Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1504303 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7575 am: 13. Juni 2020, 14:00:13 »
Einzelfälle.
Echte Einzelfälle wären als Einzelfälle sehr schnell aussortiert.
Unechte Einzelfälle decken sich gegenseitig und werden Einzelfälle bleiben bis sie ein großes Problem werden oder gar die Macht übernehmen.
Selbst wenn sich unechte Einzelfälle nicht gegenseitig decken, so decken sie sich zumindest nicht gegenseitig auf. 

Eine Gruppe ist auch nur ein Einzelfall.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7576 am: 14. Juni 2020, 07:46:55 »
Die Leute haben Probleme ...
Bei der Argumentation, das Hissen der Regenbogenfahne sei durch die Flaggenverordnung nicht gedeckt, kann ich ja noch mitgehen.
Aber dann wird's ...  hm, seltsam ...
Und gleich "Verletzung des Schutzes der Familie"?
Eine Nummer kleiner geht's nicht?



Zitat
VG Dresden weist Eilantrag gegen Flagge vor Justizministerium ab
Regen­bo­gen­flagge darf weiter wehen

12.06.2020

Vor dem sächsischen Justizministeriums weht eine Regenbogenflagge. Ein Zeichen der Vielfalt und der Toleranz, sollte man meinen. Ein Bürger sah darin aber eine ganze Reihe von Grundrechtsverletzungen und zog vor Gericht.
Spoiler
Eine am Donnerstag vor dem sächsischen Justizministerium gehisste Regenbogenflagge muss nicht abgenommen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Dresden und lehnte den Eilantrag eines Bürgers ab, der sich durch die Flagge in seinen Grundrechten verletzt sah (Beschl. v. 12.06.2020, Az. 6 L 402/20).

Die sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte die Flagge Donnerstag gehisst und damit ein Zeichen für nicht heterosexuelle Menschen setzen wollen. Einem Bürger ging das aber zu weit. So weit, dass er vor dem VG um Eilrechtsschutz nachsuchte. Das Hissen der Regenbogenflagge widerspreche den geltenden Verwaltungsvorschriften zur Beflaggung von Dienstgebäuden, so der Bürger zur Begründung.

Die Flagge verletze ihn außerdem in seinen Grundrechten. Die Schwulen- und Lesbenbewegung mit ihrer alle Lebensbereiche umfassenden Forderung nach einer Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen stelle ein weltanschauliches Bekenntnis dar, das sich seiner Auffassung nach auch in der Regenbogenfahne abbilde.
Keine Grundrechtsverletzung

Die Verwendung der Flagge von einer staatlichen Stelle, so der Bürger, sei ein Verstoß gegen die staatliche Neutralität, der ihn in seinem Grundrecht auf "negative Weltanschauungsfreiheit" verletze. Zudem liege eine Verletzung des Schutzes der Familie vor, da durch die Regenbogenfahne "auf metapolitischer Ebene das Gesellschaftsbild der heteronormativ geprägten Familie dekonstruiert" werden solle. Das Hissen der Flagge sei überdies unzulässige Öffentlichkeitsarbeit.

Das VG lehnte seinen Eilantrag gegen die Beflaggung ab. Aus Verwaltungsvorschriften zur Beflaggung von Dienstgebäuden könne der Antragsteller keine eigenen Rechte ableiten, entschied das VG. Seine Grundrechte seien auch nicht verletzt. Die Regenbogenfahne sei ein Zeichen der Toleranz und Akzeptanz sowie der Vielfalt von Lebensformen. Eine ganzheitliche Stellungnahme zum Sinn des Weltgeschehens sei darin laut Gericht nicht zu sehen.

Selbst eine andere Sichtweise könnte dem Mann laut Gericht nicht weiterhelfen. Die "negative Weltanschauungsfreiheit schütze nämlich nicht ohne Weiteres vor Begegnungen mit fremden Glaubensüberzeugungen, soweit diesen ausgewichen werden könne. Dass der Mann vom Hissen der Regenbogenfahne unausweichlich betroffen sei, sei nicht erkennbar.

