Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1504181 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7605 am: 19. Juni 2020, 10:42:37 »
Mehr als 4 Jahre und der Täter hat zwischenzeitlich (wie wir ja wissen) wieder ordentlich gehetzt und fröhnt seiner "Reichsbürgeridentität".


Das Urteil fällt natürlich nicht - denn es stolpert ja nicht - sondern wird gefällt, nämlich von den Richtern.
Aber Deutsch war noch nie die Stärke der Lügenpresse.
Berichterstattung auch nicht.


Zitat
Drama um Sarah H.Gerichtsprozesse
TOD IN ALT REHSE
Urteil im Fall Sarah H. gefallen

Zum zweiten Mal hat das Landgericht Neubrandenburg ein Urteil zum qualvollen Tod von Sarah H. gesprochen. Der frühere Lebensgefährte der 32-Jährigen wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Andreas Becker
Spoiler
Das Landgericht Neubrandenburg hat den Angeklagten im Todesfall Sarah H. am Freitag zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Das Gericht stellte eine verminderte Schuldfähigkeit fest.

Mit dem Urteil endete eine jahrelange Prozessserie in diesem spektakulären Fall. Der im Februar 2019 begonnene Revisionsprozess gegen den 54-jährigen Lebensgefährten des Opfers lief grundsätzlich hinter verschlossenen Gerichtstüren. Es sei vor allem um die Schuldfähigkeit des Angeklagten gegangen, da seien auch etliche persönliche Details erörtert worden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien, begründete ein Gerichtssprecher das Prozedere. Erst zur Urteilsverkündung am Freitag waren Zuschauer zugelassen worden.

Anklage lautete „Körperverletzung mit Todesfolge”
Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen worden. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann seine 32-jährige Lebensgefährtin aus Rheinland-Pfalz im Sommer 2016 im Streit in seinem Haus im kleinen Dorf Alt Rehse (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) nackt ans Bett gefesselt und gepeitscht haben. Anschließend habe die Frau nichts zu essen und zu trinken bekommen, woran sie vermutlich gestorben sei, hatten Rechtsmediziner erklärt. Die Leiche war von Polizisten Wochen später im Haus gefunden worden. Der Angeklagte und das Opfer hätten sich im Internet kennengelernt und anschließend in Alt Rehse zusammen gewohnt.

Mehr lesen: Beteiligte im Todes-Fall Sarah H. finden Verfahrensdauer unerträglich

Bundesgerichtshof hatte erstes Urteil beanstandet
Das Landgericht Neubrandenburg hatte den Tatverdächtigen in erster Instanz im März 2017 wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil allerdings beanstandet, weil der „Geisteszustand des Angeklagten“ nicht genügend untersucht worden sei. Laut eigener Aussage war der Angeklagte zur Tatzeit davon überzeugt, der Bundesnachrichtendienst forsche ihn aus und habe Sarah H. als Spitzel zu ihm geschickt. Durch Folter habe er Informationen erzwingen wollen. Diesem „behaupteten Motiv”, so heißt es im BGH-Beschluss, habe „ersichtlich eine Wahnvorstellung zu Grunde” gelegen. Möglicherweise habe der Angeklagte seine Tat nicht als unrecht empfinden können.

Mehr lesen: Alt Rehse ist in Angst vor dem angeklagten Nachbarn (Plus)

Sarah H. bekannt durch TV-Kuppelshow „Schwer verliebt”
Ein erster – im April 2018 begonnener – Revisionsprozess war aufgrund von Krankheit und Ruhestand von Richtern am Landgericht geplatzt. Am 5. Februar 2019 war der jetzige zweite Revisionsprozess gestartet worden. Laut Landgericht sind in den vergangenen 16 Monaten an 52 Verhandlungstagen vier Sachverständige und 81 Zeugen gehört worden – darunter auch etliche Bewohner aus Alt Rehse.

Der Angeklagte hatte seit der Festnahme 2016 bis zum Februar 2019, als der Revisionsprozess begann, in Untersuchungshaft gesessen. Seitdem war er auf freiem Fuß. Die zum Todeszeitpunkt 32-jährige Sarah H. war einem Teil der Öffentlichkeit auch durch einen früheren Auftritt in der TV-Kuppelshow „Schwer verliebt“ bekannt geworden.
[close]
https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/urteil-im-fall-sarah-h-gefallen-1939752306.html


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7606 am: 19. Juni 2020, 11:02:19 »
Das ist wie beim Baum.
Wenn ein Baum gefällt wird, dann fällt er ab dem Zeitpunkt, in dem die den Baum fällende Handlung beendet ist.
Da kannst du auch nicht sagen, der Baum sei nicht gefallen, weil er nicht gestolpert ist. Dann wärst Du mit der Säge durch und der Baum stünde wie vorher.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7607 am: 19. Juni 2020, 13:44:24 »
Warum nur ein Beispiel "Anonymous ru"? Gut, es ist/war eine der Lieblingsseiten gewissern "Spitzenpolitiker", allerdings ja auch so tolle Seiten wie "Expressnews" aus Österreich, oder die Seite von "Lügen Szwäään", "Halle Direkt", von den ganzen Stürmermedien wie "Compact", "Deutschlandkurier" etc. mal gar nicht zu reden.

"Erstaunlich schlecht informiert" kann man da nur als Untertreibung des Jahres bezeichnen. Das Verfassungsschutz und Justiz da konsequent wegsehen kann einen aber schon nachdenklich machen. Es ist auch eine alte Weisheit: Das beste Gesetz nutzt gar nichts, wenn man nicht Willens und/oder in der Lage ist es auch konsequent umzusetzen und die Taten entsprechend zu verfolgen.

Spoiler
Bundesregierung und Hass im Netz "Erstaunlich schlecht informiert"

Stand: 19.06.2020 07:02 Uhr

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen schärfer gegen Hass im Netz vorgehen. Doch der Fall der Fake-News-Seite "Anonymousnews.ru" zeigt, dass Hetzer weiterhin ungestört agieren können.

Von Patrick Gensing, tagesschau.de

Hetze gegen Flüchtlinge, Juden, Falschbehauptungen über Kanzlerin Angela Merkel und andere Politikerinnen: Die Seite "Anonymousnews.ru" macht seit Jahren keinen Hehl aus der radikalen und menschenverachtenden Gesinnung der Betreiber, die sich verstecken hinter einem Dienst zur Anonymisierung und einer Domain, die in Russland registriert ist. So entziehen sie sich ihrer presserechtlichen Verantwortung.

Mit guten Grund: Viele Inhalte auf "Anonymousnews.ru" sind juristisch angreifbar: Neben Verstößen gegen das Urheberrecht finden sich dort mutmaßliche Tatbestände wie Beleidigung und üble Nachrede sowie Volksverhetzung. Aktuelle Beispiele: Der Grünen-Politiker Volker Beck wird als pervers beleidigt, Markus Söder als "hinterfotziger Intrigant", der sich "am linksextremen Rand" positioniere, Journalisten werden als Lügner und Terroristen bezeichnet. Das "Merkel-Regime" wolle zudem "Corona-Kritikern" die Kinder wegnehmen, heißt es in grotesken Beiträgen von anonymen Autoren, die unter Fantasienamen auftreten.

 Auch gegen den ermordeten CDU-Politiker Walter Lübcke hetzte die Seite. Besonders drastisch sind die antisemitischen Tiraden von "Anonymousnews.ru": In wilden Verschwörungslegenden werden sogar rechtsradikale Parteien zu Marionetten von angeblichen jüdischen Strippenziehern erklärt.
Immer wieder angebliche Geheimpläne

Auf der Seite finden sich zahlreiche gezielte Falschmeldungen, die zum Hass aufstacheln sollen. So ist aktuell die Rede von einem "Geheimplan zur Afrikanisierung" Europas. "Anonymousnews" beruft sich dabei auf einen Bericht der britischen Zeitung "Daily Mail", die immer wieder mit journalistisch fragwürdigen Berichten als Quelle für Verschwörungslegenden auffällt.

In diesem Fall hatte die "Daily Mail" im Jahr 2008 (!) über einen angeblich geheimen Plan berichtet, mit dem mehr als 50 Millionen afrikanische Arbeiter nach Europa gebracht werden sollten. Allerdings existiert ein solcher geheimer Plan nicht, es handelte sich um Berechnungen der EU-Statistikbehörde, die in verschiedenen Rechenmodellen darlegte, wie ein möglicher Bevölkerungsrückgang in Europa durch Zuwanderung ausgeglichen werden könnte. Dass Studien oder Statistiken als Geheimpläne dargestellt werden, ist ein zentraler Teil von vielen ähnlichen Legenden.

Relevante Seite der rechten Szene

Mit solchen Falschmeldungen erreicht "Anonymousnews" weiterhin seine Zielgruppe, die Beiträge werden auf Twitter und Facebook von rechtsradikalen Verschwörungsideologen oder AfD-Anhängern verbreitet. Auch AfD-Bundestagsabgeordnete teilten bereits Inhalte von "Anonymousnews.ru".

Die Bundesregierung stuft die Seite daher als "eine der aktivsten und reichweitenstärksten Präsenzen der rechten Szene" ein. So heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, die tagesschau.de exklusiv vorliegt. Die Regierung betont, die Seite habe allein im April 2020 mehr als eine Million Visits registriert. Die Adresse "www.anonymousnews.ru" gelte als Nachfolger der Internetpräsenz des im Mai 2016 gelöschten Facebook-Profils "Anonymous.Kollektiv", das mutmaßlich von dem Rechtsextremisten Mario R. betrieben worden sei.
Mutmaßlicher Betreiber verurteilt

R. galt für viele Beobachter auch als Mann hinter "Anonymousnews". Als er Ende 2018 in Berlin wegen unerlaubten Handels mit Schusswaffen in Tateinheit mit unerlaubtem Verbringen von Schusswaffen in den Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde, hatten viele bereits das Ende von "Anonymousnews.ru" erwartet.

