Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363348 mal)

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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11820 am: 4. Juni 2023, 09:59:24 »
Was für ein Schachzug. Aber was ist der Zweck?
Ein kleines Whitewashing zur Vorbereitung eines größeren Zusammenschlusses am rechten Rand? Mit wem? Der AfD?

Letzere dürfte zumindest hier in Sachsen ursprünglich aus dem Schoß der NPD gekrabbelt gekommen sein, der flüchtige Vater war wahrscheinlich der rechte Rand der CDU, der spätere Ziehvater Moskau, inkl. Nachverwendung vieler zwischenzeitlich notleidender V-Leute nach der habherzigen NSU- Aufräumaktion im Hause Maaßen.

Nur der thumbe Dorfdepp ist jetzt allenfalls verwirrt und findet in Zukunft seine alte Lieblingspartei unter den ganzen rechten Splitterparteien auf dem Wahlzettel nicht mehr, aber auf seine Stimme scheint man fortan ja auch getrost verzichten zu können.  :think:
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11821 am: 4. Juni 2023, 10:32:27 »
Warum nicht in „Die Staatenlosen“ ?

Da hätten sie direkt nen Kreisvorsitzenden.
« Letzte Änderung: 4. Juni 2023, 10:35:44 von Ba_al »
 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11822 am: 4. Juni 2023, 11:17:23 »
Rüdiger baut ab, der ist uninteressant, aber by the way, so sieht sie aus, die so genannte neue: "Die Heimat", und so sehen im übrigen auch "schwer traumatisierte"  "Lina E. - Opfer" aus:
https://twitter.com/StreetNewsLE/status/1653700300669083650

Wobei ich mir noch immer nicht sicher bin, ob der erfolgreich "untergetauchte" Johann Guntermann nicht in Wahrheit auf dem Gehaltszettel der Soko Linxx steht oder zumindest mit Wissen und falscher Identität unterwegs ist und mit frisch gewaschenem Geld aus der Deppenszene versorgt wurde, denn eskalierende Giftzwerge und sonstige sexuell Übergiffige mit der eigentlichen Gewalt im Schlepptau waren schon immer gern in so genannten "alternativen Szenen" bzw. im "Seitenwechsel" unterwegs, das hat traurige Tradition, in Ost und Westdeutschland.
« Letzte Änderung: 4. Juni 2023, 11:46:50 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11823 am: 4. Juni 2023, 13:39:40 »
Wieso erwarte ich schon fast das die kriminaltechnische Untersuchung keine technische Ursache ergeben wird  :(

Zitat
Toter nach Brand in Flüchtlingsunterkunft in Apolda gefunden - vermutlich vermisstes Kind

Bei einem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Apolda ist vermutlich ein Kind ums Leben gekommen. Nach dem Feuer wurde ein Toter gefunden. Eine Obduktion soll klären, ob es sich um einen vermissten 9-jährigen handelt.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/apolda-weimarer-land/toter-brand-fluechtlingsunterkunft-apolda-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11824 am: 4. Juni 2023, 17:15:12 »
Moment, das ist Thüringen. Also beinahe Sachsen.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11825 am: 4. Juni 2023, 18:49:04 »
Apropos Sachsen!



Zitat
Gericht zu rechtsextremem Referendar

Wenn Ver­fas­sungs­feinde zu Juristen aus­ge­bildet werden

von Dr. Markus Sehl

01.06.2023
Mitglieder der Partei 'Der Dritte Weg'

Foto: picture alliance/dpa | Nicolas Armer

In Sachsen darf ein Rechtsextremer ins Referendariat, obwohl das Land dagegen Gesetze verschärft hat. Der Verfassungsgerichtshof hat den Weg frei gemacht, ein VG folgt zähneknirschend. Warum scheint die Justiz so hilflos?

"Aufnahme von Verfassungsfeinden in den juristischen Vorbereitungsdienst verhindern", lautet der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1, den die Justizministerinnen und -minister auf ihrer Frühjahrskonferenz Ende Mai in Berlin gefasst haben. Das klingt gut, denn wer will schon Verfassungsfeinde in der juristischen Ausbildung sehen, insbesondere wenn die dann womöglich später Anwälte, Richterinnen, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamtinnen werden?

