Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363769 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SchlafSchaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 16543
  • Dankeschön: 68391 mal
  • Karma: 904
  • Nemo me impune lacessit
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10935 am: 6. September 2022, 13:46:29 »
Wenn du mit Fotos und Daten zu nachlässig bist

Zitat
Hacker tricksten russische Soldaten angeblich mit Frauenfotos aus

Russische Soldaten ließen sich laut einem Medienbericht von gefälschten Social-Media-Profilen attraktiver Frauen ködern. Die Standortdaten gelangten so an das ukrainische Militär, kurz darauf folgten Artillerieschläge.

https://www.spiegel.de/netzwelt/ukraine-krieg-hacker-tricksten-russische-soldaten-angeblich-mit-frauen-fotos-aus-a-e799b264-3599-4bcf-85a7-bce549b4b4ca?fbclid=IwAR3dUEat5GgzXz5e35tNkVcmziWNwbyM0LY3Ae8OiHx5QYbUp2LazFvazq0
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Reichsschlafschaf, Goliath, Lonovis, Tweety

Offline oschy

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2081
  • Dankeschön: 10674 mal
  • Karma: 86
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10936 am: 6. September 2022, 14:05:16 »
Wenn du mit Fotos und Daten zu nachlässig bist
Wie gajol ist denn die Idee?  ;D Aber ich will nicht wissen was sich die Hacker anschauen mussten bevor sie an die Geodaten kamen^^

gruß oschy
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Lonovis

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20264
  • Dankeschön: 65434 mal
  • Karma: 632
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10937 am: 6. September 2022, 18:33:51 »
Zitat
Zeugenaussage zu angeklagter KZ-Sekretärin sorgt für Aufsehen
Stand: 16:46 Uhr

Als 15-Jähriger kommt Chaim Golani ins KZ Stutthof und muss dort im Krematorium arbeiten. Vor dem Lagerkommandanten und einer Frau in SS-Uniform hat er große Angst. Könnte diese Frau die KZ-Sekretärin gewesen sein, die jetzt vor dem Landgericht Itzehoe angeklagt ist?

Mit einer vermeintlichen Erinnerung an die Angeklagte hat ein Zeuge im Itzehoer Prozess gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin für Aufsehen gesorgt. „Diese Frau, die dort sitzt, hat immer den Kommandanten begleitet, morgens und abends, sie hat alles mit angesehen, sie hat uns verflucht und erniedrigt“, sagte am Dienstag der Nebenkläger Chaim Golani über eine Videoverbindung aus Israel. Der 92-Jährige ergänzte nach den Worten eines Dolmetschers: „Sie hat häufig SS-Uniform getragen, Stiefel. Wir hatten Angst vor dieser Frau.“

Als der Vorsitzende Richter Dominik Groß einige Zeit später nachfragte, wo er diese Frau gesehen habe, antwortete Golani: „Ich persönlich kannte sie nicht, ich weiß nichts über sie. Ich habe sie nie gesprochen oder direkt gesehen.“ Während der Anhörung des Zeugen in dessen Wohnung saß neben ihm nach Angaben seines Anwalts Hans-Jürgen Förster der Direktor des Simon Wiesenthal Centers in Israel, Efraim Zuroff.

Angeklagt in dem Prozess vor dem Landgericht Itzehoe ist die 97 Jahre alte Irmgard F. Sie soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, durch ihre Schreibarbeit Beihilfe zum systematischen Mord an mehr als 11 000 Gefangenen geleistet zu haben.

Förster erklärte nach der Gerichtsverhandlung zu der Aussage seines Mandanten: „Das ist mit Sicherheit ein Erinnerungsfehler.“ Aufgrund der Macht und der Bedrohung, die von dem SS-Mann ausging, werde er ihn für den KZ-Kommandanten gehalten haben. „In Wirklichkeit wird es sich um einen Befehlsgeber unterhalb des Kommandanten gehandelt haben, der sehr wohl von einer Frau in Stiefeln und SS-Uniform begleitet worden sein könnte.“

Golani war nach eigenen Angaben zwischen dem 15. und 20. Dezember 1943 zusammen mit seinem Vater nach Stutthof gebracht worden. Zuvor sei er in einem KZ in Tallinn (Estland) gefangen gehalten worden. In Stutthof habe er zunächst im Wald und dann zwei bis drei Wochen im Krematorium arbeiten müssen. „Jeden Tag hat man dort Leichen verbrannt, und ich war dabei“, sagte Golani. Unter Bewachung durch SS-Leute hätten sie den Toten die Schuhe ausziehen und nach Wertsachen suchen müssen. Die Leichen seien aus Stutthof und anderen Lagern zur Verbrennung gebracht worden. Der Gestank sei unerträglich gewesen.

„Es wurde immer verprügelt“
Der Zeuge erinnerte sich an Appelle, zu denen die Gefangenen dreimal am Tag in langen Reihen antreten mussten. Dabei seien sie von SS-Leuten verprügelt und mit der Peitsche geschlagen worden. „Es wurde immer verprügelt, egal was wir gemacht haben.“ Viele Gefangene seien infolge der Prügel und der harten Arbeit gestorben. Mitte Februar 1944 sei er von Stutthof weggebracht worden, in Richtung Freiburg. Bei seiner Befreiung durch die französische Armee habe er nur noch 30 Kilogramm gewogen.

Im KZ älter gemacht
Auf Frage des Richters bestätigte Golani, dass er früher Lewin geheißen und seinen Namen nach dem Krieg geändert habe. Laut einem Dokument aus dem Forschungszentrum der Gedenkstätte Stutthof seien er und sein Vater am 23. August 1944 in das KZ gebracht worden, sagte Groß. „Nein, wir kamen im Winter nach Stutthof“, widersprach der Zeuge. Sein Anwalt machte ihn auch auf das abweichende Geburtsdatum auf dem Dokument aufmerksam, wonach er bereits im Juni 1926 geboren worden sei, und fragte, ob er sich im KZ älter gemacht habe. „Ja, das war das System, wie man am Leben bleiben konnte“, sagte Golani.

Auf weitere Nachfragen von Förster erwiderte der Zeuge: „Keiner von Ihnen hat das mitgemacht, was ich erlebt habe. Vielleicht ist das nicht kohärent, aber es ist wie es ist.“ Das Gericht hat bereits sieben andere Überlebende und einen ehemaligen Wachmann des Lagers vernommen. Keiner von ihnen konnte Angaben zu der Angeklagten machen. Golani ist nach Angaben des Gerichts voraussichtlich der letzte Nebenkläger, der in dem Prozess als Zeuge ausgesagt hat.

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article240901503/Stutthof-Prozess-Zeugenaussage-zu-angeklagter-KZ-Sekretaerin-sorgt-fuer-Aufsehen.html


Furchner war Zivilangestellte.

Als solche dürfte sie schwerlich eine SS-Uniform getragen haben.

Der Zeuge irrt sich hier offenbar, zumal er sie selbst nicht persönlich gesehen hat.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Lonovis, Agrippa

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20264
  • Dankeschön: 65434 mal
  • Karma: 632
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10938 am: 6. September 2022, 20:35:30 »
Autschn, der Herr könnte längst Hauptbootsmann sein... und dazu Rückstufung zum Obermaat, damit raus aus der Gruppe der Feldwebel... toller Trick! :D


So sieht's doch aus, rein verfassungsmäßig:





Immer interessant, was die Erwachten so aus den Entscheidungen herauslesen …


:facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Lonovis, Tweety

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20264
  • Dankeschön: 65434 mal
  • Karma: 632
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10939 am: 7. September 2022, 17:07:43 »
Jetzt die Essigschalen rausstellen!  :o









Zitat
Comtrails entstehen durch Flugzeuge

Darum sind aktuell so viele Kondensstreifen zu sehen
Münsterland   Am Dienstagabend und Mittwochmorgen sind in weiten Teilen des Münsterlandes besonders viele Kondensstreifen zu sehen gewesen. Das liegt nicht am zunehmenden Flugverkehr, sondern hat einen anderen Grund.Von Jonas Wiening
Mittwoch, 07.09.2022, 14:50 Uhr
07.09.2022, 16:33 Uhr

Am Dienstagabend und Mittwochmorgen gingen im Münsterland besonders viele Blicke in den Himmel. Ungewöhnlich viele Kondensstreifen waren dort zu sehen und sorgten für teils spektakuläre und schöne Bilder.

Doch woher kommen diese Kondensstreifen überhaupt und wieso sind sie aktuell so viel zu sehen?

