Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1502331 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7845 am: 28. Juli 2020, 19:38:16 »
(haben wir vielleicht das Urteil zum Rausschmiß bei der Polizei?)


Vermutlich gibt es keines, weil:

Zitat
Der verdächtige Hermann S. ist pensionierter Polizist, laut Innenministerium schied er im Jahr 2004 krankheitsbedingt aus dem Dienst aus.

Er wird aber vermutlich demnächst mal eins geben!  ;D



Zitat
Zwei Pistolen und eine Pumpgun

..Die Ermittler fanden jedoch nicht nur Hardware bei ihm - sondern auch Waffen. Hermann S. sagt dazu, er sei Sportschütze, verfüge über eine Waffenbesitzkarte, die Waffen dürfe er also besitzen.

Die Ermittler sehen das anders: Sie werfen ihm vor, illegale Waffen gebunkert zu haben. Ein gesondertes Verfahren bei der Münchner Generalstaatsanwaltschaft läuft. Unter den beschlagnahmten Waffen waren demnach zwei Pistolen und eine Pumpgun.

Verfügt er, soso.

Aber nicht mehr lange vermutlich.

Denn im § 5 WaffG stehen so böse Sachen drin wie:

Zitat
Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
1.
die rechtskräftig verurteilt worden sind
a)
wegen eines Verbrechens oder
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a)
Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)
mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)
Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
1.
a)
die wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)
die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)
die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
die Mitglied
a)
in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b)
in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3.
Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a)
Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa)
gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb)
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc)
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
b)
Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c)
eine solche Vereinigung unterstützt haben,


Selbst, wenn er keine Waffen illegal besessen haben sollte und/oder er zu einer geringeren Strafe als einem Jahr verurteilt wird, bekommt er von der Unteren Waffenbehörde des Landratsamtes seines Vertrauens einen Bescheid, der ihm mitteilt, die WBK sei eingezogen und er möge doch bitte innerhalb von 4 Wochen die darauf eingetragenen Waffen, die sich zu diesem Zeitpunkt wohl in der Asservatenkammer befinden, der Vernichtung zuführen oder veräußern.

:)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7846 am: 28. Juli 2020, 22:19:03 »
Neulich gab es mal eine Entscheidung (aus Bayern), in der einem (ebenfalls) frühpensionierten (Finanz-) Beamten die Ruhestandsbezüge wegen Reichsbürgerei komplett gestrichen wurden

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6987.0

Das müsste in diesem Falle doch erst recht möglich sein.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7847 am: 29. Juli 2020, 06:28:58 »
Auch die "Zeit" weiß ein bisschen etwas über den NSU-Drohbriefe-Trittbrettfahrer.

Natürlich ist der "aufrechte, traditionspflegende Patrid.iot" kein Täter, sondern maximal ein Opfer. Von Merkel, dem bösen, bösen Staat und irgendwelchen "Vaterlandverrätern".


Spoiler
NSU 2.0: Beschuldigter Ex-Polizist ist rechter Blogger
Im Fall der Bedrohung von Politikerinnen verdächtigen die Ermittler einen ehemaligen Kollegen. Der sieht sich als Opfer einer Intrige.
Eine Analyse von Martín Steinhagen und Fritz Zimmermann
27. Juli 2020, 21:33 Uhr 94 Kommentare

Am Montagnachmittag vermeldet die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main etwas, das nach einem Ermittlungserfolg klingt. Bereits am Freitag sei in Landshut ein 63-jähriger Mann gemeinsam mit seiner 55-jährigen Ehefrau vorläufig festgenommen worden. Der Vorwurf: Die beiden Beschuldigten sollen mehrere E-Mails "mit beleidigenden, volksverhetzenden und drohenden Inhalten an Bundestagsabgeordnete und verschiedene andere Adressaten verschickt haben". Es geht um die Serie von Drohschreiben, die unter dem Schlagwort NSU 2.0 bekannt geworden ist. Unter den Empfängern sind vor allem Politikerinnen, aber auch eine Frankfurter Anwältin und eine Kabarettistin.

Die Ermittlungsbehörden waren zuletzt unter Druck geraten, weil es bislang nicht gelungen ist, den Urheber hinter den rassistischen und frauenverachtenden E-Mails ausfindig zu machen; die ersten Drohungen gingen bereits vor zwei Jahren ein. Und das, obwohl die Spur in die Polizei selbst führt: Mehrfach wurden in Hessen von Dienstcomputern unerlaubterweise Daten von Frauen abgerufen, die später solche Schreiben erhielten, teils mit nicht öffentlichen Informationen. Zuletzt war der hessische Polizeipräsident zurückgetreten. Längst ist der Fall zum Polizeiskandal und zur politischen Affäre geworden.

Der Beschuldigte aus Landshut ist im rechten Milieu kein Unbekannter: Unter seinem Pseudonym gibt es Artikel beim Hetzportal PI News und er betreibt ein eigenes, ebenfalls einschlägiges Blog. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er bereits wegen rechter Straftaten in Erscheinung getreten. Im Gespräch mit ZEIT ONLINE bestreitet er aber vehement, hinter den "NSU 2.0"-Drohmails zu stecken. Glaubt man dem ehemaligen Polizeibeamten, ist er nur durch Zufall in den aufsehenerregenden Fall hineingeraten.
Er habe eine Vermutung, wer es wirklich gewesen sein könnte

Am Freitag, zur Mittagszeit, hätten hessische Polizisten bei ihm vor der Tür gestanden und sein Haus durchsucht, berichtet der Mann am Telefon. Seinen Computer hätten die Ermittler mitgenommen. Technische Fähigkeiten, etwa zur Verschlüsselung von E-Mails, habe er nicht. Er kooperiere nun mit den Ermittlern und habe sogar eine Vermutung, wer hinter den Taten stecken könnte. Die habe er den Polizisten auch mitgeteilt.

