Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364140 mal)

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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10500 am: 28. Juni 2022, 10:45:41 »
Veranstaltung offenbar in Malgarten Treffen von Reichsbürgern in Bramsche geplant?


https://www.noz.de/lokales/bramsche/artikel/treffen-von-reichsbuergern-in-bramsche-geplant-42410295



Zitat
Ein Treffen von sogenannten Reichsbürgern soll offenbar am Dienstag, 28. Juni 2022, am Kloster Malgarten stattfinden. Nähere Hintergründe will aber die Polizei ebensowenig nennen wie der Eigentümer der Anlage.

Zu der Veranstaltung am Dienstagabend soll in Internetforen eingeladen worden sein. Erwartet wird dort nach allerdings unbestätigten Informationen unserer Redaktion offenbar ein Vertrauter aus dem Umfeld von Peter Fitzek: Dieser war früher Koch, Kampfsportler, Betreiber eines Esoterikladens und Autor esoterischer Bücher, er gründete dann 2012 das „Königsreich Deutschland“ in der Lutherstadt Wittenberg und ließ sich von seinen Unterstützern zum „König von Deutschland“ ernennen.

Dieses „Königreich“ verstehe sich als eigener, durch Sezession entstandener Staat auf dem Gebiet des völkerrechtlich weiter existierenden Deutschen Reiches.

Verfassungsschutz warnt

Erst vor wenigen Wochen warnte der sächsische Verfassungsschutz davor, das „Königreich“ halte in dem ostdeutschen Bundesland Ausschau nach Immobilien und Grundstücken, um weitere sogenannte Gemeinwohldörfer zu gründen. Demnach locke Fitzek seine Anhänger mit dem Versprechen, dort ein „selbstbestimmtes Leben fernab von staatlichen Regeln“ führen zu können. 

Einnahmen erziele das „Königreich Deutschland“ (KRD), so hieß es Verfassungsschutzbericht 2020, unter anderem mit „Gemeinwohl-Messen“ und „Unternehmerwochenenden“, in denen „die angeblichen Vorzüge des ‚Wirtschaftssystems KRD‘ vorgestellt“ werden. Zentral sei dabei das Versprechen, „man müsse im ‚Königreich‘ keine Steuern zahlen und auch die Corona-Schutzmaßnahmen nicht einhalten.“

Anlass und Inhalt unklar

Was genau Inhalt des für Dienstag in Malgarten geplanten Treffens sein soll, war derweil nicht zu recherchieren; auch nicht, wer genau dazu eingeladen hat. Bei der Stadt Bramsche sei keine Veranstaltung angezeigt worden, heißt es aus dem Rathaus.

Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte die Pressestelle der Polizeiinspektion Osnabrück allgemein, dass eine Veranstaltung in Malgarten geplant und man mit dem Veranstalter in Kontakt sei. Über den Inhalt und verantwortliche Personen dieser Veranstaltung gab die Polizei aber nichts bekannt.

Dass die Kunst- und Kulturschaffenden, die auf dem Klostergelände leben und arbeiten, Veranlasser des Treffens sind, erscheint eher unwahrscheinlich. Äußern wollte sich auf unsere Anfrage zu der Veranstaltung keiner.

Dr. Andreas Wilhelm, der Eigentümer der Malgartener Klosteranlage, sagte hingegen, es stehe noch nicht endgültig fest, ob tatsächlich etwas stattfinden werde. Bislang seien erst recht wenige Anmeldungen eingegangen. Näher äußern könne und wolle er sich erst am Dienstag, er sei gerade in einem Termin, so Wilhelm im Telefonat mit unserer Redaktion. Ob er Einladender oder Verantwortlicher für die Veranstaltung ist, blieb offen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10501 am: 28. Juni 2022, 18:35:36 »
Aus gutem Grund wird man die Veranstaltung vorher nicht angekündigt haben


Leider Bezahlschranke, aber es scheint auch in Halle Leute zu geben, die Ganser als Verschwörungstheoretiker bezeichnen ...   ???


