Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1508398 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9990 am: 9. Februar 2022, 17:27:35 »
Zitat
Gedenkstättenbesuche als Strafe für Hetze und NS-Parolen
9. Februar 2022 Sebastian Lipp

Für das versenden perfider volksverhetzender Videos und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwarnt das Amtsgericht Günzburg einen 20-Jährigen, der nun zwei Gedenkstättenführungen besuchen muss.

Ende Januar musste sich ein 20-Jähriger Lauinger wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann vor, zwischen Mitte 2019 und Mitte 2020 als Mitglied einer WhatsApp-Gruppe namens »Hüdde« mehrere problematische Posts eingestellt zu haben.

So soll er zunächst am 23. Juli 2019 ein Video verschickt haben, das zunächst einen Ausschnitt aus der Zeichentrickserie »Spongebob Schwammkopf« zeige, welches mit arabischer Musik hinterlegt ist. Nach einem Schnitt würden Bilder von Fackelzügen der Nationalsozialisten, mehrfach auch mit Hakenkreuzen, gezeigt. Unterlegt ist dieser Filmabschnitt mit einem Lied einer der populärsten deutschen Neonazibands.

Am 8. Dezember folgte dem laut Staatsanwaltschaft ein Video, in dem der Fahrer eines grünen SUV am Bahnhof Bellenberg lautstark in eine rassistische Hasstirade verfällt. Zuvor drohte der Mann einem Schwarzen mit einem Messer in aller Öffentlichkeit den Tod an, wie Allgäu rechtsaußen damals dokumentierte.

Gedenkstättenbesuche als Strafe für Hetze und Nazi-Parolen
Am 31. Dezember postete der junge Mann darauf ein Video, zu dessen Beginn eine unbekannte männliche Person den linken Arm zum Hitlergruß hebt. Ein Video vom 22. Februar 2020 zeigte dann mehrfach Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuzbinde am Arm und ein letztes Video vom 22. Juni 2020 laut Staatsanwaltschaft »eine offenkundig betrunkene männliche Person an einem Bartresen«, die die linke Hand zum Hitlergruß erhebt und »Heil Hitler« sagt.

Amtsgerichtsdirektor Henle verurteilte den 20-Jährigen schließlich wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in drei Fällen. (3 DS 409 Js 24036/20 jug) Im Übrigen wurde das Verfahren eingestellt. Der Angeklagte erhielt eine Verwarnung mit der Auflage, binnen sechs Monaten jeweils an einer Führung des KZ Oberer Kuhberg in Ulm und der Gedenkstätte in Dachau teilzunehmen und dies dem Gericht nachzuweisen.

https://allgaeu-rechtsaussen.de/2022/02/09/gedenkstaettenbesuche-als-strafe-fuer-hetze-und-ns-parolen/

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9991 am: 9. Februar 2022, 18:25:30 »
Update aus Südbaden:

.....



Wow, wie weit unten in der Gosse muß man dafür angekommen sein?  :facepalm:

Und wie immer, wenn man sein Leben schon vor die Wand fährt, warum muss man aus so einem nichtigen Grund Andere mitnehmen?

Fahren unter Alkohol, teuer aber nicht wirklich sooooo teuer. Wegen ein paar (tausend) Euro, nem Fahrverbot und einer evtl MPU mal eben einen anderen Menschen schwer verletzen?

Aber die wollen ja alle nur Spielen, die sind ja nicht so, man muss mit denen Reden, die tun keinem was, ich habe keine Reichsdeppen auf dem Spaziergang gesehen

[freiwillige Selbstzensur weil evtl strafrechtlich relevant]
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9992 am: 9. Februar 2022, 18:27:35 »
Zitat
PROZESS IN DRESDEN: NEONAZI GREIFT RENTNER AN, WEIL ER SIE FÜR "AUSLÄNDER" HIELT
Von Eric Hofmann

Dresden - Wenn etwas anders ist, dreht Robert L. (28) offenbar durch: Im Juni 2016 ging der Zeitarbeiter mit einer abgebrochenen Flasche auf eine Rentner-Gruppe am Altmarkt los. Der Polizei erzählte er später, dass er diese für Ausländer gehalten habe. Am Dienstag musste er dafür vor Gericht.

"Wir waren hier zu Besuch auf den Spuren August des Starken, haben dort gemütlich gesessen und etwas getrunken", sagt Rentner Franz R. (74) aus Hessen.

