Spoiler
08.02.2017
R.
Jetzt wird der Computer des mutmaßlichen „Reichsbürgers“ ausgewertet
Der 39-Jährige muss sich vor dem Ellwanger Amtsgericht wegen Geldfälschung und Drogenbesitz verantworten
Ellwangen R. Ein 39-jähriger Mann aus dem Virngrund, von dem es zunächst hieß, er sei ein „Reichsbürger“, wird der Geldfälschung und des Drogenbesitzes beschuldigt. Zweimal habe er mit einem falschen Fünfzier zahlen wollen, wirft ihm die Anklage vor. Ob er sich noch Falschgeld im Darknet besorgt hat, soll die Auswertung seines Computers ergeben. Weshalb die Verhandlung am 1. März fortgesetzt wurde.
Schon im Dezemger wurde gegen den Angeklagte verhandelt. Als er am 14. Dezember nicht zur Verhandlung im Amtsgericht erschien, erließ dessen Direktor Norbert Strecker einen Haftbefehl. Daraufhin wurde der Hartz-IV-Empfänger am 25. Januar von der Polizei vorgeführt und vom Schöffengericht ohne weitere Vorkommnisse vernommen (wir haben berichtet). Ebenso störungsfrei verlief auch die Fortsetzung der Verhandlung am Mittwoch. Bisher hat der Angeklagte nur zugegeben, im Besitz eines „falschen Fuffzigers“ gewesen zu sein. Er habe aber nicht gewusst, dass der Geldschein gefälscht war.
Aus einem Brief an Strecker soll hervorgegangen sein, der 39-Jährige gehöre den „Reichsbürgern“ an. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Paul Feil, hatte das auf Nachfrage unserer Zeitung nicht bestätigt. Die Vermutung, dass der Angeklagte mit der Reichsbürgerszene zumindest sympathisiert, erhielt am Mittwoch aber neue Nahrung durch die Aussage einer Kriminalbeamtin. Bei seiner Vernehmung im Polizeirevier habe der Mann auf den Hinweis, sein Personalausweis sei abgelaufen, geantwortet, er sei „Reichsbürger“ und werde deshalb keinen neuen beantragen. Den Verhandlungsverlauf beeinträchtigt das allerdings nicht.
Bisher steht fest, dass der Beschuldigte am 26. Juni 2016 bei einer Aalener Tankstelle mit einer falschen 50-Euro-Banknote bezahlt hat. Die Kassiererin sagte am Mittwoch aus, die Kasse habe den Geldschein wieder ausgespuckt und ihr angezeigt, er sei gefälscht. Sie habe ihren Chef und die Polizei verständigt und dem Kunden den Schein mit dem Hinweis zurückgegeben, er sei falsch: „Das hätte ich nicht tun dürfen.“
Der Kunde, so ihr Eindruck, sei nicht überrascht gewesen, habe mit einem 20-Euro-Schein bezahlt und auf das Wechselgeld verzichtet: „Er wurde unfreundlich und wollte trotz meiner Bitte auf keinen Fall bleiben.“ Von einem ADAC-Mitarbeiter, der die Tankstelle aufsuchte, habe sie gehört, dass der Mann er sei mit seinem Roller davongefahren. Als die Polizei eine halbe Stunde später kam, sei er weg gewesen.
Im McDonalds-Restaurant neben der Tankstelle soll der Angeklagte ebenfalls mit einem falschen Fünfziger bezahlt haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei einen falschen 50-Euro-Schein und drei Cannabispflanzen. Zwei Kriminalbeamte sagten aus, der Angeklagte habe bei der Vernehmung den Besitz von zwei gefälschten Geldscheinen gestanden und zugegeben, sie über das Darknet gekauft zu haben. Sein Computer wurde beschlagnahmt. Über einen Tor-Browser, der Spuren beim Surfen im Internet löscht, hatte der Angeklagte Zugang zum Darknet.
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 1. März, fortgesetzt. Das Gericht hofft, dass die Polizei bis dahin die Daten des beschlagnahmten Computers ausgewertet hat.