Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1502772 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7755 am: 15. Juli 2020, 13:24:53 »
Wurde nicht vor zwei oder drei Tagen noch seitens der Polizei kommuniziert, dass der Kerl politisch unauffällig wäre?

Zitat
Täter mit Vorstrafe wegen rechtsextremer Taten

Der 31-Jährige, der im badischen Oppenau vier Polizisten entwaffnet hat und sich seitdem auf der Flucht befindet, hat offenbar auch einen politischen Hintergrund.
Oppenau - Die Polizei sucht weiter mit einem Großaufgebot nach einem flüchtigen 31-Jährigen. Der Mann soll am Sonntagmorgen in Oppenau (Ortenaukreis) bei einer Kontrolle vier Polizisten entwaffnet haben und dann in die umliegenden Wälder geflüchtet sein.
Jetzt werden weitere Details zu dem Mann bekannt. Er weist nicht nur zahlreiche Vorstrafen auf, unter anderem wegen versuchten Totschlags, sondern wird vom Staatsschutz auch dem rechtsextremen Umfeld zugeordnet. So ist er nach Informationen unserer Zeitung bereits als Jugendlicher wegen einer im September 2004 begangenen Tat wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu einer hohen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Unter den vier Polizisten, die unter vorgehaltener Waffe gezwungen worden waren, ihre Dienstwaffen auf den Boden zu legen, haben sich offenbar zwei Polizeischüler befunden. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich um einen Polizeimeisteranwärter und eine Polizeikommissaranwärterin.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.zwei-polizeischueler-unter-entwaffneten-oppenau-taeter-mit-vorstrafe-wegen-rechtsextremer-taten.d63e7d75-ff6c-463d-8459-89eda7f85f04.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR3kAsAf6VINj7vJ_jrA9aMAfpzC_P_DyBbJCdIPcGoZS1eP8jjY7M6Svgc#Echobox=1594723268
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7756 am: 15. Juli 2020, 13:37:54 »
Wurde nicht vor zwei oder drei Tagen noch seitens der Polizei kommuniziert, dass der Kerl politisch unauffällig wäre?

Inzwischen wurde wohl ein wirres Schreiben ausgewertet, die Aussagen resp. Interpretationen gehen weit auseinander.
Die einen zitieren einen Profiler, der sich an den Unabomber erinnert fühlt, die anderen einen Polizeisprecher, der keine politische Richtung daraus abzuleiten vermag.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7757 am: 15. Juli 2020, 13:39:11 »
kommt drauf an, welcher Teil der Polizei das verlautbaren ließ. Der politisch unauffällige, oder der (neuerdings) politisch auffällige.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7758 am: 15. Juli 2020, 13:42:12 »
kommt drauf an, welcher Teil der Polizei das verlautbaren ließ. Der politisch unauffällige, oder der (neuerdings) politisch auffällige.
Sie haben noch nicht ermitteln können, wer seine Eltern sind. Wenn die Stammbaumermittlungen abgeschlossen sind, dann wird die Sache einfacher.  :facepalm:

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7759 am: 15. Juli 2020, 13:46:27 »
Sie haben noch nicht ermitteln können, wer seine Eltern sind.
Ähm, was verstehe ich da jetzt nicht? Die Medien haben es geschafft, seine Mutter zu befragen …  :scratch:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7760 am: 15. Juli 2020, 13:48:50 »
Ähm, was verstehe ich da jetzt nicht? Die Medien haben es geschafft, seine Mutter zu befragen
Das bezog sich auf die auch in BW von der Polizei geforderte Stammbaumanalyse der Täter in Stuttgart.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7761 am: 15. Juli 2020, 13:53:24 »
Off-Topic:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7762 am: 15. Juli 2020, 15:46:52 »
Dem "Reichsbürgervorwurf" ist man erst mal lieber nicht nachgegangen, immerhin gab es Sicherheitsvorkehrungen.

