Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363739 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10995 am: 27. September 2022, 08:40:02 »
Sven Liebich


bekommt schon nach zwei Jahren seine Berufungsverhandlung:


Zitat
BERUFUNGSPROZESS
Landgericht Halle verhandelt ab Dienstag Vorwürfe gegen Rechtsextremisten

von MDR SACHSEN-ANHALT

Stand: 26. September 2022, 15:08 Uhr

Das Amtsgericht Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich vor zwei Jahren wegen mehrerer Taten, darunter Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung, zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Liebich legte dagegen Berufung ein. Ab Dienstag verhandelt darum nun das Landgericht die insgesamt neun Tatvorwürfe erneut.

Am Dienstag beginnt der Berufungsprozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Landgericht Halle.
Es geht um neun Tatvorwürfe gegen Liebich, darunter mehrere der Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung.
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich deswegen 2020 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, diese aber zur Bewährung ausgesetzt. Liebich hat dagegen Berufung eingelegt, weshalb die Vorwürfe nun erneut verhandelt werden.
Der Prozess um mehrere Tatvorwürfe gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich in Halle geht in die zweite Runde. Am Dienstag ist der erste von vorerst drei Verhandlungsterminen angesetzt, die das Landgericht für den Berufungsprozess eingeplant hat.
Spoiler
Neun Tatvorwürfe stehen im Raum
Nach Angaben des Landgerichts geht es um insgesamt neun mutmaßliche Taten von Liebich:


zwei Fälle von Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
drei Beleidigungen
zwei Volksverhetzungen
ein Fall übler Nachrede
ein Fall von Beschimpfung wegen religiöser Bekenntnisse
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich aufgrund dieser Fälle im September 2020 zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass Liebich im Oktober 2016 und März 2017 der Grünen-Politikerin Renate Künast und dem früheren SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz falsche Zitate in den Mund gelegt hat, um diese zu diskreditieren.

Liebich soll dem Gericht zufolge außerdem mehrere Personen online und auf einer Demonstration beleidigt haben. Auf seiner Internetseite soll er falsche Behauptungen über eine Person verbreitet und Aufkleber mit Inhalten vertrieben haben, die das Gericht als volksverhetzend sowie als Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen eingestuft hat.

Berufung: Prozess wird neu aufgerollt
Wie das Landgericht Halle mitteilte, hat Liebich gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Bereits in der Hauptverhandlung hatte er gesagt, er sehe sich als unschuldig und seine Äußerungen durch die Kunst- und Meinungsfreiheit sowie das "Recht auf Gegenschlag" gedeckt.

Dem Landgericht zufolge werden nun alle neun Tatvorwürfe gegen Liebich neu verhandelt. Anschließend werde das Gericht erneut über das Urteil entscheiden. Sollte Liebich verurteilt werden, drohe ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Eine härtere Strafe als die ursprünglichen elf Monate und drei Jahre Bewährung, die das Amtsgericht ausgesprochen hatte, sei aber ausgeschlossen.
[close]

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/landgericht-liebich-berufung-prozess-rechtsextremismus-100.html#:~:text=Am%20Dienstag%20beginnt%20der%20Berufungsprozess,der%20Verleumdung%2C%20Beleidigung%20und%20Volksverhetzung.


Wieso ist da die StA nicht in Berufung gegangen?
Diese Klientel fordert doch regelmäßig „lebenslang einsperren und den Schlüssel wegwerfen“?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10996 am: 27. September 2022, 09:24:35 »
Die wollen ihn weiter sammeln lassen - eine perfide Taktik des Regimes!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10997 am: 27. September 2022, 12:56:41 »
Falls mal wieder jemand Reichsbürger als harmlose Irre bezeichnet, der Einsatz in Boxberg letztes Jahr sollte eines Besseren belehren. Es sind jetzt Details bekanntgeworden, demnach hat der damals festgenommene Reichsbürger, dem der Einsatz galt, dutzende Male mit einem vollautomatischen Sturmgewehr auf die Beamten des SEK geschossen. [Quelle]

Zitat
Neue Details: Dutzende Schüsse auf Polizisten aus Automatik-Gewehr

Die Schießerei mit einem „Reichsbürger“ in Boxberg war offenbar dramatischer als gedacht: In einem BGH-Beschluss ist von dutzenden Schüssen die Rede – laut Angeklagtem kämpften die Polizisten

