Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363288 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11925 am: 3. Juli 2023, 11:39:51 »
Laut Lauseschau wurde "die Anklage" (gemeint ist das Verfahren) nach "Para. 153 StPO" (gemeint ist Para. 153 a StPO) gegen Geldauflage von 500 Euro eingestellt (gemeint ist vorläufig eingestellt). Angeklagter ist 61 Jahre alt, wohnhaft im Landkreis Spree-Neiße.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11926 am: 3. Juli 2023, 13:24:49 »
Zitat von: LR
Der 61-Jährige nimmt das Urteil ohne sichtliche Regung zur Kenntnis. Allein ein Detail macht stutzig: Auf die Frage, welche Staatsangehörigkeit er habe, antwortet der Angeklagte mit „nach Recht und Gesetz, deutsch“.
(...)
Eine Haltung, die der Beschuldigte auf der Website des „Freistaates Preußen - Provinz Brandenburg“ damit erklärt, dass er dem „preußischen“ Volk angehöre. Auf der Seite veröffentlicht er Texte, in denen unter anderem davon die Rede ist, dass die politischen Systemparteien die BRD trotz deren Ablaufdatum rechtswidrig weiterführten. In einem anderen Artikel auf der Website heißt es, dass die gegenwärtigen politischen Zustände bestens geeignet seien, „ein Land zu übernehmen, ob mit Gewalt oder Demokratie“.

Nach dem "Putsch" von 2016 sind ja nicht mehr so viele Aktive aus dieser Gruppe bekannt, die bis heute an der Webseite herumwerkeln dürfen dürften.

https://freistaat-preussen.world/download_file/696/396

Also Burdack himself oder Krämer:

https://freistaat-preussen.world/bekanntmachungen/staatsvertraege-bestallungen/bestallung-regierung

Vermutlich sind die Bestallungsurkunden aber auch ungültig, da die Geburtsdaten fehlen, die Lausitzer Rundschau berichtet:

Zitat von: LR
Der Beschuldigte erscheint nicht allein im Gerichtssaal. Zwölf Unterstützer und Unterstützerinnen begleiten ihn zum Verfahren.

Aha. Aller Wahrscheinlichkeit nach Burdack, das bekannte "Opfer" von "Terrorübergriffen" der GmbH aus 2018:

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Freistaat_Preu%C3%9Fen#/media/Datei%3AFreistaatBurdack102018.jpg

Heißt das jetzt Anklage kurz vor der Verjährung und noch Einstellung wegen Geringfügigkeit?
Eine saumiese Diktatur ist das hier... :whistle:
« Letzte Änderung: 3. Juli 2023, 13:46:50 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11927 am: 3. Juli 2023, 14:18:34 »
Herrlich, Man hat vorgesorgt

https://freistaat-preussen.world/application/files/1115/0213/5378/Patienten_Verfuegung.pdf

 
Zitat
Unter keinen Umständen darf bei mir irgendeine psychiatrische Diagnose erstellt werden. Ich verbiete hiermit jedem
psychiatrischen Facharzt oder Fachärztin, mich zu untersuchen, genauso wie ich jedem anderen approbierten Mediziner untersage,
mich hinsichtlich irgendeines Verdachts einer angeblichen „psychischen Krankheit“ zu untersuchen. Allen Ärzten, die mich
untersuchen wollen, untersage ich, den Versuch irgendeine der Diagnosen, die im International Statistical Classification of Diseases
(aktuell ICD 10. Revision, German Modification) im Kapitel V mit den Bezeichnungen von F00 fortlaufend bis F99 als „Psychische
und Verhaltensstörungen“ bezeichnet werden, zu stellen,

Eine richtige Fundgrube. Das ist ja fast so wie zu Ebels Zeiten...
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11928 am: 3. Juli 2023, 15:31:26 »
Eine richtige Fundgrube. Das ist ja fast so wie zu Ebels Zeiten...

@mork77 Das klingt ja nicht nur nach Ebels Zeiten, das Duo Bonny&Clyde Reichhelm und Burdack haben selbst noch in der "guten" alten Ebelschule bzw. bei Frühwald gelernt. Und Reichhelm ist ausnahmsweise mal Opfer und Täterin zugleich:
https://m.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/doping/ex-ruderin-cornelia-reichhelm-wurde-in-der-ddr-gedopt-13696018.amp.html

By the way, der SC Dynamo (Berlin) war der Mielkesportclub, einige aktive Fäden aus dem Milieu führen, wie wir nunmehr auch gesichert wissen, noch immer nach Moskau. Und einige DDR- Opfer hat man aber auch erbarmungslos gleich zweimal "verheizt". Weites Feld.

