Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1504049 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7635 am: 23. Juni 2020, 18:23:10 »
Die "Lügenpresse" spricht mit dem Polizeipräsidenten des Präsidiums Göttingen, Uwe Lührig, über "Reichsbürger".

Es geht auch um Heike aus der Familie Werding und ihre "Osnabrücker Landmark" bzw. "Vereinte Völker und Stämme".

Zitat
Der Überbegriff „Reichsbürgerszene“ ist der Mantel, der viele Einzelpersonen und sektenartige Kleingruppen umfasst, die die rechtmäßige Existenz der Bundesrepublik Deutschland infrage stellen. Sie lehnen die Rechtsordnung des Staates ab und fühlen sich keiner regulären Obrigkeit unterworfen. Ganz im Gegenteil, Teile der Szene erstellen sich eigene Ausweise und wählen ihren „Reichskanzler“. Ob das in Südniedersachsen auch so ist und ob die Reichsbürger eine Gefahr darstellen, hat Dominic Steneberg mit dem Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Göttingen, Uwe Lührig, besprochen.

https://www.stadtradio-goettingen.de/apool/srg/content/e588/e13190/e109641/20200623_reichsbuerger-playout.mp3

https://www.stadtradio-goettingen.de/beitraege/polizei_amp_justiz/die_reichsbuerger_szene__wie_gross_ist_die_gefahr_in_suedniedersachsen/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7636 am: 24. Juni 2020, 08:42:23 »
50 Tagessätze a 50 Euro, das wird Tommy Frenck vermutlich aus der Portokasse zahlen, oder ein paar "Hitler-Schnitzel" mehr verkaufen. Spätestens beim nächsten NeoNazi-Konzert hat er die Strafe dann wieder "drinnen", zur Not kann er ja eine Hut umgehen lassen.

Spoiler
Berufung verworfen: Urteil gegen Rechtsextremen bestätigt

23. Juni 2020 - 12:55 Uhr

Das Landgericht Meiningen hat ein Urteil gegen einen bekannten Thüringer Rechtsextremen wegen Volksverhetzung bestätigt. Die Berufung in der Sache sei verworfen worden, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag nach der Verhandlung auf Anfrage mitteilte. Zu Begründung machte der Sprecher keine Angaben. Die Berufung war gegen ein Urteil des Amtsgerichts Hildburghausen eingelegt worden. Das Gericht hatte den heute 33-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt.

Hintergrund ist ein Facebook-Post von Tommy F.. 2018 stellte er dort laut Amtsgericht öffentlich einsehbar ein Foto online, auf dem er vor einem Plakat zu sehen ist. Er selbst soll darauf ein T-Shirt mit der teils verdeckten Aufschrift "HTLR" getragen haben. Auf dem Plakat wurde für ein Schnitzelgericht mit Slogans wie "Wir feiern Geburtstag" und "Nur gültig am 20. April 2018" - dem Geburtstag Adolf Hitlers - geworben.

Quelle: DPA
[close]
https://www.rtl.de/cms/berufung-verworfen-urteil-gegen-rechtsextremen-bestaetigt-4565636.html
https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/berufung-verworfen-urteil-gegen-bekannten-rechtsextremen-bestaetigt-id229371670.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7637 am: 24. Juni 2020, 17:55:18 »
Nicht nur die Staatsanwaltschaft ist (meiner Meinung nach völlig zu Recht) mit dem Urteil unzufrieden, auch Ingo aus dem Hause Grunneburger will in Revision gehen.  ::)

Spoiler
Drama um Sarah H.
Gerichtsprozesse
TODESFALL IN ALT REHSE
Ex-Lebensgefährte von Sarah H. geht in Revision
Fortsetzung im Todesfall Sarah H.:Der jetzt zu einer Geldstrafe verurteilte Ex-Lebensgefährte fechtet das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg an und erhebt Vorwürfe gegen die Polizei.
Andreas Becker Andreas Becker

Nachdem die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg bereits am Montag Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angekündigt hat, will nun auch der ehemalige Lebensgefährte der im Sommer 2016 unter bisher ungeklärten Umstände in Alt Rehse verstorbenen Sarah H. das am vergangenen Freitag verkündete Urteil juristisch angreifen. Der Mann war vom Landgericht Neubrandenburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Zudem erhält er als Entschädigung für einen Teil seiner Untersuchungshaft Geld aus der Staatskasse.

