Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364181 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10440 am: 12. Juni 2022, 13:09:43 »
Gebt mir eine Uniform!

Cheerleader? Schulmädchen? Oder Schaffner der DB? Ich kenne da jemanden, der hat Uniformen und Schaufensterpuppen, der macht dir sicher einen guten Preis, wenn du den Rabattcode "Frau Susemiehl" erwähnst :D
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10441 am: 14. Juni 2022, 07:49:20 »
Hat etwas gebraucht, bis die StA in die Puschen gekommen ist:


Zitat

Staatsanwaltschaft ermittelt: Strafanzeige gegen MKK-Waffenbehörde

REDAKTION 13. JUNI 2022

Die Sitzung des Untersuchungsausschusses „Hanau“ (UNA 20/2) des Hessischen Landtages am Montag wurde nach kurzer Dauer abgebrochen. Eigentlich wollten sich die Ausschussmitglieder mit der Frage auseinandersetzen, wieso der rechtsextreme Attentäter von Hanau, dessen psychische Erkrankung aktenkundig war, die Erlaubnis zum Waffenbesitz hatte. Der als Zeuge geladene Mitarbeiter der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises machte allerdings von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da die Staatsanwaltschaft nach einer Strafanzeige gegen die Behörde ermittelt.

Die Obfrau der SPD im Ausschuss, Heike Hofmann, bedauerte am Montag, dass die Aufklärung wesentlicher Sachverhalte in Bezug auf die Waffenbesitzerlaubnis des Attentäters nun zunächst nicht möglich sei. Hofmann sagte: „Es ist natürlich das gute Recht der Zeugen, angesichts der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises keine Aussage zu machen. Aber es ist überaus bedauerlich, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses nun an einem wesentlichen Punkt ausgebremst wird. Tatsächlich bestehen im Zusammenhang mit der vom Landkreis erteilten Waffenbesitzerlaubnis des späteren Attentäters viele offene Fragen. So wurde beispielsweise in den Akten als Aufbewahrungsort der Waffen die Adresse von Tobias R. in Hanau vermerkt, obwohl es ab dem Jahr 2014 Hinweise darauf gab, dass er in München lebte. Wir wüssten gerne, ob es von Seiten der zuständigen Behörde Bemühungen gab, den tatsächlichen Aufbewahrungsort der Waffen festzustellen. Unklar ist auch, aus welchen Gründen die ärztlich festgestellte psychische Erkrankung des Attentäters offensichtlich bei der Erteilung der Waffenbesitzerlaubnis und danach keine Berücksichtigung fand. Aus unserer Sicht muss das Waffenrecht so angepasst werden, dass der legale Erwerb von Schusswaffen erschwert und die Prüfung der Besitzerlaubnis verschärft wird. Diese Erkenntnis lässt sich auch ohne die Aussagen der heute geladenen Zeugen gewinnen.“

Vanessa Gronemann, Obfrau der GRÜNEN Landtagsfraktion im Untersuchungssauschuss, erklärte: „Die Aufklärung der offenen Fragen sehen wir als unsere wichtigste Aufgabe. Wir haben daher in der Sitzung über unseren gemeinsam mit der CDU gestellten Beweisantrag abgestimmt, in dem wir zu den bislang nicht behandelten Untersuchungsaufträgen insgesamt 54 Zeug*innen benannt haben.“

https://vorsprung-online.de/politik/208833-staatsanwaltschaft-ermittelt-strafanzeige-gegen-mkk-waffenbeh%C3%B6rde.html



So, und jetzt sollte sich der UA noch mit dem seltsamen Verhalten des GBA beschäftigen ...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10442 am: 14. Juni 2022, 11:02:16 »
Die Entscheidung des BGH zur sog. Judensau habe ich mir so in etwa vorgestellt.

Weil es das ist, was die Denkmalpflege seit Jahrzehnten  tut: Den zustand belassen und allenfalls kommentieren.

