Autor Thema: Die Fantasiewelten des Markus H.  (Gelesen 59881 mal)

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Offline DC71

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #90 am: 15. April 2016, 00:47:07 »
Hola general für menschenrechte,
Bin ich damit gemeint? Reden wir uns jetzt mit den Forentiteln an, Neuling?

Und meine Willensbkundung sagt auc ganz deutlich aus, dass ich Deutscher im Sinne von RUSTAG bin, als Deutscher in einen Bundesstaate, oder Bayer.... wo taucht hier bitte das Wort Reichsbürger auf?
Ich bitte doch diese verleumdung zu löschen, bzw.korrigieren.

Ja, immer diese pauschalisierenden Sammelbegriffe, gell? Du bist hier allerdings gar nicht Thema.

Eröffne doch einfach für Dich selbst einen Thread und stell Dich darin vor. Und vergiss bitte nicht Deine Kontaktdaten, auch ein paar Fotos wären nett. Damit ersparst Du uns hier eine Menge Arbeit.
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 
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Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #91 am: 15. April 2016, 16:31:33 »
Eröffne doch einfach für Dich selbst einen Thread und stell Dich darin vor. Und vergiss bitte nicht Deine Kontaktdaten, auch ein paar Fotos wären nett. Damit ersparst Du uns hier eine Menge Arbeit.

Du hattest eigentlich gefragt ob den jemand kennt.... und ich dachte eigentlich, wenn Du was wissen willst, dass Du am besten fragst - dann können wir uns austauschen.
Das was Ihr hier betrreibt finde ich eigentlich ganz sinnvoll und in vielen Dingen stimme ich dem was Ihr schreibt auch zu. Nur ist es halt in Bezug auf die BRD so, dass ich natürlich angefangen habe bei der BRD GmbH, aber auch sehr schnell feststellen musste, das dazu wirres Zeuch geschrieben wird. Deswegen stelle ich die BRD auch nicht in Frage, sondern frage eher, was diese denn eigentlich ist. Aus diesen ganzen ganzen Gesetzen kann man auch durchaus anderer Meinung sein. Alleine die Bereinigung des Besatzungsstatut aus den Gesetzblatt von 30.3.1954 - wo die Besatzung aufgehoben wird - und dieses dann 2007 wiederum aufgehoben wird, sehr falsch zu verstehen. Auch solche Formulierung wie "Die BRD wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates ... haben", kann man jetzt so verstehen, dass sie souverän ist, order nur souverän handeln darf. Dazu muss man wirklich in der Materie drinnen stecken. Auch Eure SIchtweise zu den Geltungsbereich, warum dieser gestrichen wurde ist nachvollziehbar, aber kann man auch anders betrachten.
Also lassen wir das bitte aussen vor, denn um das geht es mir nicht.

Es sind vielmehr andere Fragen wie der Begriff eines Ausländers, der Staatsangehörigkeit usw. die genau definiert sind, wo eigentlich eine Klärung bedürfte. Komischerweise finde ich dazu keinen Eintrag in Euren WIKI. Wäre vielleicht mal interessant zu wissen, wir Ihr zu diesen Dingen steht.
Du findest ja meine Mail, wenn Du Fragen hast, dann schick mir bitte ne Mail, dann beantworte ich diese gerne.
Auch wenn ich durchaus verstehe, dass Ihr mit einer gewissen Ironie die "Reichsdeppen" behandelt, aber zu dieser Personengruppe, die Ihr im Index habt, falle ich in keinster weise.
« Letzte Änderung: 15. April 2016, 16:33:12 von panmaster »
 

Offline kairo

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #92 am: 15. April 2016, 16:40:37 »
Es sind vielmehr andere Fragen wie der Begriff eines Ausländers, der Staatsangehörigkeit usw. die genau definiert sind, wo eigentlich eine Klärung bedürfte. Komischerweise finde ich dazu keinen Eintrag in Euren WIKI. Wäre vielleicht mal interessant zu wissen, wir Ihr zu diesen Dingen steht.

Wir sind hier keine Anfängervorlesung für Jurastudenten, und es ist auch völlig egal, wie wir zu diesen Dingen stehen. Was ein Deutscher ist, steht in Art. 116 GG. Ein Ausländer ist ein Mensch, der kein Deutscher ist. Wie man die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt oder auch wieder los wird, steht im StAG.
 

Offline echt?

