Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164457 mal)

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Online kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #705 am: 15. September 2015, 09:37:30 »
Zunächst die Rechtslage:
Es ist zwar verboten Aufnahmen aus Gerichtssälen zu machen, aber es ist straffrei. §201 StGB trifft nicht zu, da es sich nicht um das 'nichtöffentlich gesprochene Wort' handelt: eine Gerichtsverhandlung ist - sofern die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen ist - immer öffentlich.
Eine andere Sache wäre das Filmen von Gerichtspersonen, hier wäre u.U. ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) gegeben.

§201 StGb ist hier tatsächlich nicht anwendbar, aus dem genannten Grund, dafür aber §169 GVG:

Zitat
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.

In der Praxis heißt das: man darf schon Aufnahmen machen, aber nur so lange, wie der Richter die Verhandlung noch nicht eröffnet hat. Danach ist Feierabend. Nach Schluss der Verhandlung darf man dann wieder.

Übrigens sind nach §169 GVG Fotos nicht explizit verboten. Der Richter kann das aber tun ("Sitzungspolizei", §176 GVG). Daher sind sie in der Praxis meist doch verboten.

Außerdem gibt es natürlich noch die Rechte an eigenen Bild gem. KUG.
 

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #706 am: 15. September 2015, 10:55:48 »
... aus dem genannten Grund, dafür aber §169 GVG:
.....

Jahaa!
Nicht dass der Plöngler das vergessen hätte; jedoch: §169 GVG ist weder ein Straf- noch ein Nebenstrafgesetz; die Vorschrift ist sanktionslos, zumindest im Nachhinein. Das ist wie: 'Rasen betreten verboten!'. Der Plöngler geht dennoch darüber.
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Offline Rima882

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #707 am: 15. September 2015, 11:32:11 »

Das ist wie: 'Rasen betreten verboten!'. Der Plöngler geht dennoch darüber.
Du pööhser Anarchist ! 
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #708 am: 15. September 2015, 11:34:58 »

Das ist wie: 'Rasen betreten verboten!'. Der Plöngler geht dennoch darüber.
Du pööhser Anarchist !

Der Plöngler vergaß anzufügen:

.... wenn es einer guten Sache dient.
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Online kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #709 am: 15. September 2015, 11:48:17 »
... aus dem genannten Grund, dafür aber §169 GVG:
.....

Jahaa!
Nicht dass der Plöngler das vergessen hätte; jedoch: §169 GVG ist weder ein Straf- noch ein Nebenstrafgesetz; die Vorschrift ist sanktionslos, zumindest im Nachhinein. Das ist wie: 'Rasen betreten verboten!'. Der Plöngler geht dennoch darüber.

Das mit dem Rasen solltest du mit dem Hauswart klären, und das in der Gerichtsverhandlung mit dem Richter. Wenn der böse wird, holt er §178 (1) GVG raus:

Zitat
Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden ...

Und das dient ja dann auch einer guten Sache, der Aufrechterhaltung von Zucht, Ordnung und Sitte bei Gericht.
 

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #710 am: 15. September 2015, 12:12:40 »
....
Das mit dem Rasen solltest du mit dem Hauswart klären, und das in der Gerichtsverhandlung mit dem Richter. Wenn der böse wird, holt er §178 (1) GVG raus:

Zitat
Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden ...

Und das dient ja dann auch einer guten Sache, der Aufrechterhaltung von Zucht, Ordnung und Sitte bei Gericht.