Er und ein Freund hatten dabei einen Panamahut auf dem Kopf. "Auf einmal kam ein Mann von hinten und zerschlug eine Flasche auf dem Tisch."

Diesen Mann erkannte Franz R. auf der Anklagebank wieder. Robert L. wiederum will sich an nichts mehr erinnern, hatte zum Tatzeitpunkt auch weit über zwei Promille.

Der Mitreisende Robert Schrader (70) erkannte die Gefahr damals schnell, ging dazwischen: "Ich sah den jungen Mann, wie er dem Franz die zerbrochene Flasche unter das Kinn hielt", so der Schreinermeister.

Robert S. ist wegen Hitlergruß und "Sieg Heil!"-Gebrülle bekannt
"Da habe ich einen Stuhl genommen und ihn zwischen den zwei Beinen fixiert." Eine Kellnerin rief daraufhin die Polizei, zwei Mitarbeiter des Restaurants hielten Robert L. bis zu deren Eintreffen in Schach.

"Er hat gesagt, dass er auf dem Altmarkt war, um seine Meinung über die Asylpolitik kundzutun", so ein Polizist. "Da hätten ihn Ausländer ausgelacht und er das klären wollen." Auch im Streifenwagen soll er nochmals erwähnt haben, dass zu viele Ausländer ins Land kämen.

Passend dazu ist Robert S. vorbestraft, weil er auf der Brühlschen Terrasse den Hitlergruß gezeigt, auf der Prager Straße dazu noch "Sieg Heil!" geschrien hatte.

Ankommenden Polizisten hatte er erklärt: "Mein Führer ist mein Führer und ich grüße ihn!" Für seine Flaschenattacke kassierte er am Dienstag 6000 Euro Strafe.

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/prozess-in-dresden-neonazi-griff-rentner-an-weil-er-sie-fuer-auslaender-hielt-2323431


1. Hessen sind Ausländer!

2. Schon nach 5 Jahren verurteilt.

Läuft in #sucksn


:facepalm:
__________________________


Gleich der nächste Held:


Zitat
URTEIL GESPROCHEN
Rassistische Chats – Gericht bestätigt Entlassung von SEK-Beamtem

Wegen rassistischer Chat-Nachrichten wurde ein SEK-Polizist vom Landeskriminalamt in MV entlassen. Dagegen ging der Beschuldigte vor. Ein Gericht bestätigte nun jedoch die Entlassung.

GREIFSWALD
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat in einem Urteil die Entlassung eines Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) unter anderem wegen rassistischer Chat-Nachrichten entschieden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Wie das Gericht bestätigte, war der 45-Jährige zuletzt beim Spezialeinsatzkommando (SEK) eingesetzt.

Zur Begründung hieß es, der Beamte habe mit mehreren rassistischen, ausländerfeindlichen und menschenverachtenden Nachrichten gegen seine Verfassungstreuepflicht verstoßen. Zuvor hatten Medien berichtet.

Der Mann habe mit den Nachrichten zu erkennen gegeben, „dass er sich nicht mehr zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt”. Er habe außerdem ein Dokument fälschen lassen, um sich privat eine Pistole beschaffen zu können.

Laut Gericht waren Ermittler im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Gruppe Nordkreuz auf die Chats gestoßen. Gegen diese rechtsextremistische Gruppe hatte der Generalbundesanwalt ermittelt. Das Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war mangels hinreichenden Tatverdachts allerdings eingestellt worden. Mehrere Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern wurden nach Auswertung entsprechender Chats vom Dienst suspendiert.

Dem Mann wird unter anderem „die Verherrlichung des Nationalsozialismus, insbesondere der Verbrechen im Rahmen des Holocaust” vorgeworfen. Er kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald gegen die Entscheidung vorgehen.
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/rassistische-chats-gericht-bestaetigt-entlassung-von-sek-beamtem-0947056902

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9993 am: 9. Februar 2022, 20:39:43 »
Na, immerhin werden wir vom Lügenmedium darauf aufmerksam gemacht, daß das Verprügeln eines Mädchens durch sechs Erwachsee „nicht in Ordnung“ ist!

Da simmer jetzt aber froh!   :(

Wissen die eigentlich, was sie so den ganzen Tag da schreiben?  >:(
Das ist doch deren Beruf?



Zitat
Aus welchem Grund auch immer - dass sechs Erwachsene eine Jugendliche verprügeln, das ist nicht in Ordnung.