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #93 am: 15. April 2016, 16:52:40 »
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Offline Happy Hater

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #94 am: 15. April 2016, 19:29:40 »
Es sind vielmehr andere Fragen wie der Begriff eines Ausländers, der Staatsangehörigkeit usw. die genau definiert sind, wo eigentlich eine Klärung bedürfte.

Wo in der Fachliteratur siehst du eine Diskussion über diese Dinge, oder eine Ansicht, dass diese Dinge einer "Klärung bedürfen"?

Komischerweise finde ich dazu keinen Eintrag in Euren WIKI. Wäre vielleicht mal interessant zu wissen, wir Ihr zu diesen Dingen steht.

Warum sollte sich ein Wiki, dass sich mit Reichsdeppen und ihren wirren Ideologien beschäftigt, eingehend mit rechtlichen Fragen wie dem "Begriff eines Ausländers" oder der "Staatsangehörigkeit" beschäftigen, zu denen es einschlägige Fachliteratur gibt?

 

Offline Pantotheus

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #95 am: 15. April 2016, 19:46:13 »
Was an diesen Begriffen irgendwie klärungsbedürftig sein sollte, entgeht mir irgendwie. Ich bin kein Deutscher, sondern besitze die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates. Somit bin ich aus Sicht Deutschlands ein Ausländer, aus Sicht meiner Heimat jedoch ein Staatsangehöriger.
Staatsangehörigkeit sagt eigentlich schon aus, dass jemand einem Staat angehört. Was das jeweils bedeutet, bestimmt das Recht des betreffenden Staates. Ist man z. B. Deutscher, erwachsen und nicht medizinisch diagnostiziert unzurechnungsfähig, hat man das Recht, für den Bundestag zu wählen, fürs Europa-Parlament usw. Daneben darf man sich im ganzen Bundesgebiet frei bewegen usw.
Ist man hingegen z. B. Franzose, darf man auch den französischen Präsidenten wählen, einen Abgeordneten in die Assemblée nationale usw.
International interessiert andere Staaten nur, wohin sei einen zurückschicken können. Hat man einen deutschen Pass oder Personalausweis, muss einen Deutschland aufnehmen und ein anderer Staat kann einen, wenn es ihm beliebt, eben nach Deutschland abschieben, aber z. B. die Türkei muss einen nicht aufnehmen. Umgekehrt hat man Anspruch auf den konsularischen Schutz Deutschlands.
Dann gibt es noch Flüchtlinge und Staatenlose, die einen besonderen Status haben, eben weil sie von ihrem Herkunftsstaat nicht geschützt werden bzw. keinen Herkunftsstaat haben. Aber das sind schon feinere Unterschiede, die hier nicht interessieren.
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Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #96 am: 15. April 2016, 23:25:21 »
Wir sind hier keine Anfängervorlesung für Jurastudenten, und es ist auch völlig egal, wie wir zu diesen Dingen stehen. Was ein Deutscher ist, steht in Art. 116 GG. Ein Ausländer ist ein Mensch, der kein Deutscher ist. Wie man die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt oder auch wieder los wird, steht im StAG.

War ja klar. Denn das ist ja ein Thema, wo überhaupt der Anfang gemacht wird. Dann erkläre doch mal bitte, wenn im Ausländergesetz 1.2. definiert ist, dass jeder ein Ausländer ist, der nicht Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist,
 im GG 116 Abs. 1 steht jedoch, dass Deutscher derjenige ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (oder vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelungen),
und die BRD die Staatsangehörigkeit DEUTSCH in den Perso ablichtet, der nur vermuten lässt, dass man Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist - was seid Ihr dann in der BRD, wenn Ihr keinen gelben Schein habt? Yep, nur Ausländer.
Und wahlberechtigt ist jeder, der Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist, also ist die Wählerei auch nur eine Makulatur, denn es gibt hierzulande nur knapp 4 Mio Personen die einen Staatsangehörigkeitsausweis  haben.

Dann führt das am Ende in die Zeit, wo das STAG per Gleichschaltung am 5.2.1934 verordnet wurde. Das Veröffentlichungsdatum vom STAG ist aber nachwievor der 22.7.1913, also der Tag an dem das RUSTAG verordnet wurde (auch wenn dieser Begriff der Verordnung stutzig machen sollte!!!).

Die BRD sagt sogar, dass der formelle Nachweis, ob jemand Deutsche(r) ist , der Staatsangehörigkeitsausweis ist.

