Autor Thema: Ursula Haverbeck  (Gelesen 87343 mal)

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #45 am: 16. Oktober 2017, 18:46:46 »
Öh:
Zitat
und haben der Berufung daher keine Priorität eingeräumt.
so etwas gibt es in Deutschland wohl nicht.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #46 am: 16. Oktober 2017, 19:02:25 »
Mit 88 Jahren ist man/frau nicht automatisch haftunfähig.

Die Staatsanwaltschaft hält den 96-jährigen Oskar Gröning z.B. durchaus für haftfähig:

http://www.tagesspiegel.de/politik/frueherer-ss-mann-staatsanwaltschaft-haelt-oskar-groening-fuer-haftfaehig/20137484.html
.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #47 am: 16. Oktober 2017, 19:12:20 »
Sie ist aber immerhin hirnunfähig!
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #48 am: 16. Oktober 2017, 19:23:22 »
... hirnunfähig!

DAS steht völlig außer Frage!
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #49 am: 13. Februar 2018, 19:09:00 »
Die Berichterstattung von Panorama war noch etwas unklar, die ZEIT hat jetzt präzisiert:

Zitat
Die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck ist mit ihrem Berufungsantrag gegen eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung gescheitert. Das Oberlandesgericht Celle in Niedersachsen entschied, Haverbecks Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung nicht aufzuheben. Die 89-Jährige war dazu Ende August 2017 wegen Volksverhetzung in acht Fällen verurteilt worden.

Eine Gerichtssprecherin sagte zur Begründung, dass in dem Urteil vom Landgericht Verden keine Rechtsfehler festgestellt worden sein. Damit sei das Urteil gültig.

Spoiler
Volksverhetzung
:
Holocaustleugnerin Haverbeck scheitert erneut vor Gericht
Die 89-jährige Ursula Haverbeck muss voraussichtlich ins Gefängnis. Ihr Berufungsantrag gegen ihre Verurteilung wegen Volksverhetzung wurde zurückgewiesen.
13. Februar 2018, 15:28 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, cck

Die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck ist mit ihrem Berufungsantrag gegen eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung gescheitert. Das Oberlandesgericht Celle in Niedersachsen entschied, Haverbecks Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung nicht aufzuheben. Die 89-Jährige war dazu Ende August 2017 wegen Volksverhetzung in acht Fällen verurteilt worden.

Eine Gerichtssprecherin sagte zur Begründung, dass in dem Urteil vom Landgericht Verden keine Rechtsfehler festgestellt worden sein. Damit sei das Urteil gültig.

Auch das Verfahren am Landgericht Verden 2017 war ein Berufungsverfahren. Haverbeck war ursprünglich im November 2016 vom Amtsgericht Verden zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie war angeklagt worden, weil sie mehrere Beiträge geschrieben hatte, in denen sie behauptet hatte, das Konzentrationslager Auschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen, sondern ein Arbeitslager.
Menschen sind dort ihrer Ansicht nach nicht vergast worden. Die Texte waren in der Zeitschrift Stimme des Reiches veröffentlicht worden. Ihre Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, da ihre Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt seien.

Flucht ins Ausland?

Das NDR-Magazin Panorama zitiert Haverbeck mit den Worten, sie wisse noch nicht genau, wie es nun weitergehe. Unterstützer hätten ihr eine Flucht ins Ausland nahegelegt. "Fahnenflucht kommt für mich in
meinem Alter aber nicht infrage", sagte Haverbeck dem Sender.

Haverbeck war schon mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Im November 2017 hat das Landgericht Detmold ein weiteres Urteil bestätigt, nachdem Haverbeck zu 14 Monaten Haft verurteilt worden war. Auch in diesem Fall ging es um Volksverhetzung. Antreten musste sie eine Gefängnisstrafe nach NDR-Informationen jedoch bislang nicht.
[close]

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-02/volksverhetzung-ursula-haverbeck-holocaust-leugnerin-gefaengnis?utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf&utm_campaign=ref&utm_source=facebook_zonaudev_int&utm_term=facebook_zonaudev_int&utm_medium=sm&wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #50 am: 13. Februar 2018, 19:20:40 »
Die Berichterstattung von Panorama war noch etwas unklar, die ZEIT hat jetzt präzisiert:
Wirklich "klar" ist das nicht.

Zitat
Die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck ist mit ihrem Berufungsantrag gegen eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung gescheitert. Das Oberlandesgericht Celle in Niedersachsen entschied, Haverbecks Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung nicht aufzuheben.
Oberlandesgerichte urteilen nicht in Berufungsverfahren. Oberlandesgerichte sind in Strafsachen reine Revisionsinstanzen und zwar gegen landgerichtliche Urteile, die im Berufungsverfahren ergehen.

Da war der Redakteur wohl wieder völlig ahnungslos. Bedauerlich.

Was ich hingegen nicht bedauern, sondern nur feiern kann: Haverbeck geht in den Knast! Wunderbar! Mal sehen, wie sie in ihren Löchern jetzt alle das Heulen und Zähneklappern kriegen, dass ihr rechtes Idol einwandert (und ggf. auch im Knast das Zeitliche segnet).
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #51 am: 13. Februar 2018, 19:26:30 »
Rüdi wurde angeblich einkassiert, Haverbeck ist rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilt - irgendwie ist heute ein guter Tag.