Zitat von: FAZ
Um auch unbestreitbare psychische Schädigungen berücksichtigen zu können, fehle der kausale Nachweis, konstatierte das Gericht; die Klägerin hatte ein Gutachten verweigert.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11929 am: 4. Juli 2023, 06:54:24 »
Unser Rechtsaußen-Ratsherr und Putinknecht Beisicht hat sich mit Elsässer getroffen. Sollte wohl heimlich sein - in einer Spielhalle. Die Antifa hat's mitbekommen. (Leider Schranke - hab's offline gelesen). Die Nazis zogen sich alsbald zurück, nicht ohne nach Team Blau zu rufen, obwohl gar nichts passierte.

https://www.ksta.de/region/leverkusen/stadt-leverkusen/leverkusen-demo-waehrend-treffen-von-rechtsextremen-602114


Ach, deshalb schäumt er etwas?   :think:





Denn wo kämen wir da hin, wenn wir jede Kritik von rechts als rechts bezeichnen, jeden querdenkerischen Pups als querdenkerisch, jede Verschwörungstheorie oder Verschwörung als verschwörerisch, jeden Populistenquatsch als populistisch und jede verfassungsfeindliche Aktivität als verfassungsfeindlich bezeichnen würden?   :scratch:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11930 am: 4. Juli 2023, 07:29:25 »
80%? Mindestens 400!
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11931 am: 4. Juli 2023, 07:47:47 »
Ich finde seine Jacke albern!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11932 am: 4. Juli 2023, 11:31:12 »
Zitat
Urteil zu Parteienfinanzierung
Verfassungsrichter könnten NPD Geldhahn zudrehen

04.07.2023, 07:28 Uhr

Die Partei NPD, inzwischen Heimat, gefährdet die Demokratie, ist aber zu bedeutungslos, um verboten zu werden. So urteilen Verfassungsrichter vor Jahren. In einem neuen Prozess könnte die Partei allerdings zumindest von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.

Zum ersten Mal prüft das Bundesverfassungsgericht, ob einer mutmaßlich verfassungsfeindlichen Partei die staatlichen Mittel gestrichen werden. Konkret geht es um die NPD, die sich im Juni in Heimat umbenannt hat. Das höchste deutsche Gericht will am heutigen Dienstag und Mittwoch unter anderem klären, wie sich die Partei seit dem jüngsten Urteil zu einem NPD-Verbot entwickelt hat. Eine Entscheidung wird erst später erwartet.

Im Jahr 2017 hatte der Zweite Senat in Karlsruhe ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele gebe. Er stellte aber fest, die Partei vertrete "ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept". In dem damaligen Urteil heißt es zudem, der Gesetzgeber könne Möglichkeiten der Sanktionierung unterhalb der Schwelle des Parteiverbots schaffen.
Spoiler
Das geschah dann auch in den folgenden Monaten: mit einer Grundgesetzänderung und einem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung. Offenkundig war seinerzeit von einer "Lex NPD" die Rede. Es folgte ein Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung an das Verfassungsgericht, demzufolge die NPD einschließlich möglicher Ersatzparteien für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden soll. Entfallen sollen auch die steuerliche Begünstigung der Partei und Zuwendungen Dritter.

Damit wollen die Antragsteller laut Bundesrat verhindern, "dass eine Partei, die die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet, mithilfe von Steuergeldern - gleichgültig welcher Höhe - von dem Staat unterstützt wird, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt". Dem Bundesinnenministerium zufolge legten sie in einer 150-seitigen Antragsschrift mehr als 300 Belege für fortdauernde verfassungsfeindliche Aktivitäten der NPD vor.

Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit bekommen. Die Summe wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen. Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach jüngsten Zahlen des Bundestags 2021 kein Geld. Ein Jahr zuvor waren es rund 370.600 Euro - zugutekamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge gemäß den Vorgaben angerechnet wurden, standen ihr über 1,1 Millionen Euro zu. Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die SPD.

"Heimat" sieht Chancengleichheit verletzt
Aus Sicht der NPD verstößt die Neuregelung gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Chancengleichheit der Parteien als Kernelement des Demokratieprinzips. Der Ausschluss von der Parteienfinanzierung schwäche in erheblicher Weise die Fähigkeit der betroffenen Parteien, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Auch sei eine Partei von Rechts wegen nicht zur Verfassungskonformität verpflichtet, argumentierte die NPD nach Angaben des Gerichts in ihrem Antrag. Sie halte die Änderung daher für verfassungswidrig und nichtig.