Spoiler
Prozess am Amtsgericht Hechingen Polizisten beleidigt und genötigt

Ein 40-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Wegen möglicher Nähe zur Reichsbürgerszene waren die Sicherheitsmaßnahmen hoch.
09. Juli 2020, 19:11 Uhr•Hechingen/Bisingen
Von Stephanie Apelt

Der Angeklagte schwieg, überließ es seinem Anwalt, zu Beginn des Prozesses am Donnerstag vor dem Amtsgericht Hechingen eine kurze Erklärung vorzulesen. Es ging um Beleidigung und versuchte Nötigung. Der 40-jährige Angeklagte soll sich, so die Staatsanwältin, einem Polizisten sehr unschön gegenüber geäußert haben. Was der Auslöser war? Der Angeklagte, übrigens durchaus in stabilen Verhältnissen lebend, soll absichtlich einen der Leitkegel einer Geschwindigkeitsmessanlage bei Bisingen überfahren haben. Dafür kassierte er einen Strafbefehl. Was ihn wohl so ärgerte, dass er zum Smartphone griff und bei der Polizei anrief. „Er sagte: ,Du Hund’. Und legte wieder auf.“ So die Aussage des Polizisten am Donnerstag im Zeugenstand. Kurz darauf sei der zweite Anruf gekommen: „Ich greif’ Sie mir. Ich greife mir Ihre Frau.“
Polizist erstattet Anzeige

Der Polizist war „konsterniert“. Er erstattete Anzeige. Worauf ein paar Tage später wieder das Telefon klingelte, wieder sei der Angeklagte dran gewesen. Ein richtiges Gespräch sei nicht zu Stande gekommen, erinnert sich der Polizist, aber dieses Mal sei er frontal geduzt worden. Der Polizist legte auf. Und wieder klingelte es. Dieses Mal nahm ein Kollege ab. Und richtete aus: Wenn die Anzeige nicht zurückgezogen werden, werde der Polizist „richtig Probleme bekommen“.
Der Angeklagte beziehungsweise dessen Anwalt räumte die Anrufe ein. Doch so sei das alles gar nicht gewesen. Der 40-Jährige habe mit dem Polizisten lediglich ein persönliches Gespräch führen wollen, so nach dem Motto, ,ich bringe den Kuchen, Sie den Kaffee’, die Abschiedsfloskel „du Hund“ sei einfach sein Umgangston. Mit dem Satz „dann bekommt er richtig Probleme“ habe er lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass er von seinem Recht, gegen die Strafanzeige vorzugehen, Gebrauch machen werden. Überhaupt: Der Angeklagte sei Schmerzpatient, dadurch öfter mal gereizt und aufbrausend. Für die Staatsanwältin lediglich „Schutzbehauptungen“.
Der 40-Jährige gab an, alles zu bedauern und entschuldigte sich bei dem Polizisten. Was der jedoch nicht annahm.
Der Angeklagte lächelt und schweigt
Ein anderer Polizist ging der Anzeige wegen Beleidigung und versuchter Nötigung damals nach. Es sei, erzählte er am Donnerstag im Zeugenstand,  nicht möglich gewesen, ein „vernünftiges Telefonat“ mit dem Beschuldigten zu führen. Also sei er hingefahren, um festzustellen: „Das war wie eine unheimliche Begegnung der dritten Art.“ Das Gespräch sei zwar im „normalen Rahmen“ geblieben, aber der 40-Jährige habe „indirekt angedeutet, dass er Polizisten für Knalltüten hält“. Wegen möglicher Nähe zur Reichsbürgerszene waren die Sicherheitsmaßnahmen am Donnerstag deutlich erhöht. Gleich drei Polizisten waren mit im Gerichtssaal.
40-Jähriger hat bereits einige Geldstrafen

