Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1434643 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8145 am: 7. Oktober 2020, 07:12:49 »
Bestimmt ein Einzelfall?






Zitat
Manager von Mannheimer Unternehmen, der Mitglied der Normannia ist, mit sofortiger Wirkung freigestellt

 05.10.2020 16:34 Uhr
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Markus Prien, Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft des Mannheimer Energieunternehmens MVV-Regioplan, ist am Montag vom Dienst suspendiert worden. Das berichtete die »Rhein-Neckar-Zeitung«.

Auslöser war ein Foto, das einen Mann mit Hitlergruß zeigt und auf dem offenbar Prien mit Burschenschaftsband auf der Brust und Bierglas in der Hand zu sehen ist, wie er ebenfalls den Arm nach oben reckt. Der dritte Mann auf dem Bild trägt einen Soldatenhelm.
Spoiler
UMTRIEBE Das linke Nachrichtenportal »Indymedia« hatte das Foto am Freitag vergangener Woche veröffentlicht. Es wurde offenbar im Haus der Heidelberger Burschenschaft Normannia aufgenommen. Allerdings ist unklar, von wann genau das Bild stammt.

Die schlagende Verbindung war vor Kurzem wegen eines offenbar antisemitischen Angriffs in die Debatte geraten. Das Mitglied einer befreundeten Heidelberger Burschenschaft war bei einer Feier im Verbindungshaus der Normannia beleidigt und mit Gürteln geschlagen worden, nachdem er angeben hatte, dass sich unter seinen Vorfahren auch Juden befänden.

Der Altherrenverein der deutschnationalen Burschenschaft löste daraufhin die Aktivitas der Normannia auf und distanzierte sich von jeglicher Form des Antisemitismus. Allerdings hat die Normannia bereits in der Vergangenheit immer wieder wegen rechtsradikaler Umtriebe Schlagzeilen gemacht.

ERKLÄRUNG Das börsennotierte Unternehmen MVV Energie, das rund 6000 Beschäftigte hat und aus den Stadtwerken Mannheim hervorgegangen ist, erklärte am Montag, der Geschäftsführer der MVV Regioplan werde mit sofortiger Wirkung und bis zu einer Klärung des fraglichen Vorgangs freigestellt. Man dulde keine Nähe zu rechtsradikalen Positionen. Der Angestellte werde sich zu dem Vorfall erklären müssen, sagte ein Sprecher des Unternehmens der »Rhein-Neckar-Zeitung«.

Dass es sich bei dem Mann im grünen Hemd um Prien handele, sei zweifelsfrei, so der Sprecher gegenüber der Zeitung. Laut »Indymedia« sitzt Prien im Vorstand des Normannia-Altherrenvereins und gilt dort als Vertreter des »äußersten rechten Flügels«.

Er soll demnach auch gute Kontakte zur rechtsextremistischen Identitären Bewegung haben. Unter den Alten Herren der Normannia befinden sich unter anderem auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth.

ERMITTLUNGEN Bereits im vergangenen Jahr hatte die Heidelberger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Zeigen des Hitlergrußes durch ein Normannia-Mitglied ermittelt. Das Verfahren wurde laut eines Sprechers der Behörde aber wegen hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Ermittlungen hätten »keine Beweislage erbracht«, angesichts derer die Verurteilung des Betreffenden zu erwarten gewesen wäre.

In dem laufenden Ermittlungsverfahren zu dem Vorfall im Normannia-Haus in der Nacht zum 29. August sei das Ende der Ermittlungen absehbar, so der Sprecher.

»Der derzeitige Tatverdacht lautet auf gefährliche Körperverletzung und (die antisemitische) Beleidigung. Ob und ggf. gegen welche der Beschuldigten dieser Tatverdacht in einem die Erhebung der öffentlichen Klage ermöglichenden Maße erhärtet ist, konnte aufgrund der noch laufenden Ermittlungen noch nicht abschließend geprüft werden«, sagte er dieser Zeitung. mth
[close]
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/wegen-hitlergruss-foto-suspendiert/

https://www.szbz.de/nachrichten/mvv-schmeisst-manager-raus-6-10-2020/
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8146 am: 7. Oktober 2020, 16:39:04 »
Der knasterfahrene „Reichsbürger“ Gerd Ittner steht in Dresden erneut vor Gericht.