Ansonsten reißt man nicht Denkmale aus ihrem Zusammenhang und stellt sie möglichst nicht ins Museum.



Zitat
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 94/2022

Bundesgerichtshof zur Wittenberger Sau

Urteil vom 14. Juni 2022 - VI ZR 172/20

Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief - die "Wittenberger Sau" - nicht entfernt werden muss.

Spoiler
Sachverhalt:

Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der Wittenberger Stadtkirche, an deren Außenfassade sich seit etwa dem Jahr 1290 ein Sandsteinrelief befindet. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch ihre Spitzhüte als Juden identifiziert werden. Ein ebenfalls durch seinen Hut als Jude zu identifizierender Mensch hebt den Schwanz der Sau und blickt ihr in den After. Im Jahr 1570 wurde in Anlehnung an zwei von Martin Luther 1543 veröffentlichte antijudaistische Schriften über der Sau die Inschrift "Rabini Schem Ha Mphoras" angebracht. Im Jahr 1983 entschied der Gemeindekirchenrat im Rahmen von Sanierungsarbeiten an der Stadtkirche, das Relief an seinem Ort zu belassen und ebenfalls zu sanieren. Am 11. November 1988 wurde unter dem Relief eine in Bronze gegossene quadratische Bodenreliefplatte mit einer Inschrift eingeweiht. Der Text der Inschrift lautet: "Gottes eigentlicher Name, der geschmähte Schem Ha Mphoras, den die Juden vor den Christen fast unsagbar heilig hielten, starb in 6 Millionen Juden unter einem Kreuzeszeichen". In Hebräischer Schrift ist darüber hinaus der Beginn von Psalm 130 wiedergegeben, der – übersetzt - lautet: "Aus der Tiefe rufe ich, Herr, zu dir". Auf einem in unmittelbarer Nähe angebrachten Schrägaufsteller heißt es unter der Überschrift "Mahnmal an der Stadtkirche Wittenberg":

"An der Südostecke der Stadtkirche Wittenberg befindet sich seit etwa 1290 ein Hohn- und Spottbild auf die jüdische Religion. Schmähplastiken dieser Art, die Juden in Verbindung mit Schweinen zeigen - Tiere, die im Judentum als unrein gelten - waren besonders im Mittelalter verbreitet. Es existieren noch etwa fünfzig derartige Bildwerke.

Judenverfolgungen fanden in Sachsen Anfang des 14. Jahrhunderts und 1440 statt, 1536 wurde Juden der Aufenthalt in Sachsen grundsätzlich verboten.

Martin Luther veröffentlichte 1543 die antijudaistischen Schriften "Von den Juden und ihren Lügen" und "Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi", auf die sich die Inschrift der Schmähplastik bezieht. Sie wurde 1570 angebracht wie der lateinische Text an der Traufe, der die von Martin Luther angestoßene Reformation mit der Tempelreinigung Jesu (Matthäus 21) gleichsetzt und gegen "Papisten" polemisiert.

Das Mahnmal unterhalb der Schmähplastik wurde im November 1988 enthüllt, fünfzig Jahre nach dem Beginn der Judenpogrome im nationalsozialistisch beherrschten Deutschland. Die in Bronze gegossene Bodenplatte zeigt vier gegeneinander verkippte Trittplatten, die aussehen, als seien sie in morastigem Untergrund verlegt. Die Fugen ergeben ein Kreuzeszeichen. Der umlaufende Text verbindet die Inschrift der Schmähplastik mit dem Holocaust: "Gottes eigentlicher Name / der geschmähte Schem Ha Mphoras / den die Juden vor den Christen / fast unsagbar heilig hielten / starb in sechs Millionen Juden / unter einem Kreuzeszeichen." Dazu steht in hebräischer Schrift der Beginn von Psalm 130: "Aus der Tiefe rufe ich, Herr, zu dir". Die Bronzeplatte entwarf der Bildhauer Wieland Schmiedel. Die Umschrift verfasste der Schriftsteller Jürgen Rennert."

