Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1503104 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7740 am: 14. Juli 2020, 10:58:06 »
Ohne guten mantracker (Hund) hat man aktuell keine Chance ihn zu finden.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7741 am: 14. Juli 2020, 11:06:43 »
Ohne guten mantracker (Hund) hat man aktuell keine Chance ihn zu finden.

Deshalb sollte man sich auf der Flucht immer etwas Zeit lassen, um in einer Parfümerie durch die Gänge zu schlendern...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7742 am: 14. Juli 2020, 18:20:24 »
Pardon, mentracker.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7743 am: 14. Juli 2020, 18:54:17 »
Na, dann weiß man ja wo die geklauten Waffen am Ende landen werden. Falls die Polizei Yves Rausch findet, werden die wohl sicher schon gut versteckt sein. Aufgrund des Milieus in dem er sich wohl bewegt, dürfte es auch nicht schwer sein Unterkünfte zu finden, man denke nur an den NSU.

Da wundert es auch wenig, dass er von der AfD zum "Opferdeutschen" gekürt wird.  ::)

Zitat
Jetzt werden weitere Details zu dem Mann bekannt. Er weist nicht nur zahlreiche Vorstrafen auf, unter anderem wegen versuchten Totschlags, sondern wird vom Staatsschutz auch dem rechtsextremen Umfeld zugeordnet. So ist er nach Informationen unserer Zeitung bereits als Jugendlicher wegen einer im September 2004 begangenen Tat wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu einer hohen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Spoiler
   Großeinsatz in Oppenau   Täter mit Vorstrafe wegen rechtsextremer Taten   
Jürgen Bock,  14.07.2020 - 12:33 Uhr

Der 31-Jährige, der im badischen Oppenau vier Polizisten entwaffnet hat und sich seitdem auf der Flucht befindet, hat offenbar auch einen politischen Hintergrund.

Oppenau - Die Polizei sucht weiter mit einem Großaufgebot nach einem flüchtigen 31-Jährigen. Der Mann soll am Sonntagmorgen in Oppenau (Ortenaukreis) bei einer Kontrolle vier Polizisten entwaffnet haben und dann in die umliegenden Wälder geflüchtet sein.

Jetzt werden weitere Details zu dem Mann bekannt. Er weist nicht nur zahlreiche Vorstrafen auf, unter anderem wegen versuchten Totschlags, sondern wird vom Staatsschutz auch dem rechtsextremen Umfeld zugeordnet. So ist er nach Informationen unserer Zeitung bereits als Jugendlicher wegen einer im September 2004 begangenen Tat wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu einer hohen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Unter den vier Polizisten, die unter vorgehaltener Waffe gezwungen worden waren, ihre Dienstwaffen auf den Boden zu legen, haben sich offenbar zwei Polizeischüler befunden. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich um einen Polizeimeisteranwärter und eine Polizeikommissaranwärterin.
[close]
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.zwei-polizeischueler-unter-entwaffneten-oppenau-taeter-mit-vorstrafe-wegen-rechtsextremer-taten.d63e7d75-ff6c-463d-8459-89eda7f85f04.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7744 am: 14. Juli 2020, 21:00:45 »
Vier Polizisten lassen sich einfach so entwaffnen  :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7745 am: 14. Juli 2020, 21:03:28 »
Vier Polizisten lassen sich einfach so entwaffnen  :facepalm:

Immer noch besser, als die Waffe aufm Klo oder dem Dach des Dienswagens zu vergessen. Gab es auch schon alles.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7746 am: 14. Juli 2020, 21:04:27 »
Zitat
Vier Polizisten lassen sich einfach so entwaffnen