Mit einem Antrag, genau das festzustellen, ist die Partei aber jüngst am Verfassungsgericht gescheitert. In dem Beschluss des Senats heißt es, dass durch den Erlass des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nicht verletzt oder unmittelbar gefährdet werde. "Allein der Erlass des Gesetzes führt nicht zu deren Ausschluss von staatlicher Finanzierung", erklärt das Gericht. "Hierzu bedarf es vielmehr der Einleitung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht."

Quelle: ntv.de, als/dpa
[close]
https://www.n-tv.de/politik/Verfassungsrichter-koennten-NPD-Geldhahn-zudrehen-article24235423.html


Ja, nett.

Verfassungsfeinden das Geld sperren.

Da nun aber die NPD resp. Heimat völlig unbedeutend ist und mir die Tendenz der afd hin zur 20%-Marke darauf hinzudeuten scheint, daß die afd nunmehr das Wählerinnenpotential der NPD vollständig übernommen hat (wobei sich die Medien heute wieder in der Verbreitung neuer Höchstwerte für die afd überbieten und schon nach einer Koalition mit der afd fragen), erhebt sich doch eher die Frage, ob mit der Entscheidung nicht auch eine Sperrung der Gelder für die afd möglich ist?

Schon seit Jahrzehnten heißt es immer wieder „20% Bodensatz hat jede Gesellschaft!“ und da die afd offenbar jetzt diese 20% repräsentiert, muß man sie doch nicht noch finanziell päppeln?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11933 am: 4. Juli 2023, 11:52:31 »
Ich finde seine Jacke albern!

Vielleicht hat der Nichtslotz ja auf Kostümverleih umgesattelt weil Hetze nicht mehr genug Geld bringt.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11934 am: 4. Juli 2023, 17:03:06 »
Zitat
Nachbar starb nach Ansteckung: Kärntnerin für Corona-Verstöße verurteilt 

Eine 53-jährige Kärntnerin ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte ihre Corona-Quarantäne im Dezember 2021 missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, weil sie ihren schwer kranken Nachbarn angesteckt haben soll und dieser starb, wurde die Frau freigesprochen.

https://www.diepresse.com/13439453/nachbar-starb-nach-ansteckung-kaerntnerin-fuer-corona-verstoesse-verurteilt

Die Schwurbelblase dreht frei
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11935 am: 5. Juli 2023, 07:01:14 »
Der (weisungsgebundene!) Staatsanwalt mal wieder:


Zitat
AMTSGERICHT IN HALLE
Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft für Rechtsextremisten Sven Liebich

Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich zwei Jahre Haft. Am Amtsgericht Halle sagte der Nebenkläger: „Es gibt hier keinen Raum für Bewährung.“

04.07.2023, 14:02
Sven Liebich sitzt im Amtsgericht Halle.

Halle (Saale)/dpa - Im Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Freiheitsstrafe gefordert. „Da kommt aus guten Gründen nichts von Bewährung“, sagte der Staatsanwalt bei Verlesung seines Plädoyers am Dienstag vor dem Amtsgericht in Halle. Liebich habe über viele Jahre persönliche Feindbilder manifestiert, zeige „überhaupt kein Unrechtsbewusstsein“ und nehme den Prozess nicht ernst, sagte er. Der Nebenkläger bekräftigte dies in seinem Plädoyer: „Es gibt hier keinen Raum für Bewährung.“

Seit 2014 veranstaltet Liebich regelmäßig Demonstrationen - viele davon auf dem Marktplatz in Halle. In mehreren Anklagen werden Liebich zahlreiche Straftaten vorgeworfen - unter anderem Volksverhetzung, Landfriedensbruch und Beleidigung. Der Prozess gegen den aus Merseburg (Saalekreis) stammenden Rechtsextremisten war Mitte Mai eröffnet worden. Schon zuvor hatten sich verschiedene Gerichte - auch das Amtsgericht - mit Beschuldigungen gegen ihn auseinandergesetzt. Bislang kam es jedoch nur zu Geld- und Bewährungsstrafen.