Der Kläger ist Jude und Mitglied einer jüdischen Gemeinde in Deutschland. Mit seiner Klage verlangt er von der Beklagten in erster Linie die Entfernung des Sandsteinreliefs; für den Fall, dass der Beklagten dies aus Denkmalschutzgründen nicht möglich sein sollte, begehrt er hilfsweise die Feststellung, dass das Relief den objektiven und subjektiven Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB erfülle.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Mit der vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seine Klageanträge weiter.
[close]

Zitat
Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die Revision hatte keinen Erfolg. Der Kläger kann von der Beklagten nicht die Entfernung des beanstandeten Sandsteinreliefs verlangen. Es fehlt an der für einen derartigen Anspruch erforderlichen gegenwärtigen Rechtsverletzung.

Zwar wies das Relief jedenfalls bis zur Verlegung der in Bronze gegossenen Bodenreliefplatte am 11. November 1988 einen das jüdische Volk und seine Religion massiv diffamierenden Aussagegehalt auf und brachte Judenfeindlichkeit und Hass zum Ausdruck. Es diente zur Zeit seiner Entstehung und auch noch im 16. Jahrhundert, als es durch die Inschrift "Rabini Schem Ha Mphoras" ergänzt wurde, dazu, Juden verächtlich zu machen, zu verhöhnen und auszugrenzen. Das Schwein gilt im Judentum bekanntlich als unrein; in der christlichen Kunst des Mittelalters verkörpert es den Teufel. Den diffamierenden Aussagegehalt hatte das Relief jedenfalls auch noch bis zur Verlegung der Bronzeplatte. Der Kläger ist auch aktivlegitimiert; er ist berechtigt, den Aussagegehalt des Reliefs gerichtlich zu beanstanden. Isoliert betrachtet verhöhnt und verunglimpft das Relief das Judentum als Ganzes. Durch eine solche Darstellung wird unmittelbar auch der Geltungs- und Achtungsanspruch eines jeden in Deutschland lebenden Juden angegriffen. Denn diese Personengruppe ist durch den nationalsozialistischen Völkermord zu einer Einheit verbunden, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lässt. Die in dem beanstandeten Relief jedenfalls bis zur Verlegung der Bronzeplatte zum Ausdruck kommende diffamierende Aussage ist der Beklagten zuzurechnen. Dabei konnte offenbleiben, ob dies allein deshalb der Fall ist, weil die Beklagte das Relief nicht von der Fassade ihres Kirchengebäudes entfernt hat. Denn die Beklagte hat sich durch ihren Gemeindekirchenrat im Jahr 1983 entschieden, das Relief im Rahmen von Sanierungsarbeiten an der Stadtkirche an seinem Ort zu belassen und zu sanieren.

Die Beklagte hat den jedenfalls bis zum 11. November 1988 bestehenden rechtsverletzenden Zustand aber dadurch beseitigt, dass sie unter dem Relief eine nach den örtlichen Verhältnissen nicht zu übersehende, in Bronze gegossene Bodenplatte mit der oben dargestellten Inschrift enthüllt und in unmittelbarer Nähe dazu einen Schrägaufsteller mit der Überschrift "Mahnmal an der Stadtkirche Wittenberg" angebracht hat, der den historischen Hintergrund des Reliefs und die Bronzeplatte näher erläutert. Aus der maßgeblichen Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Betrachters hat sie das bis dahin als Schmähung von Juden zu qualifizierende Sandsteinrelief - das "Schandmal" - in ein Mahnmal zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis hin zur Shoah umgewandelt und sich von der diffamierenden und judenfeindlichen Aussage - wie sie im Relief bei isolierter Betrachtung zum Ausdruck kommt - distanziert. Anders als der Kläger meint, kann der von dem Sandsteinrelief ausgehende rechtsverletzende Zustand nicht allein durch Entfernung des Reliefs beseitigt werden. Auch wenn das Relief von Anfang an und immer nur der Diffamierung und Verunglimpfung von Juden diente und kaum eine bildliche Darstellung denkbar ist, die in höherem Maße im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, gebietet die Rechtsordnung nicht seine Beseitigung. Vielmehr bestand mehr als diese eine Möglichkeit, die von ihm ausgehende rechtswidrige Beeinträchtigung für die Zukunft abzustellen. Die Umwandlung des "Schandmals" in ein Mahnmal und in ein Zeugnis für die Jahrhunderte währende judenfeindliche Geisteshaltung der christlichen Kirche ist eine der Möglichkeiten, den rechtsverletzenden Aussagegehalt zu beseitigen.

