Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363655 mal)

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Offline Seb

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11160 am: 9. November 2022, 21:38:58 »
Demo in München (siehe #11153):
Zitat
"Querdenker"-Demonstration vorzeitig abgebrochen
Ausgerechnet am Jahrestag des 9. November 1938 veranstalteten etwa 350 Verschwörungsgläubige und Impfgegner eine Kundgebung für "politische Gefangene". Dann kommt die überraschende Wende.

Nach einer Stunde war alles vorbei. Der Ulmer Anwalt Markus Haintz hat am Mittwochabend die von ihm initiierte Kundgebung für inhaftierte Pandemieleugner und Verschwörungsideologen (Haintz: "politische Gefangene") vorzeitig abgebrochen. Er habe gerade mit einem "Herrn jüdischer Herkunft" gesprochen, sagte Haintz vor 350 teils applaudierenden, teils aber auch erkennbar konsternierten Anhängern und rund 250 ebenso verblüfften Gegendemonstranten. Sein Gesprächspartner habe ihm gesagt, dass sich die Versammlung "für ihn heute nicht richtig anfühlt". Er, Haintz, werde deshalb die Demo beenden.

Die Kundgebung hatte bereits mit Verspätung begonnen. Zuvor hatte Haintz nach eigenen Angaben einen Rechtsextremisten von der Versammlung ausgeschlossen. Zudem war Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Justiz, auf ein möglicherweise volksverhetzendes Plakat aufmerksam gemacht worden. Angriffsziel der Foto-Collage: Juden. Haintz hatte zu Beginn der Versammlung noch dazu aufgerufen, Teilnehmer mit verbotenen Symbolen oder Flaggen bei ihm und der Polizei zu melden. Es könnte sich dabei um staatlich bezahlte Provokateure handeln, behauptete er.

Dass sich die verschwörungsideologisch intonierte Kundgebung für jüdische Münchnerinnen und Münchner "nicht richtig anfühlt", hätten die Organisatoren bereits im Vorfeld wissen können.

Der von Haintz initiierte Demonstrationszug war unter anderem dem auf den Philippinen festgesetzten Münchner Propagandisten des antisemitischen Verschwörungskults "QAnon" Oliver Janich gewidmet, der öffentlich dazu aufgerufen hat, deutsche Politiker und einen jüdischen Milliardär umzubringen. Ein verurteilter Volksverhetzer hatte außerdem angekündigt, die Demo als Solidaritätskundgebung für eine inhaftierte Shoah-Leugnerin zu nutzen, kam dann jedoch nicht nach München.

Bei der Gedenkstunde im Alten Rathaus für die Opfer der Reichspogromnacht von 1938 ging Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde, am Abend auf die nahe Demonstration der "Querdenker"-Szene ein: "Die politischen Kräfte, die den Hass unserer Geschichte wieder entfesseln wollen, werden dieses Land erneut in den Abgrund stürzen, wenn wir sie lassen. Alles, was mein Vater sich erhofft hat und das nach 1949 Wirklichkeit wurde - wollen sie zerstören." Parteien wie die AfD und Gruppierungen wie die, die zur selben Zeit durch die Münchner Innenstadt zögen, seien eine Gefahr für die Demokratie. Sie dankte allen, "die gegen den Hass auf der Straße sind und ihre Stimme erheben".

Der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, Ludwig Spaenle, hatte die geplante Kundgebung ebenfalls scharf kritisiert. "Die Querdenker-Szene und viele ihrer Sympathisanten" müssten wissen: "Wer sich auf den 9. November als deutschen Schicksalstag beruft und an diesem Datum in München zu einer Kundgebung aufruft, um zugunsten vermeintlich 'politischer Gefangener' zu demonstrieren, folgt einer unseligen Tradition, die vor 99 Jahren in München blutig gescheitert ist."

Spaenle wies damit auf den ebenfalls an einem 9. November an der Feldherrnhalle niedergeschlagenen Hitlerputsch hin. Nicht weit entfernt - auf dem Platz vor der Oper - begann am Mittwochabend der Aufmarsch der verschwörungsideologischen Szene. In den vergangenen Jahren hatten Münchner Neonazis immer wieder versucht, am 9. November zur Feldherrnhalle zu marschieren. "Die Zivilgesellschaft und die Behörden seien aufgefordert", so Spaenle, einen Missbrauch dieses Datums zu verhindern.

Der Veranstalter der Kundgebung, Markus Haintz, hatte in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme bestritten, "dass er durch die Demonstration Opfer der Nazidiktatur provozieren möchte". Der ursprünglich gewählte Ort unmittelbar neben der offiziellen Gedenkfeier, der Termin: alles mehr oder weniger Zufall, behauptete der Anwalt aus der Querdenker-Szene - obwohl seine Demo-Aufrufe mit dem Hashtag #muc911 von Anfang an auf den "deutschen Schicksalstag" abzielten.

