Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1492848 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7860 am: 4. August 2020, 19:02:33 »
Da fällt mir ein...wo ist eigentlich "Tempelritter Uwe", der letztes Jahr ja bei den Enten mitgemischt hat, abgeblieben?

"Tempelritter" Marrson ist ja wieder aus der Versenkung aufgetaucht, aber auch sonst gibt es bei unserer Kundschaft ja einige mit dem "Tempelritter-Wahn".

Spoiler
Neo-Kreuzzügler Wie Rechtsextreme sich als Erben der Tempelritter inszenieren
Weißes Gewand, rotes Ordenskreuz - ultrarechte Aktivisten knüpfen an die Tradition des mittelalterlichen Templerordens an und wollen damit Hass auf Muslime schüren. Doch die historischen Fakten widerlegen ihre Legenden.
Von Uwe Klußmann
04.08.2020, 15.54 Uhr

Im Kampf gegen Muslime suchen rechtsextreme Propagandisten Vorbilder im Mittelalter. Einer von ihnen, der Ex-Chef der ultrarechten British National Party und frühere Europaabgeordnete Nick Griffin, schlüpft dafür schon mal in ein historisches Kostüm. So ließ er sich in Prag in der Robe eines Ritters des Templerordens fotografieren, in einem weißen Gewand mit rotem Ordenskreuz.

Griffin ist Mitglied der ultrarechten islamophoben Knights Templar International (KTI). Auf deren Website lässt er sich als prominentester Aktivist des Ordens interviewen, ruft zum Kampf gegen das "Osmanische Imperium" Erdogans und dessen "monströse Attacke auf die Christen" auf. Damit meint Griffin die umstrittene Umwandlung der Kathedrale Hagia Sophia in Istanbul in eine Moschee.

In Großbritannien ist Griffin vorbestraft wegen Aufstachelung zum Rassenhass. Und erregte 2009 weltweit Aufsehen, als er nach seiner Wahl ins Europaparlament vorschlug, Boote mit Flüchtlingen aus Afrika im Mittelmeer zu versenken. Die KTI, größte und älteste Organisation christlich-fundamentalistischer Islamfeinde, bietet Extremisten wie Griffin gern ein Forum. Angeblich stehen in ihren Reihen weltweit 3000 Männer und Frauen, die sich auf den Geist mittelalterlicher Tempelritter berufen.

"Geistliche Soldaten"

Die KTI bezieht sich dabei auf Bernhard von Clairvaux. Der mittelalterliche Kreuzzugsprediger und Mönch war maßgeblich an der Mobilisierung für den Zweiten Kreuzzug beteiligt, der von 1147 bis 1149 stattfand und nach einer gescheiterten Belagerung von Damaskus mit einem Misserfolg endete. Clairvaux, Abt des Zisterzienserordens, pries die Tempelritter als "geistliche Soldaten".

Der Templerorden war ein christlich inspirierter Ritterorden, gegründet 1118 im Kreuzfahrerstaat Königreich Jerusalem. Sein offizieller Name lautete "Arme Ritterschaft Christi und des salomonischen Tempels zu Jerusalem". Die Truppe verstand sich als militärische Eliteeinheit und unterstand direkt dem Papst.

Davon können die heutigen Epigonen der Tempelritter von der KTI nur träumen. Wie sie organisiert sind, liegt im Dunkeln. Die KTI bietet zwei Formen von Mitgliedschaft an: für "Affiliierte" mit einer Art Sympathisanten-Status und für "volle Ritter". Die werden in einer Kirche mit einem Initiationsritus in den Orden aufgenommen.

Auf veröffentlichten Bildern lässt die KTI die Gesichter ihrer Mitglieder pixeln. Unklar bleibt, wie die KTI-Tempelritter sich den Kampf gegen die "Islamisierung des Christentums" praktisch vorstellen. Und wie weit sie in ihrer Militanz zu gehen bereit sind.
Auf Kriegsfuß mit historischen Fakten

In ihrer derzeitigen Propaganda polemisieren sie gegen die US-Demokraten und gegen Versuche, den Waffenverkauf in den USA stärker zu kontrollieren. Die Ordensnostalgiker unterstützen nationalistische Anti-EU-Gruppierungen, etwa in Tschechien. Das Grundmotiv ist dabei das einer angeblich notwendigen "Reconquista des Westens" gegen vermeintliche muslimische Unterwanderung.

Wie der britische Historiker Rory MacLellan, Mitarbeiter der Historic Royal Palaces, jetzt in einem Aufsatz in der Zeitschrift "The Mediaeval Journal" gezeigt hat, versuchen die KTI und auch verwandte Gruppierungen wie die vor allem in Italien tätige Ordo Militaris Catholicus, auf eine im Internet aktive Subkultur einzuwirken. Die Szene bezieht sich auf literarische Werke wie Dan Browns "The Da Vinci Code" oder auf Kinofilme wie Ridley Scotts "Königreich der Himmel".

MacLellan arbeitet an der Edinburgh Naper University und weist darauf hin, dass die Neo-Tempelritter der KTI mit historischen Fakten auf Kriegsfuß stehen. Zwar hätten die christlichen Ritterorden "tatsächlich gegen Muslime gekämpft", doch sei ihre Geschichte "komplexer als die eines simplen Ost-West-Zusammenpralls der Kulturen", so MacLellan. Er erwähnt den arabischen Chronisten Usama Ibn Munqidh (1095-1188), der die Tempelritter als Freunde betrachtete. Christen nutzten damals in Jerusalem einen Teil der Aksa-Moschee als Kirche.
Stichwortgeber für IS-Propagandisten

Der Historiker weist auch darauf hin, dass sich Nationalisten kaum auf die Tempelritter berufen können. Denn die seien "internationale Unternehmen" mit "supranationalen Strukturen" gewesen. Und er warnt vor einer weiteren Gefahr, die von extremistischen Neo-Kreuzzüglern ausgeht.

Sie agierten, so MacLellan, faktisch als Stichwortgeber für die Propagandisten des "Islamischen Staats" (IS), die versuchen, ihre Gegner als eine Front von Kreuzzüglern darzustellen. Das ultrarechte Bild von den Tempelrittern und anderen militärischen Orden, so der britische Historiker, helfe nur, diese Weltsicht des IS zu unterstützen.

In jedem Fall droht den Nachahmern der Tempelritter wohl nicht das Schicksal ihres historischen Vorbildes. Der Templerorden wurde im März 1312 von Papst Clemens V. aufgelöst. Jacques de Molay, Ritter aus Burgund und der letzte Großmeister des Ordens, wurde am 18. März 1314 in Paris nach Verhören durch die Inquisition auf einem Scheiterhaufen verbrannt - als Häretiker, Anhänger einer Irrlehre.
[close]
https://www.spiegel.de/geschichte/wie-rechtsextreme-sich-als-nachfolger-des-templerordens-inszenieren-a-a5219587-2fb9-43f6-93a1-478a783d3e21

Der "Enten-Templer" (wer sich nicht mehr erinnert)
https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/videos/367455553814018/

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Offline Mr. Devious

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7861 am: 5. August 2020, 09:13:58 »
Ist zwar nicht Presse, aber ich weiß nicht, wo ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sonst hintun sollte:

Spoiler

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 

 - 1 BvR 1207/20 - 

 - 1 BvR 1208/20 - 

 - 1 BvR 1209/20 - 

 - 1 BvR 1225/20 - 

 - 1 BvR 1263/20 - 


In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 

  des Herrn N…,


gegen
 
die vorsätzliche Zensur durch rechtswidrige Täuschung eines Anbieters

- 1 BvR 1207/20 -,   

  des Herrn N…,

gegen
 
das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG)

- 1 BvR 1208/20 -,   

  des Herrn N…,

gegen
 
a) den Bescheid des Jobcenters Soest vom 7. Mai 2020,
 
 
b) den Bescheid des Jobcenters Soest vom 29. April 2020,
 
 
c) die von der Bundesregierung erlassenen Sondergesetze und Regelungen, gemäß denen andere Zielgruppen unterstützt aber Arbeitslose benachteiligt werden,
 
 
d) die Beschlüsse der Ämter, Asylanten vermutlich kostenfrei mit Masken zu versorgen,

und   Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 

- 1 BvR 1209/20 -,   

  des Herrn N…,
 
gegen
 
die Reichsbürgerdefinition des Bundes und aller Länder, sowie alle Richtlinien und Anweisungen, wie Täter durch Polizeisprecher gegenüber Medien genannt werden sollen und gegen die Statistik selbst
 
- 1 BvR 1225/20 -,   

  des Herrn N…,
 
gegen
 
den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

- 1 BvR 1263/20 -   

 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch 

die Richter Masing,  Paulus,  Christ 

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
 am 1. Juli 2020 einstimmig beschlossen: 

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit wird auch der im Verfahren 1 BvR 1209/20 gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos.

G r ü n d e : 

I.

Die Verfassungsbeschwerden sind nicht zur Entscheidung anzunehmen, da sie offensichtlich unzulässig sind. 

II.

Dem Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 BVerfGG angedroht. 

Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, Rn. 5). Um eine missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich unter anderem dann, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, Rn. 4). 

