Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1508457 mal)

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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10035 am: 17. Februar 2022, 11:29:44 »
Na gut, ein Nazi mit Kinderpornos, so weit so normal. Aber ein klein bisschen BTM wäre doch nicht zu viel verlangt: https://www.n-tv.de/politik/Der-NSU-2-0-Komplex-ist-nicht-aufgeklaert-article23129776.html

Sehe da keinen echten Widerspruch:

Sich genüsslich an der Angst und der existentiellen Verunsicherung seiner Opfer einen runterzuholen aufzuputschen, ist doch im Prinzip nur die andere, also die aggressive Seite vom "Kick", ähnlich dem BTM- Missbrauch.

Ein ähnlichliches psychologisches Muster, also die Lust am Quälen hilflos ausgelieferter und/ oder körperlich stark unterlegener Opfer, spielt ja auch beim Kindesmissbrauch (egal aktiv oder passiv als visueller Konsument) die entscheidende Rolle und mit dieser ganzen billigen und leicht durchschaubaren Einzeltäter- Schuldabwehr- oder Täter- Opferumkehrnummer werden die echten Opfer noch ein zweites Mal traumatisiert.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2022, 11:32:06 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10036 am: 17. Februar 2022, 12:10:41 »
Wieder mal erfolgreich den Schergen der Firma Polizei gezeigt, was Sache ist:_


Zitat
17.02.2022 – 11:47

Polizeipräsidium Ludwigsburg

POL-LB: Leonberg: 55 Jahre alte Frau leistet Widerstand bei Verkehrskontrolle
Ludwigsburg (ots)

Reichsbürgerin will nicht von der Firma Polizei kontrolliert werden #leonberg

Am Mittwochvormittag führten Beamte des Polizeireviers Leonberg in der Grabenstraße in Leonberg eine stationäre Verkehrskontrolle durch. Da eine 55 Jahre alte PKW-Lenkerin nicht angeschnallt war, sollte sie gegen 10.00 Uhr einer Kontrolle unterzogen werden. Die 55-Jährige verweigerte jedoch jegliche Mitwirkung. Sie verriegelte den PKW und versuchte das zuvor geöffnete Fahrerfenster zu schließen. Einem Beamten gelang es, dies zu verhindern. Eine seiner Kolleginnen konnte hierauf die Fahrzeugtür öffnen. Da die 55-Jährige weiterhin alle Aufforderungen der Polizisten und Polizistinnen ignorierte, musste sie aus dem Fahrzeug herausgezogen werden. Die Frau begann nun um sich zu schlagen und zu treten. Aufgrund dessen wurde sie von mehreren Beamten zu Boden gebracht. Als ihr Handschließen angelegt wurden, erlitt eine Beamtin leichte Verletzungen. Die Frau wurde anschließend zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen zum Polizeirevier Leonberg gebracht. Die 55-Jährige und ihr Fahrzeug wurden durchsucht. Hierbei fanden die Polizisten selbsterstellte Personaldokumente auf, diese wurden beschlagnahmt. Auch das Handy der Tatverdächtigen musste beschlagnahmt werden, da sie vermutlich Teile der Verkehrskontrolle aufgezeichnet hatte. Im Anschluss an die Maßnahmen wurde die 55-Jährige auf freien Fuß entlassen. Sie muss nun unter anderem mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: [email protected]
http://www.polizei-bw.de/

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/5149150

 :doh:
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #10037 am: 17. Februar 2022, 12:22:12 »
Wieder mal erfolgreich den Schergen der Firma Polizei gezeigt, was Sache ist:_

Und die haben es offenbar begriffen, wie man der Meldung entnehmen kann. Das mit den selbsterstellten Personaldokumenten hört sich wirklich verdächtig nach unserer werten Kundschaft an.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10038 am: 17. Februar 2022, 19:32:09 »
Und die haben es offenbar begriffen, wie man der Meldung entnehmen kann

Hier ist unser nächster Held:


Zitat
Kriminalität in Berlin

Prenzlauer Berg: Reichsbürger fährt bei Verfolgungsjagd Polizist an

Ein aufmüpfiger Reichsbürger erkennt die Polizei nicht an und leistet Widerstand. Polizisten ziehen ihn schließlich aus seinem Wagen und nehmen ihn fest.

, 17.2.2022 - 12:12 Uhr

Artikel anhören

Sabine Gudath
Ein sogenannter Reichsbürger hat bei seiner Flucht vor der Polizei einen Beamten angefahren und anschließend Widerstand geleistet. Nach Angaben der Polizei war der 55-Jährige den Einsatzkräften am Mittwochvormittag auf der Wisbyer Straße in Prenzlauer Berg aufgefallen, weil an seinem Land Rover keine Versicherungsplakette angebracht war. Die Beamten forderten ihn daraufhin mit einer Winkerkelle zum Anhalten auf. Der Autofahrer ignorierte die Stoppsignale und lieferte sich anschließend eine Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Dabei touchierte er auf der Ostseestraße mit seinem Auto einen zivilen Einsatzwagen der Polizei. Doch auch die Kollision hielt ihn nicht auf. „Stattdessen fuhr er einfach weiter und ignorierte sämtliche Aufforderungen zum Stehenbleiben“, erklärte ein Polizeisprecher. Als der Wagen kurz darauf an der Kreuzung Ostseestraße/Greifswalder Straße an einer roten Ampel stoppte, rannte ein Beamter zu dem Land Rover, wies sich als Polizist aus und forderte den Fahrer abermals auf, anzuhalten. Als die Ampel auf Grün umschaltete, habe der Flüchtige Gas gegeben und dabei den Polizisten angefahren. Der Beamte habe dabei eine leichte Handverletzung erlitten, so der Sprecher.

Reichsbürger erkennt Polizei nicht an und leistet Widerstand
Die Einsatzkräfte forderten daraufhin Verstärkung an. Zusammen gelang es den Polizisten, den Autofahrer auf der Charlottenburger Straße zum Stehen zu bringen. Bei seiner Festnahme habe er massiven Widerstand geleistet, so die Polizei. Dabei habe er immer wieder deutlich gemacht, dass er die Beamten nicht anerkennen würde und der Reichsbürgerbewegung zugehörig sei. Er weigerte sich, aus dem Fahrzeug zu steigen. Erst als mehrere Polizisten an seinem Wagen standen und drohten, die Autotüren gewaltsam zu öffnen, lies er das Beifahrerfenster herunter.

