Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363772 mal)

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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #10890 am: 28. August 2022, 18:54:17 »
Was machen wir mit der Bibel? Wer hat noch weitere merkwürdige Ideen?

Ach, das wäre ja nicht so neu. Es gab bereits Bestrebungen, das "jüdische Element" aus der Bibel herauszuredigieren. (Aber was bleibt dann noch übrig?) Funktioniert hat es meines Wissens nicht.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10891 am: 28. August 2022, 19:04:57 »
Zitat
Aufruf bei Telegram
Zensus 2022: Erst Software-Probleme, jetzt „Reichsbürger“-Boykott

Der Zensus 2022 liefert Daten, die für Kommunen wichtig sind. Doch nicht immer klappt die Erhebung reibungslos: Erst gab es Beschwerden über Software-Probleme, jetzt wollen auch noch „Reichsbürger“ Probleme machen und kündigen bei Telegram ihren Boykott an.

28.08.2022, 16:20 Uhr

 
Berlin. Das Statistische Bundesamt hat bei der Erhebung der Daten für den Zensus vereinzelt mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Rund 200 sogenannte Reichsbürger haben schriftlich angekündigt, dass sie die Teilnahme am Zensus 2022 verweigern wollen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion hervorgeht, störten vereinzelt auch technische Probleme den Ablauf der Erhebung und des Mahnverfahrens für säumige Auskunftspflichtige.

Die Interviewer, die an der Haustür klingeln, um Daten für den Zensus zu erheben, hatten den Angaben zufolge bei Schulungen der Statistischen Landesämter auch Tipps zum Umgang mit Widerständen und Konfliktsituationen erhalten. Die Bundesregierung teilte mit: „Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass Erhebungsbeauftragte sich zu keiner Zeit in Gefahr begeben sollen und im Bedarfsfall die Erhebung abgebrochen werden soll.“

In der Antwort der Regierung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, in einer „Telegram“-Gruppe mit mehreren Tausend Mitgliedern werde zum Boykott aufgerufen. Zudem würden dort Vorlagen für entsprechende Schreiben gepostet und fälschlicherweise behauptet, man müsse zum Zensus nicht melden. „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik an. Sie weigern sich oft, Steuern zu zahlen. Zu den überregional aktiven Gruppierungen zählen Zusammenschlüsse mit Namen wie „Staatenbund Deutsches Reich“ oder „Königreich Deutschland“. Der Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 21 000 Anhänger zu.

Spoiler
Die Teilnahme am Zensus ist verpflichtend. Verweigerern droht ein Bußgeld. Die Befragung hatte Mitte Mai begonnen. Rund 20,7 Millionen Fragebögen haben Wohnungseigentümer beim Zensus 2022 schon ausgefüllt, doch es fehlen noch zahlreiche Rückmeldungen. Deshalb beginnen zur Zeit Mahnverfahren, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Insgesamt sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft geben.

Der Zensus 2022 ist keine klassische Volkszählung, wie es sie in der Bundesrepublik 1987 zum letzten Mal gab. Vielmehr werden - wie schon beim Zensus 2011 - Daten, die in der Verwaltung ohnehin vorliegen, etwa beim Einwohnermeldeamt, durch die Erhebung aktueller Informationen ergänzt. Rund 100.000 Interviewer befragen dafür zufällig ausgewählte Menschen am Wohnort. Eine zweite Befragung betrifft das Wohnen und läuft schriftlich ab. Außerdem gibt es eine Zweitbefragung einzelner Teilnehmer, die aber nur der Sicherung der Qualität der Erhebung dient. Die Veröffentlichung aller durch den Zensus 2022 generierten Statistiken für Bund und Länder ist für November 2023 geplant.

In ihrer Antwort auf die Fragen der Unionsfraktion teilte die Bundesregierung mit, ihr seien Einzelfälle bekannt, in denen Mahnverfahren gegen Auskunftspflichtige eingeleitet worden seien, die ihre Daten bereits abgegeben hätten. „Dies war in wenigen Fällen mit einer temporären Einschränkung im Erhebungsunterstützungssystem verbunden, die nach Bekanntwerden behoben wurden“, führte das Bundesinnenministerium weiter aus.

Nach Beschwerden über Software-Probleme hatte das Bundesinnenministerium im Juli eingeräumt, „bei einzelnen Funktionalitäten in der Software zur Erhebungsunterstützung“ sei es punktuell zu Einschränkungen gekommen. Der Zeitplan des Zensus sei dadurch aber nicht gefährdet.

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor kündigte an: „Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir dafür Sorge tragen, dass alle relevanten Abläufe nach dem Ende der Volkszählung und nach der Auswertung der Ergebnisse einer sehr gründlichen Analyse mit allen beteiligten Stellen unterzogen werden.“

Problematisch findet der Sprecher der Unionsfraktion für Staatsmodernisierung auch, dass viele Immobilieneigentümer parallel zum Zensus weitere Post mit der Aufforderung zur Grundsteuererklärung erhalten haben. „Das ist wenig bürgerfreundlich und sorgt natürlich bei einigen für Verwirrung, zumal teilweise ähnliche Daten von den Behörden abgefragt werden“, kritisierte er. Die Bundesregierung hätte Zensus und Grundsteuererhebung zeitlich besser aufeinander abstimmen müssen.