 Doch die Hetze ging unvermindert weiter - bis heute. Und wie die Antwort der Bundesregierung zeigt: Erkenntnisse über die Hintermänner fehlen. "Über aktuelle Betreiber, Anbieter, Autorinnen/Autoren, weitere Mitwirkende sowie den Serverstandort liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor", heißt es auf Anfrage der Linksfraktion.
"Erstaunlich schlecht informiert"

Auch im Verfassungsschutzbericht finden sich keine Informationen zu der Seite. Ob "Anonymousnews.ru" überhaupt beobachtet werde, wollte die Regierung auf Anfrage der Linken nicht beantworten, weil dies "Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise" des Verfassungsschutzes liefern könnte.

Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner ist überrascht über die dürftigen Erkenntnisse über "Anonymousnews.ru" - und dass die Bundesregierung einerseits die Seite als bedeutsam für die extreme Rechte einstuft, gleichzeitig aber "erstaunlich schlecht informiert" sei, "welche Netzwerke eigentlich dahinter stehen". Für die Innenminister von Bund und Ländern bleibt im Kampf gegen die Hetze im Netz also noch viel zu tun.
[close]
https://www.tagesschau.de/investigativ/anonymousnews-103.html

Würde man dies ernsthaft umsetzen wollen, dann dürften die Staatendoofen nicht nur im Netz, sondern auch auf der Straße nicht mehr präsent sein. Von den ganzen anderen Heiopeis die permanten mit "Hängen", "Straßenlaternen", "Gas" und ähnlichem drohen gar nicht zu reden.

Zitat
Drohungen: Bislang ist nach Paragraf 241 nur die Drohung mit einem Verbrechen wie Mord strafbar. Künftig sollen auch Drohungen mit Körperverletzung gegen den Betroffenen oder Nahestehende erfasst werden. Diese Vergehen können mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden, bei öffentlichen Drohungen im Netz gelten zwei Jahre. Bei der öffentlichen Drohung mit einem Verbrechen sind es sogar drei Jahre.

Billigung von Straftaten: Bislang ist nur die Billigung begangener Straftaten strafbar, nunmehr soll es auch strafbar sein, künftige Delikte gutzuheißen. Darunter fällt es etwa, wenn die Aussage, jemand gehöre „an die Wand gestellt“, gebilligt wird.

Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat: Hier wird künftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung erfasst. Es drohen bis zu drei Jahren Haft.

Beleidigung: Eine Beleidigung im Netz ist etwas anderes als die in einer Kneipe - sie hat eine viel größere Reichweite. Wer öffentlich im Netz beleidigt, kann künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, bislang galt ein Jahr.

Spoiler
Gesetz beschlossen Diese Regeln gelten jetzt bei Hasskommentaren im Netz

Berlin -

Eine Meldepflicht für Morddrohungen und härtere Strafen für Attacken im Netz - das sind die Kernpunkte des Gesetzes zum Hass im Netz, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat.

Für welche Straftaten gilt die künftige Meldepflicht?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz legt bereits jetzt fest, dass Hasskommentare aus dem Internet gelöscht werden müssen. Künftig müssen die Betreiber von Facebook & Co die entsprechenden Einträge an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, damit sie von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Darunter fallen Morddrohungen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, die Billigung von Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie. Unter die Meldepflicht fallen zudem die Verbreitung von Propagandamitteln und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie die Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen.

Doch nicht alles, was strafbar ist, wird auch meldepflichtig: Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gehören nicht dazu. Der Grund: Wie bisher soll es den Betroffenen überlassen bleiben, ob sie eine Strafverfolgung wollen oder nicht. Deswegen haben diese Taten im deutschen Recht den Rang eines „Antragsdelikts“. Allerdings müssen die Netzwerkbetreiber den Nutzern erklären, dass sie Strafanzeige gegen ein Hass-Posting stellen können.

Was müssen die Netzwerkbetreiber künftig tun?

Sie müssen dem BKA die Straftaten unverzüglich mitteilen, nachdem sie von Nutzern darauf aufmerksam gemacht wurden und die entsprechenden Kommentare gelöscht haben. Dabei müssen sie dem BKA über eine Schnittstelle auch die IP-Adresse und die Port-Nummer mitteilen, damit der Urheber des Kommentars identifiziert werden kann. Wenn die Betreiber ihrer Pflicht nicht nachkommen, drohen hohe Bußgelder - von bis zu 50 Millionen Euro.

Was ändert sich im Strafrecht?

Drohungen: Bislang ist nach Paragraf 241 nur die Drohung mit einem Verbrechen wie Mord strafbar. Künftig sollen auch Drohungen mit Körperverletzung gegen den Betroffenen oder Nahestehende erfasst werden. Diese Vergehen können mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden, bei öffentlichen Drohungen im Netz gelten zwei Jahre. Bei der öffentlichen Drohung mit einem Verbrechen sind es sogar drei Jahre.

Billigung von Straftaten: Bislang ist nur die Billigung begangener Straftaten strafbar, nunmehr soll es auch strafbar sein, künftige Delikte gutzuheißen. Darunter fällt es etwa, wenn die Aussage, jemand gehöre „an die Wand gestellt“, gebilligt wird.

Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat: Hier wird künftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung erfasst. Es drohen bis zu drei Jahren Haft.

Beleidigung: Eine Beleidigung im Netz ist etwas anderes als die in einer Kneipe - sie hat eine viel größere Reichweite. Wer öffentlich im Netz beleidigt, kann künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, bislang galt ein Jahr.

Schutz von Kommunalpolitikern: Der im Strafrechtsparagrafen 188 festgelegte Schutz für Politiker vor übler Nachrede und Verleumdung wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet.

Antisemitismus: Wenn eine Tat aus antisemitischen Motiven begangen wird, gilt dies künftig ausdrücklich als strafverschärfend.

Schutz von Notdienst-Mitarbeitern: Rettungskräfte im Einsatz vor Ort sind bereits seit zwei Jahren besser vor Angriffen geschützt. Dies wird nun auf das Personal in ärztlichen Notdiensten und Notaufnahmen der Krankenhäuser ausgeweitet.

Was ändert sich im Melderecht?

Künftig können Menschen, die von Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen betroffen sind, leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen. Die Behörden müssen künftig berücksichtigen, ob der Betroffene einem Kreis angehört, der sich aufgrund beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten in verstärktem Maße Anfeindungen oder Angriffen ausgesetzt sieht. Bei einer melderechtlichen Auskunftssperre wird bei Kandidaten auf Wahllisten nicht mehr die Wohnanschrift angegeben. (afp)
[close]
https://www.rundschau-online.de/ratgeber/digital/gesetz-beschlossen-diese-regeln-gelten-jetzt-bei-hasskommentaren-im-netz-36876482
______________________

Auch der NDR berichtet jetzt über die Tötung von Sarah. Da kann man die Anzahl der Tagessätze erfahren. Immerhin 90 Tagessätze für einen Mord/Totschlag. Da ist man nur noch fassungslos.  :o

Man will sich nicht vorstellen, wie das Urteil ausgefallen wäre bzw. was es für ein Geschrei gegeben hätte wäre das ein "Asylant" oder "Linker" gewesen.

Zitat
Stand: 19.06.2020 12:00 Uhr  - NDR 1 Radio MV
Tod nach Misshandlung: Geldstrafe für Angeklagten

Im Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Alt Rehse (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) muss der 54-jährige Angeklagte nicht wieder ins Gefängnis. Vor dem Neubrandenburger Landgericht wurde der Mann heute wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
Todesursache ungeklärt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin im Sommer 2016 in Alt Rehse geschlagen, aber nicht getötet hat. Ob die Frau gestorben ist, weil sie ein schmerzstillendes Medikament eingenommen hatte oder aufgrund von Herzversagen, konnten die Rechtsmediziner nicht heraussfinden.
Verminderte Schuldfähigkeit festgestellt

Das Gericht geht nach dem heutigen Revisionsprozess von einer verminderten Schuldfähigkeit bei dem 54-Jährigen aus, weil er wegen Beziehungsproblemen unter starker psychischer Anspannung stand. Außerdem standen der Angeklagte und das Opfer zum Zeitpunkt des Todes unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Diese verminderte Schuldfähigkeit wurde erst in diesem Prozess auf Verlangen des Bundesgerichtshofes festgestellt. Dieses hatte das erste Urteil aus dem Jahr 2017 aufgehoben. Damals war der Mann noch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Tote bei Einsatz wegen Ruhestörung entdeckt

Der Mann aus Alt Rehse hatte die 32-Jährige aus Rheinland-Pfalz via Internet kennengelernt. Im ersten Prozess hatte er geschwiegen, aber Polizisten bereits erzählt, dass er das Opfer im Streit nackt an ein Bett gefesselt hatte. Dann habe er die Frau mit einer Peitsche misshandelt und ohne Essen und Trinken liegen gelassen, bis sie starb. Die Beamten waren von Nachbarn gerufen worden, weil der Mann nachts Trompete im Garten spielte. Dabei entdeckte die Polizei die seit einigen Wochen tote Frau im Haus.
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Tod-nach-Misshandlung-Geldstrafe-fuer-Angeklagten,altrehse174.html
« Letzte Änderung: 19. Juni 2020, 14:45:37 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7608 am: 19. Juni 2020, 15:49:28 »
Wenn ein Baum gefällt wird, dann fällt er ab dem Zeitpunkt, in dem die den Baum fällende Handlung beendet ist.


Schön, aber ein Urteil wird ja auch nicht umgehauen.
Es fällt jedenfalls nicht selber (also aktiv).
Sondern wird gefällt (die Formulierung gibt's halt nur im Passiv, auch wenn man auf "Journalistenschulen" lernt, stets aktiv zu formulieren).


Dieses hier auch:

Zitat
Rechter Verein "Ein Prozent" bleibt bei Facebook und Instagram gesperrt
Die Löschung von Konten sogenannter Hassorganisationen in sozialen Netzwerken ist zulässig.