Die Justizministerinnen und -minister haben sich deshalb verständigt, solchen Bewerbern "weiterhin entschlossen entgegentreten". Wie schwierig aber dieser Schwur aus der Berliner Kulturbrauerei, in der die Konferenz stattgefunden hat, bei der Umsetzung in realen Einzelfällen wird, das kann man derzeit in Sachsen sehen. Dort wird der Fall eines Rechtsextremen zum Härtetest.

Der Juraabsolvent Matthias B., Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" und Ex-NPD-Funktionär, muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Dresden (Urt. v. 04.04.2023, Az.: 11 K 1918/21) zum Referendariat endgültig zugelassen werden. Das Land muss den Mann zum Volljuristen ausbilden. Das 17-seitige Urteil liegt LTO vor. Es ist das Ende eines sehr langen Weges durch die Instanzen - und es zeigt am Ende, wie schwer sich die Justiz mit dem Ausschluss von Verfassungsfeinden tut.

Ein rechtsextremer Juraabsolvent arbeitet sich durch die Gerichte

B. ist bei der Partei "Der III. Weg" weiterhin politisch aktiv, hatte bis 2020 sogar Führungspositionen inne – ein Aspekt, den die Gerichte besonders gewichteten. Die Partei "Der III. Weg" ist nicht verboten, wird aber vom Verfassungsschutz beobachtet. Dieser attestiert ihr eine "fundamental ablehnende Haltung gegenüber dem demokratischen Rechtsstaat". Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von rund 600 Mitgliedern aus, ein Sechstel im Vergleich zur Mitgliederzahl der NPD. "Der III. Weg" gilt auch als Auffangbecken für Neonazis, die Mitglieder verbotener Organisationen waren.

Vor seinem Engagement für "Der III. Weg" war B. für die NPD politisch tätig und gehörte einer dem verbotenen "Freien Netz Süd" zuzurechnenden Kameradschaft an. 2020 bestand er die Erste Juristische Prüfung in Bayern und bewarb sich dort um einen Platz im Referendariat. Er wurde abgelehnt, das zuständige Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung mit den "anhaltenden verfassungsfeindlichen Betätigungen" des Bewerbers.

Dagegen ließ der Mann keine Rechtsschutzmöglichkeit ungenutzt, sein Fall beschäftigte ohne Erfolg das Verwaltungsgericht, den Bayerischen Verwaltungsgerichthof und schließlich das Bundesverfassungsgericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fand 2020 deutliche Worte: "Es verbietet sich, Bewerber, die darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, in die praktische Ausbildung zu übernehmen." Und: "Die in diesen Konstitutionsprinzipien unserer Verfassung enthaltenen Wertentscheidungen schließen es aus, dass der Staat seine Hand dazu leiht, diejenigen auszubilden, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgehen."
Spoiler
Nachdem der Bewerber in Bayern ohne Erfolg blieb, bewarb er sich Ende 2020 im Nachbarbundesland Thüringen. Auch hier wurde er abgelehnt, auch hier blieb sein Gang durch die Instanzen erfolglos. Parallel hatte er sich aber auch in Sachsen beworben. Das für die Ausbildung zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden lehnte seinen Antrag für mehrere Einstellungstermine hintereinander ab, es hielt den Bewerber wegen seiner strafrechtlichen Verurteilungen für ungeeignet. Laut einem Beschluss des VG Würzburg aus dem Jahr 2020 handelt es sich dabei um sechs Straftaten aus den Jahren 2005 bis 2013: eine Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung mit Faustschlägen auf einem Weinfest in Rudolf Hess-T-Shirt und Reichskriegsflagge, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei einer Polizeikontrolle auf einem rechtsextremen Fest, Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation beim Zeigen des Hitlergrußes und "Sieg Heil"-Rufen, sowie Betrug in einem KfZ-Versicherungsfall und Verstoß gegen Auflagen bei einer Versammlung.

