Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1298026 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1560 am: 9. Februar 2017, 08:54:35 »
Noch ein schönes Sittengemälde zur Razzia in CB, interessant auch der Kasten "zum Thema" an dem Artkel.
War das VG- Urteil hier schon bekannt?

Zitat
Zum Thema:
Das Cottbuser Verwaltungsgericht hat im September 2016 ein bundesweit bisher einmaliges Urteil gefällt. Das Gericht bestätigte darin die Entscheidung der Polizei, einem sogenannten Reichsbürger den Waffenschein zu entziehen.Der Mann hatte gegen den Polizeipräsidenten Brandenburgs geklagt, weil ihm seine Waffenerlaubnis entzogen worden war. Das Polizeipräsidium war davon ausgegangen, dass der Sportschütze, der mehrere Waffen in seinem Besitz hatte, nicht ausreichend zuverlässig sei.Der Sportschütze klagte gegen diese Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Cottbus aber stellte sich auf die Seite des Polizeipräsidiums. Gerichtssprecher Gregor Nocon: "Die Argumentation der Polizei war rechtens. Da der Mann als Reichsbürger die rechtsstaatliche Ordnung ablehnt, ist zu vermuten, dass er sich auch nicht an die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen des Landes hält." Das Urteil ist vom 20. September des Vorjahres.

Spoiler
09. Februar 2017, 02:41 Uhr
Polizei steht bei Reichsbürgern vor der Tür
SEK setzt drei Haftbefehle gegen 55-Jährigen durch

Cottbus
Das Spezialeinsatzkommando der Brandenburger Polizei steht am Mittwochmorgen vor der Tür eines Wohnhauses in einem Ort nahe Cottbus. Dass sie in dem beinahe idyllischen Eigenheimviertel die richtige Adresse gefunden haben, wird schon an der Zufahrt zum Grundstück deutlich: Am Tor ist ein Schild mit der Aufschrift "Freistaat Preußen – internationaler Staatenschlüssel 111" befestigt.
Polizei steht bei Reichsbürgern vor der Tür

Hinter dieser hölzernen Trutzburg in einem Ort nahe Cottbus haben SEK-Beamte Wohnräume und Grundstück nach Beweismitteln durchsucht. Gegen einen 55-jährigen Mann wurden Haftbefehle vollstreckt. Von einer 30-jährigen Frau, beide der Reichsbürgerszene zugehörig, ist die Gewerbeerlaubnis für ihr Geschäft in Sachsendorf eingezogen. Foto: Taubert

 Im Text unter dem Titel heißt es, dass "Unbefugten – insbesondere für Bedienstete von Behörden . . . das Betreten zum Zweck der Ausplünderung – verboten ist".

Den SEK-Beamten sind derartige Hinweisschilder von selbst ernannten Reichsbürgern gut bekannt. Im aktuellen Fall kommen sie auch, weil sie gegen den 55-Jährigen hinter dem Gartenzaun mehrere Haftbefehle durchsetzen sollen. Denn der Mann, der wie alle Reichsbürger die Bundesrepublik, deren Grundgesetz, Behörden und Gerichte nicht anerkennt, hat allein beim Finanzamt 35 000 Euro Steuerschulden. Zudem läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, wie ein Polizeisprecher erklärt. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Internet mit Waffen und Munition gehandelt zu haben, ohne dafür eine Erlaubnis zu besitzen.

Die Beamten nehmen den Tatverdächtigen, der vom Brandenburger Verfassungsschutz aufgrund seiner Äußerungen und Aktivitäten eindeutig dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet wird, fest. Sie beginnen mit der Durchsuchung des Wohnhauses und auf dem Grundstück. Es kommen auch Spürhunde der Polizei zum Einsatz. Unterdessen wird die auf dem Grundstück lebende 30-jährige Frau von Bereitschaftspolizisten in ihren "Outlife"-Laden nach Cottbus-Sachsendorf begleitet. Auch dafür liegt ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Denn der jungen Frau, die in dem Militaria-Geschäft vielfältige Outdoor-Textilien sowie Freizeitwaffen anbietet und sich ebenfalls den Reichsbürgern zugehörig fühlt, wurden von der Polizei die Waffenhandelserlaubnis und von der Stadt Cottbus die Gewerbeerlaubnis entzogen.

Doch den behördlichen Anordnungen, die nach Polizeiangaben schon Mitte Dezember des Vorjahres beziehungsweise und Mitte Januar umgesetzt sein sollten, ist die Frau nicht nachgekommen. So öffnet sie am Sachsendorfer "Outlife" den Hintereingang, damit eine mehrstündige Durchsuchung beginnen kann. Die Beamten stellen dabei zahlreiche Beweismittel sicher und finden in einem Fahrzeug einen Teleskopschlagstock, eine Machete sowie etwa 250 Stück scharfe Munition.

Dem 55-jährigen Festgenommenen war den Angaben zufolge bereits im Jahre 2014 die Erlaubnis entzogen worden, sein damaliges Geschäft in den Arkaden Cottbus-Sachsendorf weiter zu betreiben. Er hatte aufgrund von sich anhäufenden Schulden Insolvenz angemeldet. Zugleich bekannte er sich der Reichsbürger-Szene zugehörig. Für die Polizei war es damals folgerichtig: Wer die Bundesrepublik und deren Gesetze ablehnt, der kann auch keine Zuverlässigkeitserklärung für den Handel mit erlaubnisfreien Waffen erhalten.

Der Entzug der Waffenhandelserlaubnis ging mit der Übertragung des Geschäftes an die jetzt 30-Jährige einher, die bisher in dem Outdoor-Laden Arkaden Cottbus als Angestellte gearbeitet hatte. Gegenüber der RUNDSCHAU hatte sie damals erklärt, dass für sie mit dem "Outlife" ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung gegangen sei. Das Sprungbrett für den Start in die Selbstständigkeit sei für sie die Gründerwerkstatt Zukunft Lausitz gewesen.

Polizei steht bei Reichsbürgern vor der Tür
Foto: Taubert

An dem Geschäft unweit des "Blauen Wunder" inmitten des Plattenbauwohngebietes Sachsendorf sind am Mittwochvormittag Passanten verwundert vorbeigelaufen. Sie hat es ins Einkaufszentrum, gleich um die nächste Ecke herum, gezogen. Dass es nach dem Polizeieinsatz im "Outlife" nicht gleich weitergehen wird, ahnen sie.