Der Angriff eines „Reichsbürgers“ auf Polizisten in Boxberg hatte im April dieses Jahres Baden-Württemberg erschüttert – nur mit Glück wurde niemand bei der ausufernden Schießerei getötet. Nun sind durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) neue Details des Vorfalls bekanntgeworden. So ist offenbar bei der Schießerei im Main-Tauber-Kreis auch ein zweiter Polizist verletzt worden. Der 54-jährige „Reichsbürger“ habe „mittels eines vollautomatischen Gewehrs mehrere dutzendmal aus fünf verschiedenen Schusspositionen“ auf 14 Polizisten geschossen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten BGH-Beschluss zu dem Ermittlungsverfahren. Dabei seien zwei Beamte verletzt worden. Ursprünglich war nach dem eskalierten Einsatz in dem Städtchen zwischen Heilbronn und Würzburg immer von einem angeschossenen Polizisten die Rede gewesen.
Die Beamten des Spezialeinsatzkommandos waren am 20. April ausgerückt, um bei dem damals 54 Jahre alten Mann nach einer illegalen Waffe zu suchen, als dieser das Feuer eröffnete. Später fanden sie in dem Haus begehbare Waffenkammern, Reichsflaggen, Nazi-Gegenstände, ein riesiges Waffenarsenal und massenhaft Munition. Die Schüsse sollen aus einem jugoslawischen Kalashnikow-Gewehr abgegeben worden sein. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen wegen der „besonderen Bedeutung“ des Falls. Sechs weitere Personen wurden im Umfeld des Tatorts festgenommen.

Polizisten „gute Jungs“, aber „selbst schuld“ an Attacke
Dem BGH-Beschluss vom 6. September zufolge werfen die Ermittler dem Mann unter anderem versuchten Mord in fünf Fällen vor. Die Verletzten seien „bewusst als Repräsentanten des Staates“ ausgewählt und angegriffen worden. Der Mann habe nach seiner Festnahme gesagt, die Polizisten seien selbst schuld daran, dass er geschossen habe – sie hätten sein Grundstück betreten. Er sehe, dass sie zwar „gute Jungs“ seien, leider würden sie aber auf der „falschen Seite kämpfen“.
Der 3. Strafsenat des BGH hatte mit dem Fall zu tun, weil der Beschuldigte wollte, dass der von ihm gewählte Verteidiger zum zweiten Pflichtverteidiger bestellt wird. Das Ansinnen wurde abgelehnt.
Die brutale Gewalt-Eskalation in dem kleinen Teilort von Boxberg hatte bei Anwohnern Entsetzen und Schock ausgelöst. Die Familie des Angeklagten war aber vielen auch schon vor der Schießerei unheimlich.

Sogenannte Reichsbürger sprechen dem Grundgesetz und den Behörden die Legitimität ab. Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie häufig, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort – oder beziehen sich auf selbst erfundene Fantasiestaaten wie „Germanitien“. Reichsbürger weigern sich beispielsweise häufig, amtlichen Bescheiden Folge zu leisten, Abgaben oder Bußgelder zu zahlen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10998 am: 27. September 2022, 14:34:20 »
dutzende Male mit einem vollautomatischen Sturmgewehr auf die Beamten des SEK geschossen

Das muß Fakenews sein, weil das ist Verboten! Kriegswaffenkontrollesetz u.s.w. und auf Beamte darf man nicht schießen! Und einen Waffenschein hatte der bestimmt auch nicht. Außerdem sind die doch für 'Frieden, Freiheit, keine Diktatur '.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10999 am: 27. September 2022, 15:22:47 »
Zitat
Der 3. Strafsenat des BGH hatte mit dem Fall zu tun, weil der Beschuldigte wollte, dass der von ihm gewählte Verteidiger zum zweiten Pflichtverteidiger bestellt wird. Das wurde abgelehnt.
und statt einer Erklärung, die ich jetzt von unseren Fachreptiloiden erbitte, wieder nur das, was schon als Allgemeinwissen gelten kann, unzusammenhängend darangeklemmt.

Die fachreptiloide Begründung kannst Du der verlinkten Entscheidung des BGH entnehmen:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=131244&pos=25&anz=791

Kurz gesagt, war bereits eine Pflichtverteidigerin bestellt. Nach dem Gesetz können bis zu drei Pflichtverteidiger bestellt werden. Mehr als einer aber nur ausnahmsweise, wenn ein "unabweisbares Bedürfnis" dafür besteht, um eine sachgerechte Wahrnehmung der Rechte des Angeklagten sowie einen ordnungsgemäßen und dem Beschleunigungsgrundsatz entsprechenden Verfahrensverlauf zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen hat der BGH derzeit verneint, weil das Ermittlungsverfahren weder besonders umfangreich noch besonders schwierig ist.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11000 am: 27. September 2022, 16:51:05 »
Das muß Fakenews sein, weil das ist Verboten! Kriegswaffenkontrollesetz u.s.w. und auf Beamte darf man nicht schießen! Und einen Waffenschein hatte der bestimmt auch nicht. Außerdem sind die doch für 'Frieden, Freiheit, keine Diktatur '.