Beamte konnten daraufhin die Tür öffnen und den Mann gewaltsam aus dem Wagen ziehen. Zu den ihm gemachten Tatvorwürfen habe er sich laut Polizei nicht äußern wollen. Er wurde vorläufig festgenommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und sein Fahrzeug sichergestellt. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der gefährlichen Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

https://www.berliner-zeitung.de/news/polizeibericht-berlin/prenzlauer-berg-reichsbuerger-faehrt-bei-verfolgungsjagd-polizist-an-li.212368


Das Angebot Die Einladung in die Filiale der Firma Polizei war so unwiederstehlich, die konnte er nicht ablehnen!


 :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10039 am: 17. Februar 2022, 19:42:33 »
Aber an der roten Ampel hat er angehalten.  :clap:
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10040 am: 17. Februar 2022, 20:01:56 »
@Gerntroll : sowas gab's ja im Reich auch schon, glaub.  ;)

______________________________


Längerer Artikel der SZ über die Sekretärin von Stutthof:




Zitat
Prozess gegen KZ-Sekretärin

Die Bürokratin des Terrors

17. Februar 2022, 16:22 UhrLesezeit: 11 min
Prozess gegen KZ-Sekretärin: Sie schrieb für Menschen, die über den Tod verfügten. Ist sie also ein weiteres Rädchen, das die Tötungsmaschine der Nazis am Laufen hielt? Die Staatsanwaltschaft wirft Irmgard F. Beihilfe zum Mord in mehr als 11 000 Fällen vor.Detailansicht öffnen

Sie schrieb für Menschen, die über den Tod verfügten. Ist sie also ein weiteres Rädchen, das die Tötungsmaschine der Nazis am Laufen hielt? Die Staatsanwaltschaft wirft Irmgard F. Beihilfe zum Mord in mehr als 11 000 Fällen vor. (Foto: Christian Charisius/dpa)

Irmgard F. war 18, als sie im KZ Stutthof im Büro des Lagerkommandanten anfing. Jetzt ist sie 96 und muss sich vor Gericht verantworten, wegen Beihilfe zum Mord in 11000 Fällen. Über die Frage, wie viel Mitschuld eine Schreibkraft am Holocaust hat.

Von Peter Burghardt, Hamburg

Erst ruckelt es ein wenig, dann hört und sieht man sie ganz deutlich. Asia Shindelman aus den USA, geboren vor 93 Jahren in Litauen, beugt sich daheim in Wayne, New Jersey, über ein Notebook. Rosa Kostüm, die Haare toupiert, die Nägel lackiert, die Lippen nachgezogen, die Stimme warm und klar. Auf Flachbildschirmen ist sie jetzt in diesem norddeutschen Gerichtssaal zu sehen.

Asia Shindelman war 16, als sie mit ihrer Familie im Juli 1944 in das KZ Stutthof bei Danzig verschleppt wurde. "Es ist 80 Jahre her, aber ich weiß meine Nummer noch auswendig", sagt sie auf Russisch, ihrer Muttersprache. Eine Dolmetscherin übersetzt, "54138". Die Zeugin wiederholt die Zahl jetzt noch mal, fünf, vier, eins, drei, acht. Sie hat fast ein Leben lang auf diesen Moment gewartet. Asia Shindelman, die Nebenklägerin.
Spoiler
Das Landgericht Itzehoe verhandelt hier in Schleswig-Holstein seit Oktober den Fall Irmgard F., 96 Jahre alt. Als junge Frau war sie Sekretärin im KZ Stutthof. Zum ersten Mal muss sich eine Zivilistin in Deutschland für Verbrechen im Todeslager der Nazis verantworten, die Staatsanwaltschaft wirft ihr Beihilfe zum Mord in mehr als 11 000 Fällen vor. Es ist ein zäher Prozess, der gleich damit anfing, dass er nicht anfing.

Sie trug keine Uniform und kein Gewehr, sie saß an der Schreibmaschine: eine Bürokratin des Terrors
Zum Prozessbeginn lief die fast hundertjährige Angeklagte dem Gericht davon, bei zwei Terminen zu Jahresbeginn war sie krank. Niemand weiß, wie und wann die Strafsache F. enden wird. Wird es überhaupt ein Urteil geben? Kann der ehemaligen Schreibkraft eines KZ-Kommandanten die Mitschuld am Holocaust nachgewiesen werden?

Irmgard F. sitzt in einem Rollstuhl, wegen Corona zwischen Plexiglasscheiben, als Asia Shindelman auf den Monitoren des Gerichts auftaucht. Die Angeklagte trägt ein beiges Kostüm, eine beige Mütze. Den Gehstock mit Silberknauf hat sie abgestellt, die Maske abgenommen und auch die Sonnenbrille, die sie immer aufsetzt, wenn Kameras in der Nähe sind. Helfer haben ihr einen Ohrstöpsel eingesetzt. "Können Sie so alles hören?", fragt der Vorsitzende Richter Dominik Groß. Sie nickt.

Aber Irmgard F. schweigt. Sie sagt hier kein Wort zu ihrer Vergangenheit. Was man weiß: Sie war 18, später 19 Jahre alt, als sie von 1943 bis 1945 im warmen Büro des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe arbeitete, während draußen im KZ Stutthof Gefangene wie Asia Shindelman litten und Tausende umgebracht wurden. Juristisch war die Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsende, deshalb gilt trotz ihres hohen Alters das Jugendstrafrecht.

Wegen der Zuschauer und Reporter tagt die Jugendkammer in einem umgebauten Logistikzentrum im Itzehoer Industriegebiet, nahe der Autobahn: China Logistic Center, erster Stock. Auch Schulklassen sitzen manchmal im Publikum, angewandter Geschichtsunterricht. Grauer Teppichboden, tiefe Resopaldecke, Leuchtstoffröhren und eine Uhr mit Klappziffern, die seit Prozessbeginn immer 13.43 Uhr anzeigt. Als sei die Zeit stehen geblieben.

Asia Shindelman war schon einmal Zeugin in einem NS-Verfahren, 2020 in Hamburg wurde der 92-jährige Bruno D. wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 5000 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte für die SS in Stutthof auf einem Wachturm gestanden, der Anklage galt er als "kleines Rädchen in der Tötungsmaschine des Konzentrationslagers". Mehrere SS-Wachleute wurden in den vergangenen Jahren zur Rechenschaft gezogen, gerade steht in Brandenburg ein 101-Jähriger vor Gericht.


