Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363774 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10905 am: 31. August 2022, 09:48:54 »
Ach so, kulturelle Aneignung: Jazz ist dreifach: Afrikaner in Amerika mit teilweise europäischen Instrumenten, das ist komplett Kultureintopf.

Ich out mich mal:
a) Das Konzept des Rassismus verstehe ich, weil das nachvollziehbar definiert ist; also ist das für einen tumben Charakter/Geist wie mich geeignet um das zu kritisieren und kontern.
b) "Kulturelle Aneignung" hingegen scheint (belehrt mich) nur anhand vager Wohlfühlkriterien definiert zu sein, daher ist das nur für besonders feinfühlige und erhabene Menschen ein geeignetes Konzept.*

Zu b): Wenn Menschen(gruppen) kulturelle Aneignung vorgeworfen wird, dann erweckt es den Eindruck, dass sie aufgrund ihrer Herkunft/Hautfarbe/Ethnie bestimmte Dinge nicht machen sollten. Das erinnert mich ein wenig an meinen Punkt a), dessen Konzept ich besser verstehe.

Und bei Jazz hört für mich der Spaß auf, immerhin haben die Kulturbanausen des dritten Reiches diese "N*germusik" (Jazz/Blues)  (https://de.wikipedia.org/wiki/Negermusik) nicht im Radio hören wollen, außer natürlich im Propaganda-Radio für die Zuhörer auf alliierter Seite (https://de.wikipedia.org/wiki/Charlie_and_His_Orchestra).



* feinfühlig und erhaben ist tumbe Kritik von meiner Seite
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10906 am: 31. August 2022, 10:04:55 »
Ich für meinen Teil denke, dass er eher diese "Wir-stellen-alles-in-Frage"-Mentalität aufs Korn nimmt,


Das kann natürlich sein



--> Ortsnamen: Hier ging es darum, dass die Aktivisten nicht der plattdeutschen Sprache mächtig und Oben unde Unten (dort so ähnlich "Negret")
nicht herleiten konnten.


Negernbötel

Gesprochen „Neechernbötel“, also das nähere Bötel oder näher an Bötel.

„Bötel“ = Siedlung

Das nechere Bötel ist also die nähere Siedlung.
(„Tuntenhausen“ – hatten wir schon – ist ja auch nicht das, was es zu sein scheint. Petting gibt es auch noch. Woanders heißt man Lederhose oder Elend bzw. Sorge.)


@echt? Die Nazis hatten ja :„Sozialismus“ im Namen, dann die Reichsfarben und die Nazi-Flagge (vor allem): alles Rot!   :o

Hatten die Nazis tatsächlich den Rechtsverkehr eingeführt (weiß ich gar nicht), nur, damit Rüdi mit seiner „Täuschung im Rechtsverkehr“ recht hat?   :scratch:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10907 am: 31. August 2022, 10:11:40 »
Off-Topic:
Im Deutschen Reich wurde der Rechtsverkehr 1910 eingeführt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10908 am: 31. August 2022, 10:29:57 »
:rofl:

Zitat
Liebe Kunden,

die GEZ-Systemmedien haben sich spontan dazu entschieden, künftig vermehrt Wutbürgerbedürfnisse zu befriedigen, um die angespannte gesellschaftliche Lage zu beruhigen.

Den Anfang macht der Systemschergensender „ZDF“ am 03.10. um 11.30 Uhr mit der Ausstrahlung einer Folge der kürzlich verbotenen Filmserie „Winnetou“.

„Wir konnten uns mit der linksgrünen Diktatur gütlich einigen und haben gegen Zahlung einer einmaligen Sondergebühr in Höhe von 250 Millionen Euro, die wir aus GEZ-Einnahmen finanziert haben, die Erlaubnis erhalten, diesen eigentlich verbotenen und indizierten Film ein letztes mal auszustrahlen“, bestätigt ZDF-Intendant Dr. Himmler.

„Wir empfehlen, Kinder und psychisch labile Menschen während der Zeit der Ausstrahlung von den Fernsehgeräten fernzuhalten, da der Film verstörende Szenen enthält, wie zum Beispiel Verklärung der Amerikanischen Geschichte, homoerotische Anspielungen und Uschi Glas“.

Wir empfehlen, den Film noch schnell, am besten heimlich, ein letztes mal anzuschauen, bevor er endgültig von der linksgrünen Diktatur für immer verboten wird!

