Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363775 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10860 am: 24. August 2022, 18:44:23 »
Stimmt. So eine Untat muss sofort vor einen Staatsschutzsenat!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10861 am: 25. August 2022, 10:27:38 »
Die Kundschaft ist/war wieder aktiv.

Zum Teil Bezahlschranke.


Zitat
24. August 2022 um 17:28 Uhr

Verdacht auf Volksverhetzung : „Reichsbürger“-Hausdurchsuchung in Inden


Bei einem Mann aus Inden, der in der „Reichsbürger“-Szene aktiv ist, hat es am Donnerstag vergangener Woche eine Hausdurchsuchung gegeben. (Symbolbild) Foto: dpa/Patrick Seeger

Inden Ein Mann aus Inden soll rechtsextreme und verschwörungsideologische Inhalte verbreitet haben. Der Verdacht der Volksverhetzung hat jetzt bei ihm zu einer Hausdurchsuchung geführt.

Bei einem Mann aus Inden, der in der „Reichsbürger“-Szene aktiv ist, fand letzten Donnerstag eine Hausdurchsuchung der Polizei statt. Hintergrund sind Postings im Internet und der Verdacht der Volksverhetzung. Wie berichtet, droht dem Indener in anderer Sache wegen einer offenen Geldstrafe eine Haftstrafe.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Aachen, Georg Blank, bestätigte dieser Zeitung auf Anfrage die Hausdurchsuchung am 18. August. „Gegenstand der Ermittlungen sind mehrere Äußerungen des Beschuldigten über Soziale Medien.“ Konkret gehe es um den Vorwurf, dass in den Postings die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur geleugnet oder verharmlost worden sein könnten, teilte Blank mit.

Gegen den Frührentner ist zudem ein Strafbefehl des Amtsgerichts Velbert über 900 Euro offen. Hintergrund ist ein Masken-Streit an einer Tankstelle in Heiligenhaus am 27. Juni 2021. Dabei nannte der Indener einen Mitarbeiter laut Strafbefehl „Nazi-Sau“ und „Demokratenschwein“.     

Obschon die Staatsanwaltschaft Wuppertal dem Mann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Frist setzte und ihm eine Ersatzhaftstrafe androhte, ist die Geldstrafe weiter offen. Dies bestätigte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Theresa Beckmann, auf Anfrage. „Soweit ersichtlich, sind hier bislang noch keine Zahlungen eingegangen.“

Über einen Kanal im Messenger-Dienst Telegram teilte der Indener seinen rund 60.000 Abonnenten mit, dass er daher weiter Geld sammele. Bei der Hausdurchsuchung seien drei Mobiltelefone sowie ein Computer beschlagnahmt worden.
(red)

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/juelich/inden/reichsbuerger-hausdurchsuchung-in-inden_aid-75652747

Ist „Demokratenschwein“ nicht eher ein Ehrentitel?   :scratch:



Zitat
24.08.202211:11
Reichsbürger lässt Prozess platzen


Im Amtsgericht Ellwangen gab's am Mittwoch erhöhte Sicherheitsvorkehrungen.

Von Alexandra Rimkus

Vor dem Amtsgericht Ellwangen sollte sich am Mittwoch ein Mann aus Neresheim verantworten - unter anderem hatte man bei dem Angeklagten scharfe Waffen und Sprengstoff gefunden.

Ellwangen. Alles war am Mittwoch angerichtet. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker und seine zwei Schöffen waren da, ebenso wie Dr. Adams von der Generalstaatsanwaltschaft aus Stuttgart  (Abteilung Staatsschutz), der Verteidiger Gerhard Jung und die geladenen Zeugen. Dazu jede Menge Sicherheitskräfte. Lediglich eine Person ließ sich nicht blicken: der Angeklagte aus Neresheim. Gegen ihn wurde nun Haftbefehl erlassen.

