen. Am Freitag folgte dann Rheinland-Pfalz. Pläne gibt es auch schon in Bayern. Und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) setzte das Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz im Dezember. Dort soll über ein bundeseinheitliches Vorgehen diskutiert werden. Bis dahin wird es nun wohl so weitergehen. Mal kommt der Vorstoß von der SPD, mal von der Union. Und die Liberalen von FDP und Grünen marschieren brav mit.

„Reichskriegsflaggen werden regelmäßig von rechtsextremen Organisationen in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt und sind damit zu einem Identifikationssymbol dieser Gruppierungen geworden“, heißt es in NRW zur Begründung.

Dabei geht es gar nicht um echte Nazifahnen. Das Zeigen der Reichskriegsflagge, die im Dritten Reich ab 1935 benutzt wurde, ist schon lange strafbar, da in ihrer Mitte ein Hakenkreuz prangt. Bei den derzeitigen Verboten geht es ausschließlich um die Vorläufer ab 1867: die Kriegsflaggen des Norddeutschen Bunds, des Kaiserreichs und der demokratischen Weimarer Republik. Die Fahnen sollen verboten werden, weil sie von Rechtsextremisten als Symbol benutzt werden.

USA: Rechtsextreme und Hawai-Hemden
Will man aber reflexhaft alles verbieten, was Nazis gerade zur Selbstdarstellung einsetzen? In den USA nutzen Rechtsextreme derzeit Hawaii-Hemden und Iglus als Erkennungszeichen. Gibt es bald einen Hawaiihemd-Erlass? Man muss eben unterscheiden: Es ist zwar zu Recht verboten, NS-Symbole zu verwenden, weil sie als solche für die Gewalt- und Willkürherrschaft stehen. Es ist aber nicht verboten, dass heutige Nazis irgendwelche Symbole benutzen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht sogar „die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts“ und die „radikale Infragestellung der geltenden Ordnung“ im Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Verbote seien nur zu rechtfertigen, wenn konkrete Rechtsgüter gefährdet sind.

Doch bisher haben die Verbotsbefürworter außer Empörung über die Provokation wenig zu bieten. Im Bremer Erlass wird das Zeigen der Reichskriegsflagge als „Gefahr für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben“ bezeichnet. Die Benutzung soll als „Belästigung der Allgemeinheit“, als „grob ungehöriges Verhalten“ geahndet werden. „Wenn die Reichskriegsflagge genutzt wird, um zu provozieren, dann ist eben Schluss“, sagt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU).

Provokation als Maßstab
Was provoziert und belästigt, wird verboten, so kann man wohl die Haltung der Länder zusammenfassen. Ein Grundrechtsverständnis, das die Haltungen und die Provozierbarkeit der Mehrheit zum Maßstab macht, das findet man sonst aber eher in osteuropäischen Staaten. In Deutschland würde solches Denken normalerweise auf große Empörung stoßen – wenn es nicht gerade gegen Rechtsextremisten geht.

Statt Zahlen vorzulegen, wird meist nur auf einen Vorfall Ende August verwiesen, als am Rande einer Coronademo die Treppen des Berliner Reichstags gestürmt wurden. Fotos zeigen zwar, dass dort vor allem schwarz-weiß-rote Reichsflaggen geschwenkt wurden. Trotzdem ist heute meist von „Reichskriegsflaggen“ die Rede – vermutlich weil es verwerflicher klingt. Allerdings wollen Bremen und Rheinland-Pfalz sogar das Zeigen der alten Reichsflagge unterbinden, wenn sie provozierend eingesetzt wird, in NRW beschränkt man sich dagegen auf die Reichskriegsflagge. In der Praxis spielen solche Feinheiten keine Rolle. In den drei Wochen nach Inkrafttreten des Bremer Erlasses wurde keine einzige Fahne sichergestellt, weder Reichs- noch Reichskriegsfahne. Es geht hier wohl eh nur um ein „Flaggezeigen“ gegen Flaggen, also eine Art doppelter Symbolpolitik.

„Reichsflaggen vor dem Parlament sind beschämend“, twitterte Außenminister Heiko Maas nach dem Reichstagssturm Ende August. Der Deutschlandfunk kommentierte: „Diese Bilder hätte es nie geben dürfen“. Die Bestürzung erinnert an eine Diskussion vor 20 Jahren, als die Bundespolitik verhindern wollte, dass Nazis mit Fackeln am Brandenburger Tor demonstrieren. Rechte Aufzüge an „symbolträchtigen Orten“ würden dem „Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schaden“, hieß es damals.

Beispiel Brandenburger Tor
Doch die Angst um das Ansehen Deutschlands ist weder ein zulässiger Grund, bestimmte Demonstrationen zu verbieten, noch kann sie eine Rechtfertigung dafür sein, bestimmte Flaggen zu untersagen. Um eine Niederlage in Karlsruhe zu vermeiden, wurde auf gesetzliche Demonstrationsverbote am Brandenburger Tor verzichtet. Beim Verbot der Reichskriegsflagge fehlt dagegen noch jede verfassungsrechtliche Einsicht.

Stattdessen begründet NRW-Minister Reul das Verbot der Reichskriegsflagge auch mit dem Schutz der Coronademonstranten und ihrer Anliegen. Das ist nun aber völlig verdreht. Lag der Skandal nicht darin, dass die Coronaskeptiker gar kein Problem damit hatten, dass bei ihnen Rechtsextremisten mit sichtbaren Symbolen mitliefen? Die „Querdenker“ hätten ja durchaus solche Fahnen von ihren Demos verbannen können.

Es ist doch eher gut, wenn jeder sieht, mit welchen Kreisen sich Impf- und Maskengegner zusammentun. Rechtsextremisten sollten auch deshalb mit ihren selbstgewählten Symbolen weiter sichtbar demonstrieren können. Für die Zwecke von Antifa und Verfassungsschutz wäre eine staatlich verordnete Zwangstarnung sogar kontraproduktiv.
[close]
https://taz.de/Verbot-von-Reichskriegsflaggen/!5717013/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8206 am: 13. Oktober 2020, 20:04:55 »
Das war schon einmal nix

https://www.tagesspiegel.de/berlin/entscheidung-am-landgericht-berlin-klage-eines-charlottenburger-wirtes-auf-corona-entschaedigung-abgewiesen/26269202.html

Spoiler
Zitat
Entscheidung am Landgericht Berlin
Klage eines Charlottenburger Wirtes auf Corona-Entschädigung abgewiesen

Der Betreiber der Kneipe „Klo“ wollte erreichen, dass das Land für den ihm durch den Lockdown entstandenen Schaden aufkommt. Seine Klage wurde abgewiesen. Von Fatina Keilani

Enttäuscht machte sich Norbert Finke am Dienstag um kurz nach 13 Uhr auf den Heimweg. Sagen wollte er nichts. Um 13 Uhr hatte das Landgericht Berlin sein Urteil verkündet: Finkes Klage wurde abgewiesen.

Der 74-Jährige betreibt seit 47 Jahren die Kneipe „Klo“ in Kudammnähe. Infolge der Corona-Maßnahmen musste er die Kneipe wochenlang schließen, der Umsatz brach ein, die Kosten liefen weiter, etwa für das Personal.

Finke kämpft ums Überleben, wie auch viele andere Gastronomen in Berlin. Mit seinem Anwalt Niko Härting klagte er gegen die Senatsverwaltung für Finanzen auf Entschädigung.

Härtings Argument: „Die Kneipen mussten schließen, um uns alle zu schützen, also ist es nur fair, wenn auch wir alle für ihre Schäden aufkommen.“ Das sah die zweite Kammer des Landgerichts mit Stefan Dedner als Einzelrichter jedoch nicht so. Seine Entschädigungsklage wurde abgewiesen.

„Der Kläger hat keine Entschädigungsansprüche“, sagte Dedner. „Die Schließung war rechtmäßig.“ Auch im Falle der Rechtmäßigkeit der Gaststättenschließungen könne es zwar theoretisch Entschädigungsansprüche geben, so das Gericht.

Dafür müsste dem Kläger ein „unzumutbares Sonderopfer“ auferlegt worden sein. Der Kläger habe zwar unbestreitbar finanzielle Beeinträchtigungen erlitten, jedoch erreichten diese noch nicht das Maß eines unzumutbaren Sonderopfers, sondern lägen noch im allgemeinen Lebens- und im Unternehmerrisiko.