Jürgen Schmidt, Meteorologe vom Wetterkontor, gibt auf Nachfrage unserer Zeitung die Antworten. "Kondensstreifen, englisch als Comtrails bezeichnet, entstehen durch Flugzeuge. Da diese in vielen tausend Metern Höhe fliegen und dort Temperaturen um die Minus 40 oder 50 Grad herrschen, bilden sich durch die Feuchtigkeit bei der Verbrennung durch Düsenantriebe kleine Eisteilchen." Diese wiederum würden dann zu den Kondensstreifen.

Comtrails sind ungefährlich
Diese Streifen am Himmel seien für die Menschen auf dem Boden weitgehendst ungefährlich und und hätten keinen Einfluss auf die Umwelt, teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit.

"Comtrails sind auch keine Chemtrails", sagt Meteorologe Jürgen Schmidt. Dass die Flugzeuge Chemikalien auf die Erde sprühen und zur Beeinflussung des Klimas oder für ähnliche Aktionen nutzen, sei aus der Luft gegriffen. "Das ist eine klassische Verschwörungstheorie", macht Schmidt deutlich.

Der Experte hat auch eine einfache Erklärung für die aktuell besonders sichtbaren und deutlichen Kondensstreifen. "Das hat nichts damit zu tun, dass aktuell mehr Flugbetrieb herrscht oder mehr Flugzeuge in der Luft sind."

Kondensstreifen bleiben länger sichtbar
Es hänge vielmehr mit dem Wetter zusammen. Im Münsterland ziehe aktuell ein Tiefdruckgebiet auf. Dieses bringe deutlich feuchtere Luft mit sich. "Und dadurch lösen sich die Kondensstreifen viel langsamer auf", sagt Schmidt. So seien die Streifen bei klarem Himmel viel länger - und mehrere gleichzeitig - am Himmel zu sehen.

"Und aktuell kommt auch noch Wind hinzu. Der sorgt dafür, dass die Kondensstreifen breiter und so noch deutlicher zu sehen sind", erklärt Jürgen Schmidt. So würden aktuell die besten Bedingungen herrschen für die Sichtbarkeit von Kondensstreifen am Himmel.

https://www.wn.de/muensterland/kondensstreifen-comtrails-chemtrails-flugzeuge-2625505


„Comtrails“, jaja.  ???


Die haben wohl gedacht, sie sind besonders schlau und versuchen das Spiel „Angriff ist die beste Verteidigung“?

Aber doch bestimmt nicht mit unserer Kundschaft?



([intern]Also was war los? Falsche Mischung oder falscher Zeitpunkt? Münster ist nicht das Gebiet meiner Staffel, aber seitdem da ein paar Wiedertäufer in die ewigen Jagdgründe geschickt wurden, ist doch da die Luft etwas seltsam? Hat jemand den Dienstplan? Frau Susemihl war nicht auf Station ...[/intern][/color])
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Wildente, Goliath, Lonovis, Tweety

Online kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #10940 am: 7. September 2022, 17:48:56 »
Zitat
Comtrails entstehen durch Flugzeug.

Qualitätsjournalismus. "Contrails" heißt das, von Condensation. wusstemalwiederkeiner
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Reichsschlafschaf, Goliath, Lonovis, nixweiter

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20264
  • Dankeschön: 65434 mal
  • Karma: 632
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10941 am: 7. September 2022, 17:57:27 »
"Contrails" heißt das


Komm doch nicht mit Fakten!^^


Zitat
NETZPOLITIK
DDoS Guard: Nächster Anbieter setzt Hassplattform Kiwi Farms vor die Tür
Der Service, der vor Cyberangriffen schützt, wirft die Seite nach nur einem Tag hinaus

7. September 2022, 16:06


Es geht Schlag auf Schlag für das Hassportal Kiwi Farms. Die Forenplattform, die zuletzt speziell mit Stimmungsmache gegen und Online-Belästigung von Transpersonen von sich reden gemacht hat, bleibt vorerst offline. Vor einigen Tagen hatte der Hosting- und Netzwerkschutz-Anbieter Cloudflare der Seite seine Unterstützung entzogen.

Grund dafür, so das Unternehmen, sei aber nicht eine von vielen unterstütze Social-Media-Kampagne (#dropKiwifarms) nach Deplatforming gewesen, sondern dass aufgrund konkreter Drohungen auf dem Portal Gefahr im Verzug gewesen sei. So hatten die Nutzer etwa wiederholt den Aufenthaltsort der Transfrau Clara Sorrenti ausgeforscht und mit einer Falschmeldung über eine Schießerei einen Polizeieinsatz bei ihr ausgelöst (Swatting). Trotz Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden habe man aufgrund der eskalierenden Lage keine andere Option mehr gesehen, als Kiwi Farms rauszuwerfen.

Gescheitertes Comeback
Die Betreiber der Plattform gaben aber nicht klein bei und versuchten seitdem, wieder ans Netz zu gehen. Dazu verschob man die Domain zu einem chinesischen Anbieter und wechselte auf den umstrittenen, kanadischen Hostinganbieter VanwaTech, der in der Vergangenheit auch schon anderen Seiten wie 8chan (heute 8kun) und dem Neonaziportal Daily Stormer unter die Arme gegriffen hat. Das Comeback währte jedoch nur kurz.

Also registrierte man sich am 4. September bei einem anderen Anbieter zum Schutz der eigenen Server, DDoS Guard, der ebenfalls Resilienz gegen Traffic-Attacken verspricht. Nur einen Tag später wurde man von diesem schon vor die Tür gesetzt.

Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
Die Gründe erläutert die schottische Firma knapp. Man sei nicht verpflichtet, Inhalte auf Seiten der eigenen Kundschaft zu moderieren und gehe nur gegen diese vor, wenn man von den Behörden offiziell dazu angewiesen werde. Etwa über einen Bescheid eines Gerichts. In diesem Bezug pflegt man eine ähnliche Haltung wie Cloudflare.

Bei Kiwi Farms habe man allerdings proaktiv agiert, nachdem man eine Reihe von Beschwerden darüber erhalten habe, dass die Plattform gegen die Geschäftsbedingungen verstoße. Nach einer Analyse der Inhalte habe man sich entschieden, den Dienst für sie einzustellen und bedanke sich bei allen, die dem Unternehmen die Verstöße zur Kenntnis gebracht haben.

Das Hassforum ist nach wie vor auf der Suche nach einem Anbieter, der ihm einen Weiterbetrieb ermöglicht. Aktuell – Stand: 7. September, 14.30 Uhr – ist es weiterhin nicht erreichbar. (gpi, 7.9.22)

https://www.derstandard.de/story/2000138894723/ddos-guard-naechster-anbieter-setzt-hassplattform-kiwi-farms-vor-die



Äh, wie jetze?

Keine Hetze mehr?  ???

Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger, Goliath, Lonovis, Tweety

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20264
  • Dankeschön: 65434 mal
  • Karma: 632
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10942 am: 7. September 2022, 20:16:13 »
Zitat
Szene-Anwälte, Reichsbürger- und Rechtspopulisten
Wenn Hitler im Gerichts­saal beschworen wird

Gastbeitrag von Joachim Wagner

06.09.2022

Auch in der Anwaltschaft findet sich rechtsextremistisches Gedankengut. Das zeigt sich in den Gerichtssälen der Republik, aber auch andernorts. Joachim Wagner stellt in Teil 1 seines Beitrages Kategorien radikal rechter Rechtsanwälte vor.

Spoiler
Letzter Verhandlungstag im Prozess gegen die Rechtsterroristin Susanne G. wegen Vorbereitung von Brandanschlägen vor dem Oberlandesgericht (OLG) München im Sommer 2021: In seinem Plädoyer lässt Verteidiger Wolfram Nahrath die Maske fallen und offenbart, worum es ihm in der Verteidigung auch ging.

Er beruft sich ausführlich auf Adolf Hitler und Joseph Goebbels, die erklärt hätten, dass die nationalsozialistische Partei "jede Ungesetzlichkeit" untersage. "Jede Gewalttat gegen den Staat verbietet sie, bekämpft aufs Schärfste das politische Attentat", zitierte Nahrath Hitler. Damit wollte er anscheinend sagen, dass Anhänger Hitlers keine Anschläge auf Politiker planen, wie sie Susanne G. vorgeworfen wurden.