Die Vorwürfe gegen den Neresheimer, der offenbar der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, sind nicht ohne. Der Mann soll im Internet unter anderem durch rechtsextreme Äußerungen wie "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" aufgefallen sein.  Außerdem soll er scharfe Waffen, Munition und Sprengstoff besessen haben - ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.  Darüber hinaus wird dem Mann vorgeworfen, dass er im Internet sogenannte "gebündelte Läufe" verkauft hat. Mit diesen Vorrichtungen kann man Schreckschusswaffen zu scharfen Waffen umfunktionieren. Und - last but not least - hatte der Mann auf seiner Homepage auch noch auf eine Webseite verlinkt, auf der offenbar Holocaust geleugnet wird.
Ad

Zu diesen Anwürfen bezog der Neresheimer am Mittwoch keine Stellung. Er zog es stattdessen vor, nicht vor Gericht zu erscheinen, was seinen Verteidiger überraschte. "Ich habe mir heute extra den ganzen Tag freigehalten." Staatsanwalt Adams plädierte für eine umgehende polizeiliche Vorführung des Angeklagten, um die Verhandlung am Mittwoch doch noch irgendwie über die Bühne bringen zu können, was Richter Norbert Strecker aber ablehnte. Das sei nicht so ohne weiteres möglich, erklärte Strecker. Die Entfernung nach Neresheim sei dafür schlicht zu groß, außerdem sei der Neresheimer Polizeiposten auf eine solche Zwangsmaßnahme nicht vorbereitet. Und so wurde - auf Antrag des Staatsanwalts -  ein Sitzungshaftbefehl gegen den Angeklagten erlassen.
Spoiler
Für Verteidiger Gerhard Jung ein zu scharfes Schwert. "Wir wissen nicht, was meinem Mandanten heute dazwischen gekommen ist", sagte Jung. Weiter merkte er an, dass man schließlich nicht vor einem Land-, sondern lediglich vor dem Amtsgericht verhandle. Die Anklage gegen seinen Mandanten sei außerdem so "drastisch zusammengeschrumpft", das aus seiner Sicht maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung für den Neresheimer infrage käme.  Und die könne man auch in Abwesenheit des Angeklagten verhängen. "Die einen sind eben für Prozessökonomie, die anderen nicht, die brauchen halt irgendwie eine Existenzberechtigung", monierte Jung in diesem Zuge. Ein Statement, das der Staatsanwaltschaft so nicht stehen lassen wollte. "Ich bin auch für Prozessökonomie. Aber aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist ein Strafrahmen von einem Jahr auf Bewährung nicht ausreichend", entgegnete der Staatsanwalt.
[close]

https://www.schwaebische-post.de/ostalb/ellwangen/reichsbuerger-laesst-prozess-platzen-91743653.html

https://www.schwaebische.de/landkreis/ostalbkreis/ellwangen_artikel,-angeklagter-reichsbuerger-aus-neresheim-erscheint-nicht-vor-dem-amtsgericht-_arid,11546697.html


„lässt Prozess platzen“ hat die Frau Rimkus sehr gut erkannt und beschrieben!

Wenn man nämlich einfach nicht erscheint, ist der ganze Prozeß (dt. Vorgang oder Verfahren) einfach geplatzt!^^


Zitat
Auch in Abwesenheit kann ein Prozess teuer für den Angeklagten ausgehen. Das zeigt der jüngste Fall des Plöner Amtsgerichtes. FOTO: Anke Schneider (Symbolfoto)

Plöner Amtsgericht
Reichsbürger wird zu 3000 Euro verurteilt

Von Jörg Wilhelmy | 24.08.2022, 13:23 Uhr

Kein Pardon fürs Nichterscheinen hatte das Plöner Amtsgericht mit einem 46-Jährigen aus Barsbek. Dieser soll unter anderem gegen Corona-Maßnahmen verstoßen haben.


