Diese falsche eidesstattliche Versicherung des Intensivtäters Enrico Boehm war übrigens ein zentrales "Beweismittel" für eine ganze Sonderausgabe des inzwischen selbst als rechtsextremitisch eingestuften Compact- Magazins:
Spoiler
Enrico Böhm wegen falscher eidesstattlicher Versicherung zu Geldstrafe verurteilt
Von René Loch
18. August 2022
Enrico Böhm mal wieder vor Gericht. Archivfoto: LZ
Das Amtsgericht Leipzig hat den ehemaligen Leipziger NPD-Stadtrat Enrico Böhm zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Der aktuell in Untersuchungshaft sitzende Neonazi soll im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung zwischen Juliane Nagel und dem „Compact“-Magazin eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Er erklärte das mit einem mutmaßlichen Missverständnis, konnte Gericht und Staatsanwaltschaft damit jedoch nicht überzeugen.
Seit zweieinhalb Monaten befindet sich der ehemalige Leipziger NPD-Stadtrat Enrico Böhm in Untersuchungshaft. Er soll daran beteiligt gewesen sein, über den Online-Versand „Der Schelm“ antisemitische und nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten. Böhm sei laut Vorwurf der ermittelnden Bundesanwaltschaft vor allem dafür zuständig gewesen, sich um Lagerung und Versand der Bücher zu kümmern.
Fast zwei Dutzend Verurteilungen in den vergangenen 15 Jahren hatten ihn nicht hinter Gittern bringen können. Nötigung, Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung, Verwendung verbotener Kennzeichen und vieles mehr – immer wieder kam der heute 39-Jährige mit Geld- oder Bewährungsstrafen davon.
Im Falle einer Verurteilung wegen seiner Beteiligung an „Der Schelm“ könnte ihm eine langjährige Haftstrafe drohen. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind für Mitglieder „krimineller Vereinigungen“ möglich. Als eine solche bewertet die Bundesanwaltschaft den Zusammenschluss rund um den „Schelm“.
Vorstrafenliste wieder ein Stück länger
Sollte es am Ende tatsächlich um die Frage gehen, ob eine Freiheitsstrafe erneut zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sind die Chancen für Böhm am Mittwoch, dem 17. August, etwas gesunken. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn in einer anderen Angelegenheit zu einer Geldstrafe. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre die lange Liste an Einträgen im Bundeszentralregister – bislang sind es 21 – noch ein Stück länger.
Konkret ging es diesmal um einen Rechtsstreit zwischen dem rechtsradikalen „Compact“-Magazin und der linken Landtagsabgeordneten Juliane Nagel. Diese soll den derzeit flüchtigen Johann G., mutmaßliches Mitglied der „Gruppe E“ rund um Lina E., vor mehreren Jahren während einer Haftstrafe in der JSA Regis-Breitingen besucht haben, behauptete „Compact“ und berief sich dabei unter anderem auf eine eidesstattliche Versicherung von Böhm.
Dieser – so hieß es in seiner Erklärung – habe den angeblichen Besuch von Nagel bei Johann G. nicht persönlich mitbekommen, aber davon gehört. Im Rahmen einer Zeugenvernehmung zum Lina-E-Verfahren, in dem Böhm ein Geschädigter ist, soll ihm ein LKA-Mitarbeiter diese Information bestätigt haben. Der LKA-Mitarbeiter wies diese Behauptung zurück, sodass Böhm wegen falscher eidesstattlicher Versicherung angeklagt wurde.
Böhms Erklärung überzeugt das Gericht nicht
In der mündlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht erklärte sich Böhm damit, dass es möglicherweise ein Missverständnis gegeben habe. Vielleicht hätte er ein „Ja“ oder ein Nicken, das lediglich als Teil der Gesprächsführung gedacht gewesen sei, als Bestätigung auf seine Frage interpretiert. Schon diese Behauptung betrachteten Staatsanwaltschaft und Richter als wenig plausibel.
Hinzu kommt: Sowohl der LKA-Mitarbeiter als auch ein Kollege, der das Protokoll führte, sagten vor Gericht aus, dass es schon die Frage mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegeben habe. Würde eine Person in einer Zeugenvernehmung plötzlich selbst eine Frage stellen, wäre das aufgefallen und in Erinnerung geblieben – vor allem bei einem solch heiklen Thema. Zudem sagte der LKA-Mitarbeiter, dass er gar keine Erkenntnisse über Gefängnisbesuche von Nagel gehabt hätte.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war es eine klare Angelegenheit: Böhm habe gelogen, um Nagel – seit vielen Jahren eine politische Gegnerin – in ein schlechtes Licht zu rücken. Böhms Verteidiger Arndt Hohnstädter hingegen forderte einen Freispruch.
Letztlich lief es aus eine Geldstrafe hinaus: 125 Tagessätze zu je 20 Euro. Mit einberechnet wurde ein Strafbefehl über 50 Tagessätze. Diesen hatte Böhm erhalten, weil er vor einem Jahr einer anderen Person das Handy aus der Hand geschlagen haben soll.
Beim zuständigen Staatsschutzdezernat zeichnen sich derweil gewisse personelle Änderungen ab (paywall):