Ins Verteidigungskonzept Nahraths passte offenbar auch ein Satz von Goebbels: "Deutschland ist aus ehrlichstem Herzen bereit, am Frieden mitzuwirken." Die Zitate von Nazi-Größen waren kein Zufall: Nahrath war in seiner Jugend Vorsitzender der rechtsextremen Wiking-Jugend, bis diese verboten wurde.

Nazisprüche vor Gericht ohne Konsequenzen

Die angeführten Ausschnitte aus einer Gerichtsreportage der Süddeutschen Zeitung verstören. Woher nimmt ein Anwalt die Chuzpe, sich in einem Schlussvortrag auf die Spitzen des Nazi-Regimes zu berufen? Vielleicht auch, weil er das bisher folgenlos tun konnte?

Nahraths braune Provokationen werfen zwei Fragen auf: In welchem Umfang haben Rechtspopulismus und Rechtextremismus in der deutschen Anwaltschaft Fuß gefasst? Und wie haben die Rechtsanwaltskammern, denen die Berufsaufsicht obliegt, auf diese Herausforderungen bisher reagiert?

Bei radikal rechten Anwälten sind drei Gruppen zu unterscheiden: Szene-Anwälte mit rechtsextremistischem Hintergrund, Reichsbürger-Rechtsvertreter und rechtspopulistische Rechtsbeistände mit Verbindungen zur AfD, Pegida oder Querdenkern.
Szene-Anwälte – Ideologisch auf Wellenlänge

Szene-Anwälte unterscheiden sich von anderen rechten Rechtsvertretern dadurch, dass sie in rechtsextremen Gruppen, Neonazi-Bands oder in Parteien wie "Die Rechte", "Der Dritte Weg" oder in der NPD sozialisiert wurden und dort entweder weiter aktiv sind oder bis heute Mandate aus dem Milieu übernehmen.

Bei der Vernehmung von Zeugen, Beweisanträgen und Plädoyers verfolgen Szene-Anwälte eine Doppelstrategie: Sie versuchen Täter als Opfer darzustellen und nutzen den Gerichtssaal als Bühne, um ihre Ideologie zu verbreiten, etwa den Zweiten Weltkrieg als Verteidigungskrieg umzudeuten oder den Nationalsozialismus als friedfertig zu verfälschen.

Zwar sind viele Szene-Anwälte einschlägig bekannt, doch wie weit sich der Kreis spannt, weiß niemand. Einige Beispiele: Zu den bekanntesten Szene-Anwälten gehören der erwähnte Rechtsbeistand Nahrath und der Chemnitzer Rechtsvertreter Martin Kohlmann. Zu ihnen wird auch der Cottbusser Verteidiger Olaf Klemke gerechnet. Er hat Mitglieder der "Skinheads Sächsische Schweiz" und der "Blood & Honour Division Deutschland" beraten. Im NSU-Verfahren sowie in den Prozessen um den Angriff einer Neonazi-Gruppe auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt ist er als Strafverteidiger aufgetreten.

Nationalsozialistische Sprache und Vergleiche

Klemke ist in der Neonazi-Szene beliebt, auch wenn er sich bisher nicht öffentlich zu ihr bekannt hat. Nach Recherchen von MDR exakt sollen Klemke und der Hausanwalt der hessischen NPD, Dirk Waldschmidt, mindestens zweimal in rechtsextremen Szene-Jargon miteinander gesprochen haben. In einem von Ermittlern aufgezeichneten Gespräch aus dem Dezember 2020 soll sich der Szene-Anwalt Klemke mit den Worten "Klemke, Führerhauptquartier!" gemeldet haben.

Waldschmidt, der wegen einer mutmaßlichen Beteiligung an einem rechtsextremen Gothaer Drogenhändlerring seit vielen Monaten in Untersuchungshaft sitzt, der Prozess begann im Juli, soll damals mit den Worten "Heil Klemke" geantwortet haben. Im NSU-Verfahren hat Klemke den Vertreter der Bundesanwaltschaft, Jochen Weingarten, mit Hermann Göring verglichen. Der nehme für sich "frei nach Hermann Göring: Wer Jude ist, bestimmte ich", in Anspruch: "wer Nazi ist, bestimme ich".

Für Szene-Anwälte ist typisch, dass sie ihre Sympathien für den Nationalsozialismus nie direkt formulieren, sondern wenn indirekt, indem sie sich in Beweisanträgen oder Plädoyers auf Nazi-Größen und -Schriften beziehen, aus taktischen Gründen, aber auch rechtlichen, um sich nicht wegen Billigung, Leugnung oder Verharmlosen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen strafbar zu machen (§ 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB)).

Vorwurf des Schutzes von Rechtsextremen gegen Mandanteninteressen

Weder Klemke noch Waldschmidt wollten sich zu den aufgezeichneten Telefonaten gegenüber LTO äußern.

Anwalt Waldschmidt verteidigt immer wieder Neonazis, hat unter anderem im ersten Ballstädt-Prozess mitgewirkt. Er war einmal stellvertretender Vorsitzender der hessischen NPD und tritt anscheinend bedenkenlos bei der rechtsextremistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Partei "Der Dritte Weg" auf.

Waldschmidt war zudem der erste Anwalt von Stephan Ernst, dem Mörder des Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Ernst wechselte seine Strafverteidiger mehrfach. Im Mordprozess sagte Ernst aus, Waldschmidt habe ihm geraten, die ganze Schuld auf sich zu nehmen und den später Mitangeklagten Markus H. bewusst außen vor zu lassen. Im Gegenzug würde seine Familie geschützt. Waldschmidt bestritt dies.

"Streitkräfte in Nazi-Deutschland politisch unbelastet"

Zu den prominenten Szene-Anwälten werden ferner die Anwälte Alexander Heinig, Steffen Hammer und Nicole Schneiders gezählt. Hammer und Schneiders haben 2018 eine Kanzlei gegründet. Heinig war viele Jahre Sänger der Rechtsrock-Band "Ultima Ratio". Verteidigt hat er unter anderem Mitglieder der "Identitären Bewegung" und rechter Gruppierungen wie der "Mühlacker Stallhaus Germania", der "Kameradschaft Karlsruhe" und des "Heidnischen Sturms Pforzheim".

Auch verteidigte er den Veranstaltungsleiter eines Naziaufmarsches in Göppingen, der Wehrmachtssprechchöre zugelassen hatte. Vor dem Amtsgericht (AG) Göppingen stellte Heinig die steile These auf, die Streitkräfte im Nazi-Deutschland seien politisch ähnlich unbelastet wie Reichspost und Reichsbahn.

"Nigger, Nigger, out, out"

Bevor Steffen Hammer Anwalt wurde, trat er als Sänger und Bassist der Skinhead-Band "Noie Werte" auf. In einem Lied grölte er " Nigger, Nigger, out, out". Mit Songs des "Noie Werte"-Albums "Kraft für Deutschland" unterlegte die Thüringer Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" ihr Hass durchtränktes Bekennervideo. Hammer hat unter anderem Karlsruher Neonazis vertreten, die die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" verbreitet hatten, sowie einen NPD-Funktionär.

Schon als Schülerin und Studentin hat Nicole Schneiders mit rechtem Gedankengut sympathisiert, unter anderem in der "Kameradschaft Karlsruhe". Während des Studiums in Jena ist sie der NPD beigetreten, wo sie auch Ralf Wohlleben kennengelernt hat, den sie im NSU-Verfahren verteidigte. Er wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, unter anderem, weil er dem braunen Terror-Trio eine Waffe besorgt hatte. Während des NSU-Verfahrens hatte Schneiders Bundesanwaltschaft, Gericht und Verfassungsschutz heftig attackiert und mit einer Konfliktverteidigung das Gericht mit Befangenheitsanträgen überzogen.

Zusammen mit dem ebenfalls als Szene-Anwalt bekannten Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens vertrat Schneiders zudem zuletzt Markus H., den Mitangeklagten im Lübcke-Mordprozess.

Szene-Anwälte brauchen finanziell auch andere Mandanten

Auffällig ist, dass Szene-Anwälte für sich ablehnen, als rechtsextrem etikettiert zu werden, sich aber grundsätzlich öffentlich nicht von nationalsozialistischem Gedankengut distanzieren. Klemke will kein "Neonazi-Anwalt" sein: "Mit dem Begriff habe er Probleme, weil alles, was sich rechts von der CDU/CSU bewegt, gleich als Neonazi bezeichnet wird". Nahrath will mit dem Rechtsextremismus nichts zu tun haben: "Ich arbeite nicht mit oder nach einer Ideologie und weise damit zurück, dass ich eine rechtsextreme Ideologie, was immer das sein soll, habe."

