Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363905 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1620 am: 8. März 2017, 18:50:47 »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1621 am: 8. März 2017, 20:56:41 »
Ein "Reichsbürger" der zwischenzeitlich wohl zur Vernunft gekommen ist:

Spoiler
Bewährungsstrafe für Chieminger Reichsbürger

Im Prozess um den Chieminger Reichsbürger zeigte sich der Angeklagte am Mittwochnachmittag geständig. Der 58-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten – ausgesetzt auf drei Jahre – verurteilt.

Update, 16.30 Uhr:

Traunstein/Chieming (kd) – Eine Langwaffe, eine Kurzwaffe, gefüllte Magazine für ein Maschinengewehr und über 3500 Schuss Munition stellten Staatsanwaltschaft und um die 30 Polizeibeamte Mitte Dezember 2016 in Chieming bei einem 58-jährigen sogenannten „Reichsbürger“ sicher. Am Mittwoch musste er sich vor dem Amtsgericht Traunstein mit Richter Christopher Stehberger wegen mehrerer Waffendelikte und wegen eines „Verstrickungsbruchs“ verantworten. Er hatte ein von den Behörden gepfändetes Auto verbotswidrig weiter benutzt. Das Gericht verurteilte den geständigen Angeklagten am Mittwochnachmittag zu zehn Monaten mit dreijähriger Bewährung und einer Geldauflage von 2000 Euro an die Staatskasse. Das Urteil wurde mit Zustimmung des Staatsanwalts rechtskräftig.

Das Auto war Ende September 2016 wegen nicht gezahlter Steuern und Abgaben von einem Vollziehungsbeamten mit Pfandzeichen versehen worden. Der 58-Jährige hatte weder Fahrzeugdokumente vorgelegt noch Schritte gegen die Pfändung des Mercedes unternommen. Bis zum 4. November 2016 hätte er 5068,94 Euro zahlen sollen, er hat die Frist aber verstreichen lassen. Deshalb wollten die Behörden das Pfand abholen. Der Finanzbeamte bat die Polizei um Unterstützung beim Abholen. Sie fanden den Wagen jedoch nicht mehr vor. Der Angeklagte hatte ihn in der ersten Novemberhälfte verschwinden lassen.

Bei der zweimaligen gründlichen Durchsuchung des Anwesens am 13. Dezember 2016 stießen die Ermittler aus Traunstein und Rosenheim auf die besagten funktionsfähigen Waffen und Unmengen von Munition. Auf Antrag des Staatsanwalts erließ das Amtsgericht damals umgehend einen Haftbefehl. Der Angeklagte saß seither in Untersuchungshaft. Bei Vernehmungen zeigte er sich kooperativ, nannte zum Beispiel freiwillig das Versteck für den Mercedes – in einem Carport in Traunstein.

Der Verteidiger, Hans Sachse aus Rosenheim, gab eine Erklärung für den nicht vorbestraften 58-Jährigen ab. Dieser räume alle Vorwürfe ein. Zwischenzeitlich habe der Angeklagte alle Rückstände beim Finanzamt Traunstein beglichen. Vor wenigen Tagen sei die Pfändung des Wagens aufgehoben worden. Sachse legte eine entsprechende Bescheinigung vor. Der 58-Jährige könne mit einer Rückerstattung von 2000 Euro rechnen. Die Waffen und die Munition habe der Chieminger von einem Bekannten zur Aufbewahrung erhalten. Zurückgeben habe er sie nicht können, sei der Eigentümer doch zwischenzeitlich verstorben. Der 58-Jährige sei mit der Einziehung aller sichergestellten Dinge einverstanden.

Das Amtsgericht hörte am Mittwoch vier Polizeibeamte als Zeugen an. Einer schilderte, man sei den Eigentumsverhältnissen für die Waffen nachgegangen. Eine Zeugin habe gemeint, sie könne nicht ausschließen, dass die Waffen dem Verstorbenen gehört hätten. Der Polizist informierte weiter, Anzeichen für weitere illegale Waffen, die dem Angeklagten zuzurechnen seien, hätten sich nicht ergeben. Zu den gefundenen, zunächst unbekannten Chemikalien meinte ein Kripobeamter, man „hätte vielleicht etwas daraus herstellen können“. Aber die Konzentration der Säuren hätte wohl nicht gereicht. Der 58-Jährige, so der Polizeizeuge weiter, habe versichert, mit den Waffen habe er nicht gegen Polizei oder Behörden vorgehen wollen. Vielmehr habe er eine Krise befürchtet, in der er sich eventuell verteidigen müsse – mit Armbrust, Machete und Samuraischwert. Auch diese legalen Waffen wurden bei ihm gefunden.

Zur Person des Angeklagten informierte der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee, der Angeklagte sei in bürgerlichen Verhältnissen aufgewachsen, sei selbständiger Unternehmer und seit 20 Jahren Veganer. Wegen einer „Vergiftung“ habe er die Sache mit dem Finanzamt schleifen lassen. Bezüglich der Waffen des verstorbenen Mannes habe der 58-Jährige von „schlechtem Gewissen“ gesprochen. Aus psychiatrischer Sicht sei der Angeklagte kritik- und einsichtsfähig, habe „halt bestimmte Ansichten“ und eine „eigene Weltanschauung“. Anhaltspunkte für verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit habe er nicht feststellen können – so der Gutachter. Der 58-Jährige ergänzte, er habe „genug Geld“, sei „Millionär“ und sei nie jemand auf der Tasche gelegen. Seine Krankheit sei schrecklich: „Das kann niemand nachvollziehen, der sie nicht hat.“

Staatsanwalt Dr. Simon Möbius betonte im Plädoyer, der 58-Jährige habe sich im Sinn der Anklage schuldig gemacht. Er habe die Taten aus seiner Weltanschauung heraus begangen: „Er glaubt, dass die Gesetze nicht für ihn gelten. Eine tiefgehende Reue kann ich nicht erkennen.“ Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit dreijähriger Bewährung und einer Geldauflage. Verteidiger Hans Sachse bezeichnete seinen Mandanten als „friedlichen Zeitgenossen“. Jeder Mensch habe ein Recht auf eine eigene Weltanschauung. Der Anwalt wörtlich: „Er hat eine Weltuntergangsstimmung.“ Bei den Waffen gebe es nichts zu beschönigen. Doch sei sein Mandant „kein Waffensammler, kein Waffennarr“. Die Strafe solle nicht über zwölf Monate mit Bewährung liegen. Im „letzten Wort“ bedauerte der Angeklagte: „Es tut mir Leid. Alles ist blöd gelaufen. Ich wollte ein guter Kamerad sein.“

