Autor Thema: Die Fantasiewelten des Markus H.  (Gelesen 59879 mal)

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Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #105 am: 15. April 2016, 23:49:48 »
Lesetipps:

Verwaltungsgericht Köln Urt. v. 22.04.2015, Az.: 10 K 2582/14 ("Verpflichtung zur Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund Einbürgerung")

Verwaltungsgericht Köln Urt. v. 17.03.2014, Az.: 10 K 1504/13 ("Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises aus § 30 Abs. 3 S. 1 StAG")

Verwaltungsgericht Köln Urt. v. 19.03.2014, Az.: 10 K 2537/13 ("Ermittlung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen")
« Letzte Änderung: 15. April 2016, 23:52:00 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #106 am: 15. April 2016, 23:52:19 »
Bitte, dann zeig mir doch mal wo in der einschlägigen Fachliteratur zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht steht, dass man kein deutscher Staatsbürger sein kann, oder automatisch "Ausländer" ist, wenn man keinen formalen Nachweis über seine deutsche Staatsbürgerschaft hat.

habe ich weiter obern rein ....
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen.

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro.
http://www.aschaffenburg.de/de/Buerger_in_Aschaffenburg/Buergerservice/Staatsangehoerigkeitswesen/Feststellung_der_deutschen_Staatsangehoerigkeit/normal/badc/index.html


Begriff des Deutschen
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116 Abs. 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – RuStAG1*1*).

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96448?hl=true

ist das offiziel genug?


Und danke für die Links, die schaue ich mir alle an. Aber ich bleibe mal bei dem was die BRD so alles dazu geschrieben hat, und wie die es handhabt.... sonst verleirt man sich ja. Und Ihr habt ja geschrieben, dass dies alles sehr eindeutig erklärt ist....

Ich denke, wer das mal ganz nüchtern und objektiv betrachet, der wird doch sicherlich feststellen, dass das was man denkt und fühlt, nicht zwingend das ist, wie man als Person von der BRD vor dem GESETZ behandelt wird. Und Ihr könnt die Menschen, die dazu Stellung nehmen nicht alle als Spinner hinstellen, die BRD verteidigen, und deren Gesetze und Verordnungen dann nach belieben ausblenden.
« Letzte Änderung: 15. April 2016, 23:58:21 von panmaster »
 

Offline Happy Hater

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #107 am: 15. April 2016, 23:57:14 »
dann kennst Du wohl das STAG nicht:
§ 30
(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen.
(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.

So, ganz genau. Was sagt uns das?

Du kannst deine deutsche Staatsangehörigkeit feststellen lassen. Wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde deine deutsche Staatsangehörigkeit feststellt, dann bekommst du als formalen Nachweis deiner deutschen Staatsangehörigkeit einen Staatsangehörigkeitsausweis.

Deine deutsche Staatsbürgerschaft besteht aber unabhängig von diesem Nachweis.

Kannst du diese wirklich simple logische Feststellung nachvollziehen?

6,7 Mio. Ausländer leben legal in der BRD, davon 1,8 Mio als EU-Staatsangehörige und 4,9 Mio mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht (Zahlen Stand 31. Dezember 2004, folgende Übersicht von sicher nach kurzfristig aufhebbar. Zahlen der Bundesausländerbeauftragten, destatis).

So. In Deutschland leben über 80 Millionen Menschen. 6,7 Millionen davon sind Ausländer (= Nicht-Deutsche). Der Rest sind Deutsche. Also deutlich über 70 Millionen Deutsche leben in Deutschland. Und denkst du, alle davon haben einen Staatsangehörigkeitsausweis? Nein, natürlich nicht.

Warum sollten sie auch einen brauchen? Sie sind deutsche Staatsangehörige und haben keinerlei Grund, sich extra ein Dokument ausstellen zu lassen um dies nachzuweisen.
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #108 am: 16. April 2016, 00:02:41 »
@panmaster
Also das mit dem Spinner gibt meine rein subjektive Meinung wieder und ist keinesfalls repräsentativ für die Meinung anderer User oder der geschätzten SSL-Regierung. Mir ist völlig egal, was du zitierst. Ich habe eine deutsche Geburtsurkunde, einen deutschen Personalausweis (ja: Personal) und einen deutschen Reisepass. Vor allem der Reisepass wurde bereits in mindesten drölf wenn nicht noch mehr Ländern anerkannt. (Da war doch mal was mit der normativen Kraft des Faktischen...). Ich bin mir sicher. Ich bin Deutscher!
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #109 am: 16. April 2016, 00:03:30 »
Ich denke, wer das mal ganz nüchtern und objektiv betrachet, der wird doch sicherlich feststellen, dass das was man denkt und fühlt, nicht zwingend das ist, wie man als Person von der BRD vor dem GESETZ behandelt wird. Und Ihr könnt die Menschen, die dazu Stellung nehmen nicht alle als Spinner hinstellen, die BRD verteidigen, und deren Gesetze und Verordnungen dann nach belieben ausblenden.