Zitat
Nach Steimle nun Ganser: Protest vor der Händel-Halle gegen „Verschwörungstheoretiker“ geplant

Nach dem Aufritt des Kabarettisten Uwe Steimle im Steintor-Varieté steht nun der geplante Vortrag des Publizisten Daniele Gansers in der Händel-Halle in der Kritik. Das Bündnis „Halle gegen Rechts“ bezeichnet Ganser als Verschwörungstheoretiker.

Von Tanja Goldbecher
Aktualisiert: 28.06.2022, 18:24

Halle (Saale)/MZ - Nach der Debatte um den Aufritt des Kabarettisten Uwe Steimle im Steintor-Varieté steht nun die Georg-Friedrich-Händel-Halle am Pranger. Dort soll am Mittwochabend der Schweizer Publizist Daniele Ganser auf der Bühne stehen. Genau wie bei Steimle ruft das Bündnis „Halle gegen Rechts“ auch vor Gansers Auftritt zu einem Protest vor dem Veranstaltungsort auf.
https://www.mz.de/lokal/halle-saale/nach-steimle-nun-ganser-protest-vor-der-handel-halle-gegen-verschworungstheoretiker-geplant-3398683
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10502 am: 29. Juni 2022, 08:44:18 »
Die dpa erklärt die Besitzverhältnisse großer Medienunternehmen.

Daß die Jüdische Allgemeine das bringt, dürfte unseren Brandstifteranstifter wieder extremst triggern, wenn er es mitbekommt.


Zitat
FAKTENCHECK

Rothschilds und die Medien

Die jüdische Familie Rothschild ist regelmäßig antisemitischer Hetze ausgesetzt. Dieses Mal geht es um ihren vermeintlich riesigen Einfluss auf die Medien: Ein Familienmitglied besitze angeblich die Nachrichtenagentur Reuters - und Reuters besitze wiederum die Nachrichtenagentur Associated Press (AP)

 29.06.2022 07:52 Uhr

Mayer Amschel Rothschild (1744–1812), gemalt von Daniel Oppenheim


Die Besitzverhältnisse von Medienunternehmen könnten Einfluss auf die Berichterstattung haben. Daher werden sie immer wieder Thema von Spekulationen. Oft völlig grundlos, wie im Fall der Nachrichtenagenturen Reuters und Associated Press (AP).

Die jüdische Familie Rothschild ist regelmäßig antisemitischer Hetze ausgesetzt. Dieses Mal geht es um ihren vermeintlich riesigen Einfluss auf die Medien: Ein Familienmitglied besitze angeblich die Nachrichtenagentur Reuters - und Reuters besitze wiederum die Nachrichtenagentur Associated Press (hier archiviert).

Spoiler
Bewertung

Das ist falsch. Reuters gehört zum Medienkonzern Thomson Reuters. Associated Press (AP) ist eine unabhängige Nachrichtenagentur, sie gehört US-amerikanischen Zeitungen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Fakten

Die Rothschilds sind eine jüdische Bankiersfamilie, die im europäischen Bankengeschäft großen Einfluss hatte und vor allem im 19. Jahrhundert wirtschaftlich sehr erfolgreich war. Mit den Nachrichtenagenturen Reuters und Associated Press (AP) hat sie jedoch nichts zu tun.

Reuters ist Teil von Thomson Reuters. Der Medienkonzern entstand 2008 mit der Übernahme der Nachrichtenagentur durch die kanadische Thomson Corporation. Wie sich dem Geschäftsbericht von 2021 entnehmen lässt, hält die Woodbridge Company Limited etwa 67 Prozent der Stammaktien des Unternehmens. Das Unternehmen ist die Beteiligungsgesellschaft der Familie Thomson. David Thomson ist Vorstand beider Firmen. Die Liste der zehn größten Aktionäre von Thomson Reuters ist auf der Finanznachrichten-Webseite »MarketScreener« einsehbar - darunter ist kein Mitglied der Familie Rothschild.

Im jährlichen Bericht von Thomson Reuters wird zudem erwähnt, dass Associated Press einer der Hauptkonkurrenten von Reuters sei. Besäße Reuters die AP, stünden die beiden Nachrichtenagenturen nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander. AP ist also weder im Besitz von Reuters noch der Rothschilds.