In zwei Wochen nimmt er sonst fast 54.000 Euro ein

Finke hatte nur für die letzten beiden Märzwochen und zunächst nur auf Zahlung von 5001 Euro Entschädigung geklagt. 5000 Euro sind die Streitwertgrenze beim Amtsgericht, ab 5001 Euro ist das Landgericht zuständig. Die geringe Klagesumme diente dazu, Gebühren zu sparen. Dabei lagen Finkes Umsatzeinbußen allein in den letzten beiden Märzwochen laut Klageschrift bei 53 822 Euro netto.

Nach der Urteilsverkündung stellte sich nur Finkes Anwalt den Fragen. Er wird nach Prüfung des Urteils wahrscheinlich dazu raten, Rechtsmittel einzulegen und vors Kammergericht zu gehen. In der mündlichen Verhandlung am 22. September hatte sich ohnehin abgezeichnet, dass die Sache vor das Kammergericht kommt - davon ging auch der Richter aus.

Denn falls Finke gewonnen hätte, wäre sicherlich die Finanzverwaltung in Berufung gegangen – es geht schließlich um eine erhebliche Gefahr für den Landeshaushalt. Gewinnt ein Gastronom mit seiner Entschädigungsklage, so ist absehbar, dass viele folgen.

Rechtsgrundlagen auf dem Prüfstand

Wie die Corona-Schutzmaßnahmen rechtlich zu beurteilen sind, ist umstritten. Die rechtliche Bewertung ändert sich auch mit Dauer der Pandemie – was anfangs als Akutmaßnahme gerechtfertigt war, ist es nicht zwingend auch als Dauerzustand.

Nicht nur das Landgericht, auch die Verwaltungsgerichte werden sich weiter mit der Materie befassen müssen. Finke und fünf weitere Kneipenbetreiber haben sich vor dem Verwaltungsgericht mit Eilanträgen gegen die Sperrstunde gewehrt; die Entscheidung wird noch in dieser Woche erwartet.

Das Oberverwaltungsgericht hatte auf Antrag eines italienischen Restaurants im Juni schon einmal die Sperrstunde aufgehoben, genauer gesagt kam der Senat einer Entscheidung zuvor und hob die Sperrstunde selbst auf, als sich abzeichnete, dass der Antrag des Italieners erfolgreich sein würde. Auch der Eilantrag eines AfD-Abgeordneten gegen die Popup-Radwege hat letztlich Corona-Bezug. Das OVG will bald entscheiden.
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Der Anwalt scheint nicht zu den Covidi0ten-Anwälten zu gehören, auch wenn er auf dem Gebiet sehr aktiv ist.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #8207 am: 13. Oktober 2020, 21:19:08 »
Der Anwalt scheint nicht zu den Covidi0ten-Anwälten zu gehören, auch wenn er auf dem Gebiet sehr aktiv ist.

Niko Härting ist in der Vergangenheit bereits durch einige schräge Thesen zum Corona-Recht aufgefallen, ist aber wohl zu klug und zu etabliert, um den Absturz in den Covidi0ten-Orkus zu riskieren. Er balanciert aber auf einem schmalen Grat zwischen kritischer Diskussion der Corona-Maßnahmen und dem Überschreiten der "Schwurbelgrenze". Beispielhaft genannt sei dieser Rundumschlag:

Spoiler

CR-online.de Blog

Verzagtes Versagen: Rechtsstaat, Datenschutz, Corona
Niko Härting

18.9.2020 – 22:22
Ein halbes Jahr nach Beginn der Coronakrise haben sich weite Teile der Republik an den rechtsstaatlichen Ausnahmezustand gewöhnt. Grundrechte werden nach wie vor auf dem Verordnungsweg beschränkt, „Corona-Maßnahmen“ im Zwei-Wochen-Takt neu justiert. Parlamente, Gerichte, Datenschützer und Bürgerrechtler leisten erstaunlich wenig Widerstand. Rechtsstaatliche Sicherungen versagen in einem Ausmaß, das man vor Corona nicht für möglich gehalten hätte.
Das Versagen der Datenschützer
Gewöhnung an Datenspuren:  Seit drei Monaten haben wir uns daran gewöhnt, im öffentlichen Leben auf Schritt und Tritt Formulare auszufüllen und Datenspuren zu hinterlassen. Im Lokal und beim Friseur, in der Behörde und in der Bank, sogar im Bordell und im Sexkino. Dies alles ohne Parlamentsgesetz aufgrund ständig wechselnder Landesverordnungen auf dem dünnen Eis eines Paragraphen, der „notwendige Schutzmaßnahmen“ auf dem Verordnungsweg ermöglicht.
Ohne Widerstand:  Wer hätte vor Corona gedacht, dass all dies möglich ist, ohne dass es auch nur verhaltenen Widerspruch der Datenschützer gibt? Den Datenschutzbehörden fällt zu Corona wenig ein. Zum Teil erfassen sie selbst fleißig die Kontaktdaten ihrer Besucher und publizieren Formulare für die Kontaktdaten. Und die Datenschutzgemeinde diskutiert lieber über Cookie-Banner und datenschutzkonforme Videotools statt über die ausufernde Corona-Datensammelwut.
Wer fragt eigentlich danach, wie oft Gesundheitsämter die vielen Kontaktdaten tatsächlich abrufen?
Wer fragt nach der Effizienz der Corona-Warn-App, mit der viele von uns tagtäglich auf Schritt und Tritt unsere Bewegungen „teilen“?
Im Windschatten des Rechtsstaats:  Das Versagen der Datenschützer ist ein Abbild des Versagens rechtsstaatlicher und bürgerrechtlicher Sicherungen an breiter Front. In der Pandemie gewinnt man den Eindruck, dass jedes Mittel recht ist, solange Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern der Welt gut über die Runden kommt.
Ultimatum:
Wer interessiert sich eigentlich noch für Datenschutz, für den Gesetzesvorbehalt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn Corona tödlich sein kann?
Die ewige “Stunde der Exekutive”
“Notwendige” Eingriffe:  Der Deutsche Bundestag lässt es zu, dass das Corona-Land seit einem halben Jahr per Rechtsverordnung regiert wird. Die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind rechtsstaatlich dünnstes Eis, ermächtigen sie doch die Landesregierungen – ohne weitere Voraussetzungen oder Anforderungen – zu „notwendigen Schutzmaßnahmen“. Jeder Jurastudent wäre vor Corona durchgefallen, wenn er dies in einer Klausur als Legitimation für weitreichende und anhaltende Grundrechtseingriffe hätte ausreichen lassen.
Trotz Parlamentsvorbehalt:  Der Bundestag hat bislang keinen nennenswerten Versuch unternommen, das Heft des Handelns wieder an sich zu ziehen. Die „Stunde der Exekutive“ zieht sich immer weiter in die Länge. Dies ist ein schweres Versagen des Parlaments.
16 Landesparlamente in Schockstarre
Wesentlichkeitstheorie:  Es versagt nicht nur das Bundesparlament. Auch die 16 Landesparlamente scheinen sich für Corona nicht für zuständig zu halten. Dies obwohl sie jederzeit imstande wären, das Heft des Handelns an sich zu ziehen und selbst über Corona-Maßnahmen zu entscheiden. Dass es in keinem einzigen Bundesland auch nur nennenswerte Initiativen für ein Landes-Coronagesetz gibt, ist ein Armutszeugnis für die Landesparlamente.
Die Verzagtheit der Opposition
Wesentlichkeitspraxis:  Das Versagen der Parlamente ist vor allem auch ein Versagen der Opposition. Sowohl nach dem Selbstverständnis der  Grünen als auch nach dem Parteiprogramm der FDP gehören Bürgerrechte zur eigenen DNA. Dennoch gibt es aus keiner der Parteien Vorstöße, die Corona-Maßnahmen nicht länger einer informellen Söder–Laschet-Runde zu überlassen, sondern Wesentliches – wie es sich im Rechtsstaat gehört – durch die Parlamente zu regeln.
Unrühmliches von den Verwaltungsgerichten
Trägheit judikativer Mittel:  Dass rechtsstaatliche Sicherungen durchbrennen, ist leider auch bei den Gerichten zu beobachten. Eilanträge erledigen sich bei den Verwaltungsgerichten oft bereits durch Zeitablauf. Man behandelt die Anträge nicht mit Dringlichkeit.
Flucht ins Ziel: Wenn Verwaltungsgerichte dann tatsächlich einmal einen Fall entscheiden, flüchten sie sich in eine Folgenabwägung. Lässt sich nicht ausschließen, dass durch eine Maßnahme Krankheiten verhindert oder Leben gerettet werden können, reicht dies den Gerichten aus, um Rechtsschutz im Eilverfahren zu verweigern.
Funkstille in Karlsruhe
In Ruhe (ab-)wägen:  Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spielt eine unrühmliche Rolle. Im April hatte sich Karlsruhe in Entscheidungen zu Versammlungen und Gottesdiensten noch um rechtsstaatliche Leitplanken bemüht. Seitdem herrscht Funkstille. Seit Mai hört man auch vom BVerfG nur noch die immergleiche Spurrille der Folgenabwägung.
“o tempora, o mores” – ohne obiter dicta:  Die Entscheidungen sind zum Teil so spärlich begründet, dass man einen Qualitätsverfall der Karlsruher Rechtsprechung befürchten muss. Nicht einmal zu dem beim BVerfG ansonsten sehr beliebten rechtsstaatlichen Fingerzeig im Nebensatz (obiter dictum) ringt man sich durch.
Kein gutes Jahr für den Rechtsstaat
Man muss die Corona-Politik und die Corona-Maßnahmen der Landesregierungen nicht in Bausch und Bogen verdammen. Und es ist zu hoffen, dass die Zeit zeigen wird, dass man in Deutschland die Pandemie besser bekämpft hat als anderswo.
Eine Frage des Prinzips:  Man muss weder „Impfgegner“ noch „Coronaleugner“ noch Verschwörungstheoretiker sein. Als Jurist, Bürgerrechtler und Datenschützer muss man dennoch darauf bestehen, dass der gute Zweck die Mittel nicht heiligt. Um den deutschen Rechtsstaat und die Datenrepublik Deutschland ist es im Jahre 2020 nicht gut bestellt.
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https://www.cr-online.de/blog/2020/09/18/verzagtes-versagen-rechtsstaat-datenschutz-corona/