Und @Rechtsfinder hat natürlich Recht: Es handelte sich um eine Revision, denn OLGG sind im Allgemeinen Revisions-, aber nicht Berufungsinstanz, zudem schreibt der Journalist selbst, dass das OLG keine Rechtsfehler finden konnte (was bezeichnend für die Revision ist, in der Berufung können hingegen auch die Tatsachen überprüft werden, nicht nur die Rechtsfragen), weiter erwähnt er auch, das das Urteil des LG schon eine Berufung war, gegen die eben nur eine Revision zum OLG möglich ist, eine "Super-Berufung" gibt es im deutschen Strafprozessrecht nicht. Das fragliche Verfahren ist auch sonst bekannt.
Somit ist nach dieser lange erwarteten Entscheidung der Rechtsweg ausgeschöpft, das Urteil könnte nun endlich vollzogen werden. Hoffen wir, dass die Behörden auch bald aktiv werden.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #52 am: 13. Februar 2018, 19:37:51 »
Rüdi wurde angeblich einkassiert, Haverbeck ist rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilt - irgendwie ist heute ein guter Tag.

Kay Nerstheimer nicht zu vergessen, der hat heute ja auch kassiert, wenn auch (noch) nicht rechtskräftig.
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #53 am: 13. Februar 2018, 19:47:27 »
nicht ganz. Die olle Hetzerin und Lügnerin ist noch immer auf freiem Fuß. Und solange sie das ist, hetzt und lügt sie weiter.
Am Tag, wo sich die Tür eines Knastes hinter ihr schließt, mach ich ein Bier auf.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #54 am: 13. Februar 2018, 20:03:15 »
Rüdi wurde angeblich einkassiert, Haverbeck ist rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilt - irgendwie ist heute ein guter Tag....

Kay Nerstheimer nicht zu vergessen, der hat heute ja auch kassiert, wenn auch (noch) nicht rechtskräftig.

Jupp! Aller guten Dinge sind drei!  Oder so.

Rüdi sagt ja immer, ist alles nur S a t i i e e r e ...!

Also: auf ein fröhliches Einfahren!   ;D
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #55 am: 13. Februar 2018, 20:12:11 »
Der heutige Tag wird in RD-Kreisen wohl den Aberglauben bestärken, dass 13 eine Unglückszahl sei.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #56 am: 13. Februar 2018, 20:14:39 »
Der heutige Tag wird in RD-Kreisen wohl den Aberglauben bestärken, dass 13 eine Unglückszahl sei.

Vor allem der 13. Februar.  Dresden wurde ja heute vor 73 Jahren auch plattt gemacht. Noch ein Grund mehr für mimimi bei den Erwachten.
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #57 am: 13. Februar 2018, 21:35:27 »
Das hat sicherlich alles mit Dresden zu tun! So eine Art Feuersturm gegen die Wissenden. Dann kann sich der Reichsdeppen-Kreisel noch schneller drehen und noch radikaler werden...
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #58 am: 13. Februar 2018, 21:49:55 »
Off-Topic:
Der heutige Tag wird in RD-Kreisen wohl den Aberglauben bestärken, dass 13 eine Unglückszahl sei.

Vor allem der 13. Februar.  Dresden wurde ja heute vor 73 Jahren auch plattt gemacht. Noch ein Grund mehr für mimimi bei den Erwachten.
Zum Stichwort "Dresden": Übers Wochenende habe ich die Taschenbuchausgabe von Eva Manasse: "Der Holocaust vor Gericht", die Ende vergangenen Jahres erschienen ist, gelesen. Besonders fasziniert hat mich ihr langer Bericht über den Ehrverletzungsprozess von Irving gegen Lipstadt. Irvings Auftreten vor Gericht scheint weitgehend dem Muster "unserer" RD gefolgt zu sein, ebenso die Wortklaubereien, Haarspaltereien, Verfahrenstricks usw. gleichen sehr denen der RD. Ebenso ist der fehlende Lerneffekt genau gleich. Irving hat zwar schon in den 1960er-Jahren öffentlich zugeben müssen, dass die Opferzahlen in seinem Buch "Dresden" den in Goebbels Auftrag verzehnfachten Behauptungen des NS-Regimes folgten, hat aber diese Zahlen in sämtlichen Neuauflagen seines Buches bis heute nie berichtigt. Auch darin unterscheidet er sich nur wenig von unserer üblichen Kundschaft. Er hat aber schon 1963 angefangen.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #59 am: 2. April 2018, 02:53:45 »
Ich bitte da mal um Aufklärung: Angesichts der großen Zahl mitgeteilter Verurteilungen könnten noch ein paar nicht rechtskräftige Verfahren im Raum stehen. Wird jetzt abgewartet, ob weitere Verurteilungen rechtskräftig werden (und ggf. eine Gesamtstrafe gebildet werden muss) oder wird mit der Vollstreckung der aufgrund der Zurückweisung der Revision rechtskräftig gewordenen Verurteilung schon mal angefangen? Ich kenne mich auf dem Gelände leider nicht so aus...

6 Wochen nach der Zurückweisung der Revision sollte letzterenfalls so langsam die Ladung zum Haftantritt anrollen. Vermutlich kommt es dann zu einer altersbedingt dramatischen Verschlechterung des Gesundheitszustands mit Berufung auf § 455 StPO (Haftunfähigkeit) und einem längeren Austausch von Gutachten. Flucht wird hingegen schwierig: Es gibt auch außerhalb der EU kaum noch Länder, die nicht ausliefern. Auch Südamerika ist kein sicherer Rückzugsort für Nazis mehr...