Das International Fact-Checking Network erläutert, dass es sich bei AP um eine unabhängige gemeinnützige Nachrichtenorganisation handelt, die US-amerikanischen Zeitungen und Rundfunkanstalten gehört. Die US-Agentur gab gegenüber den Faktencheckern von »Check Your Fact« und »Full Fact« an, dass Reuters nichts mit ihr zu tun habe.

Eine Pressesprecherin von Reuters bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage, dass Reuters eine unabhängige Nachrichtenorganisation sei und als Teil des Medienkonzerns Thomson Reuters agiere, das sich zum Großteil im Besitz der Woodbridge Company befinde. »Reuters und Thomson Reuters stehen in keinerlei Verbindung mit der Familie Rothschild«, so die Sprecherin.

Mehrere dpa-Faktenchecks (etwa dieser und dieser) sowie ein Bericht der EU-Kommission über Antisemitismus zeigen, dass über die Familie Rothschild und deren Namen extrem häufig übelste antisemitische Verschwörungserzählungen verbreitet werden - etwa dass eine Elite im Geheimen das Weltgeschehen kontrolliere. dpa

(Stand: 27.6.2022)

Links

Über die Familie Rothschild (archiviert)

archivierte Pressemitteilung Thomson Reuters (2008)

Geschäftsbericht Thomson Reuters von 2021 (archiviert)

Thomson Reuters-Webseite (archiviert)

Auflistung der Aktionäre von Thomson Reuters (archiviert)

Webseite des International Fact-Checking Networks (archiviert)

»Check Your Fact«-Faktencheck (archiviert)

»Full Fact«-Faktencheck (archiviert)

Bericht der EU-Kommission über Anstieg von Antisemitismus online während Corona-Pandemie (archiviert)

Landeszentrale Baden-Württemberg zu (antisemitischen) Verschwörungserzählungen (archiviert)

Facebook-Post mit Falschbehauptung (archiviert)
[close]

https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/rothschilds-und-die-medien/




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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10503 am: 29. Juni 2022, 08:53:07 »
[sarkasmus]Das beweist wieder einmal, mit welch perfidem Geschick das internationale jüdische Finanzkapital seine Machenschaften tarnen tut.

Steht schon in den Protokollen der Weisen von Zion geschrieben: „Unsere Devise ist: mit Gewalt und Hinterlist.“[/sarkasmus]
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #10504 am: 29. Juni 2022, 09:12:59 »
Was denn, Reuters und AP gehören etwa nicht unseren Rothschilds? Da müssen wir aber unbedingt etwas tun.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10505 am: 29. Juni 2022, 09:17:57 »
[sarkasmus]Das beweist wieder einmal, mit welch perfidem Geschick das internationale jüdische Finanzkapital seine Machenschaften tarnen tut.


Wie sie es wieder abstreiten zeigt doch nur, daß es stimmt!!1!!!11!!!!


Die OP zeigt das Behördenversagen im Falle des Attentäters von Hanau:


Zitat
Rechter Terror-Anschlag von Hanau: Versäumnisse bei Waffenbehörde

Erstellt: 27.06.2022, 11:30 Uhr


Ein Mann ermordet in Hanau im Februar 2020 mehrere Menschen. Grund ist Rassismus. Nun zeigen sich Versäumnisse der Waffenbehörde.

Hanau - Der Attentäter von Hanau antwortete nicht auf Fragen zur Aufbewahrung seiner Waffen und verstieß offensichtlich gegen die Meldepflicht in München. Doch das Kreisordnungsamt, das Kritik zurückweist, zog keine Konsequenzen. Es folgt der Anschlag in Hanau.

Am 6. September 2018 wird eine Sachbearbeiterin der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises deutlich und stellt Tobias R., dem späteren rassistischen Attentäter von Hanau, der bereits anderweitig aufgefallen war, eine Art Ultimatum: Sie erinnert ihn an den – laut Akte bereits seit Mitte 2017 – geforderten Nachweis zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung seiner Waffen. Ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf die notwendige Zuverlässigkeit von Besitzern.

Die Beamtin verlangt, bis zum 31.10.2018 geeignete Unterlagen vorzulegen, und dankt vorab. R. wohnte damals bereits seit 2014 in München, meldete sich dort aber nicht an, weshalb – rein formal betrachtet – das Amt mit Sitz in Linsengericht seine Waffenakte zu bearbeiten hatte.