Wenn man nicht erscheint, kann man auch nicht bestraft werden!

Quelle: Seh-Recht, Seite 127!

;)


Zitat
HOLOCAUSTLEUGNER ITTNER KOMMT NICHT ZU SEINEM PROZESS: DAS SIND DIE FOLGEN
Von Steffi Suhr

Dresden - Holocaust-Leugner Gerhard Ittner (62) muss zahlen.

Für seine unsägliche, menschenverachtenden Rede anlässlich einer Nazi-Demo im Februar 2017 vorm Zwinger sind nun 5100 Euro fällig.

Gegen den Strafbefehl hatte Ittner zwar Einspruch eingelegt und einen Prozess vorm Amtsgericht erzwungen.

Der Widerspruch wurde aber am Mittwoch verworfen. Weil Ittner von einem Schaffner aus dem Zug geworfen wurde.

Ittner hatte dem Gericht erklärt, er habe kein Geld für die Anreise aus Nürnberg, weshalb ihm der Richter ein IC-Ticket zukommen ließ. So weit so gut.

Doch der Schaffner bestand bei einer Kontrolle seinerseits darauf, dass sich der Fahrgast ausweist. Aber einen Personalausweis hatte der Holocaustleugner nicht dabei.

Die Folge: er musste den Zug verlassen, kam selbstverschuldet - so der Richter - nicht zum Prozess.
https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/holocaustleugner-gerhard-ittner-kommt-nicht-zu-seinem-prozess-das-sind-die-folgen-1676222


Ein voller Erfolg also!
(Die Anzahl der TS wäre schön)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8147 am: 7. Oktober 2020, 16:54:47 »
Er wird aus dem Zug geworfen und läuft. Und wenn es läuft, dann läuft es.
Schon gut.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8148 am: 7. Oktober 2020, 16:59:46 »

(Die Anzahl der TS wäre schön)

Du hast den letzten Absatz des Berichts nicht zitiert:

Zitat
Der Jurist verwarf folgerichtig den Einspruch. Nun muss Ittner zahlen. Wahlweise drohen 170 Tage Haft.

Ergo 170 TS.
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8149 am: 7. Oktober 2020, 17:05:31 »
Frage: Wieso ist ein Schaffner berechtigt von jemanden zu verlangen sich auszuweisen?
Und mit welcher Berechtigung kann er ihn dann trotz Ticket aus dem Zug komplementieren?
Davon ab 👍 für 170TS

Sorry, verstehe ich nicht
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8150 am: 7. Oktober 2020, 17:10:53 »
Meine Fresse wie kann man sich nur so das Leben versauen.... :facepalm:
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8151 am: 7. Oktober 2020, 17:12:25 »
Frage: Wieso ist ein Schaffner berechtigt von jemanden zu verlangen sich auszuweisen?
Und mit welcher Berechtigung kann er ihn dann trotz Ticket aus dem Zug komplementieren?

Es gibt personengebundene Tickets, bei denen der Berechtigte nachweisen muss, dass er es tatsächlich ist. Und ohne Ausweis ist das halt schwierig.
Und die Ausstellung eines solchen Tickets halte ich für ein Gericht für plausibel, da die sicher schon gewisse Erfahrungen damit gesammelt haben, dass die Tickets dann weiterverscherbelt wurden...