Mehr lesen: Urteil im Fall Sarah H. gefallen
Todesursache und Todeszeitpunkt bei Sarah H. nicht feststellbar

In erster Instanz war der Mann im März 2017 vom Landgericht Neubrandenburg wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil beanstandet, da der „Geisteszustand des Angeklagten” nicht genügend untersucht worden sei. Der Fall ging an das Landgericht Neubrandenburg zurück.
Landgericht Neubrandenburg stuft Ex-Lebensgefährten als „vermindert schuldfähig” ein

Zwar habe der Verurteilte die Frau in seinem Haus in Alt Rehse im Sommer 2016 laut aktueller Einschätzung des Landgerichts Neubrandenburg wohl mit „einem peitschenartigen Gegenstand“ geschlagen – nachdem er sie zuvor fixiert habe –, doch sei die genaue Todesursache und der Zeitpunkt aufgrund des verwesten Zustands der Leiche nicht mehr feststellbar gewesen, sagte Richter Henning Kolf gestern. Er stellte klar: „Der Tod von Sarah H. ist nach Meinung des Gerichts ursächlich keiner Handlung des Angeklagten zuzuordnen.” Der Mann, so das Gericht weiter, sei vermindert schuldfähig, aber nicht schuldunfähig gewesen. Richter Kolf: „Während des Prozesses hat ein Sachverständiger deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich die Benennung einer Todesursache im Bereich der Spekulation bewegen würde.”
„Keine DNA-Spuren von Sarah H. auf peitscheinähnlichem Gegenstand”

In Absprache mit seinen Anwälten Stefan Tabbert und Matthias Koch teilte der ehemalige Lebensgefährte von Sarah H. am Mittwoch mit, dass der Schwerpunkt in der Revision aus Sicht der Verteidigung unter anderem „auf der Unverwertbarkeit des einzigen Beweismittels sowie der Anwendung von Gewalt bei der Festnahme und zahlreichen verbotenen Vernehmungsmethoden” liegen würde. Laut des Mannes seien auf dem als Tatwaffe angenommenen „peitschenähnlichen Gegenstand keine DNA-Spuren der Verstorbenen zu finden” gewesen. Ebenso sei der Verlust von Beweismitteln – „unter anderem eine vor der Vernehmung gewonnene Blutprobe des Angeklagten” – zu rügen.

Mehr lesen: Alt Rehse ist in Angst vor dem angeklagten Nachbarn (Plus)
Geldstrafe ist „schallende Ohrfeige für Staatsanwaltschaft”

Unmittelbar nach Prozessende am Freitag hatte die Verteidigung das Urteil als „schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft” bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Straftatbestands der Körperverletzung mit Todesfolge viereinhalb Jahre Haft für den ehemaligen Lebensgefährten von Sarah H. gefordert.