Wie in Cottbus hat es jüngst deutschlandweit immer wieder Razzien gegen Reichsbürger gegeben – zuletzt am Dienstag in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Die Durchsuchungen dort richteten sich gegen 16 Beschuldigte im Alter von 40 bis 62 Jahren. Die Verdächtigen wurden vorübergehend festgenommen und befragt. Die Polizei zog mehrere Waffen samt Munition, darunter auch einen manipulierten Schreckschussrevolver, ein. Die Kriminalpolizei hat dort wie auch in Cottbus weitere Ermittlungen aufgenommen.

Zum Thema:
Das Cottbuser Verwaltungsgericht hat im September 2016 ein bundesweit bisher einmaliges Urteil gefällt. Das Gericht bestätigte darin die Entscheidung der Polizei, einem sogenannten Reichsbürger den Waffenschein zu entziehen.Der Mann hatte gegen den Polizeipräsidenten Brandenburgs geklagt, weil ihm seine Waffenerlaubnis entzogen worden war. Das Polizeipräsidium war davon ausgegangen, dass der Sportschütze, der mehrere Waffen in seinem Besitz hatte, nicht ausreichend zuverlässig sei.Der Sportschütze klagte gegen diese Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Cottbus aber stellte sich auf die Seite des Polizeipräsidiums. Gerichtssprecher Gregor Nocon: "Die Argumentation der Polizei war rechtens. Da der Mann als Reichsbürger die rechtsstaatliche Ordnung ablehnt, ist zu vermuten, dass er sich auch nicht an die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen des Landes hält." Das Urteil ist vom 20. September des Vorjahres.
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Edith sagt:

Und hier noch der Fall einer Polizistin aus Braunschweig (!):

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Reichsbuergerin-in-Niedersachsens-Polizei,reichsbuerger260.html

Spoiler
Stand: 08.02.2017 21:30 Uhr - Lesezeit: ca.2 Min.
"Reichsbürgerin" in Niedersachsens Polizei?
von Stefan Schölermann, NDR Info
Der "Deutsches Reich Reisepass" eines "Reichsbürgers". © dpa Picture Alliance Fotograf: Patrick Seeger
Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an und basteln sich eigene, illegale Ausweispapiere.

Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik als Staat nicht an, laufen mit Ausweisen des "Deutschen Reiches" herum, manche sind Waffennarren, nicht wenige hängen rechtsextremen Ideologien an. In Niedersachsen ist jetzt ausgerechnet bei der Polizei eine Beamtin aktenkundig geworden, die möglicherweise dieser Gruppierung nahesteht. Entsprechende Informationen von NDR Info hat das Innenministerium in Hannover mittlerweile bestätigt. Konkret handelt es sich um eine Polizeibeamtin aus Braunschweig. Gegen sie liegen laut Ministerium "ernst zu nehmende Anhaltspunkte" vor, dass sie mit den "Reichsbürgern" zu tun haben könnte. Deshalb würden jetzt dienstrechtliche Maßnahmen geprüft. Details wollte man unter anderem aus Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz nicht mitteilen.
Polizistin droht jähes Ende der Karriere

Beamte, die die Ansichten der "Reichsbürger" vertreten, böten nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, stellt das Innenministerium fest. Bei entsprechenden Zweifeln an der Verfassungstreue sei deshalb ein konsequentes dienstrechtliches Vorgehen angezeigt. Im Klartext: Sollte sich der konkrete Verdacht erhärten, dürfte die Karriere der Polizeibeamtin aus Braunschweig ein jähes Ende finden.
500 Niedersachsen als "Reichsbürger"

Vor zwei Wochen erst war die Bundesanwaltschaft mit einer Razzia gegen die rechte Szene vorgegangen und hatte dabei auch die Wohnung eines 35 Jahre alten Neonazis aus der Region Braunschweig durchsucht, der den "Reichsbürgern" zugerechnet wird. In Niedersachsen werden knapp 500 Menschen den Reichsbürgern zugerechnet, bundesweit geht der Verfassungsschutz von etwa 10.000 Angehörigen dieser Gruppierung aus, bis zu 600 seien dem rechtsextremen Lager zuzurechnen.

Jahrelang waren Angehörige der "Reichsbürger" von den Behörden als zwar lästige aber eher harmlose Spinner abgetan worden. Eine offenbar unzutreffende Einschätzung: Im Oktober vergangenen Jahres eröffnete ein solcher "Reichsbürger" bei einem Polizeieinsatz in Bayern unvermittelt das Feuer. Ein Beamter erlag seinen Verletzungen.
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« Letzte Änderung: 9. Februar 2017, 09:01:17 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1562 am: 9. Februar 2017, 12:39:55 »
Spiegel online berichtet von einer in die Szene verstrickten Polizistin.
kann leider nicht verlinken.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Tuska

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1563 am: 9. Februar 2017, 12:42:16 »
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/braunschweig-polizistin-soll-reichsbuergern-nahestehen-a-1133817.html

Zitat
Ermittlungen in Braunschweig Polizistin soll "Reichsbürger"-Szene nahestehen

In Niedersachsen ermittelt die Polizei gegen eine Kollegin. Es gebe ernst zu nehmende Anhaltspunkte, dass die Beamtin Kontakte ins Milieu der sogenannten Reichsbürger pflege.

In Braunschweig wird gegen eine Polizistin ermittelt, die den sogenannten Reichsbürgern nahestehen könnte. Dafür lägen ernst zu nehmende Anhaltspunkte vor, teilte das niedersächsische Innenministerium in Hannover mit. Gegen die Beamtin werde nun dienstrechtlich ermittelt. Zuvor hatte der NDR über den Fall berichtet.

Polizisten müssen sich wie alle anderen Beamten in ihrem Diensteid zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung bekennen. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Beamten sei deswegen ein konsequentes Vorgehen nötig, hieß es vom Ministerium. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der "Reichsbürger"-Szene etwa 10.000 Menschen zu.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Seit dem vorigen Jahr ist die Szene verstärkt in den Blickpunkt geraten, nachdem ein "Reichsbürger" einen Polizisten bei einer Razzia erschossen hatte.