Ich denke es gibt hier keine Beamten. Nur Angestellte einer Firma!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11001 am: 27. September 2022, 17:13:10 »
 :doh: sorry hab ich schon wieder vergessen.

Auf Angestellte der Staatssimulation BRiD gGmbH darf man nicht schießen.

Gibt's da eigentlich eine Dienstanweisung darüber? Weil, Gesetze gibt es in einer GmbH nicht.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11002 am: 27. September 2022, 17:42:00 »
Es gibt da so Handlungsempfehlungen. Aber die sind nicht bindend.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11003 am: 27. September 2022, 17:51:20 »
Es gibt da so Handlungsempfehlungen. Aber die sind nicht bindend.

Aber sinnvoll. Wenn ballern, dann auch treffen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11004 am: 27. September 2022, 17:56:51 »
Gibt's da eigentlich eine Dienstanweisung darüber?


Im Vatikanischen Recht – welches bekanntlich das högsche isch in der Welt – geht es nach Tradition. Und wenn es nicht Tradition ist auf Angestellte zu schießen, dann ist es verboten.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11005 am: 27. September 2022, 19:55:01 »
Aber Kausi sagt doch: Der bürgerliche Tod findet nicht statt. Dann muss doch die BRiD dafür sorgen, dass nicht auf Bürger geschossen wird. Die können sich dabei verletzen oder gar sterben.

Und was sagt überhaupt das Handelsrecht dazu?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11006 am: 27. September 2022, 20:07:01 »
Ohne Lebenderklärung nach Seehecht kann man nicht erschossen werden.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11007 am: 28. September 2022, 08:21:37 »
Anlässlich der "Referenden" Russlands in den besetzten Gebieten in der Ukraine hat die Tagesschau einen interessanten Hintergrundartikel zum Thema "Abspaltung von Staaten". Für uns wenig überraschend gibt es eben kein allgemeines Recht auf Abspaltung, auch wenn das unsere Freunde im KRD (und bei anderen Reichsbürgern) sicher nicht gerne hören wollen.


Zitat
Die Scheinreferenden und das Völkerrecht

Bei den "Referenden" in der Ostukraine argumentiert Russland mit dem "Selbstbestimmungsrecht der Völker" - einem anerkannten völkerrechtlichen Grundsatz. Warum lässt das Völkerrecht eine Abspaltung dennoch nicht zu?

Hintergrund des Selbstbestimmungsrechts der Völker war in den 1960er Jahren der Weg vieler Kolonialstaaten in die Unabhängigkeit. Seitdem ist dieses Recht völkerrechtlich anerkannt. In der Charta der Vereinten Nationen findet sich das Selbstbestimmungsrecht an prominenter Stelle bei den Zielen und Grundsätzen in Artikel 1. Was dieses Recht genau umfasst, ist allerdings nicht definiert. Wissenschaft und Rechtsprechung haben den Begriff aber konkretisiert und bestimmte Standards herausgearbeitet. "Es geht um einen angemessenen Umgang mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse der Staaten an der Unverletzlichkeit ihres Hoheitsgebietes auf der einen Seite und der demokratischen Legitimität auf der anderen Seite", erklärt Professor Bernd Grzeszick, Völkerrechtler von der Uni Heidelberg.

Kein allgemeines Recht auf Abspaltung

Ein allgemeines Recht auf Abspaltung bestimmter Bevölkerungsgruppen gibt es deshalb nicht. Das Völkerrecht setzt vielmehr auf Kontinuität. Das heißt: Es geht erst einmal darum, innerhalb des Staates selbst das Selbstbestimmungsrecht mit kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Autonomierechten wahrnehmen zu können. Ein Recht auf Abspaltung sehen Völkerrechtler deshalb nur in absoluten Ausnahmefällen.