Herzlichst, euer Team vom
Wollny Supermarkt

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=pfbid02TXtKH43FzCAX8CKgKH6wUgFqSjNKuPNe485eMsyxJQfjYA6cETGLFYjkMniqEMuol&id=103104715107955
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10909 am: 31. August 2022, 10:41:25 »
Ich out mich mal:
a) Das Konzept des Rassismus verstehe ich, weil das nachvollziehbar definiert ist; also ist das für einen tumben Charakter/Geist wie mich geeignet um das zu kritisieren und kontern.
b) "Kulturelle Aneignung" hingegen scheint (belehrt mich) nur anhand vager Wohlfühlkriterien definiert zu sein, daher ist das nur für besonders feinfühlige und erhabene Menschen ein geeignetes Konzept.*

Zu b): Wenn Menschen(gruppen) kulturelle Aneignung vorgeworfen wird, dann erweckt es den Eindruck, dass sie aufgrund ihrer Herkunft/Hautfarbe/Ethnie bestimmte Dinge nicht machen sollten. Das erinnert mich ein wenig an meinen Punkt a), dessen Konzept ich besser verstehe.

Genau das ist es. Du hast also das Prinzip der kulturellen Aneignung verstanden. Du bist hellhäutig, darfst also keine Dreadlocks haben. Aber Kartoffeleintopf und Marihuana geht.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10910 am: 31. August 2022, 11:01:27 »
Ich kann das Konzept von "Kultureller Aneignung" bei massiven Gewinnstreben durchaus nachvollziehen, wenn bspw. ein Modekonzern mit geklauten "Ethno-Mustern" erfolgreiche Kollektionen verkauft und damit Gewinne macht, die nicht mit den Erfindern der Muster geteilt werden. Genauso verwerflich sind die ganzen Plastik-Schamanen^^. Im Kulturbetrieb mit "weißen Hiphopsern" wirds schon schwieriger, weil Nachahmung auch eine Form der Anerkennung ist... richtig kompliziert wirds bei den ach so unterdrückten Gangsta-Rappern mit nahöstlichen Migrationshintergrund... und wenn die dann auch noch orientalische Samples mit reinmixen^^

Zum Apothekenzeichen: Ich fände es toll, wenn man Europaweit einheitliche Markierungen für Hilfsdienste wie Polizei, Feuerwehr, Not- und Allgemeinärzte und eben Apotheken hätte. Ich komme zwar dank google und Internet in ganz Europa klar, was das Erkennen angeht, aber diese Fähigkeit nebst technischer Voraussetzung ist nicht jeder Person gegeben...
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #10911 am: 31. August 2022, 11:35:34 »
Genau das ist es. Du hast also das Prinzip der kulturellen Aneignung verstanden. Du bist hellhäutig, darfst also keine Dreadlocks haben. Aber Kartoffeleintopf und Marihuana geht.

Geht nicht. Die Kartoffel stammt aus Südamerika, und bei Hanf bin ich nicht ganz sicher, aber besonders deutsch ist seine Verwendung als Rauschdroge wohl nicht.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10912 am: 31. August 2022, 11:42:26 »
Als Schmerzmittel haben schon die weiland ollen Römer Hanf genommen.
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Offline No_DR

Re: Presseschnipsel
« Antwort #10913 am: 31. August 2022, 13:06:35 »
Wird Yoga jetzt auch verboten?  :-\
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
Mir kennä alles ausser hochdeitsch!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10914 am: 31. August 2022, 13:34:39 »
Ich kann das Konzept von "Kultureller Aneignung" bei massiven Gewinnstreben durchaus nachvollziehen, wenn bspw. ein Modekonzern mit geklauten "Ethno-Mustern" erfolgreiche Kollektionen verkauft und damit Gewinne macht, die nicht mit den Erfindern der Muster geteilt werden.
Da ist die Frage aber nicht die Aneignung, sondern der Missbrauch damit. Die finanzielle Aneignung.

Zitat
Im Kulturbetrieb mit "weißen Hiphopsern" wirds schon schwieriger
Du meinst solche?




Wird Yoga jetzt auch verboten?  :-\
Falls Du es magst: Nein. Falls nicht: Ja und sei froh drum ;D
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10915 am: 31. August 2022, 14:10:31 »
Genau das ist es. Du hast also das Prinzip der kulturellen Aneignung verstanden. Du bist hellhäutig, darfst also keine Dreadlocks haben. Aber Kartoffeleintopf und Marihuana geht.

Wie mir der Inhaber des örtlichen italienischen Restaurants neulich erklärte, macht er zunehmend die Feststellung, dass sich deutsche Gäste (meist mit akademischem Hintergrund) zunehmend unwohl  :o in seinem Restaurant fühlen.

Das liegt nicht etwa an der Qualität der Speisen, sondern daran, dass die angebotene Pizza einfach so verkauft wird, ohne dass der Gast  bei der Bestellung explizit darauf hingewiesen wird, dass Pizzen früher in Neapel ein "Arme-Leute-Essen war und das heutige genussvolle (!) Essen einer Pizza in Deutschland eine unerträgliche Beleidigung der früheren neapolitanischen Bevölkerung sei.