In den Schutzbereich der Ehe und Familie greife die Flagge ebenfalls nicht ein. Die Regenbogenflagge werde gemeinhin nicht mit der gezielten Abschaffung der heterogenen Ehe verbunden. Laut Gericht stelle die Fahne ein überparteiliches Symbol dar, dessen Aussage - Toleranz und Vielfalt - keiner bestimmten Partei exklusiv zugeordnet werden könne und offensichtlich mit der Verfassung vereinbar sei.

acr/LTO-Redaktion
[close]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-dresden-6l402-20-regenbogenflagge-justizministerium-sachsen-keine-grundrechtsverletzung/

http://tp-presseagentur.de/regenbogenflagge-darf-weiter-vor-dem-saechsischen-justizministerium-wehen/


Scheint ein sehr besorgter Bürger zu sein.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7577 am: 14. Juni 2020, 10:13:13 »
Die dort beschriebenen Veränderungen muss man erkennen


Jaein.
Ein PVB hat erstmal von Waffen keine Expertise.
Ein PVB darf nur einen Anfangsverdacht haben und alles einsammeln.
Es ging mir um die Waffenhalter.
Edit: Ich merke erst jetzt, dass das vielleicht Absicht war, dass sie keine einsatzfähigen Modelle haben wollten.
« Letzte Änderung: 14. Juni 2020, 10:19:00 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7578 am: 14. Juni 2020, 10:18:45 »
Unbrauchbare Waffen und Patronen dazu


Kann und darf nur der Gutachter erkennen.
Die Meinung eines PVB zählt nicht.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7579 am: 15. Juni 2020, 09:29:21 »
Flyer in Osterholz-Scharmbeck, nähe Bremen. Zur Einordnung: Dieses ist der Wirkbereich u. a. von Jo Conrad, jedoch gibt es vor Ort ein Taxi-Unternehmer, welcher in der Vergangenheit sich mit Staatenlos identifiziert hat.
Von der im Artikel erwähnten Wortwahl könnte durchaus staatenlos.info geistiger Urheber sein, den eigentlichen Flyer habe ich leider nicht gesehen. Ich versuche mal an ein Bild von dem Ding zu kommen.

https://www.anzeiger-verlag.de/osterholz/artikel/es-lebe-der-kaiser-reichsbuerger-agitieren-in-ohz
Spoiler
Es lebe der Kaiser? Reichsbürger agitieren in OHZ

Osterholz-Scharmbeck (pvio). Im Stadtgebiet sind Flyer aus der Reichsbürgerszene verteilt worden. Darin werden u. a. die Einsetzung eines Kaisers gefordert und Verschwörungstheorien formuliert.


Ein Bild: Reichsbürger behaupten unter anderem, dass stets noch die Reichsverfassung des kaiserlichen Deutschlands gelte und Deutschland seit dem 8. Mai 1945 ein besetztes Land sei. Sie fordern die Einsetzung von Prinz Georg Friedrich von Preußen als Deutscher Kaiser. Bild: pvio