Das Gericht tagt in einem umgebauten Logistikzentrum. Grauer Teppichboden, Leuchtstoffröhren und eine Uhr mit Klappziffern, die seit Prozessbeginn immer 13.43 Uhr anzeigt. Als sei die Zeit stehen geblieben. (Foto: Marcus Brandt/dpa)
Aber dieser Prozess ist anders, denn Irmgard F. trug keine Uniform und kein Gewehr. Sie saß an der Schreibmaschine.

Sie schrieb für Menschen, die über den Tod verfügten. Sie scheint ein weiteres kleines Rädchen gewesen zu sein, das diese monströse Tötungsmaschine am Laufen hielt, eine Bürokratin des Terrors. Und, das machte ihren Fall zur bizarren Weltnachricht: Am ersten Prozesstag, das war Ende September 2021, blieb ihr Platz im Gerichtssaal leer. Irmgard F. hatte dem Landgericht in einem handgeschriebenen Brief mitgeteilt, dass sie nicht zu den Verhandlungen kommen werde und sich von ihrem Verteidiger vertreten lasse. Sie wisse nicht, wofür sie sich verantworten solle. Außerdem habe sie gesundheitliche Probleme und wolle sich nicht zum Gespött machen. Sie kam nicht. "Nach Lage der Dinge ist die Angeklagte flüchtig", informierte Richter Dominik Groß das Publikum.

Eine 96-Jährige, die einst beim Massenmord mitgeholfen haben soll und jetzt in einem Taxi aus ihrem Altenheim in Quickborn floh. Vier Stunden später wurde Irmgard F. von Polizisten an der Hamburger Stadtgrenze aufgegriffen. "Die deutsche Polizei nimmt eine 96-jährige Nazi-Verdächtige fest, die dem Gericht zu entkommen versuchte", meldete die New York Times.

Sie habe sich gefreut, dass alle so lange Gesichter gemacht hätten, gab Irmgard F. bei ihrer Verhaftung zu Protokoll. Sie werde mit Dreck beworfen und habe nur noch Feinde, auch im Pflegeheim. Deswegen sei sie gegangen, sie habe bewiesen, dass sie das könne. Von Schuldgefühlen keine Spur. Auch ihr körperlicher Zustand schien nicht so übel zu sein, für einen Fluchtversuch reichte es jedenfalls.

Als die Zeugin redet, wirkt die Angeklagte abwesend und nestelt an ihrem Hörgerät herum
Sie kam in Untersuchungshaft und wurde nach ein paar Tagen mit einem elektronischen Armband entlassen. Seitdem klingt Richter Groß jedes Mal erleichtert, wenn er ihre Anwesenheit feststellt. Die Verhandlungen finden wegen ihres Alters ohnehin nur maximal einmal die Woche statt und dürfen nicht länger als zwei bis drei Stunden dauern. Begleitet wird Frau F. immer von einer Ärztin oder einem Arzt aus dem gerichtsmedizinischen Dienst, ihren beiden Anwälten sowie einem Vertreter der Jugendgerichtshilfe.

Auf den Flachbildschirmen sieht man jetzt Asia Shindelman in den USA, neben ihr steht eine goldgeblümte Tasse, ab und zu huscht ihr Sohn Michael durchs Bild. Sie kam 1928 in der litauischen Stadt Šiauliai zur Welt. "Das Haus war von einem wunderschönen Garten umgeben", sagt sie. "Liebend und fürsorglich" sei ihre Kindheit gewesen. Dann marschierten die Nazis ein. "Und gleich ging das Morden los."

Die Shindelmans wurden ins Ghetto deportiert, dann nach Stutthof. "Schneller, schneller, heraus, verfluchte Judenbande", hätten die SS-Leute in die Viehwaggons geschrien, die Zeugin Shindelman sagt das auf Deutsch. Dann die Selektion, ihre Oma sah sie nie wieder, der Vater kam später nach Dachau und war nach dem Krieg ein ausgezehrter Mann. Die engen Baracken in Stutthof, die nackten Pritschen, das Stehen und Knien beim Appell, die wässrige Suppe. Wer nicht mehr konnte, "dem haben die Deutschen den Rest gegeben". Asia Shindelman spricht konzentriert, vor ihr liegen Blätter mit Notizen. "Die deutschen Aufseher durften mit uns alles tun", sie hätten Gefangene gegen den elektrisch geladenen Stacheldrahtzaun geworfen oder zu den Hunden. "Erschießen durften sie uns auch. Alles war erlaubt. Die Deutschen konnten uns auch totschlagen." Dann ist kurz Stille, nur die Klimaanlage surrt.

Irmgard F. schaut im Gericht selten in Richtung der Flatscreens der Videoübertragung, ab und zu fährt sie sich durchs Gesicht. "Frau F. hat sich das Hörgerät rausgenommen", sagt der Richter, Irmgard F. nestelt am linken Ohr herum, als ob sie das Gerät störe, ein Helfer setzt die Ohrmuschel wieder ein. Die Angeklagte wirkt bei all dem wie abwesend.

"So quälten wir uns den ganzen Tag", sagt Asia Shindelman und erzählt, wie sie nach stundenlangen Fußmärschen Schützengräben ausheben mussten. Es war der kalte Herbst 1944, die Rote Armee näherte sich. Der Richter erlaubt eine kurze Pause, die Angeklagte muss auf die Toilette, die Dixi-Klos sind draußen. Dann wird die Vernehmung von Asia Shindelman bis zum nächsten Termin unterbrochen und Irmgard F. in den Aufzug geschoben.

Der Ort, an dem sich diese beiden Leben vor langer Zeit das erste Mal kreuzten, liegt in Polens Nordosten, nahe der Ostsee. Aus Danzig, dem heutigen Gdańsk, fährt man eine Stunde über flaches Land nach Stutthof, polnisch Sztutowo. Die KZ-Gedenkstätte ist zwischen Strand und Gleisen. Es sind Gleise, die bis nach Auschwitz führten. 65 000 Menschen wurden hier umgebracht. Erschossen, vergast, gehängt, sie starben an Krankheiten, Schlägen, an Gift aus Todesspritzen.

