Rüdi wurde angeblich einkassiert, Haverbeck ist rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilt - irgendwie ist heute ein guter Tag.
Und
@Rechtsfinder hat natürlich Recht: Es handelte sich um eine Revision, denn OLGG sind im Allgemeinen Revisions-, aber nicht Berufungsinstanz, zudem schreibt der Journalist selbst, dass das OLG keine Rechtsfehler finden konnte (was bezeichnend für die Revision ist, in der Berufung können hingegen auch die Tatsachen überprüft werden, nicht nur die Rechtsfragen), weiter erwähnt er auch, das das Urteil des LG schon eine Berufung war, gegen die eben nur eine Revision zum OLG möglich ist, eine "Super-Berufung" gibt es im deutschen Strafprozessrecht nicht. Das fragliche Verfahren ist auch sonst bekannt.
Somit ist nach dieser lange erwarteten Entscheidung der Rechtsweg ausgeschöpft, das Urteil könnte nun endlich vollzogen werden. Hoffen wir, dass die Behörden auch bald aktiv werden.