Das ist bei sämtlichen der vorliegenden Verfassungsbeschwerden, mit denen der Beschwerdeführer das Bundesverfassungsgericht hier und in zahlreichen weiteren Fällen in hoher und zuletzt noch zunehmender Frequenz befasst, der Fall. 

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 

Diese Entscheidung ist unanfechtbar. 

Masing   Paulus   Christ 
[close]
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #7862 am: 5. August 2020, 11:25:29 »
Ist zwar nicht Presse, aber ich weiß nicht, wo ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sonst hintun sollte:

O, da waren die Herrschaften aber inzwischen richtig böse!
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7863 am: 5. August 2020, 11:40:47 »
Vielleicht ja für den einen oder anderen interessant.

Zitat
Online-Seminar: „Die Sprache der Rechten und der journalistische Umgang damit“

Online-Fortbildungsveranstaltung des Projekts gegen Rechtsextremismus der Friedrich-Ebert-Stiftung für Journalistinnen und Journalisten.

Sprache ist Macht. Sprache prägt uns und unser Umfeld. Auch und vor allem im politischen Diskurs wird der Kampf um Deutungshoheit über die Sprache ausgetragen. Auch rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte machen sich die Macht der Sprache zu Nutze oder versuchen dies. Es wird von Diskursverschiebung gesprochen, über die „Grenzen des Sagbaren“ gestritten oder um Begriffe gerungen in unserer Gesellschaft. Medien spielen dabei eine große Rolle. Medienschaffende sollen dafür sensibilisiert werden, wie wichtig es ist, auf Sprache und ihre Wirkung zu achten. Teil Eins des Seminars konzentriert sich auf die Nutzung von Sprache durch rechte Kräfte, in zweiten Teil wird der eigene Umgang mit Sprache näher reflektiert. .

Termin: 31. August und 1. September 2020, jeweils 16.00 – 18.30 Uhr.

Web-Seminar über Zoom

Zugangsdaten und technische Hinweise werden nach Anmeldebestätigung versendet.

Weitere Infos zur Anmeldung und Teilnahme:
Termin:
01.09.2020 16:00 - 18:30

    Druckversion
https://www.bnr.de/termine/online-seminar-die-sprache-der-rechten-und-der-journalistische-umgang-damit-0
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7864 am: 5. August 2020, 16:51:35 »
Leider vergisst die "Lügenpresse" zu erwähnen, dass sich Maik Schneider wohl noch immer auf freiem Fuß befindet. Maik ist/war ja mal ein guter Freund von Curd aus der Familie (der) Schumacher und auch immer fleissig bei der AfD dabei, vor allem wenn es ums demonstrieren geht.

Seine Freundin/Lebensgefährtin hatte ja sogar einen Job im Bundesinnenministerium. Aber, nein, wir haben keinerlei Probleme mit Rechtsextremisten, Rechtsterroristen oder ähnlichem "völkischem Pack". Das geht sogar im Bundestag ein und aus.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg302297#msg302297

Na ja, und Nauen hat ohne kein Problem mit NeoNazis oder Rechtsextremisten. Gut, vielleicht mal irgendwann in den 90ern, aber jetzt...nein, ganz bestimmt nicht. Man mag nur keine Ausländer und "Flüchtlinge" noch viel weniger. Schließlich muss das "arisch-deutsche Blut" sauber bleiben und die Ausländer nehmen sowieso nur den "Herrenmenschen" die Arbeitsplätze weg.  ::)

Spoiler
Fünf Jahre nach dem Brandanschlag in Nauen Als wäre nichts passiert

05.08.20 | 06:12 Uhr

Vor fünf Jahren brannte in Nauen eine Turnhalle, die eigentlich eine Flüchtlingsunterkunft werden sollte. Es war der Höhepunkt einer Serie von fremdenfeindlichen Anschlägen. Fünf Jahre später spricht man darüber in Nauen nicht mehr so gern. Von Oliver Soos

Nauen ist mit seiner schick restaurierten Altstadt, den vielen Fachwerkhäusern und dem schönen Kirchvorplatz ein richtiges Vorzeigestädtchen kurz hinter dem Berliner Speckgürtel. Vor fünf Jahren brachte es der 18.000-Einwohner-Ort in ganz Deutschland zu einiger Bekanntheit: Damals brannte in Nauen eine Turnhalle, die eigentlich eine Flüchtlingsunterkunft hätte werden sollen.

Fragt man die Nauener heute danach, antworten die meisten distanziert. "Über den Turnhallenbrand redet man gar nicht mehr, das ist abgehakt", sagt ein Passant auf der Straße. Ein Verkäufer in einem Geschäft rollt mit den Augen: "Wir waren schon genug in den Medien. Die Stadt muss endlich zur Ruhe kommen." Ein Rentner macht eine vielsagende Andeutung: "Wer traut sich denn heute überhaupt noch etwas zu sagen?"

Schauten die Nauener weg?

Nauen musste sich immer wieder den Vorwurf gefallen lassen, dass damals weggeschaut wurde und dass es zum Teil auch eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gegeben habe. Eine, die diesen Vorwurf erhebt, ist die Linken-Landtagsabgeordnete Andrea Johlige. Nauen gehört zu ihrem Wahlkreis Havelland I, in Nauen hatte Johlige damals ihr Bürgerbüro. "Es gab 2015 diverse Anschläge auf unser Büro, mit Farbbeuteln und mit Bruteiern, in denen schon Küken drin waren. Die Türen wurden verklebt, zweimal wurden die Scheiben eingeschlagen. Außerdem wurden die Autos eines Polen und eines Linken-Kommunalpolitikerpaares angezündet und beim Auto eines Vereins, der sich für Flüchtlinge engagiert, wurden die Reifen zerstochen", erzählt Johlige.

Die Stimmung in der Stadt habe dazu beigetragen, dass sich die Neonazis zu ihren Taten ermutigt fühlten, sagt die Landtagsabgeordnete: "Die fühlten sich wie die Vollstrecker des Volkswillens, nach dem Motto: Hier sind eh alle irgendwie gegen Ausländer und finden es schlimm, dass die Flüchtlinge kommen. Also tun wir etwas." Laura Schenderlein vom Mobilen Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Potsdam hat in Nauen damals viel Gleichgültigkeit wahrgenommen: "Die meisten wirkten so, als ob es sie nichts anginge." Und die wenigen engagierten Nauener seien durch die Anschlagsserie eingeschüchtert worden, meint Schenderlein.

Die Anschlagserie hatte ihren Vorlauf im Februar 2015. Damals lief eine Stadtverordnetenversammlung in Nauen aus dem Ruder, in der es um den Standort einer Flüchtlingsunterkunft ging. Der damalige SPD-Bürgermeister Detlef Fleischmann erinnert sich an aufgeheizte Stimmung in dem mit 200 Menschen voll besetzten Saal: "Befürworter des Flüchtlingsheims konnten nicht ausreden, sie wurden angeschrien und ausgebuht."

Vor dem Saal stand der NPD-Stadtverordnete Maik Schneider mit rund 50 aufgebrachten Personen. Sie brüllten "Nauen will kein Asylantenheim" und "Wir sind das Volk", und sie traten und hämmerten mit den Fäusten gegen die Glaswand des Saals. "Ich dachte, wenn da jetzt die Scheiben zerbersten, dann gibt’s Verletzte, wenn nicht Schlimmeres", erzählt Fleischmann.

Neonazis bedrohten den Bürgermeister

Ihren Höhepunkt fanden die Anschläge im Sommer mit dem Angriff auf die Turnhalle des Oberstufenzentrums. Die Halle brannte, bevor die Flüchtlinge ankamen. Die Täter hatten Gas ins Gebäude geleitet. Der ehemalige Bürgermeister erinnert sich noch genau an die frühen Morgenstunden des 25. August 2015: "Der Stadtbrandmeister hat mich um 03:04 Uhr angerufen. Ich glaube, 48 Stunden habe ich dann nur noch funktioniert. So einen Medienauflauf habe ich noch nicht erlebt. Alles, was man sich in dieser Welt vorstellen kann, war hier", erzählt Fleischmann.

Die Medien berichteten vom engagierten Bürgermeister, der dagegenhält. Der SPD-Politiker wurde auch selbst von den Neonazis bedroht. Anfang 2016 erlitt er zwei Herzinfarkte. Anfang 2018 gab er sein Bürgermeisteramt auf, nach 16 Jahren. "Von der mentalen Beanspruchung und vom Stress her war 2015/16 die deutlichste Herausforderung, um es mal vorsichtig auszudrücken", sagt Fleischmann.
Urteil gegen Turnhallenbrandstifter hatte Signalwirkung

Der NPD-Aktivist Maik Schneider wurde nach dem Turnhallenbrand durch Spuren überführt. Er gestand die Brandstiftung und zeigte keine Reue. Der Prozess wurde zur Bühne für die Rechtsextremisten. Zeugen aus der Szene, die aussagen wollten, wurden bedroht. Am Ende gab es harte Urteile. Schneider wurde zu insgesamt neun Jahren Haft verurteilt, ein Mittäter bekam sechseinhalb Jahre, drei weitere Männer Bewährungsstrafen.