Die Löschung von Konten sogenannter Hassorganisationen in sozialen Netzwerken ist zulässig. Damit bleibt der rechte Verein "Ein Prozent" mit seinen Kundenkonten bei Facebook und Instagram gesperrt, wie das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Dienstag entschied. Das Gericht wies damit die Berufung des Vereins gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Görlitz zurück. (Az: 4 U 2890/19).
Spoiler
In dem juristischen Verfahren hatte sich Facebook darauf gestützt, dass es sich bei dem Verein um eine "Hassorganisation" im Sinn der Gemeinschaftsstandards der Internetplattform handle. Zumindest habe der Verein eine andere Hass verbreitende Organisation - die sogenannte Identitäre Bewegung - unterstützt.

Dem OLG-Urteil zufolge steht es sozialen Netzwerken grundsätzlich frei, in ihren Nutzungsbedingungen den Ausschluss von Hass verbreitenden Organisationen sowie von deren Unterstützern festzuschreiben. Eine Sperre dürfe freilich nicht willkürlich erfolgen, sondern sei nur nach vorheriger Abmahnung zulässig.

Facebook habe aber glaubhaft gemacht, dass der Verein selbst die Voraussetzungen für eine Einstufung als "Hassorganisation" erfülle. Daher sei der Schluss gerechtfertigt, dass dessen ideologische Ausrichtung darauf abziele, Menschen aufgrund ihrer ethnischen Abstammung oder religiösen Überzeugung anzugreifen, entschied das Gericht.

Zwischen dem in Oybin im Kreis Görlitz ansässigen Verein und der rechtsextremen Identitären Bewegung bestehen Facebook zufolge Verbindungen. So habe der Vereinsvorsitzende in einem Zeitungsinterview gesagt, er habe die Identitäre Bewegung in Österreich finanziell unterstützt. Es habe auch weitere Verlautbarungen des Vereins gegeben, die diese Beziehung belegten.

Der Kläger hatte hingegen argumentiert, die Nutzungsbedingungen von Facebook, auf die sich die Löschung stützte, seien unwirksam und die Maßnahme willkürlich und unverhältnismäßig. Weder könne er selbst als Hassorganisation angesehen werden, noch unterstütze er eine solche.

Das Landgericht Görlitz hatte bereits im November entschieden, dass der Verein keinen Anspruch darauf hat, dass seine Konten wieder freigeschaltet werden. Dem folgte das OLG nun. Das Urteil ist rechtskräftig.
[close]
https://www.stern.de/news/rechter-verein--ein-prozent--bleibt-bei-facebook-und-instagram-gesperrt-9303218.html


So muß das!     :clap:
(Falls hier nicht passend, bitte verschieben!)


Grad gesehen, es gibt auch eine PM:

Spoiler
16.06.2020 - Urteil im Streit um die Löschung eines Accounts in sozialen Netzwerken: Ausschluss von »Hassorganisationen« zulässig
Das Oberlandesgerichts Dresden hat heute im Streit um die Zulässigkeit der Löschung eines Accounts in sozialen Netzwerken (vgl. hierzu Medieninformationen Nr. 18/2019 vom 27.05.2019 und Nr. 20/2020 vom 03.06.2020, https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/284.htm ) entschieden.


Der zuständige 4. Zivilsenat hat auch in der Berufungsinstanz den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu Gunsten des Vereins E. (Verfügungskläger) abgelehnt und damit das vorhergehende Urteil des Landgerichts Görlitz bestätigt.

Der klagende Verein war in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram (Verfügungbeklagte) dauerhaft gesperrt worden. Im gerichtlichen Verfahren hatte sich Facebook darauf gestützt, dass der Verfügungskläger als »Hassorganisation«  im Sinne der Gemeinschaftsstandards anzusehen sei, zumindest aber eine andere Hassorganisation, nämlich die sogenannte Identitäre Bewegung, unterstützt habe.

In dem nunmehr ergangenen Urteil hat der 4. Zivilsenat ausgeführt, dass es sozialen Netzwerken grundsätzlich freistehe, in ihren Nutzungsbedingungen den Ausschluss von »Hassorganisationen« sowie von deren Unterstützern vorzusehen.

Einem Kontrahierungszwang unterlägen soziale Netzwerke auch dann nicht, wenn sie eine an ein Monopol grenzende Marktmacht in ihrem Bereich hätten. Zwar müsse sich eine solche Regelung an den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Zulässigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen messen lassen; diese Vorgaben seien hier aber erfüllt. Insbesondere sei die entsprechende Regelung in den Gemeinschaftsstandards hinreichend bestimmt, weil sich für den Nutzer klar ergebe, was unter einer »Hassorganisation«zu verstehen sei.

Allerdings dürfe eine solche Kontosperrung nicht willkürlich erfolgen und müsse die Meinungs- und Kommunikationsgrundrechte der Nutzer und die wirtschaftlichen Auswirkungen eines dauerhaften Ausschlusses berücksichtigen. Eine Sperre, die an die bloße Unterstützung einer »Hassorganisation« anknüpfe, sei daher grundsätzlich nur nach vorheriger Abmahnung zulässig. Hier habe Facebook aber glaubhaft gemacht, dass der Verein selbst die Voraussetzungen für eine Einstufung als »Hassorganisation«  erfülle. Da die Sperrung seiner Accounts nicht lediglich an punktuelle Einzeläußerungen anknüpfe, die sich der Verein nicht zurechnen lassen müsse, sei der Schluss gerechtfertigt, dass seine  ideologische Ausrichtung darauf abziele, Personen aufgrund ihrer ethnischen Abstammung oder religiösen Überzeugung anzugreifen.

Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.

OLG Dresden, Urteil vom 16. Juni 2020, Az.: 4 U 2890/19, E. e.V. ./. Facebook Ireland Limited

Medieninformation Nr. 22/2020
[close]
https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2434.htm#article2463


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« Letzte Änderung: 19. Juni 2020, 16:11:24 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7609 am: 19. Juni 2020, 17:38:23 »
Den "Maximillian R." hatten wir meiner Meinung nach hier auch schon. Der gehört denke ich sogar nicht nur zur AfD, sondern direkt zu unserer Klientel. Auf jeden Fall ist er mit seiner "Satire"-Verteidigen im Fall Chebli nicht durchgekommen. Dabei hat er ja wirklich alle Register gezogen. Von Satire über Meinungsfreiheit, Corona und verarmter Künstler bis zum "ich bin (verfolgter) Jude".

Vielleicht erkennt ihn ja jemand auf dem Bild.

Spoiler
Prozess am Amtsgericht Augsburg"Rotgrüne Neo-Faschistin": Mann beleidigt SPD-Politikerin Chebli und muss nun zahlen

     

Freitag, 19.06.2020, 15:59

Wegen Volksverhetzung und Beleidigung stand ein 52-jähriger Mann an diesem Freitag in Augsburg vor Gericht. Auf Facebook hatte er gegen Palästinenser gehetzt und die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) beleidigt. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) ist erneut gerichtlich gegen einen Mann vorgegangen, der sie auf Facebook verbal attackiert und unter anderem als „rotgrüne Neo-Faschistin“ bezeichnet hatte. Der 52-Jährige musste sich an diesem Freitag wegen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.

Am Ende der etwa einstündigen Verhandlung sprach Richterin Kerstin Meurer den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro (Az.: 08 Cs 101 Js 109646/19).
Verurteilter war Chef des Integrationsbeirats in Augsburg

Der Verurteilte Maximilian R., der von 2017 bis 2018 Vorsitzender des Integrationsbeirats in Augsburg war, sprach gegenüber FOCUS Online von einem „politisch gefärbten Urteil“. Ob er Rechtsmittel einlegen werde, entscheide sich in den nächsten Tagen. „Ich muss das erstmal verdauen.“

Im Prozess hatte er behauptet, seine nunmehr als strafbar eingestufte Äußerung sei eine von Gesetz gedeckte „überspitzte satirische Darstellung“ sowie eine „pikante Provokation“. Das Gericht sah das anders. Chebli selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend.
Richterin spricht von "Angriff auf die Menschenwürde"

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, Maximilian R. habe in einem Facebook-Kommentar Anfang 2019 die Gruppe der Palästinenser „beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet“. Er habe diesen Menschen „extrem negative Eigenschaften zugesprochen“ und sie damit als „minderwertig gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen“ dargestellt. Die Richterin sprach von einem „Angriff auf die Menschenwürde“ der Palästinenser und sah den Vorwurf der Volksverhetzung als „rechtlich erfüllt“ an.

Gleiches gelte für den Vorwurf der Beleidigung gegenüber der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli. Die verbalen Angriffe auf die Politikerin seien „derart ehrverletzend“, dass sie von der Kunst- und Meinungsfreiheit „nicht gedeckt“ seien, so die Richterin. In dem vom Gericht beanstandeten Facebook-Kommentar werde Chebli „herabgesetzt“, der Text bewege sich am Rande der Schmähkritik. In keinem Fall jedoch sei „ein satirischer Bezug“ erkennbar, so die Richterin. Dies hatte der Angeklagte für sich geltend gemacht.
Kommentar zu Twitter-Aktivitäten der SPD-Politikerin Chebli

Seinen Kommentar, den das Gericht nun als strafbar einstufte, hatte Maximilian R. am 24. Januar 2019 auf der Facebook-Seite einer anderen Nutzerin gepostet. Er äußerte sich darin zu den Twitter-Aktivitäten der SPD-Politikerin Chebli, die über palästinensische Wurzeln verfügt. Unter anderem schrieb er:

„Frau Chebli stellt exemplarisch ... das dar, was islamische Palästinenser sind, egal wo sie geboren sind oder wo sie leben.“
"Machthungrig, geldgeil, größenwahnsinnig, aggressiv"

Anschließend zählte Maximilian R. insgesamt 25 „extrem negative, verabscheuungswürdige Eigenschaften“ (Staatsanwaltschaft) auf, die er Sawsan Chebli zuschreibt. So fielen Worte wie „machthungrig, geldgeil, größenwahnsinnig, aggressiv, dummdreist, brutal, grausam, herrschsüchtig, rassistisch und menschenverachtend“. Chebli, so der Autor des Kommentars, sei „eine Spalterin, eine Kriegstreiberin, eine Brandstifterin, eine rot-grüne Neo-Faschistin.“

Kurz nach Veröffentlichung des Textes auf Facebook erhielt der Verfasser angeblich Drohungen und löschte den Beitrag. Da hatten andere Nutzer allerdings schon einen Screenshot gemacht, der bis heute im Internet kursiert. Sie riefen dazu auf, gegen den Verfasser „Strafanzeige wegen Volksverhetzung“ zu stellen. Tatsächlich ging Anfang März 2019 eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ein.
Sawsan Chebli stellte am 14. Juni 2019 Strafantrag

Im Zuge der Ermittlungen informierte die Polizei auch Staatssekretärin Chebli über den Vorfall. Die in Berlin lebende Politikerin stellte daraufhin am 14. Juni 2019 Strafantrag. Etwa einen Monat später erließ das Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl über 1050 Euro (70 Tagessätze zu je 15 Euro) gegen Maximilian R., der allerdings Einspruch einlegte. So kam es nun zum Prozess.