Und jetzt stellt Ihr jeden, der sich im Sinne des STAG und des GG als Deutscher feststellen lässt, als Reichsdeppen hin? Und was seid dannn bitte Ihr, vielleicht ohne Feststellung der Staatsangehörigkeit nur Ausländer. Im Kopfe und Geiste ein Deutscher, aber vor den Gesetz/Verordnung der BRD nur Ausländer?

Und wenn ihr diese Definitonen in Frage stellt, dann frage ich mich warum Ihr das hier überhaupt betreibt.
Das ist mir jetzt nicht schlüssig, und ich werde wohl nur wieder Satire ernten als Antworten darauf, aber egal. Das sind die Verordnungen/Gesetze der BRD, die Ihr ja als souveränen Staat betrachtet. Ich für mich stelle die Existenz der BRD nicht in Frage, ich stelle lediglich die Frage, was die BRD ist. Und wenn ein Staat, dem ich angehöre, die eigenen Personen als Ausländer bahandelt, wie kann ich solch einen Staat nennen?

Und jetzt zum Schluss nur eine Frage, gegen was richtet sich das ganze hier eigentlich. Das mit den Reichsdeppen ist doch anscheinend nur ein Vorwand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand in Euren Rechtsverständniss von der BRD im eigenen Land als Ausländer behandelt werden will, obwohl hier einige dem Deutschen  - insbesondere der deutschen Aussprache - sehr zugetan sind.  :clap: :clap: :clap:
« Letzte Änderung: 15. April 2016, 23:34:26 von panmaster »
 

Offline Happy Hater

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #97 am: 15. April 2016, 23:30:24 »
Dann erkläre doch mal bitte, wenn im Ausländergesetz 1.2. definiert ist, dass jeder ein Ausländer ist, der nicht Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist,
 im GG 116 Abs. 1 steht jedoch, dass Deutscher derjenige ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (oder vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelungen),
und die BRD die Staatsangehörigkeit DEUTSCH in den Perso ablichtet, der nur vermuten lässt, dass man Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist - was seid Ihr dann in der BRD, wenn Ihr keinen gelben Schein habt? Yep, nur Ausländer.

Schwachsinn. Wenn eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit (=Staatsangehörigkeit "Deutsch") besitzt, bedeutet dies, dass diese Person Staatsangehörige/r der BRD (=Deutschland) ist.

Wie schwer ist das bitte zu verstehen?
 

Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #98 am: 15. April 2016, 23:35:58 »
Wikipedia:

Zitat
Das reguläre deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht einerseits auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913, das mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde, und andererseits auf mehreren mit Wirkung vom 1. Januar 1991 im damaligen Ausländergesetz vom 9. Juli 1990[1] geschaffenen Regelungen, die ursprünglich die Einbürgerung von jugendlichen Ausländern erleichtern sollten (§§ 85 bis 91 AuslG), später aber auch auf Erwachsene ausgedehnt wurden und mit Wirkung vom 1. Januar 2005 durch Art. 5 des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004[2]geschlossen in das Staatsangehörigkeitsgesetz übernommen worden sind (heute § 10 bis § 12b StAG). Nach der Herausnahme staatsangehörigkeitsrechtlicher Bestimmungen aus dem Ausländerrecht und nach Außerkrafttreten des speziellen Staatsangehörigkeitsrechts sind alle wesentlichen Regelungen über die Staatsangehörigkeit nun in einem Gesetz vereint.


[1]: Bundesgesetzblatt I S. 1354.
[2]: BGBl. I S. 1950.




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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #99 am: 15. April 2016, 23:36:24 »
Zitat
Und jetzt zum Schluss nur eine Frage, gegen was richtet sich das ganze hier eigentlich. Das mit den Reichsdeppen ist doch anscheinend nur ein Vorwand.

Ich bin ja neu hier, und ich kann das auch nicht so eloquent erklären wie einige hier. Doch in meiner ganz unbescheidenen Meinung: Gegen Spinner wie dich. Deutsch ... deutscher ... Person ... Personal ... für mich ist eines klar: Ihr sucht immer nur einen Grund, für eigenes Versagen irgendwen, irgendeinen Umstand oder irgendwas sonst verantwortlich zu machen. Alles andere drumherum ist nur bla bla bla. Mussteichmalschreiben.
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Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #100 am: 15. April 2016, 23:37:12 »
Schwachsinn. Wenn eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit (=Staatsangehörigkeit "Deutsch") besitzt, bedeutet dies, dass diese Person Staatsangehörige/r der BRD (=Deutschland) ist.