Nachdem am Pfingstwochenende Flyer mit dem Gedankengut der Reichsbürgerbewegung im Stadtgebiet aufgetaucht waren, fordert die CDU nun von der Stadtverwaltung eine nähere Beschäftigung mit den Aktivitäten von Reichsbürgern im Kreis- und Stadtgebiet.
Nach erstem Kenntnisstand seien in der Käthe-Kollwitz-Straße als auch in der Straße Am Rodelande Flyer von Reichsbürgern verteilt worden. Die Vorderseite ist in Schwarz-weiß-rot gehalten. Im schwarzen Block steht: „Merkel muss weg!“, im weißen: „Die Konterrevolution: Der Weg zur Freiheit“ und auf dem roten Balken prangt der Ausruf: „Es lebe der Kaiser!“ Auf der Rückseite des sechseitigen Faltflyers wird die Losung verlautbart: „Nach der volkszerstörerischen Migrationspolitik kommt jetzt die wirtschaftszerstörende Corona-Politik samt Freiheits-Abschaffung, Impfzwang und Überwachung durch Apps. Das Volk soll lückenlos kontrolliert und manipuliert werden.“ Aber es gebe einen Ausweg, so die Verfasser des Flyers: „Die Einsetzung von Prinz Georg Friedrich von Preußen in seine Rechte als Deutscher Kaiser.“ Einen Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes gibt es nicht. Konsequenterweise, da man das Grundgesetz und das Rechtssystem der BRD ablehnt, da sie fremdbestimmt sei und von einem „Tiefen Staat“ durch „Figuren wie Bill Gates und George Soros“ aus dem „Hintergrund geführt“ würde, wie es ebenso auf der letzten Seite zu lesen ist. Dennoch findet sich hier ein Name, der für den Text verantwortlich zu sein scheint: Bernard Schaub. Schaub ist ein bekannter Schweizer Holocaustleugner und Gründer der „Europäischen Aktion“, einer international tätigen rechtsextremen Organisation von Holocaustleugnern.
Aber nicht nur die Verschwörungstheorie eines „Staates im Staate“ wird auf dem Flyer proklamiert, sondern auch, dass die Corona-Krise „ein Riesenschwindel“ sei, um eine „globalistische, multikulturelle Weltdiktatur“ zu errichten.
 
CDU bringt Antrag ein
 
Wie viele Flyer verteilt wurden, weiß die Kreistagsabgeordnete Marie Jordan (CDU) nicht, die im Namen ihrer Partei als Reaktion auf die verteilten Flyer bei der Stadt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales beantragt hat, das Thema „Reichsbürger und Selbstverwalter“ auf die Tagesordnung zu setzen. Unter anderem soll die Stadtverwaltung dazu Stellung beziehen, ob sie von der Verteilaktion gewusst habe, wie groß die Anzahl der Reichsbürger in der Stadt ist und ob es ein Handlungskonzept zum Umgang mit Reichsbürgern gibt.
 
Bisher war es nur Post
 
Bei Jordan hat der Flyer für große „Irritation “gesorgt, wie sie sagt. „Was eigentlich weit weg ist, was man nur aus der Ferne oder von Promis wie Xavier Naidoo kennt, ist dann doch näher als man denkt.“ Bisher habe sie nur von Einzelfällen gewusst, die der Stadtverwaltung abstruse Briefe schreiben. Von denen weiß Jana Lindemann vom Landkreis zu berichten. Sie nennt die Leute „Vielschreiber“. Die richten sich mit E-Mails und langen Briefen an die Stadtverwaltung, um im Grunde lediglich mitzuteilen, dass sie die geltenden Rechtsvorschriften nicht anerkennen. Im Jahr 2019 und 2020 habe es rund sechs Vorgänge gegeben, die der Reichsbürgerszene zuzuordnen sind. Nur ein Vorgang davon habe aber zu einem erhöhten Bearbeitungsaufwand geführt, da die Person seitenlange Schreiben an den Landkreis Osterholz geschickt habe. Wie Helge Cassens von der Polizeiinspektion Verden/Osterholz darlegt, handelt es sich hierbei um eine beliebte Taktik der Reichsbürger, um die von ihnen nicht anerkannten staatlichen Institutionen lahmzulegen. Die Mitarbeiter*innen des Landkreises seien aber im Umgang mit den Anhängern der Reichsbürgerszene geschult, sodass deren Taktik nicht aufgeht.
 
