Redet Frau Faeser hier populistischen Unsinn?

BUNDESINNENMINISTERIN:
Faeser würde heute nicht mehr für linkes Magazin schreiben
AKTUALISIERT AM 13.02.2022-07:18
Sie habe als Innenministerin heute eine „andere Rolle“, argumentiert Nancy Faeser. Daher würde ein Gastbeitrag für das „antifa“-Magazin für sie nicht mehr in Frage kommen.
n ihrem Amt als Bundesinnenministerin würde die SPD-Politikerin Nancy Faeser keinen Beitrag mehr für das Magazin „antifa“ schreiben – eine Publikation einer linken Vereinigung, für die sich der Verfassungsschutz interessiert. „Heute habe ich eine andere Rolle“, sagte sie der „Bild am Sonntag“. Im vergangenen Jahr – vor ihrem Amtsantritt als Bundesministerin – habe sie das in Hessen als SPD-Fraktionsvorsitzende und Betroffene der „NSU 2.0“-Morddrohungen gemacht.
Politiker von Union und AfD hatten Faeser letzte Woche wegen des Beitrags heftig kritisiert. Faeser hatte in „antifa“ einen Gastbeitrag veröffentlicht, in dem sie über die damals zahlreich versandten, mit „NSU 2.0“ unterzeichneten rechtsextremistischen Drohbriefe schrieb, von denen auch sie selbst zwei erhalten hatte.
Bei „antifa“ handelt es sich um das Magazin der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“, die 2020 im bayerischen Verfassungsschutzbericht als die „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ bezeichnet wurde.
Faeser sagte der Zeitung, sie könne verstehen, „wenn sich manche über den Ort der Veröffentlichung wundern“. Den Beitrag habe sie geschrieben, nachdem sie selbst zweimal Morddrohungen vom sogenannten „NSU 2.0“ bekommen habe. „Und den Inhalt hat auch niemand kritisiert.“
Gegen Rechtsextremismus in Deutschland will die Ministerin mit einem Aktionsplan vorgehen. „Im Moment ist der Rechtsextremismus die größte Gefahr für die Demokratie – mit seinen mörderischen Anschlägen in Halle und Hanau, auf Walter Lübcke, vom NSU. Zu viele haben diese Gefahr jahrelang verharmlost“, sagte Faeser der Zeitung.
Der Rechtsstaat müsse sich wehrhaft zeigen und entschieden gegen Hass und Hetze vorgehen, um den Nährboden für rechtsextreme Gewalt auszutrocknen. Das Innenministerium werde die Finanzströme der Extremisten verfolgen und austrocknen und ihnen die Waffen entziehen. Dazu gehöre auch eine weitere Verschärfung des Waffenrechts. Als Innenministerin bekämpfe sie jede Art von Extremismus – rechts, links, islamistisch.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-wuerde-als-ministerin-nicht-fuer-antifa-schreiben-17801103.htmlDas sind ja alles ganz nette Lippenbekenntnisse.
Aber:
„Das Innenministerium werde die Finanzströme der Extremisten verfolgen und austrocknen und ihnen die Waffen entziehen“, ist doch Quatsch, weil das Innenministerium gar nicht zuständig ist für die Waffen! Wie das IfSG ist nämlich das WaffG zwar ein Bundesgesetz, die Ausführung ist aber den Ländern übertragen wie beim IfSG auch. Zuständig ist also die Untere Waffenbehörde des Wohnortes des Extremisten. Nach § 5 WaffG können Extremisten aber gar keine Waffen erwerben und seit dem 19. 2. 2020 ist der Verfassungsschutz schon ZWINGEND in das Verfahren eingebunden, alle Waffenbesitzer sind bereits überprüft. Kostenpflichtig. War halt wieder mal ein interview für die BLÖD-Zeitung.
Was den Attentäter von Hanau betrifft, so hätte die zuständige Untere Waffenbehörde in Gelnhausen die Waffenberechtigung entziehen können, wenn der GBA den wirren Brief an die Behörde weitergeleitet hätte (geht bei Reichis ja auch, bloß war zuvor der GBA noch nie Adressat eines solchen Briefes, das hat ihn vielleicht verwirrt).
Im Falle von Kusel (das bewegt die Medien gerade am meisten und schwingt unausgesprochen mit) scheint es so zu sein, daß wenigstens einer der Mörder (es sind wohl beide geständig inzwischen) zwar eine Waffenberechtigung hatte, die aber 2020 verlor.
Ist so etwas der Fall, so ist der Behörde der Nachweis über den Verbleib der Waffen binnen 14 Tagen vorzulegen. Berechtigte Übernehmerin könnte die Ehefrau gewesen sein, die allerdings dem ehemals Berechtigten keinen Zugang zu den Waffen gewähren darf, weder durch Schlüssel noch durch Tresorkombination.
Die Ehefrauen vom Eigentum auszuschließen, scheidet durch Verfassung aus. Keine Sippenhaft, Eigentumsgarantie.
Sollte das der Fall gewesen sein, fragt man sich allerdings, warum die Ermittler angeblich immer noch rätseln über die 19 Waffen, denn anhand von Seriennummer, Hersteller und Kaliber sind diese sowohl über das Register der Waffenbehörde wie auch über das NWR eindeutig zuzuordnen.
Oder der/die Täten hatte/hatten die Waffen aus einer ganz anderen Quelle und sie sind nicht mit den abgegebenen identisch (was am wahrscheinlichsten ist): Dann fragt man sich, was Frau Faeser da unternehmen will, denn nach Schätzungen gibt es bis zu 40 Mio illegale Waffen in DE.
Was soll eine weitere Verschärfung des Waffenrechts da bringen?
Nach dem Mord von Georgensgmünd ist man endlich aufgewacht, was die Reichis betrifft und hat auch sonst alle genauer betrachtet.
Die einzige Möglichkeit wäre die Unverletzlichkeit der Wohnung für diejenigen Bürger aufzuheben, die nicht über eine Waffenerlaubnis verfügen und diese Aufhebung kommt verfassungsrechtlich nicht in Betracht.
Die Finanzströme verfolgen und austrocknen hört sich auch ganz toll an.
Aber wie soll das konkret aussehen? Welche Handhaben hat das BMI da?
Liest sich toll, das mit dem Kampf gegen der Rechtsextremismus, aber doch alles bißl vage und nebulös, oder?