Seit diesen Ermittlungserfolgen ist Nauen nicht mehr durch rechte Gewalttaten aufgefallen, meint Laura Schenderlein vom Mobilen Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Potsdam. Das Urteil habe eine Signalwirkung gehabt, sagt sie: "Selbst Leute, die etwas gegen die Flüchtlingsunterbringung hatten, begriffen, dass der Turnhallenbrand zu heftig war." Außerdem sei mit Maik Schneider die Leitfigur der Nauener Neonaziszene aus dem Verkehr gezogen worden. Laura Schenderlein beschreibt ihn als einen charismatischen Anführer und Macher. Schneider war von Beruf Erzieher. Er war in der NPD und in der gewaltorientierten rechtsextremen Vereinigung "Freikorps Havelland" gut vernetzt.

"Nauen war in den 90ern als Nazihochburg bekannt"

In Nauen konnte Schneider etwa ein Dutzend Männer, zwischen Mitte 20 und Anfang 30, rekrutieren. "Der Prozess war bemerkenswert, weil man da als Beobachterin viel über die Stimmung in der Stadt gelernt hat", erzählt Schenderlein. So seien die Taten vor allem in einer Facebookgruppe und bei Kneipenabenden im "Karpfen" geplant worden. Die Mitglieder stammten zum Teil aus dem Drogenmilieu, zum Teil wurden sie auf den damals regelmäßig stattfindenden "Nein zum Heim"-Demonstrationen angesprochen.

Entscheidend sei in diesem Zusammenhang auch eine Kontinuität, die sich aus der Neonazikultur der 90er Jahre ergebe, so die Linken-Politikerin Andrea Johlige. "Nauen war in den 90er Jahren bekannt als Nazihochburg, und die Nazischläger der 90er wohnen immer noch in Nauen, sie haben halt jetzt eine bürgerliche Existenz. Es gibt nur eine schwache Zivilgesellschaft und wenig Kultur und damit auch wenige Möglichkeiten für Jugendliche, sich dem Rechtsextremismus komplett zu entziehen", erklärt Johlige.
Die Fremdenfeindlichkeit ist nicht verschwunden

Beim Gang durch die Altstadt fällt ziemlich schnell auf, dass es in Nauen Fremdenfeindlichkeit gibt. Einige Passanten reden abfällig über die Flüchtlinge in der Stadt. "Es ist wirklich schlimm geworden. Wie sie einen immer angucken, wenn sie an einem vorbeilaufen, diese Blicke", sagt eine junge Frau mit einem Kleinkind. Sie traue sich abends nicht mehr mit ihrem Sohn nach draußen. Ein Rentner behauptet: "Das sind keine Flüchtlinge, das sind Arbeitssuchende, die hier besser leben wollen als zu Hause". Der Rentner findet, dass die Strafe für den Neonazibrandstifter Schneider zu hart gewesen sei. "Eine Turnhalle anstecken, das macht man nicht, aber wenn ein Flüchtling eine Oma vergewaltigt oder ermordet, dann wird er freigelassen", sagt der Rentner.

Andere Passanten äußern sich weniger feindselig. Eine Frau sagt, sie habe nichts gegen die Flüchtlinge, aber integriert seien sie nicht: "Sie laufen nur in Gruppen durch die Stadt, das hat nichts mit Integration zu tun." Ein Mann erzählt, er habe schon mal Flüchtlinge am Bahnhof angesprochen und eine nette Unterhaltung mit ihnen gehabt. Eine Rentnerin gibt zu, dass sie am Anfang große Angst hatte. Die habe sich mittlerweile aber gelegt.

37 Helfer unterstützen Flüchtlinge in Nauen

Vier junge Männer aus Pakistan und Afghanistan, die durch die Altstadt laufen, sind auch bereit für ein Interview und bleiben freundlich lächelnd stehen. Sie erzählen, dass sie seit fast zwei Jahren in Nauen wohnen und sich wohlfühlen. "Ich würde sagen die Hälfte der Menschen ist freundlich, die andere Hälfte nicht, aber das gibt es in jeder Stadt", sagt ein Pakistani. Ein Afghane erzählt, er habe einige Nauener kennengelernt, auch Familien.

Es gibt engagierte Nauener wie Volker Müller vom "Humanistischen Freidenkerbund Havelland", einem Verein für Jugend- und Sozialarbeit. Als Müller 2015 die Willkommensinitiative für Flüchtlinge gründete, engagierten sich gut 150 Personen. Mittlerweile ist die Gruppe auf einen harten Kern zusammengeschrumpft. "Wir haben im Moment 37 aktive Helfer, die durch Patenschaften, Sprachkurse, Hausaufgabenhilfe oder Kinderbetreuung unterstützen. Sie machen das ganz still und ohne Medienaufmerksamkeit."
Die meisten Flüchtlinge sind nicht mehr in Nauen

Wie viele Flüchtlinge seit 2015 in Nauen aufgenommen wurden und was aus ihnen geworden ist - dazu gibt es keine genaue Statistik. Volker Müller schätzt, dass knapp 100 Flüchtlinge in Nauen Wohnungen gefunden haben, meist als Familie oder in Zweier-WGs. Einige dieser Menschen arbeiten - vor allem in kleineren Handwerksbetrieben.

Doch die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge ist gar nicht mehr in Nauen – viele wurden abgeschoben, andere zogen zu Familienmitgliedern in andere Bundesländer oder in andere Städte des Landkreises, wie Rathenow oder Premnitz. Denn dort gibt es mehr freie Wohnungen als in Nauen.

Sendung: Inforadio, 05.08.2020, 09:25 Uhr
[close]
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/5-jahre-wir-schaffen-das-brand-turnhalle-nauen-fluechtlinge.html

_______________________________

In Thüringen haben wir leider mehr als genug von unserer Klientel, daher dürfte es schwer sein herauszubekommen wer da derartig "nette Briefe" versendet.

Zitat
Nach Informationen dieser Zeitung wurde der Brief von einem dem Verfassungsschutz bekannten Reichsbürger aus Sachsen versendet. Er enthielt, anders als am Landtag, keine verdächtige Substanz.

Spoiler
Fabian Klaus
05.08.2020, 12:13

Erfurt.  Am Landtag kam es am Mittwoch zu einem Großeinsatz, nachdem dort am Morgen ein Brief mit einer unbekannten Substanz eingegangen ist. Auch das Justizministerium erhielt eine verdächtige Briefsendung.

Aufruhr im Thüringer Landtag: Ein verdächtiger Brief hat am Mittwoch dafür gesorgt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Fraktion zeitweise ihre Arbeitsplätze verlassen mussten.

Polizei und Feuerwehr sowie Spezialkräfte des Landeskriminalamtes kamen zum Einsatz, nachdem eine Mitarbeiterin der Fraktion gegen 9.40 Uhr einen Brief an der Poststelle abgeholt und diesen noch auf dem Fraktionsflur geöffnet hatte – aus dem Umschlag rieselte ein graues Pulver. Das bestätigte eine Sprecherin der Landespolizeiinspektion Erfurt auf Anfrage. Dass es sich dabei um Sprengstoff handelt, kann ausgeschlossen werden. Weitere Untersuchungen der Substanz erfolgen derzeit beim Landeskriminalamt und beim Robert-Koch-Institut in Berlin. Die Fraktionsmitarbeiterin, die das Schreiben öffnete, wurde vorsorglich im Krankenhaus ärztlich untersucht.

Der Brief war an den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Grünen und aktuellen Justizminister, Dirk Adams, adressiert. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, erklärte auf Anfrage, dass der Brief „ziemlich rassistische Beschimpfungen“ zum Inhalt gehabt habe.

Die Arbeit des Thüringer Landtags wurde durch den Einsatz nicht komplett lahmgelegt. Erste Ermittlungen der Polizei hätten ergeben, dass keine akute Gefahr bestanden habe. „Die Sicherheit im Thüringer Landtag war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Die Arbeitsabläufe in der Landtagsverwaltung wurden insgesamt von dem Zwischenfall nicht tangiert“, sagte ein Landtagssprecher.

Neben dem Brief an den Landtag meldete auch das Justizministerium am Mittwochmittag der Polizei eine verdächtige Briefsendung – ebenfalls adressiert an Dirk Adams. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage, ohne näher ins Detail zu gehen.

Nach Informationen dieser Zeitung wurde der Brief von einem dem Verfassungsschutz bekannten Reichsbürger aus Sachsen versendet. Er enthielt, anders als am Landtag, keine verdächtige Substanz.
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https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/erfurt/grosseinsatz-wegen-verdaechtigem-brief-im-landtag-frau-im-krankenhaus-id230099882.html
« Letzte Änderung: 5. August 2020, 17:08:14 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7865 am: 5. August 2020, 19:18:52 »
Zitat
Holocaustleugner verurteilt

4. August 2020 Sebastian Lipp
Das Amtsgericht Kaufbeuren verurteilt einen 70-jährigen Ostallgäuer wegen der Verbreitung holocaustleugnender Inhalte auf Facebook.

