Der Kommentar des Tages: Die völkerrechtliche Betrachtung der aktuellen Situation!
https://www.ddbnews.org/kommentar-die-voelkerrechtliche-betrachtung-der-aktuellen-situation/
Der Lacher des Tages.
Russland könnte sich daher jederzeit auf die Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen beziehen ...
Könnte es erstens nicht, weil diese Klauseln schon lange als obsolet erklärt worden sind, weil zweitens gegen UN-Mitglieder keine kriegerischen Handlunger erlaubt sind, sie also keine Feindstaaten sein können, und drittens könnte Deutschland das auch. Man müsste diese Klauseln mal genau lesen, aber das ist ja nicht die starke Seite unserer werten Kundschaft.
... und die Kampfhandlungen gegenüber Deutschland, „Deutsches Reich“, in den Grenzen vom 31.12.1937, wieder aufnehmen ...
Also zunächst den Westen Polens angreifen? Schönen Gruß von der NATO. Und der Oblast Kaliningrad, also russisches Territorium, müsste ja dann auch angegriffen werden ... huch, da haut doch was nicht hin. (Hähä, stimmt auffällig.)
... und den vertraglichen Zustand aus der Schlußakte der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 wieder herstellen ...
Es gab in Potsdam nie einen Vertrag oder ein Abkommen, auch wenn man vom "Potsdamer Abkommen" spricht, sondern nur ein Protokoll, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche in Cecilienhof festgehalten wurden. Ein Vertrag hätte unterschrieben und auch ratifiziert werden müssen. Zwar hat sich das "Potsdamer Abkommen" als widerstandsfähiger erwiesen als so manch mit Trompetenstößen und Trommelwirbel geschlossenes wirkliches Abkommen, aber spätestens seit 1990 ist es erledigt, weil die friedensvertragliche Regelung, auf die in Potsdam wiederholt verwiesen wurde, in diesem Jahr getroffen wurde.
Sämtliche Vereinbarungen, die seitens der Bundesrepublik mit den Alliierten getroffen wurden, haben bezüglich Deutschland, „Deutsches Reich, keinerlei Bedeutung, da die Bundesrepublik nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, wie das Bundesverfassungsgericht 1973 noch einmal richtig feststellte.
Gähn ... liest auch jemand mal den zweiten Teil des Satzes, auf den die sich hier beziehen? Die Bundesrepublik Deutschland
ist das Deutsche Reich in seiner heutigen Gestalt, hat das Gericht festgestellt. Wer lebt und geschäftsfähig ist, der braucht keinen Rechtsnachfolger.
Eigentlich sind das doch alles ganz ganz olle Kamellen, aber nicht totzukriegen.