PS: Das ist, seitdem es kein Bild mehr darauf gibt, auch bei der Bahncard so: Wenn man nur die mit Bahncard ermäßigte Fahrkarte und die Bahncard dabei hat, aber keinen Ausweis dazu, dann ist das genauso, als hätte ich gar keinen Fahrschein. Dann hängt es von der Kulanz des Schaffners ab, ob er ein Auge zudrückt. Oder man sieht so ehrlich aus wie ich...  ;D (und ich vermute mal, dass der Herr Ittner nicht normal mit dem Schaffner gesprochen hat)

Aber was mir bei dem Thema noch einfällt: Er fährt zu einem Gerichtstermin - OK. Aber OHNE Ausweis? Und was ist mit eventuellen (oder generellen???) Einlasskontrollen bei Gericht? Wie hat er gemeint, dort durchzukommen?
« Letzte Änderung: 7. Oktober 2020, 17:17:38 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8152 am: 7. Oktober 2020, 17:43:21 »
Früher stand auf den ausgedruckten Tickets "Bahncard oder Ausweis" was ziemlich dämlich war und aus der Zeit stammte, als auf den Bahncards ein Foto aufgedruckt war. Die Bahn hat das geändert und da steht jetzt "Bahncard und Ausweis".
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8153 am: 7. Oktober 2020, 17:50:07 »
Off-Topic:
Früher stand auf den ausgedruckten Tickets "Bahncard oder Ausweis" was ziemlich dämlich war und aus der Zeit stammte, als auf den Bahncards ein Foto aufgedruckt war. Die Bahn hat das geändert und da steht jetzt "Bahncard und Ausweis".

...und auf der Bahncard steht jetzt hinten drauf: "Sie ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar"

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8154 am: 7. Oktober 2020, 19:19:54 »
Danke an @Chemtrail-Fan und @echt?  - ich bevorzuge halt Diensthelikopter und weniger die Bahn
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8155 am: 8. Oktober 2020, 07:24:57 »
Off-Topic:
Danke an @Chemtrail-Fan und @echt?  - ich bevorzuge halt Diensthelikopter und weniger die Bahn

Du vergisst, dass wir in Sonderzügen fahren, die nach außen als normale Züge getarnt sind, aber immer Vorrang haben. Oder was meinst Du, wie die Verspätungen der sonstigen Züge zustandkommen? Und da plaudert man halt mit dem Bordpersonal und erfährt so dies und das.

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8156 am: 8. Oktober 2020, 10:06:11 »
NeoNazi-Anwälte müssen es schon sehr, sehr nötig haben. Hauptsache man hat einen Mandanten der zahlt. Schade nur, dass weder der Anwalt, noch der Hetzer genannt werden.

Spoiler
7. Oktober 2020, 21:55 Uhr
Aus dem Gericht:Die Grenzen der Meinungsfreiheit

Mehrere Instanzen haben bereits entschieden, dass der Facebook-Kommentar eines Hebertshauseners Volksverhetzung ist. Der will das nicht hinnehmen und plant, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen

Von Thomas Radlmaier, München/Dachau

Den ganzen Vormittag schweigt der Mann. Er sitzt auf der Anklagebank des Landgerichts München. Die Hände hält er meistens vor dem Mund, es sieht aus, als würde er beten. Seinen Anwalt lässt er in der Verhandlung sagen: Der Angeklagte werde keine Angaben machen, es würde ohnehin alles, was er sage, zu seinem Nachteil ausgelegt. Der Vorwurf, den man ihm macht: Volksverhetzung. Erst als ihm Richterin Renate Urban am Ende der Beweisaufnahme das letzte Wort erteilt, fängt der Angeklagte plötzlich doch noch an zu sprechen. Es sei bedenklich, sagt er, dass er tatsächlich überlegen müsse, was er wann und wo formulieren könne. Dieses "Vergnügen" habe er bereits in der DDR gehabt, wo er geboren und aufgewachsen ist. 1989 seien die Menschen auf die Straße gegangen, "damit wir unsere Meinung anführen dürfen". Das könne er heute wieder nicht. "Die Geschichte wiederholt sich."