Wegen Volksverhetzung erhob die Staatsanwaltschaft Kempten Anklage gegen einen 70-Jährigen. Nach den Ermittlungen der Behörde hatte der Ostallgäuer im Zeitraum von September 2015 bis Mai 2016 in insgesamt fünf Fällen auf Facebook Links zu Webseiten gepostet, auf denen der Holocaust beziehungsweise die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen geleugnet werden.

Richter Dr. Löffler sah den Vorwurf als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten am Montagmorgen wegen Volksverhetzung in fünf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Urteil (Az 9 Cs 110 Js 15888/19) ist rechtskräftig.
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2020/08/04/kaufbeuren-holoaustleugner-verurteilt/

160 TS ist doch ganz ordentlich!   :clap:
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7866 am: 5. August 2020, 19:26:08 »
Zitat
160 TS ist doch ganz ordentlich!

Ja, Karma für den Richter.
Ich bin erstaunt, dass der Angeklagte/Verurteilte dieses Urteil angenommen hat, so dass Rechtskraft erwachsen ist. Üblich ist doch eher die Ausschöpfung des Instanzenwegs. War da eine Verständigung im Spiel?
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #7867 am: 6. August 2020, 09:46:59 »
Gleich nochmal Brandenburg.

Man könnte eventuell eines sagen (ACHTUNG! "Ossi"-Bashing   ), das sind halt sozial und ethisch gänzlich unintegrierte "Volksthoitsche" die sich einfach (bis zur genetisch bedingten Ausrottung) die nächsten 1000-Jahre nur im Kreis vermehren wollen.

Auf die Selbstausrottung zu zählen, ist hier ein frommer Wunsch. Wie sich an den Äußerungen des SchiRi oder auch des Bgm. zeigt, hat in dem Ort aber die braune Machergreifung bereits stattgefunden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7868 am: 6. August 2020, 10:25:57 »
Uuuupppsss....

Zitat
Nach einer rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln hat jetzt die Generalstaatsanwaltschaft der Hauptstadt sämtliche Ermittlungen übernommen. In einem der Verfahren seien Umstände zu Tage getreten, die die Befangenheit eines Staatsanwalts als möglich erscheinen ließen, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Zitat
Im Juni war bekannt geworden, dass auch gegen einen Polizeihauptkommissar ermittelt wird, der über eine frühere AfD-Chatgruppe Kontakt zu einem der Verdächtigen gehabt haben soll. Der Kommissar soll Dienstgeheimnisse an diese Chatgruppe verraten haben.

Gut, ich bin noch immer der Meinung: Spätestens wenn die "Generalstaatsanwaltschaft" die Sache übernimm ist sie sowieso in den Sand gesetzt (ich nenne nur mal den Plastikdruiden als Beispiel...davon gibt es aber noch viel, viel mehr), solche Umständen sollten aber grundsätzlich alarmierend sein und nicht unter den üblichen "Einzelfällen" abgelegt werden.
Solche Staatsanwälte gehören auch nicht "umgesetzt", sondern entlassen.

Spoiler
Rechtsextremismus Berlin Polizei
Rechtsextreme Anschläge in Berlin-Neukölln: Staatsanwälte versetzt

    Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt nach einer rechtsextremen Anschlagsserie im Bezirk Neukölln nun selbst.
    Zwei Staatsanwälte aus dem Staatsschutzdezernat wurden versetzt.
    Der Grund: Einer der Staatsanwälte könnte in den Ermittlungen befangen sein.

05.08.2020, 19:24 Uhr

 Berlin. Nach einer rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln hat jetzt die Generalstaatsanwaltschaft der Hauptstadt sämtliche Ermittlungen übernommen. In einem der Verfahren seien Umstände zu Tage getreten, die die Befangenheit eines Staatsanwalts als möglich erscheinen ließen, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärte auf Twitter, dies sei ein konsequenter Schritt. "Es darf keinen Zweifel daran geben, dass die Strafverfolgungsbehörden rechtsextreme Straftaten verfolgen."

Nach früheren Angaben rechnet die Polizei der Serie rechtsextremer Taten in Neukölln 72 Fälle zu, darunter 23 Brandstiftungen. Viele davon wurden zwischen Ende 2016 und Mitte 2017 begangen. Nach Brandanschlägen Anfang 2018 auf die Autos eines Kommunalpolitikers und eines Buchhändlers hatte die Polizei Wohnungen von Rechtsextremisten durchsucht. Überführt werden konnten die Brandstifter nicht. Die Polizei geht von insgesamt drei Tatverdächtigen aus.

Auch ein Polizist steht im Zentrum der Ermittlungen

Im Juni war bekannt geworden, dass auch gegen einen Polizeihauptkommissar ermittelt wird, der über eine frühere AfD-Chatgruppe Kontakt zu einem der Verdächtigen gehabt haben soll. Der Kommissar soll Dienstgeheimnisse an diese Chatgruppe verraten haben.

Generalstaatsanwältin Margarete Koppers habe entschieden, sämtliche Ermittlungsverfahren zu übernehmen, in denen es um Straftaten gegen Menschen gehe, die sich in Neukölln gegen Rechtsextremismus engagierten, hieß es. Jedem Anschein einer nicht sachgerechten Bearbeitung solle entgegen gewirkt werden.

Die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren werden durch die Generalstaatsanwaltschaft überprüft und dann fortgeführt, wie weiter mitgeteilt wurde. Zwei Staatsanwälte, die bisher mit den Fällen befasst waren, würden in andere Abteilungen umgesetzt.

RND/dpa
[close]
https://www.rnd.de/politik/rechtsextreme-anschlage-in-berlin-neukolln-staatsanwalte-versetzt-AIN57R4LJ2Z74TB5LVVBWB3VBA.html

Man könnte ja auch Fragen wie es Tilo Paulenz mit seiner einschlägig rechtsextremen Vergangenheit überhaupt auf den Stuhl eines Staatsanwalts geschafft hat. Bei "Sebastian T." handelt es sich um Sebastian Thom, ein bekennender und stolzer NeoNazi.
Bei dem Polizisten handelt es sich um Detlef Moritz, der nicht nur gerne Polizeiphotos/-akten weitergibt, sondern auch fleissig Gebäude besprüht.

Zitat
Es geht um den früheren Neuköllner AfD-Lokalpolitiker Tilo P. Der Leiter Staatsschutzabteilung könnte, so der Vorwurf, das Verfahren nicht mit dem nötigen Nachdruck geführt oder sogar verschleppt haben, hieß es am Mittwoch

Zitat
Bei dem abgehörten Gespräch soll P. davon berichtet haben, wie er vom Leiter der Berliner Staatsschutzabteilung vernommen worden sei. Dabei soll ihm der Staatsanwalt erklärt haben, dass er sich keine Sorgen machen brauche, er sei selbst AfD-Wähler. Auch der ermittelnde Staatsanwalt soll von dem Abhörprotokoll gewusst haben, aber nicht eingeschritten sein. Auch die mit dem Fall betrauten Ermittler der Polizei sollen diese Information nicht an ihre Vorgesetzten weitergegeben haben.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/rechtsextremistische-anschlaege-in-neukoelln-drueckte-der-staatsanwalt-wegen-afd-sympathien-ein-auge-zu/26069882.html
« Letzte Änderung: 6. August 2020, 10:28:37 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7869 am: 6. August 2020, 14:37:03 »
Teil 1 wohl hier
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg268640#msg268640

sonst finde ich nichts, wobei "Uwe B." mir irgendwie ein Begriff ist. Ich kann es gerade nur nicht einordnen. Auf jeden Fall ist Uwe nicht nur ein "rassereiner Deutscher" (und nicht nur "Passdeutscher" wie die AfD ja erst mal schwadronniert hat), er ist auch ein lupenreiner "Reichsbürger".
Spoiler
„Ich bin das Opfer!“ und „Der Richter ist der Henker!“ – Prozess gegen mutmaßlichen Jobcenter-Messerstecher hat begonnen
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Peter Arnegger (gg)
6. August 2020
Geändert: 6. August 2020

„Sie sind kein Richter!“ Uwe B., der im Januar 2020 eine Mitarbeiterin des Jobcenters Rottweil mit einem Küchenmesser angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben soll, macht es der Großen Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts unter Vorsitz von Richter Karl-Heinz Münzer maximal schwer. Er erkennt die Gerichtsbarkeit nicht an, tut sich zudem durch inhaltlich schwer nachvollziehbare Kommentare hervor – obwohl er eigentlich schweigen will. Er unterbricht den Richter ständig, lässt keine andere Sichtweise zu, poltert herum, haut auch mal mit der flachen Hand auf den Tisch, um sich Gehör zu verschaffen. Sein Pflichtverteidiger hält ihn für „schwer gestört.“ Unter großem Medieninteresse hat am Donnerstag der Prozess gegen den Mann begonnen.

Reden wir zunächst über sein Opfer: Daniela E.* Die Mitarbeiterin des Jobcenters Rottweil hatte am 16. Januar einen Termin mit Uwe B. Sie wartete in Zimmer 722, im siebten Stock des Jobcenter-Gebäudes auf ihren Kunden. Der kam verspätet um 10.46 Uhr, und er kam bewaffnet. Mit einem Küchenmesser, die Klinge zehn Zentimeter lang.