Er überlegt daher, zunächst die traditionellen italienische "Pizza Margherita" nicht mehr anzubieten und dafür eine "Pizza Eisbein mit Sauerkraut" anzubieten, die anscheinend unbedenklich sei.  ;D





Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10916 am: 31. August 2022, 14:39:49 »
Das liegt nicht etwa an der Qualität der Speisen, sondern daran, dass die angebotene Pizza einfach so verkauft wird, ohne dass der Gast  bei der Bestellung explizit darauf hingewiesen wird, dass Pizzen früher in Neapel ein "Arme-Leute-Essen war und das heutige genussvolle (!) Essen einer Pizza in Deutschland eine unerträgliche Beleidigung der früheren neapolitanischen Bevölkerung sei.
Isnichwahr?  :banghead:

gruß oschy
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10917 am: 31. August 2022, 16:18:33 »
Ich kann das Konzept von "Kultureller Aneignung" bei massiven Gewinnstreben durchaus nachvollziehen, wenn bspw. ein Modekonzern mit geklauten "Ethno-Mustern" erfolgreiche Kollektionen verkauft und damit Gewinne macht, die nicht mit den Erfindern der Muster geteilt werden.
Da ist die Frage aber nicht die Aneignung, sondern der Missbrauch damit. Die finanzielle Aneignung.

Zitat
Im Kulturbetrieb mit "weißen Hiphopsern" wirds schon schwieriger
Du meinst solche?




Wird Yoga jetzt auch verboten?  :-\
Falls Du es magst: Nein. Falls nicht: Ja und sei froh drum ;D

OMG, jetzt weiss ich, woher Gott die überzählige Rippe genommen hat^^

Und Yoga sollte für Personen gehobener Körperfülle in Spandex verboten werden....
 
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Offline echt?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10919 am: 31. August 2022, 18:08:52 »
Der Adler bleibt gegroundet, alldieweil seine Flügel arg gestutzt wurden:  :biggrin:


Zitat
BVerwG zu Neonazi-Gruppe
"Nor­dadler" bleiben ver­boten

31.08.2022

2020 hatte das BMI die Neonazi-Gruppe "Nordadler" verboten. Ein Mann klagte dagegen, bestritt aber vehement, ein Mitglied gewesen zu sein - und darf deswegen auch nicht gegen das Vereinsverbot klagen, so das BVerwG.

Die Neonazi-Gruppe "Nordadler" bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig wies am Mittwoch eine Klage gegen das Vereinsverbot als unzulässig ab (Urt. v 31.08.2022, Az. BVerwG 6 A 9.20).

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte die rechtsextremistische Vereinigung 2020 verboten. Die Gruppe trat laut der Verbotsverfügung in Online-Chats auch unter anderen Namen wie "Völkische Jugend" oder "Völkische Renaissance" auf.

Ein mutmaßliches Mitglied hatte dagegen Klage erhoben. Der junge Mann bestritt allerding nach Darstellung seines Anwalts Henrik Poller zugleich vehement, dass er ein Vereinsmitglied gewesen sei. Sein Mandat habe "damit nichts zu tun", es gehe ihm um Rehabilitation, erklärte Poller. Gegen ein Vereinsverbot kann aber grundsätzlich nur der Verein selbst vorgehen, betonte der 6. Senat und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechungslinie.

Der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Ingo Kraft verwies auf die Entscheidung seines Senats zum Internetportal "linksunten.indymedia" (Urt. v. 29.01.2020, Az.: 6 A 1.19). Damals erklärte das BVerwG, dass auf die Klagen einzelner Personen hin lediglich geprüft werden könne, ob die verbotene Vereinigung dem Vereinsgesetz unterfällt und die im Vereinsgesetz genannten Strukturmerkmale aufweist. Eine weitergehende Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots, insbesondere des Vorliegens der materiellen Verbotsgründe, komme nur auf die Klage der verbotenen Vereinigung selbst in Betracht.

Dabei bleibt es auch in diesem Fall. Der junge Mann könne zwar auch gerichtlich klarstellen lassen, dass er bei der Vereinigung nicht mitgemacht habe und dass zum Beispiel eine Hausdurchsuchung bei ihm damals zu Unrecht erfolgt sei. Für eine solche Feststellungsklage ist aber nicht das BVerwG zuständig. Der Kläger muss sich damit an das Verwaltungsgericht (VG) Berlin wenden.

Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot im Mai 2020 verfügt. Die Polizei rückte damals zu Razzien bei mutmaßlichen Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen an und beschlagnahmte unter anderem Computer und Handys. Die Gruppe soll sich vor allem online vernetzt und eine nationalsozialistische Ideologie verfolgt haben. Der Bund wurde - wie schon in dem linksunten.indymedia-Verfahren von Prof. Dr. Wolfgang Roth von der Berliner Kanzleier Redeker Sellner Dahs vertreten.

dpa/aka/cp/LTO-Redaktion

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6a920-noradler-neonazi-gruppe-bleibt-verboten/


Hier darf wieder die Berliner Verkehrsgesellschaft herhalten:

Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig ...
https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-leipzig/klage-abgewiesen-neonazi-gruppe-nordadler-bleibt-weiterhin-verboten-2598061

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