Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363825 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10770 am: 12. August 2022, 15:13:59 »
Oha, 2010 muss er dann 57 gewesen sein... und dann Oberfeldwebel als Berufssoldat?? Und nach der Lehre direkt zur BW, aber 7 Jahre Haft in Italien? Was ist das für ein Früchtchen gewesen.... aber Lehre zum Werkzeugmacher, Feldwebeldienstgrad und Waffenleidenschaft "erklärt" die G-3-Teile: Als Waffenkammer- oder Instler-Uffz "kaputte" Teile ausgesondert und rausgeschmuggelt...
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10771 am: 12. August 2022, 15:26:18 »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10772 am: 12. August 2022, 17:02:33 »
Ach sie wollen den Sauhaufen noch besser beaufsichtigen? Hat ja auch früher gut funktioniert^^

ARD-Chef Buhrow über Schlesinger-Affäre
»Wir sind alle in der ARD inzwischen enttäuscht und auch wütend«
Tom Buhrow will nach der Affäre um die zurückgetretene RBB-Intendantin Schlesinger die Aufsicht über alle Sender stärken. Die Krise berühre die gesamte ARD.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/schlesinger-affaere-neuer-ard-chef-tom-buhrow-kuendigt-ard-reformen-an-a-44c4ff95-32a6-4a8e-a4c9-cd9678f0637e

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10773 am: 12. August 2022, 17:03:21 »
Mann aus Attendorn stand schon 2012 vor Gericht
Es gibt Menschen, die möchte man nicht als Nachbar haben, auch nicht in seinem aktuellen Zustand...
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10774 am: 13. August 2022, 08:35:12 »
Zitat
BERLINER JUSTIZ PRÜFT ANKLAGE GEGEN WEHRMACHTSSOLDAT

Berlin - Die Berliner Justiz prüft Vorwürfe gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Wachmann eines Kriegsgefangenenlagers der Wehrmacht.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den 98-jährigen Mann erhoben und wirft ihm Beihilfe zum grausamen Mord in 809 Fällen vor, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Das Gericht ließ die Anklage vom Mai bislang nicht zu, sondern gab bei der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen in Auftrag, wie die Sprecherin weiter sagte. Bislang sei nicht absehbar, ob es zum Prozess kommt.

Der Mann, der dem NDR zufolge in Berlin lebt, soll als 19-Jähriger auf einem Wachturm im Kriegsgefangenenlager Wladimir-Wolynsk auf dem Gebiet der heutigen Westukraine eingesetzt gewesen sein. Dort wurden sowjetische Soldaten unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Viele Gefangene verhungerten oder starben an Krankheiten. Die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 98-Jährigen vor, diese Tötungen mit seinem Handeln unterstützt zu haben, sie sieht das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt.

Dem NDR zufolge diente der Soldat von November 1942 bis März 1943 in dem Lager. Weil er damals noch unter 21 Jahre alt war, gilt er nach dem heutigen Strafrecht als Heranwachsender. Darum wurde die Anklage vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts erhoben.

Laut NDR handelt es sich um die erste Anklage gegen einen mutmaßlichen Wachmann eines Kriegsgefangenlagers der Wehrmacht
Nach Informationen des Senders handelt es sich um die erste Anklage gegen einen mutmaßlichen Wachmann eines Kriegsgefangenlagers der Wehrmacht. Nach der Verurteilung des Wachmanns John Demjanjuk im Jahr 2011 wegen Beihilfe zu tausendfachen Morden werden auch Wachleute niedriger Ränge strafrechtlich verfolgt. Nach dieser geänderten Rechtspraxis wird die einfache Wachtätigkeit in einem KZ, in dem systematisch Menschen ermordet wurden, als Beihilfe zum Mord gewertet.

Ende Juni war in Brandenburg ein ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord an tausenden Häftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sah es als erwiesen an, dass der heute 101-Jährige von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann in dem KZ tätig war und Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet hatte.

Der Mann bestritt dies. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
https://www.tag24.de/berlin/berliner-justiz-prueft-anklage-gegen-wehrmachtssoldat-2581352


Zitat
Beihilfe zum grausamen Mord in 809 Fällen
Berliner Staatsanwaltschaft klagt 98-jährigen Ex-Wehrmachtssoldaten an

Erstmals soll sich ein mutmaßlicher Wachmann eines Kriegsgefangenenlagers der Wehrmacht vor Gericht verantworten. Doch noch ist die Anklage nicht zugelassen.