Aber auch wenn man annähme, die Beklagte habe sich durch die Enthüllung der in Bronze gegossenen Bodenplatte und die Aufstellung des Schrägaufstellers noch nicht hinreichend von der im Relief bei isolierter Betrachtung zum Ausdruck kommenden Aussage distanziert, könnte der Kläger nicht die - allein begehrte - Entfernung des beanstandeten Sandsteinreliefs verlangen. Bestehen, wie im Streitfall, mehrere Möglichkeiten, eine rechtswidrige Beeinträchtigung für die Zukunft abzustellen, muss es dem Schuldner überlassen bleiben, wie er den Störungszustand beseitigt.

Vorinstanzen:

LG Dessau-Roßlau - 2 O 230/18 – Urteil vom 24. Mai 2019

OLG Naumburg - 9 U 54/19 – Urteil vom 4. Februar 2020

Karlsruhe, den 14. Juni 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=130287&linked=pm&Blank=1


Die Entscheidung selbst ist noch nicht online.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10443 am: 14. Juni 2022, 11:41:03 »
Interessant:

Zitat
Ob Tesla im brandenburgischen Grünheide, der Batteriehersteller CATL in Thüringen oder Avnet und Intel in Sachsen-Anhalt - diese Ansiedlungen sind Chefsache für die Landesregierungen, und sie bekommen immer neue Anfragen aus aller Welt. Auch Sachsen, das bei der Intel-Ansiedlung leer ausging, kann sich Hoffnungen auf andere Investitionen machen.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ostdeutschland-investitionen-101.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10444 am: 14. Juni 2022, 18:18:32 »
Die Beleidigung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth ist für einen Augsburger Polizisten teuer geworden. Der Beamte muss 4400 Euro Geldstrafe zahlen, weil er das Gesicht der Grünen-Politikerin auf seinem öffentlichen Facebook-Profil mit einem Pferdehintern verglichen hatte.



Zwar Bezahlschranke, aber es scheint jetzt doch etwas wertvoller zu sein, Frau Roth zu beleidigen?


Zitat
Claudia Roth mit Pferd verglichen: Polizist muss hohe Strafe zahlen

In der Berufungsverhandlung muss ein suspendierter Polizist nun 9900 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Urteil hat er Grünen-Politiker beleidigt und gegen Migranten gehetzt.


VON
KLAUS UTZNI
Die Meinungsfreiheit, in der Verfassung verankert, ist ein hohes Gut. Dasselbe gilt für die Menschenwürde, die unantastbar ist. Vor allem in der politischen Diskussion stehen sich diese beiden hohen Rechtsgüter oft konträr gegenüber. Ob zum Beispiel ein Post auf Facebook nun beleidigend, ein Video oder eine Karikatur zum Flüchtlingsthema volksverhetzend ist – darüber streiten sich selbst Juristen. Und Gerichte urteilen unterschiedlich. Was nun ein Polizist, 54, zu spüren bekam, der gestern im Berufungsprozess vor der 4. Strafkammer beim Landgericht mit einer erheblich höheren Geldstrafe bedacht wurde als im Erstverfahren beim Amtsgericht. Wegen Beleidigung zweier Grünen-Politiker und wegen zweier Fälle der Volksverhetzung muss der seit Dezember 2019 vom Dienst suspendierte Beamte der Inspektion Mitte 9900 Euro (90 Tagessätze zu je 110 Euro) berappen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/prozess-in-augsburg-claudia-roth-mit-pferd-verglichen-polizist-muss-hohe-strafe-zahlen-id62993391.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10445 am: 14. Juni 2022, 18:21:52 »
War eh klar in welche Richtung unsere Regierung läuft^^