In den Szene-Kanälen auf Telegram und Twitter herrschte nach Haintz' Entscheidung helle Aufregung. "Wann versteht ihr, das Herr Haintz höchstens seine eigene Show abzieht...", schrieb eine Anhängerin der Gruppierung "München steht auf". Andere mutmaßten, der Organisator habe den vorzeitigen Abbruch der Demo schon länger geplant und gar nicht vorgehabt, zu den Münchner Gerichten zu ziehen. Auch der Mann, mit dem Haintz vor dem Abbruch der Kundgebung sprach, bezweifelt, dass dieses Gespräch der Grund für den Abbruch der Demo war. Er hält Haintz' Aussagen für einen Vorwand.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-demo-querdenker-9-november-abbruch-1.5692080
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11161 am: 11. November 2022, 06:38:51 »
Sprachlich und von den Formulierungen her nicht das Beste, aber 140 TS sind ja mal ne Ansage:


Zitat
Strafbefehl gegen 62-Jährigen
Geldstrafe wegen Beschädigung von Holocaust-Mahnmal verhängt
Do 10.11.22 | 12:53 Uhr

Weil er das Holocaust-Mahnmal in Berlin beschädigt hat, ist am Donnerstag gegen einen 62-Jährigen eine Geldstrafe von 3.200 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Störung der Totenruhe verhängt worden.

Weil dem Mann zudem ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie Nötigung zur Last gelegt werden, beträgt die Gesamtgeldstrafe 5.600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro). Das Urteil erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil der in Brandenburg lebende Mann nicht zum Prozess erschienen war.

Nach Hammer-Aktion als Auto-Raser aufgefallen
Der 62-Jährige soll im April 2020 mit zwei Hämmern an einer der Beton-Stelen des Holocaust-Mahnmals mitten in der Hauptstadt vier Ecken abgeschlagen haben. Die Sanierungs- und Reparaturkosten würden sich auf rund 9.000 Euro belaufen, hieß es.

Vier Tage nach der Beschädigung des Holocaust-Denkmals soll der Angeklagte in Berlin-Tempelhof als Autofahrer durch Raserei aufgefallen sein. Mit bis zu 100 Stundenkilometern hat er laut Ermittlungen vor einer Polizeikontrolle die Flucht ergriffen. Bei dem 62-Jährigen liege möglicherweise eine psychische Beeinträchtigung vor, hieß es nun am Rande.

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe im Fall des Mahnmals nicht aus Kritik gehandelt. Der Mann kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dann käme es zu einem neuen Prozesstermin.

Sendung: rbb24 Abendschau, 10.11.2022, 19:30 Uhr


Wenn das nur nicht immer so lange dauern würde ...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11162 am: 11. November 2022, 09:06:28 »
In der Zwischenzeit darf er sich vermutlich mit den Kosten der Reparatur rumschlagen, bei 100 Sachen innerorts ist "Fußgänger" angesagt und wenn da noch psychische Auffälligkeiten vermutet werden, kommt sicherlich noch eine Einladung zum "♥♥♥entest" hinterher. Mit der Anzahl an Tagessätzen gibt es noch ein Sternchen im Fleißheft obendrauf. Also nix mit "Zahlen und fröhlich sein".

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11163 am: 11. November 2022, 16:30:47 »
Zitat
Politik
Documenta setzt weiter auf Israelhass
11. November 2022 | Stefan Laurin

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, hat die Documenta bereits die Mitglieder der neuen Findungskommission benannt, deren Aufgabe es ist, ist künstlerische Leitung für die Documenta 16 auszuwählen. Es sind die ehemaligen Leiter des nordhessischen Kunstschau und Fuchs (Documenta 7, 1982), Catherine David (10, 1997), Roger Buergel (12, 2007), Carolyn Christov-Bakargiev (13, 2012) und Adam Szymczyk (14, 2017). Der gerade erst ins Amt gekommene Documenta-Geschäftsführer Ferdinand von Saint-André sagte der SZ, man habe auch Ruangrupa angefragt, aber die hätten abgelehnt. Damit schlägt von Saint-André nach den Antisemitismusskandalen dieses Jahres   einen Kamikaze-Kurs ein: Mit Ruangrupa hätte von Saint-André gerne bekannte Unterstützer der antisemitischen BDS-Kampagne dabei gehabt, deren Ziel die Vernichtung Israels ist. Mit Adam Szymczyk hat er jemanden an Bord geholt, von  dem die taz schreibt, er habe „von palästinensischen Nationalisten angeleitete Aufrufe, in denen Israel pauschal diffamiert und sein Existenzrecht infrage gestellt wird“ unterschrieben. Ferdinand von Saint-André  ist offenbar zu schlicht veranlagt, um seine Aufgabe vernünftig wahr zu nehmen. Macht er so weiter, wird es keine Documenta 16 geben.

