Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363369 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11715 am: 15. Mai 2023, 17:40:37 »
Zitat
JUSTIZ
Generalbundesanwalt klagt mutmaßliche Neonazi-Kampfsportler aus Eisenach an
von MDR THÜRINGEN

Stand: 15. Mai 2023, 12:44 Uhr

Mehr als ein Jahr nach ihrer Festnahme sind vier mutmaßliche Mitglieder der Eisenacher Neonazi-Gruppe "Knockout 51" angeklagt worden. Sie sollen Kampfsport trainiert haben, um "Gegner" angreifen zu können.

Polizei sperrt ein Gebäude ab
Polizeibeamte bei einer Durchsuchung im Zusammenhang mit der Neonazigruppe "Knockout 51" im April 2022 in Eisenach.


Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Eisenacher Neonazi-Gruppe "Knockout 51" erhoben. Sie sollen die "kriminelle und terroristische Vereinigung" gegründet oder ihr angehört haben.

Die sogenannte Kampfsportgruppe soll unter dem sportlichen Deckmantel Menschen für Angriffe auf Polizisten, Angehörige der linken Szene und andere "als bekämpfenswert erachtete" Personen ausgebildet haben. Das Vorgehen der Gruppe sei von Anfang an auf Körperverletzungen angelegt gewesen.

Generalbundesanwalt: Als Selbstverteidigung getarnte "tödlich wirkende Gewalt" trainiert
"Knockout 51" soll in Eisenach außerdem versucht haben, einen "Nazi-Kiez" zu schaffen und dort die Ordnungsmacht zu übernehmen. Spätestens seit April 2021 sollen die Mitglieder gezielt die Auseinandersetzung mit Linksextremisten gesucht haben, um - als Selbstverteidigung getarnt - "tödlich wirkende Gewalt" anwenden zu können, wie es heißt. Dafür statteten sie sich laut Generalbundesanwaltschaft mit Messern, Hieb- und Stichwaffen aus.

RECHTSEXTREMISMUS
Nahezu ungestört: Militantes Neonazi-Netzwerk hat sich in Eisenach etabliert
Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht
Unter anderem schlugen zwei der Angeklagten im Februar 2021 auf einen jungen Mann in Eisenach ein. Er erlitt Knochenbrüche im Gesicht. Die Anklage listet eine Vielzahl weiterer gewalttätiger Übergriffe auf. Am 6. April wurden die Beschuldigten festgenommen. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/neonazis-knockout-eisenach-anklage-kampfsport-100.html


PM:
Zitat
Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen und terroristischen Vereinigung erhoben

Ausgabejahr 2023
Datum 15.05.2023


Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Mai 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen

Leon R.
Bastian A.
Maximilian A. und
Eric K.
Spoiler
erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, eine inländische kriminelle und terroristische Vereinigung gegründet oder sich darin mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129 Abs. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei Leon R. zur Last gelegt wird, Rädelsführer gewesen zu sein (§ 129 Abs. 5 Satz 2, § 129a Abs. 4 StGB). Im Zusammenhang damit werden Leon R. zudem mehrfache gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB), Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 114 Abs. 1 und 2 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 Abs. 1 Nrn. 1, 2, § 125a Nr. 2 StGB), versuchte Gefangenenbefreiung (§ 120 Abs. 1, Abs. 3, §§ 22, 23 StGB) und Verstöße gegen das Waffenrecht (§ 52 Abs. 3 WaffG) vorgeworfen. Bastian A., Maximilian A. und Eric K. sind zusätzlich der mehrfachen gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig. Gegen Bastian A. besteht weiter der Verdacht der versuchten Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), des Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Landfriedensbruchs, der versuchten Gefangenenbefreiung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 WaffG). Eric K. werden auch Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB), Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (§ 26 Nr. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 3c VersammlG) vorgeworfen. In dem angeklagten Zeitraum waren Bastian A. und Maximilian A. zu Beginn noch Heranwachsende (§§ 1, 105 JGG). Eric K. handelte zunächst als Jugendlicher mit Verantwortungsreife, danach als Heranwachsender (§§ 1, 3, 104, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Gemeinsam mit anderen Personen gründeten Leon R., Maximilian A. und Eric K. spätestens im März 2019 in Eisenach die Vereinigung „Knockout 51“. Hierbei handelte es sich um eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe, die unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als bekämpfenswert erachteten Personen ausbildete. „Knockout 51“ war von Beginn an zumindest auf die Begehung von Körperverletzungsdelikten angelegt. Spätestens seit April 2021 erstreckte sich das Ziel der Vereinigung auf die Tötung von Personen der linksextremen Szene. In die Gruppierung brachten sich regelmäßig etwa zehn Mitglieder aktiv ein.

Leon R. fungierte als Anführer von „Knockout 51“. Er gab die Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft in der Gruppierung vor, leitete die regelmäßig in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) – dem „Flieder Volkshaus“ in Eisenach – stattfindenden Kampftrainings, sorgte für die ideologische Schulung der Teilnehmer und betrieb zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung die gezielte Anwerbung von Personen. Über persönliche Kontakte verschaffte er „Knockout 51“ zudem eine überregionale Vernetzung in ganz Thüringen sowie bundesweit mit anderen gewaltbereiteten rechtsextremen Kampfsportgruppen. Die übrigen Angeschuldigten nahmen leitende Funktionen in der Vereinigung wahr. Bastian A. und Maximilian A. taten sich insbesondere durch Gewalttätigkeiten und Provokationen gegenüber dem politischen Gegner hervor. Eric K. leitete ab November 2021 unter der Aufsicht von Leon R. die Anwärter von „Knockout 51“.

„Knockout 51“ beschränkte sich nicht auf die Ausbildung von Anwärtern und Mitgliedern, sondern trat zur Umsetzung der Vereinigungsziele wiederholt in Aktion. So unternahm es die Gruppierung, in Eisenach einen sogenannten „Nazi Kiez“ zu schaffen und sich dort als bestimmende Ordnungsmacht zu etablieren. Dazu führte sie in dem Gebiet unter anderem „Kiezstreifen“ durch und sicherte Veranstaltungen der NPD im „Flieder Volkshaus“. Bei solchen Gelegenheiten kam es unter wechselnder Beteiligung der Angeschuldigten zur Anwendung massiver körperlicher Gewalt gegen andere Personen. Zwischen Ende August 2020 und Ende März 2021 reisten Mitglieder von „Knockout 51“ unter der Führung von Leon R. zu diversen Protestveranstaltungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, um eine Auseinandersetzung mit der Polizei zu suchen. Ab November 2021 trat „Knockout 51“ auch bei Demonstrationen in Eisenach regelmäßig gewalttätig gegenüber Polizeibeamten und politisch Andersdenkenden auf und nutzte die Veranstaltungen als Gelegenheit zur Eskalation.

Die Durchführung von Überfällen und Anschlägen aus dem linksextremistischen Spektrum auf Angehörige und ein Objekt der Vereinigung führte zu einem Wandel in der Ausrichtung von „Knockout 51“. Spätestens seit April 2021 suchten die Mitglieder gezielt die Auseinandersetzung mit Linksextremisten, um unter dem Deckmantel der Selbstverteidigung tödlich wirkende Gewalt anwenden zu können. Für diesen Kampf statteten sie sich mit Messern und anderen Hieb- und Stichwaffen aus. Zudem verschafften sich Leon R. und Bastian A. verbotene Waffen(teile) und hielten diese vor, unter anderem Schlagringe, ein Butterflymesser, eine manipulierte Gaspistole sowie wesentliche Teile für halbautomatische Schusswaffen. Darüber hinaus wurden Schießtrainings unternommen. Trotz immer wieder durchgeführter provokanter Aktionen fanden keine weiteren Überfälle durch Mitglieder aus dem linksextremistischen Spektrum statt, die zu einem tödlich wirkenden Gegenschlag hätten genutzt werden können.

Im Einzelnen werden den Angeschuldigten im Zusammenhang mit ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung folgende Ereignisse zur Last gelegt:

1. Am 29. August 2020 mischten sich Leon R. und Bastian A. gemeinsam mit anderen Mitgliedern von „Knockout 51“ maskiert unter die Teilnehmer einer Corona-Demonstration in Berlin. Ein mit schlagverstärkenden Quarzsand-Handschuhen ausgerüstetes Mitglied der Gruppe versuchte, eine von der Polizei festgenommene Person zu befreien und stieß dazu einen Beamten zur Seite. Wenig später trat das Gruppenmitglied einem anderen Polizeibeamten in den Bauch. Zur Fixierung der Gruppe um die Angeschuldigten waren mehrere Polizeibeamte nötig. Leon R. wurde vorläufig festgenommen. Bastian A. floh in die Menge.

