Bei der STA Dessau sind aber zusätzlich noch einmal unerlaubte Versicherungsgeschäfte dabei. Die DG wurde ja noch nicht verhandelt.
Das wird lustig, wenn er da einschlägig vorbestraft erscheint.
Leider darf man das dann aber nicht wirklich als einschlägige Vorstrafe behandeln. Denn selbst wenn die erste Verurteilung bereits rechtskräftig wäre, bevor eine neue Hauptverhandlung wegen der DG beginnen sollte, wären die dann in der zweiten Runde verhandelten Taten ja vor der Verurteilung in der ersten Runde begangen worden, also zu einer Zeit, als der Impertinator sich ob seiner Geschäfte noch völlig straflos und im Reich der Legalität wähnen durfte. Einer der Gründe für die Berücksichtigung der Vorstrafe bei der Strafzumessung, nämlich die Tatsache, dass der Täter sich durch die frühere Verurteilung nicht hat warnen lassen und fröhlich weiter gleichartige Straftaten begangen hat
, fehlt hier also.
Im Gegenteil, wenn denn irgendwann einmal alle bisherigen Übeltaten von König Malefitz gerichtlich abgearbeitet sind und die Strafen in Rechtskraft erwachsen konnten, bevor schon wieder eine neue Straftat begangen wird, kommt einem nicht zu beneidenden Gericht die sicher nicht sehr beliebte Aufgabe zu, alle bis dahin nicht vollständig vollstreckten Einzelstrafen des Zopfträgers zu einer Gesamtstrafe zusammenzufassen, wobei dann im Ergebnis noch ein satter Discount auf die Einzelstrafen winkt. Allerdings: Wenn das Urteil des AG Neustadt/Rübenberge wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unverändert rechtskräftig werden sollte, geht die Gesamtstrafenbildung, bei welcher die ihrer Art nach schwerste Strafe immer ungekürzt berücksichtigt wird, mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung los. Als Gesamtstrafe würde ich dann eher keine Geldstrafe und auch keine Freiheitsstrafe mit Bewährung erwarten.
Und keine Sorge. Die - auch ohne die 120 Tagessätze des AG Dessau-Roßlau - zur Zeit insgesamt 31 Eintragungen im Bundeszentralregister sowie im Verkehrszentralregister, bei denen es sich in der Mehrzahl jedoch um Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt, dürften bei weiteren Verurteilungen sicher nicht völlig unberücksichtigt bleiben. Wenn der Horst-Sohn so weiter macht, braucht man bald einen ganzen Verhandlungstag nur zur Verlesung der Registerauszüge.