Tja, mein lieber Dude, Dein Angebot an den Staatsanwalt ist ja freundlich, und auch meine Wenigkeit fände es sehr lustig, wenn Fatzkes Anerbieten, sich vom Staatsanwalt einmal würgen zu lassen, von diesem angenommen und vom Gericht zugelassen würde.
Nur hat Fatzke, als totaler Blindgänger, der er nun mal ist, immer noch nicht begriffen, dass es dazu niemals kommen wird. Der Grund ist einfach der, dass der Strafbefehl wegen der unerlaubten Waffe längst rechtskräftig ist. Die einzige Möglichkeit, nach deutschem Recht ein neues Urteil zu erhalten, bestünde darin, neue Beweise vorzubringen, die zur Zeit der Verurteilung nicht bekannt waren und die den Sachverhalt in ein deutlich anderes Licht rücken. Das dürfte allerdings schwer fallen, und reines "Vergessen" eines Beweismittels gilt nicht.
Eine Anfechtung wäre theoretisch beim EGMR möglich, doch ist die Beschwerdefrist längst verstrichen, Fatzke hat es zudem versäumt, den innerstaatlichen Rechtsweg auszuschöpfen.
Zudem ist es auch so, dass es bei einer Waffe keine Rolle spielt, ob sie nun wirklich so einfach zum Würgen verwendet werden kann oder nicht. Bei einem Teil mit Sollbruchstelle, die eben gerade das Würgen verhindern soll, dürfte es sich in der Tat nicht um eine Würgewaffe handeln. Aber das spielt keine Rolle, weil die Einschätzung des Gesetzgebers gilt: Was das Gesetz als erlaubte oder unerlaubte Waffe definiert, ist es eben, auch wenn im Einzelfall die Sachlage durchaus anders sein mag. In den USA wurde mal eigens die Pen Pistol erfunden, um den Wortlaut des Gesetzes zu umgehen bzw. ad absurdum zu führen. Aber Fatzke hat nicht mal dieses Niveau.