Deutsches Amt für Werteausgleich
Staatsbank des Bundesstaat Deutschland
VV/BSD - Sandstraße 59 - 40878 Ratingen
Kontoeröffnung und Kontoführung !
Herzlich Willlkommen beim DAW - Zahlsystem.
Deutsches Amt für Werteausgleich = DAW
Die offizielle Bezeichnung für die WERTEEINHEITEN ist DW-Einheit und als Kurzbezeichnung für die DW-Einheit gelten DW und Teile.
Die Einheiten sind im Einzelnen:
1 DW - ist aufsteigend ohne Beschränkung
untere Einheiten sind
50 Teile, 20 Teile, 10 Teile
5 Teile, 2 Teile und 1 Teil
Kontoeröffnung - Formulare - Voraussetzungen
Um derzeit ein Konto bei der DAW - Bank zu erhalten, ist zuerst einmal eine Registernummer notwendig, welche bereits bei der einfachen Anmeldung vom Meldeamt vergeben wird. Ohne Registernummer kann kein Konto eröffnet werden. Wer noch keine Registernummer hat, kann die Anmeldung hier über diesen Button sofort nachholen.
Wenn Sie die Registernummer erhalten haben, kann es nun weitergehen.
1) Konto - Eröffnung
Zuerst einmal drucken Sie das nachfolgende Stammdatenblatt aus und füllen alle Felder mit ihren Daten.
Dann benötigen Sie die Registernummer oder Abstammungsnummer und fügen Sie mindestens eine Kopie eines Ausweises bei.
Bitte ausdrucken und leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen!
Stammdatenblatt.pdf
Bei der Kontoeröffnung erhält der neue Teilnehmer vom DAW eine eindeutige und einmalige Kontonummer. Diese gilt bis zu seinem Lebensende, sofern er dieses Konto nicht selbst kündigt. Eine Änderung behält sich die Zentrale Verbuchungsstelle (DAW) vor. Umstrukturierungen des DW die notwendig werden, bleiben ausschließlich dem DAW vorbehalten. Diese werden dem Kontoinhaber umgehend mitgeteilt. Bei Zahlungen an Empfänger, die durch räumliche Trennung den Zahlschein nicht persönlich austauschen können, hat der Zahler die Möglichkeit den Zahlschein selbst ohne Unterschrift des Empfängers bei DAW einzureichen. Sobald die Kontonummer erschaffen ist, wird im Amt ein entsprechendes Kontenblatt eingerichtet, welches zum Start mit 10.000.000 (zehn Million) Einheiten DW ausgestattet ist. Das ist der Startwert jedes Kontoinhaber, was späterhin gleichzeitig als bedingungsloses Einkommen sein wird, wie die Aufforderung mit diesem Kapital selbst und in eigenen Projekten für das Wohl aller Menschen aktiv zu werden. Der Kontoinhaber hat dieses Konto für seine "Geschäfte" und seinen persönlichen Bedarf zur Verfügung. Niemand kann es ihm ohne seine Zustimmung nehmen, außer er verliert jeden Anspruch auf die jeweils aktuellen Summen durch seine eigene Kontoauflösung. Bürger erhalten den vollen Zugriff auf das Konto derzeit ohne Altersbeschränkung. Die Vergabe an jüngere Teilnehmer sind vom Meldeamt genehmigungspflichtig.
Das ist die EINZIGE Adresse für die Zusendung aller Unterlagen die zum Zahlsystem gehören.
Bitte keine Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein.
ELEKTRONISCHE ZUSENDUNGEN WERDEN NICHT BERÜCKSICHTIGT und gelten als nicht eingegangen !
VV / BSD
Sandstraße 59
40878 Ratingen
für Fragen:
[email protected] 2) Anwendung der Zahlbelege und Buchungsblätter
Sobald der Kontoinhaber alle für den Zahlungsverkehr erforderlichen Daten erhalten hat, druckt sich dieser die Zahlscheine selbst aus.
Zahlscheine nachfolgend als pdf-Datei.
Nur er alleine schafft das Zahlsystem mit der Nutzung der Zahlscheine, wie sein Gegenüber im Handlungsvorgang.
Bei diesem Vorgang sind zwei Belege zu verwenden.
Das Original erhält der Zahlungsempfänger für die Weiterleitung an das DAW.
Den Durchschlag behält der Zahler als Quittung in seinen Unterlagen.
Diese Daten sind leserlich auszufüllen, um eine Zahlungsabweisung zu vermeiden.