RND/dpa
[close]

https://www.rnd.de/politik/zensus-2022-erhebung-gestaltet-sich-schwierig-erst-software-probleme-dann-reichsbuerger-und-boykott-YJXPK5ADTBBFCNIY7QBLL6UO6I.html


Das RSS, welches mit seinem Befragungskontingent eigentlich schon fertig war, ist derzeit wieder in der Sache unterwegs, weil es für eine ausgefallene Kollegin, deren Kontingent übernommen hat, und wundert sich, daß die Kundschaft dieses Betätigungsfeld nicht schon längst entdeckt hat.

Aber 200 Verweigerer sollten doch in den Griff zu kriegen sein?

Das RSS stieß vereinzelt auf renitente Männer, die zeigen wollten, wer der Herr im Haus ist. Sonst war nichts.

Ansonsten reichen die Bußgelder von 300 bis 5000 € (das RSS hat sich auf Bitten eines Befragten erkundigt) und am Ende muß die Auskunft doch gegeben werden.

Man kann es natürlich machen wie der Herr Thiel und sich über den Winter ein lauschiges Plätzchen zuweisen lassen …   :whistle:

Eigentlich sollte dem aufstrebenden Jungjuristen Amthor doch bekannt sein, daß wegen des Datenschutzes die Daten eben nicht ausgetauscht werden dürfen?

Oder wollte er durch Lautgeben nur die Anwesenheitsliste verlängern?   :scratch:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10892 am: 28. August 2022, 21:21:22 »
Zitat
Eggenfelden

Strafbaren Inhalt gelikt: Frau (60) wegen Volksverhetzung vor Gericht

28.08.2022 | Aktualisiert vor 29 Minuten
 

Auf der Anklagebank sitzt eine Frau von über 60 Jahren aus dem Altlandkreis Eggenfelden. −Symbolfoto: dpa
Vorgeworfen wird einer Frau von über 60 Jahren aus dem Altlandkreis Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) ein Beitrag im Internet, den sie "gelikt" haben soll und der einen Inhalt hat, der strafbar ist. Nun sitzt sie auf der Anklagebank.


Es ist ein ungewöhnliches Verfahren, das am Amtsgericht in Eggenfelden verhandelt wird. Auf der Anklagebank sitzt eine Frau von über 60 Jahren aus dem Altlandkreis Eggenfelden.

Sie ist verwitwet, lebt von einer nicht eben üppigen Rente - und sie verbringt viel Zeit im Internet und in den sozialen Netzwerken. Denn sich mit Menschen persönlich zu treffen, etwa im Café, dafür fehlt es auch etwas am nötigen Kleingeld.

Vorgeworfen wird der Frau jetzt ein Beitrag im Internet, den sie "gelikt" haben soll und der einen Inhalt hat, der strafbar ist. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass die Anklage von einem Generalstaatsanwalt vertreten wurde, der sich üblicherweise mit politischen Straftaten befasst.

Dass die Frau mit der schwerwiegenden Anklage der "Volksverhetzung" vor Gericht steht, "verdankt" sie einer Gruppe von bundesweit tätigen Aktivisten, die das Internet immer wieder durchforsten, um verbotene rechtsradikale Inhalte zu finden. Werden sie fündig, dann werden Meldungen weitergereicht zur Staatsanwaltschaft, die dann nach entsprechenden Ermittlungen auch Anklagen erstellt.

Verhängnisvoller KZ-Vergleich
Diese Gruppe mit dem Namen "Insider" entdeckte in einer WhatsApp-Gruppe ein Posting, das sich mit der Gesetzgebung zur Corona-Impfpflicht befasste. Im oberen Teil des Bildes war das Eingangsportal des Konzentrationslagers Auschwitz zu sehen mit der berühmt-berüchtigten Inschrift "Arbeit macht frei", mit der die Nationalsozialisten die Menschen, die später brutal ermordet wurden, verhöhnen wollten. Unter diesem Bild war eine Werbung für die Corona-Impfung zu sehen. Dazwischen stand der Satz zu lesen: "Geschichte darf sich nicht wiederholen."