Die Berliner Justiz prüft Vorwürfe gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Wachmann eines Kriegsgefangenenlagers der Wehrmacht. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den 98-jährigen Mann erhoben und wirft ihm Beihilfe zum grausamen Mord in 809 Fällen vor, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Das Gericht ließ die Anklage vom Mai bislang nicht zu, sondern gab bei der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen in Auftrag, wie die Sprecherin weiter sagte. Bislang sei nicht absehbar, ob es zum Prozess kommt.

Der Mann, der dem NDR zufolge in Berlin lebt, soll als 19-Jähriger auf einem Wachturm im Kriegsgefangenenlager Wladimir-Wolynsk auf dem Gebiet der heutigen Westukraine eingesetzt gewesen sein. Dort wurden sowjetische Soldaten unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Viele Gefangene verhungerten oder starben an Krankheiten.


https://www.tagesspiegel.de/berlin/beihilfe-zum-grausamen-mord-in-809-faellen-berliner-staatsanwaltschaft-klagt-98-jaehrigen-ex-wehrmachtssoldaten-an/28597456.html

Zitat
NS-Kriegsgefangenenlager
Anklage gegen Wehrmachtssoldaten erhoben

Stand: 12.08.2022 15:26 Uhr
Erstmals ist nach NDR-Informationen Anklage gegen einen mutmaßlichen Wachmann eines Kriegsgefangenlagers der Wehrmacht erhoben worden. Dem Mann wird Beihilfe zum grausamen Mord in 809 Fällen zur Last gelegt.

Von Julian Feldmann, NDR

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Wachmann eines Kriegsgefangenenlagers der Wehrmacht erhoben. Wie eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte dem NDR auf Anfrage bestätigte, wird dem ehemaligen Soldaten Beihilfe zum Mord in dem Kriegsgefangenenlager Wladimir-Wolynsk auf dem Gebiet der heutigen Westukraine vorgeworfen. Die Anklage wurde noch nicht zugelassen.Dem 98-jährigen Mann, der heute in Berlin lebt, wird Beihilfe zum grausamen Mord in 809 Fällen zur Last gelegt. Er soll an der Bewachung von Kriegsgefangenen in dem sogenannten Stammlager ("Stalag") beteiligt gewesen sein. Der Verdächtige gehörte laut Anklage einem "Landesschützen-Bataillon" der Wehrmacht an und soll von November 1942 bis März 1943 seinen Dienst im Lager ausgeübt haben.In dem Kriegsgefangenenlager Wladimir-Wolynsk, das unter dem Namen "Stalag 365" firmierte, wurden sowjetische Soldaten unter unmenschlichen Bedingungen zusammengepfercht. Viele Gefangene verhungerten beziehungsweise starben an Krankheiten. Die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft geht daher bei den Tötungen, die der Beschuldigte mit seinem Handeln unterstützt haben soll, von dem Mordmerkmal der Grausamkeit aus.Beschuldigte zum Tatzeitpunkt 21 Jahre altDie Anklage wurde vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts erhoben, weil der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt Heranwachsender, also unter 21 Jahren alt, war. Über die Zulassung der Anklage, die vor drei Monaten erhoben wurde, habe die Strafkammer noch nicht entschieden, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Ob es zu einem Prozess kommt, ist demnach offen. Nach NDR-Informationen laufen derzeit noch weitere Ermittlungen, um die Tätigkeit des Verdächtigen aufzuklären. Der Verteidiger des Angeschuldigten war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Spoiler
Die Aufklärung von Morden an sowjetischen Soldaten in deutschen Kriegsgefangenenlagern ist - knapp 80 Jahre nach den Taten - ein neuer Schritt in der juristischen Betrachtung von NS-Verbrechen. In den zurückliegenden Jahren hatte es mehrere Anklagen gegen Männer gegeben, die den SS-Wachmannschaften in Konzentrationslagern angehörten.Seit dem Urteil gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk, der im Jahr 2011 wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Sobibor zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, werden auch Wachleute niedriger Ränge strafrechtlich verfolgt. Nach dieser geänderten Rechtspraxis wird die einfache Wachtätigkeit in einem KZ, in dem systematisch Menschen ermordet wurden, als Beihilfe zum Mord gewertet.Ermittlungen gegen mutmaßliche MordhelferDeshalb ermitteln deutsche Strafverfolger in jüngster Zeit gegen mutmaßliche Mordhelfer aus der Nazizeit. Das Landgericht Neuruppin in Brandenburg verurteilte im Juni einen inzwischen 101 Jahre alten ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein läuft derzeit ein Prozess gegen eine 97-Jährige, die als Sekretärin des Kommandanten des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig tätig war. Ihr wird Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen vorgeworfen.Eine Anklage gegen einen einfachen Wachmann eines Kriegsgefangenenlagers der Wehrmacht gab es bisher jedoch noch nicht. Der Leiter der Zentralen Stelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg hatte im vergangenen Jahr dem NDR bestätigt, dass entsprechende Ermittlungen zu mehreren "Stalag"-Lagern liefen.
[close]