https://www.ruhrbarone.de/documenta-setzt-weiter-auf-israelhass/214835/

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11164 am: 11. November 2022, 18:01:23 »
Off-Topic:
Hat nichts mit unserer Kundschaft zu tun, aber sehr interessant zu lesen wie weit manche gehen wegen einer WM

https://www.srf.ch/news/schweiz/projekt-gnadenlos-wie-katar-in-der-schweiz-die-fussballwelt-ausspionierte
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11165 am: 12. November 2022, 18:31:38 »
Zitat
Anschlag geplant: Brandenburger Justiz klagt jungen Gefährder an

Der 18-jährige Deutsche steht im Verdacht, einen Sprengstoffanschlag geplant zu haben. Bei einer Durchsuchung seiner Räume fand die Polizei Chemikalien.

dpa
12.11.2022 | aktualisiert am 12.11.2022 - 16:01 Uhr

Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg nach einem Medienbericht Anklage gegen einen 18-Jährigen erhoben. Wie die Märkische Allgemeine Zeitung (Print/Samstag) berichtete, sei der Beschuldigte vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Potsdam angeklagt.

Das habe die Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel bestätigt, hieß es. Die Behörde war am Samstag für Nachfragen nicht erreichbar. Der als Gefährder eingestufte Deutsche steht im Verdacht, einen Sprengstoffanschlag geplant zu haben.

Anfang Juni war der Verdächtige in Untersuchungshaft gekommen. Er soll sich sowohl Anleitungen zum Bau von Waffen, Munition und Sprengkörpern verschafft als auch erste Sprengversuche gemacht haben. Bei Durchsuchungen waren Anleitungen dafür sichergestellt worden. Die Straftaten sollen einen rechtsextremen Hintergrund haben. Wann der Prozess beginnt, war noch unklar.

18-Jähriger versuchte wohl Jugendliche zu mobilisieren
Die Ermittler waren schon einige Zeit zuvor auf der Spur des jungen Mannes aus Potsdam. In Sozialen Medien versuchte er nach einer Mitteilung der Behörden vom Sommer, vor allem Jugendliche für eine „Revolution gegen das System“ zu werben. Bereits im Juli 2021 hatte die Polizei bei der Durchsuchung von Räumen des Beschuldigten Chemikalien sowie eine Vielzahl den Nationalsozialismus verherrlichender Dinge gefunden, wie es hieß.


https://www.berliner-zeitung.de/news/generalstaatsanwaltschaft-klagt-jungen-gefahrder-an-li.286301


Das wird halt so ein Lausbub sein, der bei Jugend forscht mitmachen wollte?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11166 am: 13. November 2022, 07:33:29 »
Zitat
Warum überwacht der Verfassungsschutz nicht die Klimajugend?

Der Tod einer Radfahrerin in Berlin wirft die Frage auf, wohin radikale Öko-Proteste im Extremfall führen. Dennoch beobachtet der Verfassungsschutz die «Querdenker», nicht aber die Klima-Bewegung. Ein Lehrstück über höhere Moral und politische Einseitigkeit.

Eric Gujer
483 Kommentare
11.11.2022, 05.30 Uhr

Alle sind gleich, aber manche sind gleicher. Diese Erkenntnis aus George Orwells Parabel auf das totalitäre Sowjetsystem hat heute noch Bestand – auch im demokratischen Rechtsstaat Deutschland.

Obwohl auf das Konto von Linksextremisten genauso viele Gewalttaten gehen, behauptet Innenministerin Nancy Faeser unverdrossen, die Rechtsextremisten seien die grösste Gefahr.

Von der Blindheit auf einem Auge profitierten schon Lenin und Stalin: Selbst wenn die Linken Verbrechen begehen, kämpfen sie eigentlich für eine bessere Welt, für Fortschritt und Gerechtigkeit. Die Rechten hingegen sind nur Verbrecher. Sie haben keine Erlösungsideologie, die ihren Taten ein Mäntelchen der Legitimität umhängt.

Der Grundsatz, wonach einige stets gleicher sind als andere, gilt auch dort, wo Gewalt allenfalls billigend in Kauf genommen wird. Dass die Extremisten der «Letzten Generation» in Berlin einen Stau verursachten, der unter Umständen eine Mitursache für den Tod einer Velofahrerin war, wurde pflichtschuldig verurteilt. Aber eben nur pflichtschuldig.

Die Urheber der Aktion veröffentlichten ein von Selbstgerechtigkeit triefendes Manifest. Reue oder auch nur einen Zweifel, ob der gute Zweck wirklich sämtliche Mittel rechtfertigt, zeigten sie nicht. Stattdessen reklamierten sie eine höhere Moral für sich.

