Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363737 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10980 am: 25. September 2022, 09:57:21 »
Da können die Berliner Lehrer langsam ihre Holocaust-Kommune gründen:


In der Tat, der hier scheint wieder ein anderer zu sein?    :scratch:


Zitat
AG Berlin bestätigt Entlassung eines Lehrers

Impfung mit Holocaust verglichen

20.09.2022

Die fristlose Entlassung eines Berufsschullehrers wegen Holocaust-Verharmlosung sei rechtmäßig und nicht mehr durch die Grundrechte auf Meinungsäußerung sowie Kunstfreiheit gedeckt, so das AG Berlin. Der Mann hatte ein YouTube-Video veröffentlicht und dabei den Schriftzug eines Konzentrationslagers zu „Impfung macht frei“ ersetzt.

Der Spruch „Impfung macht frei“ im Rahmen eines YouTube-Videos ist eine unzulässige Verharmlosung des Holocausts, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar mache, so das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin. Damit sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen (Urt. v. 12.09.2022, Az. 22 Ca 223/22).

Der Berliner Lehrer hatte auf YouTube ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers abgebildet ist. Der Originalschriftzug des Tores „ARBEIT MACHT FREI“ wurde durch den Text „IMPFUNG MACHT FREI“ ersetzt. Außerdem blendete er einen Tweet des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder ein, der eine Ausweitung der Impfangebote ankündigt und in dem er die Aussage „Impfen ist der Weg zur Freiheit“ trifft. Die Einblendungen zu Beginn des Videos werden weder durch Text noch durch mündliche Erklärungen näher erläutert. Auf seinem Youtube-Kanal bezeichnete er Deutschland als „Diktatur“ und Regierungspolitiker zu „Neo-Faschisten“.

Eingriff in die Grundrechte?
Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt. Er habe das staatliche Werben um eine Impfbereitschaft in der Pandemie mit der Unrechtsherrschaft und dem System der Konzentrationslager gleichgesetzt, so die Begründung. Damit verharmlose er die Unrechtstaten der Nationalsozialisten und missachte die Opfer. Der Lehrer habe seine Schüler außerdem aufgefordert, seinen Aktivitäten im Internet zu folgen und sich in anderen Videos auch als Lehrer des Landes Berlin vorgestellt.

Nach seiner fristlosen Entlassung setzte sich der Pädagoge mit einer Klage zur Wehr. Er berief sich darauf, mit seinem Video von seinen geschützten Grundrechten der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 GG Gebrauch gemacht zu haben.

Nach eigener Darstellung habe der Berufsschullehrer mit dem privaten Video ausschließlich scharfe Kritik an der Äußerung des bayrischen Ministerpräsidenten üben und deutlich machen wollen, dass diese der menschen- und rechtsverachtenden Polemik des Nationalsozialismus nahekomme.

AG Berlin: Weiterbeschäftigung unzumutbar
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Lehrers nun abgewiesen. Eine Auslegung des Inhalts des Videos ergebe nicht nur eine Kritik an der Äußerung des bayrischen Ministerpräsidenten, sondern auch an der allgemeinen, auch vom Land Berlin und der Schulsenatorin, getragenen Impfpolitik. Dabei überschreite der Lehrer durch den Vergleich des Bildes mit dem Text „IMPFUNG MACHT FREI“ mit der Impfpolitik das Maß der zulässigen Kritik. Die Kritik des Lehrers sei nicht mehr durch die Grundrechte der Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit gedeckt, sondern stelle eine unzulässige Verharmlosung des Holocausts dar. Angesichts des schwerwiegenden Fehlverhaltens sei eine Weiterbeschäftigung unzumutbar.

Bereits in der Vergangenheit war die Schulaufsicht auf den Lehrer aufmerksam geworden. Schon zu Beginn der Corona-Pandemie hatte der Mann Masken als „moderne Hakenkreuze“ bezeichnet.

Aber auch die Verwendung des Schriftzuges ist seit Beginn der Corona-Pandemie kein Einzelfall, sodass bereits aktive Ermittlungen der Polizei wegen des Verdachts der Volksverhetzung im Rahmen einer Demonstration gegen Coronamaßnahmen in Nürnberg laufen.

Gegen das Urteil kann der Entlassene Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) einlegen.


Autor
Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.

https://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/ag-berlin-bestaetigt-entlassung-eines-lehrers-impfung-mit-holocaust-verglichen-62100/


Es heißt „bayerisch“! Mit „e“!   

Bei Solmecke werde ich drölfzig Unzen löthigen Silbers wegen Urheberrechtsverletzung  einklagen!!1!!11!!!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10981 am: 25. September 2022, 10:02:09 »
Off-Topic:
Zitat
Die fristlose Entlassung eines Berufsschullehrers wegen Holocaust-Verharmlosung sei rechtmäßig und nicht mehr durch die Grundrechte auf Meinungsäußerung sowie Kunstfreiheit gedeckt, so das AG Berlin.

