Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364205 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10425 am: 8. Juni 2022, 07:41:06 »
Ein Zeuge zeigt, warum die Verfahren auch heute noch wichtig sind.

Unfreiwillig. Aber er zeigt es:


Zitat
Stutthof-Prozess

"Da muss Geruch gewesen sein, wenn Leichen verbrannt werden"
7. Juni 2022, 21:15 Uhr

Die 97-jährige Irmgard F., ehemalige Schreibkraft im KZ bei Danzig, ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Im Prozess vor dem Landgericht Itzehoe sorgt nun ein früherer SS-Wachmann mit seinen Aussagen für Entsetzen.

Von Peter Burghardt, Itzehoe

Erst wird sie im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben, die Angeklagte Irmgard F. ist 97 Jahre alt. Der früheren Sekretärin im KZ Stutthof wird Beihilfe zum Mord in mehr als 11 000 Fällen vorgeworfen. Dann schieben Helfer auch ihn vor das Landgericht Itzehoe, das für diesen Prozess in ein Logistikzentrum umgezogen ist: Bruno Dey, 95, einst Wachmann in jenem Konzentrationslager bei Danzig, in dem Zehntausende Menschen ermordet wurden oder an Krankheiten und Erschöpfung starben.

Auch er sitzt in einem Rollstuhl und trägt wie sie erst eine Sonnenbrille, solange die Kameras zugelassen sind. Im Juli 2022 wurde der einstige SS-Soldat Dey vom Hamburger Landgericht wegen Beihilfe zum Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Juristisch waren dieser heute hochbetagte Rentner und diese hochbetagte Rentnerin zur Tatzeit vor einem Dreivierteljahrhundert Heranwachsende. Jetzt tritt er als Zeuge in diesem quälend zähen Verfahren gegen Irmgard F. auf.

Der Dienstagvormittag im Juni 2022: Eine alte Frau und ein alter Mann vor Gericht, Anwälten, Pflegern, Journalisten und Zuschauern. Seit acht Monaten wird in dieser Strafsache F. mit wochenlangen Pausen verhandelt, es geht schleppend voran, auch mit dem Zeugen Dey. Er hat seine Tochter und seinen Anwalt dabei, aber er hört sehr schlecht. Leider hat es das Landgericht Itzehoe versäumt, ihn wie die Angeklagte mit Ohrstöpseln auszustatten. So muss der Vorsitzende Richter Dominik Groß sehr laut ins Mikrofon sprechen, was den Ton verschärft.

Spoiler
Von Sommer 1944 bis April 1945 tat Dey als junges Mitglied des SS-Totenkopfsturmbanns Dienst im KZ Stutthof. Er stand bewaffnet auf einem jener Holztürme am Zaun, von dem aus die Gefangenen überwacht wurden. Es habe da "keine besonderen Vorkommnisse" gegeben, sagt er nun. Mit dem, was im Lager geschah, habe er nichts zu tun gehabt.

Der Verurteilte sagt, die Toten hätten "entsorgt" werden müssen
Dey bräuchte sich nur den Schuldspruch in seinem Fall durchzulesen, dazu vielleicht ein wenig Zeitgeschichte. Er mag sich allerdings nur partiell an seine Vergangenheit erinnern, "sind ja schon ein paar Tage vergangen", wie er sagt. Nach Wahrheitsfindung oder gar Reue klingen seine Aussagen nicht, auf nahezu alles muss ihn der Richter Groß hinweisen. Keine besonderen Vorkommnisse im KZ? "Gemunkelt" habe man, dass Menschen vergast worden seien, so Dey auf Anfrage. Später berichtet er, dass er gesehen habe, dass Menschen in die Gaskammer geführt worden seien. "Ich hab' aber nicht gesehen, wie die wieder rausgekommen sind."