Der Frage wurde allerdings nicht weiter nachgegangen. Der Blick ins Bundeszentralregister zeigte, dass es nicht die erste Verurteilung des Angeklagten war. Mal war es der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln, mal Sachbeschädigung. Es gab jeweils Geldstrafen. Einen Mitarbeiter der Bußgeldstelle Balingen hatte er „♥♥♥“ genannt. Dafür gab es damals 20 Tagessätze.
Die Staatsanwältin sprach von „Nichtachtung und Missachtung“ der Polizei. Sie forderte wegen zweifacher Beleidigung und versuchter Nötigung eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt auf eine lange, nämlich dreijährige Bewährungszeit. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, letztlich bliebe die Beschimpfung „Du Hund“ übrig, das sei doch höchstens eine Geldstrafe.
Der Richter schloss sich im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwältin an. Sein Urteil: drei Monate und zwei Wochen, ausgesetzt auf drei Jahre. 900 Euro müssen an die Polizeistiftung gezahlt werden. „Irgendwann ist man mit den Geldstrafen auch einmal zu Ende.“ Der Angeklagte schwieg – und lächelte. Ob er das Urteil akzeptiert, blieb zumindest am Donnerstag offen.
[close]
https://www.swp.de/blaulicht/hechingen/prozess-vor-dem-amtsgericht-polizisten-beleidigt-und-genoetigt-47706858.html
______________________

Tante Edith um 17.36

Vorgeschichte (mit weiteren Links)
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg296275#msg296275

Der (ehemalige) "Unternehmer" Weihbrecht kann es wohl nicht lassen und macht seiner Familie das Leben schwer. Immer wieder faszinierend, wie die sich gegenseitig in die Pfanne hauen im Bestreben anderen zu schaden.

Spoiler
Polizei Wolpertshausen Reichsbürger: Kontroverse um Auto- und Datenmissbrauch

Auf einen Polizeieinsatz in Wolpertshausen folgt eine anonyme E-Mail, die für Öffentlichkeit sorgt.
15. Juli 2020, 15:31 Uhr•Wolpertshausen
Von Jens Sitarek

Am vergangenen Donnerstag hat es in Wolpertshausen einen Polizeieinsatz gegeben. Dieser tauchte nicht im Polizeibericht auf, weil es sich um familiäre Streitigkeiten handelte. Aber dabei spielte ein Mann eine nicht unwesentliche Rolle, der der Reichsbürgerszene angehört und der in der Vergangenheit bereits mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geriet.

Nach Recherchen unserer Zeitung soll sich Folgendes zugetragen haben: Der Mann nahm gegen 14 Uhr ein Fahrzeug der Firma mit, die früher ihm gehörte und heute von seiner Tochter geführt wird. Daraufhin meldete sie sich beim Polizeiposten Ilshofen. Gegen 18.45 Uhr wurde das Fahrzeug dann von zwei Polizeistreifen in einer Garage in der Nähe des Firmengeländes entdeckt und der Firma übergeben. Der Mann gab das Auto freiwillig her, er war der Meinung, es gehöre ihm.
„Das war nichts Aufregendes, nichts Wildes“, sagt die Tochter auf Nachfrage zu dem Einsatz. Mehr möchte sie dazu nicht sagen. „Ich teile die Ansichten meines Vaters nicht“, betonte sie vor einem Monat gegenüber unserer Zeitung. In dem Artikel damals ging es um die Firma, die gerade den Weg der Insolvenz in Eigenverantwortung beschreitet. Es gebe erhebliche Differenzen zwischen ihr und ihrem Vater, räumte die Inhaberin ein.
Eine E-Mail von coronafortwo

In die ganze Sache wird auch ihre Mutter reingezogen. Es gibt eine anonyme E-Mail vom Samstag, 11. Juli, 5.34 Uhr, unter der zumindest deren Name und deren Adresse steht. Betreff: Reichsbürger/Brandschutz im Wohngebiet. Die E-Mail ging an die Lokalzeitung, die Gemeinde, den Schornsteinfeger und den Kreisbrandmeister. Drei Minuten später wird sie noch mal an die Adresse der SÜDWEST PRESSE in Ulm geschickt. Wie schon zuvor findet sich statt eines Klarnamens die Bezeichnung coronafortwo@ im Absender.