Hinter diesen abwiegelnden Einlassungen steckt System. Die meisten Szene-Anwälte sind finanziell nicht auf Rosen gebettet. Sie brauchen zum Überleben normale, unpolitische Mandate aus dem Strafrecht, Familien- oder Erbrecht. In den Internetauftritten von Szene-Anwälten finden sich daher nie Hinweise auf ihre ideologische Heimat. Ein typisches Beispiel: Die Anwälte Hammer und Schneiders geben als Schwerpunkte Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Internet- und Medienrecht an. Szene-Anwälte stellen sich im Internet als Feld-Wald-und-Wiesen-Anwälte dar und hoffen augenscheinlich, hinter gutbürgerlichen Fassaden ahnungslose Mandanten zu gewinnen.
Reichsbürger-Anwälte – dem Deutschen Reich verhaftet

Nach dem Verfassungsschutzbericht 2021 des Bundesamts für Verfassungsschutz sind Reichsbürger Gruppierungen und Einzelpersonen, die die "Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung bestehend definieren" und für die "deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen". Die Motive und Begründungen für diese Haltung variieren: "Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht".

n dieser Szene gibt es eine Minigruppe von Reichsbürger-Anwälten. Sie leugnen die Existenz der neuen Bundesländer und die Geltungskraft des Grundgesetzes. Nach einer LTO-Umfrage bei Rechtsanwaltskammern, die in Teil 2 dieses Beitrages näher vorgestellt wird, hatte bisher vor allem die Rechtsanwaltskammer Sachsen mit Mitgliedern aus diesem Milieu zu kämpfen, auch mit Hilfe berufsrechtlicher Verfahren. Auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben Reichsbürger-Anwälte Kammern, Anwaltsgerichte und am Ende sogar den Bundesgerichtshof mit kruden rechten Thesen genervt. In allen Fällen vergeblich.

Nach Ansicht des Verfassungsschutzes gehören "Reichsbürger" nicht zur rechtsextremistischen Bewegung. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter bilden sie mit den sogenannten "Selbstverwaltern" eine Sondergruppe. Nur bei einer kleinen Gruppe von rund fünf Prozent soll es ideologische Überschneidungen zur rechtsextremistischen Szene geben (Verfassungsschutzbericht 2021, S. 103).

Rechtspopulistische Anwälte – sie streben selbst nach Macht

Die größte Gruppe "rechter Anwälte" bilden rechtspopulistische Anwälte mit Verbindungen zur AfD, Pegida oder Querdenkern. Sie fallen öffentlich vor allem auf, wenn sie in die Politik streben und Mandate in Landtagen und im Bundestag erlangen wollen. Zwölf Prozent der AfD-Bundestagsabgeordneten sind Anwälte.

Da ihre völkisch-nationalen Ausfälle häufig mit der Berufsbezeichnung "Anwalt" verknüpft werden, werfen auch sie dunkle Schatten auf den Berufsstand. Matthias Helferich etwa ist Rechtsanwalt in Dortmund und im September 2021 über die AfD-Landesliste in NRW in den Bundestag gewählt worden. Dort ist er fraktionslos, weil er selbst der AfD-Bundestagsfraktion zu radikal erschien. Nach einer WDR-Recherche hatte er sich in einem Chat unter anderem als "freundliches Gesicht des ns (Nationalsozialismus)" und "demokratischer Freisler" bezeichnet.

Der Kölner Rechtsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi will eine "Funktionsstörung der Demokratie beheben". Der Dresdner Rechtsanwalt und AfD-Europa-Abgeordnete Maximilian Krah wird im AfD-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz an vier Stellen erwähnt. Im Zuge der Flüchtlingskrise hatte er von "Umvolkung" und "orientalischer Landnahme gesprochen". 2019 verkündete er auf einem AfD-Landesparteitag: "Wir schießen uns den Weg frei. Es gibt nur uns – ansonsten geht alles den Bach runter."

Wehrhafte Demokratie und radikal rechte Anwälte

Wie reagieren die Rechtsanwaltskammern auf solche Auswüchse? Sind die Weltbilder von radikal rechten Szene-Anwälten, Reichsbürger-Rechtsvertretern und AfD-nahen Rechtsbeiständen mit der gesetzlichen Rolle von Rechtsanwälten als eines "Organs der Rechtspflege" vereinbar? Wie wird der Konflikt zwischen freier Advokatur und verfassungsfeindlicher Agitation eingeschätzt? Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen zur Verfügung und werden sie von den Kammern genutzt?
[close]

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/radikal-rechte-anwaelte-teil1-szene-anwaelte-reichsbuerger-rechtspopulisten/



Zitat
LTO-Kammerumfrage zu radikal rechten Anwälten
Tatenlos und ohn­mächtig gegen Sys­tem­feinde in Robe

Gastbeitrag von Joachim Wagner

07.09.2022

Sind Weltbilder und Aktivitäten von radikal rechten Anwälten mit ihrer Rolle als "Organ der Rechtspflege" vereinbar? Eine LTO-Umfrage zeigt: Die meisten Rechtsanwaltskammern zeigen in dieser Frage noch nicht einmal Problembewusstsein.

In Teil 1 des Beitrages über rechte Anwälte haben wir drei Gruppen von Anwälten vorgestellt: Szene-Anwälte, Reichsbürger und Rechtspopulisten.

Hitler-Zitate im Gerichtsaal empören Otmar Kury, renommierter Strafverteidiger und Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Er würde "gegen jeden Anwalt, der sich auf Hitler beruft, sofort ein Berufsrechtsverfahren einleiten mit dem Ziel, ihm seine Zulassung zu entziehen – durch die Kammer selbst oder über eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft".

Doch abgesehen von solchen Einzelstimmen gibt es bislang keine ernsthafte Diskussion über die Frage, ob die Aktivitäten von radikal rechten Szene-Anwälten, Reichsbürger-Rechtsvertretern und AfD-nahen Rechtsbeiständen mit der Rolle eines "Organs der Rechtspflege" in Einklaung zu bringen sind, die die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) den Rechtsanwälten zuschreibt.
Spoiler
Rechtsanwaltskammern sind zuständig

Für berufsrechtliche Sanktionen sind in Deutschland die Rechtsanwaltskammern zuständig. Sie haben bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die "Versagung der Zulassung" zu prüfen, etwa wenn ein Jurist "die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft" (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 BRAO) oder sich der Anwaltschaft als "unwürdig" erweist (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 BRAO).

Sie entscheiden über die "Rücknahme und den Widerruf der Zulassung", etwa wenn ein Rechtsanwalt eine "Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist" (§ 14 Abs. 1 Nr. 8 BRAO). Und sie prüfen die Voraussetzungen eines Ausschlusses aus der Anwaltschaft, etwa wenn Anwälte Straf- oder Ordnungswidrigkeiten begehen, die "Achtung und Vertrauen der Rechtssuchenden in bedeutsamer Weise beeinträchtigen" (§§ 43, 113 Abs. 2, 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO). Auch ein Ausschluss allein aufgrund der Generalklausel des § 43 S. 2 BRAO ist theoretisch möglich. Danach hat sich ein Anwalt "innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen".

Auf diese Rechtsgrundlagen und Instrumente könnten Rechtsanwaltskammern auch für berufsrechtliche Maßnahmen gegen extremistische Mitglieder zurückgreifen. Doch reagieren die Rechtsanwaltskammern überhaupt auf radikal rechte oder rechtsextremistische Anwälte?

Das mäßige Echo auf die Kammerumfrage

Um die Praxis der Aufsichtsorgane zu erkunden, hat LTO einen umfassenden Fragebogen an die Bundesrechtsanwaltskammer und die 28 Rechtsanwaltskammern in den Oberlandesgerichtsbezirken verschickt. Im Kammerfragebogen wurden zehn Fragen gestellt, unter anderem nach Beschwerden/Anzeigen gegen radikal rechte Anwälte, nach verweigerten und widerrufenen Zulassungen, berufsrechtlichen Verfahren, nach dem Spannungsverhältnis zwischen den Werten eines "freien und unabhängigen Organs der Rechtspflege" und der "Freiheit der Advokatur" sowie der Praxistauglichkeit von Vorschriften.