Habe er Geräusche von Menschen gehört? Der Richter meint vermutlich Schreie. "Die Möglichkeit besteht", antwortet Dey, "aber das weiß ich heute nicht mehr." Wie die Menschen aussahen? "Alle gleiche Kleidung, alle kahlen Kopf." Und das Krematorium? Er habe da "mal reingeschaut" und drei große Öfen gesehen. "Im Dauereinsatz" sei das Krematorium gewesen, vor allem nach einer Diphterie-Epidemie. Auch einen Scheiterhaufen habe es gegeben. "Es gab laufend Tote, die mussten ja irgendwie entsorgt werden."

Entsorgt. Auch der erfahrene Nebenklägeranwalt Hans-Jürgen Förster ist entsetzt von der Art, wie dieser Verurteilte von diesen Verbrechen spricht. "Empathielos", sagt Förster, "bestürzend." Auf Stapeln seien die Toten gelegen, nackt, erläutert Dey. "Gerüche?", fragt der Richter. "Geräusche?", fragt Dey zurück. "Geruch", sagt der Richter noch lauter. "Gestank." - "Da muss Geruch gewesen sein, wenn Leichen verbrannt werden", erwidert Dey, "aber ich weiß es nicht." Er weiß auch nicht mehr, ob die Gefangenen ausgemergelt waren.

Über die KZ-Kommandantur und den Kommandanten Paul Werner Hoppe, für den Irmgard F. tippte, sagt Dey auch nicht viel Erhellendes. Er habe "sowieso ein sehr schlechtes Personengedächtnis". Ob er Unrecht erkannt habe, will der Nebenklägeranwalt Christoph Rückel wissen. "Sicher war das Unrecht, was dort geschehen ist, was soll ich antworten?", sagt Dey. "Ich komm da nicht mehr mit. Ich bin doch hier nicht vor der Anklage." Nach zwei Stunden werden die Angeklagte und der Zeuge wegen Müdigkeit wieder hinausgeschoben, in ein paar Wochen soll Deys Vernehmung fortgesetzt werden. Frau F., mahnt ihr Betreuer, sei mehrfach eingenickt.
[close]

https://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-irmgard-f-kz-stutthof-1.5599041?utm_source=facebook&utm_medium=bot_content&utm_campaign=1.5599041
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10426 am: 9. Juni 2022, 12:29:42 »
Man sollte meinen, das gibt es ja in einem Rechtsstaat nicht. Weit gefehlt.

Staatsanwalt: aktives CDU-Mitglied
Amtsrichterin: aktives CDU-Mitglied
Justizministerin in Niedersachsen: CDU

Was dabei herauskommt ist ein Justizskandal erster Kajüte, der das Ziel hatte dem Kandidaten der SPD, Scholz, zu schaden.



In einem Rechtsstaat guckt aber das VG drauf und unter den Voraussetzungen der Pressefreiheit wird es dann auch publik:


Zitat
Wir erinnern uns an die "Razzien" kurz vor der Bundestagswahl in Finanz- und Justizministerium?

Nachdem das Landgericht Osnabrück bereits den Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Osnabrück für rechtswidrig erklärt hatte ("nicht nur unverhältnismäßig, sondern geeignet, dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen"), entschied nun das Verwaltungsgericht Osnabrück, dass auch die diesbezügliche Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Osnabrück rechtswidrig war, da diese "schlicht falsch" gewesen sei und unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hätte.

Damit ist die Frage natürlich nicht geklärt, ob Bernard Südbeck (CDU), Leiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück und ehemaliger Büro-Leiter des ehemaligen niedersächsischen Justizministers und heutigen Landtagsvizepräsidenten Bernd Busemann (CDU), unrechtmäßig in den für die CDU schlecht laufenden Bundestagswahlkampf eingreifen wollte.
Aber es wirft ein gewisses Licht darauf.
Robert Herr


Zitat
Wegen Pressearbeit zur "Durchsuchung" vor Bundestagswahl
Jus­tiz­mi­nis­te­rium ver­klagt erfolg­reich Staats­an­walt­schaft

von Dr. Markus Sehl    08.06.2022


Wegen "schlicht falscher" Presseäußerungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück zu einer "Durchsuchung" im Justizministerium wurde die Behörde nun verurteilt. Die Aussagen hätten das Ansehen des Ministeriums geschädigt, so ein Gericht.