17-Jährige in Berlin verprügelt
Maskenstreit entpuppt sich als rassistischer Angriff
09.02.2022, 15:48 Uhr

Am Samstagabend wird in Berlin eine Jugendliche zusammengeschlagen - angeblich wegen eines Maskenstreits. Wenige Tage später korrigiert sich die Polizei: Auslöser der Attacke sei ein rassistisches Motiv gewesen. Derweil äußert sich die 17-Jährige in einem emotionalen Video aus dem Krankenhaus.

Nach einem brutalen Angriff auf eine 17-Jährige am Wochenende in Berlin hat die Polizei einen Fehler in ihrer ersten Darstellung vom Sonntag eingeräumt. Dabei ging es um die Frage, ob der Streit wegen einer fehlenden Corona-Maske ausgebrochen sei oder ob es eigentlich um Rassismus ging, wie die junge Frau später in einem emotionalen Video betonte.

Die 17-Jährige erzählte in dem knapp zehn Minuten langen Video aus dem Krankenhaus zum Teil weinend von dem Angriff: "Ich wurde gestern zusammengeschlagen, weil ich Ausländerin bin." Sie sei festgehalten worden, sechs Männer und Frauen hätten auf sie eingeprügelt und eingetreten, ihr gegen den Kopf geschlagen, an ihren Haaren gezogen und sie immer wieder rassistisch beschimpft. Sie habe um Hilfe geschrien und gebettelt, aber trotz vieler anwesender Menschen habe ihr niemand geholfen.

Die Polizei erklärte am heutigen Mittwoch, die am Sonntag verwendeten Informationen "stammten aus den vor Ort aufgenommenen Strafanzeigen, die, wie die weiteren Ermittlungen gezeigt haben, missverständlich formuliert waren". Auch ntv.de hatten die ursprüngliche Darstellung der Polizei zunächst übernommen. Die Polizei hatte die erste Mitteilung noch ergänzt und von "rassistischer Beleidigung und Körperverletzung" geschrieben und nach Zeugen gesucht.

Die Auswertung von Videos hat laut Polizei jedoch gezeigt, dass "die Jugendliche beim Ein- und Aussteigen aus der Tram eine Mund-Nase-Bedeckung trug und diese lediglich bei dem auf die rassistischen Beleidigungen folgenden Streitgespräch mit den sechs Erwachsenen kurzfristig nach unten gezogen hatte". Die sechs verdächtigen Erwachsenen hätten überwiegend keine Masken getragen. Drei mutmaßliche Angreifer hatte die Polizei noch am Samstagabend festgenommen.

Quelle: ntv.de, ses/dpa
https://www.n-tv.de/panorama/Maskenstreit-entpuppt-sich-als-rassistischer-Angriff-article23115953.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9994 am: 10. Februar 2022, 05:52:24 »
@Reichsschlafschaf Diese erste Zeile kann ich im Artikel nicht finden.  :think:
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9995 am: 10. Februar 2022, 06:45:52 »
Diese erste Zeile kann ich im Artikel nicht finden.

Im FB-Auftritt ist sie noch drin.

Die user reagieren auch darauf, scheint aber n-tv nur zum Teil zu stören:


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9996 am: 10. Februar 2022, 09:57:54 »
Durchsuchung in Chemnitz bei einem "Erwachten" fördern falsche Impfpässe, gefälsche Chargenaufkleber sowie verbotene Gegenstände nach Waffengesetz zu Tage. Nur die Drogen für @echt? fehlen.


Zitat
Chemnitzer Kriminalpolizei stellt zahlreiche gefälschte Impfausweise und Impfzertifikate sicher

64 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben am Mittwoch 17 Objekte durchsucht. Gegen die gleiche Anzahl Beschuldigter wird nun ermittelt.

Eine großangelegte Durchsuchungsaktion unter Federführung der Kripo Chemnitz haben heute 64 Polizeibeamtinnen und -beamte in Chemnitz sowie den Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirgskreis durchgeführt. Im Visier: Impfpassfälscher. Dabei wurden nach Angaben der Polizei 17 Objekte durchsucht und zunächst 43 mutmaßlich gefälschte Impfausweise und Impfzertifikate, Genesenen-Bescheinigungen sowie Maskenbefreiungen und weitere Beweismittel sichergestellt.

Jeweils vier Objekte in Chemnitz und in Mittelsachsen und neun Objekte im Erzgebirgskreis wurden durchsucht.