In den vergangenen Tagen waren Einsatzkräfte in mehreren Bundesländern gegen das "Reichsbürger"-Milieu vorgegangen. Am Mittwoch durchsuchte ein Spezialeinsatzkommando und weitere Beamte Wohn- und Geschäftsräume in Cottbus nach Beweismitteln. Im Fokus der Ermittlungen steht dort nach Polizeiangaben ein 55-Jähriger, der illegal mit Waffen gehandelt haben soll.

Zuvor hatte die Polizei bei Razzien gegen "Reichsbürger" am Dienstag in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Waffen und Beweise sichergestellt. Die Beschuldigten werden der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung verdächtigt.

/edit:

http://www.dtoday.de/startseite/politik_artikel,-Braunschweiger-Polizistin-wegen-moeglicher-Reichsbuerger-Kontakte-im-Visier-_arid,529173.html

Zitat
Braunschweiger Polizistin wegen möglicher "Reichsbürger"-Kontakte im Visier
Hannover (AFP) - Gegen eine Polizistin aus Braunschweig wird wegen möglicher Verbindungen zu sogenannten Reichsbürgern dienstrechtlich ermittelt. Gegen die Frau laufe derzeit ein entsprechendes Verfahren, teilte das niedersächsische Innenministerium am Donnerstag in Hannover mit. Der Polizeidirektion der Frau lägen "ernstzunehmende Anhaltspunkte" dafür vor, dass sie den "Reichsbürgern" nahestehen könnte. Die Prüfung dauere aber an.

Nähere Angaben zu der Beamtin und den weiteren Umständen machte das Innenministerium unter Verweis auf Schutzrechte der Frau und den derzeitigen Verfahrensstand nicht. "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht an, in Teilen ist die zerklüftete Bewegung rechtsextrem. Polizisten müssen sich nach Angaben des Ministeriums jederzeit zu der "freiheitlich demokratischen Grundordnung" bekennen. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue sei "konsequentes dienstrechtliches Vorgehen" nötig.

Es ist nicht das erste Mal, dass Polizisten wegen mutmaßlicher Nähe zu "Reichsbürgern" unter Verdacht geraten. Nach einer Razzia in Bayern, bei der ein Mitglied der Bewegung im Oktober einen Elitepolizisten erschoss, wird gegen einen Beamten wegen Beihilfe zum Totschlag strafrechtlich ermittelt. Er soll seine Kollegen laut Staatsanwaltschaft nicht gewarnt haben, obwohl er offenbar Kontakte zum Schützen pflegte.
« Letzte Änderung: 9. Februar 2017, 12:49:24 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1564 am: 9. Februar 2017, 13:36:06 »
Ja, es ist immer wieder schön zu sehen, wie der "Justillion" auf der SSL-Seite doch regelmäßig "fündig" wird und das dann "verarbeitet".  >:D >:D >:D

Bei dem von @Mr. Devious verlinkten Anwalt handelte es sich um den Fall "Ugur Benli" (ja, dieser echte Reichsdeutsche hat wirklich so einen echt deutschen Namen  :o ) und der Anwalt hieß Dirk Mettmann-Steinhauer.

Er ist der "Reichsbürgeranwalt" schlechthin und wird schon lange als "Geheimtipp" gehandelt, zwischenzeitlich gibt es aber neuere Tipps, die ihre Zulassung eben noch haben. Trotzdem ist "der Dirk" der genialste Anwalt überhaupt...oder so.

http://www.123recht.net/anwalt/Mittmann-Steinhauer/

https://www.facebook.com/dirk.mittmannsteinhauer.1

Das Urteil aus erster Instanz wurde bestätigt.

Spoiler
Strafe gegen Ex-Anwalt bestätigt

Von Dirk Lotze

Nach dem Urteil des Landgerichts hat der mutmaßliche Reichsbürger die Unterschrift seiner ehemaligen Frau unter einer Steuererklärung gefälscht.
Der ehemalige Anwalt verteidigte sich selbst vor dem Landgericht Wuppertal. Archiv
Der ehemalige Anwalt verteidigte sich selbst vor dem Landgericht Wuppertal. Archiv
Dirk Lotze

Der ehemalige Anwalt verteidigte sich selbst vor dem Landgericht Wuppertal. Archiv

Er ist seit Sommer kein Rechtsanwalt mehr und tritt mutmaßlich trotzdem reihenweise in Prozessen auf. Den Staat und seine Gesetze lehnt er als unrechtmäßig ab. Das Landgericht in Wuppertal hat am Mittwoch die Strafe gegen einen 59-jährigen Juristen und mutmaßlichen Anhänger der Reichsbürger-Szene wegen Urkundenfälschung bestätigt. Für die Fälschung einer Unterschrift seiner Ex-Frau muss der Mann 900 Euro zahlen, bei seinen Verhältnissen drei Monatsgehälter.

Der Mann muss nun sogar mit neuen Strafverfahren rechnen

Dabei ging es um eine Steuererklärung, mit der er mutmaßlich eine Rückzahlung allein kassieren wollte. Im Saal wetterte der Mann gegen den Vorsitzenden Richter: „Warum helfen Sie immer nur Kriminellen, Lügnern und ♥♥♥en?“ - also wohl der Ex-Frau. Und, als Drohung gegen das Gericht: „Ihre Kontoauszüge werden überprüft, wo Sie ihr Geld her haben!“

Der Mann muss nun sogar mit neuen Strafverfahren unter anderem wegen Beleidigungen rechnen. Seine Anwaltskanzlei ist laut Zeugen „ein Chaos“. Penibel abgeheftet seien nur Belege, wonach er hohe Beträge an Lotto-Angebote in Thailand und Afrika schickte.

Auf Antrag seiner Frau war er deswegen vorübergehend unter Betreuung. Zwei Aufenthalte in der Psychiatrie sind belegt. Sein Büro wurde vorübergehend von einem weiteren Anwalt verwaltet. Vergangenen Sommer verlor der Mann dann die Zulassung. Dennoch soll er weiter Rechtsberatung anbieten – komplett mit großem Kanzleischild und Leuchtreklame am Haus. Laut Gericht laufen deswegen bereits 35 Strafverfahren.