Die Entscheidung fiel dann sehr schnell: Direkt nach der mündlichen Verhandlung am Mittwochvormittag hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück einer Klage des Bundesjustizministeriums (BMJ) stattgeben, das die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen ihrer Pressearbeit verklagt hatte (Az. 1 A 199/21). Dabei ging es um Presseinformationen im unmittelbaren Vorfeld zur Bundestagswahl im September 2021. Als die Osnabrücker Staatsanwaltschaft Anfang September 2021 beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie beim Bundesfinanzministerium in Berlin vorstellig wurden, sorgte das für einige Unruhe im Umfeld des damaligen Finanzministers und Kanzlerkandidaten Olaf Scholz (SPD). Insbesondere stand die Frage im Raum, ob die Durchsuchung politisch motiviert war. Das LG Osnabrück erklärte die Durchsuchung später für rechtswidrig, sie sei unverhältnismäßig gewesen.

Das VG Osnabrück hat nun festgestellt, dass Äußerungen in der Presseinformation der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 9. September 2021, in der von einer "Durchsuchung" die Rede war, nun ebenfalls rechtswidrig waren. Außerdem hat das Gericht der Staatsanwaltschaft untersagt, die Äußerung "So groß ist unser Vertrauen nicht, dass wir glauben, sie würden uns alles freiwillig herausgeben" gegenüber dem Spiegel, die dort am 10. September 2021 veröffentlicht worden war, künftig zu wiederholen und zu verbreiten. Das BMJ hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück gezielt direkt verklagt und nicht etwa das Land Niedersachsen, dem die Staatsanwaltschaft rechtlich zugeordnet ist. Dass das Bundesjustizministerium eine Staatsanwaltschaft verklagt, dürfte ein ziemlich einmaliger Vorgang sein.

Spoiler
Warum wollte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das BMJ durchsuchen?
Hintergrund der Durchsuchung war ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt. Details zu den Ermittlungen und der Vorgeschichte der Durchsuchung haben spätere Befragungen im Landtag Anfang 2022 hervorgebracht.

Bei der bundesweit tätigen Antigeldwäscheeinheit FIU waren Geldwäscheverdachtsanzeigen eingegangen, die jedoch nicht an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet wurden. Konkret war die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen auf der Suche nach einem bestimmten Schriftstück des BMJ, auf eine telefonische Anfrage lehnte das BMJV die Herausgabe jedoch ab. Das Schreiben enthalte vertrauliche Informationen, außerdem sei der "Dienstweg" einzuhalten, sagte der zuständige Referatsleiter am Telefon. Anstatt sich allerdings noch einmal offiziell schriftlich an das BMJ zu wenden, beantragte die Staatsanwältin die Durchsuchungen in Berlin. Die Vorgeschichte zur Durchsuchung liest sich an zentralen Stellen wie eine Pannengeschichte, die Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und dem niedersächsischen Justizministerium von Barbara Havliza (CDU) wirkt merkwürdig lückenhaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 9. September 2021 zu den Durchsuchungen eine Pressemitteilung veröffentlicht. Sie ist mittlerweile aus dem Netz genommen worden, darin hieß es: "Ziel der heutigen Durchsuchungen ist es, den Straftatverdacht und insbesondere individuelle Verantwortlichkeiten weiter aufzuklären. Es soll unter anderem untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren."

"Durchsuchung" war gar keine Durchsuchung
Der Vorsitzende der VG-Kammer führte laut Informationen der Pressestelle zur Begründung des stattgebenden Urteils aus, dass die in Teilen beanstandete Presseinformation rechtswidrig sei, weil sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthalte. Die Presseinformation erwecke den Eindruck, es habe tatsächlich eine Durchsuchung in den Räumen des Justizministeriums stattgefunden, was aber unstreitig nicht der Fall gewesen sei.