Nach Auffassung des Staatsanwalts ist Liebich in einigen Punkten - unter anderem Beleidigung und Volksverhetzung - für schuldig und damit zu Geld- sowie Freiheitsstrafen zu verurteilen. „Ich bin fest davon überzeugt, dass er über Jahre nahezu jede Woche seine Veranstaltung dazu genutzt hat, um andere Menschen zu beleidigen“, sagte der Staatsanwalt. In anderen Anklagepunkten, beispielsweise wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruch, sei Liebich nach Auffassung des Juristen jedoch freizusprechen. Die Verkündung des Urteils ist für den 13. Juli geplant.
https://www.mz.de/lokal/halle-saale/staatsanwaltschaft-fordert-zwei-jahre-haft-fur-rechtsextremisten-sven-liebich-3644661

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/liebich-prozess-gericht-freiheitsstrafe-rechtsextremismus-100.html

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-sachsen-anhalt/evtl-rechtsextremisten-sven-liebich-droht-erstmals-freiheitsstrafe-dpa-2883487


Das ist auch so ein Sammler wie der Braune Thomas.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11936 am: 5. Juli 2023, 18:14:22 »
Es hat sich ausgestürmt:

Zitat
"Sturm Neustadt"
Razzia in rechtem Milieu: Polizei findet Schusswaffen - und nimmt zwei Personen fest
Am Mittwochmorgen durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Coburg Wohnungen von Mitgliedern des sog. „Sturm Neustadt“. Zwei Männer wurden vorläufig festgenommen. Beweismittel wurden sichergestellt.

Am Mittwoch (05. Juli 2023) in den frühen Morgenstunden durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Coburg zwei Wohnungen in Neustadt bei Coburg. Die Ermittler hatten zuvor Hinweise erhalten, dass die beiden Wohnungsinhaber im Besitz von halbautomatischen Gewehren sein könnten.

Durchsuchung bei rechter Gruppierung - mehrere Waffen beschlagnahmt
Nach Einschätzung der Ermittler kann diese Gruppierung aufgrund ihres bisherigen Auftretens eindeutig der rechten Szene zugeordnet werden. Im Rahmen der Durchsuchungen konnten die Einsatzkräfte umfangreiches Beweismaterial auffinden. Es wurden mehrere Softair-Waffen, diverse Messer, Datenträger mit indiziertem Material sowie Kleidung und Unterlagen, die eindeutig in Zusammenhang mit der rechten Szene stehen, beschlagnahmt.

Es ergaben sich außerdem Hinweise, dass die beiden Männer für eine Serie von zurückliegenden Sachbeschädigungen in Neustadt bei Coburg verantwortlich sein dürften.
https://www.infranken.de/lk/coburg/blaulicht/neustadt-bei-coburg-razzia-bei-rechter-gruppierung-sturm-neustadt-waffen-beschlagnahmt-und-zwei-personen-festgenommen-art-5715951


Schätze mal, durch die Sachbeschädigungen sollten Recht und Ordnung wiederhergestellt werden?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11937 am: 7. Juli 2023, 06:37:52 »
Hat das Hetzerle wieder ein Verfahren und somit Geld verloren?   :think:


Zitat
LANDGERICHT FRANKFURT

Reichelt-Blog darf Transfrau nicht als Mann bezeichnen

VON ANNA-SOPHIA LANG-AKTUALISIERT AM 06.07.2023-18:09

Wann handelt es sich noch um eine zulässige Meinungsäußerung – und wann ist das Persönlichkeitsrecht von Transfrauen verletzt? Dazu hat eine Pressekammer in Frankfurt nun drei Urteile gefällt.

Im Rechtsstreit der Transfrau Janka Kluge mit dem Blog des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt, „Pleiteticker.de“, hat das Landgericht Frankfurt die einstweilige Verfügung bestätigt und dem Blog untersagt, Kluge als Mann zu bezeichnen, wie es in dem angegriffenen Artikel geschehen war. Der Beitrag aus dem Februar 2023 hatte sich mit einem Streit zwischen Kluge und der Biologin Marie-Luise Vollbrecht beschäftigt, der zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geführt hatte, in der die Amadeu-Antonio-Stiftung Kluge finanziell unterstützte.
Spoiler
Die Autorin des Reichelt-Blogs bezeichnete Kluge in ihrem Text erst als Transfrau, dann als biologischen Mann und schrieb zum Schluss: „Anstatt eine junge Doktorandin zu unterstützen, die seit Monaten attackiert, auf offener Straße verfolgt und sogar körperlich angegriffen wird, unterstützt die Stiftung lieber einen über 60-jährigen Mann, der an der Spitze eines Lobby-Vereins steht und maßgeblich an dem Frauenhass beteiligt ist, dem Vollbrecht seit Monaten ausgesetzt ist.“ Hiergegen hatte sich Kluge gewandt, die seit fast 40 Jahren als Frau lebt, 1984 ihren Namen änderte und ihren Personenstand nach dem Transsexuellengesetz geändert hat.