Man war ja nicht dabei, aber das ist schon heftig. Das wird einige Wochenenden Sondertraining nach sich ziehen.
Ob nun Drohmails von einem Polizeicomputer versendet werden oder sich gleich vier Beamte auf einmal die Waffen abnehmen lassen, ich fühle mich in beiden Fällen alles andere als sicher
« Letzte Änderung: 14. Juli 2020, 21:06:02 von DinoVolare »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7747 am: 14. Juli 2020, 21:44:48 »
Ich kann mir dies nur so erklären, dass alle vier Polizisten in einer Richtung zum Angreifer gestanden haben. Wenn sie ihn umzingelt hätten (wie man dies wohl lernt), hätte einer der beiden hinter dem Angreifer stehende Beamte wohl eingreifen können. Ich kann aber auch verstehen, dass die beteiligten Polizisten kein Risiko eingehen wollten, zumal die Frage offen ist, ob Unbeteiligte gefährdet waren. Trotzdem: 1:4 und die vier verlieren: sollte besser gehen!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7748 am: 14. Juli 2020, 22:29:15 »
Ich bin ja nicht als großer Kritiker bekannt,
aber sich zu viert von einem umzingeln zu lassen.
Das deutet schon auf große Arglosigkeit hin.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7749 am: 14. Juli 2020, 22:41:23 »
an so liest und hört, was bei der Polizei so alles im Argen liegt, bekommt man schon heftige Zweifel ob Auswahl und Ausbildung dieser Leute nicht endlich grundlegend reformiert gehören. Alleine die rechtsextremistischen Umtriebe bei Teilen der Polizei lassen einen fassungslos zurück. Da können sich offenbar Polizisten, ohne dass man weiß, wer es war, in den Computer einwählen und Daten über Kabarettisten oder linke Politiker abfragen um sie anschließend zu bedrohen. Andere geben Informationen über Straftaten nicht an Vorgesetzte weiter. Wieder andere schauen bei rechten Umtrieben weg. Oder sie lassen sich von einem Täter überrumpeln und entwaffnen.  :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7750 am: 14. Juli 2020, 23:08:01 »
Das deutet schon auf große Arglosigkeit hin.
was bei der Polizei so alles im Argen liegt,
Kann in Arglosigkeit Arges liegen?
Waren die Polizisten arg arglos?
Deutet Arglosigkeit auf Arges hin?
Ich glaube ja.

« Letzte Änderung: 14. Juli 2020, 23:14:26 von hair mess »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7751 am: 14. Juli 2020, 23:17:29 »
Es fehlt Argus.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7752 am: 14. Juli 2020, 23:21:30 »
Argusaugen hat man nur nach links.
https://de.wikipedia.org/wiki/Argusaugen
derweil könnt man doch auch bei der Polizei soviel finden.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7753 am: 15. Juli 2020, 08:36:13 »
Was ist jetzt am 13. Juli schon wieder?


Zitat
PolizeiAnzeigeRechtsextremismus
SCHWARZE KREUZE
Rechte Szene will neuen Volkstrauertag etablieren

In mehreren Orten im Kreis Vorpommern-Greifswald tauchten am Wochenanfang schwarze Kreuze auf – angebracht unter anderem an Verkehrsschildern oder Bäumen. In Strasburg waren sie mit einem Zettel versehen. Für die Polizei kommt die Aktion nicht überraschend.

Fred Lucius
Spoiler
Vorpommern.
Strasburg, Greifswald, Demmin, Wolgast, Krummin oder Neeberg – in mehreren Orten im Kreis Vorpommern-Greifswald haben Unbekannte am Wochenanfang schwarze Holzkreuze angebracht. Diese waren an Ortseingangsschildern, Bäumen oder Verkehrsschildern befestigt und unter anderem mit der Aufschrift „Wacht auf!“ oder Zetteln versehen, die teilweise abgerissen wurden. In Dörfern und Städten im ganzen Bundesland sei es zu derartigen Aktionen gekommen, sagt Nicole Buchfink, Sprecherin des Polizeipräsidiums Neubrandenburg. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handele, werde in jedem Fall Anzeige erstattet.

Polizei ordnet Aktion der rechten Szene zu
Für die Polizei komme die Aktion nicht überraschend. Der Polizeisprecherin zufolge werden seit dem Jahr 2014 um den 13. Juli Holzkreuze aufgestellt. Dabei handele es sich um eine Aktion, die der rechten Szene zugeordnet werde.Allein für die Stadt Strasburg bestätigte Andrej Krosse, Sprecher der Polizeiinspektion Anklam, sechs Kreuze im Stadtgebiet. „Die rechtsextreme Szene will mit der Aktion einen neuen Volkstrauertag inszenieren“, meint Krosse. Die Kreuze seien mit Sprüchen wie „Deutsche Opfer. Fremde Täter“, „Volkstod stoppen“ oder „Migration tötet“ versehen. Nach Angaben von Ordnungsamtsleiterin Anke Heinrichs seien die Kreuze seien inzwischen entfernt worden. Es könne aber durchaus sein, dass man noch eines übersehen habe Weil die Kreuze auch an Bäumen befestigt wurden, handele es sich um Sachbeschädigung, was zur Anzeige gebracht wurde.