Der 56-Jährige aus Hebertshausen kennt diese Situation vor Gericht. Sein Fall ist inzwischen durch mehrere Instanzen gegangen. Der Familienvater postete vor mehr als zwei Jahren einen abscheulichen Kommentar auf der Facebook-Seite eines lokalen TV-Senders aus dem Landkreis Göppingen. Dieser teilte dort Berichte über einen 35-jährigen Iraner, der sich im Göppinger Landratsamt selbst gezündet hatte. Ein verzweifelter Selbstmordversuch. Der Asylbescheid des 35-Jährigen war abgelehnt worden. Ein Landratsamtmitarbeiter reagierte schnell und erstickte die Flammen mit Handtüchern. Ein Hubschrauber flog den Schwerverletzten ins Krankenhaus. Unter den Bericht schrieb der 56-jährige Hebertshausener Folgendes in die Kommentarspalte: "Ich hätte abgewartet. Immerhin 1024 Euro weniger für das wir schuften mussten."

Dieser Hassausbruch ist leider kein Einzelfall. Man findet täglich ähnliche Äußerungen auf Facebook, Twitter und anderen sozialen Netzwerken, die - oftmals ohne Anlass - gegen ganze Bevölkerungsgruppen hetzen. Insbesondere wenn es um das Thema Asyl geht, tauchen vermehrt Hassreden auf, die nach dem Volksverhetzungsparagrafen justiziabel wären. Doch im Vergleich zur Masse an solchen Kommentaren im Netz kommt es eher selten vor, dass sich ein Verfasser vor Gericht verantworten muss.

Bei dem 56-Jährigen aus Hebertshausen war das anders. Das Amtsgericht Dachau verurteilte ihn im vergangenen Februar wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Der Hebertshausener blieb uneinsichtig und ging anschließend mit rechtlichen Schritten gegen das Urteil vor. Er sieht sich bis heute in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt. Es kam zu einem Prozess am Landgericht. Zuletzt befand das Oberlandesgericht in einer Revisionsentscheidung: Der Schuldspruch sei richtig, bei der Bestimmung der Rechtsfolgen seien hingegen Fehler gemacht worden. Nun also eine erneute Verhandlung vor dem Landgericht, in der es nicht mehr um den Sachverhalt an sich geht, sondern die sich um die Frage dreht: Wie ist der Mann zu bestrafen? Mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe?

Entscheidend dafür ist der Volksverhetzungsparagraf 130 im Strafgesetzbuch. Laut Absatz eins droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn Äußerungen getätigt werden, "die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören". Die - wenn man so will - abgeschwächte Form der Volksverhetzung regelt der Absatz zwei. Demnach kann auch derjenige, der eine Schrift verbreitet, die zum Hass "gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" aufstachelt, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe erhalten.

Der Anwalt des 56-Jährigen hält an diesem Vormittag ein langes Plädoyer für die Meinungsfreiheit. Diese lasse viel zu und müsse auch viel zulassen, sagt er. "Ich kann über Pegida oder linke Chaoten denken, was ich will. Aber das ist Teil der Meinungsfreiheit. Wir müssen nicht bestrafen, was Leute denken." Der Kommentar seines Mandanten habe die Grenze der Meinungsfreiheit jedenfalls nicht überschritten, der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht gegeben. Staatsanwältin Nina Falkner dagegen ist ganz anderer Meinung. "Bei solchen Äußerungen ist die Meinungsfreiheit überschritten", sagt sie. Freilich müsse man diskutieren dürfen. "Aber es gibt Grenzen." Der Paragraf 130 sei dafür eine Schranke. Es gehe in diesem konkreten Fall um einen verzweifelten Menschen, der sich selbst angezündet habe. Dieser wäre gestorben, wenn man nicht rechtzeitig eingegriffen hätte. Der Angeklagte aber hätte gewartet. Zudem werde das Menschenleben in den Kontext einer Geldleistung gestellt. "Dies ist eine Äußerung, die über durchschnittliche Äußerungen des Paragrafen 130 hinausgeht."

Letztlich verurteilt die vorsitzende Richterin Urban den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro. Sie sieht lediglich einen Tatbestand entsprechend des zweiten Absatzes des Volksverhetzungsparagrafen und keine "besonderen Umstände", die eine Freiheitsstrafe rechtfertigen würden.