Um 10.54 Uhr griff B. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an. Er stach zweimal auf E. ein, „um sie zu töten“, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. E. flüchtete Richtung Tür, B. verfolgte sie, stach erneut auf sie ein. E. kehrte um zum Schreibtisch, packte ihren Schreibtischstuhl und schleuderte ihn mit Schwung gegen den sie weiterverfolgenden Täter. Und sie schrie um Hilfe. Das hörte eine Kollegin, die ins Zimmer kam. B. ließ von seinem Opfer ab. Im Glauben, die Jobcenter-Mitarbeiterin getötet zu haben, so die Anklage.

E. wurde lebensgefährlich verletzt. Sie erlitt Wunden an der Milz, am Zwerchfell, an der Lunge. Abwehrverletzungen an den Daumen, innere Blutungen. Die Verletzungen seien lebensbedrohlich gewesen, so die Anklage. Die Milz musste entfernt werden, sie trug dauerhaft Narben davon. Früher war sie sportlich, jetzt kann sie nur noch Spaziergänge machen. Auch sei sie psychisch erkrankt, leide bis heute unter dem blutigen Angriff, ist in Behandlung. Ihr Therapeut erkennt auf eine psychotraumatische Belastungsstörung. E. arbeitet wieder in einem nicht näher benannten Jobcenter, arbeitet bis zu zwei Stunden am Tag, eine sogenannte Widereingliederung läuft. Offen ist derzeit, wann sie wieder voll arbeiten kann. Eine gewisse Wetterfühligkeit blieb ihr, an den Narben.

B. kümmert das nicht. Vor Prozessbeginn lächelt er siegesgewiss, selbstbewusst, liest sich den aktuellen „Schwabo“-Bericht über sich durch, kopfschüttelnd. Erklärt im laufenden Verfahren zudem ungeheuerliches: Bei E. handele es sich um die eigentliche Täterin. „Diese haben Sie draußen gelassen“, beschwert er sich beim Richter.

„Zu dieser Tat war ich berechtigt, und zwar aus Notwehr.“ So begründet B. seinen Angriff. Es sei das Amt, das ihn so provoziert habe, durch Vorenthalten und Kürzen von Leistungen. Er habe im Übrigen absichtlich nicht „so wild“ zugestochen. „Ich hätte sie abstechen können, doch das habe ich nicht getan. Ich habe mich nur verteidigt“, sagt er. „Ein Mensch muss das Recht haben, sich zu verteidigen, wenn man so in die Enge getrieben wird, dass er gar keine andere Möglichkeit mehr hat“, ergänzt er.

Richter Münzer hat da geschickt die aufkommenden, wirren Einlassungen B.s genutzt, um ihn zu Aussagen zu seinem Opfer zu bringen. Wie er denn dazu komme, Frau E. anzugreifen, die er gar nicht gekannt habe? „Sie wollte mich nur wieder zu einer Untersuchung schicken“, so B. „Es ist ein Unrechtsregime“, so B. Und zum Richter: „Sie sind ein Unrechtsgericht. Sie sind für mich nur der Lakai. Sie haben kein von Gott verliehenes Recht. Sie sind nur Henker. Und Sie haben schon von vorneherein gewusst, wie das Verfahren läuft. Es ist alles vorprogrammiert.“ Er wiederum habe ein Recht dazu, sich zu beschweren, zu sagen, was er wolle.

Richter Münzer hört sich das geduldig an, wägt seine Repliken ab. Wirkt zwischenzeitlich kurz davor, die Fassung zu verlieren, ist sichtlich genervt und verärgert, aber versucht, des Angeklagten Herr zu werden. Wogegen sich dieser wiederum wehrt. Etwa durch Respektlosigkeit. Hier versucht Münzer ebenfalls, zu ihm durchzudringen: „Egal, wie krank ein Mensch sein mag“, so der Richter, die Grundregeln der Höflichkeit könne er beherzigen.

Aber B. bleibt bei seiner durchaus kruden Sicht der Dinge. Der Prozess: „nur eine Farce“, er sei längst vorverurteilt, lässt er sich ein.  Er sei von hohen Leuten, auch von Vertretern der Regierung, „so in die Enge geführt worden“, dass eine solche Tat herauskomme. Das alles sei bei Twitter gelaufen, er sei quasi zur Tat gedrängt worden.

Denn durch das Jobcenter sei er „minimiert worden bis auf Null. Ich musste mehrfach auf Leute zurückgreifen, um zu überleben.“ Es geht um Geld. Das sei ihm vorenthalten worden. Er habe handeln müssen.

B. – bleich, ganz in schwarz gekleidet, Fußfesseln tragend – sei in dieser Sache das Opfer, insistiert B. Als Richter Münzer das nochmal für alle im Saal festhält, antwortet B.: „Amen“.

Er sei zudem das Opfer einer illegitimen Justiz, die an die NS-Zeit erinnere, die Teil eines Regimes sei. B. – ein Reichsbürger, offenbar. Er behandelt das Gericht mit dem geringstmöglichen Respekt, sagt nicht einmal „Guten Morgen“, entringt sich allenfalls ein halblautes „Servus“ zum Richter. Steht nicht auf, wie es üblich und höflich-respektvoller Brauch ist, wenn dieser den Saal betritt.

Mutmaßlichen Täter und sein Opfer in einem Saal – das ließ das Gericht am Donnerstag nicht zu. E.s Therapeut hatte davon abgeraten.  B. wurde nach entsprechendem Beschluss aus dem Saal geführt, konnte der Vernehmung seines mutmaßlichen Opfers E. aus dem Haftraum heraus per Video beiwohnen. Umgeben von zwei Security-Mitarbeitern und einem Justizbeamten. Gefesselt an Händen und Füßen. Zur Sicherheit. An der Wand schwarz-weiß-Porträts ehemaliger Landgerichtspräsidenten.

„Ich hatte den Kunden eingeladen auf halb Elf. Er kam dann nicht. Ich habe gewartet, war kurz weg. Er stand dann vor meiner Tür. Ich habe ihn reingebeten.“ So schildert E. den Beginn der Tat. Sie hätten das Gespräch aufgenommen – mit dem ihr bis dahin noch unbekannten Kunden. Sie habe versucht, Vertrauen aufzubauen, er habe verschlossen gewirkt. Was sie irritiert habe: Obwohl er sich abweisend verhalten habe, habe er den ihr am nächsten stehenden Stuhl genommen. Ungewöhnlich, dachte sie sich noch.

Es sei dann darum gegangen, ob er arbeiten kann, ob er leistungsfähig ist. Es ging auch um ein Gutachten, E. wollte ein neues, B. nicht. Er habe darauf bestanden, dass alte Unterlagen, die gefehlt hätten, beigebracht würden. Es kam zu einer Meinungsverschiedenheit. Kein Streit.

Sie habe sich dann weggedreht – und einen Schlag in die Seite wahrgenommen. Sie habe sich zu ihm umgedreht, ihm in die Augen gesehen, den Angriff erkannt. „Es waren teuflische Augen“, so E. Dann habe sie das Messer gesehen. „Ein Treffer war in Richtung meines Herzens. Ich dachte, so, jetzt bringt er mich um.“

E., eine schmale Frau, kann die Stimme kaum erheben, wirkt aber gefasst. Sie antwortet ruhig auf die detaillierten Fragen des Richters. Es geht um die Zahl der Messertreffer, um die, die sie hat abwehren können und die, die zu ihr durchgedrungen sind. Zu ihren Seiten sitzen eine Freundin und ihr Ehemann. Als „Personen des Vertrauens“, so Richter Münzer, der das erlaubt hatte, dem das auch wichtig war.

Nachdem B. mehrfach auf sie eingestochen habe, „schien er zufrieden zu sein. Das habe ich in seinen Augen gesehen.“ Er habe von ihr abgelassen. Kollegen seien hinzugekommen, B. habe gesagt: „Ich bin der Täter.“

In einem persönlichen Schlusswort bedankte E. sich bei den Mitarbeitern des Klinikums Villingen-Schwenningen, in dem sie untergebracht gewesen ist, den Ärzten und Therapeuten. Und sie sagte, sie mache ihre Arbeit gerne. Mit den verschiedensten Menschen aller Herkunft und Hautfarbe. Sie finde es gut, „dass wir eine Vielfalt haben, ein buntes Deutschland.“

Laut dem Pflichtverteidiger B.s geht es in dem Prozess vor allen Dingen darum, ob der Angeklagte habe erkennen können, dass seine mutmaßliche Tat gesetzwidrig und unrecht gewesen ist. Nicht nach seinen Gesetzen, sondern nach den gültigen, natürlich. Ob er vermindert schuldfähig sei, was die Staatsanwaltschaft schon in der Anklage nicht ausschließt. Eine psychische Störung, eine paranoide Schizophrenie wird angenommen, ein entsprechender psychiatrischer Gutachter wohnt dem Prozess bei und wird B. begutachten.