+++Alles zum Todesfall Sarah H. lesen Sie hier+++

Bis zur endgültigen Revisionsschrift und der Revisionsbegründung muss erst die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. Dies kann mehrere Monate dauern. „Von Seiten der Verteidigung wurde die Revision bereits im laufenden Prozess sorgfältig vorbereitet, so dass in vielfacher Weise und in mehreren Punkten die erforderlichen Formerfordernisse für eine erfolgreiche Revision eingehalten wurden”, teilten der Mann und seine Anwälte mit.
[close]
https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/ex-lebensgefaehrte-von-sarah-h-geht-in-revision-2439801006.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7638 am: 25. Juni 2020, 11:37:28 »
Die "Gruppe S" mal wieder. "Marion G" wird noch vermisst. Die hat die "Anwerbergruppe" der Aufrechten wohl geleitet. Irgendwie kommt mir "Marion G" aus dem Umfeld des Plastikdruiden bekannt vor. Der hatte doch mal eine Freundin die ihm da geholfen hat. Aber gut, Monika ist ja auch ein Allerweltsname. Andererseits, die "Partei" die er da seinerzeit mit dem KuKluxKlan-Malerdress gegründet hatte, hieß ja auch "Die Aufrechten" und/oder "Die Weissen".

Letzter Stand (und weitere Links)
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg277298#msg277298

Zitat
24.06.2020 – 13:00

DIE ZEIT
Mutmaßliche Unterstützerin von rechter Terrorgruppe bisher unbehelligt

Hamburg (ots)

Die Polizei hat eine mutmaßliche Unterstützerin der sogenannten Gruppe S. bisher weder festgenommen noch vernommen, berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT. Marion G. stand in engem Kontakt zu Mitgliedern der mutmaßlichen rechtsextremen terroristischen Vereinigung. Obwohl die Polizei am 14. Februar 2020 in einer bundesweiten Razzia zwölf Beschuldigte der mutmaßlichen rechten Terrorzelle festnahm, ist Marion G. weiterhin auf freiem Fuß.

Marion G. hatte verschiedene Gruppen im Messenger-Dienst Telegram gegründet. Mindestens zwei dieser Chat-Gruppen - die "Aufnahmegruppe der Gruppe die Aufrechten" und "Der harte Kern" - nutzten Mitglieder der Gruppe S., um sich zu organisieren. G. hatte zudem ein Treffen der Mitglieder des "harten Kerns" im September 2019 in Heilbronn organisiert. Zwei Wochen später wurde sie von Ermittlern bei einem Treffen der gesamten Gruppe S. in Alfdorf in Baden-Württemberg observiert, als sie Übungen mit Pfeil und Bogen anleitete. Das bestätigte Marion G. der ZEIT Anfang März 2020.

Die 55-jährige Frau aus einem kleinen Ort in Franken bestreitet eine Beteiligung an den Plänen und Vorbereitungen von Terroranschlägen. Trotz umfangreicher Ermittlungen hat die Polizei Marion G. auch mehr als drei Monate nach der Festnahme ihrer Kameraden bis heute nicht zu ihrer Rolle in der Terrorzelle befragt. Das bestätigte sie der ZEIT noch am Dienstag dieser Woche.

Die Bundesanwaltschaft wirft den mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppe S. vor, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben, um Politiker zu töten und Muslime in Moscheen zu erschießen. Ihr Ziel war es, einen Bürgerkrieg anzuzetteln. Zu laufenden Ermittlungen wollte sich der Generalbundesanwalt nicht äußern.
https://www.presseportal.de/pm/9377/4633228
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7639 am: 25. Juni 2020, 14:08:10 »
Kundschaft?


Zitat
SEK rückt an Großer Polizeieinsatz nach Bedrohung von Gerichtsvollzieher
25.06.20, 13:42 Uhr

Leipzig-SEK
In der Lauchstädter Straße in Leipzig kam es am Donnerstag zu einem SEK-Einsatz.

Im Leipziger Stadtteil Plagwitz hat es am Donnerstagmittag einen größeren Polizeieinsatz gegeben. Unter anderem rückte ein Spezialeinsatzkommando (SEK) an. Ein Gerichtsvollzieher habe die Polizei gerufen, weil er bedroht worden sei, sagte Polizeisprecherin Mariele Koeckeritz. Nähere Einzelheiten zu der Bedrohungslage nannte sie zunächst nicht. (dpa)
https://www.mz-web.de/leipzig/sek-rueckt-an-grosser-polizeieinsatz-nach-bedrohung-von-gerichtsvollzieher--36913798