Oberstaatsanwältin Friedel Heuermann legte am Mittwoch dem Richter elf neue Anzeigen von vergangener Woche vor: „Das ist nur ein ‘best of’.“ Die „Mandanten“ sollen in ihren Rechtsstreitigkeiten jeweils allein dastehen. Laut Gericht klagen Geprellte teils über andere Kanzleien auf die Rückzahlung von Vorschüssen.

Einem Gerichtspsychiater zufolge ist der 59-Jährige eingeschränkt schuldfähig. Er habe Verfolgungsvorstellungen. Eine erneute Einweisung in die Psychiatrie sei aber nicht gerechtfertigt: „Es sei denn, man sieht das Werfen von Sand in die Mühlen der Justiz als gemeingefährlich an.“ Gegen das Urteil des Landgerichts kann der 59-Jährige Revision einlegen. Die Urteilsbegründung hörte er nicht an. Er verließ den Saal schimpfend und erklärte: „Ich habe einen Termin.“ Seine Mutter muss mit einem eigenen Strafverfahren rechnen. Das Gericht wertete ihre Aussage als falsch, die zugunsten des 59-Jährigen ausgefallen war. Der Sohn lebt bei ihr.
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http://www.wz.de/lokales/kreis-mettmann/nachrichten-aus-velbert-neviges-und-wulfrath/strafe-gegen-ex-anwalt-bestaetigt-1.2372145
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1565 am: 9. Februar 2017, 18:57:08 »
Theoretisch gehört der zur Gruppe um Hailer mit Kontakten zum Plastikdruiden. Bei Letzterem bin ich mir aber nicht ganz sicher.

Spoiler
08.02.2017
R.
Jetzt wird der Computer des mutmaßlichen „Reichsbürgers“ ausgewertet
Der 39-Jährige muss sich vor dem Ellwanger Amtsgericht wegen Geldfälschung und Drogenbesitz verantworten

Ellwangen R. Ein 39-jähriger Mann aus dem Virngrund, von dem es zunächst hieß, er sei ein „Reichsbürger“, wird der Geldfälschung und des Drogenbesitzes beschuldigt. Zweimal habe er mit einem falschen Fünfzier zahlen wollen, wirft ihm die Anklage vor. Ob er sich noch Falschgeld im Darknet besorgt hat, soll die Auswertung seines Computers ergeben. Weshalb die Verhandlung am 1. März fortgesetzt wurde.

Schon im Dezemger wurde gegen den Angeklagte verhandelt. Als er am 14. Dezember nicht zur Verhandlung im Amtsgericht erschien, erließ dessen Direktor Norbert Strecker einen Haftbefehl. Daraufhin wurde der Hartz-IV-Empfänger am 25. Januar von der Polizei vorgeführt und vom Schöffengericht ohne weitere Vorkommnisse vernommen (wir haben berichtet). Ebenso störungsfrei verlief auch die Fortsetzung der Verhandlung am Mittwoch. Bisher hat der Angeklagte nur zugegeben, im Besitz eines „falschen Fuffzigers“ gewesen zu sein. Er habe aber nicht gewusst, dass der Geldschein gefälscht war.

Aus einem Brief an Strecker soll hervorgegangen sein, der 39-Jährige gehöre den „Reichsbürgern“ an. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Paul Feil, hatte das auf Nachfrage unserer Zeitung nicht bestätigt. Die Vermutung, dass der Angeklagte mit der Reichsbürgerszene zumindest sympathisiert, erhielt am Mittwoch aber neue Nahrung durch die Aussage einer Kriminalbeamtin. Bei seiner Vernehmung im Polizeirevier habe der Mann auf den Hinweis, sein Personalausweis sei abgelaufen, geantwortet, er sei „Reichsbürger“ und werde deshalb keinen neuen beantragen. Den Verhandlungsverlauf beeinträchtigt das allerdings nicht.

Bisher steht fest, dass der Beschuldigte am 26. Juni 2016 bei einer Aalener Tankstelle mit einer falschen 50-Euro-Banknote bezahlt hat. Die Kassiererin sagte am Mittwoch aus, die Kasse habe den Geldschein wieder ausgespuckt und ihr angezeigt, er sei gefälscht. Sie habe ihren Chef und die Polizei verständigt und dem Kunden den Schein mit dem Hinweis zurückgegeben, er sei falsch: „Das hätte ich nicht tun dürfen.“

Der Kunde, so ihr Eindruck, sei nicht überrascht gewesen, habe mit einem 20-Euro-Schein bezahlt und auf das Wechselgeld verzichtet: „Er wurde unfreundlich und wollte trotz meiner Bitte auf keinen Fall bleiben.“ Von einem ADAC-Mitarbeiter, der die Tankstelle aufsuchte, habe sie gehört, dass der Mann er sei mit seinem Roller davongefahren. Als die Polizei eine halbe Stunde später kam, sei er weg gewesen.

Im McDonalds-Restaurant neben der Tankstelle soll der Angeklagte ebenfalls mit einem falschen Fünfziger bezahlt haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei einen falschen 50-Euro-Schein und drei Cannabispflanzen. Zwei Kriminalbeamte sagten aus, der Angeklagte habe bei der Vernehmung den Besitz von zwei gefälschten Geldscheinen gestanden und zugegeben, sie über das Darknet gekauft zu haben. Sein Computer wurde beschlagnahmt. Über einen Tor-Browser, der Spuren beim Surfen im Internet löscht, hatte der Angeklagte Zugang zum Darknet.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 1. März, fortgesetzt. Das Gericht hofft, dass die Polizei bis dahin die Daten des beschlagnahmten Computers ausgewertet hat.
[close]
http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Jetzt-wird-der-Computer-des-mutmasslichen-Reichsbuergers-ausgewertet-_arid,10611271_toid,290.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1566 am: 9. Februar 2017, 23:07:33 »
Verhaftung in Kleve - nebenbei wurden dann Amphetamine und eine (illegale?) Waffe gefunden. Hätte er einfach seine Vermögensauskunft abgegeben wäre das nicht passiert.  :o ;D

Spoiler
SEK-Einsatz
Sogenannter „Reichsbürger“ wurde in Kleve festgenommen

09.02.2017 - 19:11 Uhr

Kleve.   Bewaffneter Mann, der vorige Woche vom SEK in Kleve verhaftet wurde, gilt als rechtsextrem. Er soll der Rockerszene „Hells Angels“ angehören

Schon vorige Woche raunte man in Kleve, der 45jährige, der bewaffnet festgenommen worden war, könne ein „Reichsbürger“ sei. Das bestätigt sich nun. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) hatte den 45-Jährigen verhaftet.
Der Grund des Einsatzes war vergleichsweise harmlos

Der Grund des Einsatzes war dabei harmlos gewesen. Eine Gerichtsvollzieherin wollte von dem Klever eine Vermögensauskunft haben. Angeblich hatte er diese bereits erteilt, es fehlten lediglich einige Ergänzungen zum Vermögensverzeichnis (was man früher eidesstattliche Versicherung nannte).