Drohende Insolvenz
Bundesregierung hilft Gazprom Germania mit Milliarden-Darlehen

Um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, hilft die Bundesregierung Gazprom Germania mit einem Kredit der Staatsbank KfW. Den muss das unter Treuhandverwaltung stehende Unternehmen möglicherweise nicht zurückzahlen.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/drohende-insolvenz-deutschland-hilft-gazprom-germania-mit-kfw-darlehen-a-4c3d86ac-1cf1-4186-bf4a-1d6369a8279a

gruß oschy
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10446 am: 14. Juni 2022, 19:01:42 »
Einspruch, euer Ehren! Die Gazprom Germania GmbH betreibt die größten deutschen Gasspeicher und steht unter Zwangsverwaltung der Bundesnetzagentur.
« Letzte Änderung: 14. Juni 2022, 19:03:43 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline oschy

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10447 am: 14. Juni 2022, 19:13:07 »
Einspruch, euer Ehren!
Abgelehnt. Könnt ja jeder kommen  ;D

gruß oschy
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10448 am: 14. Juni 2022, 20:04:46 »
Ich liebe den trockenen Humor des BGH Hier: 5. Strafsenat):

Zitat
b) Die Abfassung der Urteilsgründe gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Beweiswürdigung keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen soll, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2017 – 3 StR 145/17 ). Den gesetzlichen Anforderungen ( § 267 1 Satz 2 StPO ) an eine aus sich heraus verständliche Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben. Als Ergebnis einer wertenden Auswahl des Tatgerichts zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem ist das Beweisergebnis daher nur so weit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist. Eine Dokumentation des Ermittlungsverfahrens und der Beweisaufnahme ist damit ebenso wenig angezeigt wie die Angabe eines Belegs für jede Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 – 2 StR 380/19 , NStZ-RR 2020, 259 [BGH 02.04.2020 – 1 StR 28/20] mwN).

Quelle: BGH, Urt. v. 27.04.2022 – 5 StR 18/22 (zitiert bei Burhoff)
Hervorhebung durch mich
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10449 am: 15. Juni 2022, 08:15:11 »
Nicht nur 2020 hat eine

Reichsbürgerrazzia in Tuntenhausen

stattgefunden.

Offenbar auch schon 2017.

Und schon 5 Jahre später gibt es ein Ergebnis:


Zitat
Falsche Ausweise und Urkunden bestellt: Reichsbürger-Aussteiger muss zahlen

Erstellt: 15.06.2022, 06:40 Uhr

Von: Raffael Scherer

Ein Reisepass des „Deutschen Reichs“: Er wird von beispielsweise von Reichsbürgern genutzt.

Wegen täuschend ähnlicher Ausweise, Führerscheine und Urkunden, die er in Pliening (Kreis Ebersberg) bestellt hatte, fand sich ein Tuntenhausener vorm Amtsgericht Ebersberg wieder.

Ebersberg – Weil er sich ein halbes Jahr im „falschen Kreis“ bewegte, musste sich ein 46-jähriger aus Tuntenhausen (Kreis Rosenheim) nun vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. 2016 war der Arbeitslose in der Reichsbürgerszene unterwegs und fühlte sich dem „Bundesstaat Bayern“ zugehörig. Diesen hat eine Gruppe aus Pliening ausgerufen, von wo aus sie bis heute auf zugehörige fiktive Ausweise und Dokumente online zum Verkauf anbieten – immer wieder ein Fall für den Richter, nicht nur wegen Urkundenfälschung.

