Was soll man zu diesem "begründeten Widerspruch" schon sagen?
Manche Leute scheinen einfach lernresistent zu sein.
Der B. Sc. Dennis G. kann schon mal nicht schreiben. Sätze wie
Das Verfahren der zweiten Instanz lässt sich seit über einem Jahr und vier Monaten auf sich warten.
oder
Ein Erst- Zweitstimmensystem in Verbindung mit einer 5% Hürde ist meines Erachtens nach weiterhin seit Einführung, seit 1956 verfassungswidrig.
beweisen, dass er kein Deutsch kann.
Doch dazu kommt noch der Mangel an Logik und Einsicht. Dennis G. schreibt mehrmals, was seiner Ansicht nach verfassungswidrig sei, als ob dies jemanden interessierte. Man kann ein Wahlverfahren mit Erst- und Zweitstimme gewiss mit guten Gründen für problematisch halten, doch weil jemand dies tut, ist es nicht verfassungswidrig. Ein Gesetz ist erst dann verfassungswidrig, wenn das Bundesverfassungsgericht dies verbindlich festgestellt hat. Bis dahin ist ein Gesetz erst einmal anwendbar und gültig.
Davon abgesehen wird sich die BaFin schwerlich dafür interessieren, was Dennis G. über Verfassungsfragen denkt, sondern nur dafür, was er in Sachen Reichsbank, Gesundheitskasse usw. tut. Es geht in diesen Angelegenheiten einfach nicht um die Verfassung, sondern schlicht und einfach um die Anwendung alltäglicher Gesetzesbestimmungen.
Dass Dennis G. ein Problem mit logischem Denken hat, zeigt sich auch hier:
Bereits im Juli 2008 hatten die Karlsruher Richter das Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Wobei ich mich frage, wie man bisschen schwanger sein kann. Entweder verfassungswidrig oder nicht verfassungswidrig.
Es leuchtet zwar unmittelbar ein, dass eine Frau nicht ein bisschen schwanger sein kann, doch folgt daraus nicht, dass alle anderen Sachverhalte ebenfalls dichotomisch sein müssten. Ein Gesetz zum Beispiel enthält viele verschiedene Bestimmungen. Davon können gut und gerne die meisten verfassungsrechtlich unbedenklich sein und nur wenige oder sogar nur eine einzige Bestimmung verfassungswidrig. Das BVerfG hat denn auch 2008 nicht das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt, sondern - und das ist hier eine Besonderheit - das Zusammenspiel verschiedener Regelungen, die dazu führen konnten, dass durch sehr viele Überhangmandate die Erfolgswertgleichheit der Stimmen ausgehebelt wurde. Da dies ein relativ komplexer Vorgang ist, der sich durch das Zusammenspiel mehrerer einzelner Bestimmungen bei bestimmten Wahlergebnissen ergeben kann, hat das Gericht auch nicht eine einzelne Bestimmung für nichtig erklärt, sondern dem Gesetzgeber aufgetragen, binnen gesetzter Frist eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen.
Aber damit ist der Gipfel der Verständnislosigkeit noch nicht erreicht. Uns wird auch noch zugemutet zu erfahren, dass die "Reichsbank" nur "Kunstgegenstände" annehme. Bei diesen handelt es sich um Euro.
An dieser Stelle breche ich ab, sonst platze ich noch vor Entsetzen.
Vor Jahren hatte ich einmal einen Lehrer getroffen, der folgenden Satz von sich gab: "Unterrichte ein Jahr lang, und du bist so dumm wie deine Schüler." Zum Glück für ihn und für alle Schüler habe ich später erfahren, dass dieser Mann das Unterrichten aufgegeben und einen anderen Beruf ergriffen hat.
Doch in Anlehnung an seinen Ausspruch könnte man sagen: "Lies ein paar Schreiben von Dennis G., und du wirst so dumm wie er."