https://www.shz.de/lokales/kreis-ploen/artikel/reichsbuerger-wird-vom-ploener-amtsgericht-zu-3000-euro-verurteilt-42825229

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10862 am: 25. August 2022, 10:41:27 »
Zitat
Verdacht auf Volksverhetzung : „Reichsbürger“-Hausdurchsuchung in Inden

Meine Fresse, ich hab zu erst "Hausdurchsuchung in Indien" gelesen. Die Hitze bekommt mir offenbar überhaupt nicht
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10863 am: 25. August 2022, 10:45:12 »
Ich auch und dachte gleich an Bhakdi!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10864 am: 25. August 2022, 10:59:36 »
 Dito  ;D

Die Hitze tut wirklich gar nicht gut

#DankeMolz
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10865 am: 25. August 2022, 11:06:33 »
Zitat
Drei Jahre nach der Tat
BGH bestätigt Urteil: Mordfall Lübcke ist rechtskräftig abgeschlossen

Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschütterte die Republik. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof am Donnerstag das Urteil von 2021. Sowohl beide Angeklagte, die Bundesanwaltschaft als auch die Nebenkläger hatten Revision eingelegt.

25.08.2022, 10:39 Uhr

Karlsruhe. Gut drei Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstagvormittag sein Urteil über die möglichen Revisionen gesprochen.

Der Mordfall Lübcke ist rechtskräftig abgeschlossen. Der BGH in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von einer „fehlerfreien Beweiswürdigung“ des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) - sowohl mit Blick auf die Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche.

Spoiler
Das OLG hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der heute 48-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Das OLG sah es als erwiesen an, dass Ernst den CDU-Politiker am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte.

Welche Rolle spielte der Mitangeklagte Markus H.?
Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, verurteilte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts - aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei.

Die Familie des Getöteten und die Bundesanwaltschaft hatten vor allem diese letzte Entscheidung des Frankfurter Gerichts moniert. Sie sind überzeugt, dass der heute 46-Jährige eine wesentlich zentralere Rolle bei dem Attentat spielte. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn letztlich in seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn sogar für einen direkten Mittäter. Die Angehörigen und die Bundesanwaltschaft haben daher Revision eingelegt.

Ernst selbst hatte seine Aussage in dem Frankfurter Prozess mehrfach geändert und H. zeitweise beschuldigt, mit ihm bei Lübcke gewesen zu sein und - in einer Version - sogar die Waffe gehalten zu haben. Die OLG-Richter hielten das jedoch nicht für glaubhaft.

Lübcke-Witwe: „Für uns ist es wichtig, dass wir die ganze Wahrheit erfahren“
In der mündlichen Verhandlung am BGH in Karlsruhe Ende Juli hatte die Witwe Irmgard Braun-Lübcke gesagt: „Für uns ist es wichtig, dass wir die ganze Wahrheit erfahren.“ Das bisherige Urteil lasse noch einige Fragen offen, „die wir gerne geklärt hätten“. Dabei gehe es vor allem um die letzten Minuten im Leben ihres Mannes: Gab es zum Beispiel noch einen Wortwechsel oder wurde er aus dem Hinterhalt erschossen?

Auch die Angeklagten gingen in Revision. Ernsts Anwälte etwa wenden sich gegen den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nach der Haft.

Der dritte Strafsenat am BGH prüfte das OLG-Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hat keine Zeugen gehört und keine Beweise erhoben. Neben dem Fall Lübcke geht es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer tritt ebenfalls als Nebenkläger auf.

RND/sic/dpa
[close]

https://www.rnd.de/politik/mordfall-walter-luebcke-bgh-bestaetigt-urteil-5N5CXPZZGVOD4C36TROMOZA76Y.html



Zitat
Entscheidung über Revision

BGH bestä­tigt Urteil im Lübcke-Pro­zess

25.08.2022

Der BGH bestätigt die Verurteilung von Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke und den Freispruch für Markus H. wegen Beihilfe zum Mord.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt im Prozess um die Tötung von Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke das Mordurteil gegen Stephan Ernst. Außerdem bestätigt er den Freispruch von Markus H., bei dem es um Beihilfe zum Mord ging. Sämtliche Revisionen wurden verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Näheres zur Urteilsbegründung erfahren Sie später in diesem fortlaufend aktualsierten Artikel.