„Diese Mail ist nicht von mir“, stellt die Frau klar, „und ich distanziere mich entschieden von dieser Mail und diesem Inhalt. Hier hat jemand meine Kontaktdaten missbraucht.“ Sie überlegt jetzt, ob sie Anzeige erstattet. In der E-Mail werden Details aus dem Polizeieinsatz genannt, und dann kommt es noch zu Anschuldigungen gegen den Mann.
Vor zwei Jahren musste der Mann für vier Monate ins Gefängnis, weil er wiederholt ohne Fahr­erlaubnis unterwegs war und gegen Bewährungsauflagen verstieß. Die Frage, die sich bei dem Einsatz jetzt stellt: Ist er selber gefahren? Darf er wieder fahren? Er hatte wohl jemanden, der das Auto fuhr, heißt es.
[close]
https://www.swp.de/blaulicht/schwaebisch-hall/polizei-wolpertshausen-reichsbuerger_-kontroverse-um-auto-und-datenmissbrauch-47865866.html
« Letzte Änderung: 15. Juli 2020, 17:39:26 von Gutemine »
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7763 am: 15. Juli 2020, 17:50:55 »
Prozess gegen Bundespolizisten
:90 Tagessätze für Hitlergruß


Dieses gefällt der Staatsanwaltschaft gar nicht:


Zitat
Nach Prozess in Rosenheim

Hitlergruß von Bundespolizisten – Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

vor 2 Minuten aktualisiert: 15.07.20 14:09
Spoiler
Rosenheim - Bereits im September 2018 sollen zwei Bundespolizisten und ein Mitglied der Sicherheitswacht braune Parolen gegrölt und den Hitlergruß öffentlich gezeigt haben. Die zwei Polizeibeamten wurden vom Dienst suspendiert und mussten sich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Am Freitag ist das Urteil gefallen gegen das die Staatsanwaltschaft nun Rechtsmittel einlegt.

Das Wichtigste in Kürze:
Zwei Bundespolizisten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt
Angeklagte bestreiten Tat und schweigen vor Gericht
Urteil gefallen
Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Zwei Beamte der Bundespolizei und ein Mitglied der Rosenheimer Sicherheitswacht sollen im Herbst 2018 in der Öffentlichkeit den Hitlergruß gezeigt haben. Gegen sie wurde wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Am 30. August 2018 sollen sie im Außenbereich eines Lokals in der Rosenheimer Innenstadt "Heil Hitler" gerufen und auch den Hitlergruß gezeigt haben. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft ihnen eine Reihe von rassistischen Parolen vor: "Scheiß Neger", "Scheiß Bimbos", "Scheiß Kanaken".

Ein Angeklagter wurde wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen am 10. Juli vom Rosenheimer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Der andere Bundespolizist wurde freigesprochen. Oberstaatsanwalt Björn Pfeifer bestätigte nun, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen das Urteil des AG Rosenheim vom 10.07.2020 bezüglich beider Angeklagten das Rechtsmittel der Berufung eingelegt habe.

Angeklagte bestritten die Tat
Am ersten Prozesstag vor dem Amtsgericht Rosenheim Anfang Juni wollten sich die beiden Angeklagten nicht äußern. Über ihre Anwälte ließen sie lediglich verlauten, dass sie den Vorwurf bestreiten. Beim Prozessauftakt standen eine Reihe von Zeugenaussagen im Mittelpunkt - unter anderem die eines Mannes, der das Gespräch der Bundespolizisten unbemerkt mit einem Handy aufnahm, als es ihm zu viel wurde. Er erstattete später Anzeige.

Weitere Zeugen konnten sich zwar noch an die rassistischen Parolen, nicht aber an einen Hitlergruß erinnern. Andere Zeugen verwiesen auf Erinnerungslücken, da sie sehr betrunken gewesen seien. Die beiden Bundespolizisten - einer stammt aus Rosenheim, einer aus Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern - sind inzwischen vom Dienst suspendiert. Die beiden Männer waren zur Tatzeit 44 und 55 Jahre alt.

Zeugin spricht von "sauberem Rausch" der Angeklagten
Am zweiten Prozesstag stellte die Verteidigung einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens, was jedoch von Seiten der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Der Wirt des Lokals in der Rosenheimer Innenstadt sagte vor Gericht aus, dass er nicht mitbekommen hätte, dass über Ausländerfeindlichkeit, Ereignisse wie in Chemnitz oder die Flüchtlingsdebatte geredet wurde. Laut der Geschäftsführerin und Freundin des Wirts, die die beiden Polizisten kennt, hätten diese „einen sauberen Rausch“ gehabt. Dass fremdenfeindliche Aussagen an diesem oder anderen Abenden gefallen sein sollen, sei der Zeugin „noch nie aufgefallen“.

Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidiger beider Angeklagten beantragen für ihre Mandanten einen Freispruch, da die Aussagen des Belastungszeugen nicht glaubhaft seien. Rechtsanwalt Frank Eckstein ließ am dritten Verhandlungstag durchklingen, dass sein Mandant die mutmaßliche Falschaussage des Zeugen selbst zur Anzeige bringen werde, sollte die Staatsanwaltschaft hier nicht eingreifen.

jb
[close]
https://www.chiemgau24.de/bayern/rosenheim-prozess-hitlergruss-bundespolizisten-staatsanwaltschaft-legt-berufung-13833309.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7764 am: 15. Juli 2020, 19:32:16 »
Nun ja, da folgt dann anlässlich der Verurteilung (wenn es in der Berufung hält, sofern auch die Angeklagten/Verurteilung Rechtsmittel einlegen) noch ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren. Dies könnte deutlich unerfreulicher werden (Degradierung bis Entlassung, Verlust des Pensionsanspruches). Da dürfte auch der Vollrausch nicht viel ändern.
Am Rande: Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe geht der Beamtenstatus nicht zwingend verloren (erst ab 12 Monaten Freiheitsstrafe bzw. 6 Monaten unter bestimmten Voraussetzungen). Ab größer 90 Tagessätzen gibt es einen Eintrag ins Zentralregister, was für eine Beförderung eher nicht förderlich sein dürfte. Das Gericht hat hier also die beamtenrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich offen gelassen.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2020, 19:41:37 von Knallfrosch »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7765 am: 15. Juli 2020, 19:33:45 »
Einer der Unterstützer der "Terrorgruppe S" hat wohl Suizid begangen.

Vorgeschichte hier
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg298857;topicseen#msg298857
Spoiler
Rechtsextreme „Gruppe S.“ will BürgerkriegVerhafteter Terrorunterstützer stirbt in seiner Zelle - Polizei ermittelt

Mittwoch, 15.07.2020, 17:09

Ein mutmaßlicher Unterstützer der als rechtsterroristisch eingestuften „Gruppe S.“ ist nach Medieninformationen tot in seiner Einzelzelle der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dortmund aufgefunden worden.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigte dem SWR, dass der 46-Jährige am Montagmittag leblos in der Zelle gefunden wurde, wie der Sender am Mittwoch berichtete.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund habe daraufhin ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet und eine Obduktion des Mannes angeordnet, berichtete der SWR weiter. Die Bundesanwaltschaft bestätigte dem Sender den Todesfall, wollte sich jedoch nicht weiter zu dem Vorgang äußern.

Mehr zur „Gruppe S.“ lesen Sie hier...
„Gruppe S.“ plante „bürgerkriegsähnliche Zustände“

Die „Gruppe S.“ soll nach früheren Ermittlerangaben die Absicht gehabt haben, durch Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Muslime in Deutschland „bürgerkriegsähnliche Zustände“ herbeizuführen. Der Generalbundesanwalt ließ vier mutmaßliche Mitglieder der Gruppe und acht mutmaßliche Unterstützer im Februar bei Razzien in mehreren Bundesländern festnehmen, darunter auch den jetzt Verstorbenen.

Der 46-Jährige aus Nordrhein-Westfalen soll laut SWR zugesagt haben, die Gruppe finanziell beim Waffenkauf zu unterstützen und deren Ziele geteilt haben.
[close]
https://www.focus.de/panorama/welt/rechtsextreme-gruppe-s-mutmasslicher-terrorunterstuetzer-tot-in-jva-dortmund-aufgefunden_id_12213277.html

___________________

Das ist doch toll, wenn Polizisten einfach erkennen wie viel Promille einer hat. Dann gibt es keine Verurteilung wegen Volksverhetzung, sondern nur wegen "Vollrausch".

Wobei man auch sagen muss: Die Formulierung "Der Dillinger Jude xxxx" sagt auch schon viel aus.

