Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164453 mal)

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Offline Zartbitterschokolade

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #735 am: 28. September 2015, 14:12:33 »
LG Hannover, AG Potsdam, AG Desau-Roßlau  -  Fahren ohne Fahrerlaubnis
LG Dessau-Roßlau  -  unerlaubte Versicherungsgeschäfte
STA Dessau-Roßlau  -  unerlaubte Bankgeschäfte und Fahren ohne Fahrerlaubnis, evtl. noch Fahrlässige Körperverletzung(Kreuzungsunfall)

Das ist jedenfalls bei mir noch auf der Liste.

Es läuft noch ein Verfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz.
Mahatma Gandhi hatte mal gesagt: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig“.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #736 am: 28. September 2015, 14:15:01 »
Wie ist das mit dem führerscheinlosen Bums mit der Fitzelmamakalesche? Da mußte auch noch was kommen. Das war auch eine Straftat.

 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #737 am: 28. September 2015, 14:25:19 »
Meine bessere Hälfte hat bald ihr Staatsexamen geschafft und so als unterhaltsame Aufmerksamkeit wollte ich sie zu einem Fitzek-Prozess ausführen.

Nichts ist zufällig, der VATER verfolgt einen göttlichen Plan mit dem Shilo. Und sei es nur, deine bessere Hälfte und uns zu unterhalten.  :)
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Brundibaer

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #738 am: 28. September 2015, 14:26:48 »
Es läuft noch ein Verfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz.

Das wäre natürlich schon Shakespearesque: Majestäten, Prinzessin Marco, die dunkle BRD-Macht und Waffen!  :love9:
 

Offline Ferkel

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #739 am: 28. September 2015, 14:50:56 »
LG Hannover, AG Potsdam, AG Desau-Roßlau  -  Fahren ohne Fahrerlaubnis
LG Dessau-Roßlau  -  unerlaubte Versicherungsgeschäfte
STA Dessau-Roßlau  -  unerlaubte Bankgeschäfte und Fahren ohne Fahrerlaubnis, evtl. noch Fahrlässige Körperverletzung(Kreuzungsunfall)

Das ist jedenfalls bei mir noch auf der Liste.

Es läuft noch ein Verfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz.

Was für ne Waffe soll das gewesen sein?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #740 am: 28. September 2015, 15:18:11 »
Ich glaube, es waren Nunchaku.

Seinen Geist kann PIF jedenfalls nicht als scharfe Waffe durchgehen lassen.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Offline Rima882

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #741 am: 28. September 2015, 15:24:02 »
Bei der STA Dessau sind aber zusätzlich noch einmal unerlaubte Versicherungsgeschäfte dabei. Die DG wurde ja noch nicht verhandelt.
Das wird lustig, wenn er da einschlägig vorbestraft erscheint.

Leider darf man das dann aber nicht wirklich als einschlägige Vorstrafe behandeln. Denn selbst wenn die erste Verurteilung bereits rechtskräftig wäre, bevor eine neue Hauptverhandlung wegen der DG beginnen sollte, wären die dann in der zweiten Runde verhandelten Taten ja vor der Verurteilung in der ersten Runde begangen worden, also zu einer Zeit, als der Impertinator sich ob seiner Geschäfte noch völlig straflos und im Reich der Legalität wähnen durfte. Einer der Gründe für die Berücksichtigung der Vorstrafe bei der Strafzumessung, nämlich die Tatsache, dass der Täter sich durch die frühere Verurteilung nicht hat warnen lassen und fröhlich weiter gleichartige Straftaten begangen hat :whistle:, fehlt hier also.

Im Gegenteil, wenn denn irgendwann einmal alle bisherigen Übeltaten von König Malefitz gerichtlich abgearbeitet sind und die Strafen in Rechtskraft erwachsen konnten, bevor schon wieder eine neue Straftat begangen wird, kommt einem nicht zu beneidenden Gericht die sicher nicht sehr beliebte Aufgabe zu, alle bis dahin nicht vollständig vollstreckten Einzelstrafen des Zopfträgers zu einer Gesamtstrafe zusammenzufassen, wobei dann im Ergebnis noch ein satter Discount auf die Einzelstrafen winkt. Allerdings: Wenn das Urteil des AG Neustadt/Rübenberge wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unverändert rechtskräftig werden sollte, geht die Gesamtstrafenbildung, bei welcher die ihrer Art nach schwerste Strafe immer ungekürzt berücksichtigt wird, mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung los. Als Gesamtstrafe würde ich dann eher keine Geldstrafe und auch keine Freiheitsstrafe mit Bewährung erwarten.

Und keine Sorge. Die - auch ohne die 120 Tagessätze des AG Dessau-Roßlau - zur Zeit insgesamt 31 Eintragungen im Bundeszentralregister sowie im Verkehrszentralregister, bei denen es sich in der Mehrzahl jedoch um Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt, dürften bei weiteren Verurteilungen sicher nicht völlig unberücksichtigt bleiben. Wenn der Horst-Sohn so weiter macht, braucht man bald einen ganzen Verhandlungstag nur zur Verlesung der Registerauszüge.

Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline Zartbitterschokolade

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #742 am: 28. September 2015, 15:39:47 »
Was für ne Waffe soll das gewesen sein?

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1137.msg34226#msg34226

Zitat
Ein Justizbediensteter kommt rein und übergibt Peter einen gelben Umschlag. Ich sage „Wohl das nächste Verfahren?“. Peter grinst und öffnet den Umschlag. Er faltet einen A3 Ausdruck auseinander. Aha. Mahn- oder Vollstreckungsbescheid so wie es aussieht. Blatt wird schnell wieder weggepackt. Peter erzählt noch seinen Anhängern, dass er ja letzte Woche ein Schreiben wegen eines weiteren Verfahrens bekommen habe. Diesmal geht es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Beim Hausbesuch sei wohl ein Nunchaku gefunden worden. Als ob ER sowas brauchen würde.
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Offline KugelSchreiber

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #743 am: 6. November 2015, 07:34:25 »
Das gestrige Verfahren beim AG Wittenberg ist leider aufgrund mir unbekannter Gründe ausgefallen.
"Nichts kann Uns aufhalten. Garnichts!" (Peter F., derzeit wohnhaft Roter Ochse zu Halle - demnächst Verschubung an die JVA Burg)
 
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Offline Lisa

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #744 am: 16. November 2015, 17:49:58 »
Holt denn der Martin Schulz auch immer fleissig seine Post aus dem Briefkasten in der Coswiger Straße? Nicht, dass zwischen den "Wahn wird Vision"-Tagen die Langeweile ausbricht.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Nordmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #745 am: 22. November 2015, 13:50:03 »
Zitat
Im Rahmen einer Kontrolle Ihres Fahrzeuges auf dem Parkplatz Kaufhauses REWE, Frau von Selmitz-Str, den sie gerade mit dem Pkw fahren verlassen wollten, wiesen Sie sich mit einem einen Fantasieausweis sowie einer Fantasieidentitätskarte aus und übergaben den anwesenden Beamten eine mittels Tintenstrahldruckers erstellte Nachahmung eines paraguayischen Führerscheins, um eine bestehende Fahrerlaubnis vorzutäuschen
:facepalm: :facepalm: :facepalm:

Am Ende kommt dann wieder nur eine Geldstrafe bei raus ...
Zitat
75 Ts zu 15€ und 90 Ts zu 15€
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-strafbefehl-und-einspruch-wegen-urkundenfaelschung.html
« Letzte Änderung: 22. November 2015, 13:53:18 von Nordmann »
 
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Offline aitmatow

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #746 am: 22. November 2015, 14:03:41 »
Helden wie wir...

http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-strafbefehl-und-einspruch-wegen-urkundenfaelschung.html

Zitat
Während die drei mit den "Beamten" des Hauptzollamtes beschäftigt waren, braute sich auf dem Parkplatz eine unverfrorene und freche Aktion zusammen. Die Mitarbeiter des Hauptzollamtes versuchten die drei Männer des Königreiches Deutschland hinzuhalten und zogen den Termin in die Länge. Als sie schließlich am Parkplatz ankamen, wartete bereits ein Großaufgebot der Polizei. Das Ziel war, die beiden Fahrzeuge zu beschlagnahmen, mit denen die drei angereist waren. Das in beiden Fällen keiner der drei Anwesenden der Eigentümer oder Halter der Fahrzeuge war, interessierte natürlich, bis auf einen Polizisten, der früher für den Verfassungsschutz arbeitete, niemanden. Dieser bestätigte: "Das System ist halt teilweise kriminell" und wünschte uns viel Glück. Stoppen konnte oder wollte er aber diese kriminelle Aktion auch nicht. Nur durch den beherzten Einsatz von Martin, Marco und Peter konnte die Beschlagnahme von wenigstens einem Auto verhindert werden.

 :facepalm:
 

Offline kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #747 am: 22. November 2015, 14:24:34 »
Na ja, 1800 Eier wollen auch erstmal zusammengekratzt werden. Manchen schmerzt das mehr als 120 Tage im Knast, besonders zu der Jahreszeit.
 

Offline Maklas

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #748 am: 22. November 2015, 14:40:45 »
Zitat
Es sieht aus, als hätte sich die BRD mal wieder kräftig in ein Fettnäpfchen gesetzt!

:D :D :D

Aber Spaß beiseite, warum eigentlich "mal wieder"? Wie viele Verfahren hat Peterchen schon gewonnen?
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 

Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #749 am: 22. November 2015, 14:43:01 »
Wie schön. Das also ist das Ergebnis der berüchtigten Jagdszenen im Königreich.

Aber irgendwie weicht die Darstellung des Königreichs doch erheblich von der märchenhaften Realität ab. Und man sollte meinen, dass deutsche Ermittlungsbehörden durchaus einen gefälschten Führerschein erkennen können.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)