In der Verhandlung trat der Angeklagte, der 1967 in Kolumbien geboren wurde und deutscher Staatsangehöriger ist, ohne Rechtsanwalt auf. Der in einem schwarzen Anzug erschienene Maximilian R. verteidigte sich also selbst – und tat dies durchaus geschickt. Wortgewandt und eloquent („Werte Frau Richterin, wenn Sie erlauben anzumerken...“) rechtfertigte er seine Tat.
Angeklagter: Bin "Hofnarr" und poche auf Meinungsfreiheit

Zwar habe er nur die mittlere Reife und keinen Beruf erlernt, aber als „freiberuflicher Künstler, Musiker und Entertainer“ stehe es ihm frei, sich derart zu äußern. Er sei das, was man früher „einen Hofnarren“ genannt habe – und lasse sich deshalb nicht den Mund verbieten.

Sein Facebook-Kommentar sei „pikant und scharf“, gab der Angeklagte zu, der eigenen Angaben zufolge Jude ist. „Aber er enthält keine Hetze, keine Drohungen oder Beleidigungen.“ Es handele sich vielmehr um eine Form der „überspitzten Satire“ und damit um ein „wichtiges gesellschafts-hygienisches Instrument“. Angeblich wollte er einen „Schockmoment“ auslösen und damit die Menschen „zum Nachdenken anregen“.
Facebook habe "satirischen Charakter des Beitrags erkannt"

Als weiteres Argument führte der Angeklagte an, er habe Facebook seinen heiklen Kommentar selbst gemeldet. Doch die dortige Rechtsabteilung habe den Text nicht beanstandet und sah „keinen Anlass, ihn zu löschen“, so Maximilian R. Offenbar hätten die Juristen des sozialen Netzwerks den „satirischen Charakter des Beitrags erkannt“ und ihn als zulässige Meinungsäußerung eingestuft. „Der Text ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt“, befand der Angeklagte. Artikel 5 garantiert jedem Menschen, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten.
Staatsanwaltschaft Augsburg fordert 2250 Euro Geldstrafe

Die Staatsanwältin hingegen wertete den Text als Straftat. Wie Facebook den Kommentar einstufe, sei für deutsche Ermittler „nicht relevant“. Während die Anklägerin eine Geldstrafe von 2250 Euro beantragte, forderte Maximilian R. „Freispruch, wenigstens aber die Einstellung des Verfahrens“. Als „Offerte“ an das Gericht könne er eine kleine Geldspende für wohltätige Zwecke anbieten. Im Moment ruhe sein Künstlerdasein „wegen der Corona-Pandemie“, sagte der Angeklagte. Mit einem kleinen Job als Verkäufer verdiene er derzeit „nur etwa 800 Euro netto im Monat“.

In Anbetracht seiner nicht gerade rosigen wirtschaftlichen Verhältnisse und angesichts der Tatsache, dass er strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, beließ es das Augsburger Amtsgericht bei einer Strafe von 70 Tagessätzen zu je 25 Euro. Worte des Bedauerns oder der Reue empfand Maximilian R. nicht. Auch eine Entschuldigung für die strafbare Beleidigung von Sawsan Chebli kam ihm nicht über die Lippen.
SPD-Politikerin Chebli immer wieder Ziel von Anfeindungen

Die 41-jährige Chebli wird immer wieder Ziel von Anfeindungen in sozialen Netzwerken, auch von Morddrohungen. In der Regel wehrt sie sich juristisch, allerdings nicht immer mit Erfolg.

Im Februar 2020 hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschieden, dass ein in der rechten Szene erfolgreicher Youtuber Chebli „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ nennen darf. Die Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar, so das Gericht. Es sprach einen Ex-Polizisten vom Vorwurf der Beleidigung frei, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Youtuber durfte Chebli "islamische Sprechpuppe" nennen

Chebli hatte das Berliner Urteil scharf kritisiert. Es sei eine „bittere Nachricht für alle, die sich tagtäglich für unsere Demokratie stark machen, für alle, die von Hass und Hetze betroffen sind, für alle, die von Rassisten beleidigt, bedroht und angegriffen werden.“ Der Richter dagegen sah keine strafbare Beleidigung. Chebli als Politikerin stehe in der Öffentlichkeit, zudem dürften Meinungsäußerungen „scharf formuliert sein“.

Der Berliner Richter wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele und das Urteil bei ähnlich gelagerten Sachverhalten auch anders ausfallen könne.

In Augsburg ist genau dies nun geschehen.

[close]
https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/prozess-am-amtsgericht-augsburg-rotgruene-neo-faschistin-staatssekretaerin-sawsan-chebli-auf-facebook-massiv-beleidigt_id_12117189.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7610 am: 19. Juni 2020, 20:13:33 »
Wenn es sich da mal nicht um Jens Hessler handelt:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg251913#msg251913

Da hat ihn die "Hamburger Anwältin" wohl etwas falsch beraten und sein NeoNazi-Anwalt Olaf Klemke kann einen weiteren Erfolg verbuchen. Gut, dem kann es wirklich egal sein, seine Gebühren bekommt er ja in jedem Fall.

Zitat
Das nass-forsche, teils aggressive Auftreten des Verteidigers erzeugte Reaktionen beim Staatsanwalt, die keinesfalls als Sympathiebekundungen für seinen Gegenspieler fehlgedeutet werden können. Beide begegnete sich mit offen zur Schau gestellter, inniger Abneigung.

Der Verteidiger forderte Freispruch für seinen Mandanten. Der habe sich bezüglich des Songs rechtliche Auskunft eingeholt. "Er konnte nicht mehr tun, als sich bei einer kompetenten Rechtsanwältin zu erkundigen." In all der Zeit seines geschäftlichen Engagements sei nur ein einziger Titel der Gruppe "Stahlgewitter" beanstandet worden, und das damals anhängige Verfahren habe in einen Freispruch gemündet. "Der Staatsanwalt kennt das Jugendschutzgesetz nicht einmal ansatzweise", wetterte Klemke. Sein Mandant wolle sich nicht strafbar machen und habe im Laufe seines geschäftlichen Engagements über 100 Gutachten anfertigen lassen, die die Frage erhellen, ob CDs aus seinem Portfolio strafrechtliche Relevanz hätten.

Zitat
Richterin Sieglinde Tettmann folgte in weiten Teilen dem Vortrag der Staatsanwaltschaft und verteilte den Angeklagten zu 120 Tagessätzen zu 30 Euro. Zudem muss er 975 Euro zahlen, die er als Verkaufserlös erzielt hatte. Die CDs bleiben konfisziert. "Es reicht schon, wenn er nur eine einzige CD verkauft hat", stellte die Vorsitzende fest. Die Richterin sah keinen Zweifel am objektiven Tatbestand der Volksverhetzung, da mit dem Text eindeutig Juden gemeint seien. Es hätten beim Vertreiber berechtigte Zweifel bestehen müssen an der Kompetenz der beauftragten Anwältin. "Er bewegt sich seit 1998 in der Branche und weiß, dass er sich in einem Grenzbereich aufhält."

Spoiler
Kulmbach
Volksverhetzung: Mann verkauft CDs einer rechtsradikalen Band
Ein 45-jähriger Pressecker muss 3600 Euro Strafe zahlen, weil er CDs einer rechtsradikalen Band vertrieben hat. Dies ist nicht sein erstes strafrechtliches Vergehen.
 Vorlesen

Der Song "Unser Land" erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung. Er ist Bestandteil einer CD der Band "Macht & Ehre", die ein Unternehmer aus dem Pressecker Umland vertrieben hat. 

Kulmbach - Anwälte sind Institute der Rechtspflege. Doch nicht immer kann man sich auf ihre Einschätzung verlassen. Diese Erfahrung musste am Freitag ein 45-jähriger Unternehmer aus dem Pressecker Umland machen: Der Kaufmann vertreibt Tonträger mit rechtsgerichtetem Gedankengut. Einer der Titel, die er hauptsächlich via Internet verkauft, ist die CD der Band "Macht & Ehre". Ihr Song "Unser Land" erfüllt nach Auffassung des Amtsgerichts Kulmbach den Tatbestand der Volksverhetzung. Deshalb muss der gebürtige Berliner nun 3600 Euro Strafe zahlen.

Der Kaufmann ist vor wenigen Jahren in einen ehemaligen Gasthof im Pressecker Umland eingezogen und betreibt dort einen Online-Handel mit Tonträgern. Von ihm angebotene CDs und Schallplatten der Gruppe "Macht und Ehre" erregten das Aufsehen der Ermittlungsbehörden. Die machten im Song "Unser Land" volksverhetzende Aussagen aus. Unter anderem tauchen im Lied Passagen auf wie "Die Todesengel kommen" und "Krummnasen". Die Staatsanwaltschaft sah damit den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und ahndete das Verhalten des 45-Jährigen mit einem Strafbefehl. Diesen akzeptierte der Kaufmann allerdings nicht, sodass es zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Kulmbach kam.