Vordergründig findet sich da kein Verschwörungsgeschwurbel, wie man es etwa von den "Querdenkern" (mittlerweile) gewohnt ist. Auch sind einige der angesprochenen Kritikpunkte gut vertretbar (wenn nicht sogar richtig):

> Die Problematik der Nachverfolgung vor der Folie des Datenschutzrechts dürfte sich indes relativieren lassen. Hier existiert eine Zweckbindung. Das Problem ist die Zweckentfremdung für polizeiliche Zwecke, die mE entgegen der Auffassung der bayerischen Staatsregierung nicht auf die StPO gestützt werden kann, sondern eine eigene Regelung erforderte.

> Berechtigt ist vor diesem Hintergrund die Kritik an der Nichtbeachtung der "Wesentlichkeitsrechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts, die einer unbegrenzten Delegation der Rechtsetzung im Grundrechtsbereich an die Exekutive entgegensteht (wenngleich grds. auch Einschränkungen "aufgrund" Gesetzes durch Rechtsverordnungen möglich sind). Hier hat es "Grenzüberschreitungen" gegeben, zumal die Qualität der Rechtsetzung im Verordnungswege (namentlich in Berlin) gelegentlich zum Himmel schreit.

Ein Problem entsteht allerdings, wenn dann im Wege der Pauschalierung eine "Erzählung vom Institutionenversagen" vorgetragen wird, der zufolge alle Parlamente, Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht und sogar Parteien ihre Aufgabe(n) nicht wahrgenommen hätten. Das ist in dieser Form schlicht falsch. Zwar ist die Justiz zu Beginn der Pandemie im Frühjahr sicher zu apologetisch gewesen. Aber mittlerweile schauen die Gerichte  doch genauer hin und wurde das eine oder andere an Regelungen auch eingesammelt. Dass man da nur ein paar Buzzwords hinwerfen muss, um die Justiz gefügig zu machen, ist schlicht Unsinn. Einen gewissen Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers müssen die Gerichte aber schlicht respektieren.

NRW hat iÜ ein eigenes Pandemiegesetz im Landtag beschlossen und die Opposition im Bundestag hat (jedenfalls in Form der FDP) durchaus die Frage aufgeworfen, ob die Voraussetzungen für weitgehende Ermächtigungen der Legislative weiterhin vorliegen (das ist iÜ zu verneinen, weil eine Handlungsunfähigkeit des Parlaments nicht vorliegt).

Auf Basis rechtspolitisch wie verfassungsrechtlich im Ausgangspunkt grundsätzlich zulässiger wenn nicht berechtigter Kritik an Corona-Maßnahmen nähert sich Härting durch unzulässige Verallgemeinerungen und schlichte Falschinformationen damit im Ergebnis einer Position an, die durchaus Bezüge zum handelsüblichen Machtmissbrauchs-Geschwurbel der Corona-Leugner aufweist. Es bleibt abzuwarten, ob er die Balance wird halten können.

---------------

Edith macht darauf aufmerksam, dass die Diskussion über den Parlamentsvorbehalt jetzt auch die Mainstream-Presse erreicht hat:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/massive-eingriffe-in-die-grundrechte-je-laenger-die-pandemie-dauert-desto-fragwuerdiger-ist-das-regieren-per-verordnung/26271318.html

(Allerdings liegen die Ausführungen zum "Eigentum" der Gastronomen eher neben der Sache).


« Letzte Änderung: 13. Oktober 2020, 21:44:49 von Gelehrsamer »
 
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8208 am: 14. Oktober 2020, 08:24:47 »
Was neues zu Cambridge Analytics:

https://www.nzz.ch/technologie/der-cambridge-analytica-skandal-faellt-in-sich-zusammen-ld.1580708

Offenbar ist nur wenige bis gar nichts dran an den Vorwürfen zur Wählerbeeinflussung.
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8209 am: 14. Oktober 2020, 08:47:05 »
Edith macht darauf aufmerksam, dass die Diskussion über den Parlamentsvorbehalt jetzt auch die Mainstream-Presse erreicht hat:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/massive-eingriffe-in-die-grundrechte-je-laenger-die-pandemie-dauert-desto-fragwuerdiger-ist-das-regieren-per-verordnung/26271318.html

(Allerdings liegen die Ausführungen zum "Eigentum" der Gastronomen eher neben der Sache).

Nein, hat schon seine Richtigkeit: guckst du hier. Nicht ganz einfache Materie.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #8210 am: 14. Oktober 2020, 09:50:09 »
Nein, hat schon seine Richtigkeit: guckst du hier. Nicht ganz einfache Materie.

Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob ich aus einem Wikipedia-Eintrag etwas über den enteignenden Eingriff lernen kann. Aber mir fallen aus dem Stand fünf Gründe ein, warum der hier nicht einschlägig ist (1. Kein Eigentum betroffen, 2. Kein "Sonderopfer", 3. Bei unterstelltem Eigentum kein Eingriff in das Eigentum 4. Kein "dulde und liquidiere" 5. Subsidiarität gegenüber IfSG und allg. Polizeirecht).
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8211 am: 14. Oktober 2020, 12:28:13 »
Gestern noch Bezahlschranke.


Zitat
Polizei: Polizei kündigt Mitarbeiterin wegen Reichsbürger-Verdacht
14. Oktober 2020, 11:31 Uhr Quelle: dpa

Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Polizei hat eine Mitarbeiterin entlassen, weil sie der Reichsbürgerszene angehören soll. Die Verwaltungsangestellte habe in der Vergangenheit auch im Vorzimmer des Leiters der Wasserschutzpolizei gearbeitet, berichtete das «Hamburger Abendblatt». Wie ein Polizeisprecher am Mittwoch bestätigte, hatte die 46-Jährige zusammen mit ihrem Mann gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Lüneburg Widerspruch eingelegt. Äußerungen in dem Schreiben weckten den Verdacht, dass die Mitarbeiterin zur Szene der Reichsbürger gehört. Diese bestreiten die Existenz und Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und gelten als Verfassungsfeinde.

Die Stadt Lüneburg gab das Schreiben dem Bericht zufolge am 8. September der Hamburger Polizei zur Kenntnis. Die Polizei ließ die Äußerungen vom Verfassungsschutz prüfen und lud die Mitarbeiterin zu einem Gespräch, zu dem sie aber nicht erschienen sei. Am 9. Oktober sei die fristlose Kündigung erfolgt.

Ob die Mitarbeiterin dagegen Rechtsmittel eingelegt habe, konnte der Polizeisprecher nicht sagen. Grundsätzlich prüfe die Polizei einen Extremismus-Verdacht gegen Mitarbeiter sehr sorgfältig. Bestätige sich der Verdacht, bekämen Angestellte die Kündigung.

Hamburger Abendblatt (Bezahlschranke)
https://www.zeit.de/news/2020-10/14/polizei-kuendigt-mitarbeiterin-wegen-reichsbuerger-verdacht
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8212 am: 14. Oktober 2020, 18:18:48 »
Noch ein paar "Einzelfälle".