Richter Christopher Stehberger unterstrich im Urteil: „Eine rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten geht nicht über die Tatsache hinaus, dass er Gesetze gebrochen hat. Er hat vielleicht ein verschrobenes Weltbild an den Tag gelegt – mehr auch nicht.“ Der Angeklagte habe sich reuig gezeigt, lebe in geordneten Verhältnissen und verdiene Bewährung. Den Haftbefehl hob das Gericht auf. kd

Erstmeldung:

Äußern will sich der Chieminger zu den Vorwürfen des illegalen Waffen- und Munitionsbesitzes selbst nicht. Über seinen Anwalt ließ der Mann ausrichten: "Mein Mandant räumt den Sachverhalt ein". Der 58-Jährige sei damit einverstanden, dass ihm die Waffen abgenommen werden, so der Anwalt weiter.

Vier Zeugen sollen jetzt noch in den Zeugenstand gerufen werden. Angesichts des aktuellen Verlaufs wird voraussichtlich noch heute Nachmittag ein Urteil gegen den Chieminger fallen.
Ursprünglich geriet der 58-jährige Chieminger im Dezember vergangenen Jahres wegen der Pfändung seines Autos ins Visier der Ermittler. Doch dann fanden die Beamten eine Vielzahl an Waffen, mehrere tausend Schuss Munition und verwahrloste Kinder im Anwesen des Mannes. (Zum Bericht)
[close]
http://www.berchtesgadener-anzeiger.de/region+lokal/landkreis-traunstein/traunstein_artikel,-Bewaehrungsstrafe-fuer-Chieminger-Reichsbuerger-_arid,322444.html

Ein anderer erscheint erst gar nicht vor Gericht, der dürfte zwischenzeitlich wirklich "ausgestiegen" sein und sich irgendwo bei seinen Mitstreitern durchschnorren. Zumindest gehört er jetzt zur Schar der Wohnsitzlosen.

Spoiler
Landgericht Amberg verwirft Berufung
Ein Reichsbürger taucht ab

Die Justiz war vorbereitet, nur einer fehlte: der Angeklagte. Die Behörden rechnen ihn der Reichsbürger-Szene zu. Es geht um eine Bagatelle. Viele einschlägige und später außer Kontrolle geratene Geschichten in diesem Umfeld haben genau so begonnen.
Strenge Sicherheitskontrollen am Hauptportal des Landgerichts und dann noch einmal im zweiten Stock direkt vor dem Sitzungssaal V. Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass das Zuschauer- und Anhänger-Gefolge eines beschuldigten Reichsbürgers für erhebliche Unruhe in einem Gerichtssaal gesorgt hätte. Doch es blieb völlig ruhig am gestrigen Nachmittag. Die als Berufungsinstanz tagende 3. Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Gerd Dreßler wartete höflich eine halbe Stunde ab, dann wurden die Einlasskontrolle vor dem Zuhörerraum wieder abgebaut.

Gehen sollte es um einen Betrug, wie auf dem Sitzungsaushang stand. Als die Kammer mit zehnminütiger Verspätung den Gerichtssaal betrat, zeichnete sich bereits ab, dass der Prozess wohl platzen dürfte. Der als Pflichtverteidiger bestellte Amberger Rechtsanwalt Michael Schüll gab zu Protokoll, dass der Kontakt zu seinem Mandanten abgerissen sei. Nur einmal habe er ihn erreicht, eine schriftliche Vollmacht zur Übernahme der Verteidigung sei ihm jedoch nicht erteilt worden.
Von Amtswegen gelöscht

Unter Verweis auf einen theoretisch weiten Anreiseweg des Beschuldigten zog sich die Kammer noch einmal für zwanzig Minuten zurück. Danach ging alles schnell. Die Berufung gegen ein im August 2016 vor dem Amtsgericht Schwandorf ergangenes Urteil wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft verworfen. Denn auch das Gericht hatte "keine neuen Erkenntnisse über den Verbleib des Angeklagten", merkte der Vorsitzende an und rekapitulierte zwei vergebliche Ladungsversuche.

Der Angeklagte war zuletzt in Niedersachsen gemeldet. Dort, so Dreßler, habe das Gericht in Erfahrung bringen können, dass der Mann am 4. Januar "von Amtswegen" als "unbekannt verzogen" aus dem Melderegister gestrichen worden sei. Zuvor habe eine Zwangsräumung der von dem Angeklagten bis dahin genutzten Wohnung stattgefunden. Eine deshalb vom Gericht veranlasste öffentliche Ladung blieb ergebnislos. Damit war die Sachlage klar und die Verwerfung der Berufung nach einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft nur Formsache.
Strafbefehl rechtskräftig

Auf Anfrage erläuterte der Vorsitzende Richter, dass dem Verfahren eine strafrechtliche Bagatelle zugrunde liegt: ein Tankbetrug. Deswegen war ein Strafbefehl ergangen, gegen den der Mann Widerspruch eingelegt hatte. Mithin wurde eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Schwandorf anberaumt. Schon zu diesem Prozess erschien der Beschuldigte nicht, damals aber noch entschuldigt. Dennoch verwarf das Gericht den Einspruch. "Nur diese Entscheidung hätten wir prüfen müssen", erläuterte Dreßler. Solche juristische Feinheiten spielen nun aber keine Rolle mehr. Denn jetzt erlangt der ursprüngliche Strafbefehl Rechtskraft.

    Es gibt keine neuen Erkenntnisse über den Verbleib des Angeklagten.
    Gerd Dreßler, Vorsitzender Richter am Landgericht
[close]
http://www.onetz.de/amberg-in-der-oberpfalz/vermischtes/landgericht-amberg-verwirft-berufung-ein-reichsbuerger-taucht-ab-d1735664.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1622 am: 8. März 2017, 23:58:46 »
Zitat
Die Fangruppe "Faust des Ostens" wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Ihre Mitglieder wurden bereits 2013 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Aber erst 2018 will das zuständige Dresdener Landgericht entscheiden, ob es überhaupt zum Prozess kommt, fünf Jahre nach der Anklageerhebung. Das Landgericht teilt dem stern mit, die Kammer sei überlastet.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1623 am: 9. März 2017, 06:44:44 »
Zitat
Die Fangruppe "Faust des Ostens" wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Ihre Mitglieder wurden bereits 2013 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Aber erst 2018 will das zuständige Dresdener Landgericht entscheiden, ob es überhaupt zum Prozess kommt, fünf Jahre nach der Anklageerhebung. Das Landgericht teilt dem stern mit, die Kammer sei überlastet.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1624 am: 9. März 2017, 11:12:19 »
Zitat
Die Fangruppe "Faust des Ostens" wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Ihre Mitglieder wurden bereits 2013 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Aber erst 2018 will das zuständige Dresdener Landgericht entscheiden, ob es überhaupt zum Prozess kommt, fünf Jahre nach der Anklageerhebung. Das Landgericht teilt dem stern mit, die Kammer sei überlastet.