Vor dem Kadi machte der Beschuldigte keine neuerlichen Angaben, verwies aber auf ein Schreiben, das er an das Gericht gesandt hatte. Darin erklärte er, der Inhalt der CD sei von einer Hamburger Anwältin auf seine strafrechtliche Relevanz geprüft worden. Daraufhin seien einige Songs überhaupt nicht veröffentlicht worden, andere erst, nachdem textliche Änderungen vorgenommen wurden. Der gerichtsgegenständliche Song sei schon seit 2002 auf dem Markt gewesen und niemals beanstandet worden. Wegen der Nachfrage sei der Track nachproduziert worden.

Ein 48-jähriger Polizeibeamter berichtete von der Ermittlungen der Bayreuther Kripo. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Kartons des kritischen Tonträgers sichergestellt. Der Angeklagte müsse im Besitz von rund 800 Mini-Cds und Platten gewesen sein. Mindestens 143 davon seien veräußert worden.

Den Vorschlag des Staatsanwalts Roland Köhler, den Strafbefehl zu akzeptieren, lehnte Verteidiger Olaf Klemke als "absurd" ab. Im Laufe des Verfahrens gerieten beiden Verfahrensbeteiligte mehrfach aneinander: Der Verteidiger warf dem Staatsanwalt Fehlverhalten in gleich mehrfacher Hinsicht vor: Der stelle Suggestiv-Fragen und verhalte sich "höchst unseriös": "Es kann nicht sein, dass der Vertreter der Anklage hier Anweisungen erteilt, die nur dem Gericht zustehen." Und weiter: "Mich kotzt es an, dass der Staatsanwalt hier ständig dazwischenquatscht."

Das nass-forsche, teils aggressive Auftreten des Verteidigers erzeugte Reaktionen beim Staatsanwalt, die keinesfalls als Sympathiebekundungen für seinen Gegenspieler fehlgedeutet werden können. Beide begegnete sich mit offen zur Schau gestellter, inniger Abneigung.

Der Verteidiger forderte Freispruch für seinen Mandanten. Der habe sich bezüglich des Songs rechtliche Auskunft eingeholt. "Er konnte nicht mehr tun, als sich bei einer kompetenten Rechtsanwältin zu erkundigen." In all der Zeit seines geschäftlichen Engagements sei nur ein einziger Titel der Gruppe "Stahlgewitter" beanstandet worden, und das damals anhängige Verfahren habe in einen Freispruch gemündet. "Der Staatsanwalt kennt das Jugendschutzgesetz nicht einmal ansatzweise", wetterte Klemke. Sein Mandant wolle sich nicht strafbar machen und habe im Laufe seines geschäftlichen Engagements über 100 Gutachten anfertigen lassen, die die Frage erhellen, ob CDs aus seinem Portfolio strafrechtliche Relevanz hätten.

Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung zu 150 Tagessätzen a 50 Euro. Für ihn war klar, dass der besagte Text den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, da der Begriff "Krummnasen" als Synonym steht für die Glaubensgemeinschaft der Juden. Er wies darauf hin, dass die mit dem Gutachten beauftragte Hamburger Anwältin der rechten Szene nahesteht. Deshalb hätte der Angeklagte deren Aussage hinterfragen müssen. Ein Verbotsirrtum liege nicht vor.

Richterin Sieglinde Tettmann folgte in weiten Teilen dem Vortrag der Staatsanwaltschaft und verteilte den Angeklagten zu 120 Tagessätzen zu 30 Euro. Zudem muss er 975 Euro zahlen, die er als Verkaufserlös erzielt hatte. Die CDs bleiben konfisziert. "Es reicht schon, wenn er nur eine einzige CD verkauft hat", stellte die Vorsitzende fest. Die Richterin sah keinen Zweifel am objektiven Tatbestand der Volksverhetzung, da mit dem Text eindeutig Juden gemeint seien. Es hätten beim Vertreiber berechtigte Zweifel bestehen müssen an der Kompetenz der beauftragten Anwältin. "Er bewegt sich seit 1998 in der Branche und weiß, dass er sich in einem Grenzbereich aufhält."

Der 45-jährige Unternehmer war auch schon strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem mit Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und falscher Verdächtigung. red
[close]
https://www.frankenpost.de/region/kulmbach/Volksverhetzung-Mann-verkauft-CDs-einer-rechtsradikalen-Band;art83417,7285193
________________________

Ein bisschen off-topic, aber ich will mal fragen.

Vielleicht liegt es ja am Blickwinkel, vielleicht bin ich auch einfach nur total verblödet und viel zu sehr linksgrünjüdischrotversifft, aber ich kann mir nicht helfen: Ich sehe da weder ein (bedrohliches) "Herumfuchteln mit dem Messer", noch einen Angriff auf Polizisten.

Ich sehe jemand der ein Messer in der Hand hat, sich ohne es aus der Hand zu nehmen die Ärmel hochschiebt und dann das Messer entsprechend seiner Gestik bewegt. Anschließend sehe ich einen Fluchtversuch, ein Weglaufen...

https://www.rtl.de/cms/polizei-erschiesst-mann-mit-messer-augenzeuge-filmt-wie-einsatz-in-bremen-groepelingen-eskaliert-4562950.html
« Letzte Änderung: 19. Juni 2020, 21:09:09 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7611 am: 20. Juni 2020, 01:22:05 »
 
Zitat von: hair mess am Gestern um 11:02Wenn ein Baum gefällt wird, dann fällt er ab dem Zeitpunkt, in dem die den Baum fällende Handlung beendet ist.Schön, aber ein Urteil wird ja auch nicht umgehauen.Es fällt jedenfalls nicht selber (also aktiv).

So wie der Baum, oder hältst Du dessen fallen für aktiv?
Erst wird etwas gefällt. Sonst fällt es nur, wenn es stolpern kann.
Aber stolpern ist nicht die einzige Voraussetzung für fallen.
Es gibt aber durchaus Urteile, die ein wenig stolpern.
« Letzte Änderung: 20. Juni 2020, 01:25:14 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7612 am: 20. Juni 2020, 17:23:05 »
FB-Kommentar von Katja Triebel, der Patronin von Caro Matthie



Weil's mir grade untergekommen ist:

Zitat
#DEGunban: Spende jetzt für Deine Rechte!

Am 1. September 2020 treten die neuen Beschränkungen der Waffengesetz-Novelle in Kraft. Das Magazinverbot und die Beschränkung der Gelben WBK verletzen unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Grundsätze. Die German Rifle Association hat eine Kanzlei und mehrere Beschwerdeführer gefunden, die jetzt an eine oberste deutsche und eine oberste EU-Behörde herantreten, um diese beiden Regelungen zu ändern.

Die Beschwerdeführer sind Sportschützen, Jäger, Sammler, Reservisten und Händler. Die Kanzlei ist renommiert, hat mehrere Verfassungsbeschwerden erfolgreich eingeleitet und der zuständige Rechtsanwalt ist im Verwaltungs-, Verfassungs-, Unionsrecht und Waffenrecht erfahren.

Bisher haben wir für etwas mehr als 10.000 € ein Gutachten (Umfang über 40 Seiten) erstellen lassen. Viele Punkte aus Katja Triebels Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag sind darin juristisch begutachtet worden. Eine kostenpflichtige Verfassungsbeschwerde folgt gegebenenfalls auch. Der Finanzbedarf für dieses Verfahren wird auf ca. 20.000 € geschätzt.

Daher brauche wir jetzt Eure Hilfe, um Eure Rechte – notfalls auch vor Gericht – durchzusetzen.

https://german-rifle-association.de/degunban-spende-jetzt-fuer-deine-rechte/

(Das BVerwG hatte die 143. Waffe auf Neue Gelbe WBK angelehnt, wegen der Ausreizung des Spielraumes durch einige Herrschaften sah sich der Gesetzgeber genötigt, die Begrenzung auf 10 Waffen einzuführen - böserweise ohne vorher die Verbände zu informieren -, wobei weitere möglich sind bei entsprechendem Nachweis des Bedürfnisses.)


Netzfund dazu:




Nun, denn.
Vor Jahren hatte man sich aus dem gleichen Personenkreis schon einmal beim BVerfG beschweren wollen, nämlich über die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung zur Waffenaufbewahrungskontrolle.
Damals hatte man sich zielgerichtet einen Nichtbetroffenen ausgesucht durch die tolle beauftragte Kanzlei. Wurde prompt nicht zur Entscheidung angenommen.

Schaumermal, was jetzt wieder ist.

Teuer ist nicht unbedingt erfolgreich.
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7613 am: 20. Juni 2020, 18:57:14 »
Vielleicht weiß ja jemand wer von der "Kinderklaumafia" das sein könnte.

Mehr als traurig ist allerdings, dass weder Polizei noch Schreiberlinge anscheinend begreifen, dass es hier wohl kaum um ein vermisstes Kind gehen dürfte, sondern um ein Kind welches zum Schutz vor seinen anscheinend ziemlich neben der Spur laufenden (Reichsbürger)Eltern in Obhut genommen wurde.

Wie es scheint hat man die "Kinderklaufmafia-Szene" überhaupt nicht wirklich auf dem Schirm. Würden sie mal beim zuständigen JA nachfragen welche Kinder die letzten Tage in Obhut genommen wurden, wüssten sie verdammt schnell wer der "Videostar" ist.  ::)

Spoiler
QANON IN MV
Verschwörungsanhänger droht Landesregierung
In einem YouTube-Video wirft ein Mann der Landesregierung MV vor, an einer Kindes-Entführung beteiligt zu sein. Der Polizei ist der Vermisstenfall nicht bekannt. Sie prüft, welche Gefahren von dieser Bewegung ausgehen.
Natalie Meinert Natalie Meinert
Simon Voigt Simon Voigt

Schwerin.

Dieser Sturm ist bisher anscheinend ausgeblieben. Derzeit kursiert bei YouTube das Video eines Anhängers der QAnon-Bewegung, in dem er für vergangenen Freitag zu einem „Sturm” für die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen hat. Der Mann fordert darin von der Landesregierung unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), dass „sie sich sofort mit dem Kinderraubfall in Greifswald” auseinandersetzen solle.