Zwar habe es einen Durchsuchungsbeschluss gegeben, die Staatsanwaltschaft sei am 9. September 2021 auch beim Justizministerium in Berlin vorstellig geworden. Die angeforderten Unterlagen seien jedoch direkt ausgehändigt und sichergestellt worden, ohne dass es zu einer Durchsuchung gekommen sei. Darüber hinaus werde durch die Formulierung "Es soll unter anderem untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren" der Eindruck erweckt, es werde auch gegen leitende Verantwortliche im Ministerium wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt ermittelt, was ebenso wenig der Fall gewesen sei. Insoweit gehe die Presseinformation auch über den Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses hinaus.

"Schlicht falsche" Äußerungen der Staatsanwaltschaft schädigen Ruf des BMJ
Auch die Äußerung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Spiegel sei rechtswidrig, weil sie eine unwahre Tatsachenbehauptung darstelle. Die Äußerung indiziere die Behauptung, es sei nicht davon auszugehen, dass der Staatsanwaltschaft die benötigten Unterlagen vom BMJ freiwillig herausgegeben werden würden bzw. worden seien. Da am Tag der Veröffentlichung dieser Äußerung die (freiwillige) Herausgabe bereits stattgefunden habe, sei die Tatsachenbehauptung keine zulässige sachliche Kritik, sondern schlicht falsch und damit rechtswidrig.

Es sei der unzutreffende Anschein erweckt worden, das BMJ sei nicht zur Amtshilfe bereit gewesen. An die Öffentlichkeit gerichtete Äußerungen der Staatsanwaltschaft – Presseinformationen und sonstige Äußerungen gehörten dazu – stellten für die Medien jedoch eine privilegierte Quelle dar, auf die sie sich verlassen könnten, weshalb sie den Tatsachen entsprechen müssten. Die rechtswidrigen medialen Äußerungen der Staatsanwaltschaft schädigten das Ansehen des BMJ und seien geeignet, die Behörde in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen ist Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.
[close]

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-osnabrueck-1a19921-bmj-justizministerium-klage-gegen-staatsanwaltschaft-erfolgreich-durchsuchung-vor-bundestagswahl-2021-pressemitteilung/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10427 am: 9. Juni 2022, 14:50:40 »
Zitat
Das BMJ hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück gezielt direkt verklagt und nicht etwa das Land Niedersachsen, dem die Staatsanwaltschaft rechtlich zugeordnet ist. Dass das Bundesjustizministerium eine Staatsanwaltschaft verklagt, dürfte ein ziemlich einmaliger Vorgang sein.

Mindestens. Geht das überhaupt? Die Staatsanwaltschaft ist doch gar nicht rechtsfähig. Beklagen müsste man tatsächlich das Land, denn die Staatsanwaltschaften sind ja Behörden des (auch nicht rechtsfähigen) Justizministeriums.

Na gut, das Gericht in seiner höheren Weisheit hat die Klage immerhin angenommen, ein Hauptverfahren eröffnet und es entschieden. Anscheinend geht es doch.

Nur ... auch das Bundesjustizministerium ist nicht rechtsfähig. Es hätten also die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen vor Gericht streiten müssen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10428 am: 9. Juni 2022, 14:55:32 »
Klägerin war die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMJV (siehe PM des Gerichts).
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10429 am: 9. Juni 2022, 15:26:49 »
Aber was ist jetzt die Folge?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10430 am: 9. Juni 2022, 18:57:57 »
Die Flucht ist zu Ende:

Kinder heimlich nach Südamerika gebracht
Impfgegner-Ehepaar stellt sich in Paraguay den Behörden
Nach einer 200-tägigen Flucht haben sich die gesuchten Querdenker-Eheleute in Paraguay zur Polizei begeben. Ihre Kinder kommen nach SPIEGEL-Informationen in die Obhut von Psychologen.
https://www.spiegel.de/panorama/paraguay-impfgegner-haben-sich-in-suedamerika-gestellt-a-faad4f37-5770-4133-a6c5-2b9005c6aeef

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10431 am: 9. Juni 2022, 21:01:07 »
Aber was ist jetzt die Folge?