Zitat
Der polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes ermittelt gegen Nachwuchskräfte der Polizei, die in einer Chatgruppe menschenverachtende Nachrichten geteilt haben sollen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten. Der Gruppe gehörten 26 Studienanfängerinnen und -anfänger der Polizei an.

Am Vormittag seien mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und Smartphones beschlagnahmt worden. Gegen sieben Verdächtige wird demnach nun unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Es handelt sich um Studierende für den gehobenen Polizeivollzugsdienst.

Zitat
Eine SPIEGEL-Um­fra­ge hatte bereits im Sommer ergeben, dass es in den Län­dern seit 2014 min­des­tens 340 Ver­dachts­fäl­le von rechts­ex­tre­men, ras­sis­ti­schen oder an­ti­se­mi­ti­schen Um­trie­ben un­ter Po­li­zis­ten und Po­li­zei­an­wär­tern gab. Bei der Bun­des­po­li­zei wa­ren es 73 seit dem Jahr 2012. Auch "Reichs­bür­ger" in Uni­form sind un­ter die­sen Fäl­len zu fin­den, al­lein in Bay­ern wa­ren es 18, bei der Bun­des­po­li­zei zwölf.


Spoiler
Verdacht der Volksverhetzung LKA ermittelt gegen Chatgruppe von Berliner Polizeinachwuchskräften
Studienanfänger der Berliner Polizei sollen in einer Chatgruppe menschenverachtende Nachrichten ausgetauscht haben. Der Staatsschutz hat Ermittlungen eingeleitet.
14.10.2020, 16.04 Uhr



Der polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes ermittelt gegen Nachwuchskräfte der Polizei, die in einer Chatgruppe menschenverachtende Nachrichten geteilt haben sollen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten. Der Gruppe gehörten 26 Studienanfängerinnen und -anfänger der Polizei an.

Am Vormittag seien mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und Smartphones beschlagnahmt worden. Gegen sieben Verdächtige wird demnach nun unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Es handelt sich um Studierende für den gehobenen Polizeivollzugsdienst.

In der ursprünglich für den Austausch allgemeiner Informationen gedachten Chatgruppe seien Memes mit menschenverachtendem Inhalt geteilt worden, erklärten die Ermittler. In dem Chat fanden sich demnach unter anderem Bilddateien mit Hakenkreuzen, rassistische Botschaften, die sich gegen Asylsuchende richteten, und Äußerungen, die den Holocaust verharmlosten.

In einem weiteren Fall bestehe der Verdacht der Verbreitung Tier-pornografischer Schriften, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Anzeige aus den eigenen Reihen

Eine Dienstkraft habe den Fall angezeigt, hieß es. Polizeipräsidentin Barbara Slowik teilte mit, sie sei sehr dankbar für den Hinweis. Damit werde unter Beweis gestellt, "dass der Eid, den wir leisten, nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern nahezu alle von uns diesen mit viel Herz, großem Engagement und in Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit erfüllen".

Eingeleitet wurden laut Polizei auch Disziplinarverfahren gegen die Verdächtigen. Wegen der laufenden Strafermittlungen ruhten diese aber zunächst. Es würden jedoch weitere dienstrechtliche Maßnahmen geprüft, kündigte die Polizeipräsidentin an.


Rassistische und menschenverachtende Sprüche

Erst vor Kurzem waren Ermittlungen gegen eine andere Chatgruppe von Berliner Polizisten bekannt geworden. Es gehe dabei um rassistische und menschenverachtende Sprüche, hatte Slowik vor rund einer Woche in einer Sondersitzung des Innenausschusses gesagt. Es werde wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Die Identität der Chatteilnehmer war aber noch nicht bekannt.

In den vergangenen Monaten hatten immer wieder rechtsextreme Vorkommnisse in Sicherheitsbehörden für Aufsehen gesorgt. Mitte September war etwa in Nordrhein-Westfalen eine rechtsextreme Chatgruppe innerhalb der Polizei aufgedeckt worden.

Eine SPIEGEL-Um­fra­ge hatte bereits im Sommer ergeben, dass es in den Län­dern seit 2014 min­des­tens 340 Ver­dachts­fäl­le von rechts­ex­tre­men, ras­sis­ti­schen oder an­ti­se­mi­ti­schen Um­trie­ben un­ter Po­li­zis­ten und Po­li­zei­an­wär­tern gab. Bei der Bun­des­po­li­zei wa­ren es 73 seit dem Jahr 2012. Auch "Reichs­bür­ger" in Uni­form sind un­ter die­sen Fäl­len zu fin­den, al­lein in Bay­ern wa­ren es 18, bei der Bun­des­po­li­zei zwölf.
kha/dpa/AFP
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https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/berlin-lka-ermittelt-gegen-chatgruppe-von-polizei-nachwuchskraeften-a-d0481ca3-a692-4e19-ab4d-b7169c74c723
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8213 am: 15. Oktober 2020, 06:43:34 »
Muss man sich dann wundern, wenn man auf dem rechten Auge blind ist?

Ohne Worte....

https://www.n-tv.de/panorama/Ahnungslose-Ermittler-bei-Halle-Prozess-article22101040.html
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8214 am: 15. Oktober 2020, 09:03:00 »
Es ist wirklich erschreckend. Absolut "ahnungslose" Polizisten, kein Wunder, dass man Rechtsextremisten in den eigenen Reihen dann doch mal "übersieht".  ::)

Zitat
Eine Kritik: Während die Kriminalistin bei einigen Songs keinen ideologischen Tatbezug feststellte, weist ein Anwalt gerade darauf hin, dass er auch in diesen Fällen problemlos Nazi-Playlists im Netz finden konnte. Die BKA-Expertin räumt ein: Die internationale Naziszene sei üblicherweise nicht ihr Fachgebiet. Auch über wichtige Details zum Halle-Attentat hatte sie während ihrer Analysearbeit keine Kenntnis: So habe sie nicht gewusst, dass Stephan B. auf der Flucht beinahe einen Mann überfahren habe.

Dass diese mögliche Parallele zum Toronto-Attentat bei der vom BKA beauftragten Expertin nicht bekannt war, sei verheerend und unverständlich, kritisiert Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann. Auf Nachfrage kann die Zeugin auch nicht beantworten, ob andere BKA-Spezialabteilungen die Lieder und Nazi-Szenebezüge untersuchten. Nebenklageanwälte beklagen, dass Zeugen des Bundeskriminalamts im Prozess bisher lediglich „Versatzstücke“ der Ermittlungen lieferten – nie aber umfassende Darstellungen oder Analysen.

Spoiler
Es war einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der rechtsterroristische Angriff von Halle am 9. Oktober 2019 machte weltweit Schlagzeilen.

14.10.2020: Tag 17 im Terrorprozess gegen Stephan B. um den Anschlag von Halle

16.11 Uhr: Richterin schließt die Verhandlung

Damit ist der letzte Zeuge gehört. Die Sitzung ist für heute beendet - weiter geht es am 3. November.

15.59 Uhr: BKA: Stephan B. kaufte im großen Umfang Präzisionsrohre und Militärkleidung

Der letzte Zeuge heute ist ein BKA-Ermittler, der zusammengefasst hat, wie der Entschluss zum Anschlag bei Stephan B. reifte. „Es gab zwei Ereignisse, die beim Angeklagten eine prägende Rolle gespielt haben“, sagt der Kriminalist: „Die Flüchtlingskrise 2014 und der Anschlag von Christchurch im März 2019.“ Die Zeit nach Christchurch (Neuseeland), wo ein Rechtsterrorist zwei Moscheen angriff und 50 Menschen tötete, nennt der Ermittler die „engere Vortatphase“ für den Anschlag von Halle. Stephan B. verübte das  Attentat am Feiertag Jom Kippur ein halbes Jahr nach dem Anschlag von Christchurch.

Laut BKA-Ermittlern schilderten Zeugen, dass B. ein halbes Jahr vor dem Synagogen-Anschlag Jogging-Training begonnen habe. Zudem nahmen Zeugen Knallgeräusche auf dem Grundstück des Vaters war – offenbar wurde dort mit einem Luftgewehr geschossen. Laut BKA verwendete Stephan B. in der Vorbereitungsphase weiterhin viel Zeit auf Computerspiele, darunter Ego- und Militär-Shooter. Ab 2016 begann er mit dem Schusswaffenbau, 2017 kaufte Stephan B. im großen Umfang Präzisionsrohre, Militärkleidung, Waffenholster und ähnliches.