Wie die zu verwendende Schlüsselzahl zu errechnen ist, wird dem Teilnehmer in der ersten E-Mail mitgeteilt.
Zahlbelege
DW-Buchungsblatt
3) Bedingungen für ein Konto beim DW
Vorläufige Regelungen - Stand 01. Januar 2018 - auf unbestimmte Zeit (Änderungen vorbehalten)
1) Das Amt haftet grundsätzlich - und ohne jede Ausnahme - nicht für Schäden höherer Gewalt. Ebenso nicht für Schäden, welche durch Unachtsamkeiten oder verantwortungslose Handlungen der Kontoinhaber selbst entstanden sind.
2) Die Teilnehmer am DW Zahlsystem haben keinen Anspruch für das Buchungsgeld DW einen Ersatz in Form anderer Währungen der Welt zu verlangen.
3) Das DAW kann von den Kontoinhabern nicht fordern den vorhandenen Buchwert in einer anderen Währung, oder einem anderen Geldsystem zu hinterlegen oder den Betrag in einer anderen Währung zu erstatten.
4) Wer in betrügerischer Absicht Kontonummern und somit Konten und Guthaben anderer Teilnehmer zu nutzen versucht, dem kann ohne vorherige Abmahnung die eigene Kontoverbindung gekündigt werden oder der entstandene Schaden wird dem Betreffenden von seinem Konto entnommen und dem Geschädigten zugeführt.
5) Es ist nicht möglich Guthaben ohne leistungsbezogenen Verwendungszweck auf ein anderes Konto zu übertragen. Bei unklaren Vorgängen kann das DAW weitere Unterlagen (Kaufvertrag o.ä.) verlangen.
6) Ein verbliebenes Guthaben ist nicht vererbbar, sondern fällt im Todesfall an den Staat zurück.
7) Das DAW behält sich vor, bei nicht eindeutigen Abstammungsunterlagen andere Unterlagen anzufordern, um den Anspruch des Antragstellers auf das Konto überprüfen zu können. Das DAW behält sich weiterhin vor, einen Kontoeröffnungsantrag bei unklarer Abstammung vorerst abzulehnen.
Die Zahlbelege sind deutlich in Druckbuchstaben auszufüllen. Bei nicht leserlich ausgefüllten Zahlbelegen kann das DAW die Bearbeitung verweigern.
9) Bis eine andere Regelung bekanntgegeben wird, führt jeder Kontoinhaber sein Konto auf einem vom DAW herausgegebenen DW-Buchungsblatt selbst. Er ist für die ordnungsgemäße Erfassung aller Zahlvorgänge verantwortlich. Das DW-Buchungsblatt ist immer dann im Original mit Datum und Unterschrift versehen an das DAW zu senden, wenn entweder das Blatt voll ausgefüllt ist, oder spätestens nach Ablauf des laufenden Monats. Alle Original-DW-Zahlscheine sind zusammen mit diesem Buchungsblatt einzusenden.
Regelungen für die spätere, zentrale Verbuchung
1) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet den jeweiligen Zahlungsvorgang, somit den entsprechenden Zahlbeleg, in einer Frist von längstens 5 Werktagen an das Amt zur Verbuchung des Zahlungsherganges zu senden.
2) Für die Kontoführung der jeweiligen Konten beansprucht das DAW einen prozentualen Betrag wie unten aufgeführt. Dies gilt sowohl für den Zahler, als auch für den Empfänger.
Der prozentuale Einbehalt des DW ist:
0,6 % von allen Transaktionen
Informationen zur Zukunftsplanung des Geld- und Zahlsystems
Das Bewertungssystem der heutigen Bankenwelt, welches den Rechten eines Menschen, wie eines Bürgers, grundlegend widerspricht und ihn rechtlos macht ist das große Übel unserer Welt. Das nachfolgend beschriebene DAW - Zahlsystem startet neben dem aktuellen Zahlsystem der Finanzwelt.
Späterhin wird es zu verändern sein, damit es die Aufgaben einer Nationalbank in einem Staatswesens erfüllen kann. Auch diese Planung ist fertig und kann bei Bedarf unverzüglich ergänzend eingesetzt werden. Die weitere Entwicklung wird in Stufen erfolgen und dann hier veröffentlicht werden. Wer schon einmal die Welt des neuen Geldes erforschen möchte, kann sich auf dieser Seite - weiter unten - über die Zukunftsideen informieren.