Spoiler
Es gab in Deutschland schon eine ganze Reihe von Verfahren, an deren Ende Angeklagte, die einen derartigen Vergleich zwischen der Corona-Impfung und den grauenhaften Taten in den Konzentrationslagern gezogen hatten, zu erheblichen Strafen verurteilt wurden. Die in Eggenfelden angeklagte Frau machte aber gleich zu Beginn ihrer Aussage deutlich, dass sie mit diesem Beitrag in dem Forum nichts zu tun habe. Sie habe weder den "Gefällt-mir"-Knopf gedrückt noch ihn selbst eingestellt. Sie habe auch nichts kommentiert - sie kenne dieses Posting gar nicht. Und ihr sei auch nicht klar, wie es unter ihrem Account veröffentlicht werden konnte. "Die einzigen Gruppen, in denen ich dabei bin, das sind Handarbeitsgruppen, vor allem rund um die Kreuzstich-Stickerei", sagte sie aus. Sie sei zwar politisch interessiert und nicht mit allem einverstanden, was sich in der Politik tut, aber mit rechtsradikalen Äußerungen wolle sie nichts zu tun haben.

Name und Account
Wie aber kam dann ihr Name und ihr Account ins Spiel? "Das weiß doch jeder, dass es Leute gibt, die sich überall reinhacken können - ich musste selbst auch schon einmal mein Handy und meinen Laptop komplett neu aufbauen, weil das gerade in den sozialen Netzwerken immer wieder passiert", antwortete die Angeklagte auf diese Frage.
Ein Passauer Kripobeamter, der sich um den Fall gekümmert hatte, konnte diese Aussage zunächst einmal nicht widerlegen. Die Geräte der Frau hätten zur Untersuchung nicht vorgelegen. Wenn man hier tiefer einsteigen würde, dann könnte man sicher mehr Belege für Schuld oder Unschuld finden. Er gehe aber nach seinem Erkenntnisstand davon aus, dass die Frau den Beitrag gelikt und verbreitet habe in ihrer Gruppe.

Smartphone der Frau wird nun genauer untersucht
Der zuständige Generalstaatsanwalt offenbarte ein wenig Nachholbedarf in Sachen sozialer Medien und wie das alles genau funktioniert mit den Postings und den Likes. Dies erklärte deshalb die auf diesem Gebiet durchaus fitte Vorsitzende Richterin. Sie wollte gar nicht in Abrede stellen, dass es Manipulationsversuche geben könnte, aber es gibt eben auch "Likes" der Angeklagten für eine politisch ausgesprochen rechtsstehende Partei, die der Richterin bekannt sind. Ob die Angeklagte also wirklich so politisch naiv sei, da bestünden schon Zweifel.

Die Angeklagte wiederum wollte das nicht so stehen lassen. Persönlich sehe sie nur die Möglichkeit, dass eventuell ein naher Verwandter, der sich nach dem Tod ihres Mannes zwei Laptops "unter den Nagel gerissen" haben soll, ihren Namen missbraucht hatte. Sie sei deshalb bereit, ihr Handy, auf dem alle Gruppen, in denen sie Mitglied ist, zu finden sein sollten, der Polizei zu übergeben - inklusive aller Passwörter, wie auch ihr Verteidiger sagte. Einen Wunsch habe sie aber: "Es wäre nett, wenn ich mein Handy in ein paar Tagen zurückbekommen könnte. Ich brauche es ja wieder."

Der Kriminaler konnte das nicht garantieren. Er selbst sei im Urlaub, werde sich aber darum kümmern, dass das Gerät zügig untersucht werde. Bis dahin ist das Verfahren ausgesetzt.
[close]

https://www.pnp.de/lokales/landkreis-rottal-inn/pfarrkirchen/Strafbaren-Inhalt-gelikt-Frau-60-wegen-Volksverhetzung-vor-Gericht-4413722.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10893 am: 29. August 2022, 00:11:35 »
Ich kann mir schwer vorstellen, dass alleine das Drücken eines "Like"-Buttons eine Strafverfolgung begründet, wenn der Beitrag selbst vom Inhalt her strafbar ist. Da muss schon mehr sein. Bei einem zustimmenden Kommentar kann ich mir das eher vorstellen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10894 am: 30. August 2022, 06:43:59 »
Zitat
30.08.2022

05:00 h

Mutmaßlicher Reichsbürger aus Hainichen muss vorläufig in Haft
Der 51-Jährige steht wegen versuchter Nötigung vor Gericht. Statt zur Verhandlung zu erscheinen, schickt er wirre Briefe an den Richter.

Von Tim Ruben Weimer


Hainichen. Das Amtsgericht Döbeln hat Haftbefehl gegen einen Stuckateurmeister aus Hainichen erlassen. Der 51-Jährige ist wegen versuchter Nötigung angeklagt, erschien aber nicht zur Verhandlung.

Stattdessen ließ er Richter Simon Hahn noch am Tag der Verhandlung ein Fax zukommen, in dem er klarstellte, er werde das Gericht als solches nicht anerkennen und deswegen nicht zur Verhandlung erscheinen. Davon habe er das Gericht bereits dreimal in Kenntnis gesetzt. In vorigen Schreiben hatte er Richter Hahn als "Richter auf Probe" bezeichnet und die Anklage als "formlos" und "ungültig" betitelt. "Ich kriege regelmäßig Schreiben von ihm", erklärte Richter Hahn zum Prozesstermin. Aus seiner Sicht versuche der Angeklagte durch die Schreiben, die Durchsetzung der Anklage abzuwenden.