Mit 46 Prozent war der Rücklauf der Antwortbögen von den Kammern nur mäßig – trotz großzügiger Fristverlängerung. Wegen der Schweigepflicht verweigern fast alle Kammern Kommentare zu Einzelfällen. Ins Auge springt, dass die Mehrzahl der Standesvertretungen bei berufs- und rechtspolitischen Fragen Wertungen vermeidet.
Scheu vor klarer Kante

Diese Scheu vor dem Politischen wurzelt wahrscheinlich auch in der Tatsache, dass Kammervorstände kein politisches Mandat haben. Sie können in den manchmal aufmüpfigen, politisch bunten Mitgliederversammlungen leicht Ärger bekommen, wenn sie die Grenzen politischer Neutralität überschreiten. Über 80 Prozent der Kammern haben nicht einmal die Frage beantwortet, ob offen neonazistisch agierende Verteidiger am Ruf der Anwaltschaft kratzen.

Einige wenige Kammervertreter räumen Ansehensverluste ein. "Rechtsextreme Szeneanwälte sind für die Anwaltschaft schädlich", formuliert Otmar Kury, der Berufsrechtsexperte und ehemalige Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg, vergleichsweise deutlich. Auch die Kammern in Brandenburg und Sachsen erkennen Schrammen im Anwaltsbild. "Das Wirken von Anwälten mit neonazistischer Vita ist schwer zumutbar", sagt der Brandenburger Geschäftsführer Rüdiger Suppé. "Ärgerlich, wir tun uns nicht leicht damit", meint der Vizepräsident der sächsischen Berufsaufsicht, Axel Schweppe.

Beide Kammern und die Bundesrechtsanwaltskammer haben sich sogar für Gespräche geöffnet. Dieser Wille zu Dialog und Auseinandersetzung zeigt, dass die Verschwiegenheitspflicht von Kammervorständen und das Fehlen eines politischen Mandats keine Hindernisse für einen öffentlichen Dialog sein müssen.

Keine Zulassungsverwehrung gegen Rechtsextreme

Nach der LTO-Umfrage haben die Kammern in den letzten zehn Jahren keinem rechtsextremistischen Bewerber eine Zulassung verwehrt, weil er die "freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft" (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 BRAO).

In der Erinnerung des Strafverteidigers und Vorsitzenden des Berufsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer Otmar Kury ist diese sogenannte politische Klausel "in den letzten zwanzig bis dreißig Jahren noch nicht angewandt worden". Für den Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Brandenburg Rüdiger Suppé ist sie deshalb "eigentlich eine tote Bestimmung". Wie ist es dazu gekommen?

Einen Fingerzeig gibt die Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 7 BRAO, die die Versagung der Zulassung regelt. Der erste Gesetzentwurf zur Bundesrechtsanwaltsordnung hatte zunächst schärfer formuliert. Er bezweckte den "Rechtsstaat davor zu schützen, dass sich jemand Zugang zu Rechtsanwaltschaft verschafft, um diese Stellung zum Kampf gegen die demokratische Freiheit auszunützen"(Martin Henssler/Hanns Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, Kommentar, 5. Aufl. § 7 BRAO Rn. 61).

Strengere Vorschrift wurde verworfen

Das heißt: Zur Anwaltschaft nicht zugelassen werden sollten auch alle Juristen, die auf legale, in nicht "strafbarer" Weise gegen die freiheitliche Grundordnung kämpfen. In den sechziger und siebziger Jahren hätte sich eine solche Vorschrift gegen linke Anwälte richten können, insbesondere gegen RAF-Verteidiger. Wenn die Vorschrift heute so in der BRAO zu finden wäre, könnten die Kammern vor allem rechtsextremen Szene-Anwälten den Zugang zur Anwaltschaft sperren.

Gegen diesen Versagungsgrund regte sich in der Anwaltschaft damals jedoch heftiger Widerstand: Eine politische Einstellung müsse nicht zwingend eine Berufsausübung beeinflussen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Zulassungsvoraussetzungen durch die Klausel "in strafbarer Weise" erheblich eingeschränkt und den Freiraum für Anwälte damit großzügig erweitert.

Einen weiteren Fingerzeig gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 1983. Es hat damals entschieden, dass die Klausel "in strafbarer Weise" abschließend zu verstehen sei und politisches Engagement nicht beim Ausschlussgrund der Unwürdigkeit berücksichtigt werden solle (BVerfG v. 08.03.1983 Az. 1 BvR 1078/80, NJW 83, 1535).
Bundesverfassungsgericht betont Leitbild der freien Advokatur

Hintergrund der Entscheidung war die Mitgliedschaft eines Assessors in einer kommunistischen Partei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor die Auffassung vertreten, dass das Eintreten für eine verfassungsfeindliche Organisation einen Anwalt "unwürdig" nach § 7 Nr. 5 BRAO machen könne, auch wenn keine Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung "in strafbarer Weise" vorliege.

Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidung auf. Ausschlaggebend für das Gericht war das "Leitbild der freien Advokatur", das eine "staatliche Kontrolle und Bevormundung prinzipiell ausschließt". An dieser Standortbestimmung soll auch nichts ändern, dass die Bundesrechtsanwaltsordnung den Rechtsanwalt als unabhängiges "Organ der Rechtspflege" versteht. Für die Verfassungsrichter "enthält die Einordnung als Organ der Rechtspflege keinen Eingriffstatbestand für Fälle, in denen der Anwalt dem Leitbild nicht entspricht".

Schattenseiten der liberalen Regelung

Das Bundesverfassungsgericht hat sich damals ausdrücklich gegen die Gleichsetzung von Rechtsanwälten mit Richtern und Staatsanwälten ausgesprochen. Wie bei anderen freiberuflichen Tätigkeiten sei es auch im Anwaltsrecht nicht statthaft, unter Einschränkung der Berufsfreiheit die für staatliche Bedienstete geltenden Treuepflichten in irgendeiner Weise anzuwenden.

Diese liberale Reglung der Zulassungsvoraussetzungen hat jedoch Schattenseiten: Durch den einschränkenden Zusatz "in strafbarer Weise" hat § 7 BRAO in der Praxis bei der Zulassung extremistischer Anwälte jegliche Sperrwirkung auch gegen rechtsextremistische Ideologen verloren. Die Anwaltschaft ist zu einem Auffangbecken für rechtspopulistische und rechtsextreme Juristen geworden, die wegen ihrer Vita kaum berufliche Alternativen im Staatsdienst haben.

Nur ein befristeter Widerruf wegen Holocaust-Leugnung

Auch Widerrufe von Zulassungen wegen rechtsextremistischer Äußerungen oder Aktivitäten von Rechtsbeiständen hat es nach der Kammerumfrage bisher nicht gegeben. Es gibt eine Ausnahme. 2009 hat die Rechtsanwaltskammer München die Rechtsanwältin Sylvia Stolz wegen Unwürdigkeit für acht Jahreausgeschlossen, was in der Wirkung auf einen befristeten Widerruf hinausläuft. In den Strafverfahren gegen die Holocaust-Leugner Ernst Zündel und Dirk Reinecke hatte sie als deren Verteidigerin behauptet, dass der Holocaust "nicht offenkundig" sei (Bayerischer Anwaltsgerichtshof, BayAGH, v. 21.03.2011 Az. II-27/09, S. 12).

In einer Gegenvorstellung hatte sie nach Ansicht des Gerichts "bewusst den als geschichtliche Tatsache feststehenden staatlich organisierten Massenmord an den Juden im 3. Reich in Abrede gestellt und jüdische Glaubensangehörige als Erfinder der 'Holocaust -Lüge' bezeichnet".

Außerdem hatte Anwältin Stolz die damals verhandelnde Strafkammer des Landgerichts Mannheim im Zündel-Verfahren in übelster Weise beschimpft: Das Verfahren "erinnere" sie an die "Nürnberger Prozesse", "in denen systematisch die Angeklagten und ihre Verteidiger bedroht und ihrer Verteidigerrechte beraubt worden seien". Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hat Stolz' Ausschluss für acht Jahre nach den §§ 43, 113 Abs. 1 und 114 BRAO gebilligt, "um den Schutz der Rechtpflege und der Integrität der Anwaltschaft zu wahren und das Vertrauen der Rechtssuchenden in diese zu gewährleisten".

Das stumpfe Schwert der Generalklausel

Auch die allgemeine Berufspflicht nach § 43 BRAO hat nach der Kammerumfrage gegenüber rechtsextremen Advokaten in der Praxis bisher nur eine geringe Rolle gespielt. Für den Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Brandenburg Suppé ist in diese Generalklausel "so viel hineingelesen worden, dass sie anwendungsuntauglich geworden ist", "eine Leerformel, aus der man keine Rechtpflichten ableiten kann". Für die Rechtsanwaltskammer Thüringen ist die Generalklausel ein "stumpfes Schwert".