So fanden die Einsatzkräfte im Zuge einer der Durchsuchungen in Chemnitz diverse Blanco-Impfausweise, mehrere Bögen mit Impfchargenaufklebern, Stempel eines Impfzentrums sowie eines Arztes. Zudem stellten die Ermittler dort auch verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz - Schlagring und Schlagstock - sowie ein nach Diebstahl in Fahndung stehendes Fahrrad sicher.

Die eingeleiteten Strafverfahren richten sich gegen insgesamt 17 Beschuldigte, acht Frauen und neun Männer. Festnahmen erfolgten nicht. Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere die Auswertung der heute sichergestellten Beweismittel wie Handys, Laptops und Speichermedien wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9997 am: 10. Februar 2022, 11:14:06 »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9998 am: 10. Februar 2022, 14:10:26 »
Zitat
Bundesrat will nationalsozialistische Symbole nicht verbieten – «unverständlich», sagt der Israelitische Gemeindebund

Wer die Hand zum Hitlergruss erhebt, macht sich in der Schweiz nicht unbedingt strafbar. Eine Motion von Marianne Binder (Mitte) wollte das ändern – doch die Regierung stellt sich quer.

Oliver Camenzind
10.02.2022, 05.30 Uhr

Ein Hitlergruss im öffentlichen Raum, Hakenkreuze während Kundgebungen, aufgenähte gelbe Judensterne mit der Inschrift «ungeimpft» oder die Reichskriegsflagge in Oskar Freysingers Büro: Das sind Symbole, die den Nationalsozialismus in unzweideutiger Weise gutheissen oder die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlosen.


Solche Symbole öffentlich zur Schau zu stellen, ist in der Schweiz jedoch nicht grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es zum Beispiel, seine eigene Gesinnung kundzutun, etwa durch das Schwenken einer Flagge. Auch ein Hitlergruss auf dem Rütli wurde vom Bundesgericht schon als unproblematisch eingestuft. Schuldig macht sich gemäss der geltenden Antirassismusstrafnorm nur, wer den Hitlergruss macht oder nationalsozialistische Symbole zeigt, um damit für eine Ideologie zu werben.

Für die Aargauer Mitte-Nationalrätin Marianne Binder ist das eine Schwäche im Gesetz. Sie hat das Parlament in einer Motion daher aufgefordert, eine neue eigenständige Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, die nationalsozialistische Symbole grundsätzlich verbietet, unabhängig davon, ob sie eingesetzt werden, um für eine Ideologie zu werben, oder nicht. Sie sagt: «Ich sehe keine Gründe, die gegen ein solches Verbot sprechen.»

Doch vergangene Woche erlebte Binder eine bittere Überraschung: Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen.

Spoiler
Nur «mittelbare» Beeinträchtigung der Menschenwürde
Zwar sei es «unbestritten», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf Binders Motion, dass es insbesondere für Opfer des Holocaust und deren Nachkommen «schockierend und sehr belastend» sein könne, wenn Symbole des Nationalsozialismus zur Schau gestellt würden. Gleichwohl stelle es nur eine «mittelbare» Beeinträchtigung der Menschenwürde und des öffentlichen Friedens dar, wenn solche Symbole öffentlich gezeigt würden.

Der Bundesrat sieht demnach «keine Notwendigkeit», die Strafbestimmungen zu verschärfen. Zudem befürchtet er auch bei einem neuen Gesetz Schwierigkeiten dabei, strafloses von strafbarem Verhalten zu unterscheiden. Dem Bundesrat scheint es darum nach wie vor geeigneter zu sein, präventiv gegen die Verwendung nationalsozialistischer Symbole vorzugehen.

Dass Prävention und Aufklärung zentrale Werkzeuge im Kampf gegen Antisemitismus sind, bestätigt Jonathan Kreutner. Er ist Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG). Kreutner meint aber, dass Prävention allein beim Thema Nazi-Symbole zu kurz greift. Er sagt: «Wenn Erwachsene mit gefestigter Ideologie Hakenkreuze tragen, dann ist mit Sensibilisierungskampagnen nichts mehr zu erreichen. Das zu glauben, wäre naiv.» Darum brauche es zusätzlich wirksame strafrechtliche Werkzeuge.