Angeklagter fordert "Gründungsurkunde" der BRD
Vor Gericht steht der Hainichener, weil er von einer Gerichtsvollzieherin eine notarielle Beglaubigung der "Gründungsurkunde" des deutschen Staates und andere Urkunden gefordert habe. Sollte sie diese nicht vorweisen können, drohte er ihr, ein Pfandrecht von über 57 Millionen Euro in ein internationales Schuldnerverzeichnis eintragen zu lassen. Von Vertretern des deutschen Staates Urkunden zu fordern, ist eine bekannte Masche der sogenannten Reichsbürger-Bewegung. Diese glauben, das Deutsche Reich bestehe weiterhin und erkennen die Bundesrepublik deshalb nicht an.

"Er ist nicht der klassische Reichsbürger", sagt dagegen die Gerichtsvollzieherin, die als Zeugin vor Gericht stand. "Wenn er vor einem steht, macht er nicht diesen Eindruck. Er holt sich die Schreiben aus dem Internet." Auch sie erhält regelmäßig Briefe von ihm. "Die Schreiben haben zumindest dafür gesorgt, dass ich beim nächsten Besuch die Polizei mitgenommen habe", sagt sie. Als sie vor seiner Tür stand, hatte dieser jedoch bereits Verstärkung geholt.

Angeklagter wollte Geldstrafe nicht zahlen
Dass er sich anscheinend bereits mit anderen organisiere, gibt für Richter Simon Hahn den Ausschlag, keinen Strafbefehl zu erlassen, sondern den Angeklagten noch am Prozesstag von der Polizei vorführen zu lassen. Der Angeklagte hat außerdem nach einem früheren Prozess bereits eine Haftstrafe abgesessen, weil er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen wollte.

Doch die Vorführung scheitert, weil die Polizei ihn zu Hause nicht antrifft. Nun hat das Gericht einen Haftbefehl gegen den Hainichener erlassen. Er muss nun damit rechnen, dass die Polizei ihn zu Hause aufsucht und bis zur neu angesetzten Hauptverhandlung vorübergehend inhaftiert.

https://www.saechsische.de/doebeln/lokales/reichsbuerger-hainichen-dobeln-stuck-gericht-noetigung-vorfuehrung-5749474-plus.html


Der Mann ist noch Anfänger?

Hat der den Richter wirklich vier Mal belehrt? Obwohl die magische Zahl 3 lautet?

Und 57 Mio € sind natürlich Humbug, der Energieausgleich ist in Unzen Silber oder Gold zu hinterlegen!  ???
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10895 am: 30. August 2022, 10:29:12 »



Zitat
Göring-Eckardt verliert gegen Tichys Einblick vor LG Hamburg

Fik­tives Inter­view ist Satire
von Dr. Felix W. Zimmermann  29.08.2022

Tichys Einblick veröffentlichte ein Interview mit Politikerin Katrin Göring-Eckardt – das allerdings nie stattgefunden hat. Ihre Klage dagegen scheiterte nun vor dem LG. Dieses Ergebnis überzeugt zwar – die Begründung ist aber fragwürdig.

Das Online-Magazin Tichys Einblick darf ein fiktives Interview mit der Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt weiter veröffentlichen. Das Landgericht (LG) Hamburg wies einen Unterlassungsantrag der Grünen-Politikern mit der Erwägung ab, dass für den Durchschnittsleser der fiktive Charakter des Interviews als Satire erkennbar sei (Urt. v. 25.07.2022, Az. 324 O 85/22).

Tichys Einblick hatte Ende September 2021 einen Artikel mit der Überschrift "Grüne wollen staatliche Gutscheine für Putzhilfen" veröffentlicht, der ein Interview mit Katrin Göring-Eckardt zum Gegenstand hatte – das sie aber tatsächlich nie gegeben hatte. Oberhalb der Überschrift standen in kleinerer Schrift die Worte "Achtung Satire! Achtung Satire! ". Der Artikel war Teil einer Beitragsreihe namens "Almost True News – Beinahe wahre Geschichten". Ein entsprechendes Foto, das hierauf hinwies, fand sich nach dem Teaser des Beitrags:

Der Hintergrund des fiktiven Interviews hatte einen realen Bezug. Göring-Eckart hatte tatsächlich den Gutschein-Vorschlag unterbreitet. Sie argumentierte in einem Positionspapier, es sei ungerecht, dass aktuell nur wohlhabende Personen von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Haushaltshilfen profitieren.

Leser von Tichys Einblick irrten teilweise über Satire
Durch das erfundene Interview sah sich die Grünen-Politikerin dann aber in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte auf Unterlassung. Vertreten durch die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs argumentierte sie vor Gericht, das Durchschnittspublikum gehe davon aus, dass sie tatsächlich das Interview gegeben habe. Der Satire-Hinweis sei klein und werde vom Durchschnittsleser nicht wahrgenommen. Die Bildeinblendung "Almost true news – Beinahe wahre Nachrichten" mache den fiktiven Charakter des Interviews nicht deutlich.