Einmal das Komplettpaket vom Reichsbürgerversand bestellt

Der Angeklagte hatte sich das Komplettpaket bestellt: Einen „Staatsangehörigkeitsausweis“, einen „Heimatschein“, und einen „Führerschein“ des „Bundesstaats Bayern“. Letzteren habe er bei seinem damaligen Job als Lkw-Fahrer einem deutschen Polizisten an der Grenze gezeigt. „Endlich mal einer von uns“, habe der Beamte gesagt und gelacht, so der Angeklagte.

Ende 2016 habe der Tuntenhausener dann bereits eingesehen, dass die Idee des Reichsbürgertums „ein Schmarrn“ sei, erklärte er. Warum er mehrere „Bestallungsurkunden“ für besondere Dienste bekommen habe, könne er sich zudem nicht erklären, er habe keinerlei Aufgaben von den Plieningern bekommen, geschweige denn ausgeführt.
Rätselhafter Versand der falschen Dokumente an Behörden

Warum die Dokumente dann an mehrere Behörden in Tuntenhausen und Rosenheim gefaxt wurden, fragte ihn Richterin Vera Hörauf. „Das war ich nicht, ich hab nicht mal ein Fax“, beteuerte der Angeklagte. Er vermute, dass die Plieninger die Dokumente wohl selber eingeschickt hätten.

Mit der Reichbürgerbewegung, besonders den Plieninger Urkundenherstellern, wolle er nun überhaupt nichts mehr zu tun haben: „Ich will nur meine Ruhe“, so der Mann. Die nach einer Hausdurchsuchung 2017 von der Polizei sichergestellten Ausweise und Urkunden dürften daher gerne einbehalten werden: „Braucht´s nicht“, kommentierte er acht Mal in Folge die von Richterin Hörauf vorgelesenen Ausweisdokumente und Flyer der Reichsbürger.

Beschlagnahmung des Laptops: „Bodenlose Frechheit!“

Lediglich seinen Laptop samt Tasche und Zubehör sowie seine Festplatte hätte er gern wieder. Darauf seien persönliche Fotos und Dokumente. Die Polizei könne vorher gerne sämtliche Daten bezüglich der Reichsbürgerbewegung löschen.

Richterin Hörauf verurteile den Angeklagten schließlich wegen Urkundenfälschung in drei, sowie Beihilfe zur Amtsanmaßung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 1350 Euro. Gerade, weil der Führerschein wirklich „zum Verwechseln ähnlich“, und überhaupt nicht wie ein Fantasieprodukt aussehe. Der 46-Jährige habe sich zwar von den Reichsbürgern distanziert, Einsicht sei jedoch keine zu bemerken. Den Laptop bekomme er, da als Tatmittel eingestuft, nicht zurück. Dagegen werde der Verurteilte in Berufung gehen, schimpfte er: „Bodenlose Frechheit!“

https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/ebersberg-ort28611/ebersberg-reichsbuerger-aussteiger-muss-zahlen-91611116.html


Wo er doch nix gemacht hat!

Ehrlich jetze! So ohne Fax ...   ???
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10450 am: 15. Juni 2022, 11:48:20 »
In der Gegend um Tuntenhausen wurde in Sachen Reichsbürger noch einiges mehr unternommen.
Aber von allem ist die Presse nicht informiert.
Diese Gegend hatte schon immer einen Hang zur Radikalität.
Es sei auf den Männerverein Tuntenhausen hingewiesen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10451 am: 15. Juni 2022, 14:46:43 »
Jetzt hätte ich fast geschrieben, das Geld hat er offenbar, aber bei 15 € Tagessatz ...    :whistle:


Zitat
AKTUELL
Urteil lässt Neonazi kalt

15. Juni 2022 Sebastian Lipp
Wegen Dutzender rassistischer und gewaltverherrlichender Posts muss sich ein Krumbacher Neonazi vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Die Geldstrafe von rund 4000 Euro beeindruckt ihn nicht.