Außerdem sei, so das OLG Dresden, davon auszugehen, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfe.
Verschärfte Zugangssperre gegen Verfassungsfeinde läuft ins Leere

Damit bezog sich das OLG auf eine im Jahr 2021 neu geschaffene Gesetzesregelung. Was die Zugangshürden für Verfassungsfeinde zur Juristenausbildung angeht, kann man Sachsen derzeit als Vorreiter sehen. 2021 verabschiedete der Landesgesetzgeber verschärfte Zugangsbestimmungen für angehende Volljuristinnen und -juristen. Wer die freiheitlich demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, wird danach in der Regel nicht in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Damit hat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern Neuland betreten. Die Gesetzesänderung in Sachsen wird auch deshalb aus anderen Ländern aufmerksam beobachtet. Einige erwägen wohl, auch bei ihren Gesetzen nachzuschärfen.

Nach seinen Absagen in Bayern und Thüringen war der Mann in Sachsen mit seiner Bewerbung dennoch erfolgreich, der dortige Verfassungsgerichtshof (VerfGH) gab ihm Ende 2021 im Eilverfahren Recht, Ende 2022 in der Hauptsache. Der Gerichtshof stellte eine Verletzung der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit fest. Die Richterinnen und Richter berücksichtigten dabei ausdrücklich die neu eingeführte Zugangshürde in § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Juristenausbildungsgesetz (JAG) Sachsen. Sie sei verfassungskonform und eng auszulegen, so der Beschluss. Denn nur wer die freiheitliche demokratische Grundordnung wirklich in strafbarer Weise bekämpft, kann demnach ausgeschlossen werden – das sei vorliegend bei dem Bewerber nicht der Fall.

Die Partei "Der III. Weg" sei nämlich weder verboten noch habe sich der Bewerber sonst in einer die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdenden Weise strafbar gemacht. Die Strafurteile - zuletzt ein Verstoß aus 2013 gegen das Versammlungsgesetz - liegen laut dem Gericht zu weit zurück. Aktuell fehle es am Merkmal einer strafbaren Bekämpfung, also der Verknüpfung von verfassungsfeindlicher Einstellung mit Straftaten.

Weg frei für Verfassungsfeinde, die keine Straftaten begangen haben

Es ist eine Entscheidung, die in Justizkreisen Kopfschütteln ausgelöst hat. Zumal man in Bayern diese Rechtsfrage anders gesehen hat: Dort reichte dem Verwaltungsgerichtshof aus, dass der Mann eine aktive – zeitweise führende – Rolle in einer Partei spielt, die es darauf anlegt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen, und zwar in kämpferisch aggressiver Weise. Das bayerische Gericht ließ es genügen, dass B als Bewerber dieses Parteiziel maßgeblich selbst unterstützte. Straftaten des Bewerbers in diesem Zusammenhang brauchte es aus Sicht der bayerischen Richterinnen und Richter nicht.

Anders nun also die sächsischen Verfassungsrichterinnen und -richter. Aus ihrer Entscheidung klingt die Sorge, dass der Landesgesetzgeber mit seinen Regelungen bzw. die Justiz mit ihrer Argumentation die Wertungen des Bundesgesetzgebers unterläuft. Dazu verweisen sie auf einen Paragraphen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Die Regelung in § 7 BRAO versagt Bewerbern den Zugang zur Anwaltszulassung, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen. Die sächsische Regelung zum Referendariat orientiert sich ganz offensichtlich an dieser Vorschrift. Aber der sächsische VerfGH sieht für das Referendariat einen wesentlichen Unterschied. Er argumentiert: "Es wäre unverhältnismäßig, die vorgelagerte Berufsausbildung bereits wegen eines Verhaltens zu verwehren, das mangels Überschreitens der Strafbarkeitsschwelle dem späteren Zugang zum Anwaltsberuf selbst gerade (noch) nicht entgegengehalten werden könnte." Entscheidend soll also sein, dass die BRAO von "strafbarer" Bekämpfung spricht, die Verfassungsfeinde müssen also Straftatbestände verwirklicht haben, wenn es nach dem sächsischen VerfGH geht. Nur: Wer in einer verfassungsfeindlichen nicht verbotenen Partei den Kampf gegen die Verfassung organisiert, muss nicht unbedingt gegen Strafvorschriften verstoßen. In diese Grauzone fällt B., der bei "Der III. Weg" aktiv ist.