Er selbst sei nur "Opfer einer Intrige", sagt S. in dem Gespräch, spürbar aufgebracht. Anfang des Monats seien plötzlich zehn verschiedene Lieferdienste vor seiner Tür gewesen – mit Sushi, indischem und chinesischem Essen. Jede Lieferung im Wert von 30 bis 80 Euro. Wenige Tage später habe er fingierte Anwaltspost erhalten mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von mehreren Tausend Euro. Und am Freitag dann die Durchsuchung. Aus seiner Sicht der dritte Schlag.

Nach Informationen von ZEIT ONLINE wurden manche der mit NSU 2.0 signierten Drohmails zuletzt auch von einer E-Mail-Adresse versandt, die auf den Namen eines Feldherren anspielt, nach dem auch eine SS-Division benannt war. Auch Hermann S. nutzt den Namen als Pseudonym. Diese E-Mail-Adresse aber, sagt er, gehöre ihm nicht.

Möglicherweise handelt es sich bei dem Absender mit dieser Mailadresse also um einen Trittbrettfahrer. Zuletzt hatte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) von annähernd 70 Schreiben berichtet, die mit dem Kürzel unterzeichnet waren, das auf den Nationalsozialistischen Untergrund Bezug nimmt. Fast immer nutzten der oder die Täter dieselbe Adresse. Es ist nach Informationen von ZEIT ONLINE aber nicht die Adresse, die zu dem Pseudonym von S. passt.
Ermittlungen wegen sechs Drohmails

Der Nachrichtenagentur dpa sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, gegen das Paar werde derzeit nur wegen sechs E-Mails aus dem Juli ermittelt. Derzeit gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie mit den verbotenen Abrufen persönlicher Daten in Verbindung stünden. Das könne sich im Laufe der Ermittlungen aber auch ändern. Bereits vor einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft einen Polizisten aus Hessen vorläufig festgenommen, aber in der Sache bisher jedenfalls nicht angeklagt.

"Mangels Vorliegens der Voraussetzungen für einen Haftbefehl" wurde das Landshuter Paar nach der Durchsuchung wieder freigelassen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Auswertung der sichergestellten Datenträger sowie die weiteren Ermittlungen "wegen des Verdachts der Bedrohung, der Volksverhetzung, der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen sowie der Beleidigungen" dauerten weiter an.

Und wohl auch die Suche nach dem oder den Haupttätern.
[close]
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-07/nsu-2-0-ex-polizist-verdaechtiger-rechter-blogger-drohschreiben

...und bei T-Online liest man:

Zitat
Beschuldigter soll rechter Blogger sein

Mindestens fünf weitere Mitglieder der AfD-Fraktion hätten an der Veranstaltung teilgenommen, hieß es in dem Bericht. Der Ex-Polizist schreibe zudem als Blogger unter dem Pseudonym "Eugen Prinz" für das rechtsradikale Portal "PI-News".
Zitat
Bei der Staatsanwaltschaft Landshut sei der Mann kein Unbekannter. Es habe gegen ihn Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Datenschutzverstoß und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegeben, sagte ein Sprecher zur "Welt". Die Verfahren stammen aus den Jahren 2018 und 2019 und wurden jeweils eingestellt.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88305650/tid_amp/-nsu-2-0-beschuldigter-soll-bei-afd-veranstaltung-gewesen-sein.html

Natürlich muss sich auch der Herr Wendt, der ja gerne "AfD-Parolen" teilt und "Reichsbürger" gar nicht so schlimm findet (er ist ja oft auch deren Held) zu Wort melden (Video im Artikel). Er bedauert auch, dass zwischenzeitlich ganz ganz viel als "rechts" tituliert wird. (Video)
Bei den Drohmails sind außerdem ja auch einfach nur "Dummheiten" dabei, aber, die Polizei weiß das schon richtig zu sortieren.  ::)

Zitat
Bei dem ehemaligen Polizisten handelt es sich um einen Blogger, der für das rechtsradikale Portal „PI-News“ und für ein weiteres rechtsradikales Portal schreibt. Auf „PI-News“ wird gegen Muslime gehetzt. Im Internet tritt S. unter dem Pseudonym „Eugen Prinz“ auf. Dies ist eine Anspielung auf den Feldherren Prinz Eugen von Savoyen, der ab 1697 Oberbefehlshaber im Großen Türkenkrieg war und mit dem Sieg in der Schlacht gegen die Osmanen die Ansiedlung von Volksdeutschen am Balkan ermöglichte. Auch eine Division der Waffen-SS wurde nach Prinz Eugen benannt. Die 7. SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division „Prinz Eugen“ war für zahlreiche Kriegsverbrechen in Jugoslawien verantwortlich. „Prinz Eugen“ ist ein beliebtes Pseudonym bei der extremen Rechten.

Unter dem Pseudonym „Eugen Prinz“ trat S. im vergangenen Jahr bei einer Konferenz rechter Medien in der AfD-Bundestagsfraktion auf. Die AfD-Abgeordneten Uwe Schulz, Udo Hemmelgarn, Petr Bystron und Nicole Höchst hatten im Mai 2019 parteinahe sowie andere rechte Journalisten und Blogger in den Bundestag zur „1. Konferenz der Freien Medien“ eingeladen. Mindestens fünf weitere Mitglieder der AfD-Fraktion nahmen an der Veranstaltung teil. Unter den weiteren Gästen waren etwa die neurechten Publizisten Götz Kubitschek, Ellen Kositza und David Berger sowie der vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtete „PI-News“-Autor Michael Stürzenberger. Auch ein Aktivist der rechtsextremen Identitären Bewegung und Vertreter des Magazins „Compact“ nahmen an der Konferenz teil. Seit März 2020 wird „Compact“ vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.

