Heute soll es wohl ein Urteil geben gegen den "indigenen Herrenmenschen", der ja letztendlich nur echt "völkische Traditionen" (Drogenanbau, -handel und Kindesmißbrauch) "gepflegt" hat.
Erster Teil:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg292616#msg292616Artikel mit Video, in welchem aus sein (Pflicht?)Verteidiger Rene Neumeister zu Wort kommt.
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Stand: 17.07.2020 05:47 Uhr
Stralsund: Urteil wegen sexuellen Missbrauchs erwartet
Am Landgericht Stralsund wird heute das Urteil im Prozess gegen einen 42-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs erwartet. Dem Mann wird vorgeworfen sich in insgesamt 13 Fällen an zwei minderjährigen Mädchen vergangen zu haben. Eines der beiden Opfer ist seine leibliche Tochter. Sie hatte Anzeige erstattet, nachdem sie vom Missbrauch eines anderen Mädchens erfahren hatte, so ihre Aussage vor Gericht.
Zusätzliche Ermittlungen wegen illegalen Drogenhandels
Beide Opfer haben im knapp sieben Wochen andauernden Prozess ausgesagt. Die Taten sollen zwischen den Jahren 2014 und 2018 passiert sein. Der 42-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Bei seiner Verhaftung im Dezember vergangenen Jahres fanden SEK Beamte im Schlafzimmer des Mannes außerdem eine Cannabis-Plantage. Darum wird gegen den Angeklagten zusätzlich wegen illegalen Drogenhandels ermittelt. Im Missbrauchs-Prozess spielen die Drogen-Vorwürfe noch keine Rolle.
Anhänger der sogenannten Reichsbürger-Bewegung
Der Greifswalder wird der sogenannten Reichsbürger-Bewegung zugeordnet. Deren Anhänger erkennen die Bundesrepublik Deutschland als legitimen Staat nicht an und lehnen ihre Rechtsordnung ab.
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Stralsund-Urteil-wegen-sexuellen-Missbrauchs-erwartet,missbrauch2102.html________________________
Niedersaschen ist (im Moment) ein Eldorado für Waffennarren. Es reicht eine Selbstauskunft. Bekanntlich ist unsere Klientel ja weder dem "Reichsbürgerwahn" verfallen, noch rechtsextrem. Sind alles "indigene Herrenmenschen" die ja ein Recht auf Selbstverteidigung haben.
Man sieht, der Verfassungsschutz arbeitet schnell, zuverlässig und überaus effektiv.

Dieses Verfahren sei „unzweckmäßig und rechtsstaatswidrig“, beschwerte sich nun ein Jäger aus Gieboldehausen (Landkreis Göttingen) bei Ressortchefin Barbara Otte-Kinast (CDU). Es sei also derzeit ausreichend, dass ein bewaffneter Extremist einfach eine Eigenauskunft unterschreibe und seinen Jagdschein vorerst behalten dürfe. Auf der anderen Seite stelle man alle rund 60 000 Jäger in Niedersachsen unter Generalverdacht, bringe sie mit „verabscheuungswürdigsten extremistischen Verbrechen, beispielsweise aus dem Umfeld der Mörder von Walter Lübcke“, in Verbindung. Der Kasseler Regierungspräsident war vor einem Jahr mutmaßlich von einem Neonazi erschossen worden.
Die Ministerin dagegen rechtfertigte ihr Vorgehen. Ohne diese „Zwischenlösung“ hätten rund 20 000 Jäger ab dem 1. April nicht mehr auf die Pirsch gehen dürfen; alle zu diesem Datum neu abgeschlossenen Jagdpachtverträge wären nichtig geworden. Dies sei nicht zuletzt wegen der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest „unvertretbar“, antwortete Otte-Kinast dem Mann, der nach eigenen Angaben seit 2008 aktiver Jäger ist und im Frühjahr seinen Jagdschein verlängern lassen wollte.