Die Entlassung ist nicht durch die Grundrechte auf Meinungsäußerung sowie Kunstfreiheitgedeckt? Seltsam. :scratch:

Und: welches AG? Es müßte das ArbG sein.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10982 am: 25. September 2022, 10:09:56 »
Und: welches AG? Es müßte das ArbG sein.


Ist es auch, sogar gemäß dem Link im Artikel selbst:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=22%20Ca%20223/22


Schlampige Redaktion ...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10983 am: 25. September 2022, 10:49:33 »
Im zweiten Absatz haben sie es ja wieder gerade gerückt mit dem ArbG.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10984 am: 25. September 2022, 15:07:35 »
Vor dem Beginn der Hauptverhandlung der übliche Medienzirkus:


Zitat
JUSTIZ

Fall Gil Ofarim: Landgericht äußert sich erstmals zur Kritik von Anwälten des Musikers

Die Verteidiger des Musikers hatten schwere Vorwürfe gegen das Gericht erhoben
von Katharina Rögner
 25.09.2022 12:34 Uhr

Vor Beginn des Prozesses gegen den Musiker Gil Ofarim in Leipzig erheben seine Verteidiger schwere Vorwürfe gegen das Landgericht. Eine rechtsstaatliche Wahrheitsfindung stehe nach ihrem Eindruck nicht im Vordergrund, erklärten die Anwälte Alexander Stevens und Markus Hennig in Berlin.

Die Kammer werde »das Verfahren so wie jedes andere Verfahren durchführen«, teilte hingegen Landgerichtssprecherin Katrin Seidel dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Leipzig mit. Ofarim soll sich wegen des Verdachts falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten.

Wie in jedem anderen Strafverfahren gelte auch in diesem Fall bis zum Abschluss des Verfahrens die grundgesetzlich verbürgte Unschuldsvermutung. »Das in der Presse veröffentlichte Schreiben der Verteidigung haben wir zur Kenntnis genommen«, so die Gerichtssprecherin weiter.

Es sei eine »Fortsetzung der bereits erfolgten medialen und politischen Vorverurteilung« zu befürchten, schrieben Ofarims Verteidiger. Sie vermuten, »dass ein öffentlichkeitswirksamer Schauprozess« gewollt sei. Der Prozess vor dem Landgericht Leipzig beginnt am 24. Oktober (Az.: 6 KLs 607 Js 56884/21).

Vom Prozessbeginn habe die Verteidigung aus der Presse erfahren, erklärten zudem Stevens und Hennig. Der Beschluss sei bis Donnerstag nicht allen Verteidigern zugegangen. Das Landgericht Leipzig erklärte hingegen: »Nach den hier getroffenen Feststellungen hatten die
Verteidiger vor Herausgabe der Pressemitteilung den Eröffnungsbeschluss erhalten.« Das Gericht hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass der Prozess gegen Ofarim beginnen soll.

Der Musiker, Sohn des bekannten israelischen Sängers Abi Ofarim (1937-2018), hatte einem Hotelmitarbeiter im vergangenen Jahr antisemitische Äußerungen vorgeworfen. Die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter wurden eingestellt. Ende März hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den Musiker erhoben.

In den Schreiben der Verteidiger wird zudem kritisiert, dass der Fall vor dem Landgericht verhandelt wird. Gewöhnlich würden Fälle wie das angeklagte Delikt am Amtsgericht von einem Berufsrichter entschieden. Jetzt solle eine Strafkammer mit fünf Richtern entscheiden, hieß es. Eine solche Besetzung sei bei außergewöhnlich schweren Straftaten wie Mord und Totschlag üblich.

Das Landgericht sei dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und habe den Fall übernommen, sagte die Gerichtssprecherin. Grund dafür sei die »besonderen Bedeutung der Sache«. Für die Verhandlung sind zunächst sieben Termine bis Ende November angesetzt. Etwa 20 Zeugen sollen aussagen.

https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/fall-gil-ofarim-landgericht-aeussert-sich-erstmals-zur-kritik-von-anwaelten-des-musikers/

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-leipzig-gil-ofarim-verleumdung-antisemitismus-justiz/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10985 am: 25. September 2022, 18:15:32 »
Und: welches AG? Es müßte das ArbG sein.

Ein Gericht ist aber eine GmbH, keine AG, wie man weiß. Sonst würde ich mir ganz schnell ein paar Aktien kaufen, so dass ich im Aufsichtsrat sitzen kann.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10986 am: 26. September 2022, 10:34:42 »
Zitat
Gebietsrevisionistisches »Gedenken« am Bodensee
26. September 2022 Sebastian Lipp

Friedrichshafen, September 2022. Anhänger der neonazistischen Partei Der Dritte Weg wollen in geschichtsrevisionistischer Manier am Bodensee der Heimatvertriebenen gedacht haben.

