Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 940705 mal)

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7305 am: 23. Juli 2025, 10:41:35 »
Mal eine Frage zur Funktionalität von YT: es gibt da einen notorischen antisemitischen Hetzer, der regelmäßig unter den Videos von Torsten Heinrich den Holocaust leugnet und in seinem Profil auf ein holocaustleugnendes Video auf B1tchute verlinkte, das selbst B1tchute mit dem Hinweis

"The parent channel of this video is unavailable at your location due to the following restrictions:
Contains National Socialist Symbology
Contains Holocaust Denial
Contains Incitement to Hatred"

für D gesperrt hat - die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da der Urheber wohl im Ausland sitz, diverse Meldungen an YT waren ebenfalls nicht erfolgreich.

Rufe ich den fraglichen Kanal unter https://www.youtube.com/@ShlomosMardröm auf, bekomme ich die angehängte Meldung "Dieser Kanal ist nicht verfügbar". Dennoch kann der Typ munter weiter kommentieren.

Kann das jemand erklären?

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7306 am: 23. Juli 2025, 12:30:23 »
Ist YT nicht verpflichtet, eindeutig rechtswidriges Material, also auch Kommentare, zu entfernen? Und wenn ja, wie sehr muss man dann solche Kommentare den Verantwortlichen von YT zurechnen? Vielleicht sollte man die in eine Anzeige mit einbeziehen, denn eigentlich sollte es für die Verantwortlichen kein Problem sein, den Kommentator auszusperren.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7307 am: 23. Juli 2025, 13:06:41 »
Rufe ich den fraglichen Kanal unter https://www.youtube.com/@ShlomosMardröm auf, bekomme ich die angehängte Meldung "Dieser Kanal ist nicht verfügbar". Dennoch kann der Typ munter weiter kommentieren.

Kann das jemand erklären?

Aber klar doch (ich setze jetzt mein überlegendes Lächeln auf): Der Kanal ist auf YT mindestens über Kanada erreichbar (eben mit VPN probiert), d. h. der Kanal existiert. Auf dem Kanal sind jedoch keine Videos veröffentlicht, ob da private Videos existieren, kann ich nicht beurteilen.
Auf YT wird die Sichtbarkeit eingeschränkt, 130er und 86a müssen nicht unbedingt zu einer Kontosperrung führen, weil solche Sachen in USA nicht unbedingt strafwürdig sind. Werden hingegen Brustwarzen gezeigt, dann sieht das anders aus.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7308 am: 23. Juli 2025, 13:08:16 »
Genau das habe ich mir auch gedacht, nur dass der Schmutzfink weiter seinen Unrat spammen kann. In meinen Anzeigen - es läuft noch eine zweite - habe ich jeweils auch darauf hingewiesen, dass YT informiert und aufgefordert wurden, den Schmutz zu entfernen.

@lobotomized.monkey Wenn der Kanal in D gesperrt ist, sollte es dann nicht auch unmöglich sein, im deutschsprachigen YT zu kommentieren?
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7309 am: 23. Juli 2025, 13:57:08 »
@lobotomized.monkey Wenn der Kanal in D gesperrt ist, sollte es dann nicht auch unmöglich sein, im deutschsprachigen YT zu kommentieren?

Warum? Nur weil seine Kanalinhalte bzw. der Kanal in DE nicht verfügbar (der Konsum dieser Inhalte von Außenstehenden) sind, dürfte sich nicht daraus ableiten, dass er sich nicht in anderen Kanälen äußern darf. Letztendlich muss der jeweilige Kanalbetreiber seinen Kanal sauber halten, weil YT meines Wissens nicht für die Kommentare haftet (bei FB, wo der verbale Austausch im Vordergrund steht, sieht man das anders). YT haftet meines Wissens nur für Urheberrechtsverstöße bei den Videos.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7310 am: 23. Juli 2025, 21:19:10 »
Dann stellt sich die Frage, warum YT immer wieder Kommentare zensiert. Dass das so ist und oftmals auch völlig unberechtigt geschieht, ist belegt, wenn z. B. der Kanalbetreiber angibt, einen Kommentar nicht gelöscht zu haben. Dann kann es also nur YT gewesen sein. Und so, wie YT Kommentare automatisiert oder nicht automatisiert löschen lässt weil darin Wörter vorkommen, die den Verantwortlichen bei YT nicht gefallen, kann YT auch eindeutig rechtswidrige Inhalte und erst Recht nach Kenntnis dieser Inhalte löschen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Plattformbetreiber sehr wohl verantwortlich zu machen, wenn er über die Rechtswidrigkeit in Kenntnis gesetzt wurde und dann nichts unternimmt.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7311 am: 23. Juli 2025, 22:51:11 »
[...] Letztendlich muss der jeweilige Kanalbetreiber seinen Kanal sauber halten, weil YT meines Wissens nicht für die Kommentare haftet (bei FB, wo der verbale Austausch im Vordergrund steht, sieht man das anders). YT haftet meines Wissens nur für Urheberrechtsverstöße bei den Videos.