Warum sich der Bundesrat gegen solche Werkzeuge wehrt, kann Jonathan Kreutner nicht nachvollziehen. «Das ist unverständlich», sagt er. Denn gerade während der Corona-Pandemie sei ein neuer Höhepunkt erreicht worden, was antisemitische Vorfälle und nationalsozialistische Symbole angehe. «Jetzt ist es Zeit zu handeln», sagt Kreutner. Denn anders als der Bundesrat empfindet er öffentlich zur Schau gestellte nationalsozialistische Symbole nicht als Bagatelle: «Für die Opfer nationalsozialistischer Verbrechen und ihre Nachfahren ist das äusserst schmerzhaft, bedrohlich und demütigend», sagt er.

Ein erfolgloser Versuch unter vielen
Marianne Binders Motion war nicht der erste Versuch, antisemitische oder rassistische Symbole zu verbieten. Bereits 2014 haben die Rechtskommissionen in National- und Ständerat eine Petition mit ähnlichem Ansinnen behandelt. Sie wurde in den Kommissionen beider Kammern abgelehnt. Ebenso erging es 2019 einer Motion von Angelo Barrile (SP). Auch auf eine Motion von Monika Rüegger (SVP) hat der Bundesrat ablehnend reagiert. Sie sieht vor, Symbole des radikalen Islams zu verbieten.

Marianne Binder ist irritiert darüber, dass der Bundesrat gar nicht erst auf ihren Vorschlag eines neuen Gesetzes eingeht, sondern ihr stattdessen die bestehende Gesetzeslage erklärt: «Lesen kann ich selbst. Der Bundesrats sagt mir ‹Da es kein Verbot gibt, gibt es auch weiterhin keines. So ist es, und darum können wir es nicht ändern›. Das ist nicht nachvollziehbar.»

Geschlagen gibt sich Binder deswegen nicht. Vielmehr hofft sie jetzt, dass das Parlament auf ihrer Seite stehen wird. Wann ihre Motion in den Räten besprochen werden, ist noch nicht traktandiert.
[close]

https://www.nzz.ch/schweiz/bundesrat-will-nationalsozialistische-symbole-nicht-verbieten-ld.1668857




„traktandiert“ ist auch so ein Helventismus.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9999 am: 10. Februar 2022, 20:53:48 »
Man sollte meinen, das gibt es ja in einem Rechtsstaat nicht. Weit gefehlt.

Staatsanwalt: aktives CDU-Mitglied
Amtsrichterin: aktives CDU-Mitglied
Justizministerin in Niedersachsen: CDU

Was dabei herauskommt ist ein Justizskandal erster Kajüte, der das Ziel hatte dem Kandidaten der SPD, Scholz, zu schaden.

Mitten im Wahlkampf veranstaltet die Osnabrücker Staatsanwaltschaft, abgesegnet durch die Amtsrichterin und das Justizministerium Niedersachsen, eine „Razzia“ im Justiz- und im Finanzministerium in Berlin um den Eindruck zu erzeugen, „die Leitung“ würde Geldwäsche tolerieren.

Die Staatsanwaltschaft besaß die Akten, die sie bei der Razzia angeblich sichern wollte, längst.
Die ganze „Razzia“ war also ein Fake, um politisch Stimmung zu machen. Dazu passt, dass die Staatsanwälte – anders als vorgeschrieben – auch darauf verzichteten, die Akten schriftlich anzufordern.

Im Wahlkampf war bereits der Verdacht geäußert worden, dass die Union das Ansehen des Rechtsstaats missbraucht habe, um dem Hauptkonkurrenten zu schaden und ihren Kandidaten Armin Laschet ins Amt zu hieven.

Das Landgericht in Osnabrück, die nächsthöhere Instanz, hat jetzt am Mittwoch entschieden, dass die Durchsuchung des Justizministeriums rechtswidrig war.

Und ich frage mich, welche Folgen – oder ob es überhaupt Folgen – für die CDU-Schranzen in Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und Justizministerium in Niedersachsen haben wird. Ich glaube, das wird wieder mal im Sande verlaufen. Meiner Meinung nach gehören solche Figuren aber sofort gefeuert. Schon alleine, dass dem Verdacht vorgebeugt wird, Deutschland sei eine Bananenrepublik.


https://taz.de/Rechtswidrige-Razzia-im-Wahlkampf/!5830896/
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10000 am: 11. Februar 2022, 06:41:54 »
Typische Kundenkarriere.

Man würde fast sagen „bilderbuchmäßig“, wenn‘s nicht so schlimme Auswirkungen hätte.

Gehört offenbar zu Bismarcks Erben.

Das LKA weiß von nichts ...