15.15 Uhr: Bundeskriminalamt: Ermittler durchleuchten Konten des Attentäters

Weiter geht es mit einem Finanzermittler des Bundeskriminalamts, der die Geldströme von Stephan B. untersucht hat. Auch seine Befragung steht unter der Frage: Wie bereitete der Attentäter seine Taten vor? In den vergangenen Jahren seien über die Konten Militaria-Käufe festgestellt worden, sagt der BKA-Mann. Und: „Wir haben auf dem Konto des Vaters Bestellungen von Sachen festgestellt, die für den Bau von Waffen benutzt worden sein könnten.“ Es handele sich unter anderem um Präzisionsbohrer, aber auch um Bleischrott. Über das Konto der Mutter sei der Kauf eines militärischen Gefechtshelms festgestellt worden, sagt der Ermittler. Auch mehrere Karabiner, eine Feldmütze und ein Molekülbaukasten stehen auf der Kaufliste.

Die Analyse der Konten zeigt aber auch die Einsamkeit des Angeklagten: In einem der vergangenen Jahre habe er lediglich rund 100 Euro abgehoben. Mit Blick auf die Bestellungen zur Tatvorbereitung sagt der Ermittler: „Ich bisschen ist die Frage, wo das Geld herkommt.“ Stephan B. habe zum Teil persönliche Gegenstände verkauft, die er nicht mehr brauchte. Nennenswerte Einnahmen habe der arbeitslose Stephan B. nach Verlassen der Bundeswehr und dem Ende der Bafög-Zahlungen aber nicht gehabt. Stephan B. habe im Kern von den Ersparnissen der Eltern gelebt, bilanziert der Ermittler.

14.44 Uhr: Stephan B. in Haft: „korrekt, fast militärisch“

Eine weitere Justiz-Bedienstete aus Halle, die Haus-Leiterin der JVA Roter Ochse, berichtet über den Häftling B.: Emotionale Regungen habe sie bei dem Häftling nicht wahrgenommen. Einzige Ausnahme sei der erste Besuch der Eltern in Haft gewesen. „Seine Mutter hat fürchterlich geweint. Da hat man schon gesehen, dass ihm das leidtat.“ Stephan B. habe sich gegenüber dem Gefängnispersonal immer korrekt, „fast militärisch“ verhalten. „So wünscht man sich das von einem Gefangenen eigentlich“, sagte die Haus-Leiterin. Nebenklage-Anwältin Assia Lewin fragt, ob dieses Verhalten nicht nur Mittel zum Zweck gewesen sei – schließlich habe der Gefangene im Sommer einen spektakulären Ausbruchsversuch unternommen. Die Zeugin glaubt das nicht. „Er wird sich in Burg nun genauso benehmen.“

13.07 Uhr: Besuch in Haft: Eltern berichteten von „Verfolgung“ durch Presse

Erst nach geraumer Zeit durften B.'s Eltern den Angeklagten in der Haft in Halle besuchen. Der Gefängnis-Psychologe schildert, die Eltern hätten dem Angeklagten bei ihrem ersten Besuch über „Verfolgung“ durch die Presse berichtet. Stephan B. habe später im Gespräch mit dem Psychologen gesagt: „So schlimm hatte er sich das nicht vorgestellt“, als er im Vorfeld die Konsequenzen seines Anschlags durchdacht habe. In Haft habe Stephan B. auch geäußert: Statt 30 oder 40 Jahre in Haft zu sitzen, wäre ihm seine Hinrichtung lieber. So würde sein Gefängnisaufenthalt nicht dem Steuerzahler zu Last fallen. „Ich habe das aufgeschrieben, weil es auffällig ist“, sagt der Gefängnispsychologe im Zeugenstand. Der Prozess legt eine Mittagspause ein.

12.56 Uhr: Psychologe betont: Stephan B. wolle keinesfalls als psychisch krank gelten

Der Psychologe schildert, Stephan B. habe sich in den Gesprächen in Haft ausdrücklich auf den Attentäter von Christchurch (Neuseeland) bezogen. Dieser Täter habe sich „getraut“, habe B. gesagt. Im Gegensatz dazu gebe es aber „zu viele Maulhelden“. Der Attentäter von Christchurch hatte 2019 zwei Moscheen angegriffen, 50 Menschen getötet und Dutzende verletzt.

Auch über das Bomben-Attentat in Oklahoma mit 168 Toten im Jahr 1995 habe B. gesprochen. B. habe bedauert, beim Attentat in Halle nicht mehr Menschen getötet zu haben. „Er sieht seinen ‚Kampf‘ nicht beendet.“ B. habe bei dem Anschlag drei Optionen gesehen: „Dass er erschossen wird. Dass er flüchtet und aus dem Untergrund den Kampf fortführen kann. Und dass er verhaftet wird.“

Der Psychologe betont: Stephan B. wolle keinesfalls als psychisch krank gelten. Vereinzelt habe der Experte mit B. über seine Kindheit gesprochen. Freunde seien dem Angeklagten in der Schulzeit mehr und mehr abhandengekommen, „er berichtete am Ende nur noch von zwei“. Im Studium sei es zunächst besser gewesen, doch nach seiner schweren Darmkrankheit und Operation habe er gar keine Kontakte mehr gepflegt.

12.42 Uhr: Psychologe über Attentäter: „Er erwartet, dass er nie wieder rauskommt

Die JVA-Psychologe sagt: „Ich bin wahrscheinlich derjenige, der sich in den vergangenen sieben Monaten am meisten mit ihm unterhalten hat.“ In der Regel sei B. in den Gesprächen in Haft ruhig aufgetreten – es gab aber auch einen heftigen Wutausbruch, den der Experte nun schildert. Auch ein vom Bundesgerichtshof bestellter Psychologe hat bereits per Gutachten vermerkt, dass B. wütend die Gespräche abbrach.

In den ruhigeren Momenten habe der Haft-Psychologe in Halle mit Stephan B. aber auch über dessen Erwartungen an den Prozess sprechen können. „Er erwartet, dass er nie wieder rauskommt“, sagt der Zeuge. „Er sagte, das nimmt er auf sich. Er wollte ein Zeichen setzen. Er hätte auch nichts dagegen, wenn es die Todesstrafe gebe.“ Der Psychologe bilanziert, Stephan B. sei in den Gesprächen auch sehr gleichgültig gegenüber sich selbst gewesen.

12.35 Uhr: Psychologen-Gespräche in Haft: Immer wieder lacht Stephan B. während seiner Ausführungen

Weiter geht es zum Verhalten Stephan B.s im Gefängnis: Jetzt sitzt ein Psychologe der JVA aus Halle im Zeugenstand. „Jeden Tag“ habe er Kontakt zum Attentäter gehabt, da der Gefangene vom Bundesgerichtshof zunächst als suizidgefährdet eingestuft wurde. 15 bis 20 Minuten hätten die Gespräche täglich gedauert. „Er war aufgeregt – bei mir war es ähnlich, so einen großen Fall hatten wir noch nicht“, sagt der Psychologe. In den Gesprächen mit B. sei dem Zeugen aufgefallen, „dass er sehr schnell zu seinen Tatmotiven übergegangen ist“. Immer wieder habe B. während seiner Erklärungen gelacht. „Das war für mich unpassend“, sagt der Zeuge. Nach wenigen Tagen sei klar gewesen, dass der Gefangene nicht suizidgefährdet sei.

Der Psychologe deutet eine Verhaltensstörung beim Angeklagten an. Der Zeuge habe die JVA-Mitarbeiter entsprechend informiert, dass B. immer wieder Verhaltensweisen an den Tag legen könne, die unpassend wirken. Auch eine „emotionale Kälte“ attestiert der Gefängnis-Psychologe. Er habe den Gefangenen auch zu seinen antisemitischen Verschwörungstheorien befragt. „Er ist davon überzeugt“, sagt der Zeuge. Der Psychologe habe mit B. auch über dessen Sexualität gesprochen. „Er hat Annäherungsversuche zu Mädchen gehabt, aber die führten nicht zum Erfolg“ – sofort sei B. zu antisemitischen Verschwörungserzählungen übergegangen, die seinen Misserfolg begründeten. Bereits in seinem Tatvideo hatte B. behauptet, der Feminismus sei eine Verschwörung jüdischer Eliten.