Der BGH verkündet seit 10:30 das Urteil. Phoenix überträgt live: Durch Klick auf den Zeitstrahl können Sie auch an den Anfang der Urteilsverkündung gelangen.
Spoiler
Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der damals 46-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen vehement verteidigte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verurteilte Ernst am 28.01.2021 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Vom Vorwurf des versuchten Mordes am Flüchtling Ahmed I. sprach das Gericht Ernst hingegen frei (Urt. v. 28.01.2021, Az. 5-2 StE 1/20 - 5a). Das OLG sprach den Mitangeklagten Markus H. von der Behilfe zum Mord frei und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Revisionsanträge

Alle Beteiligten haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Stephan Ernst versucht mit der allgemeinen Sach- und Verfahrensrüge die Aufhebung des Mordurteils gegen ihn zu erreichen. Er meint, es liege nur ein Totschlag vor. Die Bundesanwaltschaft ist der Überzeugung, dass Ernst auch wegen versuchten Mordes am Geflüchteten Ahmed I. hätte verurteilt werden müssen. Nebenkläger I. selbst ist der gleichen Auffassung, hat ebenfalls Revision eingelegt.

Die Bundeanwaltschaft wendet sich zudem gegen den Freispruch wegen Beihilfe zum Mord für den Mitangeklagten Markus H. Ebenso die Familie Lübcke, die über die Bundesanwaltschaft hinausgehend von einer Mittäterschaft von Markus H. überzeugt ist. Der wiederum macht Revision wegen eines Waffendelikts geltend.
Aufsehenerregender Prozess vor dem OLG Frankfurt

Der Prozess vor dem OLG Frankfurt war in vielerlei Hinsicht aufsehenerregend. So lagen drei unterschiedlichen Versionen von Geständnissen des Stephan Ernst vor. Dies auch, weil mitten im Verfahren ein Vernehmungsvideo von Ernst aus dem Ermittlungsverfahren an das öffentlich-rechtliche Format StrG-F geleaked und veröffentlicht wurde. Dies führte zu kontroversen Diskussionen, auch vor Gericht.

Zudem sagten insgesamt vier Strafverteidiger von Ernst selbst als Zeugen aus, nachdem dieser sie von der Schweigepflicht befreite. Gegen einen der Verteidiger leitete die Staatsanwaltschaft Kassel auch ein Ermittlungsverfahren ein, nachdem Ernst behauptete, diese habe ihm zu einer Falschbeschuldigung von Markus H. als eigentlichen Haupttäter geraten. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, u.a. mit der Überlegung, dass die Aussage von Ernst allein nicht zur Überzeugungsbildung ausreichen werde.

fz/pdi/LTO-Redaktion
[close]

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-3str35921-revision-mord-an-walter-luebcke-stephan-e-markus-h-beihilfe/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10866 am: 25. August 2022, 12:42:29 »
Ich krach ins Eck. Gerade so in der Drehscheibe nur was von Enkeltrick und Christian Pfeiffer mitbekommen.

Ich so: WTF? Der Christian Pfeiffer? Der größte deutsche Kriminologe? Enkeltrick? Der Kriminologe, der hinter jedem Internetkiddy einen amoklaufenden Massenmörder gesehen hat?