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Ach, wenn Du nicht so gottverdammt Recht hättest, lieber @hair mess:'(

Es ist nicht nur schlimm, es ist sogar noch viel schlimmer, als hier ged-lacht.
Und dazu gibt es gleich tagesaktuell noch einen kräftig oben drauf, eine Ungeheuerlichkeit vom Elbeufer, die wirklich nicht mehr mit Worten zu beschreiben ist, sich aber nahtlos in Deinen bösen Spruch einreiht und über die, obwohl hinter der paywall, verzüglich das SSL  :salut:, die UNO, die Allierten, die Interdimensionalen und der Papst himself informiert gehören!

Die liebe @Sächsiche Zeitung möge es mir bitte verzeihen, ich komme ersatzweise auch einmal persönlich die Treppe kehren....

Beginnen wir mit dem freien Kommentar:
http://www.sz-online.de/nachrichten/kommentar-voll-an-die-wand-gefahren-3631090.html

Zitat
Donnerstag, 09.03.2017
Kommentar: Voll an die Wand gefahren
Alexander Schneider über Ermittlungen gegen einen Böllerwerfer

Man möchte es nicht wahrhaben: Ein stadtbekannter rechtsextremer Gewalttäter wird auf frischer Tat beim Werfen eines Böllers erwischt. Eine junge Frau wird verletzt. Sie hat mit 30 Leuten ein Transparent aufgelesen, das Störer von der Festungsmauer entfernt hatten. Aber niemand will eine politische Motivation sehen? Ausgerechnet nach einer Pegida-Demo mit Tausenden Teilnehmern und Hunderten Polizisten im Einsatz.

Die Geschädigten, die Verletzte und mehrere Journalisten werden nur einmal von einem Revierbeamten vernommen – und dann nicht mehr. Es gibt ein Video, das sich kein Polizist ansieht. Nicht mal der Strafantrag wird korrekt ausgefüllt.

Februar 2016, das war der Monat, in dem Ministerpräsident Stanislaw Tillich einräumte, rechtsextreme Gewalt zu lange nicht ernst genommen zu haben. Es waren die Tage nach Clausnitz und Bautzen, es war der Monat, nachdem Neonazis und andere Gewalttäter ein Dreivierteljahr an der Gewaltspirale drehten – in Freital, Dresden, Meißen, Heidenau.

Dieses Ermittlungsverfahren mit voller Wucht an die Wand zu fahren, lässt sich nur schwer erklären. Die Polizei hat ein Problem: Die technische Ausrüstung ist so schlecht wie die personelle Situation. Das erklärt aber nicht individuelle Defizite und eine offensichtlich mangelhafte Führung. Das lasche Vorgehen gegen einen einschlägig vorbestraften Böllerwerfer ist nicht akzeptabel.


Und die ganze Geschichte dazu:
http://www.sz-online.de/nachrichten/ermittlungspannen-im-nazi-prozess-3631096.html

Spoiler
Donnerstag, 09.03.2017
Ermittlungspannen im Nazi-Prozess
Bei Ermittlungen gegen einen bekannten rechtsradikalen Schläger geht offenbar alles schief, was schief gehen kann.

Von Alexander Schneider

Mit diesem Transparent protestierten Dresdner im Februar 2016 am Königsufer gegen eine Pegida-Demo gegenüber. Unbekannte schnitten das Plakat ab.
Mit diesem Transparent protestierten Dresdner im Februar 2016 am Königsufer gegen eine Pegida-Demo gegenüber. Unbekannte schnitten das Plakat ab.

© Christian Juppe

Wenn sich „besorgte Bürger“ in Dresden ihre Wut heraus geschrien haben, rücken manchmal Gegendemonstranten zum Putzen an. Ein symbolischer Säuberungs-Akt, um sich etwas besser zu fühlen nach all dem Hass. So war es auch am 6. Februar 2016, als Pegida an einem Samstag mit 8 000 Teilnehmern am Königsufer aufmarschierte. Als sie verschwunden waren, schwangen die Leute von „Herz-statt-Hetze“ ihre Besen.

Die Aufklärung von Gewalttaten ist Aufgabe von Polizei und Justiz. Dass dabei wirklich alles schiefgehen kann, zeigt nun der Prozess gegen einen rechtsextremen Schläger am Amtsgericht Dresden. Peter M. (32) wird gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Laut Anklage soll der Deutsche einen Böller von der Brühlschen Terrasse auf Passanten geworfen und Journalisten angegriffen haben. Eine damals 20-jährige Frau wurde durch die Explosion des Böllers verletzt. Viel mehr ist nicht verzeichnet. Jedenfalls nicht in M.s Akte.

Johannes Filous und Alexej Hock hatten live vom Königsufer berichtet. „Straßengezwitscher“ nennen sie ihr Projekt. Vor 19 Uhr beobachten sie sechs Männer an der Synagoge. Zwei pinkeln rotzfrech an das Gebetshaus. Da die Gruppe sich trennt, beschließen die Journalisten, zweien zu folgen, die auf die Brühlsche Terrasse laufen. Dort ist gerade ein 40 Meter langes Transparent abgeschnitten worden, das als mahnende Botschaft an Pegida auf der anderen Elbseite an dem Festungswall angebracht worden ist: „Vertrauen ist besser“. Filous und Hock behalten die Verdächtigen im Auge. Dann filmen sie mit ihrem Handy, wie die Männer „auf der Terrasse herumschlawienern“, wie Filous sagt, „einen Böller anzünden und von der Terrasse werfen“. Inzwischen ist ein dritter Reporter da, die Männer alarmieren die Polizei. „Der Beamte bittet uns: ,Bleiben Sie dran. Wir sind unterwegs.“ Das Trio folgt den Tätern über die Münzgasse zum Neumarkt. Schon da ist klar, dass der Böllerwurf kein Zufall war. Er galt den etwa 30 Demonstranten, die am Terrassenufer ihr Transparent abholten. „Passanten“ waren es nicht.