12.08 Uhr: Nebenklageanwälte zweifeln Analyse des BKA an

Nebenklageanwälte bezweifeln, dass das BKA die Liedauswahl bestmöglich ausgewertet hat. Eine Kritik: Während die Kriminalistin bei einigen Songs keinen ideologischen Tatbezug feststellte, weist ein Anwalt gerade darauf hin, dass er auch in diesen Fällen problemlos Nazi-Playlists im Netz finden konnte. Die BKA-Expertin räumt ein: Die internationale Naziszene sei üblicherweise nicht ihr Fachgebiet. Auch über wichtige Details zum Halle-Attentat hatte sie während ihrer Analysearbeit keine Kenntnis: So habe sie nicht gewusst, dass Stephan B. auf der Flucht beinahe einen Mann überfahren habe.

Dass diese mögliche Parallele zum Toronto-Attentat bei der vom BKA beauftragten Expertin nicht bekannt war, sei verheerend und unverständlich, kritisiert Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann. Auf Nachfrage kann die Zeugin auch nicht beantworten, ob andere BKA-Spezialabteilungen die Lieder und Nazi-Szenebezüge untersuchten. Nebenklageanwälte beklagen, dass Zeugen des Bundeskriminalamts im Prozess bisher lediglich „Versatzstücke“ der Ermittlungen lieferten – nie aber umfassende Darstellungen oder Analysen.

11.25 Uhr: Lied-Auswahl von Stephan B. nahm Bezug zu Toronto-Attentat

Das Fazit: Gleich mehrere Lieder haben „einen unmittelbaren Tatzusammenhang erkennen lassen“, so die Kriminalistin. Neben dem rechtsextremen „Powerlevel“ treffe dies auch auf einen Song zu, der eindeutig Bezug auf einen Terroranschlag in Toronto im Jahr 2018 nimmt. Damals war ein 27-Jähriger mit einem Auto in eine Menschenmenge gefahren, 16 Menschen starben. Der Täter bezeichnete sich selbst als Incel – eine frauenhassenden Bewegung, die große Überschneidung zur rechtsradikalen US-Szene hat.

Das beim Anschlag von Halle abgespielte Lied schildere, wie der Toronto-Attentäter in die Menschenmenge fährt. „Es ist sehr aggressiv, der Song wird mehr geschrien, als dass er gesungen wird“, sagt die Kriminalistin. „Er macht aggressiv, er macht nervös.“ Das Lied sei ausdrücklich frauenfeindlich. Die Kriminalistin bilanziert: Die ausgewählten Lieder des Halle-Attentäters „unterstreichen für mich seine Lebenssituation und seine Persönlichkeit“.

11.05 Uhr: Stephan B. wählte rechtsextreme Musik aus, wollte Signale an internationale Naziszene senden

Themensprung: Das Gericht beleuchtet nochmals Details zurneee Vorbereitung des Anschlags auf die hallesche Synagoge am 9. Oktober 2019. Es geht um die Musik, die Stephan B. während seines Angriffs auf das Gotteshaus laufen ließ – zu hören ist das im Livevideo, das B. ins Internet übertrug. Bereits der erste Musiktitel gilt als Zeichen an die internationale rechtsextreme Szene – das Lied reiht zahlreiche Codes der extremistischen Alt-Right-Bewegung in den USA aneinander. Laut der Kriminalistin wählte B. die Lieder offenbar mit Bedacht: Ihr zufolge wurde die Titelliste mit zwölf Liedern bereits Mitte September erstellt, also Wochen vor der Tat.

Die Playlist sei eine Mischung aus Rap, Metal und Anime-Musik, so die BKA-Expertin. Exemplarisch schildert sie ihre Befunde zum ersten Liedtitel, „Powerlevel“ von Mr. Bond. „Er beinhaltet viele rassistische und antisemitische Begriffe“, sagt die Expertin über den Text. Es gebe zudem Bezüge zu Verschwörungstheorien aus der Zeit des Nationalsozialismus. Alben des Extremisten-Rappers heißen „Mein Kampf“ und „A Nazi goes to Africa“. Ein großer Teil der Playlist bestehe indes aus Liedern der Animeszene – also aus Comicfilmen im japanischen Zeichenstil. In diesen Titeln habe sie meist keinen unmittelbaren Tatzusammen finden können, sagt die BKA-Expertin. Die Comiclieder enthielten keine ideologischen Inhalte, so die Kriminalistin.

10.35 Uhr: Anweisung im Gefängnis: Beamte sollen Kontakt mit B. auf Dienstliches beschränken

Im Hochsicherheitsgefängnis Burg ist es JVA-Beamte nicht gestattet, sich privat mit B. auszutauschen – etwa während der Essensversorgung oder anderen Gelegenheiten. Kontakte zum Terroristen seien auf das Dienstliche zu beschränken, lautet ein Anweisung im Gefängnis, bestätigt ein Bediensteter. Einen Fernseher habe B. nicht in seiner Zelle. Dieser könne beantragt werden, sagt der JVA-Mitarbeiter, dann werde geprüft.

10:18 Uhr: In Halle wurde B. von Mitgefangenen bedroht

Nebenklageanwälte wollen wissen, ob Stephan B. durch andere Gefangene gefährdet ist – Hintergrund sind Berichte über Drohungen, die es in der JVA Halle gegen den Terroristen gab. Offen bleibt, ob es ähnliche Fälle im Sicherheitsgefängnis in Burg gab: Der befragte Gefängnismitarbeiter verweist auf seine eingeschränkte Aussageerlaubnis und beantwortet die Frage nicht. Der Beamte sagt allerdings, dass sich B. regelmäßig Bücher in der Gefängnisbibliothek ausleihe. Keine politischen Bücher, so der Zeuge – genauer wird er nicht. Auch der zweite JVA-Mitarbeiter schildert B. als „ruhigen Gefangenen“, dem auch „die Höflichkeitsformen bekannt sind“.

10:05 Uhr: Gefangener in Einzelhaft: Kameraüberwachung für Stephan B.

Im Fokus steht zunächst Stephan B.'s Verhalten im Gefängnis. Im Zeugenstand sitzt ein JVA-Beamter des Hochsicherheitsgefängnisses Burg (Jerichower Land). Dorthin war der Terrorist infolge seines Fluchtversuchs aus der JVA Roter Ochse (Halle) im Sommer verlegt worden. Nun sitzt der Attentäter in Einzelhaft auf der Sicherheitsstation, schildert der 45-jährige Gefängnismitarbeiter. Die Zelle ist kameraüberwacht, wie bereits in Halle. „Er darf nicht mit anderen Gefangenen in Kontakt treten“, sagt der JVA-Bedienstete. Außerhalb der Zelle müsse B. zwingend von zwei Gefängnismitarbeitern bewacht werden.

„Der Kontakt zu uns ist auf das Dienstliche beschränkt“, sagt der Mitarbeiter. Gespräche ergeben sich demnach nicht zwischen Häftling und Beamten. Täglich lese B. zwei Zeitungen, die Frankfurter Allgemeine und die Süddeutsche Zeitung. Der Häftling komme offenbar „ganz gut mit der Einzelhaft zurecht“, sagt der Gefängnismitarbeiter. Gefühlswallungen könne man lediglich ab und an wahrnehmen, wenn man B. über die Kamera beim Zeitunglesen beobachte. Sport außerhalb der Einzelzelle ist dem Gefangenen untersagt.
[close]
https://www.mz-web.de/halle-saale/anschlag-in-halle-saale/17--verhandlungstag-psychologe--stephan-b--waere-eine-hinrichtung-lieber-37481796
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8215 am: 15. Oktober 2020, 12:46:48 »
Der Verein Uniter, der sich als Hilfsorganisation für Mitglieder von Eliteeinheiten der Bundeswehr, der Polizei und privater Sicherheitsdienste tarnt


So schnell kann's gehen:


Zitat
Uniter-Netzwerk
Strafbefehle nach Schießtraining

kew,  14.10.2020 - 22:52 Uhr

Bis vor kurzem galt der Verein Uniter noch als gemeinnützig, jetzt hat das Amtsgericht Mosbach Strafbefehle gegen Mitglieder des unter Rechtsextremismusverdacht stehenden Netzwerks erlassen.
Spoiler
Mosbach - Das Mosbacher Amtsgericht hat gegen den ehemaligen Elitesoldaten und Gründer des Uniter-Netzwerks, André S., einen Strafbefehl wegen des vorsätzlichen unerlaubten Führens von Schusswaffen erlassen. Fünf weitere Männer aus dem Umfeld des unter Rechtsextremismus-Verdacht stehenden Netzwerkes erhielten ebenfalls Strafbefehle. Bei ihnen unterstellte die Staatsanwaltschaft allerdings Fahrlässigkeit.