Die Blöd weiß: Es war ein Axtmann.
Nicht Axmann.

https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/axt-mann-in-wohnung-verbarrikadiert-sek-einsatz-im-leipziger-westen-71490494.bild.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7640 am: 26. Juni 2020, 10:54:46 »
Ganz klar, Ingo aus dem Hause Grunneburger ist ein Opfer. Stundenlang hat ihn die Polizei, die Sanitäter und überhaupt misshandelt, gefoltert und gequält. 10 Stunden war er im Sanka festgeschnallt und konnte nichts, aber auch gar nichts machen. Alles belegt, natürlich...

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg297427#msg297427

Zitat
„Ja”, antwortet der Mann aus Alt Rehse auf die Frage, ob ihm von der Polizei bei seiner Festnahme Gewalt angetan worden sei. „Es gab Gewalt, bereits bei der Festnahme wurde ich von den festnehmenden Polizisten derart misshandelt, dass ich mit Hämatomen übersät war. Ich hatte ein blaues Auge und mehrere kleinere Verletzungen. Dazu kam, dass ich durch die auf meinen Brustkorb sitzenden Beamten fast erstickt wäre”, sagt der ehemalige Lebensgefährte von Sarah H. dem Nordkurier.

Zitat
Damit nicht genug: „In Folge lag ich über zehn Stunden in Bauchlage, mit Handschellen auf dem Rücken und zusätzlich auf der Trage fixiert. Bei 30 Grad im nicht klimatisierten Rettungswagen”, sagt der Mann. „Die Handschellen lagen so eng an, dass sie sich ins Fleisch schnitten, die Narben sind bis heute zu sehen. Ich konnte mich nicht bewegen.”

Spoiler
TOD IN ALT REHSE
Übte die Polizei Gewalt gegen Sarahs Ex aus?
Der Todesfall Sarah H. steuert jetzt auf einen Streit zwischen dem Ex-Partner der verstorbenen Frau und der Polizei zu. Wer sagt die Wahrheit?
Andreas Becker Andreas Becker

Alt Rehse.

Die Vorwürfe klingen hart: „Ja”, antwortet der Mann aus Alt Rehse auf die Frage, ob ihm von der Polizei bei seiner Festnahme Gewalt angetan worden sei. „Es gab Gewalt, bereits bei der Festnahme wurde ich von den festnehmenden Polizisten derart misshandelt, dass ich mit Hämatomen übersät war. Ich hatte ein blaues Auge und mehrere kleinere Verletzungen. Dazu kam, dass ich durch die auf meinen Brustkorb sitzenden Beamten fast erstickt wäre”, sagt der ehemalige Lebensgefährte von Sarah H. dem Nordkurier.

Mehr lesen: Ein kleines Dorf will endlich wieder seine Ruhe haben
„Zehn Stunden in Bauchlage fixiert im Rettungswagen”

Damit nicht genug: „In Folge lag ich über zehn Stunden in Bauchlage, mit Handschellen auf dem Rücken und zusätzlich auf der Trage fixiert. Bei 30 Grad im nicht klimatisierten Rettungswagen”, sagt der Mann. „Die Handschellen lagen so eng an, dass sie sich ins Fleisch schnitten, die Narben sind bis heute zu sehen. Ich konnte mich nicht bewegen.”

Die Verletzungen seien durch eine rechtsmedizinische Untersuchung am Tag der Festnahme festgestellt und dokumentiert worden, so der Ex-Partner von Sarah H.
Polizei wehrt sich gegen Gewalt-Vorwürfe

Die Vorwürfe, die Polizei habe bei dem Ex-Lebensgefährten von Sarah H. Gewalt angewendet, wies eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Neubrandenburg am Mittwochnachmittag zurück. „Es hat in der Vergangenheit mehrere Anzeigen des Herrn G. gegen verschiedene Polizeibeamte gegeben – unter anderem im Zusammenhang mit seiner Festnahme im August 2016 auch wegen mutmaßlicher Körperverletzung. Sämtliche daraus resultierende Ermittlungsverfahren wurden eingestellt“, hieß es auf eine entsprechende Nordkurier-Nachfrage.