Eine andere Dimension
 
Die Flyeraktion „ist aber eine andere Dimension, als Briefe zu schreiben“, so Jordan. Von einem solchen öffentlichen Auftreten habe sie bisher keine Kenntnis genommen. Zudem fürchte sie, dass sich durch die Corona-Krise Verunsicherte durch die Flyer in ihren Ängsten angesprochen fühlen könnten. Das sei nicht zuletzt deshalb gefährlich, weil dieser Flyer aus dem rechtsextremen Spektrum der Reichsbürgerszene zu stammen scheint. Darauf macht nicht nur der Name Bernhard Schaub aufmerksam. Auch die Formulierung, dass von der BRD ausgestellte Aufenthaltsgenehmigungen und Einbürgerungen im Reich für „ungültig“ erklärt werden würden, legt das nahe. Denn das heißt in Klartext: Das Deutsche Reich akzeptiert nur sogenannte „Biodeutsche “. - „Ein bisschen Angst macht das schon, dass solche Gruppen stärker werden könnten“, sagt Jordan. Vor Ort halten sich deren Aktivität aber noch in Grenzen: Der Polizeiinspektion Verden/Osterholz seien 12 Personen bekannt, die sie eindeutig der Szene zuordnen. In ihrem Einsatzgebiet sind es insgesamt 22. Dennoch, obwohl es nicht viele registrierte Anhänger im Kreisgebiet gibt, sollte man deren Gefährlichkeit nicht unterschätzen. Auch wenn es keine einheitliche Gruppierung gebe, wie Cassens erzählt, und manche aus ihrer Ablehnung der BRD lediglich den Rückzug aufs eigene Grundstück als vermeintlich hoheitliches Territorium wählen und sich Fantasieausweise basteln, so sind viele durchaus waffenaffin und gewaltbereit. Darauf macht auch die CDU in ihrem Antrag aufmerksam. 2016 erschoss beispielsweise ein Reichsbürger in Georgsmünd einen Polizisten. Im Kreisgebiet habe die Polizei solche Gewaltbereitschaft bislang aber nicht registriert. Kontakt habe man vor allem bei Verkehrskontrollen mit Reichsbürgern gehabt. Die ließen einen schnell wissen, dass sie einen als Repräsentanten des Rechtssystems der BRD als Polizisten nicht anerkennen.
 
Unter Beobachtung
 
Die Szene steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Dem zufolge handle es sich um eine heterogene Gruppe, die sich nicht komplett dem rechtsextremen Milieu zuordnen lasse. Gleichwohl lasse sich aber bei den meisten Gruppen und Einzelpersonen rassistisches, antisemitisches, verschwörungstheoretisches und esoterisches Gedankengut und eine grundsätzliche Ablehnung der BRD nachweisen, so der Verfassungsschutz. Um für die Behörden als Reichsbürger zu gelten, muss eine Person die Ideologie der Reichsbürger „verinnerlicht“ haben, so Cassens. Ein Blick auf den Flyer verrät: Hier wagt sich ein überzeugtes Szenemitglied an die Öffentlichkeit.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7580 am: 15. Juni 2020, 10:51:47 »
Hmmmm, hört sich nicht typisch Staatendoof an.
Eher nach Freistaat Preussen oder ähnlichen Kapeiken.
@Gutemine : Welche Halodris kennst du in der Umgebung?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7581 am: 15. Juni 2020, 11:04:02 »
@SchlafSchaf
@lobotomized.monkey


Na ja, hier ist der richtige Faden dazu:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5416.msg295385#msg295385

(Die Blöd war ja so nett den Flyer abzubilden)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7582 am: 15. Juni 2020, 11:05:15 »
Es steht doch der Name Schaub in dem Artikel. Also ist das der Flyer von Bismarcks Erben.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7583 am: 15. Juni 2020, 11:14:16 »
Es steht doch der Name Schaub in dem Artikel. Also ist das der Flyer von Bismarcks Erben.

Hätte ich ehrlicherweise überlesen, hast Recht
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7584 am: 15. Juni 2020, 13:23:30 »
Wenn ich mich nicht ganz falsch erinnere, dann war/ist das ein (ehemaliger?) AfD-Spitzenpolitiker.

Zitat
Der Bonner Richter vertrat die Auffassung, dass § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur Gruppen schütze, die durch ihre politische oder weltanschauliche Überzeugung oder ihre sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, ihren Beruf oder ihre soziale Funktion erkennbar seien. Eine geschlechtsspezifische Bestimmung nehme die Norm dagegen nicht vor.