André S., besser bekannt als Hannibal, ist ein ehemaliger KSK-Kämpfer und hatte auf dem Gelände der ehemaligen Neckartalkaserne in Mosbach mit den anderen Männern ein paramilitärisches Schießtraining abgehalten. Sein Strafbefehl soll sich auf 80 Tagessätze und insgesamt 4000 Euro belaufen, meldete der SWR, der als Erster berichtete. Damit gälte er waffenrechtlich nicht mehr als zuverlässig. Allerdings hätten alle sechs Beschuldigten mittlerweile Einspruch eingelegt, teilte das Amtsgericht mit. Zwei Prozesse seien bereits terminiert.

Polizei findet Blendgranate
Bei Durchsuchungen hatte die Polizei bei zwei Beschuldigten weitere verbotene bzw. erlaubnispflichtige Gegenstände aufgefunden. Die Tatvorwürfe lauteten im einen Fall auf vorsätzlichen Erwerb und Besitz verbotener Waffen und im zweiten Fall auf vorsätzlichen unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Bei den in Rede stehenden Gegenständen handele es sich um einen Zielscheinwerfer, verbotene Messer sowie um Nebel- bzw. Rauchkartuschen und ein sogenanntes „Flashbang“, also eine Blendgranate.

Die Einziehung der Gegenstände sowie der zur Schießübung verwendeten Waffen wurde beantragt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der Uniter-Verein mit Sitz in Stuttgart war bis zum Februar dieses Jahres noch als gemeinnützig anerkannt. Inzwischen führt ihn der Verfassungsschutz als Verdachtsfall. Zuvor war bekannt geworden, dass Verbindungen in die Reichsbürger- und Prepper-Szene bestehen.
[close]
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.uniter-netzwerk-strafbefehle-nach-schiesstraining.7d1b036c-0541-450e-8e58-c875c7d0d788.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8216 am: 15. Oktober 2020, 12:57:05 »
Die oben angeführte Ahnungslosigkeit spricht ja durchaus für die Menschen, die ja hinter den Gutachtern stehen.
Es sind, so scheint es, nette Leute, die mit der Szene selbst noch nie was zu tun hatten.
Es ist auch besser so.
Aber dann sind es auch dunnerlippchen keine Gutachter.
Ich kann mich doch auch nicht hinstellen und ein Gutachten über senegalesische Kunstwerke abgeben (war gar nicht so leicht, ein Thema zu finden, in dem ich genau so unbeleckt bin, wie diese Gutachter).
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8217 am: 15. Oktober 2020, 18:11:57 »
Hat nicht FJS gesagt, wenn ein paar Buben im Wald Krieg spielen, soll man sie in Ruhe lassen?



Zitat
BUNDESWEITER SEK-EINSATZ! VERDÄCHTIGE SPIELEN IN WEHRMACHTSUNIFORM UND MIT WAFFEN KRIEG NACH

Ulm - Zu einem bundesweiten SEK-Einsatz kam es am Donnerstagmorgen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Wie die Polizei Ulm mitteilte, wurden dabei ein Waldstück sowie 17 Wohnungen in München, den Landkreisen Augsburg, Biberach, Esslingen, Günzburg, Kempten, Sigmaringen, Tübingen und Ostallgäu sowie dem Ostalb- und Rems-Murr-Kreis durchsucht.

Auslöser war ein von der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführtes
Ermittlungsverfahren. Nach Hinweisen sollen sich mehrere bewaffnete Personen in Wehrmachtsuniform in einem Gebäude in Biberach getroffen haben. 

Infolge der Ermittlungen wurden nun 19 Männer und Frauen im Alter zwischen 27 und 77 verdächtigt.

Sie sollen in der besagten Uniform mit womöglich verfassungsfeindlichen Symbolen Kriegsszenarien nachgespielt haben. Eine Genehmigung für diese Treffen und zum Führen der Waffen lag nach ersten Ermittlungen nicht vor.

Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem Computer, eine Vielzahl an Waffen, Munition, Uniformteile, Fahrzeuge und verfassungsfeindliche Symbole beschlagnahmt. Außerdem wurden Granaten gefunden.
https://www.tag24.de/justiz/polizei/wehrmachtsuniform-sorgen-fuer-sek-einsatz-in-verschiedenen-bundeslaendern-1686523
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8218 am: 15. Oktober 2020, 20:34:18 »
So langsam hat sich der bekannteste Dresdner "Staranwalt" mit der Heinz- Keßler- Gedächtnis- Brille höchstselbst in den ehrenwerten Kreis unserer Kundschaft hochgedient. Dauergast in der Boulevardpresse ist er ja inzwischen schon, beachtliche Karriere! :clap:

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/urheberrecht-verletzt-anwalt-hannig-mal-wieder-auf-der-anklagebank-1685025

Zitat
Urheberrecht verletzt? Anwalt Hannig (mal wieder) auf der Anklagebank

Von Eric Hofmann

Dresden - Schon wieder Platzwechsel auf der Anklagebank: Nachdem Anwalt Frank Hannig (50) schon im vergangenen Jahr nicht beruflich, sondern als Angeklagter vor Gericht auftrat, passierte ihm das am Mittwoch erneut.
Spoiler
Anwalt Frank Hannig (50) musste am Mittwoch als Angeklagter ins Dresdner Amtsgericht.  © Eric Münch

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich mit einem Facebook-Video strafbar gemacht zu haben (TAG24 berichtete). Weiterer Ärger mit der Justiz ist schon im Anmarsch... Einen Prozess wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug hat Hannig schon hinter sich. Dieser wurde gegen Zahlung von 1500 Euro eingestellt. Jetzt geht es um seine umstrittenen Facebook-Videos. Hannig will Freispruch. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass auf seiner Facebook-Präsenz ein Video zu sehen war, das zwei Jugendliche beim Vandalismus an AfD-Plakaten in Leipzig zeigte. Einer der Gezeigten hat nun Strafantrag wegen der Erkennbarkeit gestellt.

Hannig ist sich keiner Straftat bewusst. Er erklärt, dass auf seiner Seite nur "ein Link" geteilt wurde - und das auch nicht durch ihn persönlich. Wer das war und ob der Link tatsächlich das inkriminierte Video enthielt, muss nun vor Gericht geklärt werden. Der Prozess wird fortgesetzt.

Hannig erwartet weiterer Ärger

Hannig hat noch an anderer Front zu kämpfen: Sein Ex-Mandant - der mutmaßliche Mörder Walter Lübckes (†65) - Stephan Ernst (46) wirft ihm vor, ihn zu einem falschen Geständnis überredet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kassel prüft, ob Ermittlungen wegen Anstiftens zur falschen Verdächtigung eingeleitet werden.
[close]

Die sz- online berichtet etwas ausführlicher, besonders lustig:

Zitat
Nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts habe sich Hannig nur im untersten Bereich strafbar gemacht. Seinen Vorschlag, ob man das Verfahren daher nicht einstellen könne, lehnte die Staatsanwaltschaft mit der Begründung ab, dass die Behörde bereits mehrere Verfahren gegen den Angeklagten eingestellt habe.

Hannigs Popularität in den sozialen Medien scheint ihm einige Probleme zu bereiten. Er werde nahezu täglich angezeigt, sagte der Anwalt, "wegen meinem öffentlichen Auftreten". Darauf entgegnete der Richter: "Vielleicht auch wegen der Art und Weise Ihres Auftretens?"


Dem ist eigentlich eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

https://www.saechsische.de/dresden/frank-hannig-dresdner-anwalt-hat-wieder-aerger-mit-der-justiz-5296585-plus.html

Zitat
Dresden

15.10.2020 18:00 Uhr
Dresdner Anwalt hat Ärger mit der Justiz

Mit seiner Art von PR in eigener Sache hat sich der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig nicht nur Freunde gemacht. Jetzt steht er als Angeklagter vor Gericht.


Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig soll ein Video veröffentlicht haben, ohne die Einwilligung eines Jugendlichen einzuholen. Hannig bestreitet das und sieht sich als Opfer seiner erfolgreichen PR-Arbeit. ©  Foto: Sven Ellger
Von Alexander Schneider 6 Min. Lesedauer

Dresden. Egal, ob es um Wendlers Verschwörungserzählungen geht, um nächtliche Krawalle in der Stuttgarter Innenstadt oder um Angeklagte, die ihren Prozess schwänzen. Frank Hannig, bekannter Dresdner Strafverteidiger und Stadtrat der Freien Wähler, ist schnell dabei, sich zu allen möglichen und unmöglichen Themen auf seiner Facebook-Seite oder vor laufender Kamera zu äußern - meinungsstark und bisweilen drastisch in der Ausdrucksweise.