Die Klimajugend «Fridays for Future» sah im Anschluss an den Unfalltod keinen Grund, sich in aller Form von ihrer extremistischen Schwester-Bewegung zu distanzieren. Grüne und Sozialdemokraten wiederum distanzierten sich nicht von «Fridays for Future». Denn man kämpft ja für eine bessere Welt ohne Erderwärmung, und das hehre Ziel erfordert Opfer.

Spoiler
Wer delegitimiert den Staat mehr – die Klima-Bewegung oder die «Querdenker»?
Wie anders fällt doch die Reaktion auf «Querdenker», Corona-Leugner und Putins fünfte Kolonne aus – auf den ganzen Narrensaum einer von den vielen Krisen unserer Zeit verunsicherten Mittelschicht. Obwohl im Zusammenhang mit ihren Demonstrationen keine Todesopfer zu beklagen sind, schuf der Inlandgeheimdienst eine Kategorie, um eine Überwachung zu begründen: die «verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates».

Wenn sich die Aktivisten der «Letzten Generation» auf Strassen festkleben, verüben sie Straftaten. Sie kalkulieren Notsituationen mit lebensgefährdenden Folgen ein, denn sie wollen die Gesellschaft nötigen. Trotzdem macht das allein sie noch nicht zu «Öko-Terroristen», wie es jetzt heisst. Von Strassenblockaden ist es ein ziemlich weiter Weg bis zum mörderischen Irrsinn der «Rote-Armee-Fraktion».

Die «Querdenker» glauben an finstre Mächte, an eine Impf-Lüge, die Schuld der Ukrainer und der USA am Kriegsausbruch. Deswegen sind sie noch keine Verfassungsfeinde. Das Grundgesetz schützt die Freiheit, auch absonderliche Meinungen zu äussern.

Beide Bewegungen stellen – derzeit – keine ernstliche Gefahr für den Staat dar; beide werden die Demokratie nicht zum Einsturz bringen. Aber nur eine Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet, obwohl die Begehung von Straftaten nicht einmal den Kern ihrer Aktionen darstellt. Manche Protestformen sind eben gleicher als andere.

Würde das Bundesamt für Verfassungsschutz dieselben Kriterien anlegen wie bei den «Querdenkern», müsste die Behörde auch die Beobachtung von «Fridays for Future» öffentlich verkünden. Deren Anhänger fordern, die soziale Marktwirtschaft «zu verbrennen» und nicht fossile Brennstoffe. Sie stellen wie Luisa Neubauer die Demokratie infrage, sollten deren nun einmal langwierige Verfahren einen schnellen Klimaschutz behindern. Deutlicher kann man den Staat und seine verfassungsmässigen Grundlagen nicht delegitimieren.

«Fridays for Future» hat für Reformer und Realisten nur Verachtung übrig
Dennoch bleibt der Verbalradikalismus der Klimajugend ohne Folgen. Der Staat drückt ein Auge fest zu, weil die Mehrheit der Bevölkerung die Erderwärmung für eine grosse Gefahr hält. Der Klimaschutz-Bewegung wird moralische Legitimität zugeschrieben, selbst wenn ihr extremistischer Rand vor kriminellen Handlungen nicht zurückschreckt.

Dieselbe Mehrheit sieht hingegen in den Menschen, die sich bei «Montagsspaziergängen» einfinden, nichts als Spinner, deren krude Anliegen kein Verständnis verdienen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Demonstranten oft Ostdeutsche sind. Deren Ansichten betrachten die Westdeutschen ohnehin mit Argwohn.

Der Inlandgeheimdienst als Büttel zur Verfolgung einer Minderheit im Namen der Mehrheit? Die Behörde könnte es eines Tages bereuen, dass sich ihr Präsident Thomas Haldenwang so bereitwillig politisch instrumentalisieren lässt. Mehr Zurückhaltung wäre wünschenswert. In der Demokratie sind Geheimdienste nicht dazu da, missliebige Weltanschauungen zu verfolgen.

Von der gebotenen weltanschaulichen Neutralität, mit der der Staat allen Protestformen begegnen sollte, sofern sie die Grenze zur Straftat nicht überschreiten, hat sich die Bundesrepublik im Namen einer höheren Moral längst verabschiedet.

Dabei gibt es eigentlich nichts Gefährlicheres in der Politik als Revolutionäre, die sich auf Moral berufen. Und revolutionär will die Klimajugend ja sein.

Sie verachtet den Pragmatismus der Reformer, die im Gestrüpp der internationalen Konferenzen und der widerstreitenden innenpolitischen Interessen nach tauglichen Konzepten für den Klimaschutz suchen. Sie verachtet die Bescheidenheit der Realisten, die eine Anpassung an die Erderwärmung für unumgänglich halten, wenn sich das ambitionierte Zwei-Grad-Ziel nicht in der nötigen kurzen Frist erreichen lässt.

Eine neue Generation von Unbedingten will Katharsis statt Kompromisse. Sie träumt von der grossen Wende, die wieder einmal Erlösung bringen soll.