"Referenden" in besetzten Gebieten Der reine Zwang

Wie groß ist der Druck auf die Ukrainer in den russisch besetzten Gebieten? Können sie den Pseudoreferenden standhalten?
Menschenrechtsverletzungen sind eine Voraussetzung

Erst wenn die Autonomie innerhalb des Landes unmöglich ist, das Selbstbestimmungsrecht nicht wahrgenommen werden kann und es schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gegen einen Teil der Bevölkerung gibt, erkennt das Völkerrecht ausnahmsweise eine Abspaltung an. "Diese Voraussetzungen sind in der Ostukraine keineswegs gegeben", betont Grzeszick. Als sich 2008 das Kosovo von Serbien abtrennte, erkannte das Völkerrecht dies an, weil es sich um eine Reaktion auf die jahrelange Verfolgung und Unterdrückung der albanischen Minderheit handelte. "Aber selbst diese Abspaltung ist bis heute zum Teil umstritten, da nicht alle UNO-Staaten sie akzeptieren und der Internationale Gerichtshof die Legitimität der Abspaltung nur indirekt anerkannte. Daran sieht man: Die Hürde ist enorm hoch."

Akte der Fremdbestimmung

Abgesehen davon, dass die Voraussetzungen für eine Abspaltung nicht vorliegen: Die Scheinreferenden in den von Russland besetzten Gebieten in der Ostukraine haben schon gar nichts mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker zu tun, erklärt Völkerrechtler Grzeszick: "Wir haben hier schon eine ganz andere Grundkonstellation. Kein 'Volk', das über sich selbst bestimmt, sondern Russland, das die Bürger in den besetzten Gebieten zur Abstimmung nötigt. Das sind Akte der Fremdbestimmung, keine Selbstbestimmung. Das ist eine Perversion des legitimen Instruments."

Folge des Angriffskrieges

Hinzu kommt, dass Russland mit dem Angriff auf die Ukraine gegen das völkerrechtliche Aggressionsverbot verstoßen hat. Damit wurde eine zwingende Norm des Völkerrechts, von der nicht abgewichen werden darf, missachtet. Völkerrechtler sind sich einig, dass alle weiteren Akte, die sich daraus ergeben, ebenfalls völkerrechtswidrig sind und von anderen Staaten nicht anerkannt werden dürften.
Junge Frauen mit einer Weste der Aufschrift "Freiwillige für Russland" verteilen in Donezk Werbematerial für das Scheinreferendum an eine Frau. | picture alliance/dpa/TASS

Scheinreferenden Ohne juristischen Bestand

Von heute an will Russland in besetzten Gebieten der Ukraine mehrtägige Scheinreferenden abhalten.
Mindeststandards werden ebenfalls nicht erfüllt

Zu guter Letzt muss jedes Referendum Mindeststandards erfüllen. So müsste die Bevölkerung vor der Abstimmung eine gewisse Zeitspanne haben, in der ein gesellschaftlicher und politischer Diskurs über die Frage geführt werden kann. Und natürlich muss die Abstimmung allgemein, gleich und ohne Ausübung von Zwang erfolgen. Ein Referendum während eines Krieges ist nach herrschender Meinung der Völkerrechtler deshalb schon grundsätzlich nicht erlaubt. In der Ostukraine gab es zudem nur wenige Tage zwischen Ankündigung und Durchführung des Referendums und es wird immer wieder von Druck und der Androhung von Gewalt berichtet.

Durch die Referenden ändert sich nichts

Aus all diesen Gründen verstoßen die "Referenden" in der Ostukraine klar gegen das Völkerrecht und sind damit nichtig. Weil sie auf dem Angriffskrieg beruhen, dürften andere Staaten sie gar nicht anerkennen. "Allerdings bringt es auch nichts, gegen die Scheinreferenden mit Rechtsmitteln vorzugehen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) würde Rechtswidrigkeit auch nur feststellen, wie das auch bei der Annexion der Krim geschehen ist", erläutert Völkerrechtler Grzeszick. Zudem sei fraglich, ob das Gericht in dieser Frage überhaupt zuständig wäre, also urteilen dürfte.

Aber auch ein Urteil des IGH würde Putin nicht davon abhalten, die Gebiete in der Ostukraine zu russischem Staatsgebiet zu erklären und sich auf die Scheinreferenden und damit auf eine scheinbare Legitimität zu berufen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #11008 am: 28. September 2022, 16:42:58 »
Gibt's da eigentlich eine Dienstanweisung darüber?


Im Vatikanischen Recht – welches bekanntlich das högsche isch in der Welt – geht es nach Tradition. Und wenn es nicht Tradition ist auf Angestellte zu schießen, dann ist es verboten.

#mussmanwissenn.

Als die vatikanische Tradition entstand, gab es noch gar keine Feuerwaffen.
 
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11009 am: 28. September 2022, 17:49:57 »
Doch, Fackeln!
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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