Der VerfGH Sachsen geht davon aus, dass der Bundesgesetzgeber den Zugang zur Anwaltschaft nur unter strengen Voraussetzungen – also dem Merkmal der strafbaren Bekämpfung - gesperrt wissen wollte. Deshalb könne der Landesgesetzgeber für den vorgelagerten Schritt der Juristenausbildung nicht noch strengere Regeln vorsehen, den Bundesgesetzgeber also überbieten. Sonst fielen die Anforderungen an diesem Punkt der juristischen Karriere strenger aus als die für die spätere Zulassung zur Anwaltschaft. Das gehe vor allem deshalb nicht, weil der Staat über das Ausbildungsmonopol verfüge, zum Juristen könne man sich nur vom Staat ausbilden lassen. Entsprechenden Bewerbern sei damit quasi vorschnell der Karriereweg abgeschnitten.

Diese Wertung sperrt aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs auch alle weiteren Ansätze, mit denen das OLG den Bewerber ausschließen wollte: Im JAG Sachsen gibt es neben der "Verfassungsfeindlichkeit" auch noch andere Ablehnungsgründe, die sich so oder in ähnlicher Form auch in anderen Ländern finden. Sie lassen sich so zusammenfassen: Insbesondere wer eine Gefahr für den geordneten Ablauf oder wichtige öffentliche Belange darstellt, kann – also eine angeleitete Ermessensentscheidung – ausgeschlossen werden – und auch das geht nach Auffassung der sächsischen Verfassungsrichter nicht.

Wie die Länder gegensteuern wollen: Änderung der BRAO

Hinter den Kulissen regen die Länder eine Gesetzesänderung beim Bund an. Offenbar mit dem Ziel, dem VerfGH Sachsen das Argument vom Tisch zu nehmen. In dem Beschluss der Justizministerkonferenz heißt es knapp: Die Länder "bitten den Bundesminister der Justiz um Prüfung, ob hierzu auch die Anpassung bundesgesetzlicher Regelungen (insbesondere § 7 BRAO) erforderlich ist."

Nach LTO-Recherchen sind dafür zwei Optionen vorgesehen: Ein deklaratorischer Zusatz in § 7 der BRAO, dass die Versagungsgründe für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Regeln der Länder über die Zulassung zum Referendariat unberührt lassen. Damit wäre ein einfachgesetzlicher Widerspruch abgeräumt.

Dann aber bliebe noch das verfassungsrechtliche Argument des VerfGH Sachsens valide. Die Länder erwägen deshalb auch, die Zugangsschwelle für die Anwaltschaft abzusenken, konkret in § 7 BRAO den Zusatz "strafbar" zu streichen. Eine Absenkung auf Bundesebene beim Zugang zur Anwaltschaft würde dann den Weg für strengere Zugangsregeln beim Referendariat in den Ländern frei machen. Die Prüfung liegt nun beim Bundesjustizministerium.

Verwaltungsgericht bleibt nichts anderes übrig: Referendar wird zugelassen

Das VG Dresden musste nach dem Verfassungsgerichtshof nun endgültig über die Aufnahme des Bewerbers entscheiden - und es tat das in durchaus bemerkenswerter Weise. Es beschränkte sich in seinem Urteil darauf, den Sachverhalt noch einmal darzulegen und danach vor allem zu betonen, dass es an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gebunden ist. Dass das VG angesichts dieser Vorentscheidung seine Entscheidung nur zähneknirschend erließ, lässt sich beim Lesen des Beschlusses vermuten: Wo immer es geht, enthält es sich einer eigenen Ausführung und zitiert die Aussagen des VerfGH.

Bewerber B. wird nun also zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen. Dabei hatte der VerfGH aber zwei Einschränkungen für möglich erachtet. Erstens kann danach die Ausbildung des Referendars mit Auflagen versehen werden, er darf nicht überall nach freier Wahl Station machen. Zum Beispiel nicht bei einem bekannten rechten Anwalt in Chemnitz. Zweitens setzt der VerfGH offenbar auf eine Lösung getreu dem Motto: Erst einmal wegen der hohen Grundrechtsrelevanz zum Referendariat zulassen, später für einen Job in der Justiz ("jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten") aber aussortieren. Bei der Anstellung im Staatsdienst greifen nämlich strengere Zulassungsschranken. Anwalt könnte B. dann aber womöglich immer noch werden.