Das ist ganz praktisch kaum möglich. Bleiben wir bei den Videos von Torsten Heinrich, der zwei Livestreams in der Woche macht und zudem separate Videos hochlädt. Die allermeisten Videos haben 1000+ Kommentare, um das zu moderieren bräuchte es mind. einen Angestellten. Klar, ein Stück weit kann man das automatisieren, aber der manuelle Aufwand wäre auch weiterhin extrem hoch.

Bei YT gibt es zwei Meldefunktionen: einmal kann man Kommentare einfach melden, wegen:
-Sexuelle Inhalte
-Gewalt darstellende oder abstoßende Inhalte
-Hasserfüllte oder beleidigende Inhalte
-Belästigung oder Mobbing
-Schädliche oder gefährliche Handlungen
-Suizid, selbstverletzendes Verhalten oder Essstörungen
-Fehlinformationen
-Kindesmissbrauch
-Unterstützt Terrorismus
-Spam oder irreführende Inhalte

Dann kann man ein "rechtliches Problem" melden, bei dem man detailierte Angaben machen kann. Diese Möglichkeit steht für den Typen inzwischen nicht mehr zur Verfügung, da jeder Versuch ihn zu melden, eine Fehlermeldung bringt. Das hängt vermutlich mit der lokalen Sperrung zusammen.

Ich habe beides mehrfach versucht, nichts hat nachhaltig funktioniert. Ggf. wurden einzelne Kommentare entfernt, aber der Typ kann weiter kommentieren.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7312 am: 24. Juli 2025, 06:02:32 »
Das ist ganz praktisch kaum möglich. Bleiben wir bei den Videos von Torsten Heinrich, der zwei Livestreams in der Woche macht und zudem separate Videos hochlädt. Die allermeisten Videos haben 1000+ Kommentare, um das zu moderieren bräuchte es mind. einen Angestellten. Klar, ein Stück weit kann man das automatisieren, aber der manuelle Aufwand wäre auch weiterhin extrem hoch.
Und das ist genau das Argument von YT, Meta etc.: "Es ist nicht möglich." Dennoch wird denen vorgeworfen, dass es nur ein vorgeschobener Vorwand ist. Gleiches könnte man Heinrich annehmen, er könnte doch einfach die Kommentarfunktion unter den Videos sperren. Macht er aber nicht, weil "eine lebendige Diskussion" zu seinem Vermarktungskonzept gehört und damit ist er auf gewisse Weise unternehmerisch (wie YT) tätig.

Damals(TM), 1996, noch vor FaceBook und Co., wurde Section 230 des Communications Decency Act von Bill Clinton durchgebracht, welches Forenbetreiber, so mit Einwählen über den Akustikkoppler, von der Haftung freistellt, weil sie nur Plattformen sind. Bei YT ist mir die Einstufung unklar, ich schwanke da zwischen Plattform und Social Media, im letzteren Fall müssten sie bei Bekanntwerden eines strafbaren Inhalts in angemessener Zeit (es gilt wohl die Daumenregel 24 Stunden) tätig werden.
Was meiner Meinung nach ungeklärt ist: Welche Gesetzgebung kommt zum Tragen?
Ich könnte auch die Frage mal umkehren: Sollte in diesem Forum russisches Recht gelten, nur weil unsere Inhalte vielleicht noch in Russland verfügbar sind? Dieser Faden müsste ordentlich bereinigt werden, schließlich schreiben wir von einem Krieg in der Ukraine.