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/anklage-wehrmachtssoldat-101.html



„Beihilfe zum grausamen Mord“, soso.

Immerhin kriegt es das (der SPD gehörende) Revolverblättchen „Tag24“ dann doch noch hin, Grausamkeit als Mordmerkmal zu erwähnen.

Beim NDR wundert mich die willige Übernahme des Begriffs, da ja angeblich ein Redakteur den Text bearbeitet hat.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10775 am: 13. August 2022, 10:37:28 »
Die Kundschaft will ja auch leben und nicht nur von Alg II:


Zitat
12.08.2022 | 18:58

"Reichsbürger" arbeitete jahrelang als Gutachter an Gerichten

Leipzig - Ein bekannter Aktivist der "Reichsbürger"-Szene hat jahrelang als Sachverständiger für bundesdeutsche Gerichte gearbeitet. Wie das Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" in seiner neuesten Ausgabe berichtet, erstellte der aus Leipzig stammende Psychiater in Hunderten von Verfahren Gutachten.

In Hamburg etwa war der Mann nach Angaben des Oberlandesgerichts seit 2018 in mehr als 200 Fällen tätig und erhielt dafür Honorare in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro. Er wurde oftmals in sogenannten Betreuungsverfahren eingesetzt, bei denen etwa entschieden wird, ob psychisch kranke oder demente Menschen einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Seine Rolle als führende Figur der "Reichsbürger"-Szene sei erst nach Jahren aufgefallen, als "reichsbürgertypische Formulierungen" wie "Besatzerverwaltung Bundesrepublik" in seinen Schriftsätzen auftauchten, heißt es aus Justizkreisen. Inzwischen sei die Zusammenarbeit beendet worden.

Auch für das Amtsgericht im hessischen Offenbach war der Mann viele Jahre im Einsatz, wie ein Behördensprecher dem "Spiegel" bestätigte. Misstrauisch sei man erst im Oktober 2020 geworden, als das Gericht auf ein verschwörungsideologisches Buch des Mannes hingewiesen wurde, in dem die Beseitigung des "BRD-Systems" propagiert wird. Beim Amtsgericht Frankfurt am Main, wo er nach Behördenangaben in insgesamt 615 Verfahren als Sachverständiger tätig war, seien die extremistischen Umtriebe des Psychiaters bislang nicht bekannt gewesen. Die Richter des Betreuungsgerichts würden nunmehr "entsprechend sensibilisiert", teilte ein Sprecher dem "Spiegel" mit.

Nachdem der Hamburger Verfassungsschutz vor wenigen Monaten mitbekommen hatte, dass der Mann in der Hansestadt als Gerichtsgutachter tätig war, schlugen die Sicherheitsbehörden Alarm. Deutschlandweit wurden Justizbehörden vorsorglich auf den "Reichsbürger" hingewiesen: Wegen seiner vielen Anschriften im Bundesgebiet könne der Psychiater auch andernorts als Gutachter tätig gewesen sein oder dies versuchen. Laut "Spiegel"-Bericht warnte der baden-württembergische Verfassungsschutz die Landesverwaltung im Juli vor dem Mann. Bei ihm handle es sich um einen "szenebekannten Reichsbürger", der versuche, "durch eine pseudostaatsrechtliche Analyse die Bundesrepublik Deutschland zu delegitimieren".

Das Schreiben ging wenig später an die Präsidenten der Gerichte im Südwesten. Gegenüber dem "Spiegel" bestätigte der Mann, für Gerichte in mehreren Bundesländern Gutachten erstellt zu haben. Einen Widerspruch zu seinen "Reichsbürger"-Überzeugungen sah er nicht. Schriftliche Fragen ließ er unbeantwortet.
© 2022 dts Nachrichtenagentur
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-08/56800882-reichsbuerger-arbeitete-jahrelang-als-gutachter-an-gerichten-003.htm

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Reichsbuerger-arbeitete-fuer-Hamburger-Gerichte-als-Gutachter,kurzehh1390.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reichsbuerger-arbeitete-als-gerichtsgutachter-und-kassierte-rund-100-000-euro-a-f31ed97d-1602-43d6-b516-b7c768facb86
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10776 am: 13. August 2022, 12:39:18 »
Die Kundschaft bekam Besuch.