Wo die AfD mitmischt, darf natürlich die CDU nicht fehlen:
Zitat
Einer, der den Verdächtigen seit Jahren kennt, ist Rudolf Schnur. Der CSU-Politiker ist Fraktionschef im Landshuter Stadtrat. Er wohnt nur ein paar Straßen von S. entfernt. Zudem betreibt Schnur den Internetblog „klartext.la“, auf dem im Oktober 2015 ein Beitrag von S. erschien. In dem Text schwadroniert der Ex-Polizist über eine „rape wave“, eine angeblich drohende Welle an Vergewaltigungen durch Geflüchtete in Deutschland. Die Veröffentlichung des rassistischen Hetzbeitrags zog reichlich Kritik nach sich. S. wurde mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontiert. Schnur sagt, dass er nach 2015 die Zusammenarbeit mit S. beendet habe.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article212410757/Drohschreiben-von-NSU-2-0-Beschuldigter-trat-bei-AfD-Medienkonferenz-im-Bundestag-auf.html
« Letzte Änderung: 29. Juli 2020, 07:03:49 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7848 am: 29. Juli 2020, 11:01:41 »
Hermann S. sagt dazu, er sei Sportschütze, verfüge über eine Waffenbesitzkarte, die Waffen dürfe er also besitzen.


Tja, was der Beschuldigte so von sich gibt und was die Realität ist, sind manchmal zwei verschiedene Sachen ...   :whistle:


Zitat
Bei dem in der Affäre um die rechtsextreme Drohschreiben-Serie „NSU 2.0“ beschuldigten Ex-Polizisten aus Landshut haben Ermittler mutmaßlich illegale Waffen gefunden. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Mittwoch. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Es handle sich um eine Pumpgun und zwei Pistolen. Außerdem seien verbotene Gegenstände wie Pfefferspray und Schlagstöcke gefunden worden. „Damit besteht neben und völlig unabhängig von den Tatvorwürfen im Zusammenhang mit „NSU 2.0“ ein gesonderter Tatverdacht wegen Verstößen gegen das Waffengesetz“, sagte der Sprecher. Die Ermittlungen führt die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET).
https://www.schwaebische.de/sueden/bayern_artikel,-nsu-2-0-illegale-pumpgun-bei-ex-polizist-gefunden-_arid,11251329.html

(Pfefferspray ist kein Verbotener Gegenstand, das ist Unsinn. Aber darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an.)

Super Ergebnis!
Waffen weg, WBK weg, Beamtenstatus bald weg, Pension auch bald weg ...

Wann sollen wir gratulieren?  ???
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7849 am: 29. Juli 2020, 11:15:50 »
Pfefferspray ist kein Verbotener Gegenstand, das ist Unsinn. Aber darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an.

Doch, wenn es kein PTB-Prüfzeichen hat bzw über keine Reicheweiten- und Sprühdauerbegrenzung verfügt. (§ 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Punkt 1.3.5)
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7850 am: 29. Juli 2020, 11:29:13 »
Doch, wenn es kein PTB-Prüfzeichen hat bzw


Ja, wenn. Davon steht aber nichts im Artikel und wohl auch nicht in der PM.

So wie es formuliert ist, versteht man es als Pfefferspray ist grundsätzlich ein Verbotener Gegenstand (den Begriff gibt es, glaub, auch gar nicht mehr, das sind jetzt - seit 2008? - alles Verbotene Waffen).
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7851 am: 30. Juli 2020, 13:22:01 »
https://www.nordbayern.de/panorama/hass-mail-nach-todlichem-angriff-in-augsburg-mann-verurteilt-1.10307012

Spoiler
Hass-Mail nach tödlichem Angriff in Augsburg - Mann verurteilt
Der Angeklagte schrieb dem damaligen OB Kurt Gribl

AUGSBURG - Wegen einer Hass-Mail an den früheren Augsburger Oberbürgermeister im Zusammenhang mit dem tödlichen Gewaltverbrechen vom Nikolaustag 2019 ist ein 61 Jahre alter Mann zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Dies teilte das Amtsgericht Augsburg am Donnerstag mit.

Ursprünglich sollte der Angeklagte, der Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, sich am Donnerstagvormittag vor Gericht verantworten. Da der 61-Jährige kurz zuvor seinen Einspruch zurückzog, ist die Strafe wegen Beleidigung rechtskräftig. Der Mann hatte in einer E-Mail bezüglich des früheren Oberbürgermeisters Kurt Gribl (CSU) "Mainstreamgeile-Linksversiffte ♥♥♥en" geschrieben und den OB als Kriminellen bezeichnet.

Hintergrund der Mail war eine Traueranzeige, die Gribl für einen Augsburger Berufsfeuerwehrmann aufgegeben hatte, der am 6. Dezember 2019 am Königsplatz bei einer Auseinandersetzung mit Jugendlichen umgebracht wurde. In der Todesanzeige hatte Gribl geschrieben, dass der 49 Jahre alte städtische Mitarbeiter "durch einen tragischen Vorfall" gestorben sei. In der Folge war Gribl in den sozialen Netzwerken und in E-Mails wegen angeblicher Verharmlosung der Tat scharf kritisiert worden.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 17-Jährigen, der den 49-Jährigen mit einem Faustschlag getötet haben soll, Anklage erhoben. Der Prozesstermin ist noch nicht bekannt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7852 am: 31. Juli 2020, 18:47:27 »
Lange hat es gedauert, aber jetzt ist der Weg endlich frei in seine "echte geistige Heimat" zur NPD oder AfD.