Kein politisches Motiv?

Vor der Frauenkirche geht Peter M. auf die Journalisten los. Er beleidigt einen derb, schubst einen anderen, packt einen Teleskop-Schlagstock aus und droht angeblich „Wir kriegen euch alle“. Es dauert, bis die Polizei eintrifft und M. stellt, obwohl die Schießgasse nur ein paar Meter entfernt ist. Noch am Abend werden die Zeugen befragt – von Beamten des Reviers Mitte und nicht etwa im Staatsschutz-Kommissariat. Erklärt das, warum bei diesen Übergriffen niemand auf die Idee kam, von einem politischen Motiv auszugehen? Urinieren gegen die Synagoge, ein Böllerwurf auf Demonstranten, Angriffe auf Journalisten – alles vor laufender Kamera.

Die Polizei vernimmt auch die 20-jährige angehende Erzieherin sofort. „Es ging mir nicht gut. Sie sagten, ich müsse den Krankenwagen zahlen“, schildert sie gegenüber der SZ. Daher sei sie vom Revier selbst in eine Klinik gegangen. Erst zwei Tage später habe sie ein Facharzt behandelt. „Sehr erstaunt“ sei der gewesen. Die Verletzungen seien eher nicht von einem handelsüblichen Silvester-Knaller verursacht worden, habe er vermutet. Der Böller sei nur Zentimeter neben ihrem linken Ohr detoniert. Erst ein Pfeifton, zwei Wochen lang habe ihr Ohr noch gebrummt.

Ein typisches Knalltrauma. In Peter M.s Ermittlungsakte ist auch von diesen Verletzungen nichts zu finden. Die Frau wurde nicht mehr vernommen. Unklar ist bis heute, um was für einen Böller es sich handelte. Niemand sicherte die Reste. Illegale Pyrotechnik? Der Knall spräche dafür. Niemand prüfte auch, die Täter wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu belangen. Ein Verbrechenstatbestand, wenn Leib und Leben gefährdet wurden.
Links zum Thema

    Kommentar: Voll an die Wand gefahren

Es ist nicht der einzige Fehler in dem Verfahren. M. kann etwa nicht wegen Beleidigung belangt werden. Die Polizisten hatten dem Geschädigten erst einen falschen Namen genannt, der in dem Strafantrag nicht korrigiert wurde. Die Beleidigung ist inzwischen verjährt.

Es kommt noch schlimmer. Den Film, der die Täter bei ihrem Böller-Anschlag zeigt, hat kein Ermittler untersucht. In der Akte ist ein Vermerk der Digitalen Medienstelle der Polizei vom Juni: „Link war nicht mehr aufrufbar.“ Niemand hatte die Zeugen von Straßengezwitscher erneut um ihre Beweise gebeten. „Dabei stand der Film auch auf Youtube“, sagt Filous.

In nur drei Wochen, noch im Juli 2016, hat ein Staatsanwalt Anklage erhoben. Die Sache lag in der Allgemeinen Abteilung – nicht in der für politisch motivierte Straftaten zuständigen Abteilung. So blieben die Schludrigkeiten der Ermittlungen wohl unbemerkt. „Warum das so lief, kann ich nicht beantworten“, sagt Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, der Behördensprecher. Ausgerechnet in diese Hauptverhandlung schickt die Staatsanwaltschaft nun einen jungen Referendar als Sitzungsvertreter.

Intensivtäter mit 16 Vorstrafen

Der Prozess gegen M. läuft nun seit einer Woche vor einer Einzelrichterin. Warum nicht vor einem Schöffengericht? Warum nicht mit seinem Komplizen? Nicht alle Fragen werden in diesem Prozess beantwortet werden können. Die Richterin ist bislang überzeugt, dass die Vorwürfe gegen M. mit Demos nichts zu tun haben. Er selbst schweigt, wie ihm sein Verteidiger Alexander Hübner geraten hat.

Peter M. hat 16 Vorstrafen. Er steht unter Führungsaufsicht und doppelter Bewährung: Im Mai 2015 wurde der gelernte Maler wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Verwendens von Nazi-Symbolen zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt, im März 2016 gab es vier Monate ohne Bewährung für seine auf Bauch und Rücken tätowierten Hakenkreuze, die er im Pirnaer Geibeltbad zur Schau gestellt hatte. Das Landgericht Dresden meinte es im Berufungsprozess gut mit dem rechtsextremen Bewährungsbrecher und setzte diese Strafe überraschend zur Bewährung aus. Die neue Anklage müsste da längst bekannt gewesen sein. Der jetzige Prozess am Amtsgericht wird am Freitag fortgesetzt. Die Richterin will sich nun doch das Böller-Video ansehen.
[close]


Und noch eine bemerkenswerte Entgleisung aus dem teilweise stundenlangen (!) Redeschwall des von mir oben etwas näher beschriebenen "Starverteidigers" einer Angeklagten der "Gruppe Freital" hat nun dankenswerter Weise die "Lügenpresse" auchfür die Ewigkeit festgehalten:

https://www.merkur.de/politik/rassisten-vorm-richter-wie-gefaehrlich-ist-gruppe-freital-zr-7539038.html (Paywall)
http://www.bild.de/regional/dresden/prozess/platzt-der-terrorprozess-gegen-die-gruppe-freital-50747014.bild.html (in der ersten Version vom 07.03., Eingebundes Video)

Zitat Endrik Wilhelm:
Zitat
„Die hier sind doch nicht gefährlicher als irgendeine Rockergruppe“

 :o
Wie bitte? Dieser Bagatellisierung muss man sich mal genau auf der Zunge zergehen lassen. Und das werden sicher nicht nur die Angehörigen der Mordopfer und andere Geschädigte des z.B. Gremium MC, die für das Cepter Dresden ausgerechnet in Freital (!) ihre Niederlassung hatten, naturgemäß wohl etwas anders sehen, Herr Wilhelm!

http://www.bild.de/regional/dresden/wir-sind-die-chefs-8396200.bild.html
http://www.sz-online.de/nachrichten/ein-schlachtfeld-fuer-rocker-2388473.html
https://www.aktion-zivilcourage.de/Start_MC_Gremium_im_Visier_des_Landeskriminalamts.42d2492s775/