Freundlicherweise erst um 6.20 h, man sah mal nach dem Rechten.

Zitat
Razzia in Burladingen
Den Minister am Galgen "gebilligt"?

Erika Rapthel-Kieser 12.08.2022 - 16:48 Uhr

Weil er "den Klabauterbach schleunigst am Galgen" baumeln sehen wollte, bekam ein Burladinger jetzt in den frühen Morgenstunden Besuch von der Polizei. Gegen den Mann wird wegen der "Billigung einer Straftat" ermittelt, Endgeräte wurden beschlagnahmt.

Burladingen/Albstadt - Dies bestätigte die Pressestelle des Polizeipräsidiums Reutlingen auf Anfrage unserer Redaktion. Es sei ein laufendes Verfahren, die Razzia erfolgte, nachdem ein Richter des Amtsgerichtes Hechingen die Beweislage bezüglich des Paragraphen 140 des Strafgesetzbuches geprüft und sie angeordnet hatte.

"Dämliche Fragen zur Reichsbürgerschaft"
Der Mann hatte bereits im Januar seinen unzweideutigen Kommentar im sozialen Netzwerk Telegram gepostet. Dass die Beamten bei der Durchsuchung in den frühen Morgenstunden auch Handy und Computer sicherstellten, hinderte den Beschuldigten nicht daran, gleich wieder im Netz aktiv zu werden. Er schilderte den ganzen Vorfall danach ausführlich. Diesmal auf Twitter. Die "Schergen", so sagt er da, seien gegen 6.20 Uhr gekommen und: "In der kleinen Dreizimmerwohnung ging es turbulent ab". Nicht nur die Wohnung, auch sein Auto und das seiner Frau seien durchsucht worden. Jetzt fehlten ihm Tablet, Handy und der alte PC. "Hab gar nicht realisiert, was der illegale Zugriff soll", klagt der Burladinger und lässt sich über die Stempel auf der richterlichen Durchsuchungsanordnung aus. "Klavierspielen" und "Fotosession" nennt er es, dass er auf der Albstädter Wache Fingerabdrücke abgeben musste und für die Ermittlungsakte fotografiert wurde. "Dämliche Fragen zur Reichsbürgerschaft" seien ihm gestellt worden. "Keinerlei Kommentar". Der ermittelnde Beamte habe ihm zudem dazu befragt, dass er "Prinz Ferdinand zum Geburtstag auf facebook" gratuliert habe.

Reichsbürger in den Schlagzeilen
Tatsächlich sorgte am 10. Juni vor einem Jahr ein Aufmarsch von Reichsbürgern vor der Burg Hohenzollern anlässlich des Geburtstages von Georg Friedrich Prinz von Preußen, dem Chef des Hauses Hohenzollern, bundesweit für Schlagzeilen. Auch hier ermittelt die Polizei gegen den Organisator, der aus Hessen stammt. Vor drei Jahren standen zwei Burladinger vor Gericht, weil sie sich aus osteuropäischen Restbeständen illegal bewaffnen wollten. Einer von ihnen stand wohl ebenfalls der Reichsbürger-Szene nahe.

Es könnte sogar Gefängnis drohen
Dem Burladinger, bei dem jetzt die Durchsuchung stattfand, weil er so kaum verklausuliert den amtierenden Gesundheitsminister am Galgen sehen wollte, könnte sogar Gefängnis blühen.

Das Strafmaß für jene, die eine rechtswidrige Tat öffentlich durch Verbreiten eines Inhaltes billigen, liegt laut Paragraph 140 zwischen einer Geldstrafe und drei Jahren Haft.

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.razzia-in-burladingen-den-minister-am-galgen-gebilligt.eee8928d-9d01-444e-99a0-abeeb7801b3d.html


Geht zwar um „Klabauterbach“, aber da mehr Kundschaftssprech enthalten ist als Corona, nun hier.