Spoiler
Bestseller-Autor:Sarrazin wird aus der SPD ausgeschlossen

Das hat die SPD-Bundesschiedskommission als höchste Instanz der Partei entschieden. Der umstrittene Autor und Berliner Ex-Finanzsenator kündigt an, den Ausschluss anfechten zu wollen.

Die Bundesschiedskommission der SPD hat entschieden, dass der Parteiausschluss von Thilo Sarrazin gerechtfertigt ist. Die Kommission ist das oberste Schiedsgericht der SPD und die letzte innerparteiliche Instanz in dem Fall. Sie erklärte am Freitag in Berlin, der Rauswurf des 75-Jährigen sei zulässig. "Der Parteiausschluss ist damit wirksam", hieß es in einer Mitteilung.

Sarrazin kann nun versuchen, sich vor einem ordentlichen Gericht wieder in die Partei einzuklagen. Das hatte er bereits vor der Entscheidung angekündigt. Nach seinem Rauswurf bekräftigte er das Vorhaben. "Aus meiner Sicht stand die Entscheidung vor der mündlichen Verhandlung bereits fest", sagte er in Berlin. "Dies war kein offenes, ehrliches und faires Verfahren." Kein Zitat aus seinem Buch "Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht", das den Ausschlag für den Parteiausschluss gegeben hatte, sei als falsch oder rassistisch qualifiziert worden, sagte Sarrazin.

Er werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann vor das Landgericht Berlin ziehen. Die letzte Instanz, um sich einzuklagen, wäre das Bundesverfassungsgericht. Nach Darstellung der SPD müsste Sarrazin vor ordentlichen Gerichten allerdings beweisen, dass es am Schiedsgericht Verfahrensfehler gab.

Dem früheren Berliner Finanzsenator und Ex-Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank wurde von der SPD-Spitze Rassismus und Islamfeindlichkeit und damit parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Diese Vorwürfe kamen bereits 2010 wegen seines Buches "Deutschland schafft sich ab" auf. Nachdem 2018 sein Buch "Feindliche Übernahme" erschienen war, hatte die Schiedskommission seines Heimatverbandes, der SPD-Kreisverband Charlottenburg-Wilmersdorf, seine Thesen in erster Instanz 2019 als "klar rassistisch" gewertet und den Parteiausschluss beschlossen. Sarrazin hatte dagegen Berufung eingelegt.

Im Januar hatte die Berliner Landesschiedskommission den Vorwurf in einem Berufungsverfahren bestätigt. Sarrazin ging erneut in Berufung, nun wurde auf Bundesebene entschieden.

Die Bundesschiedskommission der SPD besteht aus ihrem Vorsitzenden Thorsten Jobs, Richter am Oberverwaltungsgericht in Potsdam, zwei Stellvertretern, der Ministerialrätin Heike Werner und dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Roland Rixecker, sowie vier weiteren Mitgliedern.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/sarrazin-ausschluss-spd-1.4985099

https://www.tagesschau.de/inland/spd-sarrazin-ausschluss-105.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7853 am: 2. August 2020, 02:06:21 »
Auf das Mimimi von Lügen-Szwääään bin ich dann aber mal gespannt.  ;)
Zitat
Hip-Hop gegen Liebich-Demo Junge Hallenser verhindern rechtsextreme Kundgebung

    01.08.20, 15:42 Uhr

Halle (Saale) -

Mit einem Hip-Hop-Festival auf dem Markt haben am Samstag junge Hallenser ein Zeichen für kulturelle Vielfalt gesetzt. Damit gelang es den Organisatoren, eine Kundgebung des Rechtsextremisten Sven Liebich entscheidend zu stören.

Liebich musste erneut vom oberen Markt abziehen - dort ist der Sommermarkt der Stadt. Vor Thalia hatte aber schon das Festival seine Party angemeldet.

„Wir wollen heute ein Zeichen setzen, dass Vielfalt eine Bereicherung für die Gesellschaft ist und in jedem Fall besser als Hassreden“, sagte Nancy Wirth, Sozialarbeiterin im Kinderschutzbund. Auch Proteste Liebichs, das Festival sei zu laut und würde seine Kundgebung behindern, konnten den Mix aus Hip-Hop, Breakdance und Tanz nicht stoppen. Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort, um die Veranstaltungen abzusichern. (mz)
https://www.mz-web.de/halle-saale/hip-hop-gegen-liebich-demo-junge-hallenser-verhindern-rechtsextreme-kundgebung-37120260
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7854 am: 3. August 2020, 06:35:23 »
Das Attentat von Halle, Stephan Ballier und Attila Hildmann., echte "thoitsche Traditionspflege" und "Rechtsblindheit".

Spoiler
Von Stephan B. bis Attila Hildmann Die neuen Antisemiten wollen gesehen werden

Sie posaunen ihre Ansichten heraus, wollen Publikum. Der Hass auf Juden wagt sich aus der Verborgenheit heraus. Das erfordert neues Handeln. Ein Gastbeitrag. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Die FDP-Politikerin war Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bundesjustizministerin und ist heute stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hans-Dieter Weber hat keinen einfachen Job. Als Pflichtverteidiger vertritt er im wohl aufsehenerregendsten Strafprozess des Jahres den Halle-Attentäter Stephan B. vor Gericht. In einem kurzen Statement erklärte Weber, sein Mandant sehe Kräfte am Werk, die im Verborgenen wirkten, aber sehr einflussreich seien und auf die Politik einwirken könnten.