Inzwischen befinden sich nach Auskunft des niedersächsischen Verfassungsschutzes die Regelanfragen über Waffenbesitzer in Arbeit. Die Inhaber der vorläufigen Jagdscheine würden jetzt nach und nach überprüft. Erste Erkenntnisse seien dabei auch schon herausgesprungen, teilte die Behörde mit. „Da sind natürlich Treffer dabei.“ Über Anzahl und Ausmaß schwieg sich der Geheimdienst jedoch aus.
„Es ist höchst peinlich und gefährlich, dass Niedersachsen die beschlossene Regelabfrage beim Verfassungsschutz für Waffenscheine nicht umsetzt“, kritisierte Ex-Agrarminister Christian Meyer (Grüne). „Wir wissen, dass vor allem Rechtsextreme Waffen horten und damit schwere Verbrechen und Mordtaten begehen.“
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Probleme bei Anfrage für Waffenbesitzer
Selbstauskunft reicht für einen Jagdschein in Niedersachsen
Peter Mlodoch 17.07.2020 0 Kommentare
Wer in Niedersachsen einen Jadschein erwerben will, muss derzeit nur eine Selbstauskunft ausfüllen. Bund und Länder waren technisch nicht auf das neue Waffenrecht vorbereitet.
Weil der Verfassungsschutz nicht mit der seit Februar vorgeschriebenen Regelanfrage für Waffenbesitzer hinterherkommt, reicht für Jäger in Niedersachsen derzeit die Abgabe einer Selbstauskunft zum Erhalt oder zur Verlängerung ihres Jagdscheins. „Es ist mir nicht bekannt, dass bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen meine Zuverlässigkeit gemäß Waffengesetz begründen“, heißt es in dem Formular, das dem WESER-KURIER vorliegt. Die Grünen im Landtag warnen, dass damit gefährlichen Verfassungsfeinden der Zugang zu Jagdwaffen erleichtert werde.
Wer das Papier unterschreibt, bekommt seinen Jagdschein ohne weitere Prüfung unter Widerrufsvorbehalt ausgestellt. Sollte der Verfassungsschutz später Hinweise auf Ex- tremismus, beispielsweise Verbindungen zur Reichsbürger-Szene oder Mitgliedschaften bei rechtsradikalen Kameradschaften feststellen, verfällt der Schein. Ein gerichtliches Eilverfahren dagegen ist nicht möglich, mit der Unterschrift ist gleichzeitig ein Verzicht auf solche juristischen Schritte besiegelt.
Dieses Verfahren sei „unzweckmäßig und rechtsstaatswidrig“, beschwerte sich nun ein Jäger aus Gieboldehausen (Landkreis Göttingen) bei Ressortchefin Barbara Otte-Kinast (CDU). Es sei also derzeit ausreichend, dass ein bewaffneter Extremist einfach eine Eigenauskunft unterschreibe und seinen Jagdschein vorerst behalten dürfe. Auf der anderen Seite stelle man alle rund 60 000 Jäger in Niedersachsen unter Generalverdacht, bringe sie mit „verabscheuungswürdigsten extremistischen Verbrechen, beispielsweise aus dem Umfeld der Mörder von Walter Lübcke“, in Verbindung. Der Kasseler Regierungspräsident war vor einem Jahr mutmaßlich von einem Neonazi erschossen worden.
Die Ministerin dagegen rechtfertigte ihr Vorgehen. Ohne diese „Zwischenlösung“ hätten rund 20 000 Jäger ab dem 1. April nicht mehr auf die Pirsch gehen dürfen; alle zu diesem Datum neu abgeschlossenen Jagdpachtverträge wären nichtig geworden. Dies sei nicht zuletzt wegen der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest „unvertretbar“, antwortete Otte-Kinast dem Mann, der nach eigenen Angaben seit 2008 aktiver Jäger ist und im Frühjahr seinen Jagdschein verlängern lassen wollte.