„Wir stellen das Ultimatum, wenn das Kind nicht binnen drei Tagen wieder gesund in Greifswald ist […], dann werden wir so eine Welle lostreten, dass von eurer Regierung […] nur noch ein großes Gerichtsurteil übrigbleibt.” Er spricht von einem „Sumpf”, springt zwischendurch zum Plural („den ganzen Kindern”), und schließt ab mit der Drohung: „Und Gnade Ihnen Gott, wenn dem Kind außer seelischen Schäden auch noch etwas anderes passiert ist.”
Keine Polizeimeldung zu einem vermissten Kind in Greifswald

Das nicht einmal zweiminütige Video ist am Dienstag hochgeladen worden und wurde bereits mehr als 20.000 Mal aufgerufen. Ein vermisstes Kind suchen? An sich eine noble Sache, dafür gibt es auch Beifall in den mehr als 200 Kommentaren. Dort heißt es etwa: „Endlich jemand, der nicht nur redet, sondern handelt!” Der YouTuber erreicht auf seinem Kanal tausende Menschen. Doch beschäftigt man sich näher mit dem Mann in dem Video, wird der Anlass für seine wütende Rede verwirrender und sogar potentiell bedrohlich.

Derzeit ist kein Kind in Greifswald als vermisst gemeldet. Zuletzt war am 10. März 2020 eine 13-Jährige nach einer Vermisstenmeldung der Polizei wiedergefunden worden. „Tatsächlich strafrechtlich relevante Sachverhalte, auf die der Protagonist im Video eingeht, sind polizeilich nicht bekannt”, bestätigt Dr. Anna Lewerenz, Sprecherin des Landeskriminalamtes (LKA) von Mecklenburg-Vorpommern auf Anfrage.
Xavier Naidoo verbreitet Video mit Drohung an Landesregierung MV

Der Youtube-Kanal, auf dem das Video hochgeladen wurde, bezieht sich auf die sogenannte QAnon-Bewegung. Dies ist ein Verschwörungsglaube, dessen Anhänger unter anderem davon ausgehen, dass weltweit Kinder von reichen Eliten aus Hollywood oder Politik verschleppt, sexuell missbraucht und misshandelt werden, um aus deren Blut eine Droge zu gewinnen. Täter sollen zum Beispiel der Schauspieler Tom Hanks oder Politikerin Hillary Clinton sein. Die Anhänger glauben, dass US-Präsident Donald Trump diese Kinder retten wird. Handfeste Beweise für diese Behauptungen gibt es nicht.

Auf dem auch am Dienstag erstellten Telegram-Kanal des Mannes, den er zusammen mit einer „holistischen Heilerin” betreibt, postet er über diesen gängigen QAnon-Mythos, und teilt dazu Beiträge von Rechtspopulisten oder Verschwörungsideologen wie Eva Hermann, Oliver Janich und Xavier Naidoo. Letzterer verbreitete das besagte Youtube-Video am Mittwoch in seinem eigenen Telegram-Kanal.
Antisemitische und Reichsbürger-Posts auf Facebook

Eine Recherche zeigt, dass der in Nordwestmecklenburg ansässige Mann auf seinem Facebook-Profil bereits seit mindestens 2017 QAnon-Mythen verbreitet hat, und das beinahe täglich.

Dort schrieb er außerdem, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel Islamisten ins Land holen würde, „für den Kampf gegen die Deutschen”. Er scheint also die in rechtsextremen Kreisen gängige Theorie der „Umvolkung” zu glauben. Ebenso schreibt er über die antisemitische Verschwörungs-Behauptung, dass „die Zionisten […] z.B. auch mit A. Hitler zusammengearbeitet” hätten. Außerdem hofft er auf seinem Profil, dass die amerikanischen Soldaten in Deutschland „nach 72 Jahren Besatzung […] uns endlich von der faschistischen Regierung befreien” könnten, und outet sich somit zusätzlich als Reichsbürger.
Rechtsradikale Facebook-Freunde und Sympathien für verurteilten Reichsbürger

Reichsbürger-Sympathien scheint der Mann schon seit mindestens 2016 zu hegen. In dem Jahr hat er ein Facebook-Profilbild zur Schau gestellt, dass sich offenbar mit Adrian Ursache solidarisiert. Es zeigt die Flagge von dem erfundenen Staat „Ur” des Reichsbürgers Ursache. Dazu steht „Für Adrian Ein Mensch der die Wahrheit spricht”. Ursache gründete „Ur” 2014 auf dem Grundstück seiner Schwiegereltern in Sachsen-Anhalt. Er ist 2019 zu sieben Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden, weil er 2016 bei einem Schusswechsel einen Polizisten verletzte. Die Beamten wollten damals wegen Ursaches unbezahlter Rechnungen das Grundstück zwangsräumen.

In der Freundesliste des Youtubers sind etliche Reichsbürger zu finden, außerdem QAnon-Anhänger und offene Rechtsradikale, die zum Beispiel Profilbilder zur Schau stellen, auf denen das Wort „Nationalist” auf einer Reichsflagge prangt. Ob sie teil der Welle gegen die Landesregierung sein werden, nachdem das angeblich vermisste Kind aus Greifswald am Freitag nicht wieder aufgetaucht war?
Bewegung auch schon in MV aufgefallen

„Die QAnon-Bewegung ist dem Landeskriminalamt bekannt. Sie wurde aus den USA auch in Deutschland durch Anhänger von Verschwörungstheorien übernommen”, sagt Anja Lewerenz vom LKA. Mehrere zehntausend Personen würden entsprechenden deutschsprachigen Facebook-Gruppen folgen. „Nach hiesigen Erkenntnissen werden in diesen Gruppen 'Sachverhalte', Presseberichte und Themen mit Bezug ins gesamte Bundesgebiet und somit auch MV thematisiert”, so Lewerenz. Eines der besonders viel diskutierten Themen sei die vermeintliche Entführung von Kindern durch Regierungsstellen und Politiker weltweit.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die QAnon-Bewegung nach Informationen des LKA bislang durch zwei Graffitis polizeilich in Erscheinung getreten. „Hinsichtlich des betreffenden Videos wird derzeit geprüft, ob durch das Video strafrechtliche oder gefahrenabwehrrechtliche Belange tangiert werden.”
Klare Feindbilder machen Verschwörungsanhänger zum „ultimativ Guten”

Die Autorin und Psychologin Pia Lamberty forscht zu Verschwörungsglauben. Sie sagt dem Nordkurier: „Die Anhänger kommen mit diesen Mythen einem Bedürfnis der Einzigartigkeit, der Selbsterhöhung nach.” Außerdem würden sie damit meistens einen Kontrollverlust oder eine stressvolle Erfahrung kompensieren und nach simplen Erklärungsmustern suchen.

Klare Feindbilder, das absolut Böse werden erschaffen. Die Verschwörungsanhänger repräsentieren so das ultimativ Gute. Es sei laut Lamberty nicht verwunderlich, dass in der Corona-Krise Verschwörungsmythen viel Zulauf erhalten hätten. „Insgesamt geht das aber einher mit einer größeren Gewaltbereitschaft, haben wir festgestellt. Die letzten rechtsextremen Anschläge, zum Beispiel in Halle oder Hanau, wurden von den Tätern auch mit dem QAnon-Glauben legitimiert.”
Landesverfassungsschutz spricht von „besonderer Aufmerksamkeit” in Corona-Krise

Der Landesverfassungsschutz weiß ebenfalls von dem QAnon-Glauben. Aber: „Verschwörungstheorien und Verschwörungstheoretiker unterfallen nicht generell dem gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes”, so Marion Schlender, Sprecherin des Innenministeriums MV. Sie seien nur dann von Bedeutung, wenn sie Bestandteil extremistischer Bestrebungen sind.

Angesichts der Corona-Krise bedürfe „die gegenwärtige Entwicklung hier allerdings besonderer Aufmerksamkeit, um rechtzeitig Radikalisierungstendenzen zu erkennen und um extremistische Beeinflussungsstrategien zu entlarven.”

Der Nordkurier hat den YouTuber am Freitag um eine Stellungnahme gebeten. Diese blieb bisher aus. Es stellt sich die Frage, ob der Mann im Video nur einen Sturm im Wasserglas herbeiredet, oder ob seine Zuschauer tatsächlich aktiv werden.
[close]
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/verschwoerungsanhaenger-droht-landesregierung-2039763306.html

Tante Edith:
Das Video hab ich gefunden.



bzw. hier
https://www.youtube.com/watch?v=wyY8PbMAy1g

Auf seinem Telegram-Kanal behauptet er das Video von "Frank Zimmermann" zu haben. (siehe Screen)
https://t.me/FreidenkerQ/119

https://www.facebook.com/frank.zimmermann.714

Tante Edith:
Das ist die Homepage zu dem "Projekt" mit Namen "Rettet die Kinder". Verantwortlich laut Impressum eine uralte Bekannte (alte Ente), Birigt Doll.

https://www.poesieundgenuss.com/rettet-die-kinder

Zitat
Impressum / Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Poesie und Genuss

Dorf 12 b
6352 Ellmau / Österreich

ZVR Nr.: 1743006946

[email protected]


Rechtsform: Gemeinnütziger Verein
Vereinssitz: Ellmau
Register: Bezirkshauptmannschaft Kufstein, Referat Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten


Grundlegende Richtung des gemeinnützigen Vereins (im Sinne des Vereinsgesetzes):

Der gemeinnützige Verein Poesie und Genuss trägt mit seinen Fördermitgliedern dazu bei, die Potenziale und Talente von Kindern und Jugendlichen zu entdecken und zu fördern.