Prozess gegen KZ-Sekretärin: 65 000 Menschen wurden im KZ Stutthof umgebracht: erschossen, vergast, gehängt, sie starben an Krankheiten, Schlägen, an Gift aus Todesspritzen.Detailansicht öffnen
65 000 Menschen wurden im KZ Stutthof umgebracht: erschossen, vergast, gehängt, sie starben an Krankheiten, Schlägen, an Gift aus Todesspritzen. (Foto: mauritius images/Alamy Stock Photos)
Zwei Leben. Die Nebenklägerin Shindelman und die Angeklagte F., die zwei Jahre lang die Stenotypistin des Kommandanten war. Begegnet sind sich die beiden Frauen in Stutthof wahrscheinlich nie.

Irmgard F. hatte ihr Dienstzimmer in der Kommandantur, nördlicher Flügel. Der Backsteinbau hat sich kaum verändert, wenn man von den Hakenkreuzfahnen absieht, die auf alten Fotos zu sehen sind. Davor ist immer noch ein Teich, damals schwammen hier Schwäne herum, es war eine zynische Idylle. Dahinter das hölzerne Tor zum sogenannten Alten Lager, an dessen Ende die frühere Gaskammer liegt und das Krematorium. Daneben das Neue Lager, zwischen Stacheldrahtzäunen, Wachtürmen und Gedenksteinen. Fotos in einem ehemaligen Gewächshaus zeigen ausgemergelte Körper. "Todesursache offene Lungenentzündung", steht auf einem Totenschein.

"Es ist nicht möglich, hier zu sitzen und nichts zu sehen", sagt Marcin Owsiński. Er steht in dem Zimmer, das damals das Schreibzimmer von Irmgard F. war, die damals noch Irmgard D. hieß. Eine Abstellkammer, Bücher stapeln sich auf einem Tisch. Durch die Fenster sieht man rüber ins Lager, dorthin, wo damals Asia Shindelmans versuchte zu überleben.

Durch eine Durchgangstür geht es in das ehemalige Büro von Lagerchef Hoppe. Schuhe quietschen auf hellem Parkett, es riecht nach Bohnerwachs. Marcin Owsiński leitet seit vielen Jahren die wissenschaftliche Abteilung des KZ-Museums. "Ich kenne diese Zimmer gut", sagt er. "Sie sind immer leer. Vielleicht gibt es jetzt ein Gesicht dazu", das Gesicht von Irmgard F.

Die Anklage geht davon aus, dass sie "teilweise bis ins Detail" wusste, was in Stutthof geschah
Irmgard F. kommt aus der Umgebung von Danzig, sie begann nach einer kaufmännischen Lehre als Stenotypistin bei der Dresdner Bank, der Hausbank des NS-Regimes. Am 1. Juni 1943 wechselte sie ins KZ Stutthof und blieb bis zum 1. April 1945, bis zur Evakuierung. Im Stutthofer Archiv mit seinen 200 000 Dokumenten findet sich offenbar nicht viel zu zivilen Angestellten, der Historiker Owsiński und sein Team hätten gern mehr Fotos, Briefe, Erinnerungen. Alles, was das Bild vom Alltag des Grauens vervollständigen könnte. Im Gericht in Itzehoe schilderte der historische Sachverständige Stefan Hördler, dass in der Stutthofer Kommandantur auch gefeiert wurde und gespeist, dass es Schunkellieder gab, Varieté und "weltanschaulichen Unterricht".

Irmgard F. war selbst mehrmals Zeugin. Verhört wurde sie unter anderem vor dem Prozess gegen Kommandant Hoppe, der nach dem Urteil 1957 gerade mal drei Jahre im Gefängnis saß, danach ein unauffälliges Leben führte und 1974 starb. In einer Befragung soll sie gesagt haben, dass auch Befehle für Erschießungen und Deportationen über ihren Schreibtisch gegangen seien. Aber die meisten ihrer alten Aussagen dürfen jetzt nicht vom Gericht verwendet werden. Sie wurde damals offenbar nicht über ihre Rechte belehrt.

In Befragungen vor diesem Prozess behauptete Irmgard F. in ihrem Zimmer im Seniorenheim, das Lager an sich nie betreten und mit den Morden nichts zu tun gehabt zu haben. "Lächerlich" seien die Ermittlungen nach all den Jahren. Fotos oder Dokumente von damals habe sie seit der Flucht aus dem Osten oder dem Umzug ins Altenheim keine mehr. Was ihre Arbeit für den KZ-Kommandanten Hoppe betraf, so könne sie sich "nur an Bestellungen für Gartenbedarf erinnern", so ein ermittelnder Staatsanwalt.

"Ich kenne keine Sekretärin, die keine Ahnung hat, was in der ganzen Korrespondenz steht", sagt Marcin Owsiński, der jetzt in dem Zimmer steht, in dem sie damals gearbeitet hat. Owsiński hat mehr als hundert Überlebende interviewt, die meisten von ihnen sind inzwischen tot. Er hat ein Buch über den ersten Stutthof-Prozess 1946 in Gdańsk geschrieben und stieß dabei auf eine deutsche Wachfrau, die in jenem Prozess nur deshalb nicht zum Tod verurteilt wurde, weil sie sich nach wenigen Wochen im KZ zum Roten Kreuz zurückversetzen ließ. "Es geht hier um ein einfaches Wort" sagt Owsiński. "Nein."

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Irmgard F., vormals Irmgard D., zur Anstellung im KZ gezwungen wurde. Damals holten die Nazis zwar immer mehr Frauen als Aufseherinnen, Telefonistinnen oder Sekretärinnen in die Lager, weil die Männer im Krieg gebraucht wurden, aber die Zivilistinnen kamen in der Regel freiwillig. Nach dem Krieg heiratete Irmgard F. einen ehemaligen SS-Oberscharführer, den sie im KZ kennengelernt hatte. Sie bekam laut dem Historiker Stefan Hördler in der Nachkriegszeit zu Hause Besuch von den SS-Männern Paul Werner Hoppe und Arno Chemnitz. Auch das wirkt nicht so, als hätte sie Gewissensbisse gehabt. Die Anklage geht davon aus, dass sie "teilweise bis ins Detail" gewusst habe, was in Stutthof geschah. Sie habe "die reibungslose Funktionstüchtigkeit des Lagers gesichert".