Und auch die Ermittlungen und Verbote ab 2013/2014 gegen andere Rockergangs wie die Hells, die Auffangort der Gremiumrocker bezogen sich ja auf nichts Geringeres, als ein Verbotsverfahren nach §29! Das wäre dann also Ihre Erklärung, dass die "Gruppe Freital" den Rockern in nichts nachsteht, so kann man das auch sehen.  ;D

Oder ist dieser Vergleich mit einer so unfassbaren Banalisierung der Rockerkriminalität von Verteidiger Wilhelm, gar ein Freudscher Verprecher, bzw. ein Hinweis, dass Wilhelm selbst keine Berührungsängste mit den richtig harten Brüdern hat, Typen, den man als normaler Bürger aber nicht im Dunklen begegnen möchte. Oder ist das vielleicht sogar schon ein heimliches Eingeständnis, dass der Terror von der "Gruppe Freital" doch noch viel, viel mehr mit der harten Rockerkriminalität hier in Sachsen zu tun hat, als alle Ermittlungen der sächsischen Polizei (siehe oben! :fire: :steamingears: :blob8:) es bislang wahrhaben wollten?

Warum schützt eigentlich die sächs. Polizei längst nicht mehr seine normalen Bürger und ermittelt gegen die Szene, sondern lieber und mit ganzer Hingabe gegen die, die sich als Geschädigte "erlauben" Anzeigen erstatten?

Und warum fallen da ausgerechnet die ersten ernsten Mordversuche in der Szene des Gremium MC und der Mordfall Kiesewetter, sowie die wichtigsten Wendepunkte im Sachsensumpf, nämlich der Diebstahl von Akten im LfV Sachsen kurz vor Fertigstellung eines "Dossier" zur Szene und der Zeitpunkt, wo die dortige Jägerin im OK- Milleu selbst zur Gejagten wird, in nur ganz wenige Monate in einem Jahr zusammen: März - August 2007?

Wieso trifft sich eigentlich der klägliche Rest vom "Freistaat Sachsen" zur Reichsbürger- "Notwahl" Ende 2015 ausgerechnet am Riegelplatz 6 in der Kneipe "Zur Einheit" mit der auffälligen Frakturschrift an der Fassade, wo sich noch bis 2014 die Hells trafen und wo zufällig auch noch der "Unausprechliche" und Ex- KRD- Regionalleiter im rückwärtigen Gelände (HH) seinen *** Autohandel betreibt? Was macht der Unaussprechliche dann im Gerichtssaal beim Prozess gegen Volker Schöne am AG Meißen? Achja, richtig: "Cool" reinrufen, als der Verteidiger so ein kurioses und "beschönigendes" Sittengemälde von der scheinbar nur "freundlichen Hilfe" für die Polizei durch so "nette Menschen" wie Schöne und Co. etc. enwirft.

Und wieso hatte Ex- DPHW- "General" Volker Schöne zufällig auch noch selbst am Riegelplatz und gleich mehrere Unternehmen gemeldet? https://www.moneyhouse.de/Volker-Schoene Was hat das alles mit dem Karatestudio am Riegelplatz zu tun?

Warum ist bei der gewalttägigen "Gefangennahme" eines verwirrten und kranken Asylbewerbers Mai 2016 in einem Netto in Arnsdorf durch die nächste selbsternannte "Bürgerwehr" ausgerechnet ein CDU-ler zusammen mit einem Rocker von der Partie? ...

Die Liste der erschreckenden Hinweise auch auf Rocker im Dunstkreis unserer Kundschaft in Sachsen und im "braunen" Freital wäre jetzt noch ein bisschen weiter fortzusetzen, aber ich habe jetzt erst mal fertig und brauche erst mal einen perfekten Cappucino, um noch den Rest des Tages zu überstehen...
« Letzte Änderung: 9. März 2017, 11:27:53 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1625 am: 9. März 2017, 12:14:45 »
Ich persönlich kenne nur Rockergruppen, die vom Verhalten her, auch deutlichen Kommentierungsbedarf durch Gerichte und Polizei haben.
Ich find da wird beides verharmlost.
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dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1626 am: 10. März 2017, 10:50:16 »
Sagt natürlich einiges über den Verharmloser.

Hier ein schönes Beispiel aus der Sicht eines Geschäftsmannes, dessen Lieferant in den Reichswahn abdriftete:
http://www.wn.de/Muenster/Muenster/2726711-Reichsbuerger-Ich-hatte-ein-seltsames-Gefuehl
(Westfälische Nachrichten vom 03.03.2017)
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1627 am: 10. März 2017, 16:18:31 »

Spoiler
Prozess
Freispruch aus Mangel an Beweisen

Ein 51-Jähriger, der den Reichsbürgern nahe steht, soll staatliche Leistungen erschlichen haben. Doch im Gerichtssaal fordert schließlich sogar die Staatsanwältin Freispruch. Von Jan Kandzora

Die Sicherheitsvorkehrungen im Augsburger Justizzentrum waren hoch. Zuschauer des Prozesses mussten nicht nur durch die Schleuse am Eingang, sondern wurden vor dem Sitzungssaal noch einmal kontrolliert. Ihre Handys musste sie abgeben, im Saal saßen mehrere Polizisten. Man weiß ja nie, wenn ein Reichsbürger vor Gericht steht.

Mitglieder der Bewegung erkennen die Existenz der Bundesrepublik nicht an. Voriges Jahr war es in Kaufbeuren zu Tumulten gekommen, als dort am Amtsgericht eine Frau auf der Anklagebank saß: Zuschauer, die zu der Gruppierung gehörten, schnappten sich Akten vom Richtertisch, filmten den Diebstahl und machten sich davon. Szenen, die Gerichte vermeiden wollen, daher die verschärften Kontrollen.

Ein 51-jähriger Mann, der nun vor dem Augsburger Amtsgericht angeklagt war, soll den Reichsbürgern nahestehen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte soll den Staat um etwa 32000 Euro betrogen haben, indem er von März 2011 bis Februar 2014 zwar Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II kassierte, währenddessen jedoch beruflich tätig war und dieses Einkommen dem Jobcenter verschwieg. So sei der Angeklagte als Hypnotiseur tätig gewesen, habe im Internet Trachtenmode verkauft und Magnetschmuck vertrieben.