So werde sich aber nicht entscheiden, ob B. frei kommt. Sondern vielmehr, ob er eine Haft verbüßen muss in einem herkömmlichen Gefängnis, oder ob er etwa in der psychiatrischen Einrichtung bleibt, in der er derzeit untergebracht ist. Einen Monat nach der Tat ist B. dort eingeliefert worden. Er kam da aus der U-Haft, in die er noch vom Tatort weg gesteckt worden war.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
[close]
https://www.nrwz.de/artikel/ich-bin-das-opfer-und-der-richter-ist-der-henker-prozess-gegen-mutmasslichen-jobcenter-messerstecher-hat-begonnen/271083
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7870 am: 6. August 2020, 14:44:18 »
Eigentlich gibt es nur einen UweB. Der dummte im Freigeistforum rum und war bekennender Mopedfahrer und Ausländerfeind. Ist dann aber irgendwann mit seinem Moped untergetaucht.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7871 am: 6. August 2020, 15:14:11 »
Nee Du, da täuscht Du Dich.
Ein Moped kann nicht tauchen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7872 am: 6. August 2020, 18:28:24 »
Bis jetzt finde ich diesen herausragenden "Reichsbürger" nur nebenbei, mit seinem "Bürgermeisterbüro" in unserem Forum.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6127.msg223023#msg223023

Dabei ist Mario Schmurr ein echtes "Schätzchen". Sein "Bürgermeisterbüro" ist nämlich keine Amtsanmaßung und auch keine "Reichsbürgerrei". Er ist einfach "Bürger von Rathenow", Metzgermeister und hat in seiner Wohnung ein Büro.

So erklärt er es zumindest auf seiner Heimnetzseite gemeinsam mit seiner ebenso durchgeknallten Lebenspartnerin. Gemeinsam wollen sie "deutsche Adler" verkaufen.  ::)
http://www.adele-rogoll-von-preussen.de/Impressum/Kontakt/

Man fragt sich schon, was eine erneute Geldstrafe da noch bringen soll. Abgesehen davon, dass die Höhe der Tagessätze ja wohl als Witz angesehen werden kann. Bei einem Metzgermeister mit eigenem Laden einen TS von 15.-- Euronen?
Der beauftragte Anwalt hat das Mandat noch vor der Verhandlung niedergelegt und die Youtube-Juristin Iris (Adele) Rogoll durfte nicht, so ein Pech aber auch.

Spoiler
Sechsmal ohne Führerschein erwischt: „Reichsbürger“ in Rathenow verurteilt

Tränen, Wutausbrüche und lange Monologe: Ein Fleischermeister und Reichsbürger sorgte am Donnerstag für eine anstrengende Verhandlung vor dem Rathenower Amtsgericht. Der 51-Jährige musste sich wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten.

Rathenow

Sechsmal wurde Mario Schmurr hinter dem Lenkrad eines Pkw oder Transporters ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt. Anfang des Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Rathenow deshalb zu 120 Tagessätzen von je 15 Euro. Weil Schmurrs Anwalt dagegen Einspruch einreichte, musste das Gericht am Donnerstag erneut verhandeln.

Schmurr ist in Rathenow kein Unbekannter. Der Fleischermeister betreibt das „Bürger Meister Büro“ in der Friedrich-Engels-Straße und kandidierte für die rechtsextreme Wahlliste „Die Republikaner – Bürgerbündnis Havelland – parteilose Bürger“ zur Kommunalwahl 2019.

Der 51-Jährige wird der Reichsbürgerbewegung zugeordnet. Er selbst bezeichnet sich als DDR-Bürger und lehnt die Bezeichnung Reichsbürger strikt ab.

Anwalt legte Mandat vor der Verhandlung nieder

Vor Gericht erschien Schmurr am Donnerstag nur mit seiner Partnerin Iris Rogoll, weil sein Anwalt wenige Stunden zuvor das Mandat niedergelegt hatte. Rogoll wollte daraufhin assistieren, was Richter Axel Teckemeyer ablehnte.

Ihr blieb nur ein Platz im Zuschauerraum, wo weitere interessierte Gäste saßen, darunter auch der Leiter der Rathenower Polizeiwache, Thomas Dobkowicz.

Lesen Sie auch: Fleischerei Schmurr aus Retzow feiert 50. Geburtstag

Vier Zeugen hatte das Gericht geladen, um die insgesamt sechs Einzeltaten aufzuklären. Teckemeyer hätte auf deren Vernehmung verzichtet, wenn Schmurr seinen Einspruch zurückgezogen oder die Taten gestanden hätte. Der erklärte aber, dass er kein Tagebuch führe und sich deshalb auch nicht an die Fahrten, die zwischen August 2018 und Oktober 2019 stattfanden, erinnern könne.
Ein selbstgebastelter Führerschein

Drei Polizeibeamte und eine Verwaltungsmitarbeiterin bezeugten aber glaubhaft, dass sie Mario Schmurr hinterm Steuer sahen. Unter anderem hatte ein Polizist ihn in einer Verkehrskontrolle erwischt, die Verwaltungsmitarbeiterin sah ihn aus dem Fenster ihres Büro vor- und wieder davonfahren. Eine Tat räumte Schmurr selbst ein: „Natürlich bin ich gefahren, ich habe ja auch einen Führerschein.“

Der 51-Jährige, der dem Gericht immer wieder Vorträge über Rechtsstaatlichkeit, Tyrannei und Notstandsordnung hielt, war in seinem Redefluss kaum zu stoppen. Dabei holte er auch drei seiner Meinung nach gültige Führerscheine aus seinem Portemonnaie: Einen DDR-Führerschein, einen Führerschein seiner Mutter und ein selbstgebasteltes Dokument.
1800 Euro Geldstrafe

Eine gültige Fahrerlaubnis hat Schmurr aber nicht. Diese wurde ihm nach einem Unfall entzogen. Aufgrund einer psychischen Erkrankung und wegen charakterlicher Nichteignung bekam er ihn bislang auch nicht wieder zurück. Ein Gutachten, das dem Gericht vorliegt, attestiert Schmurr eine paranoide Schizophrenie. Dagegen klagt der 51-Jährige seit einem Jahr vor dem Verwaltungsgericht.

Für die Verhandlung am Donnerstag spielte das keine Rolle. Nach fast drei Stunden, unzähligen Monologen und einem knapp 30-minütigen Plädoyer des Angeklagten samt Tränenausbruch und Faustschlägen auf den Tisch verurteilte das Gericht Schmurr, wie vom Staatsanwalt beantragt, erneut zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.

„Ich werde dagegen vorgehen“, versprach Schmurr lautstark, bevor er den Gerichtssaal sichtlich aufgebracht verließ.
[close]
https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Rathenow/Reichsbuerger-in-Rathenow-vor-Gericht-wegen-Verkehrsdelikt

Hier gibt es noch einen wirklich guten Artikel zum Duo Schmurr/Rogoll
https://presseservicern.wordpress.com/2019/03/02/das-reichs-buergermeisterbuero-zu-rathenow/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7873 am: 6. August 2020, 19:19:57 »
Mit ihr kann ich nicht viel anfangen, ob sie eine Schwester im Geiste zu Lisa Fitz ist, kann ich also nicht beurteilen.


Zitat
Lisa Eckhart von Festival ausgeladen - Nuhr sieht „Protestmob“ am Werk
Stand: 12:55 Uhr

Wegen „Sicherheitsbedenken“ hat ein Hamburger Veranstalter Kabarettistin Lisa Eckhart ausgeladen. Zuvor hatte man der umstrittenen Künstlerin nahegelegt, ihre Lesung freiwillig abzusagen. Ihr Kollege Dieter Nuhr ist empört.
Spoiler
Die österreichische Kabarettistin Lisa Eckhart ist vom „Harbour Front Literaturfestival“ in Hamburg ausgeladen worden - ein Vorgang, der ihren Kollege Dieter Nuhr nach eigenem Bekunden „fassungslos“ macht.

Der Vorgang geht aus internen Mails hervor, die WELT vorliegen. Zuerst hatte der „Spiegel“ über den Vorgang berichtet.

Die Festivalleitung erklärte ihren Schritt damit, dass man als Veranstalter die Verantwortung für den Schutz des Publikums und der auftretenden Künstler trage. Dies könne jedoch im Fall von Lisa Eckhart nicht gewährleistet werden, man habe “Sicherheitsbedenken“. Die umstrittene Kabarettistin hätte im Rahmen des „Debütantensalons“ auftreten sollen, sie veröffentlicht am 27. August ihr erstes Buch „Omama“.

Der „Nochtspeicher“, wo die Veranstaltung hätte stattfinden sollen, habe jedoch von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und den Auftritt untersagt. Das Lokal befürchte, dass es bei einer Lesung der Künstlerin im „bekanntlich höchst linken Viertel“ zu Protesten kommen könnte, die möglicherweise auch „eskalieren“ könnten.

Die Kabarettistin ist umstritten. Kritiker werfen ihr antisemitische Aussagen vor, dabei stand unter anderem ein Auftritt in der Sendung „Mitternachtsspitzen“ von 2018 in der Kritik.

Eckhart war von der Festivalleitung zuvor nahegelegt worden, freiwillig auf ihre Teilnahme zu verzichten – das lehnte die Künstlerin jedoch ab.