Die Gerichtsvollzieherin hatte den Haftbefehl beim Amtsgericht beantragt. Da der 45-Jährige bereits aktenkundig ist – die Kriminalpolizei kannte ihn bestens – wurde im Rahmen einer Vorbesprechung entschieden, das SEK einzuschalten. Der Mann wurde in die Kategorie „sehr gefährlich“ einsortiert.
Man wusste, welche Ideologie er verfolgt

So wusste man unter anderem, dass er der Bewegung der „Reichsbürger“ angehört. Die Ideologie der Bewegung besteht aus rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Ansichten. Steuern und staatliche Abgaben sind aus der Sicht vieler Mitglieder dieser Gruppierung nicht rechtens und müssen deshalb auch nicht gezahlt werden.

Schon aus der Korrespondenz mit der Gerichtsvollzieherin sei hervorgegangen, dass der Mann dieser Gruppierung zuzuordnen sei, erklärte Karl-Heinz Schultze, Sprecher des Amtsgerichts. Zudem, so der Richter, war er im Rocker-Milieu unterwegs. So sei er Mitglied der Hells Angels.

Die Festnahme erfolgte vergangene Woche in Materborn vor seinem Haus. Da er die fehlenden Angaben für das Vermögensverzeichnis nicht machte, ging er zunächst allein deswegen in U-Haft. Zusätzlich wurden seine Geschäftsräume durchsucht.
Pistole Heckler & Koch, Modell 45, gefunden

Hier wurden die Beamten fündig. So wurde eine Pistole der Marke Heckler & Koch, Modell 45, sichergestellt. Zusätzlich fand man noch 42 Gramm Amphetamin. „Daraufhin wurde auch ein Haftbefehl aus strafrechtlichen Gründen gestellt“, sagt Polizeisprecher Manfred Jacobi. Selbst wenn der 45-Jährige die fehlenden Angaben gemacht hat, komme er nicht auf freien Fuß, da dann der zweite Haftbefehl greifen würde.

Der Mann war bereits vor einigen Jahren ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Damals arbeitete er noch in Emmerich. Er stellte für die „Hells Angels“ den Kontakt zu dem Besitzer einer Scheune her, die er den „Höllenengeln“ als Partyraum vermieten wollte (wie berichtet). Nachdem öffentlich wurde, wer da als neuer Mieter in den Stall einziehen wollte, besann sich der Besitzer des Gebäudes und nahm Abstand von dem Geschäft.

Der Festgenommene befindet sich derzeit noch in Untersuchungshaft. Es gab noch keinen Haftprüfungstermin. Jan
[close]
http://www.wr.de/staedte/kleve-und-umland/sogenannter-reichsbuerger-wurde-in-kleve-festgenommen-id209558639.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1567 am: 9. Februar 2017, 23:25:06 »
Unsäglich.
Ich wollte mal alle Bücher dieser Liste gelesen haben.
Bin froh, das schon lange aufgehört zu haben.
http://www.spiegel.de/kultur/bestseller-buecher-belletristik-sachbuch-auf-spiegel-liste-a-458623.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1568 am: 10. Februar 2017, 14:19:47 »
Amtsgericht Frankfurt (Oder) verhängt Geldstrafe wegen Nötigung mit angedrohter Malta- Masche:

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2017/02/geldstrafe-fuer-reichsbuerger-wegen-noetigung.html

Spoiler
Amtsgericht Frankfurt (Oder) verhängt Geldstrafe - 'Reichsbürger' wegen Nötigung eines Richters verurteilt
10.02.17 | 13:41

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat gegen einen sogenannten Reichsbürger einen Strafbefehl mit Geldstrafe erlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann versuchte Nötigung und Erpressung eines Richters vorgeworfen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen Vorsitzenden Richter des Frankfurter Verwaltungsgerichts dazu aufgefordert hatte, 300.000 Euro bis zu einer gesetzten Frist an ihn zu zahlen. Untermauert hatte er seine Forderung mit der Drohung, das Geld über international operierende Inkassofirmen einzutreiben.

Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb einen Strafbefehl beantragt. Die "Reichsbürger" erkennen die Existenz und damit auch die Gesetze der Bundesrepublik nicht an. Entsprechend fordern sie zuweilen einen "Schadensersatz" für Entscheidungen deutscher Behörden oder Gerichte, da sie diese für Organe eines nicht legitimierten Staates halten.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1569 am: 12. Februar 2017, 20:39:57 »
http://www.br.de/nachrichten/reichsbuerger-boykott-behoerden-100.html

Zitat
Reichsbürger torpedieren Behörden

Es gibt nicht nur gewalttätige Reichsbürger, die zur Waffe greifen, sondern auch welche, die ganz bewusst versuchen, deutsche Ämter und Behörden zu gängeln und lahmzulegen.

"Reichsbürger" verweigern Bußgelder: Geisterfahrer aus der Vergangenheit

Das Deutsche Kaiserreich ist für Reichsbürger der letzte legitime Staat. Deshalb erkennen sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht an, missachten deren Gesetze und bestreiten die Legitimation von Polizei, öffentlicher Verwaltung und Justiz. Mit irr klingenden Eingaben versuchen sie Behörden lahmzulegen. Viele Mitarbeiter in Behörden, Ämtern und Gerichten fühlen sich von den Reichsbürgern gegängelt und bedroht. 
Beispiel Bußgeldstelle

Bei der Poststelle der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach gehen täglich Hunderte Bußgeldescheide an Verkehrssünder raus. Nebenan in der Eingangsstelle kommen die Widersprüche rein. 540 stammten letztes Jahr von sogenannten Reichsbürgern und die haben es in sich. Darin wird die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestritten und deren Verwaltung und deren Gerichten die Legitimation abgesprochen. So ein Schreiben kann schon mal 165 Seiten umfassen. Der Inhalt: Wirres Geschreibsel.