Spoiler
Rechter Terror von Hanau: Keine Unterlagen zur Aufbewahrung der Waffen
Hat R. die Forderung jemals erfüllt? In der Akte findet sich kein Eintrag. Zumindest lag offenbar etwa 15 Monate lang keine Antwort auf die wichtige Frage nach der Aufbewahrung vor, sonst wäre sie nicht immer wieder gestellt worden. Seine Waffen durfte er dennoch behalten und erhielt, nach etwa einem dreiviertel Jahr „Funkstille“, sogar einen Europäischen Feuerwaffenpass, den er am 1. August 2019 beantragte und bereits am 21. August 2019 in der Behörde abholen durfte. Damit konnte er in die Slowakei fahren und ein Schieß- und Gefechtstraining absolvieren.

Das geht aus Unterlagen der Abteilung für Waffenwesen des Kreisordnungsamts hervor, in denen die Frankfurter Rundschau recherchiert hat. Es ist nicht der einzige Aspekt in der Kommunikation zwischen der Behörde und R., der Fragen aufwirft und auf Nachlässigkeiten oder Überforderung in dem Amt hindeutet.

Rechter Terror von Hanau: Versäumnisse der Waffenbehörde bei Weiterleitung von Informationen
Sicher ist: Dem Amt musste klar sein, dass R. seinen Lebensmittelpunkt längere Zeit nicht in Hanau, sondern in München hatte, wo er nicht mal einen Zweitwohnsitz anmeldete. Deshalb wäre die dortige Waffenbehörde zu informieren gewesen, die die Aufsicht hätte übernehmen müssen. Zudem hätte der offensichtliche Verstoß gegen die Meldepflicht in München – in der Regel muss dies zwei Wochen nach Einzug erfolgen – gemeldet werden und Zweifel an der Zuverlässigkeit des Schützen auslösen sollen, was zu einer genaueren Prüfung hätte führen können. Doch das Verhalten von R. blieb folgenlos.

Bereits am 3. Mai 2014 bittet er das Kreisordnungsamt, seine Anschrift in München zu nutzen. Im März 2017 vermerkt die Behörde handschriftlich, dass sie Informationen bei R.s Schützenverein in München angefordert habe, um das für eine Waffenerlaubnis notwendige „Bedürfnis“ zu prüfen. Im April bittet R. das Amt des Main-Kinzig-Kreises wieder, seine Münchner Adresse zu nutzen. Im Mai stellt ein Sachbearbeiter fest, dass R. den „Schießsport“ in München betreibe und fragt, ob er seine Waffen dort aufbewahre – was der dortigen Behörde mitzuteilen wäre, wie das Amt selbst schreibt – oder noch in Hanau, wo er einen Kurzwaffenschrank nachgewiesen habe.

Der Beamte fordert einen Nachweis für München und fragt zudem, ob eine Anmeldung in München vorgesehen sei. Im Juni bestätigt R., dass die Waffe aktuell in München aufbewahrt werde. Wie, schreibt er nicht. Eine Anmeldung in München sei derzeit nicht vorgesehen, notiert er. Im August oder September werde sich entscheiden, ob er dort weiter arbeiten werde.

Rechter Terror von Hanau: Anschrift von R. lange in München - kein Kontakt zu örtlichen Behörden
Die feste berufliche Tätigkeit, die Mitgliedschaft im Schützenverein, die Waffenaufbewahrung in München sowie die wiederholte Bitte, jene Anschrift zu nutzen – all das spricht klar dafür, dass R.s Lebensmittelpunkt nicht Hanau war. Mit dem Münchner Schützenverein kommunizierte das Amt mehrfach, mit den Amtskolleg:innen oder der dortigen Meldebehörde wurde kein Kontakt aufgenommen.

Im Mai 2018 fragt die Waffenbehörde des Kreises nach Ort (hatte R. schon beantwortet) und Art der Waffenaufbewahrung und, ob er seinen Wohnsitz gewechselt habe. Einen Monat später entgegnet R., dass er zurzeit hauptsächlich in München schieße und die Waffe dort aufbewahre, sein Hauptwohnsitz sich jedoch in Hanau befinde. Im Juli fordert eine Beamtin Fotos des geöffneten Waffenschranks in München an. Gleichzeitig zeigt sie sich serviceorientiert: Wenn er eine Vorkaufsvereinbarung für eine Kurzwaffe und eine Herstellernummer schicke, könne sie die Waffe komplett eintragen und er spare sich Porto und Gebühren.