Entlastungspakete und konsequenter Klimaschutz passen nicht zusammen
«Fridays for Future», von den extremistischen Gruppen ganz zu schweigen, vertritt einen Absolutheitsanspruch, der einem Robespierre oder Lenin nicht fremd gewesen wäre. Die Ideologie ist hermetisch, weil sie Güterabwägungen nicht zulässt. Die Rettung des Klimas steht bedingungslos über allen anderen Staatszielen.

Dieser kategorische Imperativ des 21. Jahrhunderts passt nicht zu einer Politik, die mit Entlastungspaketen den sozialen Frieden zu garantieren versucht. Die volle Schockwirkung der Energiepreise würde den CO2-Ausstoss deutlich senken, doch betrachten selbst die deutschen Grünen dies als politischen Selbstmord.

Der Vergleich mit Berufsrevolutionären früherer Tage mag zunächst weit hergeholt erscheinen. Natürlich unterscheiden sich die Mittel fundamental. Die Bolschewisten haben sich nicht vor dem Winterpalais festgeklebt, sondern es gestürmt. Aber die Klimajugend wäre die erste pseudorevolutionäre Bewegung, in der sich nicht einzelne Mitglieder aus Frustration über ausbleibende Erfolge radikalisieren würden.

Schon die Selbstbezeichnung als «Letzte Generation» verrät ein totalitäres Denken, das sich mit der auf Ausgleich angelegten Demokratie schlecht verträgt. Wenn die Politik nicht auf die Forderungen eingeht, stirbt die Menschheit aus. Sofort. Unausweichlich. Unwiderruflich. Ideologien der Alternativlosigkeit unterdrücken alle Zweifel und fördern den Fanatismus. Das macht sie gefährlich.

Die Erderwärmung ist eine gut belegte Tatsache, deren menschengemachte Ursache immer weniger Menschen infrage stellen. Doch selbst unbestreitbare Erkenntnisse produzieren politische Widersprüche. Werden diese nicht aufgelöst, münden sie in Heuchelei oder Frustrationen.

Einerseits kommt eine Velofahrerin im Zusammenhang mit einem Klima-Protest zu Tode. Anderseits subventionieren viele europäische Staaten den Energieverbrauch von Privathaushalten und Unternehmen mit hohen Summen. Die Regierungen sind sogar zufrieden, wenn mehr klimaschädliche Kohle verfeuert wird, solange niemand friert.

Der Widerspruch zwischen so viel Pragmatismus und dem Anspruch der Klima-Bewegung auf rasche und totale Umkehr lässt einen frösteln. Der Sprengstoff ist unübersehbar.

Die Frage ist legitim, was mit den Aktivisten geschieht, wenn ihre Erwartungen enttäuscht werden. Noch bevölkern sie die Talkshows und scheinen davon überzeugt, dass die grosse Wende bald kommt. Was aber passiert, wenn die Läuterung der globalen Konsumgesellschaft Stückwerk bleibt? Löst sich die Bewegung dann auf und zieht sich ins Private zurück, oder sucht sie andere Wege?
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https://www.nzz.ch/meinung/letzte-generation-wie-radikal-werden-die-klima-kleber-ld.1711543



Spoiler
Verlinkt zu
Der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2020 scheint die These von Scholz und seiner Innenministerin hingegen zu stützen, zumindest auf den ersten Blick. Der «politisch motivierten Kriminalität rechts» werden dort rund 22 000 Straftaten zugeordnet. Dem gegenüber stehen rund 11 000 Straftaten aus dem linksextremen Spektrum. Weitaus grösser ist der Abstand zu den Delikten von radikalen Muslimen. Im Jahr 2020 zählten die Verfassungsschützer 378 islamistische Straftaten.

Wie kommt es zur grossen Diskrepanz zwischen den Zahlen des Verfassungsschutzberichts und denjenigen der Bundesanwaltschaft, die sich fast nur mit Islamisten beschäftigt? Die Bundesanwaltschaft wird vom Generalbundesanwalt geführt. Er ist der oberste deutsche Strafverfolger. Seine Mitarbeiter befassen sich daher nur mit staatsgefährdenden Delikten, in aller Regel Terrorismus. Der Bericht des Verfassungsschutzes listet hingegen ganz verschiedene Taten auf.

Darin liegt auch der Grund für die Differenz zwischen rechten und linken Delikten, denn 58 Prozent der rechtsextremen Taten sind sogenannte Propagandadelikte. Ein Propagandadelikt nach deutschem Recht begeht zum Beispiel, wer ein Hakenkreuz auf eine Wand sprüht. Auch die Verbreitung von rechtsextremen Filmen oder Liedern zählt dazu. Die im linksextremen Spektrum gängigen Symbole oder Lieder fallen aber in aller Regel nicht unter den staatlichen Bann. Linke Propagandadelikte spielen daher in Deutschland kaum eine Rolle.
https://www.nzz.ch/international/kommt-die-groesste-gefahr-fuer-die-deutsche-demokratie-wirklich-von-rechts-ld.1662568
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Ob der Rechtsextremismus die „größte“ Bedrohung ist, kann man politisch auch anders sehen.