Um welche Kräfte es sich dabei handelt, stellte der Angeklagte gleich zum Prozessauftakt klar: Juden lenkten Flüchtlingsströme direkt nach Deutschland, sie seien verantwortlich, dass Muslime ihn aus der Gesellschaft verdrängen. Eine Synagoge anzugreifen und möglichst viele Juden zu ermorden, ist in der kruden Logik des Stephan B. daher nur folgerichtig. Pflichtverteidiger Weber kommentierte: „In seinem Weltbild ist es halt so, dass er andere verantwortlich macht für seine eigene Misere und das ist letztendlich der Auslöser für dieses Handeln.“

Die Ansichten, Annahmen und Aussagen des Stephan B. erschrecken, aber sie überraschen leider nicht. Der Angriff auf eine Synagoge in Halle war nur der jüngste Ausschlag einer blutigen Spur antisemitischer Gewalttaten in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Unvergessen bleibt der Mord am jüdischen Verleger Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frida Poeschke in Erlangen, zu oft vergessen werden die unzähligen Brandanschläge auf Synagogen, jüdische Schulen, Kindergärten, Cafés und Friedhöfe überall im Land.

Das vergangene Jahr bildete in der jüngeren Geschichte des deutschen Antisemitismus einen Tiefpunkt: Mit mehr als 2000 erfassten Gewalttaten gegen Juden meldete das Bundesinnenministerium einen Höchstwert seit Beginn der statistischen Aufzeichnung vor etwa 20 Jahren. Wer angesichts dieser Zahlen noch warnt, „Wehret den Anfängen“, verkennt, dass es dafür viel zu spät ist.

Antisemitismus ist kein abstraktes Schreckgespenst, sondern bittere Realität im Alltag der etwa 94.000 in Deutschland lebenden Juden. Auf dem Schulhof, im Büro und im Seniorenheim sehen sich Juden aller Altersgruppen und Einkommensklassen mit latentem wie offenem Antisemitismus konfrontiert. Die Angst in jüdischen Gemeinden vor Übergriffen und sozialer Ausgrenzung wächst seit Jahren – und das aus berechtigten Gründen, wie der Anschlag in Halle gezeigt hat.

In der Wortwahl, Argumentation und Logik ähneln die Aussagen des Halle-Attentäters denen des infamen Fernsehkochs Attila Hildmann, der zuletzt mit antisemitischen Äußerungen über Zionisten, die angeblich die deutsche Rasse auslöschen wollen, polizeiliche Ermittlungen auf sich zog. Hildmann wedelte bei einer Demonstration am vergangenen Wochenende mit einer Reichskriegsflagge aus den Jahren 1933-35 vor jubelnden Zuschauern und nannte Hitler „einen Segen im Vergleich zur Kommunistin Merkel“. Spielte sich Antisemitismus lange Zeit geächtet im Verborgenen ab, geht es den heutigen Antisemiten vor allem darum, gesehen zu werden.

So war es auch das erklärte Ziel von Stephan B., ein Zeichen zu setzen, dass antisemitische Attentäter in aller Welt nicht allein sind. Auch deshalb sei „die Aufnahme, die Übertragung wichtiger als die Tat selbst“ gewesen, wie der Attentäter selbst vor Gericht angab. Stephan B. ist in diesem Sinne kein wahnsinniger Einzeltäter, er ist Teil einer Reihe antisemitisch motivierter Straftäter, die sich mithilfe von Verschwörungsmythen in rechten Netzwerken radikalisiert haben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis weitere Menschen auch Hildmanns vom Wahnsinn durchzogene Thesen aufgreifen und die aus ihrer Sicht „logischen“ Konsequenzen daraus ziehen.
„Die Gaskammer ist nicht der Holocaust, der Holocaust endete dort“

Stephan B. hat seine Tat offen gestanden, er wird vor Gericht verurteilt werden. Gegen Atilla Hildmann ermittelt der Staatsschutz. Sie sind sichtbare Köpfe des gegenwärtigen Antisemitismus, gegen sie kann der Rechtsstaat präzise vorgehen. Doch Judenfeindlichkeit beginnt viel früher, in Sprüchen, Vorurteilen, Beleidigungen – in den Worten der Holocaust-Überlebenden Anita Lasker-Wallfisch: „Die Gaskammer ist nicht der Holocaust, der Holocaust endete dort.“

An dieser Prämisse muss der Kampf gegen den Antisemitismus ansetzen. Konzepte gibt es viele, finanziell ausgestattet und umgesetzt werden zu wenige. Seit Jahren fordern Politiker, Aktivisten und Betroffene, Projekte und Initiativen im Bereich der Prävention und Intervention zu stärken, die nicht nur auf wenige Monate oder Jahre befristet sind.

Dazu gehört auch die nachträgliche und thematische Aufarbeitung der Geschichte des Antisemitismus in allen Ausbildungs- und Fortbildungsplänen, der Besuch eines Konzentrationslagers als fester Bestandteil der Schulausbildung und der Beamtenlaufbahn sowie ein verstärkter gesellschaftlicher und beruflicher Austausch mit Israel. Die Einrichtung staatlich finanzierter Anlaufstellen und Expertengruppen, die ein wirksames Monitoring etablieren, mit dem präventiv gegen antisemitische Entwicklungen vorgegangen werden kann, ist ebenso zwingend wie überfällig.

 Schließlich – und das sollte eigentlich selbstverständlich sein – müssen die Strafverfolgungsbehörden mit der erforderlichen Sensibilität und den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet sein, um auch Straftaten wie Beleidigungen nachzugehen. Der Sonderbeauftragte der US-Regierung für Antisemitismus, Elan Carr, regte in diesem Zusammenhang an, antisemitische Straftäter mit einer vergleichsweise geringen Schwere der Tat zu verpflichten, eine Gedenkstätte, ein Museum, oder eine Aufklärungsveranstaltung zu besuchen. Dazu gehört auch, direkte Begegnungen mit Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens zu ermöglichen.