Das ist der ultimative, endgültige Beweis, dass das alles Firmen sind!!111!

Es sind die letzten Zuckungen des sterbenden Systems. Uwes Verfassung oder was auch immer wird bald gelten. Das Sürmelmonster wird Weltenrichter und PeterOhneLand wird oberster Souverän. Nur in Preußen gibt es Bürgerkrieg zwischen den Anhängern der einzelnen Möchtegern Bestimmern...

Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10432 am: 10. Juni 2022, 09:36:31 »
Fantasiedokumente des "Bundesstaats Bayern" sind für zwei Reichsbürger jetzt teuer geworden, sie wurden zu Geldstrafen verurteilt (Quelle):

Zitat
"Reichsbürger" in Ebersberg vor Gericht

Weil sie im Landkreis Dokumente vom fiktiven "Bundesstaat Bayern" gekauft haben, müssen sich ein 53-jähriger Mann und eine 67-jährige Frau wegen Urkundenfälschung verantworten.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis, ein Heimatschein und ein Führerschein - das waren die drei Dokumente, die sich ein 53-jähriger Mann und eine 67-jährige Frau bei sogenannten "Reichsbürgern" im nördlichen Landkreis bestellt haben. In zwei separaten Verhandlungen mussten sich die beiden deshalb am Mittwochnachmittag vor dem Ebersberger Amtsgericht wegen Urkundenfälschung verantworten. Die Dokumente vom fiktiven "Bundesstaat Bayern" nämlich hatten starke Ähnlichkeit mit tatsächlichen Ausweispapieren - und sollten letztlich auch als Ersatz für solche dienen.
Der Angeklagte soll einen aktiven Posten bei der fiktiven Regierung inne gehabt haben

Dem arbeitslosen 53-Jährigen, der genauso wie die Frau in Nordbayern wohnt, warf die Staatsanwaltschaft neben der Urkundenfälschung auch noch die Beihilfe zur Amtsanmaßung vor. Nachdem er im Jahr 2016 die erfundenen Dokumente gekauft hatte, soll er auch eine aktive Funktion in der "Reichsbürger"-Szene übernommen haben. Seine Aufgabe in der "administrativen Regierung" sei es gewesen, "besondere Angelegenheiten zu verwalten", hieß es dazu in der Anklageschrift. Welche Art von Angelegenheiten das gewesen sein sollen, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. Was auch daran lag, dass der Angeklagte jegliche Aussage verweigerte.

Fest steht hingegen, dass der Mann die im Landkreis erworbenen Dokumente anschließend bei einigen offiziellen Stellen - etwa dem Standesamt oder dem Rathaus seiner Heimatgemeinde - als seine vermeintlich neuen Ausweispapiere einreichte. Knapp über 140 Euro hatte der Angeklagte für die fiktiven Urkunden gezahlt, wie aus dem von der Polizei sichergestellten Schriftverkehr mit den Herstellern hervorging. Bei der Untersuchung fanden die Beamten auch eine sogenannte "Bestallungsurkunde", die darauf hindeute, dass der 53-Jährige eines der Führungsmitglieder in dem "Reichsbürger"-Konstrukt war, wie ein Beamter der Kripo Erding vor Gericht aussagte.
Manche der Urkunden sehen täuschend echt aus

Dort nahmen die Prozessbeteiligten um Richterin Vera Hörauf auch die falschen Dokumente in Augenschein. Besonders das darauf verwendete Wappen erinnere stark an das Staatswappen des Königreichs Bayern, wie aus einem vor Gericht verlesenen Expertengutachten hervorging. Auch der Führerschein weise deutliche Ähnlichkeit zum tatsächlichen alten deutschen Führerschein auf. Die Urkunden jedenfalls würden auf den ersten Blick einen amtlichen Eindruck erwecken und machten den Anschein, vom Freistaat Bayern oder einer seiner Behörden zu stammen, so der Staatsanwalt.