Verdacht der Volksverhetzung
Diese seit Jahren meist am 13. Juli auftauchende Aktion wird vom Verfassungsschutz der rechtsextremistischen Szene zugeordnet, die so an „deutsche Opfer von Gewalt durch Ausländer“ erinnern will. Nach früheren Angaben der Polizei waren in den Vorjahren landesweit 139 (2014), 120 (2015), 76 (2016), 68 (2017) und 179 (2018) solcher Kreuze gezählt und geborgen worden. Weil Kreuze auch die Aufschrift „Migration tötet“ beinhalten, werde auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.
[close]
https://www.nordkurier.de/pasewalk/rechte-szene-will-neuen-volkstrauertag-etablieren-1440028707.html


„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7754 am: 15. Juli 2020, 11:08:15 »
Na, das ist doch mal wirklich gut: Man lässt sich vor Gericht wegen "Arbeit" entschuldigen, bekommt dann aber einen Tagessatz für ALGII-Bezieher zugestanden.

Ja, der "Kampf gegen Rechts" ist bei Gerichten unheimlich effektiv.

Zitat
Daher sei eine neue Freiheitsstrafe nicht gerechtfertigt. 120 bzw. 60 Tagessätze für die beiden Parolen seien stattdessen angemessen. Diese würden zu einer Gesamtstrafe von 130 Tagessätzen gebildet – inklusive „Härteausgleich“. Denn wäre das Urteil früher erfolgt, hätte Penczek eine neue Gesamtstrafe mit den anderen Verurteilungen zu Geldstrafen bekommen können. Doch diese hat er mittlerweile bezahlt.

Allerdings kam das Gericht ihm bei der Höhe der Tagessätze entgegen: statt 20 Euro – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – verhängte das Gericht nur zehn Euro Tagessatz. Dies war unverständlich und entspricht dem Tagessatz für Arbeitslose. Allerdings ist Penczek berufstätig und ließ sich sogar an zwei Verhandlungstagen wegen seiner Arbeit von seinem Anwalt vertreten. Doch zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen wollte er nichts aussagen – dies kam ihm nun zugute.

Christoph Drewer kassierte erneut sechs Monate Haft ohne Bewährung. Dieser habe sich schon mehrfach als Bewährungsversager erwiesen und diverse Taten auch unter laufender Bewährung begangen.  Diese sechs Monate fließen in eine neue Gesamtstrafe mit den bereits laufenden Haftstrafen ein, so dass er nun ein Jahr und drei Monate bekommt – die höchste laufende Einzelstrafe von zehn Monaten wird entsprechend erhöht. Eine Aussetzung zur Bewährung kommt weiterhin nicht in Betracht. 

Spoiler
Landgericht verhängt Haft- bzw. Geldstrafen für Neonazis wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten

Rund fünfeinhalb Jahre nach der (verhinderten) Kundgebung in der Nordstadt und drei Jahre nach dem Urteil des Amtsgerichts hat nun das Landgericht Dortmund zwei Neonazis wegen Volksverhetzung bzw. Billigung von Straftaten verurteilt. Beide Politiker der Partei „Die Rechte“ sind vor Gericht keine Unbekannten: sie waren mehrfach verurteilt worden. Und Christoph Drewer nahm – aus dem offenen Vollzug kommend –  auf der Anklagebank Platz. Doch auch der neue Anlauf brachte für beide kaum günstigere Urteile. Haft- bzw. Geldstrafe wurden weitestgehend bestätigt.

Dortmunder Kader der Neonazi-Partei „Die Rechte“ standen erneut vor Gericht

Grundlage der Verurteilungen waren Videos der Polizei sowie eines Dortmunder Journalisten, mit denen die volksverhetzenden Äußerungen sehr plakativ deutlich gemacht werden konnten.

Zu sehen und zu hören war so ziemlich alles, was sich mittlerweile seit Jahren als verbotene Parolen in den Auflagen der Dortmunder Polizei für Neonazi-Aufmärsche findet – darunter viele äußerst geschmacklose, verächtlich machende und Straftaten billigende Parolen, die geballt am 21. Dezember 2014 von den hier Angeklagten sowie weiteren Demoteilnehmer*innen skandiert wurden.