Rechter Terror von Hanau: Sensibilität der Waffenbehörde fehlt - Kritik von Angehörigen der Opfer
Fragwürdig ist auch der Umgang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrug, das gegen R. geführt wurde. Nachdem er im April 2013 erstmals eine Waffenbesitzkarte beantragt hatte, holt die Behörde Informationen beim Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und dem Landeskriminalamt ein. Dabei erfährt sie von dem Verfahren. Dessen Ausgang ist, als R. im Juli 2013 die Standardwaffenbesitzkarte erteilt wird, offen. Das Amtsgericht stellt das Verfahren im Dezember 2013 ein – wodurch kein Grund vorgelegen hätte, die Erlaubnis nicht zu erteilen.

Doch wann wusste die Behörde das und nahm es in die Akte auf? Noch im Mai 2018 fragt eine Sachbearbeiterin nach dem Urteil in Sachen Sozialbetrug und bekommt es im Juni 2018 von der Staatsanwaltschaft geschickt.

Angehörige der Opfer, die sich in der Initiative 19. Februar mit Unterstützer:innen zusammengeschlossen haben, übten bereits in der Vergangenheit Kritik an der Abteilung für Waffenwesen. Sie führten unter anderem an, dass die Behörde spätestens seit dem rassistischen Attentat im Juli 2019 in Wächtersbach auf den Geflüchteten Bilal M. durch Roland K. – der ebenfalls eine Waffe besitzen durfte – hätte sensibilisiert sein müssen. Seinen Europäischen Feuerwaffenpass bekam Tobias R. einen Monat nach den Schüssen auf den Familienvater aus Eritrea, der nur knapp überlebte.

Rechter Terror von Hanau: Zeugen der Behörde verweigern Aussage
Eigentlich hätten Mitarbeitende der Waffenbehörde und die zuständige Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler (SPD) in der vergangenen Sitzung des Landtagsuntersuchungsausschusses befragt werden sollen. Aber der Termin endete nach wenigen Minuten, weil schon der Anwalt des ersten Zeugen auf laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Waffenbehörde verwies (siehe Info zum Anschlag). Sein Mandant hat ein Aussageverweigerungsrecht.

Vor diesem Hintergrund teilt ein Sprecher des Main-Kinzig-Kreis auf Anfrage mit, er könne derzeit „keine vertiefenden Angaben“ machen und verweist auf frühere Antworten, in denen der Kreis Kritik zurückwies. Dem zuständigen Amt hätten keine Hinweise vorgelegen, „die einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis begründet hätten“. Die Kontrollen seien „wie vorgeschrieben“ erfolgt.

Die Sachbearbeiter:innen hätten von 2013 bis 2019 viermal die Zuverlässigkeit des Hanauers geprüft und beim Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und dem Hessischen Landeskriminalamt angefragt. Wegen seines Hauptwohnsitzes sei sie durchgehend für R. zuständig gewesen, weshalb die Münchener Behörden „nicht involviert wurden“.

Rechter Terror von Hanau: Kritik an geringer Besetzung der Waffenbehörde
Die Zahl der im Kreis verbreiteten Waffen lag Ende 2019 bei 37 222. 5929 Menschen hatten eine Waffenbesitzkarte, es gab 359 Neuanträge und 72 Anträge für einen Europäischen Waffenpass. Zum damaligen Zeitpunkt war die Behörde mit sechs Vollzeitstellen ausgestattet, zehn Jahre zuvor waren es dreieinhalb. Anfang 2020 wurde auf sieben Stellen aufgestockt. Auf Kritik an den Kapazitäten entgegnete der Kreis 2019, die gesetzlichen Vorgaben und Pflichtaufgaben würden erfüllt. Er räumte ein: Für zusätzliche Belastungen und eine Reduzierung weiterer Kontrollkapazitäten sorgten neue Aufgaben wie das „Nationale Waffenregister“ oder die hohen Fallzahlen beim kleinen Waffenschein