Der Staat allein wird das Problem jedoch nicht lösen können – auch ein Rechtsstaat ist nicht vollkommen. Umso wichtiger ist es, dass wir alle unsere gesellschaftlichen Werte jeden Tag aufs Neue verteidigen. Die Freiheit des Glaubens ist im Grundgesetz als unverletzlich definiert.

Diese Freiheit zu verteidigen ist die Aufgabe eines jeden von uns. Im kommenden Jahr feiern wir 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland und doch sprechen Antisemiten wie Stephan B. und Attila Hildmann Juden noch immer ihr Existenzrecht in Deutschland ab. Zeigen wir ihnen, wie falsch sie damit liegen.
[close]
https://www.tagesspiegel.de/politik/von-stephan-b-bis-attila-hildmann-die-neuen-antisemiten-wollen-gesehen-werden/26037486.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
___________________________

Nach dem Anschlag auf das OEZ war man ja (und nicht nur von Seiten der AfD) extrem darum bemüht zu negieren, dass es sich um einen rechtsextremen Anschlag gehandelt hat. Bei den "echten thoitschen Traditionspflegern" und ihrem "Folk" natürlich auch mit dem Argument, dass es ja niemals nie nicht NeoNazis, Rechtsextreme oder Rechtsterroristen mit einem "Migrationshintergrund" geben kann (dabei sind in der AfD ja wirklich eine Menge "Rucksackdeutsche" und/oder reine "Wirtschaftsflüchtlinge" zu finden, gleiches gilt für die NPD oder "Die Rechte".).
Anscheinend hat man auch sonst Einiges "übersehen" oder besser mal einfach nicht bearbeitet bzw. weitergegeben.

Spoiler
02.08.2020, 08:22 Uhr

Nach OEZ-Anschlag: Hinweis auf US-Attentat ignoriert?

Nach dem Anschlag im Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) 2016 in München hatte die Polizei Hinweise auf einen Attentäter im US-Bundesstaat New Mexico. Weil sie mutmaßlich das FBI nicht informierte, droht jetzt eine Klage aus den USA.

Am 26. Juli 2016 verhaften Polizisten einen Jugendlichen aus dem Kreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Der Teenager gilt als potenzieller Attentäter. Die Beamten entdecken Munition, Sprengstoff und Hinweise auf eine konkrete Tatplanung. Den Teenager hatte ein Online-Chat mit David S. enttarnt. Der hatte vier Tage zuvor den Anschlag auf das Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München verübt.

Die Beamten waren dem jugendlichen Verdächtigen auf die Spur gekommen, weil beide Teenager auf der Internet-Spieleplattform "Steam" aktiv waren und dort auch miteinander über Attentate gesprochen hatten. Beide waren auch Mitglied einer rechtsextremen Steam-Gruppe namens "Anti-Refugee-Club".
Anschläge verherrlicht

In der Vernehmung sagte der Teenager aus dem Kreis Ludwigsburg später aus, dass ein US-Amerikanischer Nutzer ihn und David S. auf Steam zusammengebracht hätte. Und dass der Amerikaner hochgradig an Attentaten interessiert und ein führender Netzwerker in Online-Gruppen sei, in denen Anschläge verherrlicht würden.
Aussagen nicht weitergeleitet

Doch weder die Polizei Ludwigsburg, noch die beteiligten Staatsanwaltschaften Stuttgart und München stuften diese Aussagen als wichtig ein. Die Informationen wurden damals auch nicht an US-Behörden weitergeleitet.
Amoklauf in New Mexico 16 Monate nach der OEZ-Tat

Bei dem genannten US-Chatter handelte es sich um den Rechtsextremen William A. Dieser war zu dem Zeitpunkt bereits in den USA als möglicher Attentäter und Gefährder polizeibekannt. Am 7. Dezember 2017 - gut 16 Monate nach dem OEZ-Attentat - erschoss der 21-Jährige zwei Schüler an seiner ehemaligen Schule in Aztec, im Bundesstaat New Mexico. Anschließend tötete er sich selbst.
Gaming-Plattform als Kommunikationsweg

Was ist wirklich passiert? Das Investigativ-Team der Sendung "Fakt" hat jetzt den ehemaligen Vertrauten des Münchener Attentäters befragt. Er ist mittlerweile therapiert und bestätigte gegenüber "Fakt" erneut, dass er die Hinweise damals unmissverständlich an die Polizei weitergegeben habe.

Der Münchener Attentäter S. und der US-Attentäter A. nutzen damals "Steam" nicht nur als Gaming-Plattform, sondern auch als Kommunikationsweg. Darüber tauschten sie sich monatelang über rechtsextreme Gewaltfantasien aus.
OEZ-Amokläufer als "Gruppenspieler der Woche" verherrlicht

A. war auch Gründer und Administrator der rechtsextremen "Steam"-Gruppe "Anti-Refugee-Club", die vor allem mit Ereignissen in Deutschland - unter anderem die Silvesternacht 2015/16 in Köln - Stimmung machten. Auch S. gehörte zu der Gruppe. Kurz nach dem Attentat in München wurde er vom "Anti-Refugee-Club" zum "Gruppenspieler der Woche" ernannt.
Mutter sucht Gerechtigkeit für getötete Tochter

Die Kanzlei Robles, Rael & Anaya ist eine der renommiertesten Kanzleien in Albuquerque, der größten Stadt in New Mexico. Die Anwälte vertreten Jamie Lattin, die Mutter einer der Getöteten beim Attentat in Aztec. Sie erklärt, warum sie den Rechtsweg eingeschlagen hat: "Ich denke, das alles ist es wert, für meine Tochter zu tun. Wie damals Dinge übersehen wurden, wie Hinweise da draußen waren. Es hätte etwas getan werden können, um dies zu verhindern. Und das wurde es nicht."
Verfahren gegen das FBI

Ihr Anwalt Luis Robles führt momentan ein Rechtsverfahren gegen das FBI in dieser Sache. Er sagt, man wolle aber auch prüfen, inwieweit deutsche Beamte belangt werden können. "Es ist unsere Aufgabe, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die dieses tragische Ereignis zugelassen haben. Und wenn die deutschen Behörden daran schuld sind, sollten sie zur Rechenschaft gezogen werden", sagt er.