Also ich bin – wie die Kundschaft – für die Höchststrafe. Immer die Höchststrafe!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10777 am: 13. August 2022, 13:26:19 »
Du willst Klabauterbach also auch hängen sehen?  :think:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10778 am: 13. August 2022, 15:04:22 »
Du willst Klabauterbach also auch hängen sehen?  :think:


Das weiß ich noch nicht, da ich nicht weiß, was ein  „Klabauterbach“ ist.  :P




Das ist wohl unser Major Pansen:

Nach "Todesurteilen": Anklage gegen Reichsbürger

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Anklage gegen einen Mann aus Bad Zwischenahn erhoben. Er sieht sich als Anführer einer Reichsbürger-Sekte und hatte in sozialen Medien eigene "Todesurteile" verhängt.


Leider Bezahlschranke, aber offenbar wird es:


Zitat
13.08.2022 - aktualisiert vor 9 Minuten
Nach Todesurteilen aus Bad Zwischenahn
Falscher „Commander“ muss sich vor Gericht verantworten

Christian Quapp   

Ein selbsternannter „Commander“ oder „Major“ hat über den Dienst Telegram Todesurteile verhängt. Jetzt muss sich ein 55-Jähriger aus Bad Zwischenahn dafür vor dem Landgericht verantworten.

https://www.nwzonline.de/plus-ammerland/bad-zwischenahn-oldenburg-justiz-commander-wird-der-prozess-gemacht_a_51,9,215586897.html#


Gibt's wieder die Todesstrafe?    :think:
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« Antwort #10779 am: 13. August 2022, 15:06:52 »
Super - es geht voran  :clap:

 :D

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10780 am: 13. August 2022, 15:24:22 »
Gibt's wieder die Todesstrafe?

Schon möglich. Schließlich wurde das "Grundgesetz" incl. seines Art. 102 am 17.07.1990 durch den damaligen amerikanischen Außenminister James Baker außer Kraft gesetzt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10781 am: 13. August 2022, 17:03:44 »
Lindner ist echt beliebt….
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10782 am: 13. August 2022, 19:01:03 »
Schließlich wurde das "Grundgesetz" incl. seines Art. 102 am 17.07.1990 durch den damaligen amerikanischen Außenminister James Baker außer Kraft gesetzt.


Das vergeß ich Dummerle immer wieder!  ???



Zitat
Mit Verweis auf Mord an Walter Lübcke
Rechtsextreme wollen Habeck den „Prozess“ machen – Gericht verbietet Inszenierung

Die rechts­extreme Splitter­partei wollte im Rahmen einer Kundgebung einen Gerichts­prozess gegen Vizekanzler Robert Habeck inszenieren. Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein Verbot der Darstellung bestätigt. Dabei verwiesen die Richter unter anderem explizit auf den Mord am Kasseler Regierungs­präsidenten Walter Lübcke 2019.

12.08.2022, 20:04 Uhr

Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verbot eines inszenierten Prozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei einer Kundgebung der rechtsextremen Kleinstpartei Freie Sachsen bestätigt.

Durch die geplante Form der Darstellung werde Habeck herabgewürdigt und zum bloßen Objekt eines vermeintlichen Prozesses degradiert, in dessen Ergebnis er der öffentlichen Schmähung am Pranger ausgesetzt werde, teilte das Gericht am Freitag mit. „Möglicherweise sei auch der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens wegen der Darstellung einer Entführung verletzt“, hieß es in der Mitteilung.

Es sei nicht auszuschließen, dass sich Teilnehmer der Versammlung dazu berufen fühlten, das Gezeigte in die Tat umzusetzen, hieß es. Dabei wurde ausdrücklich auf Pläne von Rechtsextremen zur Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 verwiesen.

Freie Sachsen sehen Verletzung der Meinungs- und Kunstfreiheit
Die rechtsextreme Splitterpartei hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, nachdem die Versammlungsbehörde das geplante Straßentheater bei einer Kundgebung in Heidenau bei Dresden untersagt hatte. Die Aufführung war zunächst für vergangenen Montag vorgesehen, sollte nun aber am kommenden Montag (15.8.) stattfinden.

Laut Gericht hatten die Freien Sachsen moniert, dass das Verbot die Meinungs- und Kunstfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit verletze. Zudem hätten sie auf Darstellungen von Politikern am Pranger im Straßenkarneval verwiesen.

Werbevideo erinnerte Gericht an Guantanamo-Bay-Häftlinge
Die Richter sahen hierbei jedoch einen erheblichen Unterschied. Im Karneval stünden diese Darstellungen anders als bei der in Heidenau geplanten Veranstaltung in einem humoristischen Zusammenhang. In die Entscheidung floss den Angaben zufolge auch ein Video ein, mit dem die Versammlung beworben wurde. „Die dortige Darstellung lasse die Assoziation zu Guantanamo-Bay-Häftlingen aufkommen und erinnere an die Auffindesituation von ermordeten Personen des öffentlichen Lebens in Kofferräumen von Fahrzeugen“, so das Gericht.