Mehrere Mitglieder des Untersuchungsausschusses betrachten die Waffenerlaubnis als wichtigen Punkt und fordern Aufklärung, etwa SPD-Obfrau Heike Hofmann, die „viele offene Fragen“ sieht, und CDU-Obmann Jörg Michael Müller: „Die Akten werfen Fragen nach der Gründlichkeit der Bearbeitung, der Zuständigkeit der Behörde und fehlenden Nachweisen auf.“

Linken-Obfrau Saadet Sönmez sagt, es verdichte sich immer mehr das Bild, dass die Praxis der Waffenbehörde Main-Kinzig jahrelang desaströs gewesen sei und das Amt das Prädikat „unzuverlässig“ verdiene – was im sensiblen Bereich des Waffenbesitzes besonders gravierend sei. Sie habe im Hinblick auf die offenbar ungewisse Aufbewahrung der Waffen und die ausgebliebene Information der Münchner Kolleg:innen klar pflichtwidrig gehandelt. Neben dem Kreis stünden als Aufsichtsbehörden hier auch das Regierungspräsidium und das Innenministerium in der Verantwortung. (Gregor Haschnik)
[close]

https://www.op-online.de/region/hanau/attentat-von-hanau-versaeumnisse-bei-waffenbehoerde-fra-91633042.html



Also offenbar

1. Kein Nachweis der sicheren Aufbewahrung (üblicherweise durch Kaufbeleg des Tresors, falls nicht vorhanden genügt Photo des Innenschilds mit Nennung der Sicherheitsklasse. Im Zweifel darf die Behörde eine Begehung vornehmen.
§ 36 (3) WaffG: „(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“).

2. Kein Handeln der Behörde wegen des Wohnsitzes, daher kein Informieren des KVR München.

3.  Mangelhafte Bedürfnsüberprüfung (Fehler im Artikel: Den Bedürfnisnachweis stellt nicht der einzelne Schützenverein aus, das kann nur der Verband machen).
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10506 am: 29. Juni 2022, 11:03:24 »
Mal was ganz anderes:

Zitat
“Der Strafausspruch hält rechtlicher Überprüfung nicht stand. Das Landgericht hat dem Angeklagten im Rahmen ihrer Strafzumessungserwägungen bestimmend angelastet, dass der Wirkstoffgehalt des zum Handel bestimmten Kokains mit 112,29 g Kokainhydrochlorid den Grenzwert zur nicht geringen Menge „um mehr als das 120-Fache überschritten“ habe. Der Generalbundesanwalt weist hierzu jedoch zutreffend darauf hin, dass der Wirkstoffgehalt der Handelsmenge bei richtiger Berechnung lediglich etwas mehr als das 22-Fache des für Kokain geltenden Grenzwerts betrug. Angesichts dieses signifikant überhöhten Ansatzes kann der Senat nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei korrekter Bewertung eine geringere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 – 5 StR 239/14)….”

Quelle: Burhoff online
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10507 am: 29. Juni 2022, 11:18:27 »
Iudex non calculat.  ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10508 am: 29. Juni 2022, 11:42:15 »
Nochmal Waffen.

Hier haben sich die Schergen des Systems an § 5 WaffG gehalten:

Zitat
KLAGEN ABGEWIESEN
Waffenverbot für rechtsextremes Ex-NPD-Mitglied

Weil der Mann Mitglied einer rechtsextremistischen Dorfgemeinschaft und politisch aktiv ist, wurde ihm der Jagdschein abgenommen und seine Waffen-Genehmigung für ungültig erklärt.
dpa
28.06.2022, 19:15 Uhr


Ein ehemaliges NPD-Mitglied, das weiter in rechtsextremen Verbindungen aktiv ist, darf keine Waffe tragen. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies laut Mitteilung vom Dienstag drei Klagen eines Mannes ab, der seinen Jagdschein und seine Waffenerlaubnisse zurück haben wollte.

Er sei waffenrechtlich unzuverlässig, beschied das Gericht laut einer Mitteilung. Er sei bis zum 1. Januar 2015 Mitglied der NPD gewesen und engagiere sich seither vielfältig – teils in exponierter Stellung – in rechtsextremen Verbindungen. Der Mann habe sich inhaltlich nicht vom Gedankengut der NPD und deren Führungspersonen distanziert. Der Mann hatte unter anderem für die rechtsextreme NPD im Kreistag von Nordwestmecklenburg gesessen, so das Gericht. Die Partei ist nicht verboten.