Robles klagt derzeit auf Einsicht in US-Polizeiakten, um den Fall neu aufzurollen Er will außerdem mit deutschen Anwälten kooperieren. Sobald ihm die amerikanischen Akten vorliegen, will das Anwalts-Team entscheiden, ob der Rechtsweg auch gegen deutsche Beamte und Behörden eingelegt wird.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-oez-amoklauf-hinweis-auf-us-attentat-ignoriert,S6U02bN/

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7855 am: 3. August 2020, 08:42:35 »
Die NYT mit einem ausführlichen Artikel zu "Nordkreuz":

Zitat
Germany has woken up to a problem of far-right extremism in its elite special forces. But the threat of neo-Nazi infiltration of state institutions is much broader.

https://www.nytimes.com/2020/08/01/world/europe/germany-nazi-infiltration.html
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7856 am: 3. August 2020, 19:55:40 »
Leider hinter einer paywall. Da scheint einer unserer Kunden mal wieder "echt thoitsche Traditionen" gepflegt zu haben.

Zitat
Koblenz/Diez, 03.08.2020, 18:11 Uhr
Missbrauchsprozess: Ist ein mutmaßlicher Diezer Kinderschänder auch noch Reichsbürger?
Ein 55-Jähriger aus Diez steht zurzeit vor dem Landgericht Koblenz, weil er sich zwischen Januar 2013 und Juli 2019 mehrfach an Kindern vergangen haben soll und dabei sexuelle Handlungen an ihnen und vor ihnen vorgenommen hat. In den meisten der weit mehr als 20 Anklagepunkte ist er geständig. Interessant sind aber auch seine Vorstrafen, die jetzt in die Hauptverhandlung eingeführt wurden
.
https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/rhein-lahn-zeitung-diez_artikel,-missbrauchsprozess-ist-ein-mutmasslicher-diezer-kinderschaender-auch-noch-reichsbuerger-_arid,2148126.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7857 am: 4. August 2020, 11:14:46 »
Zitat
Während Corona-Krise
Rechtsextreme Aktivitäten in Brandenburg deutlich angestiegen

04.08.20 | 09:12 Uhr

Rechtsextreme waren in Brandenburg zuletzt wieder deutlich aktiver. Insbesondere zum Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs gab es Aktionen. Aber auch im Rahmen der Corona-Proteste versuchen sie zu punkten. Drei Landkreise sind besonders betroffen.
Spoiler
Die Zahl der rechtsextremen und rassistischen Aktivitäten ist in Brandenburg im zweiten Quartal dieses Jahres wieder deutlich angestiegen. Während die Behörden in den ersten drei Monaten des Jahres nur sechs solcher Aktionen, etwa Versammlungen oder Infostände der extremen Rechten, registrierten, waren es von Anfang April bis Ende Juni 43.

Das teilte das Innenministerium auf eine Anfrage der Linke-Landtagsabgeordneten Andrea Johlige mit. Mit insgesamt 49 dieser Veranstaltungen wurde damit im ersten Halbjahr 2020 fast das Niveau des gesamten Vorjahres erreicht, in dem 55 rechtsextreme Aktivitäten registriert wurden.

Besonders aktiv in Teltow-Fläming, Oberhavel und Uckermark
Im zweiten Quartal konzentrierten sich einige der Aktionen wie unerlaubtes Plakatieren oder Kranzniederlegungen um den Tag der Arbeit am 1. Mai und den Jahrestag des Kriegsendes eine Woche später. 27 Versammlungen mit bis zu 90 Teilnehmern richteten sich gegen die Corona-Beschränkungen und wiesen dabei nach Angaben des Ministeriums Bezüge zur rechtsextremistischen Szene auf.

"Einen Schwerpunkt der rechtsgerichteten Aktivitäten gegen die Pandemie-Einschränkungen bildet ganz klar Teltow-Fläming und hier vor allem Luckenwalde und Jüterbog", erläuterte Johlige. "Bei den Aktivitäten zum 1. und zum 8. Mai waren vor allem Oberhavel und die Uckermark Schwerpunkte." Auffällig sei dabei, dass die extreme Rechte wie aktuell im Landkreis Teltow-Fläming mit einem zugkräftigen Thema auch dort Teilnehmer mobilisieren könne, wo sie zuvor nicht so stark vertreten gewesen sei, meinte die Landtagsabgeordnete.

Nicht registriert wurden rechte Konzertveranstaltungen und sogenannte Bürgerstreifen, bei denen Rechte angeben, in Städten auf eigene Faust für Ordnung sorgen zu wollen.

Sendung: Fritz, 04.08.2020, 6.30 Uhr
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https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/brandenburg-zahl-rechtsextreme-aktivitaeten-versammlungen-anstieg-corona.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7858 am: 4. August 2020, 11:18:30 »
Gleich nochmal Brandenburg.

