Mündliche Verhandlung zum Verfahren 75 Cs 451 Js 33727/14 (30/15) am 14.9.2015 am AG PotsdamAuftritt Imperator mit Staatsflotte am Arm. Auf Nachfrage von MM, wo denn der Hofstaat sei, kam nur die Antwort „Ist doch nur Amtsgericht“. Im Gebäude fanden sich doch ein paar Unterstützer, die gemeinsam den Verhandlungsaal suchten. Wir gingen schon mal vor. Keine Sicherheitskontrolle, nur 30 Minuten für den Termin angesetzt. Mich beschleicht das Gefühl, dass das Gericht gar nicht weiß, mit wem es da zu tun hat.
Oben angekommen tauchte dann bald Marco auf, stellte sich aber zunächst auch vor den falschen Raum. Dann folgte Annett mit ein paar Gefolgsleuten und schließlich auch der Beräumte persönlich. Annett unterhielt sich mit einer Mitstreiterin über Personaldokumente. Annette erwähnt, dass ihr Pass noch bis 2017 gültig sei und sie dann keinen neuen mehr beantragen wolle. Die Mitstreiterin meinte, sie könne es nicht aushalten, einen Personalausweis bei sich zu haben. Sie hätte nur eine fälschungssichere Scheckkarte um sich auszuweisen, das sei ihr wichtig, weil da auch drauf vermerkt sei, dass sie keine Organspenderin ist. Sie hätte immer Sorge, dass ihr was passiert und dann …
An dieser Stelle wurde dann in „Sachen Fitzek“ aufgerufen. Natürlich begleitet von den üblichen Kommentaren der Staatshörigen, dass man doch keine Sache sei. Außer Marco, Annett und einem Teilnehmer vom "Vision beseitig Unkraut Tag" keine bekannten Gesichter.
Im Saal übergibt seine Gelacktheit dann einen Schrieb an die verdutzte Richterin. Marco macht fleißig Bilder und wird gefragt, ob er von der Presse sei. Dreist sagt Marco „Ja“ und darf weiter machen. Er sagt der Richterin noch, dass sie ruhig anfangen kann. Die wartet aber bis er fertig geknipst hat.
Dann die Verfahrenseröffnung. Frage an den angeklagten Bezopften „Sind Sie Herr Fitzek?“, Antwort seiner Impertinenz: „Nö“
Verwirrung auf der Richterbank. Um die Verwirrung zu beseitigen, weist er sich mit dem weißen Reisepass und dem Flugblatt des KRD aus. Er erläutert, dass der soeben übergebene Schrieb eine Verzichtserklärung sei, da er sich auf die Sache einlassen wolle. Die Richterin lacht etwas konsterniert „König von Deutschland? Wir haben doch keine Monarchie soweit ich weiß.“ Zur Urkundenbeamtin gewandt dann „Angeklagter übergibt Fantasiedokumente.“ Strike!
Die Richterin wird jetzt etwas energischer und erklärt, dass der Angeklagte sich zwar nicht zur Sache äußern brauche, die Personalien müsse er aber angeben. Das sei sonst eine Ordnungswidrigkeit. Auf erneute Nachfrage räumt der Gedehnte ein, dass er bis zum 16.12.2012 (was war da eigentlich?) Peter Fitzek gewesen sei. Die Richterin ist zufrieden und fragt „Wohnhaft?“, Korrektur vom Interdimensionalen „Wohnort bitte. Ich bin nicht in Haft.“ Wieder die übliche Diskussion, ob Petersplatz 1 oder Am Bahnhof 4, man einigt sich auf beide Adressen mit Am Bahnhof als Postanschrift. Die Richterin blickt verwundert auf die gut gefüllten Zuschauerreihen (von 22 Plätzen waren 3 noch frei): „Sind Sie Öffentlichkeit?“, alle nicken, einer antwortet „Prozessbeobachter.“ Richterin weiter „Aber keine Zeugen?“, nein keiner ist Zeuge. Die Richterin stellt fest „Hab ja auch keine Zeugen geladen.“
Dann darf der Staatsanwalt den Strafbefehl verlesen, am 8.9.2012 sei der Tieffliegende um 14:18 Uhr auf der BAB 10 gefahren (mit dem Fahrzeug WB-PE 777) ohne die dazu notwendige Fahrerlaubnis. Die Richterin fragt den Angeklagten, ob er sich dazu erklären möchte. „Keine Erklärung“ kommt als Antwort. Wir sind fast schon enttäuscht, da legt der Hemdbestickte aber nach, dass er einen Führerschein des Königreichs Deutschland gehabt habe. Die Richterin würde diesen gerne sehen, aber das ginge leider nicht, erklärt der Interdimensionale. Er erzählt von seinen Urlaubsabenteuern und von dem Missgeschick bei der Rückreise, wo man doch seinen königsweißen Ypsausweis nicht anerkennen wollte und ihn sogar der Urkundenfälschung beschuldigt habe. Die bösen ausländischen Behörden haben doch einfach seinen Pass und den Führerschein beschlagnahmt (Die Einlage mit dem Dehnen erwähnt er sicherheitshalber nicht). Zum Beweis legt er das Beschlagnahmeprotokoll vor. Die Richterin kann mit dem fremdsprachigen Wisch aber nix anfangen und gibt ihn zurück. Sie wundert sich nur, wie er sich dann gerade mit dem Pass ausweisen konnte. Peter erklärt, dass er die Pässe ja selber ausstellen würde und daher hätte er sich einen neuen gemacht (und in dem sind dann auch all die tollen Stempel von längst vergangenen Reisen drin?). Die Richterin will wissen, wer denn den Führerschein ausgestellt habe, Antwort: „Wir.“ Gegenfrage: „Wer ist wir?“, der pluralis majestatis ist der Richterin wohl nicht geläufig.