Zu Untermauerung dieses Arguments führte die Bundestagsvizepräsidentin die Leserkommentare unterhalb des Artikels an. Dort sei aus mehr der Hälfte der dort abgebildeten 27 Kommentare ersichtlich, dass die Nutzer sich entweder nicht sicher seien, ob es sich um Satire handele oder von der Echtheit des Interviews ausgingen. Unter anderem wurde die erfundene Aussage von der vermeintlichen Göring-Eckart, wonach Nicht-Akademiker*innen besser putzen könnten, als "Riesenschweinerei" bezeichnet.

Spoiler
LG Hamburg: Erkennbare Satire
Tichys Einblick, vertreten durch Steinhöfel Rechtsanwälte, argumentierte hingegen, dass die Gesamtgestaltung des Beitrags den satirischen Charakter erkennbar mache. Der Artikel karikiere Bestandteile der grünen Programmatik. Entsprechend der Stilrichtung einer Glosse werde der Klägerin eine Selbststilisierung fiktiv in den Mund gelegt, die gerade durch die Übertreibung eine Kritik ausdrücke und deshalb von der Klägerin nie selbst derart plakativ geäußert worden wäre.

Das LG folgte schließlich in dem LTO vorliegenden Urteil auch der Argumentation des Online-Mediums. Der Beitrag vermittele nur vordergründig den Eindruck eines echten Interviews. Rechtlich entscheidend sei, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum erkenne, dass es sich um einen fiktiven und satirischen Beitrag handele.

Von der Erkennbarkeit des fiktiven Charakters des Interviews sei schon deswegen auszugehen, weil in der Dachzeile der Hinweis "Achtung Satire" Achtung Satire!" stehe. Hinzukomme der Hinweis auf eine "Glosse" im Teaser, der Begriff stehe für einen oftmals satirischen Beitrag. Schließlich weise die Bildeinblendung "Almost true news -Beinahe wahre Nachrichten" darauf hin, dass der Artikel nicht für bare Münze gehalten werden dürfe.

LG: Satire-Hinweis unnötig
Das LG ist sogar der Auffassung, dass der Satire-Hinweis gar nicht nötig gewesen wäre. Unabhängig vom Hinweis erkenne das verständige Publikum auch am Inhalt des Beitrages, dass es sich nicht um tatsächliche Äußerungen von Göring-Eckardt handeln könne.

Exemplarisch führt das LG vier Beispiele auf: Benutzte Gender-Formen wie ("Alleinerziehend:innen", "Grün:innen"), die groteske Forderung, Studierende bestimmter Studienrichtungen (wie etwa Gender-Studiengängen“) sollten von Hausarbeit entlastet, die Behauptung, "Nicht-Akademiker:innen" könnten Hausarbeit besser leisten und "Migranten-Großfamilien" sollten "an deutsche Reinlichkeitsstandards herangeführt" werden.

Diese "kuriosen Übertreibungen" allein würden dazu führen, dass der Durchschnittsrezipient das Interview nicht für echt halte. Die Leserkommentare stünden dem nicht entgegen. Diese würden schon keinen repräsentativen Querschnitt von Lesern darstellen. Vielmehr sei davon auszugehen, dass vor allem Personen dort kommentierten, die den satirischen Gehalt verkannt haben. Denn nur dann würden sie sich über Göring-Eckart ärgern und infolgedessen kommentieren. Wer hingegen die Satire erkannt habe, werde sich eines Kommentars oftmals enthalten.

Aussagekern der Satire zutreffend
Auch die Hilfsargumentation der Anwälte von Göring-Eckardt überzeugte das LG nicht. Diese hatten vertreten, dass der Artikel auch so verstanden werden könne, dass sich Göring-Eckardt bereit erklärt habe, an einem Satire-Interview mitzuwirken und bewusst ironische Antworten zu geben.

Auch der Aussagekern der Satire sei rechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, so das LG. Denn Göring-Eckart habe sich ja tatsächlich für die Gutscheinlösung ausgesprochen, womit kein falscher Aussagekern vermittelt werde.  Die Satire übe durch ihre Überspitzung Kritik an einer realen Forderung, indem sie sie als paternalistische und übergriffige Bevormundung und als Klientel-Politik anprangere.

Chefredakteur: "Urteil hilft auch einem Satiriker wie Böhmermann"
Der Chefredakteur von Tichys Einblick begrüßte das Urteil. Es betone "die Freiheit der Presse und stärke die journalistische Form der Satire", so Roland Tichy. "Dieses Urteil hilft auch einem Satiriker wie Böhmermann".

Göring-Eckarts Rechtsanwalt Dr. Gernot Lehr ist bestrebt die gerichtliche Niederlage in einen Sieg umzudeuten. "Das Landgericht Hamburg hat in erfreulich deutlicher Weise klargestellt, dass es sich bei den unserer Mandantin in den Mund gelegten Äußerungen aufgrund ihres abwegigen Inhalts nicht um Aussagen handeln könnten, die ein verständiges Publikum unserer Mandantin zuordnen würde", so Lehr gegenüber LTO. Göring-Eckart könne nun schwarz auf weiß belegen, dass sie solche Aussagen selbstverständlich nie getätigt hat.