Den Freispruch hat das OLG nun gekippt. Begründung: Der Paragraf, mit dem Volksverhetzung unter Strafe gestellt wird (§ 130 StGB), greift auch bei der pauschalen Verunglimpfung von Frauen ein. Zwar ist der Hauptanwendungsbereich der Vorschrift der Schutz von Minderheiten, das Gesetz erfasst aber nach Wortlaut, Sinn und Zweck auch Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen.

Spoiler
OLG kippt Bonner Freispruchurteil Angeklagter (70) mit übelsten Äußerungen über Frauen

    15.06.20, 11:27 Uhr

Bonn/Köln -

Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat ein Bonner Urteil aufgehoben. Der Angeklagte (70) hatte auf seiner Homepage in zahlreichen Beiträgen Frauen unter anderem als „Menschen zweiter Klasse“, „minderwertige Menschen“ und „den Tieren näherstehend“ bezeichnet.

Das Amtsgericht Bonn hatte den Rentner am 7. Mai 2019 zunächst zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen verurteilt, wogegen er Berufung eingelegt hatte. Daraufhin hatte das Landgericht ihn am 20. Dezember freigesprochen.
OLG kippt Bonner Freispruch-Urteil: Paragraf wegen Volksverhetzung greift

Der Bonner Richter vertrat die Auffassung, dass § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur Gruppen schütze, die durch ihre politische oder weltanschauliche Überzeugung oder ihre sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, ihren Beruf oder ihre soziale Funktion erkennbar seien. Eine geschlechtsspezifische Bestimmung nehme die Norm dagegen nicht vor.

Den Freispruch hat das OLG nun gekippt. Begründung: Der Paragraf, mit dem Volksverhetzung unter Strafe gestellt wird (§ 130 StGB), greift auch bei der pauschalen Verunglimpfung von Frauen ein. Zwar ist der Hauptanwendungsbereich der Vorschrift der Schutz von Minderheiten, das Gesetz erfasst aber nach Wortlaut, Sinn und Zweck auch Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen.

Hier lesen Sie mehr: Großeinsatz gegen Hass im Netz: BKA durchsucht das Zimmer eines Bonner Jugendlichen

Da der 70-jährige Angeklagte mit seinen Äußerungen Frauen unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt und ihre Menschenwürde angegriffen habe, sei davon auszugehen, dass er den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt habe, heißt es unter anderem weiter in der Begründung.

Jetzt wird der Fall erneut vor dem Bonner Landgericht verhandelt. (iri)
[close]
https://www.express.de/bonn/olg-kippt-bonner-freispruchurteil-angeklagter--70--mit-uebelsten-aeusserungen-ueber-frauen-36852936

https://www.tah.de/welt/afp-news-single/olg-volksverhetzungsparagraf-schuetzt-auch-vor-pauschalverunglimpfung-von-frauen.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7585 am: 15. Juni 2020, 13:26:18 »
Wenn ich mich nicht ganz falsch erinnere, dann war/ist das ein (ehemaliger?) AfD-Spitzenpolitiker.
Das am Landgericht war eine Berufungsverhandlung, also vor der kleinen Strafkammer. Da waren auch noch zwei Schöffen beteiligt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7586 am: 15. Juni 2020, 14:10:00 »
Da waren auch noch zwei Schöffen beteiligt.


Es gehört zur guten Pressearbeit von dem Richter zu sprechen.
Auch bei einem Kollegialgericht.
Vermutlich ist man in DE immer noch auf eine Art Führer geeicht.
Was in FB dann schonmal dazu führt, daß einer androht, der Richter solle ihm doch mal im Dunkeln begegnen.
Worauf ich regelmäßig frage: "Welcher von den dreien?" Alternativ: "Welcher von den fünfen?"



Wer ist Martin?
(Mit Bildchen!)