Ich denke und fühle mich auch als saudi-arabischer Milliardär, aber die BRD stempelt mir trotzdem "deutsch" auf den Perso.
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #110 am: 16. April 2016, 00:06:21 »
Deine deutsche Staatsbürgerschaft besteht aber unabhängig von diesem Nachweis.

Kannst du diese wirklich simple logische Feststellung nachvollziehen?


Das ist vollkommen richtig. Wenn da nicht der GG 116 Abs.2 wäre .... wo man einen anderen Willen kund tut und die Zugehörigkeit beantragt. Dann wäre da noch der BGB 151, wo ein vertrag geschlossen wird, wo man nicht mal die vertragsunterlagen bekommt, weil es ja sitte geworden ist, den Perso zu unterschreiben.
Deshalb steht da ja auch nur Vorname und Name und Staatsangehörigkeit Deutsch.
Und auf den gelben Schein steht der Familienname und Vorname.

Und dann wäre da ja auch noch was von der BRD:
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
§ 28 Antrag
(1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:

1.
    Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html


und noch was von der BRD....

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Eingangsformel
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html

Muss wohl jemand bei der Bereinigung vergessen haben rauszukehren....
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 

Offline Happy Hater

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #111 am: 16. April 2016, 00:08:27 »
Bitte, dann zeig mir doch mal wo in der einschlägigen Fachliteratur zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht steht, dass man kein deutscher Staatsbürger sein kann, oder automatisch "Ausländer" ist, wenn man keinen formalen Nachweis über seine deutsche Staatsbürgerschaft hat.

habe ich weiter obern rein ....

Ich stelle fest, du weißt nicht, was der Begriff "Fachliteratur" bedeutet. Kleiner Tipp: Internetseiten von Behörden und staatlichen Stellen die Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsnormen zitieren, sind keine Fachliteratur.
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #112 am: 16. April 2016, 00:09:58 »
Ich denke und fühle mich auch als saudi-arabischer Milliardär, aber die BRD stempelt mir trotzdem "deutsch" auf den Perso.

dann bist halt nur ein Ausländer in den Augen der BRD, da kannst denken und fühlen wie Bill Gates ...
 

Offline vollstrecker

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #113 am: 16. April 2016, 00:10:06 »
Das Seepferdchenabzeichen ist der Nachweis, dass ich schwimmen kann. Ich besitze keins - und kann trotzdem schwimmen. Merkste was? Ich kann Deutscher sein - auch ohne gelben Schein.

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #114 am: 16. April 2016, 00:15:29 »
Deine deutsche Staatsbürgerschaft besteht aber unabhängig von diesem Nachweis.

Kannst du diese wirklich simple logische Feststellung nachvollziehen?


Das ist vollkommen richtig. Wenn da nicht der GG 116 Abs.2 wäre .... wo man einen anderen Willen kund tut und die Zugehörigkeit beantragt.

Was Abs. 2 des Art. 116 GG damit zu tun haben soll, verstehst wohl nur du selbst. Der Rest deines Geschwurbels ist so wirr, dass man darauf nicht einmal strukturiert eingehen kann.
 

Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #115 am: 16. April 2016, 00:21:48 »
@panmaster
Also das mit dem Spinner gibt meine rein subjektive Meinung wieder und ist keinesfalls repräsentativ für die Meinung anderer User oder der geschätzten SSL-Regierung. Mir ist völlig egal, was du zitierst. Ich habe eine deutsche Geburtsurkunde, einen deutschen Personalausweis (ja: Personal) und einen deutschen Reisepass. Vor allem der Reisepass wurde bereits in mindesten drölf wenn nicht noch mehr Ländern anerkannt. (Da war doch mal was mit der normativen Kraft des Faktischen...). Ich bin mir sicher. Ich bin Deutscher!