Je absurder das Zitat, desto klarer Satire?
Im Ergebnis überzeugt die Entscheidung des LG. Schließlich haben mehrere Hinweise den satirischen Charakter des "Interviews" deutlich werden lassen. Mehr darf aufgrund der Pressefreiheit von einem Medium nicht verlangt werden. Der Beitrag hat es auch nicht darauf angelegt, dahingehende Zweifel beim Leser zu schüren. Die Klageabweisung war daher die richtige Entscheidung.

Fehl geht jedoch die weitere Begründung des LG, wonach auch ohne den Satire-Hinweis in der Überschrift allein aus dem Text heraus, der satirische Charakter erkennbar und das Fake-Interview zulässig wäre.

Richtig ist, dass nicht allgemeingültig für die Zulässigkeit von Satire eine Kennzeichnungspflicht verlangt werden darf, sondern sich diese auch aus den Umständen der Veröffentlichung ergeben kann. Wer etwa die Heute Show schaut oder die Titanic liest, erwartet Satire. Auch ein Comedian muss nicht vor seinem Auftritt eine Satire ankündigen.

Doch die Auffassung des LG, wonach bereits der Inhalt des "Interviews" aufgrund "kurioser Übertreibungen" die Satire deutlich macht, führt dazu, dass letztlich das Motto gilt: "Je absurder ein Fake-Interview, desto eher ist es zulässig". Doch in Zeiten der oft durch Filter und Algorithmen in "Blasen" zersplitterten Leserschaft reicht es für eine gefährliche Verbreitung von Fake-News aus, wenn zwar nicht der Durchschnittsleser, aber doch ein beträchtlicher Anteil von Personen, von der Wahrheit eines Beitrages überzeugt ist.

Grüne sind Hauptfeind von Tichys Einblick – das prägt auch Leserverständnis von Satire
Allein vom Inhalt eines Beitrages auf Satire zu schließen, kann jedenfalls bei einem Online-Magazin wie Tichys Einblick nicht ohne Weiteres angenommen werden. Das zeigt sich schon daran, dass sogar trotz des dortigen deutlichen Satirehinweises einige Leser den Satiregehalt nicht erkannt haben. Es ist lebensnah davon auszugehen, dass diese Anzahl enorm in die Höhe geschnellt wäre, hätte noch nicht einmal eine Kennzeichnung "Achtung Satire!" vorgelegen.

Dies dürfte im Falle von Tichys Einblick auch damit zu tun haben, dass dort grüne Politiker und die Grünen der klare Hauptfeind des rechtsgerichteten Magazins sind. Aktuell findet sich etwa Beiträge wie "Die zehn größten Lebenslügen der Grünen", "Willkommen in der grünen Kriegs- und Mangelwirtschaft", "Die herrschende Ökobourgeoisie beutet die untere Mittelschicht aus" auf der Startseite. Der aktuelle Titel der Printausgabe lautet "Stoppt Grün!". Diese politische Ausrichtung ist angesichts der Tendenzfreiheit der Presse auch das gute Recht von Tichys Einblick und rechtlich völlig bedenkenlos.

Allerdings prägen solche Darstellungen selbstverständlich die Leser in eine bestimmte Richtung. Die konstante Abwertung grüner Politiker, mit Ausnahme etwa von Boris Palmer, führt dazu, dass die Leser von Tichys Einblick ein denkbar schlechtes Bild von diesen haben. Derartige Leser werden dann aber scheinbar absurden Äußerungen in einem Fake-Interview auch oft Glauben schenken.

Gefahr von Fake-News gefördert
Dies gibt die Klageverteidigung von Tichy implizit selbst zu, wenn deren Rechtsanwalt Steinhöfel vortragen lässt, dass für einige Leser die "Realität durch die Satire so gut getroffen" wird. Dies trifft jedenfalls insoweit zu, als die rein journalistischen Beiträge von Tichys Einblick ein Bild der Grünen zeichnen, dass sich von demjenigen im satirischen Beitrag wenig unterscheidet. Wenn Leser aber in den journalistischen Beiträgen bereits eine überzeichnete, einseitige Darstellung über eine Person lesen, fällt es schwerer dort die Schwelle zur Satire zu erkennen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für Magazine aus anderen politischen Richtungen.

Richtigerweise müssen für die Beantwortung der Frage "Ist das Satire?" die Gesamtumstände berücksichtigt werden, zu denen auch die allgemeine Berichterstattung des jeweiligen Mediums über ein Thema oder eine Person gehört. Nur so ist eine Aussage dahingehend möglich, ob der Inhalt für die entsprechende Leserschaft tatsächlich als übertrieben und überspitzt erscheint oder sich vielmehr in die journalistische Berichterstattung einreiht und daher ohne entsprechenden Hinweis für die jeweilige Leserschaft nicht als Satire erkennbar ist. Die Begründung des LG, wonach allein darauf abzustellen sei, ob die Behauptungen "kurios" genug sind, greift hingegen zu kurz und erhöht die Gefahr der Verbreitung von Fake-News.