Zitat
RECHTSEXTREMIST WOLLTE MARKEN FÜR RASSISMUS MISSBRAUCHEN – DAS GING NACH HINTEN LOS!
Thomas Laschyk | 11. Juni 2020

DIESE RECHTSEXTREME AKTION WAR EIN REINFALL!

Was haben der Waffelhersteller Manner, der Lieferdienst Mjam und der Verlag Reclam gemeinsam? Sie haben alle großartig auf die Provokation eines bekannten Rechtsextremisten reagiert, der ihre Marken für seinen Rassismus missbrauchen wollte. Ein bekannter österreichischer Rechtsextremist, dessen rechtsextreme Organisation in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet wird und deren Verbot in Österreich geprüft wird (Quelle, Quelle), hatte auf Twitter versucht, mehrere Marken für eine rassistische Anti-BlackLivesMatter-Kampagne zu missbrauchen.

Nachdem sich die gesamte Zivilgesellschaft in Deutschland und Österreich sowie unzählige Marken solidarisch mit dem Kampf gegen Rassismus und hinter #BlackLivesMatter gestellt hatten, standen die Rassist*innen ziemlich allein und traurig da. In einem verzweifelten Versuch, so zu tun, als würde es doch Marken geben, die auf ihrer rassistischen Seite stehen, wollte der Rechtsextremist Martin so tun, als würden diese Marken seinen einsamen Rassismus befürworten, weil sie (angeblich!) nicht ihre Solidarität zur Anti-Rassismus-Bewegung getwittert haben.
Spoiler
FALSCH, TRANSPARENT UND EIN REINFALL: RECLAM SCHLÄGT ZURÜCK
Netter Versuch, lieber Rechtsextremist, aber er hatte die Rechnung ohne die Marken gemacht, die natürlich keinen Bock haben, mit einem Typen in Verbindung gebracht zu werden, welcher schon mit einem Nazi-Massenmörder in Kontakt stand und von diesem Geld gespendet bekam (Quelle). Autsch! Gleich als erstes: Der Reclam Verlag hatte sich sehr wohl solidarisch zu #BlackLivesMatter geäußert – der Rechtsextremist hatte das also entweder wegen schlampiger Recherche übersehen oder gelogen:

In einer Anfrage von Volksverpetzer erklärte uns Reclam, sein Versuch sei „plump und durchschaubar“. Sie antworteten ihm nicht, um ihm nicht noch mehr Reichweite zu bescheren, und haben ihn stattdessen lieber blockiert. Neben ihrem Tweet erklärt uns der Verlag, dass ihre Bücher auch deutlich zeigen müssten, was sie von Rassismus halten: „Zahlreiche unserer Bücher sollen eine differenzierte Auseinandersetzung mit den wesentlichen Anliegen von BlackLivesMatter und den gesellschaftlichen wie historischen Bedingungen für die Notwendigkeit der Bewegung ermöglichen.“ Als Beispiel wird unter anderem eine Textsammlung für den Einsatz in Schule und Studium: „Was ist Rassismus? Kritische Texte“ (Universal-Bibliothek 19220) genannt. Satz mit x, das war wohl nix!

MJAM & MANNER
Doch auch die österreichischen Unternehmen, der Waffelhersteller Manner und der Lieferservice Mjam.at, hatten keine Lust, dass der Rechtsextremist Martin mit ihnen „politische Stimmung macht“ (Manner) oder ihre Marke für seine „politischen Zwecke“ nutzt (Mjam). Manner twittert ein #BlackLivesMatter und erklärt: „Seit 130 Jahren ist Manner für alle Menschen da“ und Mjam erklärt: „Wir nehmen uns Zeit, der BPOC-Community zuzuhören & uns weiterzubilden bevor wir posten. Wir stellen uns ganz klar gegen Rassismus & unterstützen #BlackLivesMatter“ [sic]

Auf unsere Anfragen haben beide noch nicht reagiert, aber deren Tweets sprechen bereits eine deutliche Sprache. Leider haben beide auf den Rechtsextremisten direkt geantwortet – was auch Teil seiner Strategie war. Seine Gruppe versucht durch solche Aktionen stets Aufmerksamkeit für ihre extremistische Ideologie zu finden, die sich oft antisemitischer Verschwörungsmärchen bedient. Das ist übrigens auch der Grund, warum wir ihn nur „Martin“ nennen. Wer ihn kennt, weiß, wer gemeint ist. Wer nicht: Müsst ihr nicht wissen! Es wird ihn mehr als alles andere ärgern, wenn ihr es durch die Aktion nicht erfahrt.