Ähnlich hohe Hürden errichten die § 113, 114 BRAO für einen Ausschluss von Anwälten bei außergerichtlichen Pflichtverletzungen. Hier zeigt sich, dass die Freiheit der Advokatur unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gut geschützt ist. Rechtsanwälte dürfen rechtsextremen Parteien angehören und entsprechendes Gedankengut verbreiten, ohne um ihre Zulassung fürchten zu müssen. Sie dürfen verfassungsfeindliche Forderungen und Thesen aufstellen, solange sie sich nicht strafbar machen.
Bloße Rügen für Reichsbürger-Anwälte

Berufsrechtliche Sanktionen unterhalb der Schwelle von Rücknahmen und Widerrufen von Zulassungen und Ausschlüsse von der Anwaltschaft haben die Kammern in seltenen Ausnahmefällen verhängt: Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat gegen zwei ihrer Mitglieder "Rügen" erlassen, weil sie der Reichsbürger-Ideologie anhängen und dadurch gegen die allgemeine Berufspflicht nach § 43 BRAO verstoßen haben.

Das sächsische Anwaltsgericht hat beide Rügen für rechtens erklärt: Der Anwalt stellt "die Geltung der Gesetze auf dem Gebiet der ehemaligen DDR grundsätzlich infrage, obwohl es ihm als Organ der Rechtspflege obliegt, die Wahrung und Geltung der Gesetze sowie die richtige Geltung und Anwendung dieser Gesetze durch sachgerechte Arbeit zu fördern" (Beschl. vom 13.04.2015 Az. SAG II 08/14 – C.650/212 und v. 26.02.2007, Az. SAD II 11/06 –14 EV 137/04).

In einem Fall scheint ein Reichsbürger-Anwalt Wiederholungstäter zu sein, so dass die Rechtsanwaltskammer Sachsen den Fall 2017 der Generalsstaatsanwaltschaft Dresden übergeben hat, weil ihr für schärfere Sanktionen als Rügen die Sanktionsmacht fehlt. Der Grund: Ein Rechtsanwalt hatte die Zuständigkeit des Landgerichts für einen von ihm in eigener Sache geführten Rechtsstreit in Frage gestellt. Er hatte behauptet, dass das Landgericht kein Staatsgericht sei, sondern den Eindruck einer "Firma" erwecke. Da er dieser "Körperschaft" nicht angehöre, sei das Landgericht für ihn auch nicht zuständig.

Wer den Staat negiert, soll "Organ der Rechtspflege" sein können?

Man fragt sich, warum ihre Zulassungen nicht schon vor Jahren widerrufen worden sind, weil Reichsbürger-Anwälte eine Gefahr für den Rechtsstaat und die Rechtsgemeinschaft darstellen. Geraten Rechtssuchende an solche Anwälte, können sie nicht mit einer ordnungsgemäßen Vertretung rechnen.

Spricht ein Rechtsanwalt unserer Rechtsordnung jegliche Geltungskraft ab, ist diese Haltung mit seiner Stellung als "unabhängigem Organ der Rechtspflege" offensichtlich nicht "vereinbar" (§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO). Hinzu kommt, dass solche Anwälte nach dem Verfassungsschutzbericht 2021 Teil einer "staats- und verfassungsfeindlichen" Szene sind, deren Potenzial im Vergleich zum Jahr 2020 – im Kielwasser der Proteste gegen die staatlichen COVID-19-Maßnahmen – gestiegen ist (Verfassungsschutzbericht 2021, S. 102 f.).

Kammern lehnen Verschärfung der Rechtslage überwiegend ab

Auf die Frage, ob die Bundesrechtsanwaltsordnung verschärft werden müsse, um auf die Herausforderung durch rechtsextreme Anwälte zu reagieren, gab es drei Kategorien von Antworten. Die Kammern in Karlsruhe und Hamburg vermögen mangels "Erfahrung" und "entsprechender Fälle" nicht zu beurteilen, ob die "politische Klausel" auch "praxistauglich" ist.

Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Kammern in Dresden, München und Berlin verteidigen die geltende Rechtslage. Für die Präsidentin der sächsischen Kammer, Sabine Fuhrmann, dürfen nur "eklatante und unerträgliche Meinungen und Handlungen zu einer Verweigerung der Zulassung führen". Sie möchte keine "Gesinnungsjustiz", weshalb das "Abstellen auf die Strafbarkeit wichtig und richtig ist". Nach Ansicht ihres Vizes Schweppe stellen die rechten Kolleginnen und Kollegen kein "erhöhtes Risiko für die Anwaltschaft" dar: "Die sind wegen der geringen Zahl nicht staatsgefährdend." Im Übrigen ergänzt die Geschäftsführerin der Kammer, Jacqueline Lange, sei die "Anwaltschaft nichts anderes als ein Spiegelbild der Gesellschaft". Das gilt sicher für Sachsen, wo mindestens ein halbes Dutzend namentlich bekannter radikal rechter Szene-Anwälte ihre Dienste anbieten.

Eine dritte Gruppe reagiert auf den Fragebogen nachdenklich. Der Geschäftsführer der Brandenburger Kammer Suppé bedauert, dass die "Kammer nicht mehr tun können, weil es keine Instrumente gibt". Zugleich verweist er auf die nicht zu leugnende Schwierigkeit, "unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit eine Abgrenzungslinie zwischen der freien Advokatur und dem Schutz der wehrhaften Demokratie" zu ziehen. Zu der Frage, ob die Bundesrechtsanwaltsordnung für den Umgang mit rechtsextremen Anwälten verschärft werden muss, hat sich die Stuttgarter Kammer "bisher keine abschließende Meinung gebildet".

Fazit: Systemfeinde in Robe müssen keine Konsequenzen fürchten

Nach der LTO-Umfrage unter den Rechtsanwaltskammern hat die Bundesrechtsanwaltsordnung bei der Zulassung von rechtsextremen Anwälten bisher keine Sperrwirkung entfaltet. Nach der Zulassung von Rechtsvertretern reichen die Vorschriften bisher nur aus, um gegen Holocaust-Leugner mit einem Ausschluss und gegen Reichsbürger mit Auflagen und Rügen vorzugehen. Im Übrigen können selbst neonazistische Rechtsvertreter weiter als "Organe der Rechtspflege" ungehindert ihre Privilegien und rechtsstaatlichen Instrumente nutzen, um den Rechtsstaat abzuschaffen.

Gesetzgeber, Kammern und Gesellschaft sollten deshalb folgende vier Fragen diskutieren.

    Ist die jetzige Rechtslage bei Versagung, Rücknahme und Widerruf von Zulassungen und dem Ausschluss aus der Anwaltschaft wegen Unwürdigkeit angesichts der Herausforderung durch rechtsextreme Anwälte noch zeitgemäß?
    Wären Zulassungsvoraussetzungen zur Anwaltschaft zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle verfassungsrechtlich zulässig?
    Wären sie praktikabel, ohne die Freiheit der Advokatur zu gefährden?
    Und in der Summe: Brauchen wir beim Umgang mit rechtsextremen Rechtsvertretern eine Neujustierung zwischen den Rechtsfiguren der "wehrhaften Demokratie", des "Organs der Rechtspflege" und der "Freiheit der Advokatur"?
[close]
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/radikal-rechte-anwaelte-berufsverbot-brak-freie-advokatur-teil2/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: dieda, desperado, Goliath, Lonovis, Tweety, Judge Roy Bean, nixweiter

Offline SchlafSchaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 16543
  • Dankeschön: 68391 mal
  • Karma: 904
  • Nemo me impune lacessit
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10943 am: 12. September 2022, 01:25:07 »
Vielleicht interessant für @Helvetia
Da ich kein Presseschnippselthread für die Schweiz gefunden habe, packe ich es hier rein

Zitat
WEGEN UMSTRITTENEM GASTREDNER
«Wohlfühltage» in der Pfarrei Maihof sind abgesagt
An den «Wohlfühltagen» dreht sich alles um Gesundheit, Esoterik und Spiritualität. Vor wenigen Tagen hat die umstrittene Veranstaltung in der Messe Luzern stattgefunden. Das sorgte im Vorfeld für hitzige Diskussionen in Luzern, weil umstrittene Gastredner wie Daniele Ganser oder Peter Fitzek auftreten sollten. Fitzek bezeichnet sich selbst als Reichsbürger und krönte sich vor zehn Jahren zum «König von Deutschland» (zentralplus berichtete). Vom 17. bis 20. November hätten die «Wohlfühltage» erneut in Luzern stattfinden sollen, dieses Mal in der Pfarrei Maihof. Daraus wird nun aber nichts. Wie der Veranstalter auf Facebook mitteilt, ist die Veranstaltung abgesagt. Der Grund: Die Pfarreileiterin stellt die Räume nicht mehr zur Verfügung. Nach dem Auftritt von Daniele Ganser in der Messe Luzern sei das Vertrauen der Pfarrei in den Veranstalter nicht mehr gegeben.