Eine kuriose Sache

Es wäre natürlich kurios gewesen: Ein Angeklagter, der den Staat möglicherweise ablehnt, sich aber Sozialleistungen erschleicht. Nur: Nachweisen ließen sich die Vorwürfe nicht. Der Angeklagte wurde von Richterin Susanne Scheiwiller freigesprochen, nachdem nicht nur Verteidiger Hermann Kühn, sondern auch Staatsanwältin Katharina Kling auf Freispruch plädiert hatten. Zu dünn war die Beweislage.

Dass es so enden könnte, hatte sich bereits am ersten Prozesstag Anfang Februar angedeutet. Zur Verhandlung war es gekommen, da der 51-Jährige einen Strafbefehl über 6000 Euro nicht akzeptierte. Nach der ersten Verhandlung sah das Gericht Nachforschungsbedarf. Doch ein eindeutiges Bild ergab sich nicht. Unklar blieb etwa, ob Gelder, die auf ein dem Angeklagten zugeordnetes Konto flossen, tatsächlich für ihn bestimmt waren oder für einen Verein, bei dem er im Vorstand saß. Unklar blieb, ob der 51-Jährige die Geschäfte verantwortlich führte und wie gewinnbringend sie waren. Es habe zwar Bestellungen auf seinen Namen gegeben, so Richterin Scheiwiller, aber nirgends eine Unterschrift des Angeklagten.
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Freispruch aus Mangel an Beweisen - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Freispruch-aus-Mangel-an-Beweisen-id40833626.html
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Offline vollstrecker

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1628 am: 10. März 2017, 18:17:00 »
Und wieder Rechtsanwalt Kühn. Der lebt ganz von Reichsbürgern...
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1629 am: 11. März 2017, 02:49:41 »

Klagen auf Ausstellung der "gelben Scheine" und Entlassung aus der Staatsangehörigkeit.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Zitat
Prozesse
Reichsbürger klagen gegen deutsche Staatsangehörigkeit

Oliver Eickhoff
11.03.2017 - 11:05 Uhr



Meschede.   Vor dem Verwaltungsgericht häufen sich skurrile Prozesse: Reichsbürger zweifeln die Existenz der Bundesrepublik Deutschland an.

Reichsbürger treten auch im heimischen Raum zunehmend öffentlich in Erscheinung: Jetzt verhandelte das Verwaltungsgericht in Arnsberg gleich mehrere Klagen von Einwohnern aus Meschede, Brilon und Medebach. Die Personen bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland oder wollen ihre derzeitige deutsche Staatsangehörigkeit loswerden.

Es sind skurrile Prozesse, die am Verwaltungsgericht in Arnsberg geführt werden. Die Kläger fallen optisch nicht auf, sie tragen keine sichtbaren Abzeichen, sie wirken wie die Nachbarn von nebenan. Es sind junge und alte Menschen. Es sind Frauen wie Männer. Doch ihre Anliegen unterscheiden sich von denen anderer Kläger: Sie glauben an Verschwörungen, sie behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht wirklich besteht.
Als renitente Klientel bekannt

Früher agierten Reichsbürger eher im Verborgenen, mittlerweile beschäftigen sie öffentliche Stellen. Beim Hochsauerlandkreis ist diese Gruppierung inzwischen als renitente Klientel bekannt. Viele der Reichsbürger verlangen von der Behörde neuerdings die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.

Dieses Dokument gibt es tatsächlich. Doch es wird nur in sehr seltenen Fällen ausgestellt. Es wird benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit ungewiss ist und nachgewiesen werden soll. Zuletzt war das bei einer polnischen Migrantenfamilie der Fall, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit von ihren Vorfahren ableiten und mit dem Papier ihre deutsche Nationalität belegen konnte.
HSK vermisst „sachliches Interesse“

In 24 Fällen hat der Hochsauerlandkreis es im vergangenen Jahr abgelehnt, das Dokument auszustellen. Die Behörde bestreitet, dass die Reichsbürger ein so genanntes „sachliches Interesse“ an der Bescheinigung haben. „Daran fehlt es, wenn ein Bestehen der deutschen Staatsbürgerschaft nicht zweifelhaft ist und insbesondere von öffentlichen Stellen nicht bestritten wird“, teilte der Hochsauerlandkreis auf Nachfrage unserer Zeitung mit. In vier Fällen zogen die Reichsbürger jetzt vor das Verwaltungsgericht und klagten gegen die Behörde.
Gericht sieht keine Zweifel

Ihre Klagen wurden abgewiesen. Grundsätzlich könne jeder einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises stellen, das sei auch gesetzlich so vorgesehen, sagte Richterin Hellen Fischer. Es habe in den verhandelten Fällen aber keine Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestanden. Mit anderen Worten: Der Hochsauerlandkreis hatte die Anträge der Reichsbürger zu Recht zurückgewiesen.

Das Arnsberger Verwaltungsgericht überzeugte auch nicht die Argumente der Kläger, etwa: dass die Bundesrepublik in Wahrheit eine Aktiengesellschaft sei. „Wenn diese Firma in Konkurs geht, haben wir keinen Nachweis, dass wir Deutsche sind“, ließen die Reichsbürger verlauten. Andere erklärten, sie benötigten einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Erwerb von Grundstücken im Ausland, etwa auf Bali in Indonesien. Warum dafür Personalausweis oder Reisepass nicht ausreichten, erschloss sich dem Gericht nicht.
Bundesstaat Preußen

In einer weiteren Reihe von Prozessen wird gegen die Bezirksregierung Arnsberg geklagt: Sie hatte es abgelehnt, Deutsche aus der Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik zu entlassen. Begründet hatten die Reichsbürger ihre Forderung damit, dass sie bereits eine andere Staatsbürgerschaft besitzen: Dabei nannten sie - wie oft in solchen Verfahren - die preußische Staatsangehörigkeit oder den Bundesstaat Preußen. Auch hier blitzten sie vor dem Verwaltungsgericht ab: Die Klage sei unzulässig, weil offensichtlich ausgeschlossen sei, dass eine weitere Staatsbürgerschaft vorliege. Preußen besteht seit 1945 nicht mehr.
Nächste Instanz möglich

Es war das erste Mal, dass das Verwaltungsgericht in Arnsberg geballt mit dieser Form von Prozessen beschäftigt war, weitere sind aber angekündigt. Und auch die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, könnte bald Bekanntschaft mit den Reichsbürgern machen: Eine Berufung ist zugelassen, das bedeutet, dass auf Antrag der Kläger vor der nächst höheren Instanz in Münster erneut verhandelt werden müsste.
Weitere Informationen

Reichsbürger glauben an unterschiedliche Verschwörungstheorien: Sie alle verbindet, dass sie die Bundesrepublik Deutschland nicht als souveränen, eigenständigen Staat anerkennen. Einige der Anhänger glauben, dass das Deutsche Reich rechtlich weiter fortbesteht, andere sehen sich weiterhin als Staatsangehörige des alten Preußen. Durch diese Argumentation sammeln sich auch Rechtsextreme in dieser Gruppierung.