UPDATE 15.06:
Inzwischen hat sich Manner auf unsere Anfrage gemeldet: “Bei Kolleginnen und Kollegen aus über 30 verschiedenen Nationen und Export in über 50 Länder hat bei uns Rassismus keinen Platz. Punkt. Generell ist festzuhalten, dass wir uns gänzlich aus politischen Themen heraushalten. Wir unterstützen keinerlei Partei und politische Ideologie. Die Mannerschnitte ist als österreichische Süßwaren-Ikone und Herzmarke für alle da. Dass wir uns nicht aktiv politisch engagieren heißt aber nicht, dass wir uns in eine Ecke drängen lassen. Daher haben wir auf den Tweet geantwortet.”, schreibt uns eine Pressesprecherin.

KEINER HAT BOCK AUF RECHTSEXTREME
Wir werden diese Recherche ergänzen, wenn wir weitere Statements der Unternehmen erhalten. Der rechtsextreme Martin erwähnte auch den Bierbrauer Gösser, der bisher weder dazu twitterte, noch auf unsere Anfrage reagierte – allerdings ist der Account auch seit vier Jahren inaktiv. Wenig verwunderlich, dass bisher eine Reaktion aussteht. Doch es bleibt zu bezweifeln, dass sich die Biermarke mit Rechtsextremen und Rassismus solidarisieren würde. Das ist nämlich die Kernbotschaft: Der kleine Martin steht mit seinem Rassismus ziemlich alleine da.

UPDATE 15.06:
Auch die Bierbrauer haben auf unsere Anfrage reagiert und eine Distanzierung veröffentlicht:

[close]
https://www.volksverpetzer.de/social-media/rassismus-marken/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7587 am: 16. Juni 2020, 15:12:07 »
Leider hinter einer paywall, weshalb die Chance gering ist zu erurieren um wen es sich evtl. handeln könnte.


Zitat
Durchsuchung bei Reichsbürger in Zwickau: Auto sichergestellt
Erschienen am 16.06.2020   

https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/durchsuchung-bei-reichsbuerger-in-zwickau-auto-sichergestellt-artikel10883890

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7588 am: 16. Juni 2020, 15:17:42 »
Die Pressemitteilung der Polizei dazu

https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2020_73268.htm

Zitat
Durchsuchung: Fahrzeug und Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung sichergestellt

Zeit:     16.06.2020
Ort:      Zwickau

Am Dienstagvormittag durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Geschäftsräume in Zwickau. Der 62-jährige Inhaber des Geschäfts – ein bekennender Reichsbürger – war in der Vergangenheit mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Bei der Durchsuchung wurde ein Mercedes-Pkw auf gerichtlichen Beschluss eingezogen. Die Beamten stellten außerdem die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung des 62-jährigen Deutschen sicher. (cf)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7589 am: 16. Juni 2020, 15:24:13 »
Gibt mal wieder beim Zoff bveim bzw. rund ums KSK:

https://www.tagesschau.de/inland/bundeswehr-ksk-101.html

Zitat
Nach dem Brandbrief eines KSK-Soldaten ist die Debatte über den Umgang mit rechten Umtrieben in der Spezialeinheit in vollem Gang. Oppositionspolitiker fordern Aufklärung - und, wenn nötig, die Auflösung der Truppe.

Ich frage mich, warum sich da immer wieder so viele Leute mit rechtem Gedankengut sammeln?
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