Der Kläger war Inhaber eines Jagdscheins und im Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition. Die Genehmigungen dafür hatte er. Laut Gericht übermittelte dann aber der Verfassungsschutz dem Landkreis Erkenntnisse, wonach der Mann weiterhin Mitglied einer rechtsextremistischen Dorfgemeinschaft und mit ehemaligen Parteimitgliedern politisch gleichgerichtet aktiv sei. Daraufhin verbot der Landkreis dem Mann den Besitz und den Erwerb von Waffen und Munition, erklärte seinen Jagdschein für ungültig und forderte die Abgabe seiner Waffen.

Der Mann klagte dagegen mit der Begründung, er habe nie mit dem Gesetz in Konflikt gestanden und sei aus der NPD ausgetreten. Das Gericht wies die Klagen ab. Ein ehemaliger NPD-Funktionär, der an verantwortlicher Stelle für die Partei aktiv gewesen sei, gelte auch nach einem Zeitraum von fünf Jahren nach Niederlegung der Funktionsämter als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn er sich nicht vom Rechtsextremismus distanziere, hieß es in der Begründung. Dies habe der Kläger nicht getan.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellen, wie es hieß.

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/waffenverbot-fuer-rechtsextremes-ex-npd-mitglied-2848718906.html


„Waffenverbot“ ist aber der falsche Ausdruck, es wurde ihm lediglich die Berechtigung zum Besitz erlaubnispflichtiger Waffen entzogen.

Ein Waffenverbot gem § 41 WaffG wurde nicht ausgesprochen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10509 am: 29. Juni 2022, 13:43:13 »
Unglaublich aber wahr  :facepalm:

Virologe Drosten muss bei Urlaub an der Seenplatte Polizei rufen

Zitat
Er ist Deutschlands bekanntester Wissenschaftler und musste sich vor allem in den vergangenen zwei Jahren einiges an Beleidigungen, Anfeindungen und Attacken gefallen lassen: Christian Drosten. Da sollte man meinen, dass er wenigstens im Urlaub einmal alles hinter sich lassen kann. Doch seine Ferien auf einem Campingplatz südlich der Müritz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden ihm wohl eher negativ in Erinnerung bleiben.

Christian Drosten, seit kurzem 50 Jahre alt, wollte mit Familie erholsame Tage in der schönen Natur des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte verbringen. Das gönnten ihm aber offenbar drei Dauercamper – zwei Frauen und ein Mann – nicht. Sie beschimpften den Wissenschaftler nach Informationen von “Wir sind Müritzer” am Wochenende auf dem Zeltplatz und ließen sich offenbar auch nicht beruhigen.

So bezeichneten sie den Virologen unter anderem als “Massenmörder” und “Transhumanisten” und warfen ihm vor, “Kinder auf dem Gewissen zu haben”. Eine Polizeisprecherin bestätigte entsprechende Informationen von “Wir sind Müritzer” auf Nachfrage. Drosten wusste sich letztlich nicht anders zu helfen, rief die Polizei und erstattete Anzeige wegen Verleumdung. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Der bekannte Wissenschaftler selbst ist inzwischen abgereist.

Foto: Peitz/Charité

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10510 am: 30. Juni 2022, 08:44:35 »
Nicht alle Polizisten gehen zartfühlend mit Demonstranten um

Zitat
Polizei reißt festgeklebten Klima-Aktivisten los




https://www.oe24.at/video/news/polizei-reisst-festgeklebten-klima-aktivisten-los/523111407
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10511 am: 30. Juni 2022, 14:46:58 »
Nicht alle Polizisten gehen zartfühlend mit Demonstranten um

Weiß nicht. Sieht nach Fußball-Bundesliga-reifer Show aus. So schnell wirkt der Schmerz normalerweise gar nicht.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10512 am: 30. Juni 2022, 18:56:00 »
Nicht alle Polizisten gehen zartfühlend mit Demonstranten um