„Anne Frank war essgestört“, „Wer saß im Schrank? Anne Frank!“  – dafür hatte Lukas B. seinerzeit schon seine Strafe kassiert. Dagegen gab es keine Berufung. Christoph Drewer, kurzzeitig kommissarischer Bundesvorsitzender der Partei „Die Rechte“ und derzeit wegen anderer Propaganda-Delikte als Freigänger in der JVA Castrop-Rauxel, sowie der Scharnhorster Bezirksvertreter André Penczek hatten Berufung eingelegt und forderten weiterhin Freispruch für sich – erfolglos, wie der fünfte und letzte Verhandlungstag zeigte.

Lediglich die Aktivistin D. G. konnte ohne neue Strafe den Gerichtssaal verlassen – die Vorwürfe gegen sie wurden nach § 154 (2) Strafprozessordnung eingestellt, da die im vorliegenden Verfahren zu erwartende Strafe im Verhältnis zu den anderen Gerichtsentscheidungen nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.

Verhöhnung von Opfern politischer Straftaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Drewer und Penczek blieben mit ihrer erneuten Forderung nach einem Freispruch jedoch wie in erster Instanz erfolglos. Penczek hatte u.a.: „Thomas Schulz, das war Sport, Widerstand an jedem Ort“, skandiert, was vom Gericht nicht nur als volksverhetzend, sondern auch als Billigung von Straftaten gewertet wurde.

Thomas „Schmuddel“ Schulz war vor 15 Jahren von einem Neonazi in der Stadtbahnstation Kampstraße erstochen worden. Dazu passt auch die von Drewer und anderen skandierte Parole „Schmuddel hat’s erwischt“, die von rhythmischem Klatschen begleitet wurde.

Weitere Parolen der Demo: „Wir kriegen euch alle“, „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, „Antisemiten kann man nicht verbieten“, „Ali, Mehmet Mustafa, geht zurück nach Ankara“, „Frei, sozial und national“ – die sich in der Anklageschrift wiederfinden.

Zudem gab es Parolen, die zwar dokumentiert wurden, aber jetzt nicht Gegenstand des Verfahrens sind, beispielsweise: „Ein Hammer, ein Stein, ins Arbeitslager rein“, oder: „Alles für Volk, Rasse und Nation“. Mehrere Parolen hatten zudem direkten Dortmunder Bezug.

„Mehmet hat’s erwischt“, „Linkes Gezeter, 9 Millimeter“ oder „Gregor Lange aus der Traum, bald liegst Du im Kofferraum“, wo die Neonazis also u.a. mit Erschießungen von politisch Andersdenkenden drohen, die Erschießung des Dortmunder NSU-Opfers Mehmet Kubaşık quasi feierten oder dem Polizeipräsidenten ein Ende im Stile der RAF-Morde der früheren Jahrzehnte prophezeiten. Diese sind aber offenbar teils den hier Angeklagten nicht einzeln zuzuordnen.

Zentraler Streit drehte sich um die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“

Beide hatten zudem die auch juristisch nicht unumstrittene Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ skandiert. Dazu gibt es sehr unterschiedliche Urteile – eine Strafbarkeit ist demnach vom Kontext der Äußerung abhängig, das Skandieren der Parole alleine ist noch nicht strafbar. Darum drehte sich auch alles bei den Plädoyers – die Verteidiger sahen diese Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Staatsanwaltschaft und Gericht sahen dies jedoch anders: Denn genau die vorliegenden Rahmenbedingungen sorgten dafür, dass die Äußerung volksverhetzend wirke. Sie beinhalte die Aufstachlung zum Hass und zur Störung der öffentlichen Ordnung.

Denn das gemeinschaftliche Auftreten und Skandieren der Parole – von Einzelnen wie auch der Gruppe, und das immer wieder – hätten auf die Öffentlichkeit einschüchternde Wirkung gehabt.