Prozess gegen KZ-Sekretärin: Vor dem Prozess behauptete Irmgard F., das Lager an sich nie betreten und mit den Morden nichts zu tun gehabt zu haben. Die Anklage sieht das anders.Detailansicht öffnen
Vor dem Prozess behauptete Irmgard F., das Lager an sich nie betreten und mit den Morden nichts zu tun gehabt zu haben. Die Anklage sieht das anders. (Foto: Getty Images)
Und doch fragen sich manche, wie die einstige KZ-Sekretärin mit 96 vor diesem Jugendgericht landen konnte. Hans-Jürgen Förster sagt: "Rechtlichkeit hat kein Verfallsdatum." Der frühere Bundesanwalt vertritt gemeinsam mit Thomas Walther vier der 31 Nebenkläger und Nebenklägerinnen. Die Rechtsprechung hat sich geändert, inzwischen gilt auch Beihilfe zum Mord bei den NS-Verbrechen als Tatbestand. Ermittler wie Förster und Walther trugen entscheidend dazu bei, dass die Fahndung nach mutmaßlichen Tathelfern wieder aufgenommen wurde und manche von ihnen vor Gericht kamen. Aber Rechtlichkeit hat nur dann kein Verfallsdatum, wenn Mord oder Beihilfe zum Mord bewiesen wird, weil nur Mord nicht verjährt. Die meisten Täter sind ohnehin längst tot.

Auch der Anwalt Förster ist ziemlich entsetzt, dass die Ermittlungen und der Start des Prozesses in der Strafsache Irmgard F. so verzögert wurden. Es hätte viel schneller gehen müssen, ganz zu schweigen von früheren Zeiten, als NS-Mordgesellen bundesweit davonkamen. Doch Hans-Jürgen Förster muss in diesem improvisierten Gerichtssaal daran denken, dass hier nicht nur Versäumnisse der Justiz nachgeholt werden. Sondern dass es hier um den Nachweis konkreter Schuld geht, um die Schuld einer damals jungen Frau an einer Schreibmaschine der KZ-Führung.

Und vor allem geht es um die letzten Überlebenden und um die Angehörigen der Toten. 1977 ermittelte Förster als junger Lübecker Staatsanwalt gegen einen Tatverdächtigen aus einem Außenlager des KZ Auschwitz, er machte Opfer ausfindig, traf sie. Seitdem ist ihm sehr bewusst, wie heilend Erinnerung sein kann - und wie schmerzhaft. Er wurde umarmt, er wurde beschimpft. "Das Urteil ist für die Opfer extrem wichtig", sagt Förster, auch wenn die meisten keine Rache wollten. Sie wollten meist nur gehört werden. Die Schuldfrage sei auch deshalb so bedeutend, weil sich viele Überlebende selbst schuldig fühlten. Weil sie überlebt haben.

"Angenehm ist es nicht, das aufzuwühlen", sagt in Itzehoe am siebten Verhandlungstag der Zeuge Josef Salomonovic aus Wien, 83. "Es ist eine moralische Pflicht." Er kam als Sechsjähriger nach Stutthof, sein Vater wurde dort mit einer Spritze ins Herz getötet. Er bringt ein Foto des Vaters mit ins Gericht, für ihn ist Irmgard F. "indirekt schuldig, auch wenn sie im Büro gesessen hat".

An diesem Dienstag, dem dreizehnten Verhandlungstag, wurde der Zeuge Abraham Koryski aus Haifa zugeschaltet. Er erzählt vom Horror in Stutthof, von Prügeln und dem Geruch verbrannter Menschen. Die Angeklagte interessiere ihn nicht, aber was geschehen sei, dürfe nie vergessen werden, sagt er. In den kommenden Wochen soll auch Chaim Golani aus Israel vernommen werden, Golani war Zwangsarbeiter im Stutthofer Krematorium.

Die Zeugin erzählt vom Todesmarsch, von Leichen und Schnee, der Richter drängelt
Es ist Ende Januar, als Asia Shindelman ihre Aussage fortsetzt, Wochen nach dem ersten Teil. Wieder eine Videoschalte nach Amerika, sie trägt diesmal eine gestreifte Wolljacke und eine Perlenkette. Sie erzählt, wie sie als Zwangsarbeiterin eiternde Geschwüre bekam, wie ihr Hände und Füße erfroren. Im Sommer färbe sich die Haut an Fingern und Zehen seitdem weiß, an den Knien habe sie immer noch Narben. Sie erzählt vom Todesmarsch 1945 nach Deutschland, von Leichen und Schnee, von Hunger und Erschöpfung. Wie sie jeden Morgen den deutschen Soldaten melden mussten, wer gestorben sei. Sie hatte Typhus und hohes Fieber, ihre Mutter konnte nicht mehr aufstehen. Dann kamen die Russen. Dann war der Krieg vorbei.

Als wieder eine Toilettenpause für Irmgard F. ist, sagt Asia Shindelman: "Ich verstehe doch, es ist auch für Sie sehr, sehr anstrengend." Sie ist pensionierte Chemikerin, hat zwei Söhne, vier Enkel und fünf Urenkel. Der Richter Dominik Groß will die Sitzung dann rasch schließen, es sind die Nebenklägeranwälte, die noch mal nachfragen. "Ich muss Ihnen sagen, dass das KZ Stutthof die regelrechte Hölle war", sagt Asia Shindelman, "selbst Tiere wurden dort besser behandelt."

Das Gericht drängt jetzt, aber sie beantwortet noch die Fragen eines Anwalts. Redet über die Schäferhunde in Stutthof: "Stellen Sie sich vor, auf Sie wird ein Hund gehetzt, der reißt Sie in Stücke, und die Hunde fressen von dem Fleisch", sagt Asia Shindelman, ihre Stimme stockt. "Können Sie sich das vorstellen?"

Irmgard F. setzt sich die Brille auf, reibt sich die Stirn, während Asia Shindelman davon erzählt, wie Goldzähne aus Menschen herausgerissen und Häftlinge zu Tode gepeitscht wurden. Den Wächtern habe es Spaß gemacht, sagt sie. Nie habe sich danach eine deutsche Behörde an sie gewandt, Steven Spielberg dagegen interviewte sie gleich nach ihrem Umzug Anfang der Neunzigerjahre in die USA. Erst 75 Jahre nach Stutthof wurden deutsche Ermittler auf sie aufmerksam.