Doch so leicht will sich der Mann mit den Gegebenheiten nicht abfinden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg bereits am Montag Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angekündigt hatte, will nun auch der ehemalige Lebensgefährte der im Sommer 2016 unter bisher ungeklärten Umstände in Alt Rehse verstorbenen Sarah H. das am vergangenen Freitag verkündete Urteil juristisch angreifen. Der Mann war vom Landgericht Neubrandenburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Als Entschädigung für einen Teil seiner Untersuchungshaft erhält er aber Geld aus der Staatskasse.
Genaue Todesursache laut Gericht nicht feststellbar

Mit diesem Strafmaß blieb das Gericht sehr deutlich unter dem aus dem März 2017. Seinerzeit war der Mann in erster Instanz vom Landgericht Neubrandenburg wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil beanstandet, da der „Geisteszustand des Angeklagten“ nicht genügend untersucht worden sei. Der Fall ging an das Landgericht Neubrandenburg zurück. Dies hatte jetzt knapp anderthalb Jahre unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt – lediglich die Urteilsverkündung war für Besucher zugänglich.

Zwar habe der Verurteilte die Frau in seinem Haus in Alt Rehse im Sommer 2016 laut aktueller Einschätzung des Landgerichts Neubrandenburg wohl mit „einem peitschenartigen Gegenstand“ geschlagen – nachdem er sie zuvor fixiert habe –, doch sei die genaue Todesursache und der Zeitpunkt aufgrund des verwesten Zustands der Leiche nicht mehr feststellbar gewesen, sagte Richter Henning Kolf am vergangenen Freitag. Der Jurist hatte unmissverständlich klar gestellt: „Der Tod von Sarah H. ist nach Meinung des Gerichts ursächlich keiner Handlung des Angeklagten zuzuordnen.“
[close]
https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/uebte-die-polizei-gewalt-gegen-sarahs-ex-aus-2539808806.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7641 am: 26. Juni 2020, 12:47:04 »
Ach, den renitenten Ruhestörer im Hause eines nur zufällig aufgefundenen bizarren Todesfalles hat man vor Ort echt nicht mit doppelt wattierten Samthandschuhen angefasst und auf der notwendigen Rettungswagenliege ganz standesgemäß wie GrafKoks die "Prinzessin auf der Erbse" gebettet? Sapperlott!
Mir kommen gleich die Tränen!  :facepalm:

Und blaue Flecken vom Fixieren und Kratzer an den Handgelenken, das muss dann ganz sicher dieser "Völkermord" sein.

Und die tote Sarah H. hat sich im Gegenzug im grausigen Hause Gunnenburger sicher ganz von allein gefesselt und selbst "mit einem peitschenartigen Gegenstand" gefoltert und ist dann nicht durch Gewalteinwirkung, durch Verdursten oder mindestens durch unterlassene Hilfeleistung zu Tode gekommen, sondern höchstens vor lauter Rührung und an gebrochenem Herzen infolge Peitschen"LHiebesentzug" gestorben oder so.
Ganz sicher.
:facepalm:
« Letzte Änderung: 26. Juni 2020, 14:02:13 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7642 am: 26. Juni 2020, 13:37:25 »
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-mahler-kommt-bald-frei-attila-hildmann-laesst-sich-beraten-a-00000000-0002-0001-0000-000171773529


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7643 am: 26. Juni 2020, 13:48:37 »
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-mahler-kommt-bald-frei-attila-hildmann-laesst-sich-beraten-a-00000000-0002-0001-0000-000171773529