Dieser hatte an der Schuld des Angeklagten deshalb wenig Zweifel. Zwar sei der Mann trotz seiner administrativen Tätigkeit kein großer Faktor gewesen, "aber er hat mitgewirkt in diesem ganzen Pseudo-Konstrukt". Auch habe sich der Angeklagte vor Gericht nicht von diesen Ansichten distanziert. Dessen Verteidiger aber hielt dagegen, es sei gar nicht gewollt gewesen, dass die Dokumente mit realen Ausweisen verwechselt werden. Eine Urkundenfälschung liege demnach nicht vor. Er beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten.
Anders als der Mann, distanziert sich die Frau inzwischen von dem Gedankengut

Das sah Richterin Hörauf anders, die den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe über insgesamt 7600 Euro verurteilte. Eine Verwechslungsgefahr sei eindeutig gegeben, sagte sie, zudem seien die Dokumente auch an staatliche Stellen versandt worden. "Offensichtlich distanziert er sich auch weiterhin nicht davon", so Hörauf über den 53-Jährigen, "ich denke, dass er der Ideologie durchaus noch zugeneigt ist."

Das lässt sich von der 67-jährigen Frau, die am Mittwoch ebenfalls wegen Urkundenfälschung vor Gericht stand, nicht behaupten. Die Rentnerin beteuerte im nachfolgenden Prozess, nichts mehr mit dem Thema "Reichsbürger" zu tun zu haben. Auch sie hatte sich im Landkreis mehrere Ausweisdokumente gekauft - auf Drängen ihres damaligen Lebensgefährten, wie sie in der Verhandlung sagte. Wegen dieser Beziehung musste die Frau sogar mehrere Monate im Gefängnis verbringen, weil sie ihren Ex-Mann mehrmals ohne gültigen Führerschein mit ihrem Auto fahren ließ - ein schwerer Fehler, wie sie heute wisse. "Das ist nicht mein Gedankengut", sagte die 67-Jährige vor Gericht. Der Urkundenfälschung aber hat sie sich dennoch strafbar gemacht, weshalb das Gericht sie zu einer Geldstrafe über 7200 Euro verurteilte.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10433 am: 10. Juni 2022, 11:19:27 »
Weil nicht mehr bei den Blaunen, also hier:


Zitat
Früherer AfD-Chef

Meuthen tritt Zentrumspartei bei

10. Juni 2022, 11:08 Uhr

Erst im Januar ist er nach monatelangen Machtkämpfen als Parteichef zurück und aus der AfD ausgetreten. Nun hat der Europa-Parlamentarier eine neue Gruppierung gefunden - eine Kleinstpartei mit 300 Mitgliedern.

Von Oliver Klasen

Die meisten kennen die Zentrumspartei nur aus dem Geschichtsunterricht. Zwischen den beiden Weltkriegen spielte sie im Deutschen Reich eine große, am Ende, als die Demokratie zunehmend erodierte, eine verhängnisvolle Rolle. Neulich tauchte sie in einer Frage bei "Wer wird Millionär" wieder aus der Versenkung auf. "Welche Partei, die in der Weimarer Republik mehrfach den Kanzler stellte, ist seit Januar nach 65 Jahren wieder im Bundestag vertreten?", fragte Günther Jauch seine Kandidatin. Die richtige Antwort: das Zentrum.

Der Bundestagsabgeordnete Uwe Witt, von 2013 bis 2021 in der AfD, dann einige Monate fraktionslos, war Anfang des Jahres der christlich-konservativen Zentrumspartei beigetreten. Nun hat es ihm ein anderes, deutlich prominenteres, ehemaliges AfD-Mitglied gleichgetan, wie das ZDF berichtet: Der frühere AfD-Chef Jörg Meuthen.