Er ist meiner Ansicht und der Anzahl der Straftaten nach derzeit die größere Bedrohung als der Linksextremismus.

Von Rechts- bzw Linksextremismus reden, dann aber mit dem Islamismus daherkommen und rechtsextremistische Taten als „Propagandataten“ zu verharmlosen, finde ich jetzt nicht sehr professionell.

Immerhin wollen die Kameratten den Opfern ihre Würde nehmen und auf diese weise einen neuen Holocaust vorbereiten.
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Offline nixweiter

Re: Presseschnipsel
« Antwort #11167 am: 13. November 2022, 09:37:45 »
Zitat
Von der Blindheit auf einem Auge profitierten schon Lenin und Stalin:

Oookay? ??? War das nicht zu einer Zeit als sich Linke und Rechte auf deutschen Straßen gegenseitig die Fresse polierten?
Wobei sich auf dieser Seite der Grenze die Rechten mit ihrer "Erlösungsideologie" durchsetzten...

Zitat
Einerseits kommt eine Velofahrerin im Zusammenhang mit einem Klima-Protest zu Tode.

DAS ist schlicht gelogen.
  • Der Unfall wurde nicht durch den Protest verursacht.
  • Die konkrete Rettung war nicht durch den Protest verzögert worden.
Wir sprechen da ganz praktisch von 19 statt 10 Minuten die der Rüstwagen brauchte wenn kein (gar kein!) Stau gewesen wäre. Es hätte jedoch sein können...

Das Eric Gujer das bis jetzt noch nicht unterscheidet spricht für sich. Und er darf sich im Bezug auf Radikalisierung gerne auch selbst an die Nase fassen: Wenn Die Letzte Generation Hörsäle besetzt und Unterricht schwänzt berichten weder er noch seine Kollegen darüber. Die Aufmerksamkeit kommt erst wenn's irgendwem weh tut.  :(


Ist das noch Journalismus, oder kann das weg?
« Letzte Änderung: 13. November 2022, 09:42:04 von nixweiter »
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11168 am: 13. November 2022, 09:42:46 »
Bei Einsatz des Rüstwagens hätte der LkW nicht ein zweites mal über die Frau rollen müssen - wer weiß, ob es dadurch zu weiteren schweren Verletzungen kam. Aber mal von dem Fall abgesehen: über kurz oder lang wird es zu Todesfällen infolge der Blockaden kommen, wenn sie so weitermachen. Da sollen sie von mir aus eher wieder Kartoffelbrei auf Kunstwerke schmieren (was ich auch für selten dämlich halte).

Traurig, daß ein berechtigtes Anliegen so dikreditiert wird.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11169 am: 13. November 2022, 09:52:19 »
Da sollen sie von mir aus eher wieder Kartoffelbrei auf Kunstwerke schmieren (was ich auch für selten dämlich halte).


Was außerdem billiger ist.

Spoiler
Eine Frage an Thomas Fischer

Machen sich Klima-Demon­s­tranten bei Stra­ßen­b­lo­c­kaden strafbar?

Gastbeitrag von Prof. Dr. Thomas Fischer

19.07.2022

"Wäre die Blockade kein Normverstoß, würde sie gar nicht unternommen" picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne, Collage LTO

Es wird wieder über die Strafbarkeit von Straßenblockaden diskutiert. Die Kriterien für eine Nötigung seien längst geklärt und gelten auch für Klimaaktivisten; Strafverfolgung gehöre zudem zum Konzept der Blockierer, meint Thomas Fischer.

Die aktuell wieder diskutierte Frage, ob Straßenblockaden strafbar seien, scheint aus einer vergangenen Zeit zurückgekehrt. Man kennt sie – oder auch nicht – aus hochemotionalen Debatten aus der Zeit der "Friedensbewegung", namentlich um die atomare "Nachrüstung" der Nato in Mitteleuropa (als Gegengewicht gegen die entsprechende Rüstung der Sowjetunion).
Psychischer Druck ist keine Gewalt

Nötigung ist nach § 240 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) das Erzwingen eines Tuns oder Unterlassens gegen den Willen des Tatopfers entweder durch "Gewalt" oder durch "Drohung mit einem empfindlichen Übel". Bei der Beurteilung von "Blockaden" geht es durchweg um das Merkmal der Gewalt. Der Begriff wird heute leider oft unsinnig ausgeweitet, bis er fast nicht mehr kenntlich ist. Das soll dem Zweck dienen, auch psychisch wirksamen "Druck" zu erfassen. Es sprengt aber die Grenzen der Tatbestandsgarantie, wenn auch die "wirtschaftliche", die "digitale" oder die "psychische" Gewalt mit den herkömmlichen, gegen "Gewalt" gerichteten Straftatbeständen verfolgt werden sollen.