Also diejenigen (die meisten davon) , die im Index stehen, die würde ich auch mit den Titel Spinner benennen. Aber das sind halt die Regeln der BRD. Und wenn man hier zu Rande ist, dann sind diese auch wichtig zu wissen. Denn daraus stellen sich viele Fragen. Nicht alle, die sich mit den Themen auseinandersetzen sind Reichsdeppen.  Denn wie Du aus den posts ersehen kannst, ergibt sich unter den begriff REICDHSDEUTSCHER ein anderes Bild, wenn man nur die Gesetze der BRD betrachtet.
Und wenn Dich das Thema Staatsangehörigkeit nicht interessiert und nur wichtig ist, dass Du damit die Grenze passieren kannst, dann wären solche voreigenommen Titel wie Spinner und Reichsdeppen etwas mit Vorbehalt zu nennen. Du bist in Augen der BRD nur ein Ausländer mit Staatsangehörigkeit DEUSTCH und als solcher wirst Du entsprechend behandelt. WennD u diese Wahrheiten nicht wahrhaben willst, ist das eines, aber zu sagen, Ansichten, wie die meinige sind nicht richtig ist fatal. Dann betreibst Du auch nur Hetze wie viele andere auch, nimmst das was Dir bequem ist, und blendest anders aus...


Naja Happy Hater, vielleicht liegt es im Unverständniss des Abs.2. Extra für Dich zum Mitlesen:
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben

..........    und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Und das machts Du halt mit den Antrag mit den Perso. Deswegen hast auch nur die Staatsangehörigkeit DEUTSCH.

Nur mal ne Frage, wieso wettert Ihr so für die BRD, und erkennt deren Gesetze nicht an, und denkt nur was Ihr für richtig hält? Aber ich erkenne schon, dass Ihr darauf keine Antworten haben, denn die Gesetze der BRD in Frage stellen, stellt eigentlich Euer ganzes tun hier in Frage.

Wie Konfuzius sagt: Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.


« Letzte Änderung: 16. April 2016, 00:37:06 von panmaster »
 

Offline Morris

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #116 am: 16. April 2016, 00:31:46 »
@panmaster
Also das mit dem Spinner gibt meine rein subjektive Meinung wieder und ist keinesfalls repräsentativ für die Meinung anderer User oder der geschätzten SSL-Regierung. Mir ist völlig egal, was du zitierst. Ich habe eine deutsche Geburtsurkunde, einen deutschen Personalausweis (ja: Personal) und einen deutschen Reisepass. Vor allem der Reisepass wurde bereits in mindesten drölf wenn nicht noch mehr Ländern anerkannt. (Da war doch mal was mit der normativen Kraft des Faktischen...). Ich bin mir sicher. Ich bin Deutscher!

Also diejenigen (die meisten davon) , die im Index stehen, die würde ich auch mit den Titel Spinner benennen. Aber das sind halt die Regeln der BRD. Und wenn man hier zu Rande ist, dann sind diese auch wichtig zu wissen. Denn daraus stellen sich viele Fragen. Nicht alle, die sich mit den Themen auseinandersetzen sind Reichsdeppen.  Denn wie Du aus den posts ersehen kannst, ergibt sich unter den begriff REICDHSDEUTSCHER ein anderes Bild, wenn man nur die Gesetze der BRD betrachtet.
Und wenn Dich das Thema Staatsangehörigkeit nicht interessiert und nur wichtig ist, dass Du damit die Grenze passieren kannst, dann wären solche voreigenommen Titel wie Spinner und Reichsdeppen etwas mit Vorbehalt zu nennen. Du bist in Augen der BRD nur ein Ausländer mit Staatsangehörigkeit DEUSTCH und als solcher wirst Du entsprechend behandelt. WennD u diese Wahrheiten nicht wahrhaben willst, ist das eines, aber zu sagen, Ansichten, wie die meinige sind nicht richtig ist fatal. Dann betreibst Du auch nur Hetze wie viele andere auch, nimmst das was Dir bequem ist, und blendest anders aus...

Oh Mann ... ich bewundere die hier, die mit dir ernsthaft diskutieren. Dazu fehlt mir einfach die Geduld. Ich versuch's dennoch ...

Doch nehmen wir mal an, Du hast recht. Nehmen wir mal an, ich bin für die BRD ein Ausländer mit der Staatsangehörigkeit Deutsch, wie du das nennst. Und nun? Was ändert sich? Welche Konsequenzen hat das? Wie ändert sich nun mein tägliches Leben? Welche Nachteile habe ich? Mich würde mal interessieren, welche praktischen Auswirkungen das haben soll.
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #117 am: 16. April 2016, 00:33:21 »
Nur mal ne Frage, wieso wettert Ihr so für die BRD, und erkennt deren Gesetze nicht an, und denkt nur was Ihr für richtig hält?
Weisst du, mir geht die Abgabenordnung oder das Einkommensteuergesetz (insb. § 43) auch ziemlich auf die primären Geschlechtsorgane - aber wer hier schrieb, dass er die Gesetze nicht anerkennt?
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #118 am: 16. April 2016, 00:37:36 »
Naja Happy Hater, vielleicht liegt es im Unverständniss des Abs.2. Extra für Dich zum Mitlesen:
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben

..........    und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Was soll nun der Abs. 2 des Art. 116 GG, der eine Gruppe von Menschen definiert, die das Recht auf eine deutsche Staatsangehörigkeit haben, mit der Staatsangehörigkeit aller Deutschen zu tun haben, die diese bereits besitzen?