2. Am 7. November 2020 nahm Bastian A. mit anderen Mitgliedern von „Knockout 51“ an einer von der „Querdenken“-Bewegung organisierten Demonstration in Leipzig teil. Dort warf Bastian A. eine leere Glasflasche in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten und traf damit auch eine dahinterstehende Person, die leicht verletzt wurde.

3. Am 21. November 2020 reisten Leon R., Bastian A. und andere Mitglieder von „Knockout 51“ zu einer Demonstration der „Querdenken“-Bewegung nach Leipzig, um erneut die gewaltsame Auseinandersetzung mit Polizeibeamten und Anhängern des linksextremistischen Spektrums zu suchen. Vor dem Hauptbahnhof attackierte ein vermeintlicher Anhänger des politischen Gegners die gewaltbereite Gruppe um Leon R. und Bastian A. Als der Angreifer floh, nahmen beide mit weiteren Personen die Verfolgung auf. Aus dieser Gruppe um die Angeschuldigten wurden in der Folge Bierflaschen auf den Fliehenden und seine Begleiter geworfen. In jedenfalls drei Fällen kam es zu körperlichen Übergriffen.

4. Am Abend des 10. Februar 2021 schlugen Leon R. und Maximilian A. an einer Sporthalle in Eisenach auf vier Personen ein, wobei ein Geschädigter Knochenbrüche im Gesichtsbereich erlitt. Leon R. und Maximilian A. hatten die Personen als Randalierer ausgemacht und wollten in dem von ihnen beanspruchten „Nazi Kiez“ für Ordnung sorgen.

5. Am 20. März 2021 stellten Leon R., Bastian A. und andere Mitglieder von „Knockout 51“ auf einer Corona-Demonstration in Kassel einer Gruppe nach, die sie dem politisch linken Lager zuordneten. Leon R. schlug einer Person aus dieser Gruppe mit der Faust gegen den Kehlkopf, Kiefer und Kinn.

6. In der Nacht vom 14. auf den 15. August 2021 führte Bastian A. in einem Nachtclub in Wutha mit großer Wucht einen Kopfstoß in das Gesicht einer Person aus, die er der Beteiligung an einem vorangegangenen Angriff durch Angehörige des linken Spektrums auf das von Leon R. betriebene Lokal in Eisenach verdächtigte.

7. Am 31. Oktober 2021 versetzte Maximilian A. in einem Lokal in Eisenach zur Behauptung seiner und der von „Knockout 51“ im „Nazi Kiez“ beanspruchten Stellung einer anderen Person mehrere Schläge und Tritte, bis diese bewusstlos zu Boden ging. Das Vorgehen war vorher mit Leon R. abgesprochen. Dieser war vor Ort anwesend und sorgte gemeinsam mit Bastian A. dafür, dass Umstehende nicht eingriffen.

8. Am 1. Januar 2022 suchte Eric K. gemeinsam mit Mitgliedern der von ihm angeführten Jugendgruppe von „Knockout 51“ ein Gartengrundstück am Rande von Eisenach auf. Dort fand eine Silvesterparty statt, auf der sich auch Drogenkonsumenten befinden sollten. Mit Quarzsand-Handschuhen ausgerüstet schlug Eric K. einer Person mehrfach ins Gesicht und gegen den Kopf, bis diese das Bewusstsein verlor. Seine Begleiter misshandelten zwei weitere Geschädigte mit Faustschlägen und Kopfstößen ins Gesicht. Beim endgültigen Verlassen des Grundstücks entwendete Eric K. die Kopfhörer (AirPods) eines Gastes.

9. Am Abend des 4. Februar 2022 begab sich Eric K. zusammen mit anderen Personen uneingeladen zu einer Feier, die von vermeintlichen Anhängern des politisch linken Lagers ausgerichtet wurde. Einem Gast schlug er mit Quarzsand-Handschuhen so heftig ins Gesicht, dass dieser diverse Brüche erlitt. Mit der Tat unterstrich Eric K. seine besondere Stellung im „Nazi Kiez“ als Mitglied von „Knockout 51“. Unter Vorhalt eines Messers versuchte er sodann, den unter starken Schmerzen leidenden Geschädigten am Verlassen der Örtlichkeit zu hindern und einen Arzt aufzusuchen.

10. Am 8. Februar 2022 führte Eric K. zusammen mit der von ihm geleiteten Jugendgruppe von „Knockout 51“ durch Eisenach einen Aufzug gegen staatliche Coronamaßnahmen an. Eric K. hatte den Aufzug bewusst nicht angemeldet, um die Polizei zu überraschen. Seine Gruppierung legte es auf eine gewaltsame Konfrontation mit den anwesenden Polizeibeamten an und trat teilweise vermummt auf. Zu diesem Zweck rotteten sich mehrere organisierte Gruppen zusammen.

11. Am Abend des 16. März 2022 schlug Eric K. gemeinsam mit anderen Mitgliedern seiner Jugendgruppe an der Sporthalle in Eisenach aus Vergeltung für die Beleidigung einer Anhängerin von „Knockout 51“ und um den Machtanspruch der Vereinigung im „Nazi Kiez“ zu behaupten, auf eine Person mit Quarzsand-Handschuhen ein und besprühte diese mit Pfefferspray.

12. Am 26. März 2022 warf Eric K. mit Wissen von Leon R. zusammen mit anderen Personen drei schwere Steine gegen das Jugend- und Wahlkreisbüro der Partei DIE LINKE in Eisenach. Hierdurch zersplitterte eine Fensterscheibe, was einen Schaden in Höhe von knapp 3.000 Euro verursachte.

13. Am Abend des 26. März 2022 fand im „Flieder Volkshaus“ eine Party statt, bei der „Knockout 51“ den sogenannten Saalschutz organisierte. Hieran beteiligte sich auch Eric K. Als sich zwei Gäste miteinander stritten, schlug Eric K. einem der beiden mehrfach mit der Faust gegen den Hinterkopf und ins Gesicht.

14. In der Nacht vom 5. auf den 6. April 2022 versetzte Bastian A. einer Person nahe Eisenach mehrere Tritte gegen den Brustkorb sowie Faustschläge ins Gesicht, wodurch die Person einen Nasenbeinbruch erlitt. Die Tat diente der Bestrafung des Geschädigten für dessen Angaben zu „Knockout 51“ im Rahmen einer Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Die Angeschuldigten wurden am 6. April 2022 auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 20 und 21 vom 6. und 7. April 2022).
[close]
https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-15-05-2023.html


Rein knockoutmäßig liegt der GBA 4:0 vorne? Sehe ich das richtig ...?   :whistle:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11716 am: 15. Mai 2023, 17:42:17 »
Zwei Schüler aus Leisnig sollen in der Jugendbegegnungsstätte Auschwitz den Hitlergruß gezeigt haben. Gegen die beiden 15-Jährigen ermittele der Staatsschutz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, teilte die Polizeidirektion Chemnitz am Montag mit.

§ 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB gilt nur für Inlandstaten.


Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11717 am: 15. Mai 2023, 17:47:01 »
Reicht es nicht, dass ein Foto auf in Deutschland abrufbaren sozialen Medien gepostet wurde?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11718 am: 15. Mai 2023, 18:23:59 »
Man schreibt uns aus der Ostmark:


Zitat
Lautsprechersystem missbraucht
Hitler-Rede und »Sieg Heil«-Rufe in österreichischem Schnellzug abgespielt

Zwei Verdächtige sollen sich Zutritt zu den Sprechstellen verschafft haben: In einem ÖBB-Zug tönten Ausschnitte aus einer Hitler-Rede aus den Lautsprechern. Die Reaktion einiger Passagiere soll erschreckend gewesen sein.
15.05.2023, 15.25 Uhr


In einem Schnellzug der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind via Lautsprecher Auszüge aus einer Rede von Adolf Hitler zu hören gewesen. Statt der üblichen Ansagen hätten nationalsozialistische Phrasen wie ein »Heil Hitler«-Ruf sowie mehrere »Sieg Heil«-Rufe die Fahrgäste aufgeschreckt, bestätigte ein Sprecher der ÖBB österreichische Medienberichte.

Nach bisherigen Erkenntnissen sei es zwei Verdächtigen gelungen, sich mit einem Schlüssel Zugang zu einer Sprechstelle in einem der Waggons zu verschaffen und ein Handy mit der Aufnahme neben das Mikrofon zu legen, hieß es. »Außerdem wurde alles sehr laut vorgespielt. Das war wirklich unangenehm und verstörend«, so der Sprecher weiter.

Rabbiner: Verstörende Reaktion der Mitreisenden
Gegen die beiden Verdächtigen, die auf Videomaterial beim Ausstieg in Wien gut zu erkennen seien, sei Anzeige erstattet worden. Wie sie zum Schlüssel gekommen seien, wisse man nicht, es sei aber auszuschließen, dass es ÖBB-Mitarbeiter gewesen seien, sagte der Sprecher. »Es handelt sich um einen europaweit eingesetzten Standardschlüssel, von dem wahrscheinlich einige Zehntausend Stück existieren.«

Es sei der dritte Vorfall dieser Art auf der Strecke St. Pölten-Wien innerhalb weniger Tage gewesen, hieß es. Bei den anderen Vorfällen seien Kinderlieder vorgespielt worden. Im letzten Fall sei etwa acht Minuten lang eine im Internet abrufbare Zusammenstellung von Versprechern der regulären Informationsstimme, Kinderlieder und eben die Hitler-Phrasen zu hören gewesen. Wie die Zeitung »Der Standard « berichtet, konnte die ÖBB zeitweise keine gewöhnlichen Durchsagen tätigen.

Der Wiener Landesrabbiner Schlomo Hofmeister bekam die Durchsagen im Zug live mit. Auf Twitter berichtet er von einer befremdlichen Reaktion der anderen Passagiere: »Verstörend empfand ich vor allem, als einige Fahrgäste zu lachen begannen, als die Stimme Hitlers und die Worte ›Sieg Heil!‹ aus den Lautsprechern dröhnten«, schrieb er. Vonseiten der Bahn habe es keinerlei Erklärung oder Beruhigung gegeben.

Wie der »Standard« unter Berufung auf die ÖBB berichtet, sind zwei Personen angezeigt worden.
apr/dpa
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/oebb-hitler-rede-und-sieg-heil-rufe-in-oesterreichischem-schnellzug-abgespielt-a-557da5e4-bd97-40b7-8cc6-1720d05bfea7?


(Sorry an den Rebben, aber wenn ich mir die Situation so vorstell: ich hätt' vermutlich auch gelacht. Das ist keine Zustimmung, sondern erstens die Überraschung und zweitens die Fallhöhe: Schon vor der trotzigen Wahl eines ehem. Wehrmachts-Offiziers zum HBP, der hartnäckig erklärte, nicht er, sondern sein Pferd sei bei der SA gewesen, traut man dem Land in der Hinsicht einiges zu. Trotz dem Urteil gegen Moni u.a. Das Lachen kann einfach die überraschende Bestätigung einer Vorannahme sein.)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11719 am: 15. Mai 2023, 18:26:48 »
Reicht es nicht, dass ein Foto auf in Deutschland abrufbaren sozialen Medien gepostet wurde?

Nur wenn das von ihnen zumindest billigend in Kauf genommen wurde.
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Offline Brüllaffe

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11720 am: 15. Mai 2023, 22:02:49 »
Zitat
JUSTIZ
Generalbundesanwalt klagt mutmaßliche Neonazi-Kampfsportler aus Eisenach an
Spoiler
von MDR THÜRINGEN

Stand: 15. Mai 2023, 12:44 Uhr

Mehr als ein Jahr nach ihrer Festnahme sind vier mutmaßliche Mitglieder der Eisenacher Neonazi-Gruppe "Knockout 51" angeklagt worden. Sie sollen Kampfsport trainiert haben, um "Gegner" angreifen zu können.

Polizei sperrt ein Gebäude ab
Polizeibeamte bei einer Durchsuchung im Zusammenhang mit der Neonazigruppe "Knockout 51" im April 2022 in Eisenach.


Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Eisenacher Neonazi-Gruppe "Knockout 51" erhoben. Sie sollen die "kriminelle und terroristische Vereinigung" gegründet oder ihr angehört haben.

Die sogenannte Kampfsportgruppe soll unter dem sportlichen Deckmantel Menschen für Angriffe auf Polizisten, Angehörige der linken Szene und andere "als bekämpfenswert erachtete" Personen ausgebildet haben. Das Vorgehen der Gruppe sei von Anfang an auf Körperverletzungen angelegt gewesen.

Generalbundesanwalt: Als Selbstverteidigung getarnte "tödlich wirkende Gewalt" trainiert
"Knockout 51" soll in Eisenach außerdem versucht haben, einen "Nazi-Kiez" zu schaffen und dort die Ordnungsmacht zu übernehmen. Spätestens seit April 2021 sollen die Mitglieder gezielt die Auseinandersetzung mit Linksextremisten gesucht haben, um - als Selbstverteidigung getarnt - "tödlich wirkende Gewalt" anwenden zu können, wie es heißt. Dafür statteten sie sich laut Generalbundesanwaltschaft mit Messern, Hieb- und Stichwaffen aus.

RECHTSEXTREMISMUS
Nahezu ungestört: Militantes Neonazi-Netzwerk hat sich in Eisenach etabliert
Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht
Unter anderem schlugen zwei der Angeklagten im Februar 2021 auf einen jungen Mann in Eisenach ein. Er erlitt Knochenbrüche im Gesicht. Die Anklage listet eine Vielzahl weiterer gewalttätiger Übergriffe auf. Am 6. April wurden die Beschuldigten festgenommen. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft.
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https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/neonazis-knockout-eisenach-anklage-kampfsport-100.html


PM:
Zitat
Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen und terroristischen Vereinigung erhoben

Ausgabejahr 2023
Datum 15.05.2023


Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Mai 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen

Leon R.
Bastian A.
Maximilian A. und
Eric K.
Spoiler
erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, eine inländische kriminelle und terroristische Vereinigung gegründet oder sich darin mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129 Abs. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei Leon R. zur Last gelegt wird, Rädelsführer gewesen zu sein (§ 129 Abs. 5 Satz 2, § 129a Abs. 4 StGB). Im Zusammenhang damit werden Leon R. zudem mehrfache gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB), Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 114 Abs. 1 und 2 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 Abs. 1 Nrn. 1, 2, § 125a Nr. 2 StGB), versuchte Gefangenenbefreiung (§ 120 Abs. 1, Abs. 3, §§ 22, 23 StGB) und Verstöße gegen das Waffenrecht (§ 52 Abs. 3 WaffG) vorgeworfen. Bastian A., Maximilian A. und Eric K. sind zusätzlich der mehrfachen gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig. Gegen Bastian A. besteht weiter der Verdacht der versuchten Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), des Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Landfriedensbruchs, der versuchten Gefangenenbefreiung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 WaffG). Eric K. werden auch Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB), Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (§ 26 Nr. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 3c VersammlG) vorgeworfen. In dem angeklagten Zeitraum waren Bastian A. und Maximilian A. zu Beginn noch Heranwachsende (§§ 1, 105 JGG). Eric K. handelte zunächst als Jugendlicher mit Verantwortungsreife, danach als Heranwachsender (§§ 1, 3, 104, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Gemeinsam mit anderen Personen gründeten Leon R., Maximilian A. und Eric K. spätestens im März 2019 in Eisenach die Vereinigung „Knockout 51“. Hierbei handelte es sich um eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe, die unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als bekämpfenswert erachteten Personen ausbildete. „Knockout 51“ war von Beginn an zumindest auf die Begehung von Körperverletzungsdelikten angelegt. Spätestens seit April 2021 erstreckte sich das Ziel der Vereinigung auf die Tötung von Personen der linksextremen Szene. In die Gruppierung brachten sich regelmäßig etwa zehn Mitglieder aktiv ein.

Leon R. fungierte als Anführer von „Knockout 51“. Er gab die Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft in der Gruppierung vor, leitete die regelmäßig in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) – dem „Flieder Volkshaus“ in Eisenach – stattfindenden Kampftrainings, sorgte für die ideologische Schulung der Teilnehmer und betrieb zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung die gezielte Anwerbung von Personen. Über persönliche Kontakte verschaffte er „Knockout 51“ zudem eine überregionale Vernetzung in ganz Thüringen sowie bundesweit mit anderen gewaltbereiteten rechtsextremen Kampfsportgruppen. Die übrigen Angeschuldigten nahmen leitende Funktionen in der Vereinigung wahr. Bastian A. und Maximilian A. taten sich insbesondere durch Gewalttätigkeiten und Provokationen gegenüber dem politischen Gegner hervor. Eric K. leitete ab November 2021 unter der Aufsicht von Leon R. die Anwärter von „Knockout 51“.

„Knockout 51“ beschränkte sich nicht auf die Ausbildung von Anwärtern und Mitgliedern, sondern trat zur Umsetzung der Vereinigungsziele wiederholt in Aktion. So unternahm es die Gruppierung, in Eisenach einen sogenannten „Nazi Kiez“ zu schaffen und sich dort als bestimmende Ordnungsmacht zu etablieren. Dazu führte sie in dem Gebiet unter anderem „Kiezstreifen“ durch und sicherte Veranstaltungen der NPD im „Flieder Volkshaus“. Bei solchen Gelegenheiten kam es unter wechselnder Beteiligung der Angeschuldigten zur Anwendung massiver körperlicher Gewalt gegen andere Personen. Zwischen Ende August 2020 und Ende März 2021 reisten Mitglieder von „Knockout 51“ unter der Führung von Leon R. zu diversen Protestveranstaltungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, um eine Auseinandersetzung mit der Polizei zu suchen. Ab November 2021 trat „Knockout 51“ auch bei Demonstrationen in Eisenach regelmäßig gewalttätig gegenüber Polizeibeamten und politisch Andersdenkenden auf und nutzte die Veranstaltungen als Gelegenheit zur Eskalation.

Die Durchführung von Überfällen und Anschlägen aus dem linksextremistischen Spektrum auf Angehörige und ein Objekt der Vereinigung führte zu einem Wandel in der Ausrichtung von „Knockout 51“. Spätestens seit April 2021 suchten die Mitglieder gezielt die Auseinandersetzung mit Linksextremisten, um unter dem Deckmantel der Selbstverteidigung tödlich wirkende Gewalt anwenden zu können. Für diesen Kampf statteten sie sich mit Messern und anderen Hieb- und Stichwaffen aus. Zudem verschafften sich Leon R. und Bastian A. verbotene Waffen(teile) und hielten diese vor, unter anderem Schlagringe, ein Butterflymesser, eine manipulierte Gaspistole sowie wesentliche Teile für halbautomatische Schusswaffen. Darüber hinaus wurden Schießtrainings unternommen. Trotz immer wieder durchgeführter provokanter Aktionen fanden keine weiteren Überfälle durch Mitglieder aus dem linksextremistischen Spektrum statt, die zu einem tödlich wirkenden Gegenschlag hätten genutzt werden können.

Im Einzelnen werden den Angeschuldigten im Zusammenhang mit ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung folgende Ereignisse zur Last gelegt:

1. Am 29. August 2020 mischten sich Leon R. und Bastian A. gemeinsam mit anderen Mitgliedern von „Knockout 51“ maskiert unter die Teilnehmer einer Corona-Demonstration in Berlin. Ein mit schlagverstärkenden Quarzsand-Handschuhen ausgerüstetes Mitglied der Gruppe versuchte, eine von der Polizei festgenommene Person zu befreien und stieß dazu einen Beamten zur Seite. Wenig später trat das Gruppenmitglied einem anderen Polizeibeamten in den Bauch. Zur Fixierung der Gruppe um die Angeschuldigten waren mehrere Polizeibeamte nötig. Leon R. wurde vorläufig festgenommen. Bastian A. floh in die Menge.

2. Am 7. November 2020 nahm Bastian A. mit anderen Mitgliedern von „Knockout 51“ an einer von der „Querdenken“-Bewegung organisierten Demonstration in Leipzig teil. Dort warf Bastian A. eine leere Glasflasche in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten und traf damit auch eine dahinterstehende Person, die leicht verletzt wurde.

3. Am 21. November 2020 reisten Leon R., Bastian A. und andere Mitglieder von „Knockout 51“ zu einer Demonstration der „Querdenken“-Bewegung nach Leipzig, um erneut die gewaltsame Auseinandersetzung mit Polizeibeamten und Anhängern des linksextremistischen Spektrums zu suchen. Vor dem Hauptbahnhof attackierte ein vermeintlicher Anhänger des politischen Gegners die gewaltbereite Gruppe um Leon R. und Bastian A. Als der Angreifer floh, nahmen beide mit weiteren Personen die Verfolgung auf. Aus dieser Gruppe um die Angeschuldigten wurden in der Folge Bierflaschen auf den Fliehenden und seine Begleiter geworfen. In jedenfalls drei Fällen kam es zu körperlichen Übergriffen.

4. Am Abend des 10. Februar 2021 schlugen Leon R. und Maximilian A. an einer Sporthalle in Eisenach auf vier Personen ein, wobei ein Geschädigter Knochenbrüche im Gesichtsbereich erlitt. Leon R. und Maximilian A. hatten die Personen als Randalierer ausgemacht und wollten in dem von ihnen beanspruchten „Nazi Kiez“ für Ordnung sorgen.

5. Am 20. März 2021 stellten Leon R., Bastian A. und andere Mitglieder von „Knockout 51“ auf einer Corona-Demonstration in Kassel einer Gruppe nach, die sie dem politisch linken Lager zuordneten. Leon R. schlug einer Person aus dieser Gruppe mit der Faust gegen den Kehlkopf, Kiefer und Kinn.

6. In der Nacht vom 14. auf den 15. August 2021 führte Bastian A. in einem Nachtclub in Wutha mit großer Wucht einen Kopfstoß in das Gesicht einer Person aus, die er der Beteiligung an einem vorangegangenen Angriff durch Angehörige des linken Spektrums auf das von Leon R. betriebene Lokal in Eisenach verdächtigte.

7. Am 31. Oktober 2021 versetzte Maximilian A. in einem Lokal in Eisenach zur Behauptung seiner und der von „Knockout 51“ im „Nazi Kiez“ beanspruchten Stellung einer anderen Person mehrere Schläge und Tritte, bis diese bewusstlos zu Boden ging. Das Vorgehen war vorher mit Leon R. abgesprochen. Dieser war vor Ort anwesend und sorgte gemeinsam mit Bastian A. dafür, dass Umstehende nicht eingriffen.

8. Am 1. Januar 2022 suchte Eric K. gemeinsam mit Mitgliedern der von ihm angeführten Jugendgruppe von „Knockout 51“ ein Gartengrundstück am Rande von Eisenach auf. Dort fand eine Silvesterparty statt, auf der sich auch Drogenkonsumenten befinden sollten. Mit Quarzsand-Handschuhen ausgerüstet schlug Eric K. einer Person mehrfach ins Gesicht und gegen den Kopf, bis diese das Bewusstsein verlor. Seine Begleiter misshandelten zwei weitere Geschädigte mit Faustschlägen und Kopfstößen ins Gesicht. Beim endgültigen Verlassen des Grundstücks entwendete Eric K. die Kopfhörer (AirPods) eines Gastes.

9. Am Abend des 4. Februar 2022 begab sich Eric K. zusammen mit anderen Personen uneingeladen zu einer Feier, die von vermeintlichen Anhängern des politisch linken Lagers ausgerichtet wurde. Einem Gast schlug er mit Quarzsand-Handschuhen so heftig ins Gesicht, dass dieser diverse Brüche erlitt. Mit der Tat unterstrich Eric K. seine besondere Stellung im „Nazi Kiez“ als Mitglied von „Knockout 51“. Unter Vorhalt eines Messers versuchte er sodann, den unter starken Schmerzen leidenden Geschädigten am Verlassen der Örtlichkeit zu hindern und einen Arzt aufzusuchen.

10. Am 8. Februar 2022 führte Eric K. zusammen mit der von ihm geleiteten Jugendgruppe von „Knockout 51“ durch Eisenach einen Aufzug gegen staatliche Coronamaßnahmen an. Eric K. hatte den Aufzug bewusst nicht angemeldet, um die Polizei zu überraschen. Seine Gruppierung legte es auf eine gewaltsame Konfrontation mit den anwesenden Polizeibeamten an und trat teilweise vermummt auf. Zu diesem Zweck rotteten sich mehrere organisierte Gruppen zusammen.

11. Am Abend des 16. März 2022 schlug Eric K. gemeinsam mit anderen Mitgliedern seiner Jugendgruppe an der Sporthalle in Eisenach aus Vergeltung für die Beleidigung einer Anhängerin von „Knockout 51“ und um den Machtanspruch der Vereinigung im „Nazi Kiez“ zu behaupten, auf eine Person mit Quarzsand-Handschuhen ein und besprühte diese mit Pfefferspray.

12. Am 26. März 2022 warf Eric K. mit Wissen von Leon R. zusammen mit anderen Personen drei schwere Steine gegen das Jugend- und Wahlkreisbüro der Partei DIE LINKE in Eisenach. Hierdurch zersplitterte eine Fensterscheibe, was einen Schaden in Höhe von knapp 3.000 Euro verursachte.

13. Am Abend des 26. März 2022 fand im „Flieder Volkshaus“ eine Party statt, bei der „Knockout 51“ den sogenannten Saalschutz organisierte. Hieran beteiligte sich auch Eric K. Als sich zwei Gäste miteinander stritten, schlug Eric K. einem der beiden mehrfach mit der Faust gegen den Hinterkopf und ins Gesicht.

14. In der Nacht vom 5. auf den 6. April 2022 versetzte Bastian A. einer Person nahe Eisenach mehrere Tritte gegen den Brustkorb sowie Faustschläge ins Gesicht, wodurch die Person einen Nasenbeinbruch erlitt. Die Tat diente der Bestrafung des Geschädigten für dessen Angaben zu „Knockout 51“ im Rahmen einer Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Die Angeschuldigten wurden am 6. April 2022 auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 20 und 21 vom 6. und 7. April 2022).
[close]
https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-15-05-2023.html


Rein knockoutmäßig liegt der GBA 4:0 vorne? Sehe ich das richtig ...?   :whistle:[/spoiler]

Sind das nicht dieselben Typen, denen vor dem OLG Dresden gegen Lina Engels und Company Gerechtigkeit zuteil werden soll?  #denkichanSuckseninderNacht :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11721 am: 15. Mai 2023, 22:08:40 »
Zitat
Es handelt sich um einen europaweit eingesetzten Standardschlüssel, von dem wahrscheinlich einige Zehntausend Stück existieren.
Den hat jeder zweite Dorfbub.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11722 am: 16. Mai 2023, 07:05:03 »
Zitat
Das droht den Kindern jetzt
Staatsschutz holte Willicher Schüler aus Unterricht

Willich · Schüler des St.-Bernhard-Gymnasiums in Willich sollen den Hitlergruß gezeigt haben. Drei Schüler wurden vom Staatsschutz aus dem Unterricht geholt. Wie es jetzt weitergeht.

03.05.2023, 07:00 Uhr 3 Minuten Lesezeit
67 Kommentare

Das St.-Bernhard-Gymnasium in Willich-Schiefbahn auf einer Luftbildaufnahme.

Foto: Norbert Prümen

Nach einem den Nationalsozialismus verherrlichenden Vorfall am St.-Bernhard-Gymnasium in Willich-Schiefbahn ist die Strafverfolgung angelaufen. Der Staatsschutz ermittelt gegen die Schüler. Wie das mögliche Strafmaß aussehen könnte, hänge vom Einzelfall ab, teilte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das Jugendstrafrecht auf Anfrage mit. Unter anderem müsse geschaut werden, ob die Jugendlichen vorsätzlich gehandelt hätten, wie ihr soziales Umfeld aussehe, ob Wiederholungsgefahr bestehe und ob sie Kooperationsbereitschaft zeigten, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach im Gespräch mit unserer Redaktion.

Kostenpflichtiger Inhalt Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Schulleitung am Donnerstag, 20. April: Die Oberstufenschüler eines Erdkunde-Kurses der Stufe EF waren vorübergehend ohne Lehrer, weil dieser gerade die Abiturprüfungen einsammelte. Zunächst hätten die Schüler über Apple-TV die „Wochenschau“ gesehen, berichtete Schulleiter Andreas Päßler am Freitag, 28. April. Dann aber seien Seiten aufgetaucht, die brennende Hakenkreuze zeigten und den Nationalsozialmus verherrlichten; es soll zu Gesängen mit Geburtstagsgrüßen für Adolf Hitler gekommen sein, ebenso sei der Hitlergruß gezeigt worden.

Dafür müssen sich drei Schüler nun verantworten, die am Donnerstag, 27. April, vom Staatsschutz aus dem Unterricht geholt wurden. Doch nicht nur dort müssen sich die Schüler nun verantworten: Auch schulintern wird der Vorfall mit einer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkonferenz aufgearbeitet. Im schlimmsten Fall könnten die Schüler der Schule verwiesen werden. Zunächst waren die Schüler vom Unterricht ausgeschlossen worden, die Schulleitung hatte die Polizei über den Vorfall informiert. Für das St.-Bernhard-Gymnasium, das seit einem Jahr auch den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ trägt, ist es der erste Vorfall dieser Art. So etwas sei ihm im Laufe seines Berufslebens noch nicht untergekommen, sagte Schulleiter Andreas Päßler.

Dass die Schüler vom Staatsschutz aus dem Unterricht geholt wurden, sei eine Einzelfallentscheidung, die im Rahmen der polizeilichen Ermittlungsmaßnahme erfolgt sei, teilte die Pressestelle des Staatsschutzes in Mönchengladbach am Dienstag auf Anfrage mit. Wie oft der Staatsschutz generell gegen Jugendliche ermittelt und aufgrund welcher Art von Vorkommnissen der Staatsschutz gegen Jugendliche ermittelt, konnte die Behörde am Dienstag mit Verweis auf den Arbeitsaufwand nicht sagen: Dazu müssten die Fälle „durch eine langwierige und damit arbeitsintensive händische Auswertung“ recherchiert werden.

(tre)
https://rp-online.de/nrw/staedte/willich/willich-schuelern-am-st-bernhard-gymnasium-koennte-der-schulverweis-drohen_aid-89530441
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Neubuerger

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11723 am: 16. Mai 2023, 09:36:18 »
Sven Liebich steht in Halle wieder einmal vor Gericht. Diesesmal werden 24 Taten in sechs Anklagepunkten zusammen verhandelt. Im Falle einer Verurteilung wird eine neue Gesamtstrafe mit seiner bereits rechtskräftigen Verurteilung (10 Monate auf Bewährung, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit) gebildet, so dass es diesesmal auch für eine Gefängnisstrafe reichen könnte. Drücken wir die Daumen.


Zitat
Rechtsextremist Sven Liebich erneut vor Gericht

In Halle verhandelt das Amtsgericht am Dienstag mehrere Anklagen gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich. Liebich veranstaltet regelmäßig Demonstrationen auf dem Marktplatz von Halle. Viele der Straftaten, die ihm vorgeworfen werden, stehen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen. Er soll etwa Gegendemonstranten beleidigt haben. Auch üble Nachrede und Volksverhetzung werden ihm vorgeworfen.

Gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle wird erneut vor dem Amtsgericht verhandelt. Wie das Gericht mitteilte, wird Liebich mehrerer Straftaten beschuldigt, darunter Beleidigung, üble Nachrede und Hausfriedensbruch. Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt 24 Taten zu sechs Anklagen zusammengefasst.

Die Taten stehen mit wöchentlichen Veranstaltungen auf dem Marktplatz in Halle in Verbindung. Liebich soll bei seinen Demonstrationen wiederholt Gegendemonstranten beleidigt haben. Im Internet soll er ebenfalls wiederholt Fotos von Personen veröffentlicht und teilweise verfremdet haben, ohne dass die Personen einverstanden waren.

Vorwürfe: Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung

Liebich soll etwa die Gruppe "Omas gegen Rechts" sowie eine Frau beleidigt haben. Von der Frau soll er ein Video ins Internet gestellt haben. Von einer weiteren Frau soll er Bilder leicht verfremdet und in einem sozialen Netzwerk verbreitet haben. Zudem soll er eine Journalistin beleidigt haben. Wegen weiterer Äußerungen wird ihm üble Nachrede vorgeworfen.

In seinem Internetshop soll er einen Baseballschläger mit dem Aufdruck "Abschiebehelfer" zum Kauf angeboten haben. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Volksverhetzung. Liebich soll außerdem das "Z"-Symbol benutzt haben. Ihm wird deshalb vorgeworfen, einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu billigen.
Liebich droht bei Verurteilung Gefängnis

Liebich wurde in der Vergangenheit unter anderem bereits wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts ist seit Ende März gültig.

Das Amtsgericht Halle teilte nun mit, dass mit der aktuellen Verhandlung eine neue Gesamtstrafe gebildet werden könnte. Diese Gesamtstrafe könnte dann auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung sein. Es ist zunächst ein Verhandlungstag mit mehreren Zeugen vorgesehen.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/rechtsextremist-sven-liebich-verhandlung-100.html
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11724 am: 16. Mai 2023, 09:42:33 »
Zitat
JUSTIZ
Generalbundesanwalt klagt mutmaßliche Neonazi-Kampfsportler aus Eisenach an

(...)

Sind das nicht dieselben Typen, denen vor dem OLG Dresden gegen Lina Engels und Company Gerechtigkeit zuteil werden soll?  #denkichanSuckseninderNacht

Ja, genau die. Und die sind sogar wichtige Hauptbelastungszeugen/ Nebenkläger und echte oder/oder nur vorgetäuschte Opfer im Verfahren vor dem OLG Dresden.

Und genau dort haben sich diese netten Herren Rechtsextremisten bei ihren eigenen Aussagen im so genannten "Hammerbande- Lina-Verfahren" auch noch und kurz vor ihrer Inhaftierung erfolgreich in alle erdenkliche Widersprüche verwickelt, dass bereits im Gerichtssaal berechtigte Zweifel an deren Wahrheitsgehalt aufkamen.

Diese Widersprüche wurden aber wiederum nur durch einen später ins Verfahren eingeführten "Kronzeugen" (angeblicher "Aussteiger") "gerettet", der sich wiederum und nur kurz darauf in seinem eigenen Strafverfahren wegen Gewaltstraftaten in Meiningen schon wieder ganz anders angehört hatte, so dass sogar das OLG Dresden wiederum nochmal kurz vor der Urteilsverkündung in die Beweisaufnahme gehen musste. Das kann man sich alles gar nicht mehr ausdenken.

Und ein durch besonders exaltierte Auftritte gleich zum Prozessbeginn am OLG negativ aufgefallener Nebenklägervertreter, bekannter Querdenker- Aktivist und durch den Verdacht zur Anstiftung zur Falschaussage schon mal in den Focus geratener (Lübcke-Prozess), Ex-(!) Rechtsanwalt mit Stasivergangenheit, dafür inzwischen ohne Anwalts- Zulassung (Frank Hannig) hat inzwischen auch eine eigene Anklage wegen Betrugs am Wickel, so bizarr also das ganze Verfahren.

Und da eine zentrale Figur dieses ganzen Verfahrens, mutmaßlicher Haupttäter und ausgerechnet der (Ex-) Freund der Hauptangeklagten Lina E. vor den Augen der Sicherheitsbehörden seit Jahren (!) angeblich "flüchtig" ist, aber vor wenigen Wochen in Ungarn angeblich oder tatsächlich mal wieder im Wortsinn "zugeschlagen" haben soll, und auch diese so genannte "linksextremistische Hammerbande" im mit diesem Verfahren in doppelt Verruf und unter Verfolgungsdruck geratenem "linken" Szeneviertel in Leipzig- Connewitz eigentlich auch zuvor keiner so richtig kannte, nicht mal die Mitarbeiter der örtliche Polizei, dafür aber ganz "zufällig" und bereits kurz nach der Inhaftierung durch das BKA das rechtsextreme Compact- Magazin schon exklusive "Informationen" in einem eigenen und vorverurteilenden Magazin verbreiten konnte und weil die im "Lina E."- Verfahren ermittelnde sächsische SokoLinXX selbst seit Jahren unter erheblichem Erfolgsdruck steht, lässt dieses Verfahren am OLG, und das ganz frei von aller falschen Sympathie für jedwede (!) Gewalt, egal ob von Links oder Rechts, inzwischen durchaus Raum für einige Spekulationen.
Leider.

Oder anders formuliert: "rechtsstaatlich" sieht in meinen Augen irgendwie auch etwas anders aus.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2023, 09:47:20 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #11725 am: 16. Mai 2023, 15:28:57 »
Eine weitere Festnahme heute: Die Rädelsführerin einer geplanten Entführung von Gesundheitsminister Lauterbach wurde heute von der Polizei festgenommen. Es gibt dazu den Bericht bei T-Online und die Pressemeldung des Generalbundesanwaltes.

Bericht bei T-Online
Zitat
Geplante Lauterbach-Entführung: Polizei fasst Anführerin

Die Polizei hat die Anführerin einer Gruppe festgenommen, die die Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplant haben soll.

In Mittelsachsen hat die Polizei am Donnerstag die mutmaßliche Drahtzieherin der geplanten Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach festgenommen. Elisabeth R. soll die Anführerin einer Gruppe sein, die den Plan der Entführung gefasst habe.

Der Beschuldigten werden mehrere Straftaten vorgeworfen. Sie soll sich laut Generalbundesanwaltschaft als Rädelsführerin an einer terroristischen Vereinigung beteiligt haben. Außerdem wird ihr die mittäterschaftliche Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zur Last gelegt.
Gruppe wollte Regierung stürzen

Elisabeth R. soll dem Generalbundesanwalt zufolge eine Anhängerin der Ideologie der "Reichsbürger" sein. Sie akzeptiere die Bundesrepublik Deutschland nicht als legitimen Staat und wolle Deutschland mittels einer "konstituierenden Versammlung" in ein autoritär geprägtes Regierungssystem überführen.

Um diese Ziele umzusetzen, soll sich die Beschuldigte im Januar 2022 zusammen mit mindestens vier weiteren Personen zusammengeschlossen haben. Ihr Ziel sei gewesen, in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit den Sturz der Bundesregierung herbeizuführen.
Entführung von Lauterbach war geplant

Bei zwei der Beschuldigten in Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) und Falkensee (Brandenburg) hatten Recherchen von t-online bereits gezeigt, dass es sich um ehemalige Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) handelte, die zudem dem russischen Präsidenten Wladimir Putin positiv gegenüberstehen. Nach den Angaben der Bundesanwaltschaft wird auch mehr über den Mann bekannt, der in Bad Zwischenahn als möglicher Hintermann für die Mittelbeschaffung festgenommen wurde und in Untersuchungshaft sitzt: Michael H.
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Der Staatsterrorist

Außerdem plante die Gruppe die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Unterschieden wurden die Mitglieder intern in einen administrativen und einen ausführenden Zweig. Elisabeth R. gehörte dem letzteren Teil der Gruppe an. Laut Bundesanwaltschaft habe sie innerhalb der Gruppierung eine "übergeordnete Stellung" und machte Vorgaben, um die Pläne der Gruppierung voranzutreiben und zu koordinieren.

Zugleich war die Beschuldigte mit der Rekrutierung geeigneter gleichgesinnter Personen befasst und führte auch selbst Gespräche für die Anwerbung potenzieller Vereinigungsmitglieder. Darüber hinaus verfasste sie diverse Schriftstücke, die bei den geplanten Aktionen Verwendung finden sollten.
[close]

Pressemeldung des GBA
Zitat
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer terroristischen Vereinigung

Ausgabejahr
2022
Datum
13.10.2022

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer terroristischen Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. Oktober 2022) auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2022

die deutsche Staatsangehörige Elisabeth R.

im Landkreis Mittelsachsen durch Beamte des mit den Ermittlungen beauftragten Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz mit Unterstützung sächsischer Polizeikräfte festnehmen lassen. Zudem erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen bei der Beschuldigten sowie einer nicht beschuldigten Person.

Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Rädelsführerin an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StGB). Daneben wird ihr die mittäterschaftliche Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zur Last gelegt (§ 83 Abs. 1, § 25 Abs. 2 StGB).

Dem Verfahren liegen im Wesentlichen folgende Vorwürfe zugrunde:

Elisabeth R. verfolgt eine Ideologie, nach der die auf dem Grundgesetz beruhende staatliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland keine Geltung beanspruchen könne. Vielmehr existiere das Deutsche Reich auf Grundlage der Verfassung von 1871 weiter. Deshalb sei die Bundesrepublik Deutschland mittels einer „konstituierenden Versammlung“ in ein autoritär geprägtes Regierungssystem zu überführen. Spätestens im Januar 2022 schloss sich die Beschuldigte zur Verwirklichung dieser Bestrebungen einer Gruppierung an, der zumindest auch die gesondert Verfolgten Thomas O., Sven B., Michael H. und Thomas K. angehörten (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 31 vom 26. April 2022). Diese Gruppierung hatte es sich zum Ziel gesetzt, in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit letztlich den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen. Hierzu war geplant, einen bundesweiten „Black Out“ durch Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen zur Stromversorgung herbeizuführen. Überdies sollte der amtierende Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, gegebenenfalls unter Tötung seiner Personenschützer, gewaltsam entführt werden. Die Vereinigung untergliederte sich in einen operativen „militärischen“ und einen „administrativen“ Zweig. Elisabeth R. war im administrativen Teil aktiv. Dort nahm sie eine übergeordnete Stellung ein und machte Vorgaben, um die Pläne der Gruppierung voranzutreiben und zu koordinieren. Sie war in Bemühungen insbesondere von Thomas O. und Sven B. eingebunden, Waffen und Sprengstoff für die Vereinigung zu beschaffen. Wiederholt forderte sie zudem eine rasche Umsetzung des Vorhabens ein und äußerte diesbezüglich konkrete Terminvorstellungen. Zugleich war die Beschuldigte mit der Rekrutierung geeigneter gleichgesinnter Personen befasst und führte auch selbst Gespräche für die Anwerbung potentieller Vereinigungsmitglieder. Darüber hinaus verfasste sie diverse Schriftstücke, die bei den geplanten Aktionen Verwendung finden sollten.

Die Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (13. Oktober 2022) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
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Der Beschluss des BGH über die Fortdauer der Untersuchungshaft, wegen des Umfangs nur verlinkt:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=131847&pos=10&anz=768

Die "Terror-Theologin" möchte sich selbst verteidigen und hat - erfolglos - Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers eingelegt.

Spoiler
ECLI:DE:BGH:2022:151122BSTB51.22.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
StB 51/22
vom 15. November 2022
in dem Ermittlungsverfahren gegen

wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a.
hier: Sofortige Beschwerde der Beschuldigten gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Termin zur Haftbefehlsverkündung

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. November 2022 gemäß § 142 Abs. 7 Satz 1, § 304 Abs. 5, § 311 StPO beschlossen:

Die sofortige Beschwerde der Beschuldigten gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2022 (3 BGs 712/22) wird verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

Gründe:
I.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom13. Oktober 2022 der Beschuldigten für den Termin zur Verkündung eines Haftbefehls am selben Tage Rechtsanwalt A. aus K. gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 1 und 4, § 141 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 142 Abs. 3, § 169 Abs. 1 StPO zum Pflichtverteidiger bestellt. Dagegen wendet sich die Beschuldigte mit ihrer sofortigen Beschwerde vom 13. Oktober 2022. Sie hat vorgebracht, keinen Rechtsanwalt zu benötigen und sich selbst verteidigen zu wollen. Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen.

II.
Die sofortige Beschwerde ist unzulässig.
Denn durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers als solche ist ein Beschuldigter im Regelfall nicht beschwert; er kann diese daher grundsätzlich nicht anfechten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98, NJW 1998, 2205; OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05, juris Rn. 6; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 13). Das in Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK gewährleistete Recht auf Selbstverteidigung wird durch eine Pflichtverteidigerbestellung in den Fällen der notwendigen Verteidigung nicht berührt (vgl. EGMR, Urteil vom 25. September 1992 - 13611/88, EuGRZ 1992, 542 Rn. 29 ff.; MüKoStPO/Gaede, Art. 6 EMRK Rn. 176 mwN; Karpenstein/Mayer/Meyer, EMRK, 3. Aufl., Art. 6 Rn. 204).

Eine Beschwer durch eine - wie hier - von Rechts wegen erforderliche Pflichtverteidigerbestellung für einen bislang unverteidigten Beschuldigten kommt zwar ausnahmsweise in Betracht, wenn der bestellte Verteidiger wegen mangelnder Eignung oder wegen Interessengegensatzes unfähig erscheint, die Verteidigung ordnungsgemäß zu führen, oder der Beschuldigte in seinem Recht auf Bezeichnung des zu bestellenden Verteidigers und dessen Beiordnung aus § 142 Abs. 5 Satz 1 und 3 StPO betroffen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05, juris Rn. 6). Derartiges hat indes weder die Beschuldigte geltend gemacht noch gibt es hierfür Anhaltspunkte. Die mutmaßlich der sogenannten "Reichsbürgerszene" zugehörige Beschuldigte hat vielmehr im Vorfeld der Bestellung des Verteidigers erklärt, sie habe persönlich keine Einwände gegen Rechtsanwalt A. , sei jedoch generell mit der Beiordnung eines Verteidigers nicht einverstanden und verzichte auf einen Anwalt. Ihre Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung ist ersichtlich getragen gewesen einerseits von dem Wunsch, sich bei der gemäß § 115 StPO erfolgten Vorführung ohne anwaltlichen Beistand selbst zu verteidigen, und andererseits von einer generellen Ablehnung von Maßnahmen der aus ihrer Sicht illegitimen deutschen Justiz.

Schäfer Berg Kreicker
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https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=131893&pos=21&anz=763

Das Ergebnis der Haftprüfung bezüglich der "Terror-Theologin":

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=133574&pos=6&anz=1160
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11726 am: 16. Mai 2023, 16:05:08 »
t-online hat einen Artikel dazu verfasst

Zitat
Doch wenn sie auf freien Fuß komme, sei es wahrscheinlicher, dass sie untertauche, heißt es in dem Beschluss. Im Falle einer Verurteilung drohe ihr wegen der Schwere des Tatvorwurfs und ihrer mutmaßlichen Rolle als Rädelsführerin eine erhebliche Freiheitsstrafe – auch wenn sie bisher nicht vorbestraft und angesichts ihres Alters Gefängnis beschwerlicher sei. Andererseits könnten gesundheitliche Gründe sie auch nicht an einer Flucht hindern – für eine 75-Jährige sei sie sehr fit, hat offenbar die Untersuchung durch einen Amtsarzt ergeben.

Die Richter kamen auch zum Schluss: R. könne "mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Netzwerk von Sympathisanten und Gleichgesinnten zurückgreifen, die sie als Autorität anerkennen". Bei einer Flucht oder einem Untertauchen könne sie mit logistischer und finanzieller Unterstützung rechnen. Die Ermittlungen zeigten demnach, dass die Frau aus Flöha in Sachsen "eng eingebunden und vernetzt ist in der Szene derer, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen". Der Beschluss zählt auf: "Reichsbürger", "Querdenker", Verschwörungstheoretiker, Anhänger nationalsozialistischen Gedankengutes oder Corona-Leugner.

Elisabeth R. selbst ist offenbar Teil alter Netzwerke aus der europaweiten rechtsextremen Holocaustleugner-Szene. Sie arbeitete eng zusammen mit Rigolf Hennig, dem deutschen Chef der völkisch-nationalistischen "Europäischen Aktion", die sich 2017 in Deutschland nach Razzien aufgelöst hat. Das Parteiprogramm der "Europäischen Aktion" war österreichischen Ermittlern zufolge der NSDAP nachempfunden. Elisabeth R. und Hennig unterschrieben Dokumente des "Freistaates Preußen", als dessen Staatspräsident sich Hennig bezeichnete.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100176722/prozess-um-geplante-lauterbach-entfuehrung-terror-theologin-kommt-nicht-frei.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Wir sahen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11727 am: 17. Mai 2023, 07:30:59 »
Man schreibt uns aus der Ostmark:


Zitat

    Lautsprechersystem missbraucht
    Hitler-Rede und »Sieg Heil«-Rufe in österreichischem Schnellzug abgespielt

Die ÖBB drohen den Verursachern nun mit rechtlichen Folgen  ;)
https://dietagespresse.com/es-war-ein-anschlusszug-oebb-rechtfertigt-abgespielte-hitler-rede/

Zitat
Wehrmacht denn sowas? Statt einer Stationsdurchsage bekamen Passagiere im Zug von Bregenz nach Wien gestern eine über das Lautsprechersystem eingespielte Hitlerrede zu hören. Die ÖBB rechtfertigten den Vorfall mit dem Hinweis, dass es sich bei der betroffenen Garnitur um einen Anschlusszug handelte.

Spoiler
Zitat
BREGENZ/WIEN – Aufregung im ÖBB-Hailjet nach Wien. Normalerweise werden kurz vor St. Pölten massive Verspätungen, das Schließen des Restaurants wegen Personalmangels oder Oberleitungsschäden durchgesagt. Doch diesmal kommt es anders: Aus den Lautsprechern dröhnen Hitler-Reden – inklusive „Heil Hitler“-Rufen.

Fahrgast Michael Steingaßner wurde zum Ohrenzeuge. „Einige im Zug haben applaudiert, teilweise auch mitgegrölt. Zuerst hab ich mir gedacht, das müssen die neuen Vorschriften der niederösterreichischen Landesregierung sein, damit das Bordrestaurant die Wirtshausprämie bekommt.“ Doch dafür reichen eigentlich Eiernockerl auf der Tageskarte.