Meuthens Rolle ist völlig offen
"Ich freue mich ungemein auf die Aufgabe, weil ich da hochinteressante Menschen kennengelernt habe, die meinem Weltbild auch entsprechen. Das war bei der AfD zuletzt nicht mehr so", sagte Meuthen dem Sender.

Erst seit wenigen Tagen sei er Mitglied beim Zentrum. Welche Rolle er in der neuen Partei übernehmen soll, ist unklar. Erstmal werde er einfaches Mitglied sein. "Wenn es dann auf Führungsaufgaben herausläuft, nehme ich die natürlich gerne", wird der frühere AfD-Politiker in dem ZDF-Bericht zitiert. Sein Mandat im Europäischen Parlament in Straßburg werde er behalten.

Meuthen war im Januar nach monatelangen parteiinternen Machtkämpfen als AfD-Chef zurück- und aus der Partei ausgetreten. Er reihte sich damit ein in die Liste von früheren Parteivorsitzenden wie Bernd Lucke und Frauke Petry, die das Abdriften der Partei in den Rechtsextremismus nicht mehr mittragen wollten. Auch Lucke und Petry engagierten sich danach in anderen Parteien, ohne Erfolg allerdings.

Das Zentrum hat bundesweit lediglich 300 Mitglieder, es gibt vier Landesverbände und knapp ein Dutzend Stadt- oder Kommunalverbände, zum Beispiel in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Vor einigen Jahren machte die Zentrumspartei mit einem Flyer gegen Schwangerschaftsabbrüche Schlagzeilen, auf dem zerstückelte Föten zu sehen waren. Ein Grundsatzprogram findet sich auf der Website nicht, auch keine Stellungsnahmen zu tagespolitischen Fragen. Zu einer Landtagswahl ist sie zuletzt im Mai dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen angetreten. Liest man die Pressemitteilung zum damaligen Wahlprogramm, deutet einiges auf ein wirtschaftsliberal-konservatives Profil hin. Meuthen sagte dem ZDF, Aktionen wie der Anti-Abtreibungsflyer seien Vergangenheit. Die Partei mit ihrem christlichen Profil passe zu ihm, weil er ein religiöser Mensch sei.

"Sie hat eine ganz, ganz lange Geschichte"
Und er wischt Bedenken beiseite, mit dem Beitritt zum Zentrum begebe er sich in die politische Bedeutungslosigkeit: "Sie hat eine ganz, ganz lange Geschichte, ist aber in der Tat in den letzten Jahrzehnten verdrängt worden und ist heute eine kleine Partei, man kann auch sagen Kleinstpartei. Aber es ist eine sehr sehr gute Partei mit einem sehr, sehr klaren Wertefundament."

Das klingt, unfreiwillig sicher, nach den Sätzen eines von Meuthens Parlamentskollegen in Straßburg, Martin Sonneborn nämlich, dem Chef der Satirepartei "Die Partei". Einer von deren Slogans heißt: "Wählt die Partei. Sie ist sehr gut".

https://www.sueddeutsche.de/politik/meuthen-afd-zentrum-1.5600700?utm_source=facebook&utm_medium=bot_content&utm_campaign=1.5600700


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10434 am: 10. Juni 2022, 11:31:13 »
Gebt mir eine Uniform!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10435 am: 10. Juni 2022, 13:05:51 »
Mach dir doch selbst eine.
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« Antwort #10436 am: 10. Juni 2022, 14:29:46 »
Wegen dieser Beziehung musste die Frau sogar mehrere Monate im Gefängnis verbringen, weil sie ihren Ex-Mann mehrmals ohne gültigen Führerschein mit ihrem Auto fahren ließ - ein schwerer Fehler, wie sie heute wisse.

Gut zu wissen.  :whistle:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10437 am: 10. Juni 2022, 16:54:56 »
Gebt mir eine Uniform!
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Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10438 am: 12. Juni 2022, 10:36:18 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10439 am: 12. Juni 2022, 12:42:07 »
Gebt mir eine Uniform!

Nee! ich gehe davon aus dass Du was bist und kannst!  :naughty:
 
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