Du verstehst immer noch nicht: Die zitierten Vorschriften beschreiben die sog. 'Sitzungspolizei'. Die Möglichkeiten hat das Gericht während laufender Sitzung; hier kann es auch die Vollzugsbeamten des Justizvollzuges heranziehen, aber gegen bereits getätigte Verstöße (hier die Bild- u. Tonaufnahmen) ist nachträglich kein Kraut gewachsen. Insbesondere verfügt das Gericht über keinen Ermittlungsapparat (Du erinnerst Dich: Gewaltenteilung im Rechtsstaat). Der Staatsanwalt aber wird bei einem Verstoß gegen das GVG nicht tätig, da keine strafrechtliche Bewehrung vorliegt.
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Online kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #711 am: 15. September 2015, 12:22:23 »
Du verstehst immer noch nicht: Die zitierten Vorschriften beschreiben die sog. 'Sitzungspolizei'. Die Möglichkeiten hat das Gericht während laufender Sitzung; hier kann es auch die Vollzugsbeamten des Justizvollzuges heranziehen, aber gegen bereits getätigte Verstöße (hier die Bild- u. Tonaufnahmen) ist nachträglich kein Kraut gewachsen. Insbesondere verfügt das Gericht über keinen Ermittlungsapparat (Du erinnerst Dich: Gewaltenteilung im Rechtsstaat). Der Staatsanwalt aber wird bei einem Verstoß gegen das GVG nicht tätig, da keine strafrechtliche Bewehrung vorliegt.

Das ist korrekt. Wenn der Richter nichts merkt und man mitsamt den Daten auf der Speicherkarte aus dem Gericht wieder herauskommt, hat man Schwein gehabt. Veröffentlichung der Aufnahmen ist dann zwar immer noch verboten, aber passieren wird einem in der Regel nichts, so lange nicht andere Vorschriften verletzt worden sind. Da wäre etwa das Recht am eigenen Bild, hier käme besonders das Bild des Richters oder Angeklagten in Betracht. 
 

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #712 am: 15. September 2015, 12:28:42 »
.....
Veröffentlichung der Aufnahmen ist dann zwar immer noch verboten, ...

Wo steht's?
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Online kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #713 am: 15. September 2015, 12:54:47 »
.....
Veröffentlichung der Aufnahmen ist dann zwar immer noch verboten, ...

Wo steht's?

Wenn die Anfertigung der Aufnahmen verboten ist, ist es ihre Veröffentlichung erst recht.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #714 am: 15. September 2015, 12:59:47 »
Da kann ich Dir nach des Plönglers ausführlicher Erklärung nicht folgen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Online kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #715 am: 15. September 2015, 14:31:32 »
Da kann ich Dir nach des Plönglers ausführlicher Erklärung nicht folgen.

Ist das nicht ganz logisch?

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der Plöngler wirklich Recht hat. Zwar stehen im GVG tatsächlich keine Strafvorschriften, aber hat denn nicht z. B. unser hoch geschätzter und innig geliebter Mahjo (gepriesen sei sein Name, wo wären wir ohne ihn) vor zwei Jahren oder so einen Prozess am Hals gehabt, weil er ein Video aus einer Verhandlung veröffentlicht hat? Ich kann es aber nicht beschwören, nach den Einzelheiten müsste ich erst einmal suchen.
 

Offline Fottzilla

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #716 am: 15. September 2015, 14:51:08 »
Der Plöngler trampelt über Wiesen, Mahjo dreht am Rad; Hurra wir verblöden, um den König kümmert sich der Staat*.

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Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #717 am: 15. September 2015, 15:12:14 »
vor zwei Jahren oder so einen Prozess am Hals gehabt, weil er ein Video aus einer Verhandlung veröffentlicht hat?

Ein Video ist wieder etwas anderes als das in einer Verhandlung gesprochene öffentliche Wort. Bitte nicht den Sachverhalt hinterrücks austauschen, über den wir diskutieren.  :naughty:
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #718 am: 15. September 2015, 16:30:31 »
.....
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der Plöngler wirklich Recht hat.
....

Sicherheit ist nirgends
Artur Schnitzler, Ein weites Land

Google er nur immerhin, es finden sich etliche Entscheidungen.
Dem Plöngler stehen andrerseits berufsbedingt kommerzielle Kommentare zur Verfügung, so dass er sich ohne Weiteres (ein wenig) Sicherheit verschaffen konnte.
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Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #719 am: 15. September 2015, 16:39:22 »
Darf @Der Plöngler daraus nicht mehr zitieren?
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