Zitat
Wie Gerichtssprecher Claus Eckel gegenüber unserer Zeitung mitteilte, erfolgte das Urteil wegen vorsätzlich herbeigeführten Vollrauschs, nicht wegen der volksverhetzenden Taten. Patrik L. habe wohl über drei Promille Alkohol im Blut gehabt, sagte Eckel. Was die Bundespolizisten, die L. nicht ins Röhrchen pusten ließen, offenbar durch Augenschein feststellten. Wenn L. nicht derart betrunken gewesen wäre, hätte er mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wegen Volksverhetzung rechnen müssen, sagte Eckel.

Spoiler
Urteil vor Amtsgericht Saarlouis : Vollrausch kostet 400 Euro, der Hitlergruß nichts

Saarlouis/Dillingen (dik) Ein 53-jähriger Dillinger, der im vergangenen Oktober am Dillinger Bahnhof vier Jugendliche ausländerfeindlich und sexistisch beleidigte und dabei den Hitlergruß zeigte, ist am Dienstag vom Amtsgericht Saarlouis zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Wie Gerichtssprecher Claus Eckel gegenüber unserer Zeitung mitteilte, erfolgte das Urteil wegen vorsätzlich herbeigeführten Vollrauschs, nicht wegen der volksverhetzenden Taten. Patrik L. habe wohl über drei Promille Alkohol im Blut gehabt, sagte Eckel. Was die Bundespolizisten, die L. nicht ins Röhrchen pusten ließen, offenbar durch Augenschein feststellten. Wenn L. nicht derart betrunken gewesen wäre, hätte er mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wegen Volksverhetzung rechnen müssen, sagte Eckel.

Der Dillinger hatte den jungen Leuten „Heil Hitler!“ zugebrüllt, weil er sie als Ausländer zu erkennen glaubte. Zudem soll er  „Scheiß Ausländer“, „Scheiß Albaner“ und „♥♥♥n“ geschrien haben. Nachdem Staatsanwalt Dennis Zahedi im Januar das Verfahren eingestellt hatte, veranlasste sein Dezernatsleiter in der Staatsanwaltschaft die „zügige Wiederaufnahme“, wie Generalstaatsanwalt Günter Matschiner im März der SZ sagte. Der Saar-Antisemitismus-Beauftragte Professor Roland Rixecker (SPD) sagte zum Urteil: „Nachdem das Ermittlungsverfahren schon mal eingestellt war und mir gelungen ist, das zu korrigieren, ist das  erstmal ein Erfolg.“ Wichtig sei vor allem, dass das Verhalten des L. mit einer Strafe sanktioniert werde.  Der Dillinger Jude Gilbert Kallenborn, der den Prozess beobachtete, sagte, es dürfe nicht der Grundsatz gelten „wer besoffen ist, ist kein Nazi“.
[close]
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/landespolitik/amtsgericht-verurteilt-dillinger-der-jugendliche-rassistisch-beleidigte_aid-52209159
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7766 am: 15. Juli 2020, 19:54:32 »
Die Polizei hat strafprozesslich so gut wie garkeine Entscheidungsgewalt und mit Vollrausch nach Par. 323a StGB ist mitnichten gemeint, dass...

Ach was solls.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7767 am: 15. Juli 2020, 22:08:44 »
Das ist doch toll, wenn Polizisten einfach erkennen wie viel Promille einer hat. Dann gibt es keine Verurteilung wegen Volksverhetzung, sondern nur wegen "Vollrausch".

Ich habe nie begriffen, warum Rausch als strafmindernd gilt. Meiner Meinung nach müsste es dafür noch einen gesunden Zuschlag auf die Strafe geben. Es muss ja keiner saufen oder koksen oder was auch immer. Und dass der Rausch enthemmt, ist doch allgemein bekannt.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7768 am: 15. Juli 2020, 23:00:21 »
Für den Vollrausch gibts ja auch fünf Jahre.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7769 am: 16. Juli 2020, 05:15:46 »
Höchstens - wie für Diebstahl, egal was man im Rausch angerichtet hat.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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