    "Meistens weiß man es schon vorher. Trotzdem müssen wir das Ganze rechtlich prüfen. Es könnte ja zum Beispiel auf der letzten Seite doch ein Einspruch enthalten sein, und dann hätte das Auswirkungen auf das Verfahren." - Harald Bruckmeier, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Drohende Verjährung

Denn wenn ein Einspruch rechtzeitig eingegangen ist, müssen die Sachbearbeiter ihn ans Amtsgericht zur Prüfung weiterleiten. Würden sie den Einspruch übersehen, dann könnte das dazu führen, dass das Verfahren verjährt. Dann müsste es die Behörde am Ende einstellen.

Außerdem schicken Reichsbürger Aufträge zur Strafverfolgung gegen Mitarbeiter des Amtsgerichtes, des Polizeiverwaltungsamtes, der Zentralen Bußgeldstelle. Darin behaupten sie, die Mitarbeiter hätten Bürger gemobbt, genötigt oder nicht bewiesene Forderungen zu vollstrecken versucht.
Vorlagen aus dem Internet

Das Paradoxe: Die Reichsbürger rufen Strafverfolgungsbehörden an und fordern sie auf, für sie tätig zu werden, obwohl sie sie gar nicht anerkennen. Häufig stammen die eingeschickten Schriftsätze aus einschlägigen Internetseiten.

    "Wir haben auch festgestellt, dass im Internet teilweise Formulare angeboten werden, die man dann nur noch befüllen muss und dann an die entsprechende Behörde übermittelt. Also da ist alles möglich." - Harald Bruckmeier, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach


Eine selbsternannte Reichsdruckerei stellt zum Beispiel Führerscheine aus. Wird der Fahrer damit ertappt, kommt es zum Bußgeldverfahren. Mit Drohungen versuchen Reichsbürger dann oft ihrer Strafe zu entgehen. Denn sie schicken Polizeibeamten sehr oft Briefe, bei denen bestimmte Geldforderungen angedroht werden, wenn sie ein Bußgeldverfahren fortsetzen.

    "Ich habe hier ein aktuelles Beispiel, bei dem ein Mitarbeiter konkret bedroht wurde mit einer ganzen Liste von Forderungen für ganz bestimmte Handlungen. Da geht es um Beträge: Durchführung von Maßnahmen unter Zwang: 100.000 Euro pauschal, je Kaufmann eine Million Euro pauschal, wobei die Reichsbürger uns als Kaufleute bezeichnen und behaupten, wir würden eine Firma sein, die bestimmte Geldforderungen vollstreckt." - Timo Payer, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Strafverfahren gegen Staatsanwälte

Auch Polizisten, Gerichtsvollzieher oder Richter werden mit solchen Forderungen bedroht. Staatsanwälte, wie die in Deggendorf, antworten mit Strafverfahren wegen Nötigung oder Erpressung.

Erfolg können Reichsbürger mit ihren Aktionen aber nicht haben, sagt Staatsanwältin Kunigunde Schwaiberger. Trotzdem sei das für die betroffenen Mitarbeiter belastend, und es bedeute großen Aufwand und Mehrarbeit.

    "Ich denke, dass die einfach Sand ins Getriebe streuen wollen und den ganzen Justizapparat oder die ganze öffentliche Verwaltung damit  gewissermaßen in bestimmten Bereichen lahm legen wollen."

Das versuchten Reichsbürger auch im Amtsgericht Viechtach. Gruppenweise traten sie auf und störten Verhandlungen. Seit hier strengere Eingangskontrollen stattfinden, hat sich der Spuk gelegt. Die Besucher müssen sich ausweisen, Handys sind verboten und gefährliche Gegenstände sowieso. Jetzt haben die Reichsbürger kaum mehr eine Chance, ihr Spiel zu treiben. Doch anfangs hatten sie das Überraschungsmoment auf ihrer Seite, so der Amtsgerichtsdirektor. Manche Verhandlung ähnelte einem absurden Theater.

    "Sie haben zum Beispiel verlangt, dass sich der Richter ausweisen muss, dass er seine Ernennungsurkunde zeigen soll und dass er die die Gültigkeit der Gesetze nachweisen soll und so weiter." - Johann Zankl, Amtsgerichtsdirektor Viechtach


Die Reichsbürger überschütten auch das Amtsgericht mit ellenlangen Schriftsätzen, deren Inhalt sich trotz intensiven Bemühens oft nicht erschließt.

    "Was die schreiben, ist nahezu völlig wirr und das kann man auch mit denen nicht diskutieren. Wir haben uns auch abgewöhnt, zu versuchen den Reichsbürgern das zu erläutern, weil man da überhaupt keinen Sinn drin sieht. Die sind zum Teil völlig überzeugt von ihrer - aus unserer Sicht: wirren - Auffassung, also vielleicht ist der eine odere andere sogar psychisch gestört. Aber es sind auch Leute dabei, die reine Mitläufer waren, so genannte Trittbrettfahrer, die gesagt haben, ja, das versuche ich jetzt einmal, vielleicht komme ich ja mit meiner Argumentation beim Gericht durch und das Gericht gibt letztlich nach." - Johann Zankl, Amtsgerichtsdirektor Viechtach


Gelungen ist das bisher aber keinem. Wenn Reichsbürger verurteilt werden, dann habe das nichts mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun, sondern mit den Drohgebärden, so der Richter.

"Es geht nicht, dass ein Reichsbürger hergeht und Polizeibeamte oder Richter oder Mitarbeiter unseres Gerichtes bedroht und sagt: wenn du die Erzwingungshaft gegen mich weiter vollstreckst, die ja völlig rechtmäßig ist und nach dem Gesetz richtig ist, dann musst du mir persönlich mit deinem Vermögen haften und mir zum Beispiel fünf Millionen Euro bezahlen oder ich trage dich in ein Schuldnerverzeichnis in Amerika ein und gehe gegen dich vor. Das ist dann mindestens eine versuchte Nötigung, und das ist strafbar. Aber wirre Eingaben als solche bei Gericht, die sind ja nicht strafbar. Ich darf nur den Bereich zum Strafrecht nicht überschreiten."