Die Identität abgesprochen
Die Vorsitzende Richterin erklärte bei der Urteilsverkündung, es handle sich bei dem angegriffenen Satz nach Ansicht der Kammer nicht um eine neutrale Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung, mit der ein Werturteil über Kluge gefällt werde. Der durchschnittliche Leser verstehe den Schlusssatz so, dass ihr die Identität als Frau abgesprochen werde. Er sei von der Autorin, die sich der Subtilität der Sprache bewusst sei, ebenso bewusst negativ gemeint und ehrschmälernd. Deshalb sei in diesem Fall nach Gesamtabwägung das Persönlichkeitsrecht Kluges verletzt, auch wenn die Meinungsfreiheit hohen Schutz genieße.

Das Gericht fällte am Donnerstag außerdem noch zwei weitere Urteile zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Transfrauen. Auch im zweiten Fall war Janka Kluge betroffen und auch dort ging es um Äußerungen im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit: Kluge war gerichtlich gegen einen Blogger vorgegangen, hatte dann aber auf Unterlassungsansprüche verzichtet. Daraufhin hatte der Blogger einen Beitrag mit dem Titel „Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein“ veröffentlicht. Auch in diesem Fall bestätigte das Gericht seine zuvor erlassene einstweilige Verfügung.

Hinweis auf das männliche Geschlechtsteil
Der Begriff „Transe“ sei ganz klar ehrschmälernd gemeint gewesen und nicht wie vom Beklagten vorgetragen als neutrales Synonym für Transfrau verwendet worden, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Kammer habe auch hier Rechte abgewogen, weil der Blog-Beitrag einen gewissen Sachbezug gehabt habe und sich mit dem Klageverhalten Kluges auseinandergesetzt habe. Ergebnis der Abwägung war aber, dass das Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei, wenngleich genau wie im ersten Fall die Grenze der Schmähkritik noch nicht überschritten sei. Insbesondere die Kombination des Wortes „Transe“ mit „totalitär tickend“ und „zieht den Schwanz ein“ – einem nach Ansicht der Kammer unmissverständlichen Hinweis auf das männliche Geschlechtsteil – verstärke die herabwürdigende Intention des Satzes.

Zu einem anderen Schluss kam das Landgericht im dritten Fall. Dort ging es um den Hashtag „DubistEinMann“, der in einer Antwort auf einen Tweet der Transaktivistin Julia Monro verwendet worden war. Monro hatte zuvor einen Tweet des Deutschen Frauenrats zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz geteilt und um Unterstützung dafür geworben. Sie schrieb, in den Kommentarspalten tummelten sich „jede Menge #TERF #TERFS“. Die Abkürzung steht für Trans-Exclusionary Radical Feminist, auf deutsch trans-ausschließende radikale Feministen.

Den Eilantrag Monros auf Untersagung des Tweets mit dem Hashtag „DubistEinMann“ wies das Landgericht zurück. Hier sei in die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht eingeflossen, dass die Äußerung während des politischen Diskurses über das Selbstbestimmungsgesetz geschehen sei, so die Vorsitzende. Der Hashtag werde in dieser Diskussion insbesondere auf Twitter als Schlagwort verwendet, um darunter Debatten zu eröffnen. So sei es auch vorher schon gewesen. Das darin enthaltene „Du“ beziehe sich deshalb nicht unbedingt auf die einzelne Person, auch wenn es die betroffene Transfrau in besonders herausfordernder Form personalisiere. Deshalb handle es sich hier um eine zulässige Meinungsäußerung.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/reichelt-blog-darf-transfrau-nicht-als-mann-bezeichnen-19016017.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11938 am: 7. Juli 2023, 08:57:29 »
Hat das Hetzerle wieder ein Verfahren und somit Geld verloren?   :think:



Ist ja nicht sein Geld, wozu hat er seinen Milliardärs-SuggarDaddy
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11939 am: 7. Juli 2023, 09:07:33 »
Mal sehen ob er sich dran hält. Schließlich ist der BLÖD-Zeitung ja auch regelmäßig untersagt worden, über Tatverdächtige identifizierend zu berichten. Als der Hetzer noch beim Drecksblatt arbeitete, hat dieses ja öffentlich erklärt, weiterhin identifizierend zu berichten. Gleiches gilt für Opfer, die immer wieder durch das Drecksblatt gezerrt wurden.

Jetzt fehlt dem Hetzer der Schutz durch den großen Verlag. Ich bin gespannt, wie weit er sich nun aus dem Fenster lehnt.
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(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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