Man macht wieder "Wehrsportübungen". Natürlich wurde die Hütte, wie bei NeoNazis üblich, ganz "privat" gemietet. Die neue "Höcke-Jugend" muss ja "gestählt" sein.
Spoiler
SGV vermietet Hütte - und distanziert sich
Rechtsextreme machen Wehrübungen in Wald im MK - Video aufgetaucht
Während der Anschlag in Hanau noch für Fassungslosigkeit sorgt, ist bei YouTube ein Video aufgetaucht, dass Wehrübungen Rechtsextremer in einem Wald im Märkischen Kreis zeigt.
Ein Video bei Youtube zeigt Wehrübungen Rechtsextremer im Wald bei Plettenberg
Nach Recherchen unserer Zeitung zeigt das Video ein Aktivistenwochenende der Identitären Bewegung
Die Gruppe wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft
Das Video dokumentiert ein Aktivisten-Wochenende in der Paul-Berge-Hütte in Plettenberg. Die Hütte wird durch den Sauerländischen Gebirgsverein (SGV) Bichum-Hordel vermietet. Dort trafen sich nach Informationen unserer Zeitung und des Recherche-Netzwerks IB am letzten Januar-Wochenende 15 Teilnehmer der Gruppe Identitäre Bewegung (IB) in NRW.
Verfassungsschutz stuft Identitäre Bewegung als rechtsextrem ein
Es war kein Treffen harmloser Pfadfinder, sondern die Versammlung einer Gruppe, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem angesehen wird. Haben sich die Identitären, so wie andere Gruppierungen der rechten Szene, in den Plettenberger Wäldern auf den „Tag X“ vorbereitet, auf den, wie es in rechtsextremen Kreisen heißt, „Endkampf der Kulturen“?
Denn wie das Recherchenetzwerk IB mitteilt, hätten die Teilnehmer des Aktivistenwochenendes auch sogenannte Wehrsportübungen abgehalten, was auch in dem uns vorliegenden Video zu sehen ist. Dabei handelt es sich um sportliche Übungen mit stark militärischem Charakter.
Bekannte ID-Größen sollen Aktivistenwochenende im Wald organisiert haben
Ort des Geschehens war besagte Paul-Berge-Hütte des Sauerländischen Gebirgsvereins Hordel-Bochum, die in der Jeutmecke liegt – einem kleinen Tal zwischen der Wohnsiedlung Burg und Selscheid. Als Organisatoren des IB-Aktionswochenendes zeichneten nach den ersten Erkenntnissen Heinrich Mahling (Regionalleiter Hessen, Marburg) und David Ratajczak (IB Niedersachsen) verantwortlich.
SGV-Verantwortliche wussten nicht, wer sich in ihrer Hütte eingemietet hatte
Angemietet wurde die Hütte beim Webmaster des SGV Hordel-Bochum. Dessen Vater, Manfred Küchler, der verantwortliche SGV-Vorsitzende der Bochumer Wanderabteilung, zeigte sich sehr überrascht, dass eine solche Gruppe dort das Wochenende verbrachte. „Wenn wir das gewusst hätten, wäre die Hütte nicht vermietet worden“, sagte Küchler.
Sein Sohn frage den jeweiligen Antragsteller nach seinen Daten. „Wenn jemand sagt, dass er einen Junggesellenabschied oder eine ausgelassene Party plant, wird die Hütte nicht vermietet. Aber wenn jemand erklärt, dass er dort mit seinem Freundeskreis ein Wochenende verbringen will, gehen wir natürlich nicht gleich davon aus, dass sich um eine solche Gruppe handelt“, sagte Küchler, der das Thema bei den nächsten SGV-Sitzungen ansprechen will, um solche Vermietungen in Zukunft zu vermeiden.
Ob die Gruppe dort Wehrübungen durchgeführt habe, könne er nicht sagen. Von den Nachbarn haben wir jedenfalls nichts gehört“, sagte der SGV-Vorsitzende. Inzwischen hat sich der SGV deutlich distanziert.
Es handelt sich um weitläufiges Gebiet im Wald bei Plettenberg
Ein Anwohner der Jeutmecke bestätigte, dass er am besagten Wochenende zwar einige Leute dort gesehen habe, aber besonders auffällig seien die nicht gewesen. „Es ist aber in dem weitläufigen Gebiet überhaupt kein Problem, unentdeckt Wehrsportübungen durchzuführen“, sagte der Jeutmecke-Anwohner.
Beim Bundesverfassungsschutz zeigte man sich auf Anfrage wenig erstaunt über die Aktivitäten in Plettenberg. „Derartige Treffen sind bei der Identitären Bewegung durchaus üblich“, erklärte Pressesprecherin Angela Pley. Auf die Frage, ob die Gruppierung unter Beobachtung stehe, verwies Pley auf den Verfassungsschutzbericht von 2018 und ein laufendes Gerichtsverfahren.
Gericht muss über Beschwerde des Bundesverfassungsgerichts entscheiden
In dem Bericht wurde die Identitäre Bewegung als erwiesen rechtsextremistische Bewegung klassifiziert. Gegen diese Bezeichnung und Nennung klagte die Gruppierung und wollte eine einstweilige Verfügung erwirken. Dagegen legte das Bundesverfassungsgericht seinerseits Beschwerde ein.