Pluralpeter erzählt nun die Anekdote mit der Führerscheinrückgabe beim Landkreis Wittenberg am 13.9.2012. Längeres Gelaber darüber, dass er keine Vertraglichkeit mit dem Landkreis Wittenberg haben will, weil der seine Verpflichtungen aus dem Grundgesetz als Gemeinde nach Art 28 und 23 das Subsidaritätsprinzip … [um Unschuldige zu schützen kürze ich das mal]. Es folgt noch Mimimi über Herrn Z von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreis Wittenberg, hier aber nicht wichtig. Seine Staatsgründung beschreiben Petrus Pluralis dann mit „Da hab ich es einfach gemacht.“
Die Richterin guckt sichtlich verwirrt, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft versucht sich hinter seinem aufgeklappten Schönfelder zu verstecken, aber es nützt nichts. Die Richterin blättert durch die Akten und stellt fest, dass dem rasenden Monarchen am 8.11.2008 der Lappen gezockt wurde, wohl wegen zu vieler Flens (Nein, kein Alkohol am Steuer!). Am 9.11.2009 gab es dann eine neue Fahrerlaubnis. Am 15.6.2008 gab es eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 2010 gab es den Lappen dann wohl zurück. Laut Auskunft aus Flensburg soll Peter aber am 8.9.2012 keine Fahrerlaubnis gehabt haben. Der Imperator wirft ein, dass die ominöse Rückgabe, die ja für ihn keine war, erst am 13.9.2012 stattgefunden habe, also die Fahrerlaubnisbehörde in Wittenberg davon ausgegangen sei, dass er bis mindestens zu diesem Tag eine Fahrerlaubnis gehabt habe. Zum Beweis legt er den Beschluss vom AG Dessau-Roßlau vom 22.1.2014 mit der vorläufigen Verfahrenseinstellung in Sachen Führerschein vor sowie den Beschluss des VG Halle vom 20.5.2014 bezüglich Erlöschung oder nicht der Fahrerlaubnis (Das Urteil in der Sache verschweigt er). Die Richterin verliest den Beschluss vom AG Dessau-Roßlau und ist sich nun nicht mehr so sicher, dass Peter am 8.9.2012 keine Fahrerlaubnis gehabt hat.
Bis hierher optimal gelaufen. Aber Peter wäre nicht Peter, wenn er nicht noch einen nachlegen würde. Er kommt mit seinen Beweisanträgen. Zum Beweis der Tatsache, dass er Vollstreckungsimmunität genieße, solle Beweis erhoben werden über die völkerrechtskonforme Gründung des Staates Königreich Deutschlands, Beweismittel: Videoaufzeichnung der Staatsgründungszeremonie
, unterschriebene Gründungsurkunde, unterschriebene Verfassungsurkunde, Verfassung als Buch, Abmeldebescheinigungen der Gründungsmitglieder. Kennen wir alles von den diversen anderen Verfahren, nur das mit der Videoaufzeichnung ist neu.
Weils so schön war, gleich noch ein zweiter Beweisantrag, zum Beweis der Tatsache, dass er eine Fahrerlaubnis des Königreichs Deutschland habe, solle Beweis erhoben werden über die völkerrechtskonforme Gründung … [Ich hab Gnade und verweise auf oben]
Die Richterin will nur noch weg, man merkt es. Sie fängt schon an den Vertragungsbeschluss zu diktieren, da fällt ihr doch noch ein, dass ja auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft was zur Sache zu sagen haben könnte. Dieser merkt nur an, warum man sich denn mit der Führerscheinrückgabe überhaupt beschäftige, das sei doch nach dem Tatzeitpunkt gewesen. Die Richterin meint nur „Wir müssen das klären.“ Sie hebt den Termin auf, ein neuer wird nicht festgesetzt und will Auskunft von der Fahrerlaubnisbehörde in Wittenberg einholen, ob der Horst‘ssohn nun am 8.9.2012 eine Fahrerlaubnis gehabt habe oder nicht.
Im Rausgehen will Peter noch die Meinung von MM, ob der Prozessverlauf seinen Erwartungen entsprochen habe. MM gratuliert zum gelungenen Taschenspielertrick. Peter schwallt weiter, dass die Vertragung ja nur sei, damit die Richterin nicht über seine Beweisanträge entscheiden müsse. MM gibt zu bedenken, dass Vollstreckungsimmunität für die Urteilsfindung unerheblich sei und auch die Fahrerlaubnis des KRD kein Verfahrensgegenstand, da erst nach dem Tatzeitpunkt relevant. Peter ist enttäuscht und rettet sich in den Kreis seiner Jünger wo er über Angela Merkel schwafelt.
Peter verkrümelt sich bald, die Anhänger stehen noch zusammen und diskutieren. Ich muss zur Arbeit und verschwinde daher auch.
So, das war mein erster Kontakt mit deutschen Gerichten.