Software ließ auf sich warten
„Ich habe Verständnis für Ihre dargelegten Kritikpunkte, werde aber an der Rechtsmittelverzichtserklärung bis zum Vorliegen einer praktikablen Verfahrensweise festhalten“, gab sich Ministerin Otte-Kinast unnachgiebig. Der Schriftwechsel liegt dem WESER-KURIER vor.
Hintergrund für die Probleme ist, dass die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern technisch nicht rechtzeitig auf das neue Waffenrecht vorbereitet waren. Die Regelanfragen sollen über ein sogenanntes Massendatenverfahren laufen; doch die entsprechende Software für den automatischen Abgleich stand nach Informationen dieser Zeitung erst kurz vor Beginn der neuen Jagdsaison zur Verfügung. „Das kann man ja nicht per Hand eingeben, das Programm musste erst aufgebaut werden“, berichtet ein Sicherheitsexperte.
nzwischen befinden sich nach Auskunft des niedersächsischen Verfassungsschutzes die Regelanfragen über Waffenbesitzer in Arbeit. Die Inhaber der vorläufigen Jagdscheine würden jetzt nach und nach überprüft. Erste Erkenntnisse seien dabei auch schon herausgesprungen, teilte die Behörde mit. „Da sind natürlich Treffer dabei.“ Über Anzahl und Ausmaß schwieg sich der Geheimdienst jedoch aus.
„Es ist höchst peinlich und gefährlich, dass Niedersachsen die beschlossene Regelabfrage beim Verfassungsschutz für Waffenscheine nicht umsetzt“, kritisierte Ex-Agrarminister Christian Meyer (Grüne). „Wir wissen, dass vor allem Rechtsextreme Waffen horten und damit schwere Verbrechen und Mordtaten begehen.“ Nun schaffe es die Landesregierung nicht, die geltende Rechtslage umzusetzen, und verzichte bei 20 000 Jägern auf jegliche Überprüfung. „Das ist mehr als fahrlässig und gefährdet den Rechtsstaat“, erklärte der Abgeordnete und kündigte eine Parlamentsanfrage seiner Fraktion an. „Dass das Agrarministerium diese rechtswidrige Praxis noch per Erlass ausdrücklich einräumt und lediglich eine Selbsterklärung von potenziellen Rechtsextremisten verlangt, ist eine Farce.“
https://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-selbstauskunft-reicht-fuer-einen-jagdschein-in-niedersachsen-_arid,1923901.html________________
Und noch ein Sportschütze, der dank seines "GEZ-Wahns" und den herausragenden "Youtube-Facebook-Juristen" in die "Reichsbürgerszene" gerutscht und seinen "Waffenschein" losgeworden ist.
Vier Jahre ist es her, dass Moritz K. (Name geändert) sich über die seiner Meinung nach ungerechtfertigten Rundfunkgebühren ärgerte. Also stellte er die monatlichen Zahlungen ein und begann, freilich erfolglos, die Bescheide anzufechten. Irgendwann aber schickte die GEZ in Köln eine Gerichtsvollzieherin, um die ausstehende Summe zu pfänden. Da kam Moritz K. auf eine abstruse Idee. Er machte sich auf den Weg ins Rathaus und beantragte einen Staatsangehörigkeitsausweis. Von diesem "Gelben Schein" erhoffte er sich, so erklärte es nun sein Rechtsbeistand, etwas mehr juristische Beinfreiheit in der Auseinandersetzung mit der GEZ. Auf dem Antrag vermerkt Moritz K. aber auch, er habe die deutsche und preußische Staatsangehörigkeit. Das hat er so im Internet gelesen, und auch, dass die Masche angeblich erfolgreich sei.
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Waffennarr hat Nachsehen
Ein Sportschütze aus Bamberg klagt vergeblich gegen den Entzug seines Waffenscheins. Das Gericht rechnet den 47-Jährigen der sogenannten Reichsbürger-Bewegung zu.