Dass der Fall damit abgeschlossen ist, darf man bezweifeln. Der 56-Jährige ist offenbar gewillt, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Mehrmals deutet sein Anwalt an diesem Vormittag diesen Schritt an. Sein Mandant wäre schon in früheren Verfahren freizusprechen gewesen, meint er. "Das wird Karlsruhe zu klären haben." Der Angeklagte selbst geriert sich als Kämpfer für die Meinungsfreiheit. Er werde solche Kommentare in Zukunft unterlassen, lässt er über seinen Anwalt verlautbaren, aber nur weil er Angst habe, seine Meinung kundzutun.

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https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/aus-dem-gericht-die-grenzen-der-meinungsfreiheit-1.5057864
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8157 am: 8. Oktober 2020, 11:06:07 »
Erstinstanzlich wurde der "Familienvater und Unternehmer" laut Merkur von Matthias Trepesch verteidigt. Ob dies auch in der zweiten Runde so war, konnte ich bislang noch nicht herausfinden.
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8158 am: 8. Oktober 2020, 11:14:16 »
Eigentlich ist es ja schon wünschenswert, dass endlich auch mal das Verfassungsgericht für unsere Kundschaft klarer definiert, wo die Grenze zwischen einfacher Meinungsäußerung und strafrechtlich relevanter "Störung des öffentlichen Friedens" liegt.

Äußerungen, die regelmäßig von Dritten so zu verstehen sind, dass ein "Familienvater und Unternehmer" ganz unverblümt die Vorstellung hegt, dass durch ein bestimmtes Handeln (oder hier ein Unterlassen) einzelne Menschen oder ganze Personengruppen irgendwie zu Schaden oder gar zu Tode kommen, haben gerade nichts mit "Meinungsfreiheit" zu tun. Das hätte gern auch die Richterin noch mal etwas deutlicher formulieren können.

Und diese ganzen erzdämlichen Hinweise dieser (Volksver)-Hetzer auf die realen Zustände in der ehemaligen DDR sind sowas von völlig daneben. Gerade diejenigen, die in der späten DDR offen für die Meinungsfreiheit eintraten, auch auf die reale Gefahr hin, im Gefängnis zu landen, niedergeknüppelt oder erschossen zu werden und/ oder reale persönliche Nachteile in Kauf nahmen, hatten gerade nicht vor, selbst jemanden zu ermorden, zu "erschießen" oder irgendein wie auch immer geartetes "Nürnberg 2.0" zu inszenieren, und ich meine dabei explizit nicht diejenigen, die erst im Oktober 1989 völlig "überraschend" ihre neue "Liebe" zur "Freiheit" einschließlich der Meinungsfreiheit "entdeckt" haben oder diejenigen, die heute mit Verweis auf die DDR die "Meinungsfreiheit" als ein uneingeschränktes Recht verstehen wollen, sich jede verbale Ungeheuerlichkeit erlauben zu dürfen.

Sogar seine (irrige) "Meinung" über die Meinungsfreiheit selbst kann ein "Familienvater und Unternehmer" in einem Gerichtssaal der BRD frei äußern, ohne standepede verhaftet zu werden. Finde den Fehler.  :facepalm:
« Letzte Änderung: 8. Oktober 2020, 11:19:00 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8159 am: 8. Oktober 2020, 11:31:33 »
Sogar seine (irrige) "Meinung" über die Meinungsfreiheit selbst kann ein "Familienvater und Unternehmer" in einem Gerichtssaal der BRD frei äußern, ohne standepede verhaftet zu werden. Finde den Fehler.  :facepalm:

Das war zu Ostzeiten dann doch ein klein wenig anders. Da haben die Organe doch zügig reagiert. Die meisten, die so einen Unsinn äußern, sind entweder zu jung, um das System noch kennengelernt zu haben oder haben nie im Osten gelebt.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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