»Auch in Friedrichshafen am Bodensee gedachten unsere Aktivisten der Vetriebenen unseres Volkes«, schreibt die Neonazipartei Der Dritte Weg Anfang September auf ihrer Website. Dabei geht es ihnen allerdings nicht lediglich um die Vertriebenen: »Wir sagen unmissverständlich: Deutschland ist größer als die BRD, denn Verzicht ist Verrat!« Eine unter Rechtsradikalen beliebte Parole, mit dem sie geschichts- und gebietsrevisionistisch einen Anspruch Deutschlands auf einstiges und vermeintliches »Reichsgebiet« formulieren.

Dritter Weg steht in der Tradition des Dritten Reiches

Geht man nach dem Vertriebenendenkmal an einer Grünanlage an der Rotach, am Bodenseeufer beim Jachthafen, bei dem sich die Neonazis trafen, sind das Teile Russlands und des Baltikums, Westpreußen, Ostpreußen, Sudetenland, Oberschlesien, Siebenbürgen, Brandenburg, Danzig, Pommern, Schlesien, sowie Gebiete in Ungarn, Jugoslawien und Rumänien. Für diese sind am Denkmal jeweils Wappen eingelassen. Dazu heißt es: »Unserer Ostdeutschen Heimat zum steten Gedenken«.

Bereits früher stellte sich Der Dritte Weg im Allgäu mit sogenannten Heldengedenken in die Tradition des Dritten Reiches. Auch programmatisch ist die Partei eng an den historischen Nationalsozialismus angelehnt.

https://allgaeu-rechtsaussen.de/2019/03/18/heldengedenken-in-der-tradition-des-dritten-reiches/
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2022/09/26/der-dritte-weg-friedrichshafen-gebietsrevisionistisches-gedenken-am-bodensee/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10987 am: 26. September 2022, 14:05:25 »
Zitat
Trigema-Boss Wolfgang Grupp versteht nicht, warum die Deutschen plötzlich Wladimir Putin als Todfeind betrachten. Er glaubt, dass die USA im Hintergrund alles steuern und die einzigen Gewinner dieses Krieges sind.

Wisster bescheid!

Quelle: https://amp.focus.de/finanzen/news/ukraine-krieg-trigema-boss-wolfgang-grupp-der-amerikaner-steuert-alles-im-hintergrund_id_152986759.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10988 am: 26. September 2022, 14:31:04 »
Kommt das von Herrn Grupp oder von seinem Affen?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10989 am: 26. September 2022, 14:44:36 »
Kommt das von Herrn Grupp
Ach der kleine König Ludwig aus Burladingen. Ich fande ihn schon immer etwas Strange, wenn er so mit seiner Entourage durch seine Outlets rushte... Habe ihn mal in KWH erlebt, als er gerade im Store am Bahnhof war.

Und klar ein kleiner König schaut immer auf den großen König. Nur jetzt zeigt er es in der Öffentlichkeit. Dann brauch ich wohl keine Strickmode mehr aus derem Hause.

gruß oschy
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10990 am: 26. September 2022, 14:51:54 »
Oder anders gefragt, macht der sich jetzt persönlich zum Affen?

Keine Ahnung, woher er die Idee hat, dass Putin hier als Todfeind gesehen wird. Seine Politik stößt auf entschiedene Ablehnung, keine Frage. Aber bei Grupp bin ich mir nicht ganz sicher, ob dem die Partiarchen-Rolle in den letzten Jahren nicht etwas zu Kopf gestiegen ist.

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10991 am: 26. September 2022, 18:12:21 »
Zitat
»Wir sagen unmissverständlich: Deutschland ist größer als die BRD, denn Verzicht ist Verrat!«
Man muss denen das Römische Reich zeigen, wie riesig das war.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10992 am: 26. September 2022, 18:54:50 »
Gerade die sächsische Justiz scheint ja mit solchen Sachen völlig überlastet zu sein.


Der BGH wäre dann schon einmal damit beschäftigt ...



Zitat
Update vom 26.09.2022: Vorwurf des fünffachen versuchten Mordes

Beim Angriff eines "Reichsbürgers" auf SEK-Beamte in Boxberg im Main-Tauber-Kreis im April ist noch ein zweiter Polizist verletzt worden. Der Mann habe "mittels eines vollautomatischen Gewehrs mehrere dutzendmal aus fünf verschiedenen Schusspositionen" auf 14 Polizisten geschossen, heißt es in einem am Montag (26. September 2022) veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Ermittlungsverfahren. Dabei seien zwei Beamte verletzt worden.

