Wir sind hier keine Anfängervorlesung für Jurastudenten, und es ist auch völlig egal, wie wir zu diesen Dingen stehen. Was ein Deutscher ist, steht in Art. 116 GG. Ein Ausländer ist ein Mensch, der kein Deutscher ist. Wie man die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt oder auch wieder los wird, steht im StAG.
War ja klar. Denn das ist ja ein Thema, wo überhaupt der Anfang gemacht wird. Dann erkläre doch mal bitte, wenn im Ausländergesetz 1.2. definiert ist, dass jeder ein Ausländer ist, der nicht Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist,
im GG 116 Abs. 1 steht jedoch, dass Deutscher derjenige ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (oder vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelungen),
und die BRD die Staatsangehörigkeit DEUTSCH in den Perso ablichtet, der nur vermuten lässt, dass man Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist - was seid Ihr dann in der BRD, wenn Ihr keinen gelben Schein habt? Yep, nur Ausländer.
Und wahlberechtigt ist jeder, der Deutscher im Sinne GG 116 Abs.1 ist, also ist die Wählerei auch nur eine Makulatur, denn es gibt hierzulande nur knapp 4 Mio Personen die einen Staatsangehörigkeitsausweis haben.
Dann führt das am Ende in die Zeit, wo das STAG per Gleichschaltung am 5.2.1934 verordnet wurde. Das Veröffentlichungsdatum vom STAG ist aber nachwievor der 22.7.1913, also der Tag an dem das RUSTAG verordnet wurde (auch wenn dieser Begriff der Verordnung stutzig machen sollte!!!).
Die BRD sagt sogar, dass der formelle Nachweis, ob jemand Deutsche(r) ist , der Staatsangehörigkeitsausweis ist.
Und jetzt stellt Ihr jeden, der sich im Sinne des STAG und des GG als Deutscher feststellen lässt, als Reichsdeppen hin? Und was seid dannn bitte Ihr, vielleicht ohne Feststellung der Staatsangehörigkeit nur Ausländer. Im Kopfe und Geiste ein Deutscher, aber vor den Gesetz/Verordnung der BRD nur Ausländer?
Und wenn ihr diese Definitonen in Frage stellt, dann frage ich mich warum Ihr das hier überhaupt betreibt.
Das ist mir jetzt nicht schlüssig, und ich werde wohl nur wieder Satire ernten als Antworten darauf, aber egal. Das sind die Verordnungen/Gesetze der BRD, die Ihr ja als souveränen Staat betrachtet. Ich für mich stelle die Existenz der BRD nicht in Frage, ich stelle lediglich die Frage, was die BRD ist. Und wenn ein Staat, dem ich angehöre, die eigenen Personen als Ausländer bahandelt, wie kann ich solch einen Staat nennen?
Und jetzt zum Schluss nur eine Frage, gegen was richtet sich das ganze hier eigentlich. Das mit den Reichsdeppen ist doch anscheinend nur ein Vorwand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand in Euren Rechtsverständniss von der BRD im eigenen Land als Ausländer behandelt werden will, obwohl hier einige dem Deutschen - insbesondere der deutschen Aussprache - sehr zugetan sind.