Beteiligte Kanzleien
Re­de­ker Sell­ner Dahs
Rechts­an­wäl­te Stein­hö­fel
[close]

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hamburg-324o8522-katrin-goering-eckart-verliert-gegen-tichys-einblick-fiktives-interview-gutscheine-putzhilfen-satire/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10896 am: 30. August 2022, 10:37:14 »
LG Hamburg mal wieder…

Der durchschnittliche Leser von Tichy erkennt Satire nicht einmal wenn sie ihn beißt
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10897 am: 31. August 2022, 00:55:01 »
Wer hat noch weitere merkwürdige Ideen?

Naja, wenn Du schon fragst, sowas gehört verboten! Sofort! Emergency! S.O.S.!  ;D


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10898 am: 31. August 2022, 07:12:49 »
Zitat
A in Frakturschrift
„Nazi-Zeichen“: Jan Böhmermann will neues Apothekenlogo

Moderator und Satiriker Jan Böhmermann hat in seinem Podcast „Fest & Flauschig“ mit Musiker Olli Schulz das Logo der deutschen Apotheken kritisiert. „Dieses Logo wurde von den Nazis eingeführt“, so Böhmermann – er richtet einen Appell an deutsche Apotheken.

30.08.2022, 17:29 Uhr
 
Satiriker Jan Böhmermann sorgte zuletzt mit seinen Enthüllungen über Fynn Kliemanns Maskendeal für Schlagzeilen. Nun hat der Moderator einen weiteren Dorn im Auge: In seinem Podcast „Fest & Flauschig“ spricht er mit Musiker Olli Schulz über das Logo der deutschen Apotheken – und kritisiert dessen nationalsozialistische Vergangenheit. „Ich interessiere mich null für Apotheken, ich finde nur dieses Logo, seit ich denken kann, eine ästhetische, gestalterische Beleidigung und jetzt weiß ich auch, warum: weil die Nazis dahinterstecken“, sagt Böhmermann in der neuesten Folge des Formats.

Gemeint ist das rote, sogenannte Fraktur-A mit einer „Äskulap-Schlange und so einer Giftschale“. Sowohl Böhmermann als auch Olli Schulz seien schon in ihrer Kindheit von dem Logo fasziniert gewesen. Damals habe Schulz in dem Logo jedoch die Schlange als Wasserhahn und die Giftschale als Waschbecken erkannt. „Aber es kommt natürlich aus der griechischen Mythologie“, erklärt Schulz.

Apothekensymbol hat lange Geschichte
Tatsächlich verwenden Apotheken bereits seit Jahrhunderten verschiedene Symbole als Wahrzeichen: „Vor allem aber verdeutlichten Figuren von Tieren, Fabelwesen oder Schutzpatronen auch dem, der nicht lesen konnte, den Apothekennamen“, heißt es etwa auf der Website des Deutschen Apotheken-Museums. Die Äskulap-Schlange stehe in der griechischen Mythologie etwa für den Gott der Heilkunde.

„Es geht aber nicht darum, woher diese Schlange und diese Schale kommen“, betont Böhmermann. Vielmehr interessierte ihn die Herkunft des roten A, welches in anderen Ländern nicht existiere. „Ich bin im Urlaub drauf gekommen, weil es überall europaweit das leuchtende grüne Kreuz als Zeichen für Apotheke gibt.“ Nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz sei das nicht so.

Spoiler
Bei seiner Recherche habe Böhmermann schließlich herausgefunden, dass das Apotheken-A in der Schriftart Fraktur im Nationalsozialismus entstanden ist: „Dieses Logo, was wir heute haben, wurde im Grunde genommen fast genauso im Jahr 1936 eingeführt.“Dass dieses einheitliche Erkennungszeichen erst zur Nazi-Zeit eingeführt wurde, habe laut Böhmermann auch einen Grund. Denn schon vorher habe es Probleme gegeben, Apotheken als solche erkenntlich zu machen. „Weil’s früher so viele Quacksalber gab“, merkt Olli Schulz an. Namen wie die „Rats-“ oder „Stadt-Apotheke“ hätten dann für „Glaubwürdigkeit und Seriosität“ gestanden, so Böhmermann. Häufig wurden dazu aber auch Tiere als Logo genommen, etwa um regionale Bezüge herzustellen, wie es auf der Website des Deutschen Apotheken-Museums heißt.