Beim Versuch, seine Schusswaffen behalten zu dürfen, ist ein 47-jähriger Mann aus Bamberg vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gescheitert. Er hatte gegen den Entzug seiner beiden Waffenbesitzkarten, des kleinen Waffenscheines und der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis durch das Ordnungsamt der Stadt Bamberg geklagt. Die Behörde hatte damit argumentiert, der Sportschütze und Jäger sei der sogenannten Reichsbürger-Bewegung zuzuordnen und damit nicht zuverlässig genug, um mit Waffen und Munition umzugehen.
Die Vorgeschichte
Vier Jahre ist es her, dass Moritz K. (Name geändert) sich über die seiner Meinung nach ungerechtfertigten Rundfunkgebühren ärgerte. Also stellte er die monatlichen Zahlungen ein und begann, freilich erfolglos, die Bescheide anzufechten. Irgendwann aber schickte die GEZ in Köln eine Gerichtsvollzieherin, um die ausstehende Summe zu pfänden. Da kam Moritz K. auf eine abstruse Idee. Er machte sich auf den Weg ins Rathaus und beantragte einen Staatsangehörigkeitsausweis. Von diesem "Gelben Schein" erhoffte er sich, so erklärte es nun sein Rechtsbeistand, etwas mehr juristische Beinfreiheit in der Auseinandersetzung mit der GEZ. Auf dem Antrag vermerkt Moritz K. aber auch, er habe die deutsche und preußische Staatsangehörigkeit. Das hat er so im Internet gelesen, und auch, dass die Masche angeblich erfolgreich sei.
Dass er dadurch Probleme mit dem Waffenrecht bekommen könnte, das erkannte Moritz K. damals noch nicht. Die Aktion nahm das Ordnungsamt im September 2018 zum Anlass, ihm seine zwei Waffenbesitzkarten, den kleinen Waffenschein und die sprengstoffrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Darunter fallen Schreckschuss-, Reizgas- und Signalpistolen. Auch der Jagdschein, den er seit 23 Jahren besitzt, ging verloren. Für den bislang unbescholtenen Bürger ein schwerer Schlag. Die Beamten machten geltend, dass es ihm als vermeintlichem Reichsbürger an der notwendigen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition mangele.
Vergebliche Argumentation
Die mündliche Verhandlung vor der Ersten Kammer dauerte indes nur knapp eine Stunde. So berichtet es die stellvertretende Pressesprecherin Maria Kögel. Die für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Waffenrecht zuständigen fünf Richter unter Vorsitz von Angelika Schöner machten dabei klar, dass der Argumentation Moritz K.s kein Erfolg würde beschieden sein. Der persönlich anwesende Ingenieur, der sich nach eigener Aussage nicht zur Reichsbürger-Bewegung zählt, nahm daraufhin seine Klage zurück, auch um zusätzliche Kosten zu sparen, und verzichtete damit letztlich auch auf den weiteren Rechtsweg. Er habe erkannt, so sein Rechtsanwalt, dass er in die Irre gegangen sei.
Seine insgesamt neun Waffen, darunter Langwaffen für die Jagd und Kurzwaffen für das Sportschießen, lagern derzeit bei einem Waffenhändler. Das Ordnungsamt Bamberg hatte sie Moritz K. bereits vor dem Gerichtsverfahren entzogen. Dagegen hatte sich der Ingenieur mit seinem Bamberger Rechtsanwalt in einem Eil-Verfahren bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gewehrt, aber den Weg durch die Instanzen chancenlos verloren.
Seine Erlaubnis-Dokumente verwahrt sein Rechtsanwalt treuhänderisch. Es wird wohl noch einige Jahre dauern, in denen sich Moritz K. juristisch unauffällig verhalten muss, damit er wieder eine Chance hat, die ihm entzogenen Erlaubnisse zurückzubekommen. Falls nicht, bliebe ihm nur, die Gewehre, Flinten und Pistolen zu verkaufen.
https://www.infranken.de/lk/gem/waffennarr-hat-nachsehen-art-5036726