Nun ja, wie be-eh schon sagte: Es gibt akademische Grade und es gibt Titel. Diese sollte man unterscheiden. Die Grade stehen grundsätzlich in einer bestimmten Rangfolge. Bachelor ist dabei der unterste Grad, der höchste ist je nach Land und System Dr., Dr. habil. oder auch ein PD bzw. Prof. tit.
Was den Umgang mit akademischen Graden angeht, so gilt zumindest in Deutschland, dass nur Dr. und Prof. "anredefähig" sind. Es gibt also keinen "Herrn Bachelor", auch keinen "Diplom Ingo", denn dies sind eben nicht anredefähige Grade, werden also in der Anrede nicht genannt. Daher sollte man sie auch nie vor den eigenen Namen setzen.
Persönlich halte ich es dementsprechend auch so, dass ich nur in offiziellen Schreiben in der Absender-Angabe Dr. vor den Namen setzen, denn dies ist die Anschrift, unter der man mich erreichen kann, an die ggf. ein nicht zustellbarer Brief zurückgeht. Dann aber werde ich angesprochen. Umgekehrt setze ich den Dr. mit dem Zusatz der verleihenden Fakultät bei der Unterschrift immer hinter den Namen. In Privatbriefen oder in Zusammenhängen, in denen es unangebracht ist, mit akademischen Graden zu hantieren, lasse ich jeden Hinweis weg.
Interessant ist übrigens, dass militärische oder ähnliche Grade, also Rangstufen einer Hierarchie, sich grundsätzlich gleich verhalten wie akademische Grade. Dabei gehen militärische Grade den akademischen vor. Deshalb schreibt man Herrn Gen. Dr. Wüterich, Frau Obst. Prof. Zelze usw. Beim Zusammentreffen mehrerer Grade verdrängt zumindest in der mündlichen Anrede der jeweils höhere den unteren, also wird aus Herrn Gen. a. D. Obst. i. Gst. Prof. Dr. Dr. h. c. Wichtig gesprochen der "Herr General Professor Wichtig".
Sodann ist es rechtlich so, dass auf eine Anrede mit einem akademischen Grad kein Anspruch besteht. Es handelt sich dabei um soziale Regeln, nicht um rechtliche. Wenn wir dem Herrn "B. sc." also seinen Bachelor nicht zuerkennen wollen, müssen wir dies nicht. Auch Dr. Oppermann darf ihm gerne zurückschreiben, ohne den sozial nicht geforderten, sondern sogar verpönten B. sc. zu verwenden.
(Anders halten es übrigens die Österreicher, aber das ist in Deutschland ohne Belang.)
Titel wurden auch bereits erwähnt: Titel sind zumeist ehrende Namenszusätze, die von dazu befugten Stellen verliehen werden. Dazu gehören Bezeichnungen wie "Kammersänger" u. dgl. Auch der Titel "Professor" wird manchmal vergeben, was zu Verwechslungen mit einem akademischen Grad (z. B. Prof. tit.) oder auch mit der Amts- und Funktionsbezeichnung Professor führt. Wer einen Lehrstuhl inne hat, trägt die Bezeichnung Professor als Amts- bzw. Funktionsbezeichnung. Folglich verliert er diese, wenn er seinen Lehrstuhl wieder aufgibt. Das ist nicht anders als z. B. beim "Bürgermeister": Nur wer dieses Amt tatsächlich ausübt, ist auch ein Bürgermeister. Wer zwar habilitiert ist, aber keinen Lehrstuhl hat, kann mancherorts den Prof. tit. verliehen erhalten. Diese Bezeichnung ist dann ein akademischer Grad. Wer aber als z. B. Leiter einer Landesbibliothek den Ehrentitel Professor erhalten hat, trägt keinen Grad, sondern einen Titel.
Auf den ersten Blick scheint das Alles etwas verwirrend, ist aber im Grunde einfach. Etwa so einfach wie der Unterschied zwischen natürlicher und juristischer Person, aber damit schon zu kompliziert für einen RD.
Über die famosen Schetinin-Schulen findet sich übrigens keine seriöse Quelle. Bei einer Suche im WWW gelangt man nur auf, hm, einschlägig bekannte Seiten. Auch in der pädagogischen Fachliteratur scheint Schetinin nicht bekannt zu sein.
Dass Peterleangs "Akademie" aus dem letzten Loch pfeift, dürfte klar sein. Peterleang hat ja auch keine Zeit, Frontalunterricht zu halten, wenn er dauernd vor Gericht sitzt.