Daniele Ganser ist kein Unbekannter

Ganser wurde schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie von der «Republik» als «Lichtgestalt einer Community, in der die Verschwörungs­theorien blühen» bezeichnet. Seine wissenschaftliche Karriere bekam einen Knick, als er 2006 in einem Artikel erstmals öffentlich die offizielle Version der Geschehnisse am 11. September 2001 infrage stellte. Seither wird er immer wieder für seine populärwissenschaftlichen Thesen kritisiert. Für seine Anhängerinnen ist das reine Verleumdung. In den vergangenen acht Jahren fanden die «Wohlfühltage» im November jeweils in der Pfarrei Maihof statt. Der Veranstalter bedauert den Entscheid der Pfarrei sehr, da sich viele schon sehr auf den Event im November gefreut hätten.


https://www.zentralplus.ch/freizeit/wohlfuehltage-in-der-pfarrei-maihof-sind-abgesagt-2448039/
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Helvetia, Wildente, Goliath, Lonovis

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20264
  • Dankeschön: 65434 mal
  • Karma: 632
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10944 am: 13. September 2022, 07:34:34 »
Der Vater des Attentäters von Hanau ist übrigens genauso krank in der Birne wie sein Sprössling.


Ob ihm die Entscheidung des LG bei der Genesung hilft?


Zitat
Hessen

Vater von Hanau-Attentäter wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Der Vater des Todesschützen soll unter anderem ein Spezialeinsatzkommando, das bei ihm Zuhause war, als „Terrorkommando“ und „Terroreinheit“ bezeichnet haben.

dpa/, 12.9.2022 - 22:00 Uhr

Der Vater des Attentäters ist vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Damit verwarf das Gericht am Montag in diesen beiden Fällen die Berufung des Angeklagten gegen ein vorinstanzliches Urteil des Amtsgerichts . In einem weiteren Anklagepunkt hob das Gericht die Entscheidung des Amtsgerichts auf und sprach den 75-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung frei.

Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am  und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vater zur Last gelegt, in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten - darunter auch Angehörige der Anschlagsopfer - als „wilde Fremde“ bezeichnet zu haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, ein Spezialeinsatzkommando, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war,  In diesen beiden Fällen habe jeweils die Meinungsfreiheit hinter die Interessen der Betroffenen zurückzutreten, sagte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung.

Laut Anklage hatte der Mann auch den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) der „Wählertäuschung“ bezichtigt. Auch in diesem Fall handele es sich zwar um eine „ehrkränkende Äußerung“, zugleich aber um eine „Machtkritik“, die möglich sein müsse, so die Vorsitzende.

https://www.berliner-zeitung.de/news/vater-von-hanau-attentaeter-wegen-beleidigung-zu-geldstrafe-verurteilt-li.266391

Hat wieder etwas gedauert ...
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Lonovis

Offline dieda

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3639
  • Dankeschön: 10901 mal
  • Karma: 623
  • Hauptabteilung wahre Wahrheiten
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10945 am: 13. September 2022, 13:54:26 »
Lorenz wurde verhaftet und steht morgen in Dresden vor Gericht. Das verspricht lustig zu werden, muss aber leider krankheitsbedingt selbst passen.

https://www.saechsische.de/dresden/erneut-betreiber-von-reichsbuerger-krankenkasse-in-dresden-vor-gericht-5756326.html

Spoiler
Von Alexander Schneider
 2 Min.

© David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

Dresden. Der bekannte Reichsbürger Erhard L. (68) steht am Mittwoch vor dem Amtsgericht Dresden. Unklar ist, ob neben L.s Ehefrau auch noch ein dritter Angeklagter mit vor der Partie sein wird. L. und seine Frau wurden am Montag in ihrem Wohnort bei Frankfurt am Main festgenommen. Das Amtsgericht Dresden hatte sie per Haftbefehl suchen lassen.

Ursprünglich sollte sich die L.s und der dritte Angeklagte bereits vergangene Woche gemeinsam mit vier weiteren Männern und Frauen aus der sogenannten Reichsbürger-Szene vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Sie sollen 2017 eine Krankenkasse, die Deutsche Gesundheitskasse (Degeka) gegründet und trotz Untersagung der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) betrieben haben. 49 Kunden seien so um mehr als 8.100 Euro geschädigt worden.

L.s Ehefrau und der dritte Angeklagte waren wegen angeblicher Corona-Infektionen nicht erschienen, Erhard L., der sich auch gerne als "Präsidialsenat" des Deutschen Reichs ausgibt, hält die Bundesrepublik Deutschland für grundsätzlich nicht zuständig.

Nachdem der Richter jedoch den Verdacht hatte, die L.s könnten sich bewusst dem Prozess entzogen haben, erließ er Sitzungshaftbefehle. Das Paar wurde am Dienstagmorgen einem Haftrichter vorgestellt, der den Sitzungshaftbefehl aufrechterhielt.

Weiterführende Artikel
Prozess gegen Reichsbürger-Krankenkasse endet mit Geldauflagen
Die Verfahren gegen die erschienenen vier Angeklagten, zwei Männer und zwei Frauen im Alter von 58 bis 72 Jahren, wurden gegen Geldauflagen zwischen 600 und 2.500 Euro eingestellt. Sie hatten die Vorwürfe gestanden und unter anderem ausgesagt, dass L. die Geschicke selbstherrlich geleitet habe.
[close]
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Morris, SchlafSchaf, Brüllaffe, Goliath, Lonovis, Rabenaas

Offline oschy

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2081
  • Dankeschön: 10674 mal
  • Karma: 86
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10946 am: 13. September 2022, 18:05:08 »
Da können die Berliner Lehrer langsam ihre Holocaust-Kommune gründen:

Berliner Arbeitsgericht
Impfung mit Holocaust verglichen: Kündigung von Lehrer war rechtens

Zitat von: rbb24
Der wegen seiner diffamierenden Aussagen gekündigte Berliner Berufsschullehrer und Corona-Leugner Rüdiger Borrmann wird nicht in den Klassenraum zurückkehren. Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage des 62-Jährigen gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Politiker als "Neo-Faschisten" bezeichnet - Impfung mit Holocaust verglichen
Borrmann hatte auf seinem Youtube-Kanal Deutschland als "Diktatur" bezeichnet und Regierungspolitiker zu "Neo-Faschisten" erklärt. Nachdem seine damalige Dienstherrin, die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), angekündigt hatte, Schülern an Oberschulen ein Impfangebot zu machen, stellte der damalige Lehrer ein Video mit einer Fotomontage ins Netz. In Anlehnung an die Nazi-Formulierung "Arbeit macht frei" an Toren von Konzentrationslagern hieß es in Borrmanns Video über einem entsprechendem Bild: "Impfung macht frei".

In diesem Video habe der das staatliche Werben um Impfbereitschaft mit der Unrechtsherrschaft und dem System der Konzentrationslager gleichgesetzt, so das Gericht. "Damit verharmlose er die Unrechtstaten der Nationalsozialisten und missachte die Opfer."

Gericht: Weitere Beschäftigung unzumutbar
Nach Angaben des Gerichts hatte das Land Berlin dem Lehrer unter anderem wegen der Veröffentlichung dieses Videos fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt. Dieser habe in dem Video keinen Grund für die Kündigung gesehen, es sei durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung und Kunstfreiheit gedeckt, argumentierte der frühere Lehrer.

Das Gericht hingegen ist der Ansicht, dass der Lehrer durch den Vergleich des Bildes mit dem Text "Impfung macht frei" das Maß der zulässigen Kritik überschritten habe. Es stelle eine unzulässige Verharmlosung des Holocausts dar. Eine Weiterbeschäftigung des Lehrers sei aus diesem Grund unzumutbar.

Der 62-Jährige war Lehrer für die Fächer Kommunikations-, Informations- und Medientechnik. Er positionierte sich seit Beginn der Corona-Pandemie regelmäßig öffentlich als Gegner des Infektionsschutzes.]