Ursprünglich war nach dem eskalierten Einsatz in dem Städtchen zwischen Heilbronn und Würzburg immer von einem angeschossenen Polizisten die Rede gewesen. Die Beamten des Spezialeinsatzkommandos waren am 20. April ausgerückt, um bei dem damals 54 Jahre alten Mann nach einer illegalen Waffe zu suchen, als dieser das Feuer eröffnete. Später fanden sie in dem Haus begehbare Waffenkammern, Reichsflaggen und massenhaft Munition. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen wegen der "besonderen Bedeutung" des Falls.

Dem BGH-Beschluss vom 6. September zufolge werfen die Ermittler dem Mann unter anderem versuchten Mord in fünf Fällen vor. Die Verletzten seien "bewusst als Repräsentanten des Staates" ausgewählt und angegriffen worden. Der Mann habe nach seiner Festnahme gesagt, die Polizisten seien selbst schuld daran, dass er geschossen habe - sie hätten sein Grundstück betreten. Er sehe, dass sie zwar "gute Jungs" seien, leider würden sie aber auf der "falschen Seite kämpfen".

Der 3. Strafsenat des BGH hatte mit dem Fall zu tun, weil der Beschuldigte wollte, dass der von ihm gewählte Verteidiger zum zweiten Pflichtverteidiger bestellt wird. Das wurde abgelehnt. Sogenannte Reichsbürger sprechen dem Grundgesetz und den Behörden die Legitimität ab. Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie weigern sich beispielsweise, amtlichen Bescheiden Folge zu leisten, Abgaben oder Bußgelder zu zahlen.

SEK-Einsatz in Boxberg: Mutmaßlicher Täter soll Reichsbürger-Szene nahestehen
Insgesamt wurden sieben Personen vorläufig festgenommen. Der mutmaßliche Haupttäter habe sich der Festnahme zunächst widersetzt, die anderen ließen sich widerstandslos festnehmen und blieben unverletzt. Der Mann, gegen den sich die Polizeiaktion richtete, besaß nach dpa-Informationen einmal legal mindestens eine Waffe. Es habe eine Verfügung der Waffenbehörde gegeben, dass er sie abgeben müsse.

Diese Verfügung sollte durchgesetzt werden. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte in Stuttgart: "Es liegen Hinweise vor, dass der mutmaßliche Täter der "Reichsbürger"-Szene nahesteht oder ihr angehört." Dieser brutale Schusswaffen-Angriff belege, wie wichtig das sehr konsequente Vorgehen gegen jegliche Extremisten, darunter auch die "Reichsbürger", in Sachen Schusswaffen sei. "Wer unsere Regeln des Zusammenlebens derart verachtet und sich gegen den Staat militant auflehnt, muss mit aller Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden."

Es gelte seit fünf Jahren in Baden-Württemberg: Keine Waffen in Händen von Extremisten, sagte Strobl. "Das setzen wir konsequent auch und gerade gegen sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter durch." Der mutmaßliche Haupttäter widersetzte sich der Festnahme der Polizei. Ein politisch motivierter Hintergrund der Tat sei nicht ausgeschlossen, sagte die Sprecherin weiter. Boxberg liegt in Baden-Württemberg unweit der Grenze zu Bayern.

https://www.infranken.de/deutschland/boxberg-zwei-polizisten-bei-sek-einsatz-angeschossen-mutmasslicher-reichsbuerger-feuert-auf-14-einsatzkraefte-art-5437572
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10993 am: 26. September 2022, 19:40:02 »
Zitat
Der 3. Strafsenat des BGH hatte mit dem Fall zu tun, weil der Beschuldigte wollte, dass der von ihm gewählte Verteidiger zum zweiten Pflichtverteidiger bestellt wird. Das wurde abgelehnt. Sogenannte Reichsbürger sprechen dem Grundgesetz und den Behörden die Legitimität ab. Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort.

Wieder mal die übliche Unlogik. Die Bundesrepublik gibt es gar nicht, mangels kaiserlicher bzw. alliierter Erlaubnis, aber vor deren Gerichten nach deren Gesetzen Anträge stellen und eingeschnappt sein, wenn die nicht genehmigt werden, das können sie.

Nun stammt ja die StPO tatsächlich noch von olle Wilhelm (nein, nicht der, der mit dem Bart), aber die heutigen Gerichte gewiss nicht.
 
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10994 am: 26. September 2022, 20:32:37 »
Zitat
Der 3. Strafsenat des BGH hatte mit dem Fall zu tun, weil der Beschuldigte wollte, dass der von ihm gewählte Verteidiger zum zweiten Pflichtverteidiger bestellt wird. Das wurde abgelehnt.
und statt einer Erklärung, die ich jetzt von unseren Fachreptiloiden erbitte, wieder nur das, was schon als Allgemeinwissen gelten kann, unzusammenhängend darangeklemmt.
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