In den 80er-Jahren ist die Reichsbürger-Bewegung erstmals beschrieben worden. Inzwischen treten die Anhänger verstärkt in Erscheinung, sie streiten dabei häufiger mit Behörden, die sie zum Teil nicht anerkennen, und prozessieren vor Gericht. Zuletzt sind Reichsbürger auch durch Gewaltattacken aufgefallen. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hatte daher erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für die Prozesse angeordnet.
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/reichsbuerger-klagen-gegen-deutsche-staatsangehoerigkeit-id209894231.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1630 am: 11. März 2017, 16:34:18 »
Hier der Presse zum Thema Julez und Jaqueline - Hildesheimer Allgemeine vom 10.03.2017

Ich bitte die Qualität zu entschuldigen, denn die Zeitung war schon in der Altpapiertonne.

siehe auch https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3389.msg116837#msg116837 und im Internen.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1631 am: 13. März 2017, 17:02:44 »
Passt nicht ganz zum Thema, aber da wir ja auch Leidtragende des Postfaktizismus sind, pack ich es trotzdem hier rein.

Spoiler
Homöopathie, Superfood und Co. : Die große Esosifizierung

Homöopathie, Superfood und Co. entwickeln sich entgegen aller Rationalität zur neuen Leitkultur, meint unser Autor.


Wussten Sie, dass Krabbeln als neuester Fitnesstrend gilt? Ist so! Stand jüngst in einer seriösen Zeitung, die diese Entwicklung auf dem Körperoptimierungsmarkt immerhin kritisch verarztete. Dafür muss man in diesen Tagen bereits dankbar sein. Denn Esoterik ist schon lange kein Trend mehr, den man belächeln oder ignorieren könnte, sondern auf dem besten Weg zur Leitkultur. Wer den postmodernen Quatsch hinterfragt, landet ganz schnell ganz oben auf einer Shitlist des Bösen. Blätterte man in besagter Zeitung weiter, war zu erfahren, Globuli – die vollkommen wirkstofffreien Zauberkügelchen der Homöopathen – seien die „Lieblingsmedizin der Deutschen“.

Da bietet sich ein kleiner Sprung zur Techniker-Krankenkasse an. Die klingt nach einer Krankenversicherung für solide Leute, die einem solidem Handwerk nachgehen, das sogar etwas mit Wissenschaft zu tun haben kann. „Technik“ ist ein Begriff, den man mit Baden-Württemberg verbindet, mit Wertarbeit, Qualität, dem Mittelstand, Fleiß und etwas Spießertum. Mit Technik meinen wir ein klares Wirkprinzip. In etwa so: Drücke ich auf einen Knopf, erzeugt das verlässlich und reproduzierbar einen bestimmten Effekt. „Techniker-Krankenkasse“ – das klingt demnach nach wissenschaftlich überprüfter Medizin und nicht nach Hokuspokus mit Handauflegen, Kügelchen und Eso-Gedöns.

Umso erstaunlicher wäre es, wenn sich eine Kasse, die einen so gut klingenden Namen führt, als Propagandistin einer wissenschaftlich unhaltbaren Heilpraxis hergibt. Doch genau so ist es: Wer auf der Internetseite der Techniker-Krankenkasse surft, muss sich mehrfach vergewissern, ob er nicht aus einem dummen Missgeschick heraus beim Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzte gelandet ist: „Aufgrund des Ähnlichkeitsprinzips“, so heißt es bei der TK, „kann es am Anfang einer homöopathischen Behandlung zur Verschlimmerung der Beschwerden kommen.“ Hä? Wenn man Kügelchen ohne Wirkstoffe geschluckt hat? Die Kasse salbadert weiter: „Dies ist ein Zeichen dafür, dass der Organismus auf die Substanz anspricht und seine Selbstheilungskräfte mobilisiert.“

Zum Mitschreiben: Diesen Stuss findet man auf den Seiten einer gesetzlichen (!) Krankenkasse. Auch diese Warnung: „Keineswegs sollten Sie vergessen, dass bei der sanften Heilmethode auch Mittel verwendet werden, die in hoher Dosis schädlich oder gar giftig sein können.“ Von einer Selbsttherapie sei deshalb überwiegend abzuraten, die Behandlung solle mit einem speziell dafür ausgebildeten Arzt oder Heilpraktiker abgesprochen werden. Fragt sich, ob Ärzte seriös sein können, die sich für so etwas hergeben.

Ihr Eso-Wahn brachte der Kasse diese Woche einen satten Shitstorm ein. Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt verwies bei Twitter auf eine Studie, nach der die Behandlungskosten für Patienten, die sich in die Hände von Homöopathen begeben, deutlich höher seien als bei denen, die sich von echten Medizinern behandeln lassen. Damit ist eines der zentralen Argumente von gesetzlichen Krankenkassen für die Homöopathie hinfällig.

Bisher beriefen sich Versicherer, die diesen Mumpitz bezahlten, darauf, dass sich das unterm Strich immer lohne – unabhängig davon, ob ein Nutzen der Therapien wissenschaftlich nachgewiesen ist. Im Verlaufe der Twitter-Debatte tauchte schließlich diese Frage an die Krankenkasse auf: „Können Sie mir als Versichertem saubere, wissenschaftliche Studien nennen, die die Wirksamkeit von Homöopathie belegen?“ Antwort der Techniker-Krankenkasse: „Können Sie uns saubere, wissenschaftliche Studien nennen, die die Nicht-Wirksamkeit von Homöopathie belegen?“ Kein Witz. Die haben das wirklich so geschrieben und sich immerhin einen Tag später dafür entschuldigt. Allerdings nur für den Social-Media-Fauxpas, jedoch noch nicht dafür, dass Geld der Solidargemeinschaft für Therapien ausgegeben wird, die so sinnvoll sind wie Zahnzusatzversicherungen für Zahnlose.