"Ich muss darauf hinweisen, dass Frau F. sichtbar am Ende ist", sagt jetzt der Richter, die Sitzung wird vertagt. "Danke für Ihre Geduld, Ihr Interesse, Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Menschlichkeit", sagt Asia Shindelman in den USA, dann wird der Bildschirm schwarz. Und vor dem Gebäude wartet das Fahrzeug, das Irmgard F. zurück ins Altenheim bringt.
[close]

https://www.sueddeutsche.de/politik/nationalsozialismus-konzentrationslager-prozess-ns-verbrechen-1.5530461


Sie war nachweislich dort, hat nachweislich mitbekommen, was passierte, hatte sich freiwillig von der Dresdner (Alt)Bank zum Dienst im KZ gemeldet, um die Zulage zu bekommen, hat das System freiwillig unterstützt und nicht gekündigt als sie merkte, was ablief: Sieht nach klarer Beihilfe aus.

An den Aspekt des Geschichtsunterrichts hatte ich bei den bereits aufgeführten Gründen über den Nutzen des Verfahrens noch gar nicht gedacht.
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10041 am: 17. Februar 2022, 20:20:31 »
Zitat
@Gerntroll : sowas gab's ja im Reich auch schon, glaub.  ;)

Die Wortmarke gabs damals auch schon. Und die Ampel ist nicht einmal verbeamtet! Das Licht ist nur ein Vorschlag anzuhalten.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10042 am: 18. Februar 2022, 11:48:42 »
Das Licht ist nur ein Vorschlag anzuhalten.


Schulschließungsverfügungen sind auch nur Angebote.

Deshalb hat die Firma Polizei im Auftrag der Tochterfirma der GmbH gestürmt:  ;)


Zitat
Verfassungsschutz spricht von "Reichsbürgerszene"
"Zahlreiche Erkenntnisse": Regierung von Mittelfranken lässt illegale Schule dauerhaft schließen

Am Donnerstag (20. Januar 2022) hat die Polizei eine illegale Schule in Erlangen-Eltersdorf gestürmt. Nun wurde der Betrieb der Einrichtung untersagt. Den Behörden lägen "zahlreiche Erkenntnisse" vor.

Weil es erneut Hinweise gab, dass auf dem Gelände einer alten Mühle in Erlangen-Eltersdorf eine illegale Schule betrieben wurde, fand dort am Donnerstag (20. Januar 2022) ein größerer Polizeieinsatz statt. inFranken.de berichtete kurz danach über die Stürmung und die Hintergründe zur illegalen Schule. Die Einsatzkräfte platzten mitten in den "Unterricht", bei dem aus Sicht des Verfassungsschutzes "Reichsbürger" anwesend waren. Jetzt reagiert die Regierung von Mittelfranken nach "zahlreichen Erkenntnissen".

https://www.infranken.de/lk/erlangenhoechstadt/erlangen-regierung-laesst-illegale-schule-dauerhaft-schliessen-zahlreiche-erkenntnisse-art-5376766


(Man hat hat 3. Feb. schon einmal „gestürmt“, das scheint eine wiederkehrende Veranstaltung zu werden.)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10043 am: 18. Februar 2022, 12:18:09 »
Zitat von: Gerntroll
Das Licht ist nur ein Vorschlag anzuhalten.
Das ist (oder war) in Paris so. Bei Rot darf man vorsichtig drüber, solange man niemanden behindert. Das scheint dort auch weitgehend zu funktionieren.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10044 am: 18. Februar 2022, 19:45:25 »
Wohin Wahn führen kann:    :(



Zitat
Kriminalität Antisemitismus Brandenburg
Tod von fünfköpfiger Familie bei Königs Wusterhausen: Täter glaubte an jüdische Weltverschwörung

Ein Motiv für den Tod einer Familie, bei der ein Mann seine Frau und drei Kinder tötete und dann sich selbst, ist auch Antisemitismus.

Der Mann soll überzeugt gewesen sein, dass der Staat mit der Impfkampagne einen „bösen“ Plan verfolge und eine neue Weltordnung unter jüdischer Führung gründen wolle.

Weitere Motive des Mannes seien Rassismus, Ablehnung des Staates und der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.
18.02.2022, 17:27 Uhr
Spoiler
Potsdam. Antisemitismus war nach Angaben der Brandenburger Polizei einer der Gründe für den gewaltsamen Tod einer ganzen Familie im vergangenen Dezember in Senzig bei Königs Wusterhausen. Nach ausgewerteten Chatverläufen der sichergestellten Handys des Familienvaters, der seine Frau, seine drei Kindern und dann sich selbst tötete, ergebe sich auch dieses Motiv, sagte Torsten Herbst, Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums, am Freitag auf Anfrage. Zuvor hatten die „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ und die „Märkische Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Anfang Dezember waren in einem Einfamilienhaus im Ortsteil Senzig fünf Leichen entdeckt worden: drei Kinder im Alter von vier, acht und zehn Jahren, ein 40-jähriger Mann und seine gleichaltrige Frau. Der Familienvater soll erst die Kinder und seine Frau und anschließend sich selbst mit einer Schusswaffe getötet haben. In einem Abschiedsbrief soll der Vater seine Sorge vor einer Verhaftung mitgeteilt haben, weil er das Impfzertifikat seiner Frau habe fälschen lassen.

Täter glaubte an jüdische Weltverschwörung
Das Bundesinnenministerium hatte in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Petra Pau zu antisemitischen Straftaten im vierten Quartal 2021 geschrieben, dass auch die Tat von Senzig dazu zähle. Nach derzeitigem Kenntnisstand sei der Mann überzeugt gewesen, dass der Staat mit der Impfkampagne einen „bösen“ Plan verfolge und die Weltbevölkerung um die Hälfte reduzieren sowie eine neue Weltordnung unter jüdischer Führung gründen wolle.

Die Einordnung der Tat als „antisemitisch“ ergebe sich aus der Ansicht des Mannes, dass es eine jüdische Weltverschwörung gebe, hieß es. Nach Angaben von Polizeisprecher Herbst sind weitere Motive des Mannes Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Ablehnung des Staates und Ablehnung des Gesundheitswesens und der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

Opferperspektive Brandenburg zeigt sich erschüttert
Die Opferperspektive Brandenburg - Beratungsstelle für Betroffene von rechter Gewalt - äußerte sich erschüttert. Diese Tat zeige, welche enorme Gefahr von antisemitischen Verschwörungserzählungen innerhalb der Coronaleugner-Bewegung ausgehe, sagt Judith Porath, Geschäftsführerin der Opferperspektive.