Medieninhaber:

Poesie und Genuss
Adresse: Dorf 12 b

A-6352 Ellmau


Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:

Die Website von Genusskultur und Lebensfreude bietet der Öffentlichkeit Informationen über den Zweck und die Ideale des Vereins.
https://www.poesieundgenuss.com/

Birgit hat wohl nicht mitbekommen wie es "ewigen Präsidenten" in Österreich ergehen kann.  ;D
« Letzte Änderung: 20. Juni 2020, 19:26:52 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7614 am: 21. Juni 2020, 08:07:25 »
Ich könnte fast wetten, wenn die AfD und/oder unsere Klientel den Text liest, dann gibt es nicht nur einen Shitstorm, sondern eine Anzeigenflut sondersgleichen, von dem üblichen "Anti-GEZ"-Geschrei mal gar nicht zu reden.

Zitat
Der Staat hat dem neonazistischen Treiben so lange zugeschaut, bis sich der Neonazismus mit dem aggressiven Rechtspopulismus vermischt hat. Volksverhetzende Pegida-Parolen konnten jahrelang folgenlos gebrüllt werden. Die wehrhafte Demokratie wehrte und wehrt sich zu wenig; sie schläft zu viel und hält das Schnarchen für Aktivität. Sie tut so, als wäre Meinungsfreiheit auch die Freiheit zur Gewaltvorbereitung. Aber: Den Gehässigkeiten darf man in einem demokratischen Rechtsstaat nicht nachgeben. Pöbler dürfen nicht den Eindruck haben, sie müssten nur lange genug pöbeln, bis ihnen die Politik um den Bart geht.
Gegen Verrohung ist ein Kraut gewachsen

Nein, Schmähungen gehören nicht zur Meinungsfreiheit. Ja, das Wort "Volksverräter" ist ein hetzendes und strafbares Wort. Nein, es stimmt nicht, dass gegen die Verrohung kein Kraut gewachsen ist. Ja, die Polizei kann die Personalien der Pöbler feststellen. Ja, die Staatsanwaltschaft kann Verfahren gegen sie einleiten. Die einschlägigen Paragrafen heißen: Beleidigung, üble Nachrede, Verunglimpfung des Staats, Volksverhetzung. Es ist ungut, wenn die Polizei unterstellt, dass ja "eh nichts herauskommt". Auch deshalb ist es zur Veralltäglichung der Unverschämtheiten gekommen, ist das Internet partiell eine braune Kloake geworden. Wenn Volksverhetzung Volkssport wird, darf der Staat nicht einfach zuschauen. Diese Woche, endlich, hat der Bundestag ein Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet beschlossen.


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Kommentar
Stand: 21.06.2020 06:00 Uhr
Kommentar: Wir müssen Antirassisten sein

Seit dem Tod von George Floyd in den USA ist die Rassismus-Debatte nicht nur dort, sondern auch hier in Deutschland entbrannt. Wie ernst das Rassismusthema auch hier bei uns ist, zeigt beispielhaft der rechtsextrem motivierte Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. In der vergangenen Woche begann der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

Der NDR Info Wochenkommentar "Die Meinung" von Heribert Prantl, Autor und Kolumnist der "Süddeutschen Zeitung"

Die deutschen Farben sind nicht einfach nur Farben. Wer die Symbolik liebt, der kann die Zeit von 1949 bis 1989/90, also den Weg der Bundesrepublik bis hin zur Wiedervereinigung, anhand von Schwarz, Rot und Gold beschreiben: Die Nachkriegsgeschichte beginnt mit dem Schwarz der CDU Konrad Adenauers und der Eingliederung Westdeutschlands ins westliche Bündnis. Es folgt das Rot der Brandt-SPD mit der neuen Ostpolitik. Dann kommt das Gold der Wiedervereinigung. Schwarz-Rot-Gold: Das ist die bundesdeutsche Nachkriegsgeschichte.
Aus Gold wird Braun

Doch in das Gold der Glückseligkeit von 1989/90 mischen sich seit Jahren immer mehr braune Streifen. Sie werden immer dicker und fetter. Das Gold wird braun. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat in der vergangenen Woche der Prozess um den Mord am nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke begonnen. Die Angeklagten haben den Ermittlungen nach aus rechtsextremistischen Motiven gehandelt. Wer liest, wie die beiden Angeklagten sozialisiert worden sind, wie sie sich mit Hetze gegen Flüchtlinge vollgepumpt haben - dem fällt der berühmte Satz von Bert Brecht ein, der dies beschreibt. Er lautet: "Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch". Aus dem Schoß, aus dem die Verbrechen des NS-Staates gekrochen sind, kriechen heute neuer Hass und neuer Mord.
Das braune Netzwerk ist nicht angeklagt

Das war schon die Erkenntnis aus dem NSU-Verfahren, das vor zwei Jahren zu Ende ging. Die Mörder vom Nationalsozialistischen Untergrund waren keine Einzeltäter, sie waren Teil eines braunen Netzwerks, sie gehörten zu einem giftigen Milieu, in dem sie sich aufgehoben fühlen konnten. Das braune Netzwerk aber war und ist nicht angeklagt. Es ist das Netzwerk, zu dem wohl auch der oder die Mörder des Regierungspräsidenten Lübcke gehören. Ein gewaltbereiter und gewalttätiger Rassismus hätte frühzeitig stigmatisiert werden müssen. Es wäre gut gewesen, wenn das Verfassungsgericht das schon 2003 getan hätte. Damals lief das erste von zwei erfolglosen Verbotsverfahren gegen die NPD.

Der Staat hat dem neonazistischen Treiben so lange zugeschaut, bis sich der Neonazismus mit dem aggressiven Rechtspopulismus vermischt hat. Volksverhetzende Pegida-Parolen konnten jahrelang folgenlos gebrüllt werden. Die wehrhafte Demokratie wehrte und wehrt sich zu wenig; sie schläft zu viel und hält das Schnarchen für Aktivität. Sie tut so, als wäre Meinungsfreiheit auch die Freiheit zur Gewaltvorbereitung. Aber: Den Gehässigkeiten darf man in einem demokratischen Rechtsstaat nicht nachgeben. Pöbler dürfen nicht den Eindruck haben, sie müssten nur lange genug pöbeln, bis ihnen die Politik um den Bart geht.
Gegen Verrohung ist ein Kraut gewachsen

Nein, Schmähungen gehören nicht zur Meinungsfreiheit. Ja, das Wort "Volksverräter" ist ein hetzendes und strafbares Wort. Nein, es stimmt nicht, dass gegen die Verrohung kein Kraut gewachsen ist. Ja, die Polizei kann die Personalien der Pöbler feststellen. Ja, die Staatsanwaltschaft kann Verfahren gegen sie einleiten. Die einschlägigen Paragrafen heißen: Beleidigung, üble Nachrede, Verunglimpfung des Staats, Volksverhetzung. Es ist ungut, wenn die Polizei unterstellt, dass ja "eh nichts herauskommt". Auch deshalb ist es zur Veralltäglichung der Unverschämtheiten gekommen, ist das Internet partiell eine braune Kloake geworden. Wenn Volksverhetzung Volkssport wird, darf der Staat nicht einfach zuschauen. Diese Woche, endlich, hat der Bundestag ein Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet beschlossen.

Der Mord an Walter Lübcke reiht sich ein in andere braune Untaten. Die braune Terrorbande NSU habe ich schon genannt. Aber da sind noch mehr düstere Bilder. Sie stammen aus der Zeit, in der sich die späteren Neonazi-Mörder radikalisiert haben: Es sind die Bilder aus Hoyerswerda, Mölln, Rostock und Solingen; Bilder aus so vielen deutschen Städten in den frühen 90er-Jahren, aus der Zeit also, in der Deutschland leicht entflammbar war.
Der alltägliche Rassismus

Die Kanzlerin sprach seinerzeit bei ihrer Gedenkrede für die NSU-Opfer von den schädlichen Vorurteilen, die zu einem "Klima der Verachtung" führen. Sie erklärte, "wie wichtig Sensibilität und ein waches Bewusstsein" dafür sind, "wann Abwertung beginnt". Die meisten Politiker hatten diese Sensibilität und dieses Bewusstsein nicht; die Medien auch nicht. Und diejenigen, die es besaßen, hatten die Kraft nicht, etwas zu ändern und die öffentliche Stimmung zu wenden. Jahrzehntelang, das begann Mitte der 80er-Jahre, lebten die deutschen Wahlkämpfe von der angeblichen Überfremdung Deutschlands. Welche Verwüstungen hat das ausgelöst? "Aus Worten können Taten werden", klagte die Kanzlerin nach den NSU-Morden. Das stimmt leider. Der Mord an Walter Lübcke gehört zu den furchtbaren Taten.

Und noch eines: Wir, Sie und ich, sollten, wenn wir uns gegen den Rassismus wenden, nicht zu selbstgerecht sein. Zeigen wir nicht nur auf die Pegidisten und die Neonazis und den offenen Rassismus. Schauen wir auf den Alltagsrassismus, auf die Vorurteile, die sich in uns und an uns festgeklebt haben. Es reicht nicht aus, kein Rassist zu sein. Wir müssen Antirassisten sein.
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https://www.ndr.de/nachrichten/info/Kommentar-Wir-muessen-Antirassisten-sein,luebcke190.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7615 am: 21. Juni 2020, 10:26:33 »
Zitat
... Ja, die Staatsanwaltschaft kann Verfahren gegen sie einleiten. Die einschlägigen Paragrafen heißen: Beleidigung, üble Nachrede, ...

Als Journalist muss man nicht unbedingt über das Bescheid wissen, worüber man schreibt. Beides sind keine Offizialdelikte. Die Staatsanwaltschaft kann ohne Vorliegen eines Strafantrags nur in besonders schweren Fällen von sich aus tätig werden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7616 am: 21. Juni 2020, 13:10:28 »
Ein hoher IQ hat nun einmal nicht unbedingt etwas mit Bildung(sniveau) zu tun (auch "Inselbegabungen" haben meist einen sehr hohen IQ, können aber halt nur "Insel"  ;) ). Ein wunderbares Beispiel dafür scheint Lukas Mahr zu sein, der ein episches Mimimi bei Tichy veröffentlicht weil "MENSA" ihn wohl nicht mehr lieb hat.  ::)

Habe es als Screen angehängt, man muss diesem rechten Stürmerblättchen (Mahr veröffentlicht wohl ausschließlich in solchen) nicht unnötig Klicks schenken.  8)

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/hochbegabtenverein-mensa-sperrt-kritiker/

_______________

Da waren wieder einmal echt "patri.diotische Herrenmenschen" unterwegs und haben fleissig "deutsche Kultur und Tradition" gelebt und verteidigt. Fällt wohl quasi in die Kategorie "Weidels Messermänner und andere Taugenichtse".