Zitat
SWR-RECHERCHEN VOR ORT UND IM INTERNET

Sogenannter Reichsbürger: Radikalisierung endet mit Frontal-Angriff auf Polizisten

STAND 10.2.2022, 18:27 UHR

KAI LAUFEN

Was muss passieren, dass ein sogenannter Reichsbürger einen Polizisten überfährt? Recherchen im Fall Efringen-Kirchen beleuchten die Radikalisierung des Mannes.

 Fahrer ist sogenannter Reichsbürger
2 Min
Video herunterladen (7,2 MB | MP4)

Der 61-jährige Autofahrer, der bei einer Verkehrskontrolle bei Efringen-Kirchen (Landkreis Lörrach) in der Nacht auf Dienstag einen Polizisten überfahren und schwer verletzt hatte, hängt offenbar der sogenannten Reichsbürger-Bewegung an. Das hat die Polizei am Mittwoch bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben. SWR-Recherchen vor Ort und im Internet deuten auf eine schrittweise Radikalisierung des Mannes hin.

Die Dorfstraße in Wintersweiler, im Hintergrund der Kirchturm  (Foto: SWR, Laura Könsler)
Wintersweiler bei Efringen-Kirchen - ein idyllisches Dörfchen im Markgräflerland
"
Wer seine Rechte nicht kennt…"
Den größten Teil seines Lebens war Manfed J. offenbar ein unauffälliger Bürger seines Heimatortes Wintersweiler bei Efringen-Kirchen. So beschreiben ihn Passanten und so stellt er sich selbst auf zwei Webseiten dar: 1960 geboren, Schulabschluss mittlere Reife, nach einer Tischler-Ausbildung habe er im Ausbau von Privatflugzeugen gearbeitet. Als Hobby gibt er "Posaunist" an und ist Mitglied im örtlichen Musikverein.

Doch seine Gesundheit ist angreifbar. Schon 1995 habe er unter lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen gelitten, schreibt er auf einer Webseite. Weil die "schulmedizinische" Behandlung mit Beta-Blockern und Blutverdünnung nicht den gewünschten Erfolg brachte, suchte er den Weg zu einem Heilpraktiker. In den Folgejahren machte J. seine Beschäftigung mit der eigenen Gesundheit zunächst zum Hobby und dann zum Beruf: 2012 absolvierte er eine Ausbildung zum "Gesundheits- und Präventionsberater" an der Paracelsus-Heilpraktikerschule in Kempten und bot seitdem Ernährungsberatung an.

In Kempten kam er mit QiGong in Kontakt, einer fernöstlichen Heilkunde. Bei einem bayerischen Heilpraktiker absolvierte Manfred J. nach eigenen Angaben eine weitere Ausbildung, diesmal zum QiGong Kursleiter. 2015 führt er in seiner Abschlussarbeit für die Zertifizierung durch den "Deutscher Dachverband für Qigong und Taijiquan" seine Leidenschaft mit der Liebe zur Musik zusammen, indem er ein Kurskonzept entwickelte: "QiGong für Blasmusiker". Die Lokalzeitung berichtete begeistert. 

Spoiler
Schrittweise Radikalisierung?
Doch bei der Zeitung gehen im selben Zeitraum Leserbriefe von J. ein, die eine andere Seite des esoterischen Tischlers und Posaunisten offenbaren: Inhalt sind Kritik am Staat und an den "GEZ-Gebühren", manche Formulierungen lassen erkennen, dass diese Gedanken aus der Welt der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter stammen. Gegenüber dem SWR bestätigt ein Nachbar dies unumwunden. Geworben habe J. allerdings nicht für sein extremistisches Weltbild.

Ein Wohnwagen auf einer Wiese, davor ein Schild mit der Aufschrift "videoüberwacht" (Foto: SWR, Laura Könsler)

Gesteigertes Sicherheitsbedürfnis - selbst auf einem Gartengrundstück am Ortsrand
Zwei Kameras an seinem Wohnhaus lassen ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis erahnen und selbst an einer Streuobstwiese am Ortsrand, die ihm gehört, hängt ein Schild: "Achtung Gelände wird Video überwacht". Eine Kursteilnehmerin, die bei J. QiGong lernen wollte, sagte dem SWR, J. sei eher unsicher aufgetreten, habe um Anerkennung gerungen und sie als QiGong-Lehrer nicht überzeugt. Als J. auf einen Aushang hinwies, den sich die Teilnehmer durchlesen sollten, schreckte sie auf: "Die Bundesrepublik sei kein wirklicher Staat, der Zweite Weltkrieg nicht zu Ende…" habe da gestanden - "typische Reichsbürgeransichten". Die Teilnehmerin kündigt den Kurs daraufhin. 