Weiß nicht. Sieht nach Fußball-Bundesliga-reifer Show aus. So schnell wirkt der Schmerz normalerweise gar nicht.
Gut dass ich es nicht gesehen habe.
Ich will es auch nicht sehen.
Da spielen dann wieder meine Spiegelneuronen verrückt.
Ich kann Schmerzen nicht sehen, weder echte noch gespielte.
Man braucht mir auch nichts erzählen.
Überraschenderweise bin ich eigenen Schmerzen gegenüber sehr tolerant.
Sonst könnte ich meine Sport gar nicht so ausüben.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10513 am: 1. Juli 2022, 09:46:33 »
Die Schergen der GmbH hätten ja auch nur einfach ihre Bestallungsurkunde durchs Fenster reichen können ...


Zitat
Nach Verkehrsverstoß auf A 8 bei Magstadt   

40-Jährige leistet Widerstand gegen Polizei   

red 30.06.2022 - 16:11 Uhr 

Weil eine 40-Jährige während der Fahrt auf der A 8 ihr Handy verwendet hat, wird sie von der Polizei kontrolliert. Daraufhin wehrt sich Frau mit aller Kraft gegen die Beamten. Womöglich hat sie einen Reichsbürger-Hintergrund.

Eine 40-jährige Autofahrerin hat am Mittwochnachmittag auf der Autobahn A 8 nahe Magstadt (Kreis Böblingen), zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Leonberg-Ost, massiv Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet. Laut Polizeibericht war die 40-Jährige gegen 16 Uhr von der Polizei kontrolliert worden, da sie zuvor während der Fahrt ihr Mobiltelefon verwendet hatte. Statt sich bei der Verkehrskontrolle kooperativ zu zeigen, verweigerte sich die 40-Jährige, verriegelte ihren Audi von innen und schloss die Fenster. Trotz mehrmaliger Aufforderung, das Auto wieder zu öffnen, kam die Frau den Bitten nicht nach. So mussten die Beamten die Seitenscheibe des Fahrzeugs einschlagen. Die renitente Fahrerin musste aus ihrem Auto gezogen und auf dem Boden gesichert werden. Hierbei wurde sie leicht verletzt. Daraufhin wurde die Frau auf die Dienststelle der Polizei Ludwigsburg verbracht. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde sie wieder entlassen. Die Frau, die aufgrund ihrer Äußerungen gegenüber der Polizei als Sympathisantin der Reichsbürgerszene zugerechnet werden könnte, muss mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nach-verkehrsverstoss-auf-a-8-bei-magstadt-40-jaehrige-leistet-widerstand-gegen-polizei.f8965ce8-b754-42b1-a058-c6826fcc44d2.html


Löblich!
Jetzt hat ein Reinigungsunternehmen  zu tun und auch der Kfz-Betrieb, der eine neue Scheibe einsetzt!
So geht Konjunkturprogramm!  ;D
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10514 am: 1. Juli 2022, 14:34:15 »
Zitat
Viertklässler fallen deutlich zurück
Viertklässler in Deutschland haben zunehmende Rechtschreib-, Lese- und Matheprobleme. Das zeigen Ergebnisse einer von der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgestellten Untersuchung, die alle fünf Jahre gemacht wird. Verglichen mit der Studie von 2016 entsprächen die Kompetenzrückgänge im Lesen etwa einem Drittel, in Rechtschreibung und Mathematik einem Viertel eines Schuljahres, schreiben die Autoren der Untersuchung. Verglichen mit 2011 sind es sogar Rückstände von rund einem halben Schuljahr. Grundlage waren Tests an fast 1500 Schulen mit etwa 27.000 Viertklässlern zwischen April und August 2021.

Die KMK nimmt an, dass "die Schulschließungen und Unterrichtseinschränkungen in der Corona-Zeit" die Schüler "erheblich zurückgeworfen" hätten. Die Autoren der Studie vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen gehen davon aus, dass die Corona-Einschränkungen "zumindest teilweise" verantwortlich sind. Verschlechterungen habe es auch schon zwischen 2011 und 2016 gegeben.

Quelle: ntv

Auf der anderen Seite wurde ein deutlicher Kompetenzzuwachs in der Nutzung von Smartphones und beim Erreichen von Highscores beim Gaming festgestellt.
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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