Was an dem aktuellen privaten Zahlsystem der Welt nun falsch und warum benötigen wir unbedingt eine eigene Währung und eine eigene staatliche Nationalbank ?
Richtig wäre: "ein Mensch wird geboren und ist als Staatsbürger eines richtigen Staatswesens (eines Völkerrechtssubjekts) ohne rechtliche Einschränkung eine natürliche Rechtsperson seines Staates". Er ist ein Teil des Staates - er ist im Grunde der Staat - er hält alle Bürgerrechte an seinem Staat. Ohne die natürliche Rechtsperson gibt es keinen Staat.
Falsch, aber die Realität ist: Im Vereinigten Wirtschaftsgebiet BRD bekommt ein(e) Neugeborener(ene) über das Standesamt eine Geburtsurkunde, womit schon jetzt seine alleinigen Rechte ausgehebelt werden. Diese Geburtsurkunde, wie die daraus entwickelte Sozialversicherungsnummer, verändert seinen Rechtsstand innerhalb der BRD Verwaltung und zwingt ihm eine juristische Person auf, an der er keinerlei Rechte besitzt. Diese juristische Person (Sozialversicherungsnummer) wird an diverse Banken gemeldet (Sparkasse Frankfurt - später dann an die BIZ in Basel) und dort in eine Kontonummer und in ein Börsenpapier verwandelt. Nun wird der Bürger in der BRD nur noch als ein Bewohner eines vereinigten Wirtschaftsgebietes (BRD) "juristisch verstorben" und als eine "juristischen Person" ohne eigene Rechte geführt.
Jede Simulation/Verwaltung die sich Staat nennt ist lediglich eine Verwaltung mit rechtlosen juristischen Personen. Verliert ein Staat seine Hoheit über das Geld und die Währung, verliert er seine vollständige Souveränität.
(EGBGB Art. 10, Abs. 1 - ZITAT: "Der Name der Person unterliegt dem Recht des Staates...und EGBGB Art. 7, Abs. 1: Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird.)
Dieses Börsenpapier (der Name der Person), geführt als Konto und Sozialversicherungsnummer, ist das wirkliche Kapital eines Staates oder der Treuhand oder der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes BRD (siehe GG 133), denn es wird nun an Wirtschaftsunternehmen verkauft, mit Schulden belegt und beliehen. Die juristische Person, welche einem Menschen unter Zwang zugeordnet wird, ist vollständig verpfändet, wie alle Dinge und Leistungen, welche er mit diesem "Namen der Person" kauft. (siehe z.B. - Federal Reserve System oder Federal Reserve Act vom 23. Dezember 1913). Die Summen die sich im Laufe der Jahrzehnte ansammeln, richten sich nach dem "geschätzten Ertrag" der Arbeitskraft des dahinter arbeitenden Menschen.
Seine Arbeitskraft ist praktisch der "spekulierte Börsenwert" für das Wertpapier, entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. So ist z.B. ein ausgebildeter Angestellter, 50-60 Jahre, auf viele Milliarden Dollar Beleihungswert geschätzt. Diesen Wert bekommt der Bürger nicht selbst, sondern es bleibt das "Spielgeld" an den, in den und für die Börsen.
Das darf und wird es nicht mehr geben.
...und darum kommt nun das DAW-Zahlsystem und läßt dieses "Wertpapier-Kapital" bei dem Bürger und gibt ihnen auch eine realistische Summe ihrer Leistungskraft direkt in seine Hände, womit dieser Bürger sein Leben nun selbst gestalten kann. Er ist durch die vorhandene Summe grundgesichert, kann sich frei entwickeln und wird kreativ tätig sein. Der Wert seiner Leistung und seines Schaffens gehört nun ihm alleine. Er wird es nutzen und nach seinen Vorstellungen einsetzen, was dann auch allen anderen Bürgern Nutzen bringt.
Dieses "Geld" kann sich nicht selbst vermehren! Zins- und Zinseszins sind ausgeschlossen. Es wird nach dem Zahlungsvorgang vernichtet, sodaß die Umlauf - Gesamtmenge immer gleich bleibt. Dieses Tauschmittel - System ist krisenfest und unzerstörbar.
Da alle bisher bekannten Sozial- und Rentenleistungen entfallen, ist jeder Bürger aufgefordert, mit dem ihm zur Verfügung gestellten Mitteln verantwortungsvoll umzugehen und sein Leben damit zu gestalten. Bei vorzeitigem Verbrauch der Mittel wird kein weiteres Konto zur Verfügung gestellt.