Dass es sich bei B. nicht um einen Einzelfall handelt, zeigt der Fall eines rechtskräftig verurteilten Referendars, der sich an Krawallen von Neonazis und Hooligans in Leipzig beteiligt hatte, auch er durfte am Ende 2020 in Sachsen Volljurist werden. Die Justizverwaltung konnte es nicht verhindern, auch hier brachten seine Grundrechte und der Zeitfaktor seiner bereits begonnenen Ausbildung erhebliches Gewicht in die Abwägung ein.

Wie die Justiz in den Ländern mit den unangenehmen Erfahrungen aus den Präzedenzfällen nun umgeht und wie die Rechtspolitik darauf reagiert, wird sich zeigen.

 

Anm. d. Red. Beitrag in der Version vom 01.06.2023, 18.36 Uhr: Ergänzt wurden die einzelnen Straftaten und Verurteilungen, die dem Bewerber entgegengehalten werden.
[close]
https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-11k191821-rechtsextremer-referendar-sachsen-justiz-referendariat-verfassungfeinde-dritter-weg/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11826 am: 5. Juni 2023, 09:49:45 »
Es gab denn mal gleich mindestens 2 Festnahmen wegen existieren Haftbefehlen


Dazu haben die Schergen 4 (vier!) Haftbefehle gebraucht!    :o

Zitat
Vier Haftbefehle vollstreckt bei Reichsbürger-Treffen im Eichsfeld

04.06.2023, 17:54

Einsatzkräfte der Polizei kontrollieren vor einem Veranstaltungsgelände im Eichsfeld anreisende Teilnehmer eines mutmaßlichen Reichsbürgertreffens.

Foto: dpa

Leinefelde-Worbis.  Die Polizei hat bei einem dreitägigen Treffen der Reichsbürger-Szene im Eichsfeld Kontrollen durchgeführt.

Ein dreitägiges Treffen der Reichsbürger-Szene im Eichfeld ist laut Polizei ohne größere Vorkommnisse zu Ende gegangen. Etwa die Hälfte der bis zu 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sei bis zum Sonntagnachmittag abgereist, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Etwa 110 Fahrzeuge seien kontrolliert, vier Haftbefehle gegen zwei Personen vollstreckt worden. „Sie wurden jeweils gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgelöst“, so der Sprecher.

Die Ordnungsbehörde hatte die Veranstaltung unter strengen Auflagen genehmigt. Sie fand auf der Bonda-Ranch, einem Pferdehof in Leinefelde-Worbis, statt. Einem bei Telegram verbreiteten Veranstaltungsprogramm zufolge sollten bekannte Rechtsextremisten Vorträge halten. Nach Einschätzungen aus Sicherheitskreisen handelte es sich um ein „großes Vernetzungstreffen“ von überregionaler Bedeutung.
https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/vier-haftbefehle-vollstreckt-bei-reichsbuerger-treffen-im-eichsfeld-id238591957.html


Also entweder ein HB gegen Person A und drei gegen B, oder jeweils zwei oder drei gegen A und einer gegen B.

Das sind völkermordähnliche Zustände!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11827 am: 5. Juni 2023, 11:12:53 »
Also entweder ein HB gegen Person A und drei gegen B, oder jeweils zwei oder drei gegen A und einer gegen B.
Das sind völkermordähnliche Zustände!

Aber es ist doch unbestritten praktisch, die ganzen Figuren mal alle auf einem Haufen zu haben, und man muss sie noch nicht mal einfangen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11828 am: 5. Juni 2023, 14:03:55 »
Die Linke in Sachsen-Anhalt hat beim Landesparteitag in Aschersleben über Lina E. diskutiert. Beschlossen wurde ein Antrag in dem steht, dass sich die Partei mit linken politischen Gefangenen solidarisiere.

Das ist schon lustig. In der jüngeren deutschen Geschichte gab es politische Gefangene ausschließlich in der DDR.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #11829 am: 5. Juni 2023, 14:08:04 »
Das ist schon lustig. In der jüngeren deutschen Geschichte gab es politische Gefangene ausschließlich in der DDR.