Aber es bleibt ja nicht nur beim Internetauftritt und der Social-Media-Abteilung einer gesetzlichen Krankenkasse, dasselbe Phänomen findet man in jedem beliebigen Buchladen. Egal, ob Thalia, Hugendubel & Co. oder ein inhabergeführtes Fachgeschäft: die Ratgeberecke wird größer und größer. Wachstumstreiber sind Eso-Wälzer mit Titeln wie „Homöopathie zum Aufmalen – Zeichen, die helfen“ oder „Heilen mit Symbolen – die 64 wichtigsten Heilzeichen“.

Wahrscheinlich gibt es kaum ein Einzelhandelssegment mehr, das noch nicht der umfassenden Esofizierung unterworfen wurde. Lebensmittelläden bieten mittlerweile „Superfood“ an – das sollen Produkte sein, deren Verzehr sich unmittelbar positiv auf die Gesundheit auswirkt. Verrückt. In Wirklichkeit könnten Drogerien erheblich Verkaufsfläche und damit Miete sparen, wenn sie ihre Wellnessprodukte auf die Artikel beschränkten, deren Nutzen zweifelsfrei erwiesen ist.

Ach ja, bei dieser Gelegenheit mitten in der Fastenzeit: Detox ist Unsinn! Der Körper entgiftet sich laufend selbst, er lagert keine Schlacke an. Zu diesem Zweck hat die Evolution (ja, die!) dafür gesorgt, dass wir mit Nieren und Lebern ausgestattet werden. Das Regal, das übel schmeckende, aber angeblich Organfunktionen ersetzende Teebeutel anbietet, kann also weg.

Bioläden treiben den postmodernen Quatsch freilich auf die Spitze. Bio an sich verspricht bereits einen gesundheitlichen Nutzen, den es in wissenschaftlichen Untersuchungen nicht einhalten kann. Aber es gibt ja sogar noch ein Bio total: Demeter-Gemüse muss zu bestimmten Mondphasen ausgesät werden, um das nicht mehr nur in Szenekreisen begehrte Label zu bekommen. Demeter verhält sich zu konventionellem Bio-Zeug so wie die Taliban zum Islam oder die Pius-Brüder zum Katholizismus.

Kaffeefahrten, bei denen Betrüger teure Rheumadecken mit null Nutzen für die Gesundheit der Käufer und Höchstnutzen für die Liquidität der Verkäufer anboten, waren mal ein Phänomen am Rande der Gesellschaft. Ältere, oft einsame Menschen ließen sich bei Busreisen mit Zwangsverkauf übers Ohr hauen. Bis vor ein paar Jahren wurde uns wie am Fließband das zwielichtige Geschehen in heruntergekommenen Landgasthöfen mit versteckter Kamera von pseudojournalistischen Enthüllungs- und Reportageformaten im Privatfernsehen gezeigt. Auf solchen Sendeplätzen laufen heute wieder Pseudoformate – diesmal aus der Abteilung Ratgeber – , die allerdings der vor den Bildschirmen versammelten Mitte der Gesellschaft zweifelhafte Tipps für angeblich gesunde Ernährung, Wohnen nach Feng Shui oder zur Anwendung von Bachblüten geben. Der Glaube an fast jeden noch so irrationalen Quatsch hat seinen Weg vom Rand der Gesellschaft in ihr Herz angetreten. Das Tempo ist atemberaubend.

Ja und? Da können wir doch einfach weich und tolerant sein, sagen Sie sich jetzt. Darüber sollten Sie aber nochmal einen Moment lang nachdenken. Machen Sie sich dabei vielleicht eins klar: Leute, die an Superfood, an „Energiemuster, die in Wasser eingeprägt werden“ (das denken Homöopathen), an Entgiftung durch Tees und an veganes Duschgel (gibt es wirklich) glauben, die haben etwas mit Ihnen gemeinsam. Das Wahlrecht.
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http://www.shz.de/die-grosse-esosifizierung-id16310256.html
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1632 am: 13. März 2017, 20:10:29 »
Polizei hat 50 Reichsbürger im Blick.
Zitat:" Zu herausragenden Gewaltdelikten ist es im Landkreis Göttingen bisher nicht gekommen".
Wer im Kreis denkt, spart sich den Durchblick.  (Stoppok)
 

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1633 am: 14. März 2017, 20:09:37 »
Kennen wir schon die Satireseite http://wahre-wahrheit.de? Scheint so eine Art Schwester des Postillons zu sein.

Da gibt es einen netten Artikel

http://wahre-wahrheit.de/2017/03/13/koelner-bietet-kostenlose-besichtigungsfluege-zu-chemtrails-an/

Unsere werte Kundschaft nimmt das natürlich für bare Münze ... die Leute sind sowas von humorfrei!

Zitat
Treffpunkt für die kostenlosen Flüge ist jeweils (NUR bei strahlend blauem Himmel und Sonnenschein) Freitags ab 14 Uhr am Haupteingang zum Flughafen Köln-Wahn.

Malte Knoops möchte aus Sicherheitsgründen weitgehend anonym bleiben, da er schon viele Drohungen von Chemtrail-Befürwortern erhalten hat.  Er trägt ein weißes T-Shirt mit einem großen rot durchgestrichenem C auf der Brust.

Wohnt jemand in der Nähe von Köln und könnte sich kurzfristig ein solches T-Shirt besorgen?
 

Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1634 am: 15. März 2017, 13:25:31 »
Der Vollständigkeit halber:
http://www.sz-online.de/sachsen/der-feind-steht-links-3635076.html

Es gibt erste Einlassungen eines Beschuldigten zur Sache und noch eine bemerkenswerte Anwaltspersonalie, ausgerechnet in der Rolle als Verteidiger von Mike S. (38):
https://martinkohlmann.de/blog

DSU, REP, Pro Chemnitz und seit Mitte 2016 wohl vorbestraft, veröffentlicht unanonymisiert und ohne Akkreditierung eigene Handyfotos aus dem Gerichtssaal.

Hat auch schon einen eigenen Wiki- Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Kohlmann

https://de-de.facebook.com/karlmartinkohlmann/
https://www.chronikle.org/ereignis/professor-kern-beauftragt-anwalt-verbindungen-neonazi-szene
http://kaltland.blogsport.eu/redebeitraege/freital-verstrickungen-von-verfassungsschutz-polizistinnen-und-neo-nazis/
« Letzte Änderung: 4. April 2017, 17:12:13 von BlueOcean »
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper