Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363454 mal)

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Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #11535 am: 8. März 2023, 14:36:43 »
Zitat
„Verkehrsminister“ der Reichsbürger zu Geldstrafe verurteilt

Fast hätte die Richterin die Beteuerung des Angeklagten, er habe sich vom „Bundesstaat Bayern“ distanziert, positiv angerechnet. Doch in seinem Schlusswort wandte sich Reinhard F. an eine Besuchergruppe von Schülern im Gerichtssaal. Er predigte, dass Deutsche keinen Nachweis für ihre Staatsbürgerschaft hätten. Ein Personalausweis oder ein Reisepass reiche nicht.

Ebersberg/Pliening - „Wir sind staatenlos“, so Reinhard F.. Politiker, Richter oder andere Staatsbedienstete hätten ein gelbes Dokument. Reaktion des Staatsanwaltes: Das einzige gelbe Dokument, das er habe, sei sein Impfpass.

Das Urteil: 9100 Euro Geldstrafe

Das Urteil: 9100 Euro Geldstrafe für das Ex-Mitglied der Führungsebene des „Bundesstaates Bayern“. „Distanzierung gleich Null“, bescheinigte Richterin Vera Hörauf dem Angeklagten nach seiner Schlussaussage: „Reichsbürgertum in seiner Reinform.“

Reinhard F. hatte bei der Gruppe des „Bundesstaates Bayern“ in Pliening/Landsham einen „Führerschein“, einen „Heimatschein“ und ein „Staatsangehörigkeitszeugnis“ bestellt. Er schickte damit Briefe an Behörden und Fernsehsender, ohne Reaktion. Das war unstrittig. Reinhard F. sah in seiner Aktion eine Art Test. Er habe die Behörden aber nicht zu einer Prüfung aufgefordert, wurde ihm vor Gericht vorgehalten. Geprüft wurden am Richtertisch eine ganze Reihe von Beweismittel aus einer Aservatenkiste und aus Akten, laut Gutachten echten Dokumenten ähnlich. Dem Staatsanwalt galten die Aussagen des 62-Jährigen als Schutzbehauptungen.

Illegale Waffen gefunden

Reinhard F. gehörte in den Jahren 2016/2017 zur Führungseben des „Bundesstaates Bayern“. Er war quasi „Verkehrsminister“, will aber nie etwas unterschrieben haben. Sein Haus in Nürnberg wurde im Februar 2017 durchsucht. Gefunden wurden etwa ein Würgeholz (Nunchaku), ein Springmesser und ein Revolver. Alles illegale Waffen. Das eine sei ein Sportgerät aus seiner Kampfsportzeit mit offiziellen Wettkämpfen und 40 Jahre alt, verteidigte sich der Angeklagte. Das Messer habe im Werkzeugkasten gelegen und die Pistole gehöre ihm nicht. Sie sei nicht schussfähig gewesen. Seine eigenen, angemeldeten Waffen seien gepflegt. Die Pistole könnte jemand in der Garage abgelegt haben, so seine Anwältin.

Ausweise in Altdeutscher Schrift

Reinhard F. beteuerte zudem, er habe nie gesagt, dass die Ausweise in der BRD Geltung hätten. Die Dokumente seien zudem in altdeutscher Schrift geschrieben. „Das kann doch keiner lesen.“ Es sei kein Schaden entstanden.

Richterin Hörauf fand das alles wenig harmlos und verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung und illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen a 35 Euro.

https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/ebersberg-ort28611/ebersberg-verkehrsminister-der-reichsbuerger-zu-geldstrafe-verurteilt-92130617.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #11536 am: 8. März 2023, 16:58:31 »
Zitat
„Verkehrsminister“ der Reichsbürger zu Geldstrafe verurteilt

Komisch, auffällig viele Mitglieder der diversen Reichsregieurungen wollen Verkehrsminister sein. Wollen die einfach nur billig Bus fahren?
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11537 am: 8. März 2023, 16:58:45 »
Zitat
Die Pistole könnte jemand in der Garage abgelegt haben, so seine Anwältin.

Da muss ich den Angeklagten mal in Schutz nehmen. Das passiert mir auch ständig. Laufend liegen da Pistolen, Handgranaten und Maschinengewehre rum, die mir da jemand reinlegt. Ärgerlich war kürzlich, dass jemand versucht hat, einen Leopard2 drin zu parken, während mein Auto noch drin stand.
Übrigens hab ich da neulich auch eine Kiste gefunden mit den aus dem Briefkasten von Eva Rosen geklauten amtlichen Schreiben und Mahnungen. Es geht also nichts verloren.
Wenn also mal jemand was vermisst, fragt ruhig bei mir nach.
 ;D



Komisch, auffällig viele Mitglieder der diversen Reichsregieurungen wollen Verkehrsminister sein. Wollen die einfach nur billig Bus fahren?

Nein, die denken, dass sie dann mal wieder Verkehr haben...
 ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11538 am: 8. März 2023, 16:59:37 »
Off-Topic:
Die Goldbarren sind meine!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11539 am: 8. März 2023, 18:43:36 »
Hohenzollern: Vergleichsverhandlungen gescheitert

Hohenzollern vor Gericht
5. Mai 2022, 15:16 Uhr

Der Staat beendet die Vergleichs-Verhandlungen mit dem Adelshaus, das weiter auf Entschädigungen drängt.


Bezahlschranke, deshalb wissen wir nicht wirklich den Grund, aber kann es sein, dass da jemand eine gerichtliche Entscheidung dann doch vermeiden möchte ...?   :whistle:


Zitat
Streit um Kunstwerke
Warum die Hohenzollern klein beigeben

Die Hohenzollern ringen seit Jahren mit der öffentlichen Hand um Millionenwerte. Nun kündigt Prinz von Preußen teilweisen Verzicht an – Kulturstaatsministerin Roth spricht von einem »wichtigen Schritt«.

Von Klaus Wiegrefe und Jens Witte
08.03.2023, 14.54 Uhr
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/warum-die-hohenzollern-klein-beigeben-a-a0edf1c7-6acf-455c-9b17-976c29f8f956



Edith sagt: Die SZ hat auch was dazu.


Zitat
Streit um Entschädigungen für die Hohenzollern

Lass gut sein
8. März 2023, 16:27 Uhr

Georg Friedrich Prinz von Preußen gibt Ansprüche auf Entschädigung für Kunstwerke auf: Klagen in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam werden zurückgezogen.

Von Lothar Müller

In einem Interview mit der Welt hat Georg Friedrich Prinz von Preußen den Verzicht der Hohenzollern auf rund 4000 enteignete Kunst- und Sammlungsgegenstände bekannt gegeben, für die sie nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz des Jahres 1994 Rückgabeanträge gestellt hatten. Das ist ein bemerkenswerter Vorgang. Über Jahrzehnte hinweg hat das Haus Hohenzollern zähe Verhandlungen über diese Objekte geführt, die sich vor allem bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Potsdam sowie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und im Deutschen Historischen Museum in Berlin befinden. Verhandlungspartner waren und sind die Träger dieser Institutionen, das Land Brandenburg, der Bund und das Land Berlin. Parallel zu diesen außergerichtlichen Verhandlungen sind Klagen der Hohenzollern vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängig. Die Verzichtsankündigung ist nur sinnvoll, wenn sie die Rücknahme dieser Klagen beinhaltet.

Spoiler
Es handelt sich bei dem von Georg Friedrich Prinz von Preußen in den Vordergrund gestellten beweglichen Gegenstände um Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Möbel, Teppiche, Bibliotheksbestände sowie historisch bedeutsame Gegenstände wie Kronen und Reichsschwerter. Ihr numerischer Anteil an den öffentlichen Sammlungen, in denen sie gezeigt oder in Depots verwahrt werden, ist sehr gering. Nur für diese Objekte konnten überhaupt Rückgabeforderungen geltend gemacht werden. Enteignet wurden nach Besatzungsrecht in den Jahren zwischen 1945 und 1949 aber zugleich Immobilien der Hohenzollern. Bei ihnen ist die Rückgabe ausgeschlossen, hier ließen sich lediglich Entschädigungsforderungen stellen.

Der mit Hitler sympathisierende Kronprinz sei nur der "Vorerbe" gewesen, heißt es jetzt
Der symbolische und historische Streitwert der Verhandlungen zwischen den Hohenzollern und den staatlichen Stellen war und ist hoch, weil das Ausgleichsgesetz alle Rückgaben und Entschädigungen für Enteignungen ausschließt, wenn der Antragsteller der nationalsozialistischen Herrschaft "erheblichen Vorschub" geleistet hat. Dadurch rückte der in der weiteren Öffentlichkeit zuvor wenig bekannte Chef des Hauses Hohenzollern zum Zeitpunkt der Enteignungen in eine Schlüsselposition, der vormalige Kronprinz Wilhelm von Preußen (1882 - 1951), Sohn Kaiser Wilhelms II. Seine Sympathien für den Nationalsozialismus sind umfangreich belegt.

Als das Finanzministerium des Landes Brandenburg unter Verweis auf die Vorschubklausel Entschädigungsforderungen der Hohenzollern für enteignete Immobilien abwies, klagte Georg Friedrich Prinz von Preußen im November 2015 gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht in Potsdam. Seitdem sind in der öffentlichen Debatte historisches und juristisches Urteil miteinander verknüpft. Durch die Klage waren die außergerichtlichen Verhandlungen zwischen den staatlichen Stellen und dem Haus Hohenzollern erheblich belastet, der Prozess vor dem Potsdamer Gericht ruhte immer wieder, um außergerichtliche Einigungen nicht zu erschweren. Es ging dabei durchaus nicht nur um strittige Eigentumsverhältnisse, sondern auch um die ausgelaufenen Verträge für die Dauerleihgaben des Hauses Hohenzollern an die öffentlichen Kulturinstitutionen in Potsdam und Berlin. Zeitweilig hatten die Hohenzollern gar mit dem Abzug der unstrittig in ihrem Eigentum befindlichen Dauerleihgaben gedroht.

Es ist interessant, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen in seiner Verzichtserklärung auf ein juristisches Detail verweist, demzufolge im Erbvertrag der Hohenzollern "der ehemalige Kronprinz nur sogenannter 'Vorerbe', während mein Großvater Prinz Louis Ferdinand 'Nacherbe' war". Mit diesem Hinweis deutet er die Möglichkeit an, das juristische Urteil in der Entschädigungsklage vom historischen Urteil über den Kronprinzen Wilhelm zu entkoppeln. Wenn unklar ist, wer überhaupt enteignet wurde, berührt das die in allen historischen Gutachten auf den Kronprinzen konzentrierte "Vorschubfrage". Bisher war es stets die Linie des Hauses gewesen, die Nähe des Kronprinzen zum Nationalsozialismus anzuerkennen, aber unter Hinweis auf sein geringes politisches Gewicht zu bestreiten, dass er in der Lage war, dem System "erheblichen" Vorschub zu leisten.

Der "Chef des Hauses" hatte Historiker und Journalisten mit Klagen überzogen
Durch seine Erklärung hat Georg Friedrich Prinz von Preußen den Weg frei gemacht für einen Fortgang und Abschluss der außergerichtlichen Verhandlungen zwischen den Hohenzollern und den staatlichen Stellen. Dazu dürfte die Einsicht beigetragen haben, dass die politischen und symbolischen Kosten der "Vorschub"-Debatte für die Hohenzollern in den vergangenen Jahren zu hoch geworden sind. Zu diesen Kosten hatte nicht zuletzt die Klagefreudigkeit beigetragen, mit der Georg Friedrich in ihrem Verlauf gegen Historiker und Journalisten vorgegangen war und die er nun ausdrücklich bedauert. Der im juristischen Detail angedeuteten Wendung vom Kronprinzen Wilhelm, seinem Urgroßvater, zu Louis Ferdinand Prinz von Preußen, seinem Großvater, dürfte eine historische Fokus-Verlagerung folgen.

Für diesen Donnerstag hat das Haus Hohenzollern eine öffentliche historische Debatte über die eigene Geschichte im 20. Jahrhundert im Haus der Bundespressekonferenz angekündigt.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/kultur/hohenzollern-georg-friedrich-prinz-von-preussen-entschaedigungen-1.5765129
« Letzte Änderung: 8. März 2023, 18:50:25 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11540 am: 9. März 2023, 03:07:04 »
Bezahlschranke, deshalb wissen wir nicht wirklich den Grund, aber kann es sein, dass da jemand eine gerichtliche Entscheidung dann doch vermeiden möchte ...?   :whistle:

Wenn ich das richtig verstanden habe, sollten Unterstützer des Adolfs nicht entschädigt werden. Wenn aber jemand, und sei es der Kaiser höchstselbst, so etwas raushaut, verstehe ich nicht, warum der heutige "Prinz" noch klagt.

Zitat
Ex-Kronprinz Wilhelm hatte 1932/33 für Adolf Hitler öffentlich im In- und Ausland geworben. Nach Hitlers Machtübernahme erklärte er, man solle »jedem in die Fresse hauen«, der versuche, Unruhe in die Geschlossenheit der Naziregierung zu bringen. Er ließ dem Diktator nach den antisemitischen Nürnberger Gesetzen 1935 sogar ausrichten, er betrachte »die Rassenfrage vom Standpunkt des Führers« aus.

https://archive.ph/vDDKy#selection-5225.0-5229.346


Ob der Prinz wirklich nicht die Geschichte seiner Familie kennt, wage ich zu bezweifeln.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11541 am: 9. März 2023, 16:18:10 »
Ob der Prinz wirklich nicht die Geschichte seiner Familie kennt, wage ich zu bezweifeln.


Heute war PK.

Ein ganz kleines bißchen, aber nur kurze Zeit, hat er tatsächlich eine Unterstützung ausmachen können. Also zeitweise:


Zitat
DEBATTE

Hohenzollern-Chef: Kronprinz hat zeitweise mit Nazis sympathisiert

Kronprinz Wilhelm und Familie, 1927
Foto: picture-alliance / akg-images
Dies hat offenbar Implikationen für zwei Vergleichsverfahren in Zusammenhang mit Kunstwerken
 09.03.2023 14:13 Uhr
Spoiler
Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen sieht zeitweilige Sympathien seines Urgroßvaters Wilhelm Kronprinz von Preußen (1882-1951) für die Nationalsozialisten, mehr aber nicht. »Auch wenn ich selbst weder Historiker noch Jurist bin, lässt sich aus meiner Sicht nicht nachweisen, dass mein Urgroßvater dem Regime erheblichen Vorschub geleistet hat, selbst wenn er dies vielleicht gewollt hätte«, sagte der 46-Jährige am Donnerstag in Berlin. »Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Kronprinz Wilhelm zeitweise mit den Nationalsozialisten sympathisiert hatte.«

Die Frage ist wichtig im jahrelangen Streit um Entschädigung in Millionenhöhe zwischen der öffentlichen Hand und den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. (1859-1941). Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen. Nach dem Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System »erheblichen Vorschub geleistet hat«.

Laut Generalverwaltung des Hauses will von Preußen die Klagen in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zurückziehen. Dazu äußerte er sich am Donnerstag wie zuvor in der »Welt« zunächst nur indirekt in einem Fall.

Er verwies auf ungeklärte Eigentumsverhältnisse von Kunstwerken und Objekten, die abschließend geregelt werden sollten. »Für die Zuordnung von 4000 dieser mehr als 10.000 Objekte ist das Handeln meines 1951 verstorbenen Urgroßvaters relevant«, sagte von Preußen. Er habe entschieden, auf die Rückgabe von jenen 4000 Kunstwerken und damit verbundene Entschädigungen zu verzichten. »Damit möchte ich den Weg freimachen für eine unbelastete Debatte in der Geschichtswissenschaft zur Rolle meiner Familie im 20. Jahrhundert.«

Keine Angaben machte er während einer Historikerdebatte zunächst zu einem seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam. In diesem Verfahren geht um 1,2 Millionen Euro. dpa
[close]
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/kronprinz-hat-zeitweise-mit-nazis-sympathisiert/

___________________________


So kennt man die Kundschaft:  :D


Zitat
09 Mrz 2023
Sozialversicherungsbetrug
Pflege-Unternehmer mit Reichsbürger-Faible vor Gericht

Von Stefan Aigner in Nachrichten

Über eine Million an Sozialversicherungsbeiträgen soll der Betreiber eines Pflegedienstes allein 2015 und 2016 unterschlagen haben. Der 63-Jährige mit einem Hang zum Reichsbürgertum beschäftigte dabei ausschließlich Osteuropäerinnen.

Der Hüne mit dem weißen Vollbart und den langen grauen Haaren muss noch ein wenig warten, ehe ein Justizbeamter ihm die Handschellen abnimmt. Weil Fluchtgefahr besteht, sitzt Johann R. seit Januar in Untersuchungshaft. Eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten – wegen versuchter Nötigung, Erpressung und Beleidigung – ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vorstrafe wegen Nötigung hat er bereits.

Die Polizei stuft ihn als Reichsbürger und potentiell gefährlich ein. Mehrfach ist er in der Vergangenheit am Rande von AfD-Veranstaltungen durch Übergriffe aufgefallen – er hat verwandtschaftliche Beziehungen zu einem Mitglied der Landtagsfraktion. Vor der siebten Strafkammer des Landgerichts Regensburg steht der 63-Jährige wegen etwas völlig anderem.

Anklage: Bereitschaftszeiten bei 24-Stunden-Pflege nicht bezahlt

Als Betreiber eines Pflegedienstes soll Johann R. die Sozialversicherungen um einen Millionenbetrag geprellt haben – strafbar als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Ausschließlich Mitarbeiterinnen aus Osteuropa soll der Angeklagte aus dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab demnach beschäftigt haben.

Diese lebten in (jeweils zwei pro Betreutem einem wechselnden Zwei- bis Sechs-Wochen-Turnus) rund um die Uhr bei den Pfleglingen, wurden aber laut Anklage nur für 1,5 (Pflegestufe eins) bis maximal fünf Stunden (Pflegestufe drei) angemeldet und bezahlt. Insgesamt 112 Fälle listet die Anklage auf 82 Seiten für die Jahre 2015 und 2016. Den Rest der Zeit hätten die Beschäftigten in Bereitschaft verbracht – seien dafür aber nicht vergütet worden.

Das Konzept: „Durchaus attraktiv und vorteilhaft“

R.s Strafverteidiger Dr. Georg Karl spricht davon, dass sein Mandant davon ausgegangen sei, dass er in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt habe. Das Konzept sei sowohl für die Beschäftigten wie auch für die Pfleglinge „durchaus attraktiv und vorteilhaft“ gewesen.

Die Arbeitskräfte hätten für die Dauer ihres Aufenthalts eine Unterbringung gebraucht. Da sei es, schon allein aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse sinnvoll, direkt bei den Pflegebedürftigen zu wohnen – das spare Geld und Zeit. Den Pfleglingen habe es umgekehrt ein Gefühl der Sicherheit vermittelt, wenn die Mitarbeiterinnen direkt vor Ort gewesen seien.

Man habe zu keinem Zeitpunkt erwartet, dass mehr gearbeitet werde, als laut den MDK-Pflegestufen vorgesehen gewesen sei, so Karl. Das Konzept von R.s Pflegedienst habe sich allein dadurch von einem ambulanten Pflegedienst unterschieden, als dass die Beschäftigten vor Ort wohnten. Dieses Konzept habe er gegenüber den Behörden „stets mit offenem Visier kommuniziert“.
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen

Weil Johann R. der Reichsbürger-Szene zugerechnet wird, wurde der Prozessauftakt von erhöhten Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Zuschauer mussten unter anderem ihren Handys vor dem Sitzungssaal abgeben. Ein kleiner Fanclub aus Verwandten und Unterstützern ist gekommen – Zwischenfälle gibt es nicht.

Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich erst Ende April fallen.

Auch abseits davon dürfte noch einiges auf Johann R. Zukommen. Zuletzt wurden seine Wohn- und Geschäftsräume im Januar durchsucht – erneut ging es um Sozialversicherungsbetrug, die nicht bezahlten Bereitschaftszeiten in den Jahren nach 2015 und 2016. Den Staat erkenne er nicht an, ließ Johann R. laut einem Bericht des Oberpfalz-Echo Anfang Februar bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Weiden verlauten. „Über mir steht nur der Schöpfer.“

https://www.regensburg-digital.de/pflege-unternehmer-mit-reichsbuerger-faible-vor-gericht/09032023/


„in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben“ stimmt auf jeden Fall!

Nämlich mit den königlichen Richtlinien über die ärarialischen Arbeitshäuser.

Wollen die Systemlinge natürlich wieder nicht anerkennen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11542 am: 10. März 2023, 13:00:32 »
Zitat
Ich bin ein Deutscher aus dem Osten, so wie andere aus dem Norden sind, aus dem Süden oder aus dem Westen. Aber der Ausdruck „Ostdeutscher“ ist derart beschädigt, dass alle beschädigt werden, die man so nennt. Er ist mit so vielen Stereotypen und Abwertungen verbunden, dass man ihn nicht mehr gebrauchen sollte.

Quelle: https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/ostdeutschland-wird-seit-ueber-30-jahren-diffamiert-laut-professor-18720408.amp.html

Hier haben wir wieder so einen Fall, wo ich eigentlich zustimmen müsste aber irgendwie finde ich das fischi...
« Letzte Änderung: 10. März 2023, 13:32:47 von Grashalm »
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11543 am: 10. März 2023, 18:39:04 »
Er ist mit so vielen Stereotypen und Abwertungen verbunden, dass man ihn nicht mehr gebrauchen sollte.


Dann wird sich die ODEG bestimmt bald umbenennen, die Ostdeutsche Eisenbahn-GmbH?
https://www.odeg.de/

_____________________________



Zitat
Innere Sicherheit

Behörden entwaffnen 71 mutmaßliche Extremisten
10. März 2023, 14:09 Uhr

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 296 Waffen entzogen, teilt das Innenministerium mit. In 42 Fällen wurde ein Waffenbesitzverbot verhängt.

Bayerische Behörden haben im vergangenen Jahr 71 Menschen wegen extremistischer Bezüge entwaffnet. In 42 Fällen sei zudem ein Waffenbesitzverbot verhängt worden, teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in München mit. 64 Personen sind den Angaben zufolge der waffenaffinen rechtsextremistischen Szene, der "Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung" sowie dem sogenannten Bereich "Delegitimierung des Staates" zuzuordnen.

Die für das Waffenrecht zuständigen Kreisverwaltungsbehörden haben laut Mitteilung insgesamt 296 Waffen entzogen. In zwölf Fällen hatten die Behörden bereits bei der Antragstellung auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Hinweise auf extremistische Bezüge. Einer dieser Anträge wurde den Angaben zufolge abgelehnt, neun Anträge wurden wegen der zur erwartenden negativen Entscheidung zurückgenommen.

Damit ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und ein Verfahren zum Entzug einer vorher erteilten Erlaubnis eingeleitet wird, reicht demnach die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung aus. Waffenbehörden sind gesetzlich verpflichtet, dazu Auskünfte bei der Verfassungsschutzbehörde einzuholen. "Unser Ziel ist es, Extremisten aller Art den Zugang zu Waffen zu verwehren", sagte Minister Herrmann. Die bayerischen Waffenbehörden prüften daher jeden Verdachtsfall und schöpften die rechtlichen Möglichkeiten aus, um dieses Ziel zu erreichen.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz übermittele den Waffenbehörden nicht nur Erkenntnisse über Personen, die es gesichert als Extremisten einstufe, sondern auch bereits erste Anhaltspunkte für den Bezug eines Waffenbesitzers zum Extremismus, so der Minister.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-waffen-extremisten-innenministerium-1.5766570
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11544 am: 11. März 2023, 15:35:16 »
„Ja, wo laufen sie denn? Wo laufen sie denn hin, mein Gott …?“

Wenn die Gegendemo hundert mal so groß ist ...   :facepalm:







Zitat
Die von der Gruppe „Deutsche Patrioten“ geplante Demonstration durch die Kölner Innenstadt wurde am Mittag abgesagt.


Die Demonstration einer Gruppe namens „Deutsche Patrioten“, die für Samstagmittag in Köln geplant war, wurde nach Angaben der Polizei abgesagt. Zunächst sollte die Versammlung, die für 11 Uhr auf dem Heumarkt angekündigt war, auf 12 Uhr verschoben werden. Am Mittag wurde vor Ort die Absage der Demo mitgeteilt. Es waren nur drei Teilnehmende erschienen. Die Gruppe hatte sich mit 1000 Teilnehmenden bei der Polizei angemeldet und wollten als Demonstrationszug durch die Kölner Innenstadt ziehen.

Stattdessen waren am Mittag bis zu 300 Teilnehmende des antifaschistischen Gegenprotests zu sehen. Sie haben sich vor dem Reiterdenkmal aufgestellt.

https://www.ksta.de/koeln/koeln-demo-der-deutsche-patrioten-abgesagt-gegenprotest-am-heumarkt-508379


Wär' noch einer dazugekommen, wären es 33% mehr gewesen ...  ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11545 am: 11. März 2023, 16:22:43 »
Wär' noch einer dazugekommen, wären es 33% mehr gewesen ... 

Für toitsche Patri(d)ioten quasi Unzählige!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11546 am: 11. März 2023, 19:14:12 »
Deshalb habe ich Team Blau heute aus der Bahn raus gesehen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11547 am: 11. März 2023, 19:38:36 »
Man sieht auf dem Bild deutlich, wie die Schergen des Systems freie Bürger an der Meinungsäußerung hindern und unterdrücken!!1!!!11!!!!

___________________________

Das folgende könnte auch ins Auslandsforum passen, wenn hier nicht richtig, dann bitte verschieben:


Zitat
Ein mutmasslicher Reichsbürger aus dem Kanton Zug ruft deutsche Ermittler auf den Plan – doch sie werden von der Schweizer Justiz ausgebremst

Erstmals befasste sich das Bundesstrafgericht mit einem Reichsbürger-Fall. Staatsverweigerer sind in auch in der Schweiz aktiv – oft mit Verbindungen nach Deutschland. Der Fall zeigt: Das Schweizer Waffenrecht könnte ein Grund dafür sein.
Daniel Gerny
10.03.2023, 11.59 Uhr

Am 9. Juni 2022 kommt es im Kanton Zug zu einem bemerkenswerten Polizeieinsatz: Auf Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchkämmt die Kantonspolizei die Wohn- und Geschäftsräume eines deutschen Staatsbürgers. Sie stellt dabei umfangreiches Material sicher – Laptops, Mobiltelefone, Festplatten, zahlreiche handschriftliche Notizen und Halterungen für Jagdmunition.

Die Beamten gehen bei der Durchsuchung laut Aussagen des Mannes äusserst rabiat vor: Er sei von maskierten Polizisten «wie ein Schwerverbrecher» geknebelt worden, wobei auch Blendgranaten zum Einsatz gekommen seien, behauptet er. Seine beiden Töchter, beide im schulpflichtigen Alter, hätten den Einsatz hautnah miterleben müssen.

Gleichentags kommt es in Baden-Württemberg zu einem ähnlichen Einsatz in derselben Sache. Zum Hintergrund der grenzüberschreitend koordinierten Aktion macht die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Anfrage der NZZ «aus ermittlungstaktischen Gründen» keine näheren Angaben.
Zwei Stuttgarter Ermittler reisen an

Doch ein neuer Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona bringt etwas Licht in den Fall: Der in Zug wohnhafte Deutsche soll dem Reichsbürger-Milieu angehören und gegen das deutsche Waffengesetz verstossen haben. Die Stuttgarter Ermittler schätzen den Fall offenbar als schwerwiegend ein: Sie entsandten eigens zwei Kommissare aus Baden-Württemberg in die Schweiz, um am 9. Juni bei der Hausdurchsuchung und der Einvernahme vor Ort dabei zu sein.

Doch wie weitreichend sind die Verbindungen dieses Milieus in die Schweiz? Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln gehören in Deutschland rund 23 000 Personen dem Umfeld der Reichsbürger und Selbstverwalter an. Die Szene ist äusserst heterogen zusammengesetzt. Es finden sich dort Menschen aus allen Schichten, Bildungsniveaus und Altersklassen. Es existieren zahlreiche Gruppierungen, die jeweils ihre eigenen Verschwörungstheorien, Strategien und Ziele verfolgen. Der Verfassungsschutz schätzt einen Teil der Szene als gewaltbereit und gefährlich ein, nicht zuletzt wegen der verbreiteten Affinität zu Waffen.

Spoiler
Beim bisher grössten Einsatz im Dezember stürmten deutsche Spezialkräfte in einem grossangelegten Anti-Terror-Einsatz 130 Wohnungen in elf Bundesländern und verhafteten zahlreiche Personen. Im Visier hatten die Ermittler ein Netzwerk, das die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland angeblich überwinden und durch eine eigene Staatsform ersetzen wollte. Die Behörden sprachen damals sogar von Plänen für einen bewaffneten Angriff auf den Deutschen Bundestag. An der Spitze der Bewegung: Ein prozessfreudiger Verschwörungstheoretiker im Rentenalter, der dem deutschen Adel entstammt.
Ein selbsternannter Monarch und sein Netz in der Schweiz

Dabei gibt es durchaus Verbindungen der Szene in die Schweiz. Der Fall von Peter Fitzek und seinem «Königreich Deutschland» zeigt dies beispielhaft. Die NZZ hat kürzlich ausführlich über den selbsternannten Monarchen und sein Phantasiereich berichtet: Zwei Schlösser hat Fitzek in Deutschland bereits gekauft und dort seinen eigenen Staat ausgerufen. Doch Justiz und Behörden können ihn nicht stoppen. Im Gegenteil – Fitzek streckt seine Fühler weiter aus.

So luden seine Anhänger im vergangenen Winter im Toggenburg zu einem Seminar für Systemaussteiger ein. Fitzek selber hatte im September einen Auftritt an der Luzerner Esoterikmesse «Wohlfühltage» geplant, der dann aber platzte. Doch seine Anhänger bleiben höchst aktiv: Gemäss Recherchen des «St. Galler Tagblatts» hat einer von ihnen eine Liegenschaft in Appenzell Ausserrhoden gekauft. Möglicherweise sei gar ein Ableger in der Schweiz geplant, spekulierte die Zeitung.

Die Schweizer Verbindungen zur Reichsbürger-Bewegung würden vornehmlich durch aus Deutschland eingewanderte Personen aufrechterhalten, erklärt Dirk Baier vom Institut für Delinquenz und Kriminalprävention an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft (ZHAW). Gleichzeitig bilde sich hierzulande aber eine eigenständige, nur locker verbundene Staatsverweigerer-Szene heraus, die stark von Querulanten besetzt sei.

So beklagen Behörden seit Corona, dass Staatsverweigerer zunehmend aktiv würden. Besonders stark betroffen ist der Kanton Thurgau, wo es wiederholt zu Eskalationen und Drohungen gekommen ist. Roger Wiesendanger, Amtsleiter der kantonalen Bezirksbetreibungs-, Konkurs- und Friedensrichterämter, erklärt gegenüber der NZZ, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten inzwischen wöchentlich mit Staatsverweigerern zu tun. Er sieht in der Nähe zur deutschen Grenze eine der Hauptursachen.
Pfefferspray-Angriff auf Polizisten

Mittlerweile ist die Welle auch auf den Kanton Zürich übergeschwappt, wie Thomas Winkler, Präsident des kantonalen Berufsverbandes der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten (VGBZ), auf Anfrage bestätigt. Der Umgang mit Staatsverweigerern wurde deshalb im Rahmen des Gewaltschutzes und Bedrohungsmanagements gezielt geschult – mit gutem Grund: So ist im Kanton Baselland derzeit ein deutscher Staatsbürger angeklagt, dem über zwei Dutzend Delikte vorgeworfen werden, darunter ein Angriff mit Pfefferspray auf einen Polizisten.

Der Mann anerkennt die Legitimation des Gerichtes nicht und machte schon im Vorfeld klar, dass er nicht zur Verhandlung erscheinen würde. Vorgeladen sei die Person, mit der er aber als Mensch nichts gemein habe, erklärte er – ein wirres, aber für Staatsverweigerer typisches Argumentationsmuster. Vor dem Verhandlungstermin wurden in einschlägigen Telegram-Chats während Tagen Anhänger mobilisiert, um vor Ort Stimmung zu machen. Schliesslich musste die Verhandlung verschoben werden.

Auch im Falle des Beschuldigten aus Zug ist es bisher nicht zu einem Abschluss gekommen. Polizeilich war der Mann gemäss Angaben im Beschwerdeentscheid zwar bereits bekannt. Die Ermittlungen gegen ihn seien aber noch im Gange, erklärt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegenüber der NZZ. Der Fall bleibt deshalb vorerst schemenhaft.
Eher Querulanten als konspiratives Kollektiv

Klar ist nur: Den entscheidenden Hinweis auf den Beschuldigten erhielten die Ermittler von einer Person, «der seitens der Staatsanwaltschaft Vertraulichkeit zugesichert» worden sei. So steht es im Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes. Ob der Beschuldigte Anhänger einer grösseren Organisation ist, geht aus dem Entscheid jedoch nicht hervor.

Baier von der ZHAW warnt aber davor, die Szene in der Schweiz zu überschätzen. Im Gegensatz zu Deutschland gebe es hier weder einen von ehemaliger Grösse träumenden Adel noch durch AfD-Erfolge motivierte Eliten oder rechtsextrem denkende ehemalige Offiziere, erklärt er gegenüber der NZZ: Es handle sich bei den Staatsverweigerern in der Schweiz eher um einzelne Personen als um ein konspiratives Kollektiv.

Ausserdem sei die Zustimmung zur gelebten Demokratie in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland sehr hoch. So ist es nicht überraschend, dass auch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) und der Nachrichtendienst (NDB) bis anhin nur einzelne Aktivitäten von Staatsverweigerern verzeichnen.
Schweiz gewährt vorerst keine Rechtshilfe

Einzelne Beobachter vermuten jedoch, dass die Schweiz für Reichsbürger nicht zuletzt wegen ihrer liberalen Waffengesetzgebung besonders attraktiv sei. Darauf könnte auch der Entscheid des Bundesstrafgerichtes hindeuten: Weil die Vorschriften über den Waffenbesitz in Deutschland strenger sind als in der Schweiz, beisst die Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Zuger Fall vorerst nämlich auf Granit.

Es sei nicht klar, ob das dem Beschuldigten vorgeworfene Verhalten nach Schweizer Recht überhaupt strafbar sei, erklärt das Bundesstrafgericht in seinem Entscheid. Während zum Beispiel der Besitz von mehrschüssigen Kleinkaliberkurzwaffen in Deutschland verboten sei, fehlen diese in der entsprechenden Aufzählung im schweizerischen Waffengesetz. Aus diesem Grund wird vorerst keine Rechtshilfe gewährt.

Die sichergestellten Unterlagen und Vernehmungsprotokolle werden nicht an die deutschen Behörden herausgegeben. Die Beschwerdekammer räumen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft aber eine dreimonatige Frist ein, um das Rechtshilfegesuch nachzubessern und aufzuzeigen, ob ein Tatbestand des Schweizer Strafrechts vorliegt.

Der Entscheid ist somit auch eine Rüge an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, die Deutschland bei Ermittlungen auf einem aufsehenerregenden Gebiet grosszügig Unterstützung zugesagt hatte. Das Staatsverweigerer-Milieu in der Schweiz – es bleibt eine geheimnisumwitterte, kaum fassbare Szene. Gut möglich, dass auch der Fall, der im letzten Sommer mit dem aussergewöhnlichen Polizeieinsatz begonnen hatte, nie gelöst wird.
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https://www.nzz.ch/schweiz/ein-mutmasslicher-reichsbuerger-aus-dem-kanton-zug-ruft-deutsche-ermittler-auf-den-plan-doch-sie-werden-von-der-schweizer-justiz-ausgebremst-ld.1729284

https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/zug/wegen-lockerem-waffengesetz-schweiz-bremst-deutsche-bei-reichsbuerger-ermittlungen-aus-id18389426.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11548 am: 15. März 2023, 09:27:11 »
Es geht den Betrügern mit Reichsbürgerbezug im Kern eh ja immer nur ums Geld. (Anhang 1)

Dem Herrn Chawales mit seinem Anwalt Lorek allerdings auch, aber den schönen Streisandeffekt hat er sich nun zu Recht verdient (Anhang 2-4).
« Letzte Änderung: 15. März 2023, 09:30:59 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11549 am: 15. März 2023, 09:45:52 »
Rene S. ist aber wirklich umtriebig. Ist das der Ex-Fahrer vom Fitzelchen?
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