Wie schwer ist das bitte zu verstehen?

Steht aber in den verordnungen der BRD anders drinnen.... der formelle Nachweis ist die Staatsangehörigkeitsurkunde, die Staatsangehörigkeit DEUTSCH lässt nur vermutet, dass derhenig(r) Deustcher im Sinne GG 116 Abs.1 ist .... das sind Regeln der BRD....

Und wieso bin ich ein Spinner, wenn ich die Verordnungen der BRD zitiere ..??? und wie mir vorhin geschrieben wurde, sind diese doch eindeutig erklärt ...??? Google doch mal über die Definiton eines Ausländer ... unter 1.2. findest Du genau das....
Also warum bin ich ein Spinner, wenn ich die Verordnungen der BRD zitiere.
« Letzte Änderung: 15. April 2016, 23:40:26 von panmaster »
 

Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #101 am: 15. April 2016, 23:39:22 »
Schwachsinn. Wenn eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit (=Staatsangehörigkeit "Deutsch") besitzt, bedeutet dies, dass diese Person Staatsangehörige/r der BRD (=Deutschland) ist.

Wie schwer ist das bitte zu verstehen?
(...) der formelle Nachweis ist die Staatsangehörigkeitsurkunde, die Staatsangehörigkeit DEUTSCH lässt nur vermutet, dass derhenig(r) Deustcher im Sinne GG 116 Abs.1 ist (...)
Damit hast du im Grunde fast Recht, deine Schlüsse daraus sind aber völliger Unsinn. Urkundlicher beweiskraft der dt. Staatsangehörigkeit bedarf es sogut wie nie.
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #102 am: 15. April 2016, 23:44:11 »
dann kennst Du wohl das STAG nicht:
§ 30
(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen.
(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


aus amtlichen Quellen:
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen.

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro.


Wer ist Ausländer in Deutschland
IV. Gesetzliche Regelungen
Deutschland

Das "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet" (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) definiert in § 2 Abs. 1 einen Ausländer als eine Person, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Das AufenthG hat zum 1. Januar 2005 das bis dahin gültige Ausländergesetz ersetzt. 6,7 Mio. Ausländer leben legal in der BRD, davon 1,8 Mio als EU-Staatsangehörige und 4,9 Mio mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht (Zahlen Stand 31. Dezember 2004, folgende Übersicht von sicher nach kurzfristig aufhebbar. Zahlen der Bundesausländerbeauftragten, destatis).
« Letzte Änderung: 15. April 2016, 23:47:32 von panmaster »
 

Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #103 am: 15. April 2016, 23:46:09 »
Was glaubst du wohl, weshalb das gelbe Stück Papier nur auf Antrag ausgegeben wird?
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #104 am: 15. April 2016, 23:48:03 »
Schwachsinn. Wenn eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit (=Staatsangehörigkeit "Deutsch") besitzt, bedeutet dies, dass diese Person Staatsangehörige/r der BRD (=Deutschland) ist.

Wie schwer ist das bitte zu verstehen?

Steht aber in den verordnungen der BRD anders drinnen.... der formelle Nachweis ist die Staatsangehörigkeitsurkunde, die Staatsangehörigkeit DEUTSCH lässt nur vermutet, dass derhenig(r) Deustcher im Sinne GG 116 Abs.1 ist .... das sind Regeln der BRD....

Und nun? Wieso sollte jemand nicht deutscher Staatsangehöriger sein können, nur weil er keinen formellen Nachweis darüber hat? Die deutsche Staatsangehörigkeit ist ja nicht daran gekoppelt, ob man einen formalen Nachweis darüber hat.

Und wieso bin ich ein Spinner, wenn ich die Verordnungen der BRD zitiere ..??? und wie mir vorhin geschrieben wurde, sind diese doch eindeutig erklärt ...??? Google doch mal über die Definiton eines Ausländer ... unter 1.2. findest Du genau das....
Also warum bin ich ein Spinner, wenn ich die Verordnungen der BRD zitiere.

Bitte, dann zeig mir doch mal wo in der einschlägigen Fachliteratur zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht steht, dass man kein deutscher Staatsbürger sein kann, oder automatisch "Ausländer" ist, wenn man keinen formalen Nachweis über seine deutsche Staatsbürgerschaft hat.