Fazit: Ich glaube, es ist kompliziert.
« Letzte Änderung: 24. Juli 2025, 06:05:58 von lobotomized.monkey »
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7313 am: 24. Juli 2025, 09:34:34 »
(...) Macht er aber nicht, weil "eine lebendige Diskussion" zu seinem Vermarktungskonzept gehört und damit ist er auf gewisse Weise unternehmerisch (wie YT) tätig.
(...)

Zudem bestraft der Algorithmus von YouTube den Creator, wenn er die Kommentarfunktion deaktiviert.
Jeder Kommentar egal welcher Art sorgt dafür, dass das Video mehr angezeigt wird. Daher ist es zumindest auf YouTube wenig sinnvoll die Kommentare zu deaktivieren.

Ich denke tatsächlich, dass der Aufwand hoch ist Meldung adäquat und zeitnah zu bearbeiten, da dürfte Einiges je Tag einflattern und ohne einen hohen Automatisierungsgrad ist das kaum zu bewältigen.
Nun hat auch Automatisierung ihren Preis sowohl in der Entwicklung als in der nötigen Weiterentwicklung, denn Automatisierungen sind berechenbar und müssen daher ständig justiert werden, um effizient und v.a. grundlegend fair zu funktionieren.

Auf der anderen Seite haben die Big Player im Bereich Social Media ihre Teams zum prüfen von Inhalten die letzten Jahre, quasi ohne Not, massiv reduziert, selbes gilt für Investitionen in die Automatisierung und nun beklagen sie sich, wenn sie ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen sollen.
Es wirkt ein wenig als ob man hier entschieden hat, dass man das eh nie gänzlich in den Griff bekommt und es daher gar nicht erst versucht um zumindest das Geld zu sparen.

Ich stimme daher zu: Es ist vermutlich kompliziert!
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7314 am: 27. Juli 2025, 22:34:30 »
Es wirkt ein wenig als ob man hier entschieden hat, dass man das eh nie gänzlich in den Griff bekommt und es daher gar nicht erst versucht um zumindest das Geld zu sparen.

Einfaches, nacktes und auf Effiziens ausgerichtetes Rechenbeispiel, mehr nicht. Solange es billiger ist Strafen in Kauf zu nehmen, solange spart man sich das Personal und den Aufwand für die Entwicklung. Und im Gegensatz zu anderen Gebieten drohen für strafbare Kommentare keine Strafzahlungen im Bereich von X% vom globalen Jahresumsatz. Zumindest soweit ich weiß...
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7315 am: 27. Juli 2025, 22:46:52 »
Und das ist genau das Argument von YT, Meta etc.: "Es ist nicht möglich." Dennoch wird denen vorgeworfen, dass es nur ein vorgeschobener Vorwand ist.
Vielleicht stimmt es ja sogar. Das wäre für die Unternehmen noch schlimmer. Ein Geschäft, das man nicht betreiben kann, ohne gegen deutsche Gesetze zu verstoßen, darf man in Deutschland eben überhaupt nicht betreiben. Das wäre Kriminalität, gewerbsmäßige. Ob sich die Leute mit diesem Argument einen Gefallen getan haben, darf also bezweifelt werden.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7316 am: 5. August 2025, 13:21:04 »
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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: YT-Ablage
« Antwort #7317 am: 12. August 2025, 14:26:31 »
Philip Hopf macht derzeit auf Youtube massiv Werbung für seine "Investments". Dies mit dem Tenor "Wenn du 2000€ zur Verfügung hast investiere in diese Aktie und es werden in wenigen Monaten 5000€". Ist das nicht ein verbotenes Renditeversprechen?
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
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« Letzte Änderung: 12. August 2025, 15:25:06 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #7319 am: 17. August 2025, 08:59:08 »
Ketterer Edelmetalle macht Werbung für die nächste Veranstaltung am 27.08. mit einem Schaulaufen der Verrückten. Hopf ist dabei, Bhakdi, Steinhöfel und andere Koniferen  :facepalm:

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