Um den Gewaltbegriff des Nötigungsdelikts gab es in den 1990er Jahren eine ausufernde rechtsdogmatische und rechtspolitische Diskussion. Sie kulminierte in der "Sitzblockadenentscheidung" des BVerfG vom 10. Januar 1992 (BVerfGE 92, 1), mit welcher das Gericht von einer früheren Entscheidung (BVerfGE 73, 206) abgerückt ist. Ursprünglich hatte man angenommen, Gewalt im Sinne von § 240 StGB liege nicht nur dann vor, wenn mit physischer Kraft auf das Opfer eingewirkt und ein physisch wirkender Zwang ausgeübt werde, sondern auch dann, wenn eine nur psychische Einwirkung zu einem "unwiderstehlichen" inneren Zwang führe (BGHSt 23, 46 – Läpple-Urteil). Eine solche Ausdehnung des Begriffs auf allein psychisch vermittelten Zwang durch "bloße körperliche Anwesenheit" hat das BVerfG in der "Sitzblockadenentscheidung" 1995 als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG (Bestimmtheitsgrundsatz) angesehen.
"Zweite-Reihe"-Rechtsprechung

Diese Entscheidung hat der BGH wenig später mit der darauf folgenden Entscheidung (BGHSt 41, 182) unterlaufen, welche die sog. "Zweite-Reihe"-Rechtsprechung begründet hat: Keine Gewalt ist danach zwar die "bloße Anwesenheit" von Demonstranten auf der Fahrbahn, soweit sie sich nur als psychische Hemmung auf die anhaltenden Fahrer auswirkt, die Demonstranten nicht zu überfahren. Ab der "zweiten Reihe" der Genötigten wirkt aber nicht (nur) die innere Hemmung, sondern auch das vorne stehende Fahrzeug (mittelbar) als physische Sperre; es wirkt also als Werkzeug einer von den Demonstranten mittelbar ausgeübten Gewalthandlung gegen die zweite und alle weiteren Reihen. Diese als spitzfindig empfundene Entscheidung des 1. Strafsenats ist vielfach kritisiert worden; das BVerfG hat von einer weiteren Vertiefung abgesehen (vgl. BVerfGE 104, 92).

Daher kann man davon ausgehen, dass die genannte "Zweite-Reihe"-Regel in der strafrechtlichen Rechtsprechung angewandt wird. Danach kann zwar nicht von vornherein und in jedem Fall gesagt werden, dass das Blockieren einer Straße zwecks Demonstration tatbestandliche Gewalt ist. Jedenfalls bei Blockaden, die sich mittelbar auswirken, ist das aber der Fall.
Verwerflichkeit trotz heeren Zielen

§ 240 StGB ist ein so genannter "offener Tatbestand". Die Rechtswidrigkeit der Tat ist mit der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale nicht indiziert, sondern muss nach § 240 Abs. 2 StGB positiv festgestellt werden. Sie ist gegeben, wenn entweder das Mittel oder das Ziel oder die Ziel-Mittel-Relation als "verwerflich" anzusehen sind. Bei der Entscheidung, ob das der Fall ist, sind neben anderen Rechtsgütern (insb. der Fortbewegungsfreiheit der Genötigten) auch die Grundrechte der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit zu berücksichtigen – die ihrerseits wieder "im Licht" der gegenläufigen Grundrechte und der Grundrechtsordnung insgesamt zu prüfen und anzuwenden sind.

Heraus kommt eine "umfassende Gesamtbewertung", die auf den konkreten Einzelfall abstellt. Dabei ist nicht nur das kommunikative Ziel der Blockade einzustellen, sondern vor allem auch Dauer und Intensität ihrer Durchführung. Auch das Verhalten der Polizei ist zu berücksichtigen: Wenn eine rasche und problemlose Räumung möglich ist, ist sie auch durchzuführen. Andererseits darf die Verantwortung für die Strafbarkeit der Täter nicht einfach – unter Verweis auf die jeweilige Bedeutsamkeit des Anliegens – auf die Polizeibehörden abgeschoben werden.
Tatziel und nicht Fernziel für Strafbarkeit entscheidend

Die sogenannten "Fernziele" der Blockierer sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Das Tatziel (im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB) eines Blockierers ist nicht der Weltfriede oder die Klimarettung, sondern das gewaltsame Hindern von Verkehrsteilnehmern an der Fortbewegung, ganz gleich, ob die Betroffenen die Fernziele teilen oder nicht. Sie sind vielmehr nur Objekte fremder (Täter)Interessen.