Und nicht selten waren die auch links. Entweder nicht links genug, oder zu weit links, weil die ihren Marx ernst genommen hatten. Das sollte man nicht tun. Die Partei ist/war es ja, die immer Recht hat(te).
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11830 am: 5. Juni 2023, 17:28:32 »
:rofl:

Zitat
Wenn man, wie ich, mehr als 30 Jahre lang trotz absoluter Talentfreiheit gemütlich durchs Leben kommt, mündet es zumeist in einem brutalen Leitkulturschock, sobald man auf die wahren Hochleistungsdenker unserer Generation trifft.

https://web.de/magazine/unterhaltung/satirischer-wochenrueckblick/satirischer-wochenrueckblick-dr-markus-krall-wsteht-wahrheit-38287004
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11831 am: 5. Juni 2023, 22:16:51 »
Zitat
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2022
Mehr radikale Reichsbürger und extremistische Allianzen in RLP

Die Reichsbürger-Szene in Rheinland-Pfalz wird zunehmend größer und aggressiver. Laut dem neuen Verfassungsschutzbericht bilden sich zudem radikalisierte Misch-Szenen im Land.

Rechtsextremisten, Reichsbürger und so genannte Delegitimierer vernetzen sich zunehmend, um gegen die demokratische Grundordnung mobil zu machen. Diese Entwicklung gehört laut rheinland-pfälzischem Verfassungsschutzbericht 2022 zu den größten Bedrohungen für das Land. Solche Misch-Szenen bildeten sich vor allem über das Internet, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) bei der Vorstellung des Berichts.

"Beträchtliche Teile der Reichsbürger-Szene radikalisieren sich"
Hier fänden Gruppen zueinander, die sich unter Umständen in der analogen Welt gar nicht getroffen hätten. Als Beispiel nannte der Minister die April 2022 zerschlagene Gruppierung "Vereinte Patrioten". Angehörige des Reichsbürger-Spektrums hätten darin eine zentrale Rolle gespielt. Ähnlich wie in der mutmaßlich terroristischen Gruppierung um Prinz Reuß aus Hessen. Daran werde deutlich, dass sich "beträchtliche Teile" der Szene radikalisierten, so Ebling.

Zahl der Reichsbürger in RLP seit 2018 fast verdoppelt
In Rheinland-Pfalz zählt der Verfassungsschutz demnach mittlerweile rund 950 Personen allein zum Reichsbürger-Spektrum. Darunter befänden sich 140 Gewaltorientierte. Die Zahlen hätten sich damit seit 2018 fast verdoppelt. Die Zahl der Rechts- und Linksextreministen im Land blieb mit 750 beziehungsweise 500 Personen dagegen gegen zuletzt fast unverändert.

Mit Blick auf die jüngsten linksextremistischen Krawalle etwa in Leipzig, sagte Ebling: Der Linksextremismus in Rheinland-Pfalz sei nicht zu vergleichen mit dem Rechtsextremismus oder der Reichsbürger-Szene im Land. Auch Klimaproteste im Land seien im Moment nicht erkennbar durch Linksextreme beeinflusst.

"Bedrohung durch Spionage Sabotage und Cyberangriffe gewachsen"
Insgesamt seien die sicherheitspolitischen Herausforderungen größer geworden, berichtete Ebling. Vor allem wegen der Auswirkung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Bedrohung durch Spionage, Sabotage und Cyberangriffe habe deutlich zugenommen. Militärische Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, in denen auch ukrainische Soldaten ausgebildet würden, seien mehrfach Ziel von Ausspähaktionen gewesen, so Ebling. Eine "russische Urheberschaft", sei zwar nicht belegt, sie liege aber zumindest nahe.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/verfassungsschutzbericht-rlp-2022-102.html



Den Verfassungsschutzbericht gibt es hier als pdf:
https://mdi.rlp.de/fileadmin/03/Themen/Verfassungsschutz/Dokumente/Verfassungschutzbericht_Rheinland-Pfalz_2022.pdf

Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11832 am: 6. Juni 2023, 10:23:59 »
Zitat
Festnahme eines weiteren Tatverdächtigen wegen des Brandanschlages auf eine Asylbewerberunterkunft am 19. September 1991 in Saarlouis

Ausgabejahr2023
Datum 06.06.2023

Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Juni 2023) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 1. Juni 2023

den deutschen Staatsangehörigen Peter St.

durch Beamte des Landespolizeipräsidiums Saarland festnehmen lassen.

Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen (§§ 211, 212 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Peter St. vertritt eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie. In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 besuchte er gemeinsam mit anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen, darunter der gesondert verfolgte Peter S., eine Gaststätte in Saarlouis. Die Gruppe tauschte sich über die seinerzeit zahlreichen vor allem in Ostdeutschland stattfindenden rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer aus. Peter St., der damals eine herausgehobene Rolle in der regionalen Skinhead-Szene innehatte, machte deutlich, dass er die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheiße und äußerte im Beisein des ihm hierarchisch unterstellten Peters S. insbesondere folgende Worte: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren“.

Beeinflusst und bestärkt durch diese Aussage begab sich der gesondert verfolgte Peter S. kurz darauf in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße. Er betrat das Gebäude, goss im Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und entzündete es. Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten Treppenhaus aus und erfasste im Flur des Dachgeschosses einen 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen. Dieser erlitt schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung, die noch am Tattag zu seinem Tod führten. Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und trugen dadurch Knochenbrüche davon. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 21. Juli 2022 Anklage gegen Peter S. wegen Mordes, des versuchten Mordes zum Nachteil von 20 Menschen sowie der Brandstiftung mit Todesfolge und mit versuchter Todesfolge (§§ 211, 212 Abs. 1, §§ 307 Nr. 1, 306 Nr. 2 a. F., §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 47 vom 3. August 2022). Die Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz findet seit 16. November 2022 statt.

Der heute festgenommene Beschuldigte Peter St. soll im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-06-06-2023.html
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Offline nixweiter

Re: Presseschnipsel
« Antwort #11833 am: 6. Juni 2023, 10:49:36 »
Zitat
Rechtsextremisten, Reichsbürger und so genannte Delegitimierer

Den Begriff Delegitimierer lese ich in einem Artikel zu dem Thema zum ersten Mal. Sollte man glaub öfter anwenden.

Das "ich bin doch kein Reichsbürger" hab ich ja auch schon an den Kopf geworfen bekommen. Über Definitionen zu streiten ist aber mühselig bis nutzlos...
« Letzte Änderung: 6. Juni 2023, 10:51:42 von nixweiter »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11834 am: 6. Juni 2023, 11:19:13 »
Den Begriff Delegitimierer lese ich in einem Artikel zu dem Thema zum ersten Mal. Sollte man glaub öfter anwenden.

Das "ich bin doch kein Reichsbürger" hab ich ja auch schon an den Kopf geworfen bekommen. Über Definitionen zu streiten ist aber mühselig bis nutzlos...


Bezeichnet man sie als Reichis, kontern sie mit „OPPT“ oder „freeman“ oder „Selbstverwalter“ oder was anderem.

Auf diese Spielchen lassen sich die Gerichte gar nicht erst ein, die Spielverderber, und formulieren beispielsweise:

Zitat
„Der Verfassungsschutzbericht 2016 des Bundes (S. 90) definiert „Reichsbürger“ als eine organisatorisch wie ideologisch äußerst heterogene Szene, der jedoch die fundamentale Ablehnung des Staates, seiner Repräsentanten sowie der gesamten Rechtsordnung gemein ist. Nach dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 (S. 180 ff.) sind „Reichsbürger“ Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven mit unterschiedlichen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Den Vertretern des Staates sprechen sie die Legitimation ab oder definieren sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend. Sie berufen sich in unterschiedlichster Form auf den Fortbestand des Deutschen Reiches. „Reichsbürger“ behaupten, Deutschland habe keine gültige Verfassung und sei damit als Staat nicht existent, oder das Grundgesetz habe mit der Wiedervereinigung seine Gültigkeit verloren. Daher fühlen sich „Reichsbürger“ auch nicht verpflichtet, den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen Folge zu leisten. Die „Reichsbürgerbewegung“ wird als sicherheitsgefährdende Bestrebung eingestuft. Die „Reichsbürgerideologie“ insgesamt ist geeignet, Personen in ein geschlossenes verschwörungstheoretisches Weltbild zu verstricken, in dem aus Staatsverdrossenheit Staatshass werden kann. Dies kann Grundlage für Radikalisierungsprozesse sein (Verfassungsschutzbericht Bayern 2016, S. 185).“
VG München, Beschluss v. 7. 5.2018 – M 7 S 18.970
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