Dieter Nuhr springt seiner Kollegin bei
Unterstützung bekommt Eckart nun von Kabarettist Dieter Nuhr, bei dessen Show „Nuhr im Ersten“ (ARD) sie ein regelmäßiger Gast ist.

„Was für ein Skandal!“, schreibt der Autor auf seiner Facebookseite zu der Causa. „Der Protestmob auf der Straße entscheidet also darüber, wer hier bei uns seine Kunst ausüben darf. (...) Wer Lisa Eckart Antisemitismus vorwirft, muss entweder geistesgestört sein oder böswillig. Ich fürchte, bei einigen ist es eine Mischung aus beidem“, so Nuhr weiter.

Die 27-Jährige habe eine „verstörende Kunstfigur“ geschaffen, die „eine Performance abliefert, die an Relevanz und Irritation nichts zu wünschen übrig lässt“. „Der Künstlerin Lisa Eckart ist Antisemitismus völlig fremd. Die Anschuldigung ist eine lächerliche Diffamierung.“ Und weiter: „Lisa Eckart ist keine Antisemitin. Sie ist nur nicht links genug.“

Die Ausladung mache ihn „fassungslos“, so Nuhr weiter, der sich selbst immer wieder gegen Kritik von links wehren muss. Sie sei aber auch ein Warnruf an alle Demokraten. „Wir müssen nun endlich darüber diskutieren, was Freiheit der Rede heute noch bedeutet“, so seine These.

Längst seien sowohl der linke als auch der rechte Mob unterwegs. Beide Seiten forderten eine Kunst, die „linientreu den eigenen Ideologien“ folge. „Wer da nicht reinpasst, wird mundtot gemacht“, so seine Schlussfolgerung.
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https://www.welt.de/vermischtes/article212971240/Lisa-Eckhart-von-Festival-ausgeladen-Nuhr-ist-empoert.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7874 am: 6. August 2020, 19:54:13 »
Es gibt einen weiteren Bericht zum Prozess in Rottweil. Der "Jesuswahn" scheint sich bei unserer Klientel immer mehr zu verbreiten und/oder zu manifestieren. Bei "Jesus Bruder Bauchi" war das ja noch irgendwie ein bisschen lustig. Denkt man aber an Stölzer, Diebel und Co. kann einem schon Himmelangst werden.

Spoiler
Gottes Stellvertreter: So tickt der Jobcenter-Angreifer
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Peter Arnegger (gg)
6. August 2020
Geändert: 6. August 2020

Um 12.30 Uhr am ersten Verhandlungstag geschah es: Der Angeklagte im Prozess um den Messerangriff auf eine Jobcenter-Mitarbeiterin in Rottweil im Januar sagte aus. Legte ein umfassendes Geständnis ab. Überraschenderweise – denn er hatte angekündigt, zu schweigen. Außerdem erfuhren die Anwesenden, wen sie hier vor sich sitzen haben, bleich und in Fußfesseln: die rechte Hand Gottes. Diese ist des versuchten Mordes angeklagt. Und seit heute ist klar: der dazu nötige Vorsatz, der war gegeben.

Zunächst erschütternde Bilder. In einer Rekonstruktion mit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und den ermittelnden Kriminalbeamten musste das Opfer nach dem Messerangriff schildern, was passiert ist an jenem 16. Januar. Am Tatort, auf dessen Boden noch ein Blutfleck war. Ihr Blut.

Kripobeamte hatten die Tatrekonstruktion auf Video aufgenommen. Darin bitten sie Daniela E.*, die Jobcenter-Mitarbeiterin, auf die ein Kunde dreimal eingestochen hatte, genau zu erzählen, wie alles war. Wie die Möbel gestanden haben, wie der Schreibtisch ausgesehen hat („die Rettungskräfte werden einiges verändert haben“, so ein Polizist). Auf diese Weise schilderte E. am Donnerstag dem Gericht noch mal, was sie erlebt hat. Einmal in Natura am Morgen während ihrer Zeugenaussage, einmal per Video, ausgestrahlt im Verhandlungsraum. Sie schildert den Angriff, die Stiche, wie Hilfe kam, wie der Täter von ihr abließ. Alles nahezu identisch zur Aussage am Morgen. Wiederholt mehrfach, dass sie geglaubt habe: „Der sticht mich jetzt ab!“

Den mutmaßlichen Täter, Uwe B., den hat das herausgefordert. Im Stile eines, Pardon, Korinthen♥♥♥rs nahm er sich einzelne Passagen der Zeugenaussage vor. So könne es doch gar nicht sein, dass die von ihm schwer verletzte Frau noch nach ihrem Schreibtischstuhl gegriffen und diesen hochgewuchtet habe, um ihren Angreifer abzuwehren. Ganz klar: Die Frau lüge. Habe sich einen Teil der Verletzungen selbst zugefügt, um die Tat zu dramatisieren. Er sei auch niemals zu spät gekommen zu dem Gesprächstermin, sie habe ihn vielmehr warten lassen, habe zunächst noch einen Kaffee getrunken. Außerdem: Sein Opfer habe doch überlebt „und es geht ihr doch offensichtlich gut“, so B. Dass Daniela B. immer noch an den Folgen der Tat leidet, das blendete er offenbar völlig aus.

Als in der Ehre verletzt. So muss man den Angeklagten beschreiben. Er, der nur getan habe, was andere, weichere Naturen, nicht geschafft hätten. Das, wozu er aufgefordert worden sei, etwa von Regierungsmächten auf Twitter. Das, wozu er getrieben worden sei, als von der Behörde bis auf ein absolutes Minimum herunter gewirtschaftetes Opfer. Demnach das, was er aus schierer Notwehr getan habe. Aber überlegt und mit langem Vorsatz. Aber er habe sie nur verletzen wollen, nicht töten. Weshalb er „nicht mit aller Wucht, sondern nur kurz zugestochen“ habe.

Das war ein Geständnis. Freiwillig abgegeben, der Angeklagte, Uwe B., hatte gar nicht das Wort. Aber angebliche Lügengeschichten gegen ihn in die Welt setzen – unerträglich. Unvorstellbar.

Er, der Abgesandte, der Ausführende des Allmächtigen: „Gott regelt alles, aber er braucht jemanden. Und das bin ich.“ Der Richter dagegen – ohne Legitimation durch Gott, „das hätte ich sonst wahrgenommen“. Unrechtmäßig hier, nur Handlanger eines totalitären Regimes.

Für die Zuhörer im Gerichtssaal schwere Kost. Ungläubige Blicke über Mund-Nasen-Schutzmasken hinweg. Aber zugleich war es mucksmäuschenstill. Sosehr man mit dem Opfer leidet und es bedauert, so sehr möchte man auch wissen, was den Täter zu seiner Tat angetrieben hat.

Dass er es war, hat Uwe B. zugegeben. Er ist also rein rechtlich nur noch ein Urteil entfernt von der Titulierung „Täter“. „Ich habe ihr zweimal in die Seite gestochen“, erklärte er. Dann ein drittes Mal zugestochen. Danach kein weiteres Mal. Warum, wie der Richter wissen wollte? „Das hat zu tun mit dem Zusammensturz (sic!) des Tempels. Wie bei Samson. Da waren es drei Säulen. Eigentlich vier, aber eine blieb stehen.“ Ratlose Gesichter im Rund.

Und, noch so ein Satz, man mag ihn anmaßend nennen: „Ich hätte nicht mehr in den Spiegel schauen können, wenn ich nichts getan hätte.“

„Ein Messer, womit man Äpfel schneidet. Oder schält.“ Das will er benutzt haben. Gekauft bei Edeka ein paar Wochen vor der Tat, hat die Kriminalpolizei herausgefunden. Für eine mögliche Tat gekauft, gab B. am Donnerstag vor Gericht zu. Also mit Vorsatz. Und zum Jobcenter-Termin mitgebracht.

Aber warum? Die Mitarbeiter des Jobcenters würden die Menschen regelrecht in die Knie zwingen, schilderte B. seine Motivation. Gesetzlich stünden allen 1200 bis 1400 Euro Hartz IV zu. Davon aber würden die Leute vom Jobcenter von vorneherein 700 Euro abziehen, mit fadenscheinigen Begründungen. Leistungskürzungen, werden das die Jobcenter-Mitarbeiter nennen, und Gründe haben sie dafür. B. aber will keinen Anlass gegeben haben, nicht den geringsten.

B. wiederholte, was er am Morgen schon angerissen aber dann nicht vertieft hatte: Er sei das Opfer. „Jemanden in den Tod zu bringen, das geht auch mit Papier“, sagte er. Er meinte Akten und amtliche Schreiben. „Diese Leute haben eine Reihe von Toten im Schlepptau“, sagte er weiter.

In seinem konkreten Fall sei es um ein neuerliches Gutachten gegangen, das die Jobcenter-Mitarbeiterin zur Klärung seiner Leistungsfähigkeit eingefordert hatte. Dass er bereits ein Gutachten über sich habe ergehen und dazu Original-Unterlagen eingereicht habe, die dann nicht mehr auffindbar gewesen seien, das habe ihn verärgert, so B. Es wechselten ohnehin ständig die Ansprechpartner beim Amt. „Die tauschen die Zimmer.“ Und sie drohten dauernd mit Leistungskürzungen, wenn man nicht mitmache.