Der "Ewige Bund"
Im Internet finden sich weitere Spuren von J.s Hinwendung zum politischen Extremismus: Im russischen Netzwerk "VK" hat er unter seinem echten Namen ein Konto und setzt im Januar als Profilbild eine Texttafel einer Vereinigung namens "Ewiger Bund" ein: "Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine", heißt es da. Und: "Wusstest du, dass wir Badener bis zum heutigen Tage eine rechtsgültige Verfassung und einen rechtmäßigen Großherzog haben?" 

Dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg liegen keine Erkenntnisse zu dem "Ewigen Bund" vor - wohl aber dem Bundesamt für Verfassungsschutz. In einer aktuellen Broschüre heißt es: Die Reichsbürger-Gruppierung "Bismarcks Erben", die auch unter dem Namen "Ewiger Bund" und "Preußisches Institut" sowie insbesondere in Form ihrer Unterorganisation "Vaterländischer Hilfsdienst" (VHD) auftritt, besteht seit Sommer 2018. In den Jahren 2019 und 2020 zeichnete sie sich durch einen für den Phänomenbereich der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" verhältnismäßig starken Mitgliederzuwachs aus, welcher sich zuletzt aber wieder etwas abgeschwächt hat.

Wie flächendeckend die Aktivisten dieses ewig gestrigen Bundes allein in Baden-Württemberg verteilt sind, lässt ein Video vom 18. Januar 2022 erahnen, das sie bei YouTube hochgeladen haben. An diesem Datum feiern Nationalisten und Monarchisten die Selbstkrönung Friedrich I. zum König in Preußen sowie die Ausrufung Wilhelm I. zum deutschen Kaiser in Versailles 1871. In ganz Deutschland stellen sich Reichsbürger mit roten Fackeln vor die sogenannten Bismarcktürme und filmen sich – allein in Baden-Württemberg an fünf verschiedenen Standorten.

Ob Manfred J. auch an solchen symbolischen Aktionen teilgenommen hat, lässt sich aus seinen Social-Media-Aktivitäten nicht ablesen. Und offen bleibt bis zu einem rechtskräftigen Urteil, inwiefern seine politische Radikalisierung zu der Tat am vergangenen Montag beigetragen hat, die die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord wertet. Mutmaßlich habe er mit dem Frontal-Angriff auf den Polizisten die Straftat seiner erwiesenen Trunkenheitsfahrt verschleiern wollen.
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/reichsbuerger-radikalisierung-endet-mit-frontal-angriff-auf-polizisten-100.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10001 am: 11. Februar 2022, 09:15:01 »
Die bayerische Polizei hat einen 59-Jährigen identifiziert,


Das war wohl nicht gar so schwer?  ;)


Zitat
Postings unter Klarnamen
Die Behörden sprachen in Bezug auf die Ausforschung des Mannes von intensiven Ermittlungen, in die neben dem Landesamt für Verfassungsschutz mit der Terrorismusbekämpfung Tirol auch Sicherheitsbehörden aus Österreich involviert waren. Von Telegram seien keine Hinweise gekommen. Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, lobte die Exekutivmaßnahmen: „Judenfeindliche Straftäter verfolgen wir mit aller Konsequenz – egal, ob im Netz oder analog.“

Schwer auszuforschen war Bernd F. allerdings nicht. Soweit gesehen, postete er seine Beiträge unter Klarnamen. Zwecks „Spenden für die Aufklärungsarbeit“ enthielt das angepinnte Posting auch seine Kontodaten. Bernd F. ist wegen der von ihm betriebenen Marketingfirma auch leicht über eine einfache Internetrecherche zu finden.