Kurze Recherche - Ja berichtet wurde darüber:

Kriminologe Pfeiffer wird beinahe zum Trickbetrugsopfer
Eine verwandte Person habe einen Unfall gebaut, nur mit viel Geld könne sie einer Strafe entgehen: Immer wieder werden Menschen Opfer dieser Telefon-Betrugsmasche. Auch Deutschlands bekanntesten Kriminologen hat es nun fast erwischt.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kriminologe-christian-pfeiffer-wird-um-ein-haar-opfer-von-trickbetrug-a-e285024d-1c72-46e9-b013-bb9ed4d2e6da

Warum kann ich die Geschichte nicht glauben? Will er sich mal wieder medial zeigen und jeder Quatsch kommt ihm gut gelegen?

gruß oschy


 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10867 am: 25. August 2022, 12:48:23 »
Warum kann ich die Geschichte nicht glauben? Will er sich mal wieder medial zeigen und jeder Quatsch kommt ihm gut gelegen?


Die Sache tauchte letzte Woche zum ersten Mal auf.

Mein erster Gedanke war: Töpfchen-Pfeiffer von der SPD braucht wieder eine Mediengeschichte.

:D
« Letzte Änderung: 25. August 2022, 12:50:23 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10868 am: 25. August 2022, 12:55:55 »
nur mit viel Geld könne sie einer Strafe entgehen

Merken die beim Spiegel nicht, was sie da schreiben?

Der Mann ist im Übrigen Jurist.
« Letzte Änderung: 25. August 2022, 12:58:54 von Knallfrosch »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10869 am: 25. August 2022, 13:47:12 »
nur mit viel Geld könne sie einer Strafe entgehen

Das beschreibt doch bloß die Behauptungen der Betrüger.
« Letzte Änderung: 25. August 2022, 13:55:07 von Mr. Devious »
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10870 am: 25. August 2022, 15:43:14 »
Ja, wieviel könnten jetzt 45 Tagessätze in Monaten oder Wochen sein?   :scratch:

Schwierig ...



Zitat
AG Hanau zur Beleidigung von Tessa Ganserer
Geld­strafe für trans­feind­li­che Face­book-Kom­men­tare

von Katharina Uharek24.08.2022
Tessa Ganserer im Bundestag
Tessa Ganserer ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestags und war von 2018 bis 2021 queerpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion in Bayern. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick


Weil er die Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer mit transfeindlichen Kommentaren beleidigte, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Facebook-Nutzer zeigte aber wenig Einsicht und möchte auf keinen Fall Geld zahlen.

Am Amtsgericht (AG) Hanau wurde ein 75-Jähriger Mann wegen Beleidigung der Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer (Bündnis90/Die Grünen) zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 675 Euro, verurteilt (AZ. 51 Cs 3324 Js 9983/21 POL). Er hatte auf Facebook transfreindliche Kommentaren gegen Ganserer gepostet.

Auf Facebook kommentierte der Mann ein Bild, das anlässlich einer Pressekonferenz im Januar 2019 zum Thema "Transidentität im Bayerischen Landtag" entstanden war. Zu sehen war Ganserer, die zum damaligen Zeitpunkt Landtagsabgeordnete des Bayerischen Landtages war, erklärt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hanau gegenüber LTO. Der Facebooknutzer schrieb laut Anklage der Staatsanwaltschaft "So wie der EINE aussieht, so heißt der ANDERE. Solche Typen entstehen beim "Coitus Interruptus"..anders sehe ich das nicht…".

Ganserer stellte wegen des Kommentars Strafantrag bei der zuständigen Behörde. Die Staatsanwaltschaft Hanau beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls wegen des Tatbestands der Beleidigung (§ 185 StGB), gegen welchen der Facebook-Nutzer Einspruch einlegte.

"Mustergültiger Prozess eines Hate-Speech-Verfahrens"
Es habe sich um einen mustergültigen Prozess eines Hate-Speech-Verfahrens gehandelt, bei dem man in der Funktion des Staatsanwalts bestmöglich versuche, Einsicht und Empathie zu wecken, berichtet der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Dr. Oliver Piechaczek. "Es ist ein Verfahren, welches wieder einmal aufzeigt, wie wichtig es ist, Transfeindlichkeit strafrechtlich zu verfolgen. Die betroffenen Personen legen in den Hauptverfahren schlüssig dar, was es bedeutet, mit solch einem Hass überzogen zu werden.", teilte Piechaczek der LTO mit.