Und das machts Du halt mit den Antrag mit den Perso. Deswegen hast auch nur die Staatsangehörigkeit DEUTSCH.

Nein, das "mache" ich nicht, denn ich habe weder einen "Perso" noch eine "Staatsangehörigkeit DEUTSCH".

Nur mal ne Frage, wieso wettert Ihr so für die BRD, und erkennt deren Gesetze nicht an, und denkt nur was Ihr für richtig hält? Aber ich erkenne schon, dass Ihr darauf keine Antworten haben, denn die Gesetze der BRD in Frage stellen, stellt eigentlich Euer ganzes tun hier in Frage.

Wie Konfuzius sagt: Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.

Du bist hier derjenige, der die Rechtslage in Deutschland nicht versteht.

Nochmal ganz langsam für dich: Wer einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt der kann nur feststellen lassen, dass er bereits deutscher Staatsbürger ist oder es eben nicht ist.

Es ändert sich aber durch die reine Feststellung nicht der Status.
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #119 am: 16. April 2016, 00:45:57 »
Oh Mann ... ich bewundere die hier, die mit dir ernsthaft diskutieren. Dazu fehlt mir einfach die Geduld. Ich versuch's dennoch ...

Doch nehmen wir mal an, Du hast recht. Nehmen wir mal an, ich bin für die BRD ein Ausländer mit der Staatsangehörigkeit Deutsch, wie du das nennst. Und nun? Was ändert sich? Welche Konsequenzen hat das? Wie ändert sich nun mein tägliches Leben? Welche Nachteile habe ich? Mich würde mal interessieren, welche praktischen Auswirkungen das haben soll.


Danke für Dein Mitleid Morris... und sorry, ich habe auch keine Lust hier Diskussionen zu führen. Aber es ist doch wieder klar, dass Ihr im Austeilen prima ward, 6 Seiten an Vorwürfen und sonstigen satirischen Nettigkeiten, und dann geht man mal auf die Gesetze der BRD ein, die Ihr als souveränen Staat betitelt, welche genau das Gegenteil darstellen. Dazu kann man keine Argumente finden, nur Meinungen.

 Und was soll das bitte, was sich für Dich ändert. Ich denke soweit kann doch jeder selber denken, dass er den Unterschied eines Ausländers und eines Deutschen kennen kann.


Und danke Happy Hater....

naja, der Abs 2. ist isofern bedeutsam, da dieser von den Abkömmlingen redet, also uns, die wir heute hier leben. Und insofern ist es bedeutsam den letzten Satz nochmals genau zu lesen, oder?

und ihre Abkömmlinge ....  sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben (Geburt bis zum 16ten.)......    und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben (das ist wohl der Antrag auf den Perso).

Du bist hier derjenige, der die Rechtslage in Deutschland nicht versteht.

.... eben darum habe ich meinen Perso zurück und meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen und meinen Vertrag mit der BRD mit der Rückgabe aufgekündigt. Wenn Du im Ausland bist, ist das auch ein Weg.... weiß ja nix über Dich....


Nochmal ganz langsam für dich: Wer einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt der kann nur feststellen lassen, dass er bereits deutscher Staatsbürger ist oder es eben nicht ist.
..... so ist es .... und somit bin ich formell wieder Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 . Eine Staatsangehörigkeit kann man nicht verlieren, ausser ich mache einen anderen Willen kund, dann unterliegt der NAME dem Recht des Staates, dem der Name angehört...... oder ich habe eine 2te. und lege die eine ab.



Es ändert sich aber durch die reine Feststellung nicht der Status.
.... dann lese das STAG nochmals. Der formelle Nachweis dass mam Deutscher ist, ist die Staatsangehörigkeitsurkunde..... sonst bist nur der NAME im Perso und Staatsangehörigkeit DEUTSCH....

Sorry, ich habe mir diesen Mist nicht ausgedacht. ich würde auch lieber in einen souveränen Land wohnen, wo man schöneren Dingen nachgehen kann, als diese Wortspaltereien.....

Und souveräne Länder haben ein Volk, ein Volk setzt sich laut Völkerrecht aus freien Bürgern zusammen, die einen Wohnsitz haben .....

und schon wieder so ein Gesetz, dass man nur ein wohnhafter Einwohner ist. und schon wieder steht hinter den Begriff Souveränität eine großes ????

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
(1) Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.

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