Spoiler
Polizeibericht Potsdam-Mittelmark Junge Randalierer gehen in Werder auf 69-Jährigen Zeugen los

Ein 69-Jähriger wurde in Werder von einer Gruppe jüngerer Männer angegriffen, weil er sie von ihrer Randale an einem Regattahaus abhalten wollte. Der größte Übeltäter ließ sich auch von den Polizisten kaum beeindrucken und beleidigte sie im Nazi-Jargon.

Werder

Ein couragierter Zeuge einer Straftat in Werder wurde am Freitagabend zusammengeschlagen. Der 69-Jährige hatte bemerkt, wie ein junger Mann (28) aus einer 15-köpfigen Gruppe heraus an einem Regattahaus an der Uferstraße randalierte. Als er den Jüngeren aufforderte, damit aufzuhören, schlug dieser sofort zu.
Mit der Faust geschlagen und dabei gefilmt

Nach Polizeiangaben schlug er den 69-Jährigen mehrfach mit der Faust. Ein weiterer Täter (16) aus der Gruppe drohte dem Geschädigten noch mit Pfefferspray und filmte die Schläge mit seinem Handy.

Andere Zeugen riefen die Polizei. Als diese eintraf, zerstreute sich die Tätergruppe. Doch drei Verdächtige konnten von den Beamten sofort gefasst werden – darunter der 16- und der 28-Jährige. Das Handy des Jugendlichen mit dem Video der Gewalttat wurde sichergestellt.

Der 28-jährige lieferte sich offenbar auch noch eine Prügelei mit der Polizei. Er widersetzte sich seiner Festnahme und verletzte dabei noch einen Beamten so schwer, dass dieser vorübergehend nicht mehr dienstfähig sei, so die Polizeimitteilung.
Polizisten beleidigt: „Dreckiger Jude“

Außerdem beleidigte und bedrohte der aggressive 28-Jährige die Polizisten unter anderem mit „Dreckiger Jude“ und „Ich schlag dich tot.“ Er wurde in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wird nach MAZ-Informationen unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

Ein Dritter Täter leistete ebenfalls Widerstand bei seiner Feststellung. Bei dem 17-jährigen wurden noch verbotene Quarzsandhandschuhe und Betäubungsmittel aufgefunden. Die Jugendlichen wurden nach Rücksprache mit ihren Eltern entlassen.

Weitere Beteiligte wurden ermittelt. Die Polizei nahm insgesamt neun Strafanzeigen auf.
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https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Werder-Havel/Polizei-Potsdam-Mittelmark-Randalierer-greifen-Zeugen-in-Werder-an-und-beleidigen-Polizisten-mit-Dreckiger-Jude
« Letzte Änderung: 21. Juni 2020, 13:13:53 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7617 am: 21. Juni 2020, 14:01:46 »
Das ist ja völlig rätselhaft. Wieso könnte jemand eine Hakenkreuzflagge aus dem Fenster hängen? Da ist die Motivation natürlich "völlig unklar".  :scratch: :scratch: Bei der Polizei kann man sich das daher gar nicht erklären. Denn Nazis gibt es ja natürlich nienichtmehr.

Zitat
54-Jähriger hängt Hakenkreuzflagge aus dem Fenster

In Ostthüringen hat die Polizei eine Hakenkreuzflagge sichergestellt, die ein 54 Jahre alter Mann aus dem Fenster eines Wohnhauses gehangen hat.

Langenorla - Gegen den Mann werde nun wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen ermittelt, sagte ein Sprecher der Polizei am Sonntag. «Die Motivation des Mannes, warum er die Flagge aus dem Fenster hing, ist bislang völlig unklar», sagte der Sprecher. Der Vorfall sei am Samstag gemeldet worden. Zuvor seien weder der Mann noch der Ort der Polizei in Bezug auf ähnliche Straftaten bekannt gewesen.

Bei Twitter kursierte ein Bild, auf dem zu sehen war, wie die Flagge - ein schwarzes Hakenkreuz auf rotem Hintergrund - unter dem Fenster eines Hauses auf einem Hof zu sehen war. dpa

https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/54-Jaehriger-haengt-Hakenkreuzflagge-aus-dem-Fenster;art83467,7287373
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7618 am: 21. Juni 2020, 14:34:43 »
Ja, warum zieht sich einer in der Früh an?
Warum isst man, wenn man Hunger hat?
WARUM ATMEN SPORTLER SO HEFTIG?
Für diese Polizei sämtlich ungeklärte Fragen.
Da müssen sie erst einmal einen Profiler fragen.
Und diese Fragen müssen sicher alle vorher beantwortet werden.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7619 am: 22. Juni 2020, 12:37:24 »
Es scheint, wenn "Lügenpresse" und "Aktivisten" an einem Strang ziehen, dann tut sich auch bei Youtube ein klein wenig was.

Wieder mal eine rechtsextreme Hetzerseite weniger. Ja, ich weiß, für eine die geht machen 10 neue auf.  ::)
Sellners Ische wird auch erwähnt.  ;)

https://www.theguardian.com/world/2020/jun/21/the-iconoclast-unmasked-the-man-behind-far-right-youtube-channel

Spoiler
The Iconoclast unmasked: the man behind far-right YouTube channel

Former media student Daniel Atkinson used video-sharing platform to influence new generation of rightwing activists

He is the anonymous architect behind one of the most successful and toxic British far-right YouTube channels, responsible for disseminating racist, Islamophobic and antisemitic material. For years the individual known as The Iconoclast has managed to protect his identity despite amassing nearly 21m views and more than 218,000 subscribers.

However the Observer can reveal that the figure behind one of the biggest far-right content producers in the UK – and the movement’s most prominent anonymous account – is a former media student called Daniel Atkinson.

Campaigners said the unmasking of Atkinson was important because he is emblematic of the latest manifestation of the far right.
YouTube accused of being 'organ of radicalisation'
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They said it is highly likely his widely disseminated racist views influenced some far-right supporters who clashed with police in central London last weekend.

The far-right’s influence has traditionally been consolidated within formal groups and political parties such as the British National Party and English Defence League (EDL). Now, however, its most prominent figures more closely resemble social media influencers such as Atkinson and those who have opted to be identified, for example rightwing commentator Katie Hopkins and far-right YouTuber Paul Joseph Watson, also a senior editor at the conspiracy theory website Infowars. The former leader of the EDL, Tommy Robinson, is another far-right figure who now prefers to produce online content than belong to a particular organisation.

After the Observer asked YouTube why it continued to host The Iconoclast, the platform finally moved to close a channel which has operated since 2016 and repeatedly been accused of hate speech. A YouTube spokesperson said: “We share a deep concern and responsibility in protecting the community against hate speech and do not want our platform used for harm. Due to repeated violations of our policies, we have terminated The Iconoclast channel.”

Not only had Atkinson’s YouTube channel and magazine steadily attracted an international audience over the years but it also provided a platform for a number of high-profile and extreme figures on the global far right.

Among these are US writer Brittany Pettibone, who views immigration as “white genocide” and in 2018 was banned from entering Britain. Another is antisemitic white supremacist Colin Robertson – aka Millennial Woes – who has described himself as “pro-slavery” and demanded the torpedoing of refugee boats.

On Friday night anti-fascist groups celebrated the removal of one of the most divisive channels on YouTube. Gregory Davis, researcher at anti-extremism pressure group Hope Not Hate said: “The Iconoclast is the perfect example of the threat posed by the modern far-right. It operated online and anonymously and outside of any formal far-right organisation but managing to reach huge numbers of people around the world.”

Extreme even by the standards of most far-right YouTubers, Atkinson actively promoted the idea of “voluntary repatriation” for the UK’s minority ethnic population. In a video uploaded to YouTube in April, he showed clips of an interview with Enoch Powell talking about measures that could encourage voluntary repatriation. Atkinson agreed, saying they would “create an atmosphere that may make leaving Britain seem a more attractive option”.

Such views are similar to those expressed by Generation Identity, a far-right racial separatist group that Atkinson has promoted on his channel and whose ideology is said by some to have inspired the mass shooter in the Christchurch mosque attack, which killed 51 people in March 2019.

Another video on The Iconoclast, published on 5 April and attracting more than 50,000 views, reveals Atkinson’s dismay at suggestions that Rishi Sunak, the Southampton-born chancellor of the exchequer, may be the next prime minister.
Online hate threatens us all. Platforms can and must do more to eradicate it
Dan Hett
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“He [Sunak] isn’t British. He is Indian. He can never be British beyond a civic sense. He can never have a genetic connection to the history of this country. So how can he do what’s best for us?” said Atkinson.

Uncovering Atkinson’s identity involved forensic analysis of his social media output, including repeated usernames, profile pictures, throwaway comments that corroborated biographical details shared in his YouTube videos and undeleted accounts. One closed TikTok account linked to Atkinson has a profile blurb that simply states: “I’m racist.”

YouTube has intervened on a number of occasions, removing one video from Atkinson’s channel as recently as 4 June. The video made several racist statements about black people and the Black Lives Matter protests, including one claim that the demonstrations proved Enoch Powell was right to say that the “black man will have the whip hand over the white man”.

Last August his YouTube account was temporarily removed for violating the platform’s guidelines along with prominent anti-Islamic extremist Martin Sellner, who has also been banned from the UK. However, both were reinstated with no apparent explanation from YouTube other than apparently that it had been “the wrong call”, a decision that caused global controversy. Days earlier, YouTube’s chief executive said it had to be open to hosting “controversial” ideas.

Commenting after YouTube had terminated his channel, Atkinson said: “As it stands, your article will paint me in a certain light, and the video samples you have chosen will be the only representation of my wider work, which the public can no longer access.”
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