Man könnte eventuell eines sagen (ACHTUNG! "Ossi"-Bashing  ;) ), das sind halt sozial und ethisch gänzlich unintegrierte "Volksthoitsche" die sich einfach (bis zur genetisch bedingten Ausrottung) die nächsten 1000-Jahre nur im Kreis vermehren wollen.

Zitat
Kolumne : Rassistisch durchseucht in Vorpommern

Erfolgreiche Integration führt nicht zwangsläufig zum Ende der Diskriminierung. Teilweise sogar zu noch stärkeren, neidgetriebenen Formen des Hasses, wie unser Autor in Greifswald beobachtet.

4.8.2020 - 06:43, Götz Aly

BerlinNeulich besuchte ich meinen Freund Theo in Greifswald. Morgens lasen wir in der Ostsee-Zeitung diese laut Theo „nicht untypische“ Geschichte: Vor zwei Jahren hatten Flüchtlinge aus Syrien in Greifswald den FC Al Karama gegründet. Karama bedeutet Würde; und tatsächlich schaffte es der neue Club in die Kreisliga. Jetzt aber zieht er sich zurück, nachdem die Spieler zum zweiten Mal beim VSV Lassan zu Gast gewesen waren, also in jenem entlegenen Städtchen am Peenestrom, das Wolf Biermann in der „Ballade von der alten Stadt Lassan“ als über fünf Jahrhunderte in sich schlummernd besungen hat. Ganz anders bei besagtem Fußballspiel. Da skandierte am 25. Juli 2020 eine urgermanische Zuschauerhorde mit Kurzhaarschnitt und Bomberjacken „Wir sind gar nicht rechtsradikal!“ – in ihrer Mitte ein rassereiner Deutscher mit Schweinskopfmaske. Zwei Männer reckten den Arm zum Hitlergruß, einer brüllte „Sieg Heil!“.

Zum Besuch des Spiels hatte die – ebenfalls vor zwei Jahren geschaffene - Facebook-Seite „Fußball im Kreis bleibt weiß“ getrommelt. Ihr Logo besteht aus dem DDR-Ährenkranz, der einen grimmigen Reichsadler umschließt, und ist im Schwarz-Weiß-Rot der Reichskriegsflagge gehalten. Die nur eines gebrochenen Schriftdeutsch mächtigen Rassisten präsentieren sich so: „Wir sind eine Seite die gegen eine Asyl-Mannschaft im Amteurfußball sind.“ Gemeint ist die Flüchtlingsmannschaft. Das Motto „Fußball im Kreis bleibt weiß“ riecht nach Volksverhetzung. Aber das kümmert in dieser angebräunten Ecke Deutschlands weder die Polizei noch den Staatsanwalt oder Facebook.

Ibrahim Al-Najjar lebt seit 1993 in Greifswald. Er ist Deutscher, Integrationsbeauftragter des Kreises und Präsident des FC Al Karama. Obzwar zähneknirschend, neigt er zur Anpassung: „Natürlich finden wir das doof, aber was sollen wir machen?“ Er schlägt vor, die arabische Mannschaft mit „deutschen“ Spielern zu verstärken. Die gäbe es. Allerdings „sehen sie eben nicht aus wie Deutsche und werden auch angefeindet“.

Als am 30. November 2019 der Volkssportverein (VSV) Lassan schon einmal gegen den Al Karama antrat, wurden die Gäste aus der Mitte von rund 300 Zuschauern mit vollen Bierbechern beworfen. Der Trainer von Al Karama, Mohamed Alkhalif, bezeugte: „Zu Beginn des Spiels ist es üblich, dass sich die Spieler per Handschlag begrüßen. Das war in Lassan nicht der Fall. Während des Spiels haben wir immer wieder Affenlaute vernommen.“ Anders als die Polizei wollte Schiedsrichter Björn Wudke von all dem nichts bemerkt haben. Der Trainer der nordisch-hellhäutigen VSV-Mannschaft, René Mattausch, kommentierte: „Für das Verhalten der Fans bin ich nicht verantwortlich.“ Der Bürgermeister von Lassan, Fred Gransow (CDU), hatte das Spiel nicht gesehen, befand jedoch: „Man kann keiner Seite die Schuld geben. Beide haben sich hochgeputscht und gegenseitig provoziert.“

Bei der Bundestagswahl 2017 erzielte die AfD in Lassan 24,7 Prozent und die NPD 11,4 Prozent der Zweitstimmen. Ende 2019 hatte Al Karama den 10. Platz der Kreisliga erobert, während der VSV Lassan auf Platz 12 rangierte. Merke: Erfolgreiche Integration führt nicht zum Ende von Diskriminierung, sondern häufig zu neidgetriebenen, noch schärferen Formen rassistischen Hasses.
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/rassistisch-durchseucht-in-vorpommern-li.96611
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Offline Alois

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7859 am: 4. August 2020, 12:06:55 »
Gleich nochmal Brandenburg.
Nicht ganz.

an könnte eventuell eines sagen (ACHTUNG! "Ossi"-Bashing  ;) )

Ich habe das 2017 bei einer Veranstaltung an der Müritz selbst erlebt und mein Kollege, der überzeugter DDR-Staatsbürger war, hat sich über dieses fremdenfeindliche Pack am meisten aufgeregt, als die Asylbewerber, die mit uns die Veranstaltungswiese saubergemacht haben und wir die dann abends zum Open-Air Konzert eingeladen haben, pausenlos von diesem Pack angepöbelt und rumgeschubst wurden, so daß sie sich weigerten am nächsten Tag die Wiese zu reinigen.

Die Müritz wird niemals ein internationales Reiseziel, wenn die Gäste verdroschen werden.
« Letzte Änderung: 4. August 2020, 12:17:10 von Alois »
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 
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