Oh Mann ... ich bewundere die hier, die mit dir ernsthaft diskutieren. Dazu fehlt mir einfach die Geduld. Ich versuch's dennoch ...
Doch nehmen wir mal an, Du hast recht. Nehmen wir mal an, ich bin für die BRD ein Ausländer mit der Staatsangehörigkeit Deutsch, wie du das nennst. Und nun? Was ändert sich? Welche Konsequenzen hat das? Wie ändert sich nun mein tägliches Leben? Welche Nachteile habe ich? Mich würde mal interessieren, welche praktischen Auswirkungen das haben soll.
Danke für Dein Mitleid Morris... und sorry, ich habe auch keine Lust hier Diskussionen zu führen. Aber es ist doch wieder klar, dass Ihr im Austeilen prima ward, 6 Seiten an Vorwürfen und sonstigen satirischen Nettigkeiten, und dann geht man mal auf die Gesetze der BRD ein, die Ihr als souveränen Staat betitelt, welche genau das Gegenteil darstellen. Dazu kann man keine Argumente finden, nur Meinungen.
Und was soll das bitte, was sich für Dich ändert. Ich denke soweit kann doch jeder selber denken, dass er den Unterschied eines Ausländers und eines Deutschen kennen kann.
Und danke Happy Hater....
naja, der Abs 2. ist isofern bedeutsam, da dieser von den Abkömmlingen redet, also uns, die wir heute hier leben. Und insofern ist es bedeutsam den letzten Satz nochmals genau zu lesen, oder?
und ihre Abkömmlinge .... sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben (Geburt bis zum 16ten.)...... und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben (das ist wohl der Antrag auf den Perso).
Du bist hier derjenige, der die Rechtslage in Deutschland nicht versteht.
.... eben darum habe ich meinen Perso zurück und meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen und meinen Vertrag mit der BRD mit der Rückgabe aufgekündigt. Wenn Du im Ausland bist, ist das auch ein Weg.... weiß ja nix über Dich....
Nochmal ganz langsam für dich: Wer einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt der kann nur feststellen lassen, dass er bereits deutscher Staatsbürger ist oder es eben nicht ist.
..... so ist es .... und somit bin ich formell wieder Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 . Eine Staatsangehörigkeit kann man nicht verlieren, ausser ich mache einen anderen Willen kund, dann unterliegt der NAME dem Recht des Staates, dem der Name angehört...... oder ich habe eine 2te. und lege die eine ab.
Es ändert sich aber durch die reine Feststellung nicht der Status.
.... dann lese das STAG nochmals. Der formelle Nachweis dass mam Deutscher ist, ist die Staatsangehörigkeitsurkunde..... sonst bist nur der NAME im Perso und Staatsangehörigkeit DEUTSCH....
Sorry, ich habe mir diesen Mist nicht ausgedacht. ich würde auch lieber in einen souveränen Land wohnen, wo man schöneren Dingen nachgehen kann, als diese Wortspaltereien.....
Und souveräne Länder haben ein Volk, ein Volk setzt sich laut Völkerrecht aus freien Bürgern zusammen, die einen Wohnsitz haben .....
und schon wieder so ein Gesetz, dass man nur ein wohnhafter Einwohner ist. und schon wieder steht hinter den Begriff Souveränität eine großes
?
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
(1) Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__2.html