Dass die Polizei, die Justiz und der Verfassungsschutz das Treiben der Reichsbürger mittlerweile sehr ernst nehmen, zeigen die zahlreichen Razzien der letzten Tage. Die erfolgten nicht zuletzt deshalb, weil ein Drittel der Mitglieder dieser Gruppierungen als gefährlich und rechtsextrem eingestuft wird.

"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1570 am: 13. Februar 2017, 06:59:43 »
Die machen es ja spannend.
Den Casus Knaxus im letzten Halbsatz.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1571 am: 13. Februar 2017, 23:15:09 »
http://www.l-iz.de/politik/sachsen/2017/02/erstmals-listet-innenminister-markus-ulbig-ueber-250-straftaten-von-sogenannten-reichsbuergern-auf-167346

Zitat
Erstmals listet [der sächsische] Innenminister Markus Ulbig über 250 Straftaten von sogenannten „Reichsbürgern“ auf.

Lange Zeit war Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, die einzige, die nachfragte und mahnte und wieder nachfragte. Noch 2016 antwortete ihr Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf ihre Anfrage zu Aktivitäten von „Reichsbürgern“ in Sachsen, sein Haus wisse von nichts. Die obskuren Personen seien nicht Objekt der Beobachtung durch sächsische Behörden.
...

Quelle: Leipziger Internetzeitung (LIZ)

So las sich das am 20. August 2015:

http://www.l-iz.de/politik/sachsen/2015/08/waehrend-polizei-und-justiz-dutzende-straftaten-bearbeiten-weiss-sachsens-verfassungsschutz-mal-wieder-gar-nichts-103268
(Bezahlartikel)

Zitat
"Reichsbürger“ und selbsternannte Polizei-Helfer:

Während Polizei und Justiz dutzende Straftaten bearbeiten, weiß Sachsens Verfassungsschutz mal wieder gar nichts.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2017, 23:22:28 von dtx »
 
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Offline Tuska

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1572 am: 13. Februar 2017, 23:24:24 »
Der sächsische Innenminister will von "nichts" gewusst haben? Hier einige Beispiele der aus Sachsen stammenden Reichsdeppen:

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Liste_bekannter_Vertreter_reichsideologischer_Ideen#Sachsen

Das DPHW stammt ursprunglich aus Sachsen. Die waren bundesweit in den Medien und Herr Ulbig #wusstemalwiedernichts.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2017, 23:28:19 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1573 am: 14. Februar 2017, 01:13:45 »
Fürs Archiv, da bei der L-IZ in der Regel nur eine Weile öffentlich:

Zitat
13. Februar 2017
Ralf Julke Politik
Von wegen: harmlos!
Erstmals listet Innenminister Markus Ulbig über 250 Straftaten von sogenannten „Reichsbürgern“ auf


Winkelemente bei Legida. Foto: L-IZ.de

Lange Zeit war Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, die einzige, die nachfragte und mahnte und wieder nachfragte. Noch 2016 antwortete ihr Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf ihre Anfrage zu Aktivitäten von „Reichsbürgern“ in Sachsen, sein Haus wisse von nichts. Die obskuren Personen seien nicht Objekt der Beobachtung durch sächsische Behörden.

Also gab es auch keine Zahlen, auch wenn Kerstin Köditz mit ihren Warnungen Recht behielt. Bundesweit sorgten mehrere sogenannte „Reichsbürger“ mit zum Teil gewaltsamen Auftritten dafür, dass nicht nur Polizisten zu Schaden kamen, sondern auch die Öffentlichkeit erfuhr, dass diese Personen nicht nur die Existenz der Bundesrepublik in Zweifel ziehen, sondern für ihre zum Teil akrobatische Idee auch bereit waren, Gesetze zu brechen und Behörden zu schikanieren.

Dass sich diese absonderliche Bewegung teilweise mit dem rechtsradikalen Milieu überschnitt, war ebenso wenig Zufall. Denn wer der Bundesrepublik ihr Existenzrecht abspricht, der sucht seine geistige Heimat augenscheinlich in einem der untergegangenen deutschen Reiche der Geschichte – wahlweise auch im letzten. Deswegen sind die Fahnenschwenker auf den diversen Demonstrationen in Sachsen auch nicht unbedingt Vertreter einer ernst gemeinten Meinungsfreiheit. Oft genug suchen sie die Konfrontation mit der Polizei.

Und was Markus Ulbig noch 2014 und 2015 nicht als beobachtenswert empfand, steht seit 2016 auf der Liste der Beobachtungsobjekte. Mit erleuchtendem Ergebnis. Denn unübersehbar betrachten etliche Vertreter dieser Flickenteppich-Bewegung ihren Protest gegen die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik als Freibrief, sich an geltende Gesetze nicht mehr zu halten: Man handelt mit Rauschmitteln, fährt ohne Fahrerlaubnis, fällt mit Körperverletzungen und Amtsanmaßung auf, mit Hausfriedensbruch und Betrug, Beleidigung und Diebstahl.

Die Auflistung, die Markus Ulbig mit Stand 25. November 2016 gibt, umfasst allein 254 Straftaten, darunter sieben Fälle, die eindeutig der Politisch-Motivierten Kriminalität (PMK) rechts zugeordnet werden können.

Was er nicht liefern kann, ist die Anzahl der auffällig gewordenen „Reichsbürger“. Denn sie sind keine homogene Organisation.