Am Donnerstag vergangener Woche musste sich der Krumbacher Neonazi Mike S. vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem im August 1969 in Zwickau geborenen Kraftfahrer die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Billigung von Straftaten in mehreren Fällen sowie verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen vor.

Nazi-Zeichen und Hinrichtungs-Szenarien
So habe der zur Tatzeit 60-Jährige auf einem unter seinem Namen laufenden öffentlichen Facebook-Account 2020 und 2021 rund 60 Beiträge verfasst, »die unter anderem Hakenkreuze, SS-Runen sowie Porträtdarstellungen Adolf Hitlers enthalten und fremdenfeindliche, antisemitische und islamfeindliche Inhalte thematisieren.«

Darüber hinaus veröffentlichte er am 5. August 2020 eine fotografische Darstellung eines brennenden Scheiterhaufens, in die im Wege einer Fotomontage unmittelbar in den Scheiterhaufen die ehemalige Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel eingebracht worden war, und am 16. Mai 2020 eine fotografische Abbildung eines uniformierten Soldaten, der mit einer Pistole auf den Kopf einer vor ihm knienden Person zielt, der im Wege der Fotomontage durch Merkels Kopf ersetzt worden war, so die Staatsanwaltschaft. Hierdurch werde die Tötung der ehemaligen Bundeskanzlerin gutgeheißen.

Szeneverteidiger Steffen Hammer
Am 6. Oktober 2021 veröffentlichte er schließlich die erste Seite des gegen ihn im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Memmingen ergangenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts-Ermittlungsrichter-Memmingen, »wobei sowohl die Personalien als auch die zu beschlagnahmenden Gegenstände ersichtlich waren, noch bevor das Verfahren abgeschlossen war.«

Gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ließ sich Mike S. von Rechtsanwalt Steffen Hammer verteidigen. Der Reutlinger Neonazi-Anwalt spielte ab 1988 selbst in einer Rechtsrockband, deren Songs später für die Produktion von Videos der Nazi-Terrorzelle NSU Verwendung fanden. Sein ehemaliger Kanzleipartner Alexander Heinig, der seine Karriere ebenfalls als Neonazi-Skinhead auf Rechtsrockbühnen begann, vertritt regelmäßig die Allgäuer Szene um Voice of Anger und Oldschool Records.

Amtsrichter Martin Kramer sprach den Neonazi schließlich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in fünf Fällen und Volksverhetzung in zwei Fällen in einem Fall in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Billigung von Straftaten in vier Fällen sowie verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. (2 Cs 409 Js 8151/21) Dafür verurteilte er den Krumbacher zu einer Gesamtgeldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 15 Euro. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er damit 3750 Euro sowie die Gerichtskosten tragen.

Das Profil von Mike S. auf dem russischen Dienst VKontakte hatten die Ermittler*innen indes allerdings offenbar übersehen. Auch dieses ist gespickt mit neonazistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten – wie übrigens nach wie vor sein Facebook-Profil. Dort kündigt er an, er werde weitermachen und sich nicht vom Verfahren einschüchtern lassen.

https://allgaeu-rechtsaussen.de/2022/06/15/urteil-laesst-neonazi-krumbach-kalt/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10452 am: 15. Juni 2022, 15:21:33 »
Off-Topic:
Zitat
...Tuntenhausen...

Nicht gerade politisch korrekt. Der Ort sollte sich in Homosexuellenhausen umbenennen.  :naughty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10453 am: 15. Juni 2022, 17:39:46 »
Der Ort ist so alt, dass die frühere Bedeutung von Tunte gilt.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10454 am: 15. Juni 2022, 17:45:16 »
Off-Topic:
Na und? Fucking hat sich doch auch umbenannt.  :snooty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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