Holocaust-Leugnung im großen QAnon-Kanal
Die anderen Gruppenteilnehmer wurden über den Artikel der Bild-Zeitung auf die Razzia aufmerksam. Es breitete sich die Sorge aus, auch andere könnten von den polizeilichen Maßnahmen betroffen sein, was wohl nicht der Fall ist. Ein großer deutschsprachiger QAnon-Kanal mit knapp 123.000 Abonnenten nahm die Meldung zur Razzia zum Anlass, nochmal auf zwei Postings zu „Holocaust“ und „Warum das Thema Juden so heikel ist“ hinzuweisen, in denen ebenfalls der Massenmord geleugnet wird. Eine Teilnehmerin will schon mit Bernd F. telefoniert haben. Er werde sich bald wieder melden.
https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/razzia-bei-rosenheimer-holocaust-leugner-und-qanon-anh-nger
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10002 am: 11. Februar 2022, 09:24:01 »
Sogenannter Reichsbürger: Radikalisierung endet mit Frontal-Angriff auf Polizisten

Die Hinweise aus dem Presseartikel führen zu dieser Person: Manfred Jenne aus Wintersweiler.
Was lernen wir aus diesem Fall: Wer eine Abschlußarbeit mit dem Titel: Qigong für Blasmusiker schreibt, ist zu allem fähig
http://www.qigong-rebland.de/files/abschlussarbeit_qigong_blasmusik.pdf
Quelle: https://www.badische-zeitung.de/qigong-kann-man-nicht-erklaeren-man-muss-es-machen--123413472.html
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10003 am: 11. Februar 2022, 15:45:04 »
Qigong für Blasmusiker ist wie Capoeira. Versteckte Kampfkunst. Muss man wissen.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10004 am: 11. Februar 2022, 18:38:03 »
Den Theologen und Pegida-Redner aus dem Stamm der Cran hatten wir schon.
Hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1207.msg288021#msg288021

und hier:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg356255#msg356255



Zitat
Gesangsauftritt
"Volksverhetzung": Nürnberger Musiker beschimpft Flüchtlinge öffentlich - Gericht bleibt gnadenlos

Der Nürnberger Musiker und Trauerredner Ernst Cran hat bei einem Auftritt auf dem Bardentreffen 2019 unter anderem Geflüchtete pauschal der Vergewaltigung bezichtigt. Vor dem Landgericht Nürnberg wurde nun ein Urteil gegen ihn bestätigt.

Nürnberg: Musiker wegen Volksverhetzung verurteilt
Umstrittener Trauerredner hatte bei öffentlichem Auftritt Geflüchtete beschimpft
"Messerer": Online-Video von umgedichtetem Lied hatte für Entsetzen gesorgt
"Volksverhetzung": Nürnberger scheitert vor Landgericht

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Berufungsprozess am Donnerstag (10. Februar 2022) das Urteil gegen einen Musiker aus Nürnberg wegen Volksverhetzung bestätigt, wie Gerichtssprecher Friedrich Weitner gegenüber inFranken.de erklärt. Der Trauerredner Ernst Cran hatte bei einem öffentlichen Auftritt auf dem Bardentreffen 2019 pauschal Geflüchtete und Menschen aus Afrika beschimpft.

Prozess vor Nürnberger Landgericht: Geflüchtete als Vergewaltiger bezeichnet
"Es hatte bereits ein Urteil wegen Volksverhetzung am Amtsgericht Nürnberg im Juli gegeben, gegen das er selbst und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten", so Weitner. Konkret sei es um ein Youtube-Video gegangen, auf das die Justiz aufmerksam geworden war. Cran war in dem Video bei einem Auftritt auf dem Nürnberger Bardentreffen 2019 zu sehen gewesen.

Dort hatte er, so bestätigt Weitner, in einem umgedichteten Lied von Geflüchteten als Vergewaltiger gesungen und Afrikaner mit dem N-Wort beschimpft sowie diese unter anderem als "Messerer" bezeichnet. "Das Landgericht hat das Urteil vom Sommer bestätigt", so Weitner. Damals sei Cran zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden, eine Gesamtstrafe von 2700 Euro, erklärt der Gerichtssprecher. "Er kann dagegen Berufung einlegen, dann landet der Fall als Nächstes vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht", sagt Weitner.

Cran war unter anderem 2016 seines Amts als Sprecher des Bundesverbands der Trauerredner enthoben worden, nachdem er mehrere Gesangsauftritte bei Pegida absolviert hatte. In einem aktuelleren Lied auf seinem Youtube-Account singt Cran unter anderem davon, dass "der Deutsche Geist zu seinem Siege reift" sowie vom "Erwachen uns’res einen Reiches". Einen verstorbenen Blogger verabschiedete der Nürnberger 2020 bei Youtube mit den Worten "Gruß nach Walhall, lieber Kamerad - und Heil dir".

https://www.infranken.de/lk/nuernberg/nuernberg-musiker-beschimpft-fluechtlinge-oeffentlich-gericht-bleibt-gnadenlos-art-5387670
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