Insbesondere im Hauptbahnhof sei dies deutlich geworden. „Dass die Menschen dort Angst kriegen, liegt auf der Hand. Ich hätte auch Angst gehabt“, betonte der Vorsitzende Richter. „Daher bestehen überhaupt keine Zweifel, dass auch der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben ist.“

Zudem – und da widersprach das Gericht eindeutig der Rechtseinschätzung von Penczeks Verteidiger Picker – sah das Landgericht den Kontext der anderen skandierten Parolen durchaus als relevant an. Die Angeklagten seien sehr wohl dafür mitverantwortlich, in welchem Kontext sie Parolen skandierten. „Es war eine wirklich perfide und widerliche Art, wie dort mit Anne Frank, Mehmet Kubaşık oder Thomas Schulz umgegangen wird.“

Bezirksvertreter billigte laut Gericht den Totschlag an Punker Thomas Schulz

Ebenso eindeutig war dies beim zweiten Vorwurf gegen Penczek. Dieser hatte „Thomas Schulz, das war Sport, Widerstand an jedem Ort“ skandiert, was vom Gericht nicht nur als volksverhetzend, sondern auch als Billigung von Straftaten gewertet wurde. Die Verteidigung hatte versucht, daran Zweifel zu wecken, „Wer war Thomas Schulz? Was hat das mit Sport zu tun? Widerstand an jedem Ort?“

Außenstehende Dritte könnten damit nichts anfangen und dies auch nicht verstehen – daher sei dies weder volksverhetzend, noch stelle dies die Billigung von Straftaten dar. Auch die Polizisten hätten bei der Zeugenbefragung mit dem Namen Thomas Schulz nichts verbunden, erklärte Picker.

Doch mit dieser Argumentation blitzte der Rechtsanwalt bei der Kammer ab. Für sie war es unerheblich, ob Polizisten aus anderen Städten etwas mit dem „Allerweltsnamen Thomas Schulz“ verbinden könnten oder würden. „In Dortmunder Kreisen wurde dieser Fall ausgesprochen bekannt – insbesondere unter dem Spitznamen des Opfers „Schmuddel“, so Richter Pennig.

„Die interessierten Kreise wussten es ganz genau und haben entsprechend reagiert. Darum geht es. Die Kammer hat keine Zweifel, dass dies als Provokation der Linken gedacht war und genau so auf die anwesende Öffentlichkeit wirkte, wie es wirken sollte. Das reicht für den § 140 aus“, so das Gericht.

Haft- bzw. Geldstrafen wurden vom Landgericht bestätigt – Höhe des Tagessatzes fraglich

Daher  folgte das Landgericht weitgehend dem Urteil des Amtsgerichts vor drei Jahren. „Die beiden ausgeteilten Einzelfreiheitsstrafen waren angemessen und richtig, aber es ist viel Zeit ins Land gegangen“, sagte das Gericht mit Blick auf André Penczek. Es habe keine neuen Straftaten mehr gegeben, nur noch Geldstrafen.

Daher sei eine neue Freiheitsstrafe nicht gerechtfertigt. 120 bzw. 60 Tagessätze für die beiden Parolen seien stattdessen angemessen. Diese würden zu einer Gesamtstrafe von 130 Tagessätzen gebildet – inklusive „Härteausgleich“. Denn wäre das Urteil früher erfolgt, hätte Penczek eine neue Gesamtstrafe mit den anderen Verurteilungen zu Geldstrafen bekommen können. Doch diese hat er mittlerweile bezahlt.

Allerdings kam das Gericht ihm bei der Höhe der Tagessätze entgegen: statt 20 Euro – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – verhängte das Gericht nur zehn Euro Tagessatz. Dies war unverständlich und entspricht dem Tagessatz für Arbeitslose. Allerdings ist Penczek berufstätig und ließ sich sogar an zwei Verhandlungstagen wegen seiner Arbeit von seinem Anwalt vertreten. Doch zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen wollte er nichts aussagen – dies kam ihm nun zugute.

Christoph Drewer kassierte erneut sechs Monate Haft ohne Bewährung. Dieser habe sich schon mehrfach als Bewährungsversager erwiesen und diverse Taten auch unter laufender Bewährung begangen.  Diese sechs Monate fließen in eine neue Gesamtstrafe mit den bereits laufenden Haftstrafen ein, so dass er nun ein Jahr und drei Monate bekommt – die höchste laufende Einzelstrafe von zehn Monaten wird entsprechend erhöht. Eine Aussetzung zur Bewährung kommt weiterhin nicht in Betracht. 

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