Minutenlang wurden die Passagiere beschallt. „Um die Lautsprecher abzudrehen, wollte ich das Durchsagenkasterl mit meinem Schlüssel öffnen“, erzählt der Schaffner David Göring. „Aber irgendwer stahl in grad. Es hat dann eh super gepasst, es war ja immerhin ein Anschlusszug.“

Lokführerin Eveline Braun konnte ebenfalls nichts unternehmen. „Meine Aufgabe ist das Fahren, wir haben eh schon wieder eine 1000-jährige Verspätung gehabt.“

Euphorische Stimmung

Landeshauptfrau-Stellvertreter und Antisemitismusbeauftragte Udo Landbauer befand sich ebenfalls zufällig an Bord. Für ihn hatte die Zugfahrt unangenehme Folgen. Er stand während der Rede auf, hob den Arm zum Hitlergruß und schrie: „Endlich ist es soweit! Zug umkehren!“ Danach bereute er die Aktion. „Ich hab einfach mit gejubelt, da war so eine euphorische Stimmung, ich wusste ja von nichts.“
Totale Konsequenzen

Der nationalsozialistische Zwischenfall passierte laut ÖBB aufgrund einer „technischen Störung“. Eine schlüssige Erklärung; es kommt bekanntlich bei Problemen diverser technischer Gegenstände immer wieder zum plötzlichen Abspielen von Hitlerreden.

Die ÖBB drohen den Verursachern nun mit rechtlichen Folgen: „Wollt ihr die totalen Konsequenzen? Wollt ihr sie noch totaler, als ihr sie euch überhaupt vorstellen könnt?“, schreibt die Pressestelle auf Twitter. Trotzdem gebe es Sitzplätze ohne Hitlerrede künftig nur mehr mit Reservierung.

Bei den Wiener Linien betont man auf Nachfrage, dass ähnliche Vorfälle ausgeschlossen werden können. Die neue U5 fahre ab 2026 vollkommen führerlos.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11728 am: 17. Mai 2023, 07:36:49 »
um einen Anschlusszug


Hm, der Anschluß liegt aber auch schon ein paar Jahre zurück ... da sammer früh dran ...  ;)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11729 am: 17. Mai 2023, 18:30:15 »
Zitat
17.05.2023, 07:24 Uhr

Oberprex: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Enteignung

Der jahrelange juristische Streit um die Enteignung einer ehemaligen Neonazi-Immobilie in Oberprex im Landkreis Hof geht in die nächste Runde. Am Mittwoch wird vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Das Urteil könnte schnell fallen.

Von
Annerose Zuber

BR24  Redaktion

Das Haus in dem kleinen oberfränkischen Dorf Oberprex nahe der bayerisch-sächsisch-tschechischen Grenze bei Regnitzlosau im Landkreis Hof war mehrere Jahre von der Neonazi-Vereinigung "Freies Netz Süd" (FNS) genutzt worden. Im Jahr 2014 hat der Freistaat Bayern das rechtsextreme Netzwerk verboten und in diesem Zusammenhang auch das Haus beschlagnahmt.

Spoiler
Was wusste die Mutter des Neo-Nazis?
Gegen dieses Vorgehen kämpft seit Jahren die ehemalige Eigentümerin der Immobilie. Es gehörte der Mutter von Tony Gentsch, der eine führende Position im "Freien Netz Süd" eingenommen hatte. Sie hatte das Anwesen in Oberprex 2010 gekauft – angeblich als Altersruhesitz. Doch schnell entwickelte sich die ehemalige Gaststätte in dem kleinen Dorf an der fränkisch-tschechischen Grenze zum Treffpunkt für Neonazis aus ganz Deutschland. Unter anderem war 2011 der mehrfach verurteilte Martin Wiese zu Gast. Er saß unter anderem sieben Jahre im Gefängnis, weil er einen Sprengstoff-Anschlag auf das Jüdische Zentrum München geplant hatte. An dem Haus prangte der große Schriftzug "Nationales Zentrum Hochfranken".

Auch ein rechtsextremer Versandhandel hatte in dem Haus seinen Sitz. Der Handel wurde im Juli 2014 vom bayerischen Innenministerium ebenso verboten wie das rechtsextreme "Freie Netz Süd" – gleichzeitig wurde das Anwesen in Oberprex beschlagnahmt.

Gegen diese Beschlagnahmung klagte Gentschs Mutter und bekam im Sommer 2020 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München Recht. Nach Ansicht der obersten bayerischen Verwaltungsrichter könne der Eigentümerin nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie wusste, dass ihr Haus jahrelang von der rechtsextremen Kameradschaft FNS genutzt wurde.

Freistaat klagt gegen Urteil des VGH
Doch dieses Urteil akzeptierte der Freistaat nicht, deshalb beschäftigt sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall Oberprex. Es ist bundesweit das erste Verfahren, bei dem es um die Enteignung einer Immobilie geht, die nicht direkt einer rechtsextremistischen Gruppierung gehört, sondern ihr von den Eigentümern überlassen wurde. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/oberprex-enteignung-beschaeftigt-bundesverwaltungsgericht,TeU0X9A

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/bundesgericht-verhandelt-ueber-beschlagnahmten-neonazi-treff-18900564.html

https://www.sueddeutsche.de/bayern/extremismus-leipzig-bundesgericht-verhandelt-ueber-beschlagnahmten-neonazi-treff-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230517-99-723900

PM des Gerichts:
Zitat
Pressemitteilung
Nr. 39/2023 vom 17.05.2023
Beschlagnahme und Einziehung des Grundstücks eines Dritten im Rahmen eines Vereinsverbots
Spoiler
Eine mit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung verbundene Beschlagnahme- und Einziehungsanordnung in Bezug auf die Sache eines Dritten, der durch ihre Überlassung an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen gefördert hat, setzt voraus, dass der Dritte vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz muss sich auf alle objektiven Merkmale, also auch auf die Überlassung an einen Verein beziehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin wandte sich gegen die Beschlagnahme und Einziehung ihres mit einem Wohn- und Wirtschaftsgebäude bebauten Grundstücks im Rahmen eines Vereinsverbots. Mit Bescheid vom 2. Juli 2014 stellte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr fest, dass das "Freie Netz Süd“ eine Ersatzorganisation der verbotenen Vereinigung "Fränkische Aktionsfront“ sei, verbot die Vereinigung und löste sie auf. Die Behörde beschlagnahmte hierbei zugleich das dem Verein von der Klägerin überlassene Grundstück und ordnete dessen Einziehung zugunsten des Freistaats Bayern an. Das Verwaltungsgericht hat die gegen die Beschlagnahme und Einziehung des Grundstücks gerichtete Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beide Anordnungen aufgehoben, da jedenfalls der Nachweis fehle, dass der Vorsatz der Klägerin auch die Vereinseigenschaft des "Freien Netzes Süd" umfasst habe. Die hiergegen eingelegte Revision des Freistaats Bayern ist vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben.

Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1, § 12 Abs. 2 Alt. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Satz 2 VereinsG ist mit einem Vereinsverbot in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung von Sachen Dritter zu verbinden, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat. Diese Rechtsgrundlage ist hier anzuwenden, da das betroffene Grundstück im Eigentum der Klägerin als Dritte steht und nicht als Vereinsvermögen i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VereinsG anzusehen ist. Zwar ist das Vereinsvermögen nicht zivilrechtlich, sondern wirtschaftlich und damit weit zu verstehen. Maßgeblich ist das tatsächliche Herrschaftsverhältnis im Sinne eines Vereinsgewahrsams. Ausgenommen vom Begriff des Vereinsvermögens sind jedoch Sachen im Eigentum Dritter.       

Zu Recht hat das Berufungsgericht sämtliche Merkmale des objektiven Tatbestandes als Bezugspunkt des Vorsatzes angesehen. Insbesondere muss sich der Vorsatz des Dritten auch darauf beziehen, dass die Überlassung seiner Sache an den Verein dessen verbotswürdige Tätigkeit gefördert hat. Dies erfordert, dass er bei einer Parallelwertung in der Laiensphäre um die Existenz dieser Vereinigung und ihrer verfassungswidrigen Bestrebungen weiß und deren Förderung zumindest billigend in Kauf nimmt.

Ausgehend von diesem zutreffend erkannten Maßstab hat das Berufungsgericht nach Anhörung der Klägerin in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, ihr fehle das Wissen, dass sie das Grundstück an das "Freie Netz Süd" als Verein überlassen habe. Denn sie habe keine zumindest laienhafte Vorstellung davon entwickelt, dass die verfassungswidrigen Aktivitäten in organisierter Form von einem Verein im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG vorgenommen worden seien. An diese Tatsachenfeststellung ist das Bundesverwaltungsgericht mangels von dem Beklagten erhobener Verfahrensrügen gebunden.


BVerwG 6 C 5.21 - Urteil vom 17. Mai 2023

Vorinstanzen:

VGH München, VGH 4 B 20.124 - Urteil vom 30. Juni 2020 -

VG Bayreuth, VG B 1 K 16.23 - Urteil vom 07. Juni 2018 -
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https://www.bverwg.de/pm/2023/39
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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