Nationalsozialisten gestalten Apothekenlogo neu
Da dies bald zu unübersichtlich geworden sei, taten sich mehrere Apothekenverbände zusammen. Ende der 1920er-Jahre sei dann ein weißes Kreuz auf rotem Grund vorgeschlagen worden – dieses Logo ähnelte jedoch zu sehr der Schweizer Nationalflagge. Daraufhin sei die sogenannte „Arzneiflasche mit drei Löffeln“ im Bauhaus-Stil entstanden, welche das bekannte „dreimal täglich“ der Arzneieinnahme darstellen sollte. Auch dieses – für die Zeit sehr moderne –Logo konnte sich laut dem Deutschen Apotheken-Museum nicht flächendeckend durchsetzen. Vor allem, weil es „in keiner Weise der Kunstideologie des Nationalsozialismus“ entsprach.

Also habe der „Reichsapothekerführer“ Albert Schmierer 1936 einen Wettbewerb ausgerufen, bei dem das rote „Fraktur-A“ mit einem weißen Kreuz des Grafikers Paul Weise gewann. Die Nationalsozialisten hätten das Kreuz jedoch später durch die Lebensrune ersetzt. „Das sieht aber auch – abgesehen davon, dass es ein Nazi-Emblem ist – am beschissensten aus“, kommentiert Olli Schulz.
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https://www.rnd.de/panorama/jan-boehmermann-deutsches-apotheken-logo-ist-ein-nazizeichen-MW6YNJBOCBFWVLTDRNX4GI5OJU.html

Ist das ernst gemeint?

Zitat
Weise „wurde [...] wegen eines fehlenden Ariernachweises seiner Frau Eva Stern vorübergehend aus der „Reichskammer der bildenden Künste“ mit Berufsverbot ausgeschlossen.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Paul_Weise

Dann ist doch das „A“ ein Anti-Nazi-Symbol?

Vielleicht wäre es sinnvoller, solche Symboldiskussionen zu lassen.

Der 1937 eingeführte „Laternenring“ (Zeichen 394) wurde von Himmler eingeführt soweit ich weiß. Schädliche Nebenwirkungen sind bisher wohl nicht bekanntgeworden.

Ist da die Homöopathie, welcher die Nazis große Sympathie entgegenbrachten, nicht schädlicher als das Logo?
Diejenigen, die sich für „das schlechteste Gesetz der Welt“ (Dr. rer. nat. Mai Nguyen-Kim Leyendecker) einsetzten, dürften da eher als Nazi-Hintergrund infrage kommen.

Überall das „A“ auszutauschen, dürfte viel kosten und wenig bringen.

Außer Gleichschritt mit den anderen Ländern natürlich.   ::)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10899 am: 31. August 2022, 08:31:19 »
Die Straßenverkehrsordnung wurde 1934 erlassen.*

Abschaffen? Muss geprüft werden.

* seitdem natürlich drölfzigmal geändert.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #10900 am: 31. August 2022, 08:37:38 »
Dann ist doch das „A“ ein Anti-Nazi-Symbol?

Na, und wenn ... es unterstützt ja wohl kaum den Nazismus, und warum sollen denn nicht auch die Nazis ab und zu mal ein paar vernünftige Ideen gehabt haben. So manches Gesetz aus dieser Zeit gilt heute noch, wenn auch sicherlich vielfach novelliert. Beispiel: die Straßenverkehrsordnung. Fahrzeuge müssen rechts fahren, wer von rechts kommt, hat Vorfahrt ... merkste was?
 
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10901 am: 31. August 2022, 08:51:07 »
Ist das ernst gemeint?

Ich denke schon, dass das ernst gemeint ist, nur worauf ist der Ernst bezogen?

Ich für meinen Teil denke, dass er eher diese "Wir-stellen-alles-in-Frage"-Mentalität aufs Korn nimmt, wie zB zuletzt mit Karl May oder
auch die Diskussion um den Ortsnamen eines Dorf in der Nähe von Bad Segeberg.

--> Ortsnamen: Hier ging es darum, dass die Aktivisten nicht der plattdeutschen Sprache mächtig und Oben unde Unten (dort so ähnlich "Negret")
nicht herleiten konnten. Da das aber so ähnlich wie das böse böse N-Wort klingt, sollte sich das Dorf umbenennen.

Ähnlich dürfte es mit dem A-Zeichen sein. Wenn ich jetzt alles infrage stelle was irgendwie in Frakturschrift ist und sich zur Not um 35-Ecken rum mit
Nazisymbolik in Verbindung bringen lässt, dann kann ich auch "Deutsch" / "Deutschland" ansich gleich komplett infrage stellen.

Ich denke darauf zielt der liebe Herr Bömermann ab.

Als wenn wir nicht genug andere Probleme hätten.

 
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Offline echt?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10902 am: 31. August 2022, 08:59:05 »
Bei roten Ampeln muss man halten!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #10903 am: 31. August 2022, 09:02:07 »
Bei roten Ampeln muss man halten!

Eben. Rot = kommunistisch geht gar nicht. Alles Nazikram.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10904 am: 31. August 2022, 09:18:24 »
Off-Topic:
Warum darf man dann bei Grün fahren? Es wäre doch auch Kackbraun gegangen?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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