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/09/berufsschule-lehrer-corona-antisemitismus-impfung-urteil-gericht-abgewiesen.html

gruß oschy
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Wildente, Goliath, nixweiter

Offline Reichskasper Adulf Titler

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10196
  • Dankeschön: 38523 mal
  • Karma: 390
  • Staatlich geprüfter Naziallergiker
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10947 am: 14. September 2022, 10:40:26 »
Dem widerlichen dummen rechten Hetzer Pirinçci hat man etwas Geld vom Konto abgehoben.  ;D

Nach Hasskommentar auf Facebook
Luisa Neubauer lässt Konto von rechtem Autor Pirinçci pfänden

Weil er Luisa Neubauer sexistisch beleidigte, wurde Akif Pirinçci zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. Weil er nicht zahlte, besorgten sich die Anwälte der Klimaaktivistin das Geld per Zwangsvollstreckung.

Spoiler
Luisa Neubauer ist es gelungen, rund 10.000 Euro vom Konto des rechtspopulistischen Autoren Akif Pirinçci pfänden zu lassen. Zu der Geldzahlung war Pirinçci vom Landgericht Frankfurt am Main verurteilt worden, weil er die Klimaaktivistin mit einem sexistischen, erniedrigenden Kommentar auf Facebook angegriffen hatte.

Nachdem Pirinçci das Geld offenbar nicht freiwillig bezahlen wollte, entschieden sich die Anwälte von Luisa Neubauer, den Betrag durch eine Kontopfändung zu besorgen. »Herr Pirinçci hat vielleicht gedacht, dass uns die Zwangsvollstreckung zu mühsam ist, aber wir sind da hartnäckig«, erklärte Anwalt Severin Riemenschneider von der Media Kanzlei, die Neubauer vor Gericht vertreten hatte.

»Herr Pirinçci hat keine Unterlassungserklärung abgegeben, war uneinsichtig und hat sich in den Schriftsätzen auch über das Verfahren lustig gemacht«, so Riemenschneider. In dem gepfändeten Betrag seien die Verfahrenskosten enthalten, sowie 6.000 Euro, die das Gericht als Entschädigungszahlung in seinem Urteil festgelegt hatte. Diese Summe würde direkt an die Betroffenenorganisation Hate Aid gehen, um deren Arbeit zu unterstützen, so Riemenschneider.


»Dieser Fall zeigt, dass es durchaus möglich ist, sich gegen Sexismus, Misogynie und andere Formen von Hetze im Netz zu wehren«, sagte Luisa Neubauer dem SPIEGEL im Dezember zum Urteil gegen Pirinçci. »Teilweise ist der Hass so heftig, dass es sprachlos macht. Aber ich werde ganz bestimmt nicht verstummen«, so Neubauer.

»Bleibt nur, den Gerichtsvollzieher loszuschicken«

Neubauer wurde in dem aktuellen Fall von Hate Aid vor Gericht unterstützt. Die Organisation hat Neubauer bereits bei mehr als 50 Strafanzeigen unterstützt und hilft zahlreichen Betroffenen von Hatespeech, sowohl durch Beratung, aber auch mit Gerichtsverfahren.

»Wir begrüßen es sehr, dass das Gericht anerkannt hat, dass es sich um eine schwere sexualisierte Beleidigung handelt«, so die Hate-Aid-Juristin Josephine Ballon. Die Entschädigungszahlung im aktuellen Fall sei verhältnismäßig hoch. Unter dem Hashtag »HassKostet« veröffentlicht Hate Aid auf Twitter regelmäßig, wie hoch solche Zahlungen in eigenen Prozessen ausfallen.

Laut Josephine Ballon ist es dabei nicht ungewöhnlich, dass Verurteilte in Hatespeech-Verfahren nicht freiwillig bezahlen. »Wenn die Kontodaten nicht bekannt sind, bleibt nur, den Gerichtsvollzieher loszuschicken und dann rechnen sich die Verurteilten gerne auch mal arm und zahlen einfach nicht«, so Ballon. Das Risiko trügen dabei die Betroffenen. Im aktuellen Fall war das nicht nötig, da die Anwaltskanzlei die Kontodaten von Pirinçci offenbar kannte.
[close]


https://www.spiegel.de/netzwelt/web/hate-speech-luisa-neubauer-laesst-konto-von-akif-pirincci-pfaenden-a-d4e540d1-0635-4658-adf1-2f487dcf97b8


Ich bin entzückt. Gerne mehr davon.  :wav:
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20264
  • Dankeschön: 65434 mal
  • Karma: 632
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10948 am: 14. September 2022, 12:36:14 »
Luisa Neubauer


DAS tut mehr weh als das Geld!   :biggrin:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline dieda

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3639
  • Dankeschön: 10901 mal
  • Karma: 623
  • Hauptabteilung wahre Wahrheiten
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #10949 am: 14. September 2022, 20:46:51 »
Und es wurde lustig mit Erhard Lorenz:

Achtung, Sachsen schreibt Justizgeschichte!
Um sich als Reichsbürger der Justiz zu entziehen reicht es als Ausrede 2022 nicht mehr aus, 1986 einen Volltreffer einer Kiste Kolben an den eigenen Kopf bekommen zu haben!

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/nur-stunden-nach-der-verhaftung-kurzer-prozess-gegen-den-reichsbuerger-kaiser-2612177

Zitat
14.09.2022 18:45 1.167
PER HAFTBEFEHL VOR GERICHT: CHEF DER REICHSBÜRGER-KRANKENKASSE VERURTEILT!
Von Eric Hofmann

Dresden - Es ist eben doch eine Ideologie, kein Wahnsinn: Am heutigen Mittwoch landeten Erhard L. (68), selbsternannter "Präsidialsenat des Deutschen Reichs", und seine Ehefrau Kornelia (65) vor dem Dresdner Amtsgericht.

Das Verfahren gegen Kornelia L. (65) wurde gegen Zahlung von 900 Euro eingestellt.  © Steve Schuster

Er hatte die illegale Reichsbürger-Krankenkasse "DeGeKa" geleitet, seine Frau dabei geholfen. Es war nicht das erste Verfahren gegen den "Ersatz-Kaiser", allerdings das erste Mal, dass er vor Gericht musste.

Nur per Haftbefehl konnte Erhard L. auf die Anklagebank gebracht werden, gab sich dort aber lammfromm: Offen gab er zu, die illegale Versicherung 2017 gegründet und geführt zu haben.

"Reichsrecht geht vor Landesrecht", sagte er und meinte damit die Gesetze der Bundesrepublik. "Aber wir haben sehr wohl darauf geachtet. Das ist uns vielleicht nicht ganz gelungen."

Spoiler
Etwas untertrieben: Nachdem die BaFin am 30. August 2017 die Abwicklung angeordnet hatte, erntete die Behörde dafür Schreiben, dass sie sich seinem Reichsamt unterstellen solle.

Seinen Gesinnungsgenossen Andreas U. (57), Michael B. (61) und Claudia I. (59), die im November 2017 den Betrieb einstellen wollten, entzog er die "Reichs- und Staatsangehörigkeit".

Der selbsternannte "Präsidialsenat des Deutschen Reichs" wurde auf Bewährung verurteilt

Das selbsternannte Staatsoberhaupt Erhard L. (68) kassierte am Mittwoch elf Monate Haft auf Bewährung.  © Steve Schuster

Nicht das erste Mal steht Erhard L. im Visier der Justiz: Mehr als ein Dutzend Mal gingen verschiedene Staatsanwaltschaften gegen ihn wegen Amtsanmaßung, Volksverhetzung, Urkundenfälschung oder Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen ihn vor.

Doch jedes Mal wurde das Verfahren eingestellt: Weil ihm 1986 eine Kiste voller Kolben auf den Kopf gefallen war, attestierten ihm zwei Gutachten, dass seine politischen Ideen wahnhafter Natur seien, er damit nicht schuldfähig wäre.

Dem widersprach der Sachverständige am heutigen Mittwoch deutlich: "Dass 20 Jahre später noch Defizite auftauchen, ist nicht plausibel", so der Psychiater.

"Ich komme zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine Wahnerkrankung, sondern um eine abwegige Einstellung handelt."

Dem schloss sich auch der Richter an, verurteilte Erhard L. zu elf Monaten Haft auf Bewährung und 2400 Euro an die Staatskasse. Das Verfahren gegen seine Frau wurde gegen Zahlung von 900 Euro eingestellt.
[close]
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Reichsschlafschaf, Wildente, Goliath