„Eine einheitliche ‚Reichsbürger-Bewegung“ existiert nach Einschätzung der Staatsregierung nicht. Die Anzahl der Personen, die den sogenannten ‚Reichsbürgern“ zugerechnet werden können, beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf eine mittlere dreistellige Zahl“, teilt Ulbig mit. Was aber schon eine Größe ist, die Aufmerksamkeit verlangen sollte. Denn wie Ulbig selbst betont: „Gemeinsame Basis der sogenannten ‚Reichsbürger‘ ist die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. Aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbstdefiniertes Naturrecht, lehnen sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ab. Sie sprechen den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder definieren sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend und sind deshalb bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen.“

Das kann man einfach als durchgeknallt bezeichnen. Aber im Grunde ist es ein unübersehbar Teil einer Radikalisierung unserer Gesellschaft am rechten Rand, in der einige hundert sächsische Bürger eben nicht nur der Bundesrepublik, sondern auch der Demokratie ihr Existenzrecht absprechen. Ein ziemlich klarer Grund, diese Leute vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

„Wenige Einzelpersonen werden der ‚Exilregierung Deutsches Reich‘ zugeordnet“, führt Ulbig aus. „Darüber hinaus ist der Staatsregierung die Gruppierung ‚Bundesstaat Sachsen‘ bekannt, die in Dresden ansässig ist und der rund zehn Personen zugerechnet werden.“

Und während einige dieser Leute sich mit den Insignien eines nicht existierenden Reiches eindecken und sich in ziemlich sinnfreien Querelen mit den Behörden anlegen, gehören manche dieser „Reichsbürger“ eindeutig dem rechtsradikalen Spektrum an. Die Frage ist nur: Wie viele? Ist das Auftreten als „Reichsbürger“ nur Tarnung für eine rassistische und chauvinistische Gesinnung? Oder sind einige „Reichsbürger“ gar emsig in rechtsradikalen Netzwerken und kriminellen Vereinigungen aktiv?

Auf diese Frage konnte Markus Ulbig diesmal freilich noch nicht antworten: „Über Verbindungen zwischen Gruppierungen, die in Sachsen den ‚Reichsbürgern‘ zuzurechnen sind und rechtsextremistischen Gruppierungen liegen der Staatsregierung kein Erkenntnisse vor.“

Zumindest aber müsste auch Sachsens Polizei mittlerweile gelernt haben, dass die selbsternannten „Reichsbürger“ keine Truppe sind, die man als harmlose Bürger bezeichnen kann. Immerhin fünf der aufgezählten Straftaten hatten mit Verstößen gegen das Waffengesetz bzw. das Sprengstoffgesetz zu tun.

http://www.l-iz.de/politik/sachsen/2017/02/erstmals-listet-innenminister-markus-ulbig-ueber-250-straftaten-von-sogenannten-reichsbuergern-auf-167346
« Letzte Änderung: 14. Februar 2017, 01:19:42 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1574 am: 15. Februar 2017, 07:48:35 »
Wieder einmal eine "Aufführung" eines "Reichsbürgers" und seiner Spießgesellen. Ort der Vorstellung diesmal: AG Augsburg

Spoiler
06:00 Uhr
Augsburg
Angeklagter "Reichsbürger" fliegt aus dem Gerichtssaal

Ein Anhänger der Reichsbürger steht in Augsburg wegen versuchter Erpressung vor Gericht und versucht, die Justiz aus der Fassung zu bringen. Sein Abgang wird wohl Folgen haben. Von Klaus Utzni

    Ein so genannter Reichsbürger versuchte in einem Prozess, das Gericht aus der Fassung zu bringen. Dann flog er selbst aus dem Gerichtssaal.

Ausgefuchste Strafverteidiger können die Justiz ganz schön in die Bredouille bringen, wenn sie klug auf der Klaviatur der Strafprozessordnung spielen. Juristische Laien hingegen fallen beim Versuch, Sand ins Getriebe der Rechtssprechung zu streuen, meist auf den Bauch. Angeklagte, die der so genannten Reichsbürgerbewegung nahestehen, also jener Spezies, die den deutschen Staat ablehnt, gehören oft zur letzten Kategorie – wie ein Prozess bewies, bei dem ein 44-Jähriger die Justiz vorführen wollte.

Der Vorwurf: Versuchte Erpressung

Staatsanwalt Markus Eberhard warf ihm vor Strafrichterin Ulrike Ebel-Scheufele versuchte Erpressung vor. Wie in etlichen Verfahren gegen Anhänger der Reichsbürgerbewegung ging es auch in diesem Fall um „Schadensersatzforderungen“ gegen eine Gerichtsvollzieherin, die bei dem Angeklagten im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ausstehende Rundfunkgebühren hatte eintreiben wollen.

Der 44-Jährige hatte in einem Schreiben angekündigt, er werde bei jeder Maßnahme der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung Schadensersatz zwischen 5000 und 20.000 Euro einfordern. Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts über eine Geldstrafe von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) hatte der 44-Jährige Einspruch eingelegt. Zunächst beantragte er, einen von mehreren offenkundigen Unterstützern, die erschienen waren, als Protokollanten zuzulassen, der sich mit Schreibutensilien neben ihn setzen wollte – was das Gericht freilich ablehnte. Begründung: Die Strafprozessordnung sehe das nicht vor.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Reichsbürger in Augsburg vor Gericht stehen.
„Schlimmer als bei den Nazis“ - Abgang wird wohl Folgen haben

Dann begann der Angeklagte, der ohne Anwalt gekommen war, „grundsätzliche Fragen“ zu stellen. „Sind sie Richter gemäß Artikel 101 des Grundgesetzes?“ wollte er beispielsweise wissen, stellte dann einen Befangenheitsantrag und ging auf die mehrmalige Aufforderung der Richterin, sich zu den Vorwürfen zu äußern, nicht ein. Worauf das Gericht schließlich anordnete, den Angeklagten wegen Störung der Ordnung aus dem Sitzungssaal zu entfernen – was auch geschah. Kommentar des 44-Jährigen dazu: „Das ist schlimmer als bei den Nazis.“ Und: „Roland Freisler (berüchtigter Richter am Nazi-Volksgerichtshof, die Red.) hätte seine helle Freude daran.“ Ein Abgang, der wohl ein weiteres Strafverfahren nach sich ziehen wird.

Der Prozess ohne den Angeklagten war dann schnell beendet. Richterin Ebel-Scheufele verhängte wegen versuchter Erpressung eine Geldstrafe von 2000 Euro – zehn Tagessätze mehr als im Strafbefehl ausgewiesen war. Der pseudo-juristische Auftritt des 44-Jährigen hat sich also nicht gelohnt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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"Der Pfarrer predigt nur einmal!"