Gleich am Anfang (min 3:54) offenbart Fitzek, einem Missverständnis zu erliegen, welches bei Reichis immer wieder vorkommt. Er räumt gegenüber der lauschenden Schar freimütig ein, die Bedeutung des Grundgesetzes nur aus seiner Sicht schildern zu können. Ob die Schöpfer des Grundgesetzes das ebenso gemeint haben, wisse er natürlich nicht. Dann fabuliert Fitzek über den Begriff Mensch, der ja nun nicht das Fleisch bezeichnen könne und so weiter.
Das Missverständnis liegt darin, dass Fitzek - wie viele andere Reichsbürger - meint, was sich der Gesetzgeber mit einem Gesetz gedach hat, sei völlig irrelevant. Man müsse einzelnen Begriffen - wie zum Beispiel dem Begriff Mensch - einfach nur seine eigene, abseitige Definition überstülpen und schon habe man das Gesetz, welches einem gefällt.
Richtige Juristen berücksichtigen bei der Auslegung von Gesetzen auch die Intention des Gesetzgebers. Das ist eigentlich selbstverständlich, denn der Gesetzgeber soll eben bestimmen, wo es lang geht, nicht irgendein halbseidener Wortakrobat. Wenn es etwa um die Religionsfreiheit geht, dann kann zwar ein Fundamentalist der Meinung sein, nur seine Religion sei eine wirkliche Religion und genieße daher Freiheit, das kann aber nichts daran ändern, dass der Gesetzgeber gerade die vielen unterschiedlichen Religionen schützen wollte. Oder wenn es um den Begriff Mensch geht, dann kann es zwar sein, dass ein Fitzek meint, nur er sei ein Mensch oder alle Menschen seien gar keine Menschen, sondern Götter, das ändert aber nichts daran, dass der Gesetzgeber mit "Mensch" Menschen im herkömmlichen Sinne meinte.
Daher ist es auch so, dass in einer universitären Vorlesung der Dozent selbstverständlich sagen kann, was der Gesetzgeber sich gedacht hat. Aber nicht so bei Fitzek. Dort erfährt man, was Fitzek sich so denkt, das muss reichen.