Die Videos und Posts sind beliebt, werden in kürzester Zeit zehntausendfach geklickt. Doch nicht jedem gefällt das. Vor allem Rechtsanwälte reagieren oft irritiert auf neue Posts ihres Kollegen und seine Art der Werbung und PR, mancher unterstellt ihm Populismus.

Spoiler
Im März war Hannig Beklagter in einem Zivilprozess am Landgericht Dresden, er hatte in sozialen Medien gegen den Leipziger Rechtsanwalt und Grünen-Politiker Jürgen Kasek gestänkert. Hannig gelobte Besserung und wollte verbal abrüsten.
Einspruch gegen Strafbefehl

Seit Mittwoch befasst sich das Amtsgericht Dresden mit dem sendungsbewussten Anwalt. Hannig ist der Angeklagte. Er hatte einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz nicht akzeptiert. Es geht um 3.000 Euro Geldstrafe, 30 Tagessätze zu je 100 Euro.

Laut Anklage soll Hannig im Mai 2019 auf Facebook ein aktuelles Video veröffentlicht haben, das zwei Jugendliche zeigt, die im Leipziger Europa-Wahlkampf ein AfD-Plakat abgerissen und zerstört hatten. Für die identifizierbare Veröffentlichung eines Jugendlichen hätte der Anwalt die Einwilligung des Betroffenen gebraucht.

Hannig wurde von einer Verteidigerin begleitet, sprach aber meist selbst. Er sagte, den Post habe das Social-Media-Team seiner Kanzlei veröffentlicht, er selbst habe davon erst im Februar 2020 erfahren.

Die Öffentlichkeitsarbeit, Hannig nannte sie Litigation-PR, sei ohne ein Team nicht zu schaffen. Er erreiche mehrere Millionen Menschen über seine Online-Kanäle. In regelmäßigen Besprechungen werde die Strategie herausgearbeitet.

Der Anwalt gab sich überzeugt, dass die Veröffentlichung eines Links zu einem Video, das andere zuvor veröffentlicht hatten, nicht strafbar sei. Das gehe aus den Facebook-Geschäftsbedingungen hervor.

Hannig stellte sich als Opfer dar. Gegen andere sei nicht ermittelt worden. Auch das Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Jugendlichen wegen Sachbeschädigung sei eingestellt worden. Außerdem dokumentiere das Video immerhin eine Straftat, betonte der Angeklagte.
"Knüppel aus dem Sack!" - "♥♥♥"

Gerade darum war es Hannig beziehungsweise seinem Social-Media-Team offenbar an jenem 9. Mai 2019 gegangen. Denn der Post aus der Kanzlei mit dem vermeintlichen Video(-Link) lautete: "Was hier zu sehen ist, ist nämlich strafbar".

Noch heute heißt es dort:  "Wenn ich nach dem 'Härte-Erlass' des Sächsischen Generalstaatsanwalt neuerdings auch Ladendiebe und Schwarzfahrer im beschleunigten Verfahren einsperre - dann hoffe ich, dass es endlich und hoffentlich bald auch mal ein paar 'Plakat-Helden' trifft." Der Post war versehen mit Links zu einer AfD-nahen Facebook-Seite und dem Kreisverband der Freien Wähler.

26 Leser haben Kommentare hinterlassen, die meisten ganz im Sinne der Kanzlei. "Knüppel aus dem Sack!", schrieb einer, "♥♥♥" ein anderer, "Anzeigen" oder "Mit dem Video zur Polizei". Ein einziger User hob sich davon ab und kommentierte, dass Hannig, der von dem Verfasser geduzt wird, möglicherweise Probleme mit der Justiz bekommen könnte: "ach naja, dafür dass du hier veröffentlichst, ohne die unkenntlich zu machen, kriegst Du wahrscheinlich mehr 'Bau', als deren 'kreative Aktion gegen Rechts'..." Antwort der Kanzlei: "genau genommen nur geteilt. Das ist ein feiner Unterschied" (Schreibweise und Zeichensetzung wie in den Original-Kommentaren.)
Anonymer Hinweis über Twitter

Diesen aus Sicht der Verteidigung sogar entscheidenden Unterschied wird nun auch das Gericht prüfen müssen. Die Beweise sind dünn, das Video ist angeblich im ganzen Internet nicht mehr aufzufinden.

Laut Hannig ergebe sich aus der Ermittlungsakte auch, dass es verschiedene Versionen dieses Videos gegeben haben müsse. Schon deswegen könne man seiner Kanzlei nicht beweisen, was genau damals verlinkt worden sei und ob der Betroffene darauf überhaupt erkennbar gewesen sei.

Eine Sachbearbeiterin der Polizei hatte den Post gesichert, als Hannig anonym über Twitter angeschwärzt worden war - am 9. Mai 2019 kurz nach 23.30 Uhr. Die Zeugin sagte, sie habe einen Screenshot von Hannigs Post angelegt und sich das Video höchstwahrscheinlich auf der Seite des Angeklagten angesehen. Ganz genau könnte sie das aber nicht mehr sagen.

Ein Leipziger Polizeibeamter sagte aus, dass das Video von mehreren Twitter-Nutzern geteilt worden war. Es sei gelungen, die beiden Jugendlichen bekannt zu machen. Sie seien von der Direktorin einer Schule in der Nähe des Tatorts identifiziert worden. Aufgrund der mangelnden Kooperation von Twitter sei es jedoch nicht möglich gewesen, die Urheber der Tweets, es müssen mindestens drei gewesen sein, bekannt zu machen.

Die Angaben des Beamten belegen zumindest, dass auch gegen andere Verdächtige wegen Verstoßes gegen das Kunst- und Urhebergesetz ermittelt wurde. Hannig sagte gegenüber der SZ, die Anonymität im Internet sei eine Unart. Er sei dafür, dass jeder grundsätzlich identifizierbar sein müsse. Dann gebe es viele Probleme nicht.
Staatsanwalt lehnt Einstellung ab

Nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts habe sich Hannig nur im untersten Bereich strafbar gemacht. Seinen Vorschlag, ob man das Verfahren daher nicht einstellen könne, lehnte die Staatsanwaltschaft mit der Begründung ab, dass die Behörde bereits mehrere Verfahren gegen den Angeklagten eingestellt habe.

Hannigs Popularität in den sozialen Medien scheint ihm einige Probleme zu bereiten. Er werde nahezu täglich angezeigt, sagte der Anwalt, "wegen meinem öffentlichen Auftreten". Darauf entgegnete der Richter: "Vielleicht auch wegen der Art und Weise Ihres Auftretens?" Der Prozess muss Anfang November fortgesetzt werden. Um den Vorwurf aufzuklären, will das Gericht weitere Zeugen vernehmen, darunter einen Mitarbeiter aus Hannigs Kanzlei.
Hannig hat ernstes Problem in Hessen

Der umtriebige Anwalt hat derzeit jedoch ganz andere, ernste Probleme, die eher nicht mit sozialen Medien zusammenhängen, sondern mit klassischer Strafverteidigerarbeit. Als früherer Verteidiger von Stephan E., dem mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, drohen Hannig Ermittlungen und berufsrechtliche Konsequenzen. Nach Medienberichten prüft die hessische Staatsanwaltschaft Straftatbestände wie Anstiftung zur falschen Verdächtigung oder versuchter Strafvereitelung.

Nachdem Hannig das Mandat in dem laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt unter umstrittenen Bedingungen verloren hatte, sagte E. in dem Prozess aus, es sei Hannigs Idee gewesen, den Mitangeklagten Markus H. zu bezichtigen, den tödlichen Schuss auf Lübcke abgegeben zu haben. E.s zweiter Verteidiger Mustafa Kaplan bestätigte das in seiner Zeugenaussage.
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Im Mordfall Lübcke hatte sich der Angeklagte von seinem Dresdner Anwalt getrennt. Der scheiterte nun mit seiner Beschwerde.
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Dresdner Anwalt nennt Mandanten eine "Kanaille"

Am 22. September wurde Hannig selbst dazu vor dem Staatsschutzsenat als Zeuge vernommen - er machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Niemand muss sich selbst belasten.
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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8219 am: 15. Oktober 2020, 20:45:52 »
Offenbar das Handout des heute in Düsseldorf vor Jurastudierenden gehaltenen Vortrages zum Thema "Reichsbürger als Herausforderung für den Rechtsstaat - Anfragen an das Völker-und Verfassungsrecht und verwaltungsrechtliche Problemstellungen" von Prof. Dr. Thomas Schmitz: http://www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de/Downloads/Schmitz_Reichsbuerger-und-Rechtsstaat.pdf
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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