In dem Video wird ein Mann in einem rot-orangenen Gefangenenanzug, mit einem Sack über dem Kopf und in Handfesseln in einem Fahrzeug gezeigt. Die Person soll offensichtlich Habeck darstellen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden kann den Angaben zufolge Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

RND/dpa

https://www.rnd.de/politik/prozess-gegen-robert-habeck-gericht-verbietet-rechtsextremen-inszenierung-EPXLQWU3AXMJTW73Y26STBKGVQ.html



„Freie Sachsen“ und Kunst: Ist das Humor oder Hybris?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10783 am: 13. August 2022, 19:08:44 »
Das ist keine Gunsd, das kann weg!
 
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Offline Seb

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10784 am: 15. August 2022, 22:08:43 »
Zitat
Freiheitsdemo für den Chef-Querdenker

Seit Anfang Juli sitzt der Gründer der „Querdenker-Bewegung“ in Untersuchungshaft. Am Rande einer Haftprüfung sind nun mehrere hundert Demonstranten für ihn auf die Straße gegangen.

Anlässlich eines Haftprüfungstermins haben vor der Jus­tizvollzugsanstalt Stuttgart am Mon­tag etwa 800 Bürger für die Freilassung des Gründers der „Querdenker-Bewegung“, Michael Ballweg, de­monstriert. Der frühere Unternehmer befindet sich seit Anfang Juli in Un­tersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen ihn we­gen des Verdachts des Betrugs so­wie der Geldwäsche. Ballweg wird von acht Anwälten vertreten.
Über den Messenger-Dienst Telegram mo­bilisieren Mitglieder der Querdenker-Bewegung seit Monaten unter dem Motto „Free Michael Ballweg“ für seine Freilassung. Auch vor dem Berliner Reichstag gab es schon eine Demons­tration mit mehreren Hundert Teilnehmern.

Ballwegs Anwälte hatten den mündlichen Haftprüfungstermin vor dem hierfür zuständigen Amtsgericht Stuttgart beantragt, weil es aus ihrer Sicht keinen dringenden Tatverdacht gibt und auch keine Fluchtgefahr besteht. „Herr Ballweg soll finanzielle Zu­wendungen bekommen haben, die er zweckentfremdet hat. Das ist eigentlich gar nicht möglich, weil es sich um Schenkungen handelte, für die es keine konkreten Zweckbindungen gegeben haben kann“, sagte Alexander Christ, der für Ballwegs Anwälte spricht. Schenkungen müssen allerdings versteuert werden, deshalb prüft die Staatsanwaltschaft offenbar auch steu­errechtliche Straftatbestände.

Eine Haftprüfung kann zur Auf­hebung der Untersuchungshaft, deren Fortsetzung oder vorübergehenden Aussetzung führen. Zu Beginn des Termins konnten Ballwegs Anwälte die Ermittlungsakten vollständig einsehen, demnach soll er Einnahmen in Höhe von 1,2 Millionen Euro für die Querdenker-Bewegung gemacht und etwa eine Million Euro für die repu­blik­weiten Demonstrationen sowie die Ver­anstaltungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung ausgegeben haben. Bislang steht die Entscheidung des Gerichts noch aus.

„Größte außerparlamen­tarischen Oppositionsbewegung“

Die Redner auf der Demonstration bezeichneten Ballweg als den „Organisator der größten außerparlamen­tarischen Oppositionsbewegung“ in Deutschland. „Sie haben gedacht“, sagte einer Rednerin, „sie könnten uns mit der Verhaftung einschüchtern, sie haben uns aber noch stärker ge­macht.“ Für fast alle Redner der Be­wegung ist die Bundesrepublik kein Rechtsstaat mehr, Ballweg mithin ein „politischer Gefangener“. Sein Anwalt sagte: „Wenn ich sehe, wie spät wir Ak­­teneinsicht bekommen haben und mit welchen Gründen man sie uns verweigert hat, kann ich zum Teil nachvollziehen, wenn in der Bewegung mein Mandant als politischer Gefangener bezeichnet wird.“
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/querdenker-freiheitsdemo-fuer-michael-ballweg-18246371.html
abgerufen am 15.8.2022, ca. 22:05

Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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