Insoweit muss man bei der Bewertung auch berücksichtigen, dass die (im Zweifel: strafbare) Verwirklichung des Nötigungstatbestands und die (mögliche) Strafverfolgung stets gerade auch die Absicht solcher Demonstrationen sind: Seht her, in welch absurdem Missverhältnis der staatliche Schutz geringfügiger individueller Interessen zum völlig unzureichenden Schutz der Lebensgrundlagen der ganzen Welt steht! Wäre die Blockade kein Normverstoß, würde sie gar nicht unternommen. Das sollte man als selbstverantwortliche, freie Entscheidung der Demonstranten ernst nehmen und diese nicht wie Kinder behandeln. Das gilt auch dann, wenn, wie hier – anders als in anderen Konstellationen – die Blockade des Autoverkehrs in einem allgemeinen Sach-Zusammenhang mit dem Fernziel (Klimarettung) steht.
Fixieren auf Straße als Widerstandshandlung?

Das bloße Selbst-Fixieren auf der Fahrbahn („Festkleben“) ist keine Widerstandshandlung im Sinne des § 113 StGB ("Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"). Soweit eine (sehr weit gehende) Rechtsprechung einen solchen Widerstand schon dann annimmt, wenn sich eine Person etwa gegen eine Verbringung "sperrt", sich festhält usw., liegt ein solcher Fall nicht vor, wenn die Fixierung schon vor dem Einsatz von Polizeikräften erfolgt und die fixierte Person sich nur passiv verhält. 
Antwort, im Ergebnis

Das demonstrative Blockieren von Straßen oder anderen Verkehrswegen durch Hinsetzen, Hinlegen, Festketten oder Festkleben, um hierdurch auf allgemeine Ziele des Umweltschutzes aufmerksam zu machen und intensivere Bemühungen von Dritten zur Bekämpfung der Klimakrise zu fordern, ist im Grundsatz als (mittelbare) rechtswidrige Nötigung – mit dem Nötigungsmittel der gegen Personen gerichteten Gewalt – anzusehen, wenn Verkehrsteilnehmer durch physische Hindernisse (vor ihnen stehende Fahrzeuge) gegen ihren Willen an der Weiterfahrt gehindert werden. Strafbarkeit besteht nicht, wenn die Blockade nur eine nur unwesentliche Zeit (vielleicht maximal zwei Ampelphasen) andauert und entweder durch die Täter selbst oder durch Einsatz der Polizei binnen kurzer Zeit beendet wird. Auf die moralisch/ethische Bewertung der Fernziele kommt es nicht an.
[close]
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/frage-an-fischer-blockade-noetigung-widerstand-klimaaktivisten/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11170 am: 13. November 2022, 10:36:51 »
Bei Einsatz des Rüstwagens hätte der LkW nicht ein zweites mal über die Frau rollen müssen - wer weiß, ob es dadurch zu weiteren schweren Verletzungen kam.

Ich gehe doch mal stark davon aus das die Notärztin vor Ort das berücksichtigt und gegeneinander abgewogen hat.

Das Großgerät wurde alarmiert nach dem Prinzip "Besser haben als brauchen".
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11171 am: 13. November 2022, 10:48:58 »
Wenn ich richtig informiert bin, musste der LKW nochmal über ein oder beide Beine des Unfallopfers gefahren werden. Ob das einen Einfluss auf ihr Ableben hatte, kann aber nicht gesagt werden. Sie hatte wohl schwere Kopfverletzungen, was aber mit der Blockade nichts zu tun hat. Vielleicht hätte man sie schneller versorgen und ihr Leben retten önnen, aber auch das ist Spekulation.

Letztlich ist es wieder so wie immer. Ein Teil der Journalie und der Gesellschaft braucht einen Buhmann, auf den man fokussieren und den man schuldig sprechen kann. Die vermeintliche Beschädigung von Kunstwerken ist schlimmer als die Zerstörung des Lebens auf der Erde. Straßenblockaden, die nicht durch den täglich völlig normalen Stau (mit dem natürlich niemand etwas zu tun hat, denn man steht bekanntlich im Stau, ist aber nicht der Stau) verursacht werden, sind Terrorismus und Extremismus, während der Straßenverkehr jedes Jahr Tausende Opfer erzeugen kann, ohne, dass es noch jemanden groß juckt.

Und die Klimaaktivisten sind so dumm, diesen Buhmann zu geben, auf den alle nur warten um von der eigenen Schuld am Niedergang des Planeten ablenken zu können.
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11172 am: 13. November 2022, 11:30:21 »
Zitat
Niedergang des Planeten

Der Murmel ist es ziemlich Wurscht wie ihre Oberfläche aussieht. Die kann auch damit weiter existieren, wenn die komplett aufgeschmolzen ist.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11173 am: 13. November 2022, 12:52:36 »
Das ist nicht der Punkt.
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Offline SchlafSchaf

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