Neues Gutachten, fehlende Unterlagen, drohende Ebbe im Geldbeutel – so geht man mit Gottes Stellvertreter offenbar nicht um.

Der Prozess wird fortgesetzt.
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https://www.nrwz.de/rottweil/gottes-stellvertreter-so-tickt-der-jobcenter-angreifer/271091

siehe auch hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg304618#msg304618
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Dann gibt es noch einen Bürgermeister der sich erfolgreich gegen einen Möchtegern(AfD)Satiriker zur Wehr gesetzt hat.

Spoiler
CDU-Abgeordneter Wendt als „dreckiger Volksverräter“ bezeichnet – Gericht fällt Urteil

Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) wurde im Internet unter anderem als „dreckiger Volksverräter“ und „vollgefressener Fettsack“ bezeichnet. Wendt erstattete daraufhin Strafanzeige – und nun fällte das Torgauer Amtsgericht ein Urteil.

Nordsachsen/Torgau

Am Ende des dritten Verhandlungstags im Amtsgericht Torgau stand ein Schuldspruch. Richter Dr. Jörg Burmeister verurteilte den Torgauer Joachim Schreiber zu 40 Tagessätzen á 40 Euro dafür, in zwei Fällen den nordsächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Marian Wendt beleidigt zu haben. „Herr Schreiber, Sie wollten Dampf ablassen, weil Herr Wendt eine Politik vertritt, die Ihnen nicht gefällt. Dabei haben Sie eine Grenze überschritten“, so der Vorsitzende.
Wendt im Zeugenstand

Zu Beginn des letzten Prozesstags stellte sich Wendt den Fragen von Schreibers Verteidiger Ray Richter. Dessen Ziel war es zunächst, dem Politiker nachzuweisen, dass er die Wucht der Justiz nutzen wolle, um politisch Andersdenkende mundtot zu machen. Auf die konkrete Frage, was der Zweck der Anzeige gegen Schreiber sei, antwortete Wendt schließlich erwartbar, dass er das Mittel der Strafanzeige grundsätzlich nutze, „wenn ich persönlich beleidigt und öffentlich diffamiert werde“.

Zur Erinnerung: Im ersten Fall kommentierte Schreiber zunächst einen Facebookbeitrag, in dem es um einen Auslandsbesuch Wendts in einem Flüchtlingslager im Libanon ging und bezeichnete Wendt als „übergewichtigen Abgeordneten und vollgefressenen Fettsack“ sowie als „dreckigen Volksverräter und Nestbeschmutzer“. Im zweiten Fall bezog sich Schreiber auf einen Zeitungsbeitrag Wendts zu DDR-Zwangsadoptionen und bastelte ebenfalls in einem Facebookpost aus den Buchstaben des Namens WENDT die Konstruktion „Wohlgenährter, Empathieloser, Narzisstischer Deutschlandhassender ♥♥♥“. In beiden Fällen hatte Marian Wendt Strafanzeige gestellt.
Die Richtung der politischen Diskussionskultur

Teil zwei der Verteidigungsstrategie hatte das Ziel, einen sachlichen Bezug zwischen der politischen Arbeit Wendts und den Beleidigungen herzustellen – denn dieser Nachweis würde die Möglichkeiten des Sagbaren erweitern. Aus Sicht der Verteidigung gab es diese sogenannten Sachzusammenhänge in beiden Fällen. Einmal habe es sich um bloße Symbolpolitik mit dem Ziel der persönlichen Profilierung gehandelt. Im zweiten Fall sei es auch ums Abstimmverhalten des Abgeordneten gegangen, der einen Antrag der AfD zur Grenzschließung abgelehnt hatte. Schlussendlich, so Ray Richter, dürfe nicht außer Acht gelassen werden, in welche Richtung sich die politische Diskussionskultur in den zurückliegenden Jahren entwickelt habe: „Thüringens Ministerpräsident geht mit Stinkefinger und der Beschimpfung Drecksack voran.“

Teil drei der Verteidigungsstrategie zielte schließlich darauf, einzelne Wörter der beanstandeten Sätze zu relativieren. So wurden die Begriffe Nestbeschmutzer, wohlgenährt oder Volksverräter verbal auf links gedreht. Ray Richter pickte sich zudem die Beschreibung Wendts als wohlgenährt heraus – „so würde ich mich auch bezeichnen“.
Wut und Hass

Mit den einzelnen Begriffen setzte sich auch Staatsanwalt Carsten Ruge in seinem Schlussvortrag auseinander. Für ihn war klar: „Jedes einzelne ist eine Beleidigung“. Meinungsfreiheit schütze zwar die sachliche Debatte, greife aber nicht, wenn eine Debatte nur zum Schein geführt werde, um Wut oder Hass anzubringen. Sachzusammenhänge zwischen den beleidigenden Worten und der politischen Arbeit des Abgeordneten vermochte er nicht zu erkennen. Zudem sprach er Schreiber ab, dass diesem die Beleidigungen einfach, wie in einer direkten Konfrontation möglich, herausgerutscht seien, „sondern wohlüberlegt in dem Wissen, dass sie noch ewig im Internet stehen werden.“

Und schließlich war da noch der Begriff ♥♥♥. Für den Staatsanwalt die Bezeichnung eines geistig Minderbemittelten, für den Verteidiger jemand, der nicht mitbekommt, was um ihn herum passiert – zudem gebe es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zugunsten eines Journalisten, der Jörg Haider so bezeichnet hatte. Für den Vorsitzenden Richter ein Grenzfall; so räumte er ein: „Aber in diesem Fall war es nur eine Ehrkränkung“. Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass er die auch in den Medien bisweilen genutzte Bezeichnung ♥♥♥-Prozess unpassend fand. „Das wurde der eigentlichen Schwere der Beleidigungen nicht gerecht.“
“Ganz klare Beleidigungen“

In seiner Urteilsbegründung sprach Burmeister dann von „zwei ganz klaren Beleidigungen“. Zwar erlaube die Meinungsfreiheit zulässige Machtkritik, aber dennoch seien Politiker nicht schutzlos. In den Fällen, um die sich die Verhandlung gedreht hatte, sei jedoch kein Austarieren zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten des Politikers nötig, denn die Grenze zur Schmähkritik und Formalbeleidigung sei klar überschritten worden. Beim ersten Post scheine tatsächlich ein Sachzusammenhang zu bestehen, so der Richter. Er folgte allerdings den Argumenten des Staatsanwalts, der einen weiteren Teil des Schreiber-Postings ins Feld geführt hatte, in dem der Angeklagte davon sprach, wütend zu sein. Diese Wut sei der Auslöser für die Beleidigung gewesen, so die Lesart des Richters.

Jedenfalls handele es sich um die Verwendung besonders krasser, aus sich heraus herabwürdigender Schimpfwörter, die zu den Formalbeleidigungen zählten. Weil der zweite Post auf der sich selbst so bezeichnenden Satire-Plattform Radio Eriwan erschienen war, hatte Verteidiger Ray Richter für die beanstandeten Worte den Schutz der Kunstfreiheit reklamiert. „Nicht überall, wo Satire draufsteht, ist Satire drin“, führte Richter Burmeister in seiner Begründung aus, dass auch die Kunstfreiheit ihre Grenze im Schutz der Ehre habe. Zu erkennen sei nur grundloses Verächtlichmachen der Person und damit Schmähkritik.
Berufung eingelegt

Zuvor hatte der Vorsitzende Jörg Burmeister noch ausgeführt, warum er davon überzeugt sei, dass der Angeklagte auch tatsächlich Urheber der Äußerungen war. Dies hatte Verteidiger Ray Richter in seinem Plädoyer zuvor erstmals im Laufe des Prozesses und damit reichlich überraschend infrage gestellt. Begründung: Es gebe keine Beweise oder Zeugen dafür, dass Schreiber tatsächlich auch der Schreiber gewesen sei. Beweise nicht, aber Indizien hätten ihn überzeugt, erläuterte der Vorsitzende: Das Facebook-Profil sei mit Foto und Namen des Angeklagten gekennzeichnet; im Profil befänden sich Fotos sowohl von der Lebensgefährtin, als auch vom Sohn des Angeklagten, die beide als Zeugen im Prozess aufgetreten waren aber nichts zur Sache ausgesagt hatten. Beiträge auf der Facebookseite des Spektrums Aufrechter Demokraten sowie die Aussage von dessen Vorsitzenden Sandro Oschkinat im Prozessverlauf hätten zudem immer auf Inhalte gezielt und nie die Urheberschaft infrage gestellt.

Beendet ist die Angelegenheit nach dem Torgauer Urteil jedoch nicht. Ray Richter hat angekündigt, für seinen Mandanten Berufung einlegen zu wollen. Das bedeutet: Das Verfahren wird vor dem Landgericht in Leipzig demnächst komplett neu aufgerollt.

Von Sebastian Stöber
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"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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