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Wow, da gehts aber in neue Abgründe. Onkel Hotte hat sowieso nichts mehr zu verlieren, lässt die nächsten Volksverhetzungen vom Stapel und wird wieder verurteilt, Attila kassiert hier seine ersten Strafen wegen Volksverhetzung.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7644 am: 26. Juni 2020, 14:01:59 »
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-mahler-kommt-bald-frei-attila-hildmann-laesst-sich-beraten-a-00000000-0002-0001-0000-000171773529


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Da ist dem Spiegel der gleiche Fehler unterlaufen wie mir damals. Seht:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg294377#msg294377

und:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1131.msg292924#msg292924

Der Avocadolf dreht schon am Rad.  :D

Zitat von: Hildmann
Mein Anwalt bereitet eine Unterlassungserklärung vor! Das geht definitiv viel zu weit!
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7645 am: 26. Juni 2020, 15:29:19 »
Der Avocadolf dreht schon am Rad. 


Der Artikel ist derweil offline nachdem auf Twitter darauf hingewiesen wurde.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7646 am: 26. Juni 2020, 15:52:41 »
Ganz klar, Ingo aus dem Hause Grunneburger ist ein Opfer.


Zufallsfund.
(Wobei sich natürlich jeder so nennen kann.)






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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7647 am: 27. Juni 2020, 09:11:02 »
Ich weiß, wir hatten den randalierenden Kotbriefverschicker hier schon, inklusive seines Klarnamens. Aber irgendwie ist die SuFu heute kaputt bei mir.  :-[

Leider beide Male hinter Paywall, aber, der gute Mann scheint Glück gehabt zu haben. Der Richter hatte Verständnis, "Reichsbürger" ist er jetzt keiner mehr und obwohl der Terror seit 8 Jahren geht, gibt es Bewährung.

Zitat
Unerlaubter Waffenbesitz: Bewährung
Erschienen am 27.06.2020

Urteil gegen früheren Sportschütze gefällt
Ein 65 Jahre alter Vogtländer ist am Donnerstag am Landgericht Zwickau wegen unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitzes sowie Beleidigung in sechs Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Angeklagt worden war der frühere Sportschütze, weil auf seinem Grundstück eine Einzelladerbüchse sowie mehr als...
https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/unerlaubter-waffenbesitz-bewaehrung-artikel10907732

Zitat
Letzter Prozess: Eine Welle des Hasses
Erschienen am 27.06.2020   
Für Sie berichtet
Manuela Müller
Ein Herzinfarkt macht einen Workaholic zum Wutbürger. Er schickt dem Finanzamt einen Kot-Brief, versteckt ein geladenes Gewehr in der Wohnung, verprügelt Wachmänner, beschimpft Richter als Kreaturen.
Von seinem Stempel, dass er ein Reichsbürger sei, ist am Ende nicht viel übrig. Der Mann, 65, sitzt wieder im Landgericht Zwickau, es droht erneut eine Gefängnisstrafe. Richter Torsten Sommer weiß inzwischen, wie er ihn zu nehmen hat. Seit acht Jahren landen die Akten über seine Ausraster bei ihm. Jetzt ist alles gesagt, was zu...
https://www.freiepresse.de/vogtland/reichenbach/letzter-prozess-eine-welle-des-hasses-artikel10909737

@Reichsschlafschaf

Nö, da hast Du schon den Richtigen erwischt. Sein aktuelles Pamphlet.

Der zweite Screen ist noch viel, viel übler.

Er scheint einen Teil der Kommentare die ihn kritisieren/beschimpfen zu löschen und dann als eigenen Kommentar zu veröffentlichen.

Laura Grunenburger ist übrigens seine derzeitige Ehefrau. Die war Altenpflegerin, mit dem Mann und den Ansichten wollte sie aber keiner mehr haben.

Als letztes noch die Pressemitteilung der Anwälte zur Revision.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2020, 09:20:26 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7648 am: 27. Juni 2020, 12:03:33 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7649 am: 27. Juni 2020, 12:11:43 »
Die Kommentar unter dem Artikel klingen sehr nach Hutvolk und co.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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