Freitag, 28.04.2017
Urteil gegen falschen Polizisten aufgehobenDie Anklage gegen den Anführer des sogenannten Deutschen Polizeihilfswerks Volker Schöne muss neu verhandelt werden.
Das Oberlandesgericht Dresden hat den Fall des Reichsbürgers und Chefs des Deutschen Polizeihilfswerks Volker Schöne wegen rechtlicher Fehler an das Landgericht Dresden zurückverwiesen.
© Archiv/René Meinig
Dresden/Meißen. Das Oberlandesgericht Dresden hat am Freitagvormittag den Fall des Reichsbürgers und Chefs des Deutschen Polizeihilfswerks (DPHW) Volker Schöne
wegen rechtlicher Fehler an das Landgericht Dresden zurückverwiesen.
Dort muss sich nun eine Kammer, die noch nicht mit der Sache befasst war, erneut mit Schöne beschäftigten.Das Verfahren gegen ihn hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Ex-Mitarbeiter einer Polizeigewerkschaft hatte 2012 versucht, mit bis zu 20 Mittätern in Bärwalde bei Radeburg eine Zwangsvollstreckung auf einem Grundstück zu verhindern. Ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Meißen wurde dort vom DPHW an seiner Arbeit gehindert und festgehalten. Der Versuch, ihn zu fesseln, scheiterte. 40 Minuten dauerte es, bis die echte Polizei eintraf. Der Gerichtsvollzieher wurde erheblich traumatisiert.
Als Anführer dieser Aktion hatte das Amtsgericht Meißen Schöne zunächst im Januar 2016 wegen Freiheitsberaubung und Nötigung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteil. Im Juni 2016 erhielt er im Berufungsprozess am Landgericht Dresden eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Revision. Dem wurde nun stattgegeben. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass vom Landgericht versäumt wurde, durch ein Gutachten die gesundheitlichen Folgen des Überfalls für den Gerichtsvollzieher festzustellen. Ebenso sei nicht ausreichend gewürdigt worden, dass mit dem Angriff an den Vollstreckungsbeamten ein Tabubruch verübt wurde. Der Staat müsse hier ein Zeichen setzen.Schöne bleibt damit zunächst auf freiem Fuß. Das nun anstehende Verfahren gegen ihn vor dem Landgericht Dresden ist auch deshalb von Bedeutung, weil hiervon eine Signalwirkung für die Verfahren gegen die anderen falschen Polizisten zu erwarten ist. (SZ/pa/jm)