Zu einer Entschuldigung oder Einsicht sei der Angeklagte in diesem Verfahren nach Angaben des Sitzungsvertreters jedoch nicht bereit gewesen. Nach Abschluss der Hauptverhandlung wurde der Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 675 Euro, verurteilt.

Facebook-Nutzer bevorzugt Ersatzfreiheitsstrafe
Kurz nach der Erteilung der Rechtsmittelbelehrung habe der Facebook-Nutzer bereits lautstark bekundet, Berufung einlegen und auf keinen Fall Geld zahlen zu wollen, bericht Piechaczek. Er habe sich erkundigt, wie lange es dauern würde eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen, da er diese einer Geldstrafe vorziehe - einen Monat und 15 Tage.

Das Urteil des AG Hanau ist nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Hanau wurde Berufung seitens der Staatsanwaltschaft eingelegt. Ob die Äußerung des Facebook-Nutzers eine förmliche Berufungseinlegung darstellen sollte, ist noch ungeklärt.

* Textfassung vom 24.08.2022, 17:58; Wortlaut der Beleidigung ergänzt.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-hanau-beleidigung-tessa-ganserer-transfeindlichkeit-facebook-kommentare-abgeordnete/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10871 am: 25. August 2022, 18:08:51 »
Die Ostthüringer Zeitung zu "Heinrich XIII. Prinz Reuß" in Bad Lobenstein:



Bezahlschranke, aber im Hause aller Reußen gibt es wohl gewisse Differenzen:


Zitat
Nach „Affäre um Weigelt“: Familie Reuß distanziert sich von Prinz Heinrich XIII. „aufs Schärfste“

Marius Koity2  5.08.2022, 13:49

Die Alte Wache am Neuen Schloss der Reußen in Bad Lobenstein. Unfreiwillig ist die Fürstenfamilie in die Mühlen der kurstädtischen Kommunalpolitik geraten. Jetzt spricht das Familienoberhaupt der Reußen.

Foto: Lutz Prager / Archiv
PÖSSNECK/BAD LOBENSTEIN  Das Reuß-Fürstenhaus sieht sich nach der „Affäre um den Bad Lobensteiner Bürgermeister“ zu einer Klarstellung veranlasst: Thomas Weigelt hatte „den Falschen“ eingeladen.

https://www.otz.de/regionen/poessneck/bad-lobenstein-familie-reuss-distanziert-sich-von-prinz-heinrich-xiii-aufs-schaerfste-id236250027.html


 :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10872 am: 26. August 2022, 15:37:43 »
Beim mdr gibt es ein wenig mehr dazu: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/saale-orla/bad-lobenstein-prinz-heinrich-reuss-xiii-distanziert-100.html

Zitat
Ein Sprecher der Familie teilte mit, das Haus Reuss distanziere sich von den politischen und zeitgenössischen Aussagen von Prinz Heinrich XIII. Reuss "auf das Deutlichste".
Dieser habe vor 14 Jahren auf eigenen Wunsch den Familienverbund verlassen und es gebe auch seit längerem keinen persönlichen Kontakt mehr. Weiter bezeichnete der Sprecher seinen "entfernten" Verwandten als einen "teilweise verwirrten" alten Mann, der "verschwörungstheoretischen Irrmeinungen" aufsitze.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10873 am: 26. August 2022, 17:11:41 »
Mal etwas anderes. Zählen Gottes-Reichsbürger eigentlich auch zu unserer erweiterten Kundschaft?

"Lieber Gott, mach mich fromm, dass ich in den Himmel komm."


"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10874 am: 26. August 2022, 17:22:22 »
Gemäß welcher Vorschrift ist eine private Liste aufzubewahren?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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