Dass sie durch die Ermittlungsbehörden offiziell als antisemitisch motiviert gewertet werde, sei ein wichtiger Schritt. Da es jedoch kein Gerichtsverfahren geben könne, werde eine öffentliche und lückenlose Aufklärung gefordert, wie es zu der Tat kommen konnte. Es müsse auch untersucht werden, inwiefern coronaleugnende sowie rechte Netzwerke an der Radikalisierung des Täters beteiligt waren.

Haben Sie Suizidgedanken? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern:

Telefonhotline (kostenfrei, 24 h), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste:

(0800) 111 0 111 (ev.)

(0800) 111 0 222 (rk.)

(0800) 111 0 333 (für Kinder / Jugendliche)

E-Mail unter www.telefonseelsorge.de

RND/dpa
[close]
https://www.rnd.de/panorama/fall-koenigs-wusterhausen-taeter-glaubte-an-juedische-weltverschwoerung-QABNOM6G45T2MSZCHZHAGZOJOY.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10045 am: 21. Februar 2022, 07:30:49 »
Wenn der nationale Durchmarsch an 500 Stimmen zu scheitern droht ...   :whistle:


Zitat
Frankreichs Präsidentschaftswahl
Macron-Gegnern Le Pen und Zemmour droht Aus
20.02.2022, 16:27 Uhr

In Frankreich konkurrieren viele Politiker im konservativen Spektrum um das Präsidentenamt. Doch den beiden ultrarechten Le Pen und Zemmour fehlen gesetzlich vorgeschriebene Unterstützerstimmen. Auch der Linke Mélenchon könnte vorzeitig ausscheiden. Die Betroffenen finden die Regel unfair.

Der rechtsextreme Bewerber um das Präsidentenamt in Frankreich, Eric Zemmour, könnte die nötige Unterstützung von gewählten Vertretern für seine Kandidatur verfehlen. "Ich habe keinerlei Sicherheit, es ist sehr schwer", sagte der ehemalige Journalist in einer Fernsehsendung. Auch die rechtspopulistische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen und ihre Partei Rassemblement National kämpfen noch um die nötigen Unterschriften von Bürgermeistern und Abgeordneten.

Wer in Frankreich für das Amt des Staatschefs kandidieren will, braucht dafür 500 Unterstützerunterschriften von gewählten Mandatsträgern. Bis zum 4. März um 18.00 Uhr müssen diese vorliegen, um bei der ersten Runde der Wahl am 10. April wählbar zu sein.
Spoiler
Er und seine Berater würden derzeit jeden Tag Stunden damit verbringen, Frankreichs Bürgermeister abzutelefonieren, "um zu versuchen, sie zu überzeugen", sagte Zemmour. "Die Bürgermeister sagen mir: 'Ja, Sie sind großartig, wir sind mit Ihnen einverstanden', aber sie haben Angst", da ihre Namen veröffentlicht würden. Zemmour verweist auf die Umfragen, in denen er gut dastehe. Sollte er nun wegen der fehlenden Unterschriften nicht kandidieren können, würde die Wahl "illegitim".

"Das macht alles keinen Sinn"
Auch Le Pen, die bereits zwei Mal kandidierte und 2017 in die Stichwahl gegen den heutigen Präsidenten Emmanuel Macron eingezogen war, ist mit dem System der Unterstützerunterschriften nicht zufrieden. "Das macht alles keinen Sinn", sagte der Sprecher ihres Rassemblement National am Sonntag dem Radiosender FranceInfo. "In allen Umfragen ist Marine Le Pen die Hauptgegnerin von Emmanuel Macron", aber "andere, weniger repräsentative Kandidaten haben sich bereits qualifiziert".

Nach aktuellen Angaben des Verfassungsrates vom Donnerstag, der die Unterstützerunterschriften sammelt, haben bislang sechs potenzielle Präsidentschaftskandidaten die vorgeschriebene Marke von 500 Unterstützern erreicht, darunter Amtsinhaber Macron, die Konservative Valérie Pécresse und die sozialistische Bürgermeisterin von Paris, Anne Hidalgo. Dem Grünen Yannick Jadot fehlen demnach nur noch 10 weitere Unterschriften. Le Pen hat bislang 366 Unterschriften gesammelt, Zemmour 291. Kämpfen muss auch der Linke Jean-Luc Mélenchon, der bislang bei 370 Unterstützern liegt.

Der mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilte Zemmour lag in den Umfragen zuletzt mit 15 Prozent gleichauf mit der Konservativen Pécresse, aber hinter Macron mit 25 Prozent und Le Pen mit 17 Prozent. Macron hat seine Kandidatur für eine zweite Amtszeit bislang nicht offiziell erklärt.

Quelle: ntv.de, mau/AFP
[close]
https://www.n-tv.de/politik/Macron-Gegnern-Le-Pen-und-Zemmour-droht-Aus-article23141467.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10046 am: 21. Februar 2022, 18:14:05 »
Ja.
Lustig.

Macht 55 Tagessätze!  :D



Zitat
Geldstrafe für Nazi-Mordphantasien
21. Februar 2022 Sebastian Lipp

Weil er mittels Bildern von Adolf Hitler einen perfiden »Vergasungs-Witz« und Mordphantasien gegen Migrant*innen ausdrücke, erhält 30-jähriger Ostallgäuer eine Geldstrafe.

Am Donnerstag musste sich ein 30-Jähriger wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ostallgäuer vor, am 14. Februar 2020 in einer aus 17 Personen bestehenden WhatsApp-Gruppe ein Bild von Adolf Hitler, welcher seine Hand zum Hitlergruß hebt, ein Bild von Adolf Hitler mit einem perfiden »Vergasungs-Witz« und zwei weitere Bilder von Adolf Hitler, die aus einer Bilderserie stammen, gepostet zu haben. In der Serie richtet sich Hitler an Migrant*innen und droht ihnen die Tötung an.

Gegen den entsprechenden Strafbefehl legte der Angeklagte Rechtsmittel ein, beschränkte diesen in der Hauptverhandlung am Donnerstag dann jedoch auf die Rechtsfolgen – erkannte also den Schuldspruch selbst an. So urteilte Richterin Dr. Görtler auf 55 Tagessätze zu je 60 Euro. (Az 8 Cs 360 Js 21633/20) Insgesamt muss der Ostallgäuer damit 3300 Euro sowie die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

https://allgaeu-rechtsaussen.de/2022/02/21/geldstrafe-fuer-nazi-mordphantasien-2/


Eigentlich dachte ich, Öffentlichkeit besteht erst ab ca. 30 Gruppenmitgliedern?
Ist Bayern da anders?
Oder kommt's auf die Mitglieder an?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10047 am: 21. Februar 2022, 18:27:12 »
Die Zahl 30 habe ich in diesem Kontext noch nicht gehört.
Für das UrhG habe ich folgende Definition ("recht viele") gefunden:

Zitat
Das Recht der öffentlichen Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 UrhG@ erfasst die Wiedergabe des Werkes gegenüber der Öffentlichkeit.
Die Wiedergabe eines Werkes erfordert eine Handlung, bei der ein Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird (vgl. § 15 Abs. 3 UrhG@), z.B. Buchtext vortragen (vorlesen) oder Videofilm zugänglich machen (siehe Wiedergabe, Rz.2).
Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist (§ 15 Abs. 3 UrhG@). Eine Mehrzahl von Personen müssen recht viele Personen sein. Maßgebend ist insbesondere, wie viele Personen gleichzeitig Zugang zum Werk haben (BGH, 09. Juli 2015 - I ZR 46/12, Rn 24-25). Nur wenige Personen, wie in einer Zahnarztpraxis, reichen nicht (vgl. EuGH, 15. März 2012 - C - 135/10, Rn. 84; Zahnarztpraxis). Der Begriff der Öffentlichkeit beinhaltet eine Mindestschwelle von Personen, eine kleine Mehrzahl von Personen genügt nicht (vgl. EuGH, 26. April 2017 - C-527/15, Rn. 44), d.h. eine allzu kleine oder gar unbedeutende Mehrzahl von Personen ist von der Einstufung als „Öffentlichkeit“ auszuschließen (EuGH, 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 43).
Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit dem Veranstalter oder den Besuchern, denen das Werk zugänglich gemacht wird,
durch eine persönliche Beziehung verbunden ist (§ 15 Abs. 3 UrhG@).
Eine öffentliche Wiedergabe ist anzunehmen, wenn die Wiedergabe für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist und eine persönliche Verbundenheit zwischen den Beteiligten nicht besteht, z.B. Filmvorführung im Kino.
Keine öffentliche Wiedergabe des Werkes liegt vor, wenn der Nutzer das Werk selbst wahrnimmt oder genießt, z.B. das Werk, liest, hört, anschaut (siehe Werkgenuss, Rz.13).
Eine Öffentlichkeit liegt auch nicht vor, wenn eine persönliche Verbundenheit zwischen den Beteiligten besteht (siehe Persönliche Verbundenheit, Rz.4).

Beim öffentlichen Ärgernis sind es "unbestimmt viele":

Zitat
Wann gilt eine Handlung als öffentlich i.S.v. § 183a StGB? Öffentlichkeit ist gegeben, wenn die Handlung nach den örtlichen Gegebenheiten von unbestimmt vielen Menschen, wenn auch nicht in Einzelheiten, so doch in ihrer Bedeutung, wahrgenommen werden kann.
« Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 18:33:46 von Knallfrosch »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10048 am: 21. Februar 2022, 18:53:03 »
Eigentlich dachte ich, Öffentlichkeit besteht erst ab ca. 30 Gruppenmitgliedern?

Bei 17 Chatmitgliedern halte ich das auch für falsch. Ein öffentliches Verwenden setzt nämlich die Möglichkeit voraus, dass das Kennzeichen von unbestimmt vielen Personen oder von mir aus auch Menschen wahrgenommen werden kann.

So jedenfalls die mir aus meiner aktiven Zeit bekannte Rechtsprechung.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10049 am: 21. Februar 2022, 19:10:26 »
Die Zahl 30 habe ich in diesem Kontext noch nicht gehört.


Ach, das hab ich nur mehrmals in Presseartikeln gelesen, das ist nicht gefestigte Rechtsprechung oder hM.
__________________________

Zitat
"NSU 2.0"-PROZESS: ANGEKLAGTER DROHTE WOHL, 2-JÄHRIGE TOCHTER VON BASAY-YILDIZ ZU ERMORDEN

Frankfurt am Main - Erschreckende Drohungen! Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben hat die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz (46) am Montag als Zeugin ausgesagt.

Die Juristin war die erste Adressatin der Serie der Schreiben mit Todesdrohungen und rassistischen Beleidigungen, für die sich ein 54 Jahre alter Mann aus Berlin vor dem Frankfurter Landgericht verantworten muss.

In den Schreiben wurden auch Daten der Angehörigen der Juristin genannt und wiederholt gedroht, ihre damals zweijährige Tochter solle ermordet werden.

Obwohl sie immer wieder in Schreiben bedroht oder beleidigt werde, habe sie damals erstmals Anzeige erstattet, sagte Basay-Yildiz.

In diesem Fall hätten die privaten Daten den Unterschied gemacht. Die Juristin sprach von den Auswirkungen, die die Serie der Schreiben für ihre gesamte Familie gehabt habe.
Spoiler
Ihre Eltern seien stark verunsichert gewesen, ihr Mann und sie hätten sich Schutzmaßnahmen für die kleine Tochter überlegt.

"Die Erwähnungen meiner Tochter, das hat etwas in mir ausgelöst", sagte sie zu den Auswirkungen der Drohschreiben.

Im August 2018 bekam Seda Basay-Yildiz erste Todesdrohungen
Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander M. unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor.

Außerdem geht es um die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen.

Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Unter den Adressaten der Schreiben waren Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden.

Besonders häufig betroffen und heftigen Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt waren Frauen, die öffentlich engagiert und erfolgreich sind.

In seiner Einlassung in der vergangenen Woche hatte M. bestritten, die Schreiben verfasst zu haben.
[close]

https://www.tag24.de/justiz/frankfurt/nsu-2-0-prozess-alexander-m-drohte